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Amtsgericht Bildauswertung


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Folgender theoretischer Fall:

 

Es ist zu einem Geschwindigkeitsverstoß gekommen, Halterin und Fahrer sind zwei unterschiedliche Personen. Halterin macht im Anhörungsbogen keine Angaben zum Fahrer, die örtliche Polizeidienststelle macht daraufhin einen Bildabgleich mit dem Einwohnermeldeamt und kommt zu dem Schluß, dass eine im Haushalt gemeldete, männliche Person der Fahrer ist. Es ergeht ein Bußgeldbescheid. Tatsächlich war dieser jedoch nicht der Fahrer, er sieht diesem aber nicht unähnlich. Es wird Widerspruch gegen den Bußgeldbescheid eingelegt, die Sache geht zum zuständigen Amtsgericht, der angebliche Fahrer wird als Beschuldigter geladen. Der Richter erkennt diesen ebenfalls als "den Fahrer".

 

Hier der kleine Fragenkatalog:

 

Welche Widerspruchsmöglichkeiten gibt es dann noch? Erneuter Widerspruch und Neuverhandlung vorm Landgericht? Was geschieht, wenn dort das Gleiche passiert? Wie kann man im Vorfeld dafür Sorge tragen, dass der Richter nicht einfach so "erkennen" kann und zack bumm, dem Unschuldigen die Punkte verpasst. Eigenes Gutachten erstellen lassen? Zahlt das die Verkehrsrechtsschutz?

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Guest Pferdestehler

Entweder die sichere Methode, für den Fahrer unangenehm:

 

Den echten Fahrer nennen.

 

oder die kribbelige Methode, eventuell schlägt die fehl:

 

Den echten Fahrer als jemanden nennen, der das Auto auch gefahren haben könnte. Man sei sich nicht sicher. Dann muß der Richter entscheiden, wer es denn nun genau ist. Das ganze am Besten nach Ablauf der drei Monate ++.

 

Vielleicht würde das funktionieren... :lol:

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Hallo,

Wenn die Sache zum AG gegangen ist, sollte die Verjährung für den wahren Fahrer doch bereits engetreten sein.

Ich entnehme dem Posting, dass gegen den wahren Fahrer bisher nicht ermittelt worden ist.

Also sollte der Käse gegessen sein.

Oder war das OA besonders schnell??

 

Zumal es ja auch gut sein kann, dass er denjenigen tatsächlich überhaupt nicht kennt.

 

Dann hat er auch kein Zeugenverweigerungsrecht.

Außerdem: Wer verleiht seinen Wagen an jemanden, den er gar nicht kennt???

 

MfG

Seatfahrer

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@Seatfahrer

 

Wir nehmen mal an, der OA war besonders schnell.

 

Angenommen, die Verjährung gegen den eigentlichen Fahrer ist tatsächlich schon eingetreten, kann dieser vom Beschuldigten (so er ihn denn kennt) auch einfach benannt werden vor Gericht, ja?

 

Problem dabei: der bisher Unbekannte ist damit aktenkundig und wird sicherlich beim nächsten Mal in Betracht gezogen, wenn denn die gleiche Behörde ermittelt. Schlecht. Die Benennung einer weiteren, anderen Person, um sich "freizukaufen", wäre also hilfreich. Wenn die Verjährung ohnehin eingetreten ist, kann dieser ja nichts geschehen.

 

Zumal es ja auch gut sein kann, dass er denjenigen tatsächlich überhaupt nicht kennt.

 

Dann hat er auch kein Zeugenverweigerungsrecht.

Außerdem: Wer verleiht seinen Wagen an jemanden, den er gar nicht kennt???

 

MfG

Seatfahrer

 

Der zu Unrecht Beschuldigte hat ja gar nichts verliehen, höchstens die Halterin ihr Fahrzeug. Ihm ist nur "zum Verhängnis" geworden, leider im selben Haushalt gemeldet zu sein und somit ein gefundenes Fressen für die ermittelnden Behörden gewesen zu sein. Und dass die Halterin einen Freundeskreis hat, wo nicht jeder dem zu Unrecht Beschuldigten bekannt ist, kann doch durchaus sein. Vielleicht hat sie auch einfach einen Anhalter fahren lassen, als sie übermüdet eine längere Fahrt unternommen hat? Alles möglich und kein Grund, den Beschuldigten vor Gericht zu erpressen.

