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Me's Neuer Blitzerwarner


Guest lichterloh

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Es geht darum das die Warnung beim POI-Warner in Gegensatz zum Radio von Standort des Fahrzeugführers abhängig ist.

 

Warum nimmt den niemand das Angebot von Officer an um rechtsgültige Fakten zum Thema zu schaffen? Wenn die Legalität vom Richter bestätigt wird fallen keine Kosten an da in diesen Fall die Staatskasse die Gerichtskosten trägt. Auch kann eine Nutzungsentschädigung eingeklagt werden um die Navilose Zeit zu entschädigen.

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Es ist nun einmal so, dass gewisse Regeln für den einen o. anderen nicht immer einleuchtend sind. Der Fahrzeugführer darf während der Fahrt eine Uhr in die Hand nehmen, um die Zeit abzulesen, das Mobiltelefon zu ausschließlich diesem Zweck jedoch nicht.

Dagegen scheint sich nun seitens der Literatur wohl der Widerstand zu vermehren, da es deren Meinung nach es nicht sein kann, vergleichbare Dinge (Zeit ablesen von Handy-Taschenuhr aus Jacke nehmen; Adresse ablesen vom Handy-Zettel aus Jackentaschen nehmen und lesen...) so unterschiedlich zu bestrafen.

 

Artikel in der DAR oder NJW oder NZV-weiß nicht mehr genau.

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Und was, wenn's doch in die andere Richtung geht? Wenn Navi eingezogen und eine Strafe verhängt wird? Ich möchte dieses "Risiko" nicht unbedingt eingehen.

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@Gast225

 

Das würde dann eine wirkungsvolle Ahndung des Telefonierens / SMS Schreibens während der Fahrt zunichte machen. Jeder hätte dann selbstverständlich lediglich die Uhr o.ä. abgelesen. :P

 

Und weil der Gesetzgeber dies erkannt hat, ist jegliche Benutzung des Mobiltelefons schlicht u. einfach untersagt. Jeder weiß, woran er ist. Und das ist auch gut so.

 

 

BTW: Ich kann mir nicht vorstellen, dass es eine solche Diskussion außerhalb von D gibt. Alles ganz genau regeln wollen u. dann doch wieder soviele Ausnahmen zulassen, dass der Sinn der Norm quasi ad absurdum geführt wird. Auch das ist leider inzwischen typisch deutsch. :nolimit:

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Und was, wenn's doch in die andere Richtung geht? Wenn Navi eingezogen und eine Strafe verhängt wird? Ich möchte dieses "Risiko" nicht unbedingt eingehen.
Da ich fest davon überzeugt bin das die Poi-Warner unter das Nutzungsverbot von Radarwarnern fallen würde ich mich keinesfalls als freiwilliger zur Verfügung stellen.

 

Da es hier aber genügend Personen mit andere Meinung gibt sollte es doch kein Problem sein einen freiwilligen zu finden der hilft Fakten zu schaffen.

 

Wie hoch sind eigentlich die Gerichtskosten wenn man die Sache bis zum Ende (BGH) durchboxen will? Ist es überhaupt möglich ein Grundsatzurteil zu erwirken?

 

Wie benötigen also:

1. Einen Polizisten der mitspielt und das Gerät einkassiert. (sollte kein Problem sein)

2. Ein Person mit genügend Geld um die Sache durchzuboxen und einen punktefreien FS um vor Gericht nicht als notorischer Raser und Drängler zu wirken.

3. Einen sehr guten Anwalt der sich mit dem Thema auskennt.

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Wie hoch sind eigentlich die Gerichtskosten wenn man die Sache bis zum Ende (BGH) durchboxen will? Ist es überhaupt möglich ein Grundsatzurteil zu erwirken?

Naja soweit geht es nicht.

 

Ordnungswidirgkeit landet vorm Amtsgericht als einzige Instanz. Möglich ist unter gewissen Voraussetzungen (Rechtsfortbildung etc.) eine Rechtsbeschwerde vor dem zuständigen OLG.

 

Mehr geht da nicht.

 

Kosten AG Gerichtsgebühren (20 Prozent des BG mind 40 Euro). dazu dann die Auslagen des Gerichts, Zeugen, Sachverständige etc.

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  • 5 months later...

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