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Pkw-anhänger Auf Supermarktparkplatz Abgeschleppt


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was mir an diesem thread auffällt, hier wird erstaunlich oft damit argumentiert, dass man sich eben an die regeln halten soll....

 

zb:

"Lernt man schon als Kind, halte Dich an die Regeln oder lerne mit den Konsequenzen zu leben. Gefällt Dir nicht? Dein Problem. Nur Deins."

 

komisch dass man sowas in fällen von geschwindigkeitsüberschreitungen hier doch eher seltener liest :D

 

sorry, konnte ich mir nicht verkneifen :heul:

 

 

@Tom: Stimmt! 1:0 für dich.

Einspruch, euer Ehren ! ;)

 

Der PLUS-Parkplatz ist Privatbesitz, die Stadt-, Landes- und Bundesstraßen nicht. @PS tritt lediglich dafür ein, das privates Eigentum ein hohes Gut, der Schutz deselbigen legitim ist.

 

Ich finde, das Tom hier Äpfel mit Birnen vergleicht. :D

 

MfG

!Xabbu

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Nun mal etwas von der "anderen Seite". Ich verwalte so einen Supermarkt mit Parkplatz. Und genau wie hier beschrieben muss ich mich ständig mit solchen Leuten herumärgern, die meinen

-mal kurz ihren LKW abzustlellen (wird dann 4-5 Stunden, trotz LKW Sperrschild)

-den ganzen Tage (oder mehrere) ihre Autos gerne im geschlossenen Parkdeck abstellen um als Mitfahrer weiterzufahren (schneefreier PP im Winter!)

-mal kurz etwas wichtiges erledigen müssen etc. etc.

 

Versucht man es mit Ansprache wird man oft heftig angepöbelt.

 

Natürlich ist mal ein Parkplatz nicht voll, aber gerade in solchen Zeiten wird der dann z.B. gereinigt, weil da eben normal keine Autos stehen. (Dass die meisten sich auf solchen Parkplätzen wie die Schweine verhalten, möchte ich hier nicht diskutieren - wüsste gerne wie es bei denen zuhause aussieht)

Irgendwo muss man anfangen und Grenzen ziehen, es bleibt gar nichts anderes übrig als ein Schild aufzustellen und durchzugreifen, sorry, aber es geht nicht anders, da es einfach zu oft passiert.

 

Falls jemand wirklich nachfragt, mache ich auch mal ne Ausnahme, ist doch klar.

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Falls jemand wirklich nachfragt, mache ich auch mal ne Ausnahme, ist doch klar.

 

Ja, genau so sehe ich das auch. Nur leider hat mein Herr Vater daran nicht gedacht. Nächstes Mal ist er sicher schlauer.

 

Aber was passiert, wenn nachgefragt wurde und du dein OK gegeben hast und trotzdem die Abschleppkolonne anrückt? Du musst doch sicher den Abschlepper bestellen? Oder rücken die von sich aus an?

 

MfG

Prince

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Ergo: Kein Punkt für Tom.
ich bezog mich dabei aber nur auf den allgemeinen tenor in dem forum, was das einhalten von regeln angeht, wenn es um geschwindigkeitsüberschreitungen

geht, und den tenor in diesem thread, bezüglich der regeln, wenn es um falsch parken geht.

ich finde ich hab doch den punkt verdient :blink:

 

Einspruch, euer Ehren !

 

Der PLUS-Parkplatz ist Privatbesitz, die Stadt-, Landes- und Bundesstraßen nicht. @PS tritt lediglich dafür ein, das privates Eigentum ein hohes Gut, der Schutz deselbigen legitim ist.

 

Ich finde, das Tom hier Äpfel mit Birnen vergleicht.

 

 

nenne mir dann aber bitte einen guten grund warum es in einem fall vertretbar ist regeln zu überschreiten, und in einem anderen fall eben nicht?

 

einspruch abgewiesen :geil:

 

 

aber ich will daraus ja keine grundsatzdiskussion machen, ich sehe das mit den regeln im allgemeinen ja auch nicht ganz so eng.

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nenne mir dann aber bitte einen guten grund warum es in einem fall vertretbar ist regeln zu überschreiten, und in einem anderen fall eben nicht?

Weil im "einen" Fall niemand durch den Regelverstoß an sich in seinen Rechten beeinträchtigt wird, im "anderen" aber doch:

Der Besitzer nämlich durch den, der sich dort breitmacht. :blink:

 

lg

c.s.

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nenne mir dann aber bitte einen guten grund warum es in einem fall vertretbar ist regeln zu überschreiten, und in einem anderen fall eben nicht?

Weil im "einen" Fall niemand durch den Regelverstoß an sich in seinen Rechten beeinträchtigt wird, im "anderen" aber doch:

Der Besitzer nämlich durch den, der sich dort breitmacht. :blink:

 

lg

c.s.

 

also wenn ich mein recht auf körperliche unversehrtheit betrachte, kann das sehr wohl durch einen geschwindigkeitsverstoß beeinträchtigt werden.

aber ich denke das wird jetzt alles zu OT.

