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Interessante Beratung


Guest Simineon

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Guest Simineon

und wenn man sich besoffen auf dem Parkplatz der Gaststätte mit laufendem Motor (wegen Heizung) auf den Fahrersitz setzt, dann wird man auch nicht wegen Alkohol am Steuer belangt ... schliesslich will man ja nur seinen Rausch ausschlafen ... :ph34r:

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Hallole,

 

bitte bei solch pauschalierten Aussagen aufpassen!

Entsprechende Sachverhalte unterliegen immer einer Einzelfallprüfung - und wenn es naheliegend erscheint, dass das Anlassen unmittelbar den Zweck hatte, anschließend das Fahrzeug zu bewegen so ist eine Straftat durchaus gegeben.

 

Es gibt Urteile, die das Anlassen des Motors - zum Beispiel um die Heizung in Betrieb zu nehmen - nicht in den Tatbestand des § 316 StGB einordnen, aber es gibt auch genügend andere Urteile, wo dies von den Richtern nur als "Ausrede" gewertet wurde und damit § 316 StGB erfüllt war.

 

Und wer dann noch zusätzlich auf das Gaspedal tritt, der wirkt definitiv auf die Antriebsaggregate des Fahrzeuges ein - und damit ist der Begriff "Führen" bereits erfüllt.

 

Insofern ist das in der Tat eine "interssante Beratung" (die Anwälte wollen doch nur unser bestes - und das ist unser Geld, oder?).

 

Grüße

 

papemark

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Der Antrieb des Fahrzeugs, der zu einer tatsächlichen Bweegeung führt ist defintiv die Achse und nicht der Motor. Den kann man auch für andere Sachen verwenden. Und mit dem gas spielen kann man auch ohne die Absicht das Fahrzeug zu bewegen.

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Hallo,

 

zum "Führen" eines Fahrzeugs kenne ich diese Def.

 

"Führer eines Fahrzeugs ist, wer es selbst unmittelbar unter bestimmungsmäßiger Anwendung der Antriebskraft (Motorkraft, Muskelkraft, tierischer Zugkraft beim Fuhrwerk), unter Ausnutzung der Schwerkraft auf einer Gefällstrecke oder unter Ausnutzung des vorhandenen Schwungs und unter eigener Verantwortung in Bewegung setzt oder hält, um es unter Handhabung seiner technischen Vorrichtungen während der Fortbewegung ganz oder wenigstens zum Teil zu leiten (BGHSt 7,315; 13,226; 14,185)"

 

Die Definition ist zwar schon älter, aber ich denke hieraus wird deutlich, dass das Fahrzeug BEWEGT werden muß. Wenn alle vier Räder STEHEN, liegt kein Führen und somit keine Straftat gem. 316 oder 315c StGB vor. Es muß nach meiner Deutung zu einem Bewegungsvorgang kommen. Es gibt sicherlich Grenzfälle, die der Staatsanwaltschaft zur Prüfung vorgelegt werden sollten, aber wenn ein Alkoholisierter in seinem Fahrzeug seinen Sitz zurück stellt und keine Anstalten macht zu fahren (eher zu schlafen), schreib ich persönlich keine Anzeige. Wenn einer in seinem Fahrzeug sitzt und den Motor startet (aber sich nicht bewegt) verhindere ich die Straftat, indem ich ihm die Fahrt untersage und ggfs. den Fahrzeugschlüssel sicherstelle. Das ist meine Verfahrensweise. Ob richtig oder nicht .... :ph34r:

 

Ich denke, das Beispiel aus @Simineons Link könnte möglicherweise ein Detail verheimlichen.

 

Gruß - Quaste

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Guest Simineon
@Bill,

bist dui sicher, dass dein PKW von der Achse angetrieben wird?

 

menno ... bei manchen Luxuskarossen ist der Blinker überflüssig, bei Bill halt der Motor ... da hat alleine die Vorderachse schon 326 PS :wacko:

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Mein Auto hat aber keine Achsen... :wacko:

 

Hängen bei dir die Räder in der Luft :P

 

Also mein Auto hat 4Achsen, für jedes Rad eine. :D

 

Wenn ich andere Achsen die sonst wo verbaut sind nicht beachte.