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Die Benennung einer weiteren, anderen Person, um sich "freizukaufen", wäre also hilfreich. Wenn die Verjährung ohnehin eingetreten ist, kann dieser ja nichts geschehen.

 

Vorsicht

 

Eine Straftat vor einem Richter und Staatsanwalt zu begehen, ist denkbar ungünstig. :rolleyes::lol:

§ 164 StGB.

 

Da kommt gleich die stählerne Acht.

 

MfG

Seatfahrer

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@Seatfahrer

 

Ja, denke auch. :lol:

 

Was will der Richter machen, wenn überhaupt keine Aussage, auf seine Frage, wer denn dann der Fahrer war, kommt? Jemanden, den man nicht kennt oder erkennt, kann man schließlich schlecht benennen. Kann das für ihn eine Begründung ergeben, zu sagen "na gut, wenn Sie keinen Fahrer benennen können, waren Sie es eben." ? Inwiefern können gegenteilige Zeugen so einen Quatsch entkräften?

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Guest Pferdestehler

Der Richter würdigt die ganze Angelegenheit und wenn er zum Schluß kommt, Du der Betreffende war der Fahrer, dann ist das leider so. Derjenige könnte das ja nicht widerlegen.

Zudem kann die Aussage, man wisse nicht, an wen man das Auto denn verliehen hatte, schnell ein Fahrtenbuch bedeuten. Speziell wenn das OA so schnell war, daß die Nachricht innerhalb von zwei Wochen in's Haus geflattert kam.

 

Also ich würde da nicht so einen Wahnsinn daraus machen. Das geht nur schief. Ich würde echt sagen, es könnte sein, daß ich gefahren sei oder eben der andere, man möchte dann gerne ein besseres Bild sehen, wo man jeden Leberfleck darauf sieht. Oder sehen sich die beiden dann doch nicht sooo ähnlich?

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Also ich würde da nicht so einen Wahnsinn daraus machen. Das geht nur schief. Ich würde echt sagen, es könnte sein, daß ich gefahren sei oder eben der andere, man möchte dann gerne ein besseres Bild sehen, wo man jeden Leberfleck darauf sieht. Oder sehen sich die beiden dann doch nicht sooo ähnlich?

 

Doch, ziemlich ähnlich. Die Variante "ich könnte gefahren sein" gefällt mir nicht so recht, das klingt nach einem halben Geständnis.

 

Fahrtenbuch für eine gewisse Zeit wäre das kleinere Übel. Wichtig ist, dass keiner die Punkte und das Fahrverbot erhält und der eigentliche Fahrer nicht aktenkundig wird.

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Zunächst einmal gibt es keine zweite Instanz. Erkennt der Richter den Falschen als Fahrer hat dieser Pech, daher sollte dies unbedingt verhindert werden.

Allenfalls ist eine Rechtsbeschwerde möglich, dafür sind aber gewisse Voraussetzungen erforderlich.

 

Mithin würde ich persönlich mir einen Zeugen für ein Alibi suchen-aber nichts ausdenken.

Des weiteren würde ich vorsorglich einen Beweisantrag stellen das Bild gutachterlich untersuchen zu lassen.

 

Wenn all dies nicht hilft zumindest den betreffenden Fahrer mit zur Verhandlung nehmen und wenn es schief laufen sollte ihn in den Verhandlungssaal zerren. :lol:

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Andere, viel einfachere Idee noch, statt eines eigenen Bildgutachtens: Zeugen, die bestätigen, dass derjenige zum gegebenen Zeitpunkt gar nicht an der Blitzstelle gewesen sein kann?

 

 

Dann aber Zeugen, die damit die Wahrheit sagen. Wenn du ein konstruiertes Alibi in der Gerichtsverhandlung anbringst und der Richter die Zeugen

belehrt hat, fallen die meisten um. Stichwort: Gefälligkeitsaussage

 

Aber mal eine Frage zum eigentlichen Vergehen: Über welche Übetrtretung reden wir denn eigentlich, wenn da so ein Geheimnis um den wahren

Fahrer gemacht werden muss?

