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Aufnehmen Von Gesprächen Bei Ämtern Etc


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Hallo :-)

 

in Deutschland gibt es ja Gesetze das man z.B. ein Gespräch nur aufzeichnen darf, wenn man den anderen darüber informiert und er sein einverständnis gegeben hat. Wie ist das aber wenn ich z.B. bei einer Behörde anrufe, darf ich das Telefonat einfach so mitschneiden ? Immerhin handelt die Person am anderen Ende der Leitung ja im öffentlichen Interesse und es geht ja bei den Mitschneidegesetzten darum die Privatssphäre zu schützen. Diese ist ja aber sofern z.B. ein Beamter Auskunft erteilt nicht gegeben. Ich habe einfach festgestellt das einem Oftmals Worte später verdreht werden usw. Deshalb möchte ich in Zukunft bei Gesprächen mit Ämtern usw alles mitschneiden. Außerdem hat man dann den Vorteil, das man sich später in Ruhe nochmal alles anhören kann. Wie ist da die Rechtslage ? :rolleyes:

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Gesetze, die eine Aufzeichnung verbieten, wüßte ich jetzt auf Anhieb nicht. Allerdings gibt es oft ein Beweisverwertungsverbot ohne vorherige Akzeptanz der Aufzeichnung seitens des Gesprächpartners.

 

Am sichersten dürfte immer noch sein, das Gespräch mit einem Zeugen über den Lautsprecher zu führen, und dies vorher anzukündigen.

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Für Dich kannst Du alles aufzeichnen. Es hat aber später keine Beweiskraft. Das "Amt" hat aber Hausrecht, und kann Dir eine offensichtliche Aufzeichnung verbieten.

 

Wenn Du Aussagen machst, die man Dir später im Mund umdrehen kann, hast Du selber Schuld.

 

Von mir gibt es im Zweifelsfall nur die Personalien mündlich.

Zur Sache nur eine schriftliche Äußerung, -nach genauem Kenntnisstand der Vorwürfe und beweisbaren Fakten-, die ggf. mein Anwalt abgenickt hat.

 

Ein polizeiliches Vernehmungsprotikoll, dass ein :rolleyes: mühsam in die Schreibmaschine gehackt hat, hab ich schon als Jugendlicher nicht unterschrieben.

 

Limbo

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Ein polizeiliches Vernehmungsprotikoll, dass ein :rolleyes: mühsam in die Schreibmaschine gehackt hat, hab ich schon als Jugendlicher nicht unterschrieben.

 

Limbo

Und was soll das bringen nicht zu unterschreiben? Denn immerhin hat der Polizist nur das in die Tasten gehauen was du gesagt hats und das wird er vor Gericht bestätigen, so daß es im Enteffekt egal ist ob du unterschreibst oder nicht.

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Und was soll das bringen nicht zu unterschreiben? Denn immerhin hat der Polizist nur das in die Tasten gehauen was du gesagt hats und das wird er vor Gericht bestätigen, so daß es im Enteffekt egal ist ob du unterschreibst oder nicht.

 

 

Naja, solange man nicht vor Gericht ist, kann man lügen so viel man will. Es spielt also eh keine Rolle ob die Grünen einen Bericht schreiben oder nicht, da man das dort geschriebene vor Gericht jederzeit widerrufen kann. Wenn ich also den Bericht nicht unterschreibe, betont das nur das das was da drin steht nicht der Wahrheit entspricht. :rolleyes:

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Und was soll das bringen nicht zu unterschreiben? Denn immerhin hat der Polizist nur das in die Tasten gehauen was du gesagt hats und das wird er vor Gericht bestätigen, so daß es im Enteffekt egal ist ob du unterschreibst oder nicht.

 

 

Naja, solange man nicht vor Gericht ist, kann man lügen so viel man will. Es spielt also eh keine Rolle ob die Grünen einen Bericht schreiben oder nicht, da man das dort geschriebene vor Gericht jederzeit widerrufen kann. Wenn ich also den Bericht nicht unterschreibe, betont das nur das das was da drin steht nicht der Wahrheit entspricht. :cop01:

Für eine Gerichtsverhandlung spielt ein solches Protokoll vor der Polizei sowieso grundsätzlich keine Rolle, da im Urteil nur das Verwertet werden darf, was Gegenstand des Prozesses war.