 

Viele Grüße

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also wenn ich mein recht auf körperliche unversehrtheit betrachte, kann das sehr wohl durch einen geschwindigkeitsverstoß beeinträchtigt werden.

aber ich denke das wird jetzt alles zu OT.

 

Das denke ich auch.

 

Bleiben wir einfach dabei, Gründe dafür zu finden, warum es nicht notwendig war, diesen PKW-Anhänger vom Parkplatz zu entfernen. :blink::geil:

 

Bis heute übrigens noch nicht Neues von SCHLEPP-CO.

 

MfG

Prince

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...kann das sehr wohl durch einen geschwindigkeitsverstoß beeinträchtigt werden.

Aber nur, wenn's dabei (und dadurch!) zum Unfall kommt, Tom.

Durch die bloße Tatsache, daß irgendjemand irgendwann irgendwo zu schnell oder sonstwie abseits der StVO unterwegs ist, wirst Du nicht in Deinen Rechten beeinträchtigt.

Wohl aber, wenn plötzlich jemand in Deiner Wohnung steht, weil's ihm draußen vielleicht zu kalt ist... :blink:

 

lg

c.s.

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Du musst doch sicher den Abschlepper bestellen? Oder rücken die von sich aus an?

 

 

Der Kollege in dem gelben ( meistens ) Auto muss immer noch bestellt werden. In der Zwischenzeit gibt es Rahmenverträge mit verschiedenen Grossisten, da muss dann nur noch der Filialleiter anrufen, wenn er sich gestört fühlt.

 

Die Rechnung zahlt der Parkplatzinhaber - und fordert diese dann zivilrechtlich beim Übeltäter ein :blink: .

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...kann das sehr wohl durch einen geschwindigkeitsverstoß beeinträchtigt werden.

Aber nur, wenn's dabei (und dadurch!) zum Unfall kommt, Tom.

Durch die bloße Tatsache, daß irgendjemand irgendwann irgendwo zu schnell oder sonstwie abseits der StVO unterwegs ist, wirst Du nicht in Deinen Rechten beeinträchtigt.

Wohl aber, wenn plötzlich jemand in Deiner Wohnung steht, weil's ihm draußen vielleicht zu kalt ist... :kopfschuettel:

 

lg

c.s.

 

 

Ich glaube dem guten Tom geht es eher darum, dass Geschwindigkeiten genau wie Schutz des Eigentums von Gesetzen desselben Staates geregelt werden und, wenn man abstrakter denken möchte, auf ein und demselben Gesellschaftsvertrag wurzeln, an den wir uns alle zu halten haben sofern wir hier leben möchten. Oder die einfache Version: Gesetz ist Gesetz, egal was es nun reguliert. Es bedarf auch keiner weiteren Staffelung, wie ernst Gesetze zu nehmen sind, diese ist durch die Strafen bei Verstoß ja schon indirekt gegeben.

 

Insofern imho theoretisch doch Punkt für Tom, wenn ich auch deinen und Pferdestehler's Einwand verstehe, das Gesetze, die dem Schutz von Eigentum dienen, oft sehr viel sinnvoller und achtenswerter sind als z.b. speedlimits. :mecker:

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Guest Pferdestehler

Nee, kein Punkt für Tom. Denn wenn einer die für alle gültigen Regeln mißachtet, muß er mit Bestrafung rechnen und darf hinterher nicht jammern, wie ungerecht die Welt doch ist. Genau das ist der Grund, warum es dafür kein Pünktchen gibt. Ich begehe vmax-Übertretungen in vollem Bewußtsein, daß das so nicht erlaubt ist. Ja und wenn es dann durch meine Ungeschicktheit zu einer Ahndung kommt, habe ich Pech gehabt. Und jammere nicht, wie schlimm das doch ist, heul, zeter...

 

Genauso erwarte ich, daß wenn jemand illegal seinen mobilen Blechhaufe irgendwo auf privatem Grund abstellt, dieser dann dabei erwischt wird, er dafür gefälligst gerade steht.

 

Ganz normal, oder? :kopfschuettel:

 

Wenn man geschickt genug ist, macht man das alles so, daß man dabei nicht belangt werden kann. Mal reicht das Geschick aus, mal eben nicht. Hier nicht.

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@Ashitaka,

im wesentlichen hast du es auf den punkt gebracht.

 

@Pferdestehler,

 

Nee, kein Punkt für Tom. Denn wenn einer die für alle gültigen Regeln mißachtet, muß er mit Bestrafung rechnen und darf hinterher nicht jammern, wie ungerecht die Welt doch ist. Genau das ist der Grund, warum es dafür kein Pünktchen gibt.

 

das ist deine meinung, und die will ich auch gar nicht in frage stellen. aber ich betone es nochmal. es ging mir um den

grundtenor in dem forum, in dem eben gewisse regeln (speedlimits) nicht so ernst genommen werden, wie offensichtlich in diesem

thread eine andere regel (schutz des eigentums usw...). und genau drauf habe ich hingewiesen. es ging nicht im deine meinung.

verstehst du was ich meine?