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Dann aber Zeugen, die damit die Wahrheit sagen. Wenn du ein konstruiertes Alibi in der Gerichtsverhandlung anbringst und der Richter die Zeugen

belehrt hat, fallen die meisten um. Stichwort: Gefälligkeitsaussage

 

Nee, da käme ein Zeuge in Frage, der a) die Wahrheit sagt und b) schon in ganz anderen Dingen vor Gericht ausgesagt hat. :rolleyes:

 

Aber mal eine Frage zum eigentlichen Vergehen: Über welche Übetrtretung reden wir denn eigentlich, wenn da so ein Geheimnis um den wahren

Fahrer gemacht werden muss?

 

Ist doch nur ein theoretischer Fall ... :unsure:

 

Also wir gehen mal davon aus :lol:, dass die Übertretung im Punkte- und Fahrverbotsbereich liegt und das Prekäre ist, dass das Konto des eigentlichen Fahrers bereits gut gefüllt ist und weitere Punkte sowie vor allem das Fahrverbot einen jähen Rückschlag für seine berufliche Karriere bedeuten würden.

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@Gast225

 

Danke für die Hinweise. Ich denke, die Zeugenschiene wird das Beste sein. :50:

 

Eine Frage mal noch an den Experten, bei der Online-Widerspruchsmöglichkeit gegen den Bußgeldbescheid taucht im Webformular folgende Auswahlmöglichkeit am Ende auf:

 

Mit einer Entscheidung des Amtsgerichtes durch Beschluss ohne mündliche Verhandlung bin ich X einverstanden X nicht einverstanden

 

Eigentlich habe ich keinen sonderlichen Bock, da ewig weit anzureisen (war irgendwo tief in Bayern) wegen so einem Schnulli 5-Minuten Gerichtstermin. Wenn man sich jetzt aber mit einem Beschluß ohne Verhandlung zufrieden gibt, nimmt man sich doch einige Möglichkeiten, oder? Sind die Widerspruchsmöglichkeiten gegen einen Beschluß ohne mündliche Verhandlung höher, als wenn die Verhandlung vor Ort stattgefunden hätte, alldieweil man sich ja nicht so gut "wehren" konnte (bis auf das Statement im Webformular) ?

 

Danke Dir. :lol:

 

PS: Schnell antworten bitte, die Session vom Formular läuft bald ab, ich habe das schon ausgefüllt soweit! :70:

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PS: Schnell antworten bitte, die Session vom Formular läuft bald ab, ich habe das schon ausgefüllt soweit! :D

:50::)

Seit wann kann man denn gegen einen Bußgeldbescheid online Widerspruch einlegen? :lol:

Ich würde im Zweifel "nicht einverstanden" ankreuzen. Dein Einverständnis könntest du später auch noch nachreichen. :70:

 

Viele Grüße

'dagegen'

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PS: Schnell antworten bitte, die Session vom Formular läuft bald ab, ich habe das schon ausgefüllt soweit! :D

:50::)

Seit wann kann man denn gegen einen Bußgeldbescheid online Widerspruch einlegen? :lol:

 

Hier: https://www.polizei.bayern.de/cgi-bp/mailer...ssgeld_pva_x.pl

 

Habe aber gerade gesehen, dass es ein Perlskript ohne Session-Management ist, so haben wir früher auch programmiert, also bis 2001 etwa ... :-)

 

Kannst Dir Zeit lassen, Gast225. :D

 

Ich würde im Zweifel "nicht einverstanden" ankreuzen. Dein Einverständnis könntest du später auch noch nachreichen. :70:

 

Naja, wenn mans im Vorfeld klären kann, ist wieder ein Schritt Arbeit gespart. :)

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PS:

 

@dagegen - Frech wäre, diese SSL-URLs in einem iFrame hier bei Radarfalle einzubauen, mit Jumpbox drüber, wo die ganzen Online-Widerspruchsmöglichkeiten der einzelnen Bundesländer (also die, die's schon haben) auswählbar sind und im Frame daneben werden die Boxen erklärt, mit Top-Ten Widerspruchsgründen, Erklärung zu der Frage, die ich eben an Gast225 gestellt habe, usw. :70:

 

Wer hat sich das denn ausgedacht? Das scheint wirklich noch aus dem letzten Jahrtausend zu stammen....