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Gesetze, die eine Aufzeichnung verbieten, wüßte ich jetzt auf Anhieb nicht. Allerdings gibt es oft ein Beweisverwertungsverbot ohne vorherige Akzeptanz der Aufzeichnung seitens des Gesprächpartners.

 

Am sichersten dürfte immer noch sein, das Gespräch mit einem Zeugen über den Lautsprecher zu führen, und dies vorher anzukündigen.

 

Doch, da gibt es es was:

 

§ 201 StGB

Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes

 

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer unbefugt

 

1. das nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen auf einen Tonträger aufnimmt oder

 

2. eine so hergestellte Aufnahme gebraucht oder einem Dritten zugänglich macht.

 

(2) Ebenso wird bestraft, wer unbefugt

 

1. das nicht zu seiner Kenntnis bestimmte nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen mit einem Abhörgerät abhört oder

 

2. das nach Absatz 1 Nr. 1 aufgenommene oder nach Absatz 2 Nr. 1 abgehörte nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen im Wortlaut oder seinem wesentlichen Inhalt nach öffentlich mitteilt.

 

Die Tat nach Satz 1 Nr. 2 ist nur strafbar, wenn die öffentliche Mitteilung geeignet ist, berechtigte Interessen eines anderen zu beeinträchtigen. Sie ist nicht rechtswidrig, wenn die öffentliche Mitteilung zur Wahrnehmung überragender öffentlicher Interessen gemacht wird.

 

(3) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer als Amtsträger oder als für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteter die Vertraulichkeit des Wortes verletzt (Absätze 1 und 2).

 

(4) Der Versuch ist strafbar.

 

(5) Die Tonträger und Abhörgeräte, die der Täter oder Teilnehmer verwendet hat, können eingezogen werden. § 74a ist anzuwenden.

 

Gruß

Goose

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Die Frage ist nun, wenn ich bei einem Amt anrufe ist das öffentlich oder nicht ? Das Gespräch betrifft ja in keinster Weise die Privatsphäre des Beamten sondern er gibt Auskünfte die ja in der Regel für die Öffentlichkeit bestimmt sind. Somit wäre es dann also nicht strafbar z.B. ein Telefonat aufzunehmen, oder sehe ich das falsch ? :cop01:

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@Goose: Weißt du auch, wo das "unbefugte Abhören" aus den zitierten Passagen des StGB definiert wird? Oder ist damit jedes nichtöffentliche Mitschneiden gemeint?

 

 

Erläuterungen hierzu findest du unter anderem in den gängigen Strafrechtskommentaren.

 

Gruß

Goose

unbefugt aufnehmen

d.h., das mechanische, elektomagnetische, digitale oder auf sonstige Weise geschehende Fixieren des Wortes, was nicht notwendig heimlich geschehen muß auf einen Tonträger. Tröndle § 201 Rn 5
gebrauchen
das Gebrauchen einer so, dh unbeugt hergestellten Aufnahme, insbesondere das Vorspielen vor sich selbst oder vor Dritten, zB um den Wortlaut schriftlich festzuhalten, oder [...] das Ermöglichen des Zugriffes [..]durch einen beliebigen Dritten Tröndle § 201 Rn 6

 

abhören

aufgrund der technischen Entwicklung hat sich der Begriff geändert und man versteht heute darunter

vielmehr kommt es auf die konkrete Nutzung an. Es kann grds. jedes Gerät das zur Übertragung gesprochener Worte bestimmt oder geeignet ist auch Abhörgerät sein. Tröndle § 201 Rn 7

 

unbefugt

also ohne Rechtfertigungsgrund ((gesetzliche) Erlaubnis, Einwilligung des Anderen, Notwehr, rechtfertigender Notstand)

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  • 2 weeks later...

