DriveMeCrazy 0 Posted December 22, 2006 Report Share Posted December 22, 2006 Hallo, eine kurze Frage. Wenn ich zum Jahresende meine Versicherung wechsel, muss die neue Versicherung auch für einen Rechtsstreit aufkommen der seinen Ursprung in diesem jahr, für den aber noch keine Kosten in diesem Jahr angefallen sind. Sprich, der Gerichtstermin und alle weitere würde auf das neue Jahr fallen. Danke Quote Link to post Share on other sites
nudel 1 Posted December 22, 2006 Report Share Posted December 22, 2006 Rein gefühlsmäßig würde ich sagen, dass die neue Versicherung dafür nicht aufkommen muss. Grundsätzlich ist es so, dass eine Versicherung nur für Fälle aufkommt, deren Ursache erst während des Versicherungslaufs entstanden. Sonst könnte man sich Versicherungen eigentlich schenken und erst einen Versicherung abschließen, wenn der Versicherungsfall eingetreten ist. Quote Link to post Share on other sites
DriveMeCrazy 0 Posted December 22, 2006 Author Report Share Posted December 22, 2006 Macht Sinn, ich hatte nur die Hoffnung, dass es während des Jahreswechsels andere Regelungen gibt, da ja hier die Versicherung normalerweise gewechselt wird. Dann müßte aber doch die alte Versicherung dafür aufkommen? Quote Link to post Share on other sites
traffic 8 Posted December 22, 2006 Report Share Posted December 22, 2006 Ein Wechsel während eines laufenden Verfahrens ist generell riskant, da sich die alte Versicherung dann überall vor Leistungen drücken wird, wo sie kann. Man sollte bis nach dem Abschluß warten, wenn man nicht die außerordentliche Kündigung wegen eines Versicherungsfalles wählen will (was die Versicherungen selber recht recht gerne praktizieren sollen). Quote Link to post Share on other sites
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