 

Ohne Achsen würde es nicht fahren :lol:

 

MfG.

 

hartmut

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Mein Auto hat aber keine Achsen... :100:

 

Hängen bei dir die Räder in der Luft :o

 

Also mein Auto hat 4Achsen, für jedes Rad eine. :P

Bei meinem Auto sind alle vier Räder einzeln befestigt. Die Lenkeigenschaften sind übrigens wesentlich besser, wenn die Vorderräder nicht auf einer Achse sitzen. :P

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Die Lenkeigenschaften sind übrigens wesentlich besser, wenn die Vorderräder nicht auf einer Achse sitzen. :P

Da gebe ich dir eindeutig recht :P

 

Deshalb hat jedes Rad eine eigene Achse. Erst die Achse und die Nabe macht das Rad zum Rad. :100:

 

MfG.

 

hartmut

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Hallole,

 

Meinungen über Meinungen - aber so ist es halt nunmal: 2 Juristen = 3 Meinungen.

 

Aber mal im Ernst: Fahrzeugführer ist, wer mit dem Willen der Fortbewegung auf die Antriebsaggregate oder die Lenkung des Fahrzeuges einwirkt (so meine Lehrdefinition).

 

Diese Definition beinhaltet sowohl die subjektive Komponente (Wille der Fortbewegung) als auch zwei Alternativen der aktiven Handlung (Einwirkung auf die Antriebsaggregate oder Einwirkung auf die Lenkung).

 

Daraus folgt:

Wer ein Fahrzeug das ohne Antriebsmaschine rollt (z.B. bergab) lenkt, ist Fz-Führer. Wer auf die Antriebsaggregate einwirkt (also z.B. Gas gibt, schält, kuppelt oder bremst) ist ebenso Fz-Führer.

 

Jetzt beginnt das eigentliche Dilema:

Wer nur seinen Motor anmacht um die Heizung in Betrieb zu nehmen, ist kein Fz-Führer, da er keinen Willen der Fortbewegung hat. Gilt auch dann, wenn er ein wenig am Gaspedal spielt um das Fz schneller aufzuheizen.

Aber (uns jetzt kommts:) woher will ich wissen, dass der Proband nicht lediglich im Suff vergessen hat den Gang einzulegen?

Also kommt es im Falle des Laufenlassens des Motors auf die subjetive Einstellung an - und wenn dann halt ein Kumpel aus der Disco sagt: "der wollte gerade heimfahren", dann ist der Käse gegessen (oder so).

 

Als Fausregel gilt: Drehen sich die Räder, dann fährt das Ding und hat einen Fahrzeugführer. Bei allen weiteren Sachverhalten ist eine eingehende Prüfung notwendig - und im Zweifel ...

 

Aber aufpassen: Die Rechtssprechung ist ständig in Bewegung, da ist es äußert "ungeschickt" sich auf irgendwelche Urteile, die es mal gab, zu berufen.

 

@Bill

Mit den Achsen hat das in der Tat nix zu tun.

 

@nudel

Das Ding, an dem dein Rad montiert ist, nennt sich Achse (muss also keine durchgehende Achse sein). Auch einzelne Radaufhängungen bedingen eben diese.

 

Klar soweit?

 

Grüße

 

papemark

 

- immer schön langsam fahren - und - im Falle des Suffs: Wagen stehenlassen! -

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Aber mal im Ernst: Fahrzeugführer ist, wer mit dem Willen der Fortbewegung auf die Antriebsaggregate oder die Lenkung des Fahrzeuges einwirkt (so meine Lehrdefinition).

 

Naja, nach deiner Definition dürfte dann aber nicht ohne Führerschein z.B. ein abgeschlepptes Auto lenken. Das darf man aber auch ohne Führerschein ab einem Alter von 12 Jahren sofern die Person in der Lage ist zu lenken und zu bremsen. :kopfschuettel:

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