Also das ist eine sehr interessante Diskussion. Dazu möchte ich gerne beitragen. Also so richtig verstehen tue ich euch überhaupt nicht. Wenn ich was in der Zeitung lese, dann hören immer nur die Ermittlungsbeamten ab. Das ist nicht strafbar, das kann man schon bei jeden machen. Verdacht reicht!

 

Aber hier fehlt doch was? Wieso die Fragestellung im ersten Beitrag? Es muss doch irgend etwas geben, was uns da interessiert. Das Problem ist, alle reden um den heißen Brei und in Wirklichkeit weiß keiner, worum es hier geht. Den meisten hier fehlt nämlich die Vorstellungskraft und wenn ich hier jetzt was schreibe, dann bring ich die Sache auf´n Punkt und alle ändern ihre Meinung.

 

Ich bin ja nicht der Dümmste, Beweiskraft hin oder her. Ich hab auch eine Funktion zur Aufnahme von Klingeltöne. Und bin auch ständig auf der suche nach interessanten Klingeltönen.

 

Eines schönen Tages hat ich ein Gespräch. Es ging , wie immer um eine Zwangsvollstreckungsangelegenheit. Es war kurz vor Weihnachten, die Familie hat Hunger und das Konto wurde dicht gemacht!

 

Vorab war ein Beamter da, vom Zoll. Er hatte sich ordnungsgemäß angemeldet, nett und freundlich. Nett und freundlich hab ich es auch versucht. Ich hab ihn eingelassen, wir füllten zusammen den Bogen aus. "Fruchtlospfändung" nennt man das. Er hat natürlich die Daten dafür bekommen, schließlich kooperiere ich doch mit den Beamten und keine Arbeit , keine Einnahmen sind schließlich leicht nachvollziebar. Das Problem war, eine der Fragen war die Bankverbindung. Ich dachte, das wars nun und tschüß!

 

Eine Woche dauerte es und bums war das Konto dicht! Ich hab dann 2 Tage nur telefoniert. Mit der Bank. Mit den Amt und mit den "Gläubiger". Hin und her und her und hin. Das glaubt mir kein Mensch! Irgendwann reicht es und da bin ich auch an meinen Knopf rangekommen.

 

Das sie der Familie das Geld entzieht, dass hat sie schon kapiert! Das sich die Familie nichts zu essen kaufen kann, also Nahrungsentzug, dass hat sie auch kapiert. >Das ist nun mal die Konsequenz, wenn man sich nicht meldet!"< Ich sagte, ich hab mich doch immer gemeldet! Nein, sie wußte es besser! Seit 2005 hab ich mich nicht gemeldet! Da sagte ich, das kann aber nicht sein! Sie haben doch schon mal versucht den Betrag zu vollstrecken, nämlich im April oder Mai 2006, da haben sie doch das auch versucht zu vollstrecken, sogar den 1 Betrag 2 mal! Da hab ich mich doch auch gekümmert! Sonst wäre doch mein Konto heute noch dicht? Aha , die Schuld auf andere schieben und dann nichts wissen! -Steinmeiers Masche eben!- Na ja, jedenfalls hab ich ihr gefragt, wie sie es denn mit den gesetzlichen Pfändungsfreigrenzen hält, die sie ja nun auch nicht einhält. Da kannte sie sich natürlich nicht aus. Das ich mit anderen sachen in Verzug komme, interessierte ihr auch nicht. das ich durch Rücklasten Schaden und Mehrkosten habe interessierte auch nicht. Und von Kollektivstrafe hat sie eh noch nie gehört...

 

Jedenfalls lief das Gespräch schon so sinngemäß. Ich musste dann einen Ratenplan zustimmen. Zuerst ihre Vorstellungen vom Betrag. Das ging nicht, dann meinen Betrag. Der muss dann erst genehmigt werden.

 

Das ist schon lustig, wenn die Familie verwahrlost! Aber wisst ihr was, ich bin nicht depressiv! Im Gegenteil, ich besonders gut drauf. Deshalb schreib ich am liebsten auch bei mir, in >170km/h< weiter! <_<

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