 

Och naja, gut finde ich das schon, dass es überhaupt schonmal online funktioniert. Habe mich wirklich gefreut, als ich das auf der Rückseite des BGBs gelesen habe. :50: Spart einen Gang zur Post + teures Einschreibenporto, das ist doch mal was.

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Och naja, gut finde ich das schon, dass es überhaupt schonmal online funktioniert.

Wie kommst Du darauf, dass es wirklich funktioniert? :70:

 

Es würde mich nicht wundern, wenn die Daten irgendwo im Nirvana verschwinden würden.

 

Ach Du meinst, die machen das absichtlich, um die Leute in Sicherheit zu wiegen und dann nach 2 Wochen: "Ätsch, verarscht, haben Punkte wunschgemäß aufgebucht in Flenstown." ? Perfide! :50:

 

Naja, so eine Panne hätte sicherlich schon Schlagzeilen gemacht. ;-)

 

Aber den Webseitenbesuch mitloggen wäre ne Idee.

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Naja, so eine Panne hätte sicherlich schon Schlagzeilen gemacht. ;-)

Die Nutzung vieler Dienste im Internet ist wesentlich geringer als man annimmt.

 

Aber den Webseitenbesuch mitloggen wäre ne Idee.

Wie willst Du das bewerkstelligen?

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Sofern da nicht wenigstens eine automatisierte E-Mail kommt a la "Ihr Einspruch ist eingegangen", würde ich das auch lieber zur Sicherheit nochmal faxen.

Habe schon Online-Bewerbungen verschickt, da stand "Vielen Dank, wir melden uns" und auf telefonische Nachfrage hieß es "wir haben Sie nicht im System" :70:

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Wie willst Du das bewerkstelligen?

 

Die eigene IP und Uhrzeit/abgegriffene Dokumente mit ACK Antwort von deren Webserver ließen sich zumindestens mit Tools wie HTTrack dokumentieren. So richtig wirklich dokumentiert hat man damit das Ausfüllen und Abschicken des Dokuments natürlich nicht, evtl. Zone Alarm oder ein kleines Sharewaretool, eine konkrete Idee habe ich auch gerade nicht. Technisch unmöglich ist es nicht, man muss im Prinzip nur darstellen, dass der Browser das CGI-Form mittels Post-Methode und Inhalt Variable XY an den Webserver übertragen hat und dieser ein ACK zurückgesendet hat. Mehr kann man nicht tun.

 

Sofern da nicht wenigstens eine automatisierte E-Mail kommt a la "Ihr Einspruch ist eingegangen", würde ich das auch lieber zur Sicherheit nochmal faxen.

Habe schon Online-Bewerbungen verschickt, da stand "Vielen Dank, wir melden uns" und auf telefonische Nachfrage hieß es "wir haben Sie nicht im System" :70:

 

Ja, das werde ich tun, falls nichts kommt.

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Was du machen willst mußt du schon selber wissen. Wie schon erwähnt kannst du ja immer noch darauf verzichten, daher würde ich erst einmal nein ankreuzen.

 

Bedenken sollte man auch, das man bei Anwesenheit gezielt die Vehandlung lenken kann und nicht nach Aktenlage entschieden wird. Vor allen der Zeuge könnte ja noch eine Rolle spielen.

 

Aber vielleicht stellt ja bereits die Behörde das Verfahren ein.

 

Bezgl. des Onlineeinspruches bekomme ich im übrigen große Bauchschmerzen. Denn der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift einzureichen (§ 67 OWiG). Und elektronisch ist nunmal nicht schriftlich.

Ferner verfügt die Maske-ohne jetzt sie mir angesehen zu haben-sicherlich nicht über eine elektronische Signatur die den Absender identifiziert.

 

Und das ist erforderlich, damit die Behörde weiß das der Einspruch auch willentlich von der richtigen Person abgeschickt wurde. Gleiches gilt für die Unterschrift-sie fehlt.

