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Muss Die Neue Versicherung Den Rechtsschutz übernehmen


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Hallo,

 

eine kurze Frage. Wenn ich zum Jahresende meine Versicherung wechsel, muss die neue Versicherung auch für einen Rechtsstreit aufkommen der seinen Ursprung in diesem jahr, für den aber noch keine Kosten in diesem Jahr angefallen sind. Sprich, der Gerichtstermin und alle weitere würde auf das neue Jahr fallen.

 

Danke

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Rein gefühlsmäßig würde ich sagen, dass die neue Versicherung dafür nicht aufkommen muss. Grundsätzlich ist es so, dass eine Versicherung nur für Fälle aufkommt, deren Ursache erst während des Versicherungslaufs entstanden.

 

Sonst könnte man sich Versicherungen eigentlich schenken und erst einen Versicherung abschließen, wenn der Versicherungsfall eingetreten ist.

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Ein Wechsel während eines laufenden Verfahrens ist generell riskant, da sich die alte Versicherung dann überall vor Leistungen drücken wird, wo sie kann. Man sollte bis nach dem Abschluß warten, wenn man nicht die außerordentliche Kündigung wegen eines Versicherungsfalles wählen will (was die Versicherungen selber recht recht gerne praktizieren sollen).

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