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@Gast225

 

Danke für Deine wie immer hilfreichen Hinweise. :50:

 

Ich werde "nein" ankreuzen und mal schauen, ob in den nächsten 2-3 Tagen eine Bestätigung eingeht. Aufgrund des Email-Headers kann man sehr gut nachweisen, ob das aus irgendeiner behördlichen Ecke gekommen ist, also das wäre schon sehr dreist, wenn sie das bestätigen und hinterher behaupten würden: "ist nie angekommen" oder "kann nicht bearbeitet werden, da keine Unterschrift", wenn sie vorher *explizit* auf dem BG schreiben, man könne auch dieses Formular für den Widerspruch benutzen. Oder? :70:

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Was du machen willst mußt du schon selber wissen. Wie schon erwähnt kannst du ja immer noch darauf verzichten, daher würde ich erst einmal nein ankreuzen.

Das heisst, wenn man "nein" ankreuzt und dann schicken sie eine Ladung zum Gerichtstermin, kann man selbst den Termin dann noch absagen? Entscheiden die dann nach Aktenlage, als ob man gleich "ja" angekreuzt hätte?

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Also ich habe jetzt mal "nein" angekreuzt, sprich, ich bestehe auf eine Verhandlung, falls es denn vor Gericht gehen sollte. Vielleicht hält sie das ja davon ab, erst ewig den Gerichtsweg zu beschreiten und sie stellen gleich ein. :70:

 

Ende der Woche werde ich sicherheitshalber anrufen, ob der Online-Widerspruch auch eingegangen ist und bearbeitet wird (habe Screenshots vom ausgefüllten Formular und von der Bestätigungsmeldung nach dem Abschicken gemacht). Ansonsten gibts das am Montag nochmal schriftlich per Fax oder Einschreiben.

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Also ich habe jetzt mal "nein" angekreuzt, sprich, ich bestehe auf eine Verhandlung, falls es denn vor Gericht gehen sollte. Vielleicht hält sie das ja davon ab, erst ewig den Gerichtsweg zu beschreiten und sie stellen gleich ein. :70:

:lol::):50: wovon träumst du sonst so?

 

*scnr

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Hmmm ... beschweren die sich nicht ständig, dass von wegen die Gerichte überlastet seien, und deswegen zuweilen auch gefasste Kriminelle nicht verurteilt werden können?

Oder gilt das explitit nicht für Verkehrsfälle....?

Nein, die werden immer mit oberster Priorität bearbeitet *duckundwech*

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  • 1 month later...

So, es gibt einen neuen Zwischenstand, die haben doch tatsächlich mein Anklicken des Feldes "ich bestehe auf eine Gerichtsverhandlung" ernstgenommen, nun darf ich nächste Woche mitten während der Arbeitszeit nach Bayern gondeln, um dort einem vielleicht 10 Minuten Termin beizuwohnen. :kopfschuettel:

 

@Gast225

 

Ich bräuchte nochmal kurz Deine Hilfe:

 

Tattag war der 17.12.2006. Nun ist für nächste Woche, 27.03., der Termin beim Amtsgericht angesetzt. Gegen den eigentlichen Fahrer wurde bislang nicht ermittelt.

 

Ich werde dort mit 2 Zeugen antanzen, die bestätigen werden, dass ich mich zum Blitzzeitpunkt in zig Kilometern Entfernung auf einer Weihnachtsfeier befunden habe (was ja auch der Wahrheit entspricht, die Zeugen wurden im Anschreiben explizit gelistet, müssen also mit).

 

Nun möchte ich aber vermeiden, dass die Halterin des Fahrzeugs im Anschluß, weil der Richter dann so richtig schön sauer ist, weil er einstellen muss, ein Fahrtenbuch auferlegt bekommt. Wie wahrscheinlich ist das?

 

Von der Verjährung gegen den eigentlichen Fahrer her müsste der Zeitraum doch ausreichen, oder? Also 3 Monate wären am 17.03. rum. Wie verhält sich das mit der 2-wöchigen Überliegefrist (?) nochmal genau? Könnte ich am 27.03. nicht einfach auch den eigentlichen Fahrer angeschleppt bringen und der sagt: Guggugg, ich wars ... ? Passen eh 4 Leute ins Auto und er hätte sogar Zeit.

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Die Überliegefrist hat was mit Flensburg zu tun, interessiert hier also nicht.

 

post-14-1143976929.gif

 

Verjährung drei Monate =>Somit am Tag der Gerichtsverhandlung verjährt.

 

zum FB

Das entscheidet ja nicht das Gericht, sondern die zuständige Behörde der Halteradresse. Ein wohlwollendes Verhalten läßt sich sicherlich jetzt nicht mehr hinbekommen.

Nur wenn bisher immer die Hilfsbereitschaft gegeben war, kann man gegen die (eventuelle) Auferlegung vorgehen.

 

Je höher die Überschreitung war, desto eher ist mit dem FB zu rechnen. Aussagen dazu sind aber kaum möglich, da jede Behörde andere Regeln hat wann und wie lange ein Fb auferlegt wird.

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@Gast225

 

Danke Dir. :explode:

 

Also bringt es nichts, den Fahrer bei der Gerichtsverhandlung mitzunehmen oder diesen dort auf dem Bild zu "erkennen" ?

 

Die zuständige Behörde der Halteradresse ist schon ziemlich ... naja *gereizt* :kopfschuettel: ... da das nicht der erste Vorfall war, wo sie den Fahrer nicht herausbekommen haben (in 2006 2-3 Fälle jeweils im Punktebereich, wo sie falsch beschuldigt haben und dann einstellen mussten - bislang immer folgenlos bezüglich FB). Deshalb wäre es mir jetzt wichtig, dass die Sache möglichst gar nicht erst wieder an die zurückgeht, sondern in Bayern von diesem Amtsgericht besiegelt wird.

 

Deshalb wäre ich da auch bereit, höchstmögliche Kooperation zu zeigen. Nur wie? Was könnte die Halterin noch tun, um ihren "guten Willen" zu zeigen?

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Für bzw. gegen ein FB würde es nichts bringen den tatsächlichen Fahrer mitzunehmen. Dennoch sollte er mit, nicht das der Richter/Richterin den jetzt Betroffenen als Fahrer identifiziert.

 

Ich denke mal bezgl. Verhinderung FB wird kaum noch was machbar sein, da ja der tatsächliche Fahrer nicht mehr bestraft werrden kann. :kopfschuettel:

 

Wenn du bzw. der Halter sehr viel Glück hat, dann erfährt die Behörde nichts. :explode:

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Für bzw. gegen ein FB würde es nichts bringen den tatsächlichen Fahrer mitzunehmen. Dennoch sollte er mit, nicht das der Richter/Richterin den jetzt Betroffenen als Fahrer identifiziert.

 

Ich denke mal bezgl. Verhinderung FB wird kaum noch was machbar sein, da ja der tatsächliche Fahrer nicht mehr bestraft werrden kann. :rolleyes:

 

Schade. :licht:

 

Hmm, ich habe doch aber 2 Zeugen dabei, die bestätigen, dass ich zum Zeitpunkt des Verstoßes gar nicht vor Ort gewesen sein kann, wie will mir der Richter denn da noch irgendetwas Anderes anhängen? Ich meine, zwei Zeugenaussagen unter Eid wiegen ja wohl doch noch ein bißchen was in diesem Lande, oder liege ich da falsch? :nolimit: Hätte halt den Vorteil, wenn der eigentliche Fahrer nicht bekannt würde, dass er so unerkannt bleibt für evtl. Folgeverstöße in Zukunft. Also, wenn man in Richtung FB sowieso nichts Gutes mehr tun kann, durch dessen "Vorzeigen". :licht:

 

Wenn du bzw. der Halter sehr viel Glück hat, dann erfährt die Behörde nichts. :licht:

 

Das wäre fein. :) Ich bin auf dem hießigen Polizeirevier durch die ganzen Vorfälle letztes Jahr inzwischen bekannt wie ein bunter Hund, ich meine, wir verstehen uns ja echt prima und so (wirklich, gab jedesmal irgendwelche kleinen Lacher :D ), aber so richtig weitergekommen sind sie durch mich in keinem Fall, weswegen sie dann am Ende immer ziemlich sauer waren. Da wärs ganz gut, wenn sie diesmal nichts wieder hören würden und denken, die Bayern haben das schon geregelt.

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Das mit den zwei Zeugen war mir nicht mehr in Erinnerung. Diese sollten eigentlich ausreichen und fang bloß nicht an das würde ich unter Eid bezeugen. Soetwas macht die Aussage unglaubwürdig.

Der Fahrer kann somit doch theoretisch unter Verschluß bleiben. :rolleyes: [Edit: Eventuell reist er ja mit und hält sich in der Nähe des Gerichts auf-für alle Fälle.]

 

Das FB verhängt ja nicht die Polizei, sondern die Verwaltungsbehörde.

 

@Seatfahrer

Der Besorgte übt doch nur für einen Moot Court :licht:

 

http://de.wikipedia.org/wiki/Moot_Court

 

:licht::nolimit:

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Das mit den zwei Zeugen war mir nicht mehr in Erinnerung. Diese sollten eigentlich ausreichen und fang bloß nicht an das würde ich unter Eid bezeugen. Soetwas macht die Aussage unglaubwürdig.

 

Läuft eine Zeugenaussage nicht immer unter Eid ab? :rolleyes:

 

Und jetzt muss ich doch nochmal nachhaken: "sollten eigentlich ausreichen" - eigentlich? :nolimit: Ich hatte den Zeugeneinsatz für ein bombensicheres Ding gehalten, was könnte denn da theoretisch schief gehen? Vielleicht doch lieber über ADAC-Rechtsschutz einen Anwalt dazubestellen? Hatte ich an sich für nicht notwendig erachtet, bei so einer Pillepallesache, wo die Fakten glasklar auf dem Tisch liegen (Beso = nachweislich auf Weihnachtsfeier gewesen, nix rasi rasi an bayerische Eso-Lichtschranke vorbei :-).

 

@Seatfahrer

Der Besorgte übt doch nur für einen Moot Court :D

 

http://de.wikipedia.org/wiki/Moot_Court

 

:licht::licht:

 

Ja genau Seatfahrer, so sieht das mal aus! :licht::)

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Guest Simineon
Das mit den zwei Zeugen war mir nicht mehr in Erinnerung. Diese sollten eigentlich ausreichen und fang bloß nicht an das würde ich unter Eid bezeugen. Soetwas macht die Aussage unglaubwürdig.

 

Läuft eine Zeugenaussage nicht immer unter Eid ab? :rolleyes:

 

nein, eine Zeugenaussage läuft nicht immer unter Eid .. dafür gibt es dann auch im StGB unterschiedliche §§ bei Falschaussage

 

§ 153 StGB [Falsche uneidliche Aussage]

§ 154 StGB [Der Meineid]

 

 

Und jetzt muss ich doch nochmal nachhaken: "sollten eigentlich ausreichen" - eigentlich? :nolimit: Ich hatte den Zeugeneinsatz für ein bombensicheres Ding gehalten, was könnte denn da theoretisch schief gehen? Vielleicht doch lieber über ADAC-Rechtsschutz einen Anwalt dazubestellen? Hatte ich an sich für nicht notwendig erachtet, bei so einer Pillepallesache, wo die Fakten glasklar auf dem Tisch liegen (Beso = nachweislich auf Weihnachtsfeier gewesen, nix rasi rasi an bayerische Eso-Lichtschranke vorbei :-).

 

der Richter entscheidet, ob es für ihn klar und eindeutig ist, deswegen kann man selten sagen, ob eine Aussage eines Zeugen, die irgendwo niedergeschrieben ist "genügt"

 

Stell Dir folgende (extreme) Fälle vor:

Zeuge 1 mit zitternder Stimme, schweissnass und unruhig: "Der war da nicht"

Zeuge 2 mit klarer fester Stimme, knochentrocken, offen und ehrlich: "Ja, der war da"

 

auf dem Papier oder auf dem Bildschirm kann man nicht entscheiden ... vor Ort mit diesen beiden Zeugen wird eine Entscheidung gefällt werden können.

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der Richter entscheidet, ob es für ihn klar und eindeutig ist, deswegen kann man selten sagen, ob eine Aussage eines Zeugen, die irgendwo niedergeschrieben ist "genügt"

 

Stell Dir folgende (extreme) Fälle vor:

Zeuge 1 mit zitternder Stimme, schweissnass und unruhig: "Der war da nicht"

Zeuge 2 mit klarer fester Stimme, knochentrocken, offen und ehrlich: "Ja, der war da"

Mit so einer pauschalen Darstellung wäre ich vorsichtig. Ich würde hier eher zur Glaubwürdigkeit des Zeugen 1 dentieren, allerdings besteht erhebliches Nachfragepotenzial.

Kaum ein "normaler Zeuge" vor Gericht tritt so überzeugend auf wie der mit Nummer 2.

 

Das Verhalten spricht somit erst einmal klar für Nr. 1.

---------

@Besorgter

Die Vereidigung eines Zeugen erfolgt äußerst selten und kann auch nicht vom Angeklagten gefordert werden.

 

Ich denke wenn die Zeugen normal auftreten sollten sie ihre Aussage glaubwürdig herüberbringen, so daß ein Anwalt nicht notwendig ist, zumal sie ja anscheind Gerichtserfahren sind.

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So, hier kurz die Auflösung der gestrigen Verhandlung. Also der fiktiven. ;)

 

Beschuldigter Beso betritt den Saal. Ein sehr junger Richter begrüßt ihn und legt auch nach Abfrage der üblichen Formalitäten (Geburtsdatum + Ort, Familienstand, Staatsangehörigkeit, ...) gleich mit rauhem, gezielt autoritärem Ton los (Motto: "dem jungen, kahlgeschorenen und siegessicheren Grinsebär zeig ichs jetzt aber, auf in den Kampf!" :)), nachdem ich mich entschieden hatte, etwas zur Sache zu sagen, nämlich kurz und bündig, dass ich nicht vor Ort war, sondern eben auf einer Weihnachtsfeier. Ja, ich solle doch mal nach vorne kommen und mir das Bild ansehen. Wen ich denn da erkennen würde? Anmerkung: das Bild war grottenschlecht. Also Antwort: Qualitativ erkenne ich da lediglich einen Matschfleck, tut mir leid. Er: Na gut, er könne das ja dann von einem Gutachter beurteilen lassen, das würde mich dann mindestens 1000 Euro kosten. Ich (ein bißchen gereizt): Na wenn Sie meinen. Er sichtlich etwas angesäuert, sodann folgte Strategie 2, die milde Tour: Na wenn Sie's nicht waren, könnten Sie mir doch aber sagen, wer denn der Fahrer war, gegen den ist die Verjährung doch ohnehin seit 17.03. eingetreten. Ich (neutral, nicht provozierend): Ja, das könnte und würde ich ja, aber schauen Sie doch, die Qualität ...

 

Damit war ich für ihn abgehakt und er rief nacheinander die Zeugen auf.

 

Diese legten relativ gleichlautend, aber durchaus etwas unsicher in den Details (was nach dieser Zeit normal sein dürfte) dar, wie und wo sie mich gesehen haben, und dass kein Zweifel besteht, dass ich zur gegebenen Zeit vor Ort gewesen bin. Entgegen meiner Vermutung versuchte er nicht, die beiden Zeugen in gegenseitige Widersprüche zu verwickeln, sondern er zielte darauf ab, wieso sie sich denn ausgerechnet an diesen 17.12. so gut erinnern könnten. Da kamen dann Aussagen, wie: Naja, eine Weihnachtsfeier findet ja nur einmal im Jahr statt, daran kann man sich schon erinnern, außerdem hat uns der Beschuldigte bereits im Januar befragt, ob wir bei einer ggf. Gerichtsverhandlung zur Verfügung stehen würden, zu einem Zeitpunkt also, als das Ereignis noch nicht soo lange zurücklag. Damit gab er sich dann auch zufrieden, rief zum Schluß noch den Meßbeamten herein, um diesem den negativen Ausgang der Sache mitzuteilen und damit war das Ganze abgefrühstückt.

 

Fazit: Verfahren eingestellt, im Anschluß gings zur Gerichtskasse, wo die beiden Zeugen insgesamt um die 300 Euro an Fahrtkosten und Verdienstausfällen geltend machten, im Anschluß noch in einer urigen, bayerischen Kneipe lecker gegessen und dann wieder nach Hause. :D

 

Ich hoffe nur, es folgt jetzt nicht noch irgendwas in Sachen FB nach ... :licht:

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GW

 

Gut gekondert bei der Frgae nach dem tatsächlichen Fahrer. ;)

 

Solche Sachen sind für die Zeugen recht einträgliche Geschäfte. Vielleicht sollte man mal überlegen ein Geschäft daraus zu machen. :licht:

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