 

aber schluss jetzt damit. :kopfschuettel:

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  • 3 weeks later...
  • 10 months later...
Gibts schon Neuigkeiten im (An)Hänger-Schlepp-Ab-und-Co-Fall?

 

Ja, jetzt wurde ein Anwalt eingeschaltet, und der freut sich richtig, mal auf Kosten von PrinceWilliam für ca. 500 EUR nach Berlin zu reisen :unsure:

Weiß ich aus sicherer Quelle. :blink:

 

:80:

 

Ich finde den Vergleich, sich einfach in ein fremdes Wohnzimmer zu stellen, sehr passend.

Oder einem Wohlhabenden einfach mal vorübergehend 50 EUR wegzunehmen.

Das geht halt nicht.

 

Aber auch mal sachlich zum Unverständnis derer, die offenbar fremdes Eigentum nicht achten wollen und einen Grund wissen wollen, warum Supermärkte abschleppen lassen:

 

Je mehr Autos da stehen, um so eher denken potentielle Kunden: "boah, ist es da wohl voll, da fahre ich mal lieber zur Konkurrenz".

 

Und so ein abgestellter Anhänger zieht Fremdfahrzeuge an wie Schei... die Fliegen. Und hässlich sieht es auch aus.

 

Es ist halt so, dass man gar keinen Grund braucht, um sein Eigentum von unberechtigten Gegenständen freizuschaffen.

Ebensowenig, wie man einen Grund braucht, keinen Fremden im Wohnzimmer herumsitzen zu lassen,

und ebensowenig, wie man das Geld gerade gebrauchen wollen muss, was sich ein Anderer ungefragt "borgen" möchte.

 

Ich verstehe diese Aufregung nicht.

 

Es ging doch noch gut.

 

Weiß einer von Euch, was es kosten würde, wenn der Grundstücksbesitzer eine strafbewährte Unterlassungserklärung vom alten herrn des Prince William verlangt hätte?

 

Da sind die 300 EUR doch noch ein Klacks.

Da kann man sogar noch die Fahrtkosten des Anwalts zu Gericht aus der Portokasse zahlen.

 

 

Was ich aber ganz toll finde, ist, dass es der Dreistigkeit, Fremdbesitz zu blockieren, offenbar gar nicht bedurfte? Denn der Hänger wurde ja nur ein kurzes Stück weggeschleppt.

Nun - Bequemlichkeit kann teuer sein.

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Weiß einer von Euch, was es kosten würde, wenn der Grundstücksbesitzer eine strafbewährte Unterlassungserklärung vom alten herrn des Prince William verlangt hätte?

 

Da sind die 300 EUR doch noch ein Klacks.

Da kann man sogar noch die Fahrtkosten des Anwalts zu Gericht aus der Portokasse zahlen.

Hast du dich vorher überhaupt informiert?

 

Der GrundstücksBESITZER soll erst einmal darlegen auf welcher Grundlage er das Recht hat als NICHTEIGENTÜMER über Eigentumsrechte zu verfügen (Aktivlegitimierung).

 

Des weiteren gibt es die Fahrtkosten mit Sicherheit nicht zurück, da die Entfernung zu groß ist und der RA nicht unbedingt dort sein muß (Alltagsfall) Es ist ein Rechtsanwalt vor Ort (Untervollmacht etc.) zu beauftragen.

Als Auftraggeber kannst du natürlich die Fahrtkosten selber zahlen oder du bist guter Kunde beim RA und bringst ihm jährlich fünfstellige Einnahmen ein, da fährt er sicherlich gerne.

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Oh, ein übermotivierter pitwi, den ich leider nicht kenne, der aber so nett ist meinen Thread wieder aufzubrühen.

 

Die Sache ist wie folgt zu Ende gegangen. Mein alter Herr hat die Rechnung des Abschleppunternehmens auf München bezahlt. Im Gegenzug hat das Berliner Abschleppunternehmen meinem Vater den Schaden am Anhänger erstattet. Es war sozusagen eine Einigung auf Gegenseitigkeit, weil alle Parteien Fehler im Ablauf des Verfahrens gemacht haben.

 

Letztendlich ist mein alter Herr mit einem blaue Auge davon gekommen und hat seinen Teil dabei gelernt.

 

Was jetzt aber der pitwi hier für einen Stuss von sicht gibt - ich hab keine Ahnung!

 

MfG

Prince

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@ Gast:

 

1. Der Grundstücksbesitzer hat weitgehend vergleichbare Ansprüche wie ein Eigentümer, schau mal ins BGB, §§ 858 usw.

 

2. Reisekosten: BGH, Beschluss vom 11. 3. 2004 - VII ZB 27/03

Die Reisekosten eines beim Prozessgericht nicht zugelassenen und weder am Gerichtsort noch am Geschäfts- oder Wohnort der Prozesspartei ansässigen Prozessbevollmächtigten zur Terminswahrnehmung sind jedenfalls insoweit zu erstatten, als sie sich im Rahmen der erstattungsfähigen Reisekosten halten, die angefallen wären, wenn die Partei einen Prozessbevollmächtigten ... an ihrem Geschäfts- oder Wohnort beauftragt hätte.

 

Und die sitzen in München. Das passt schon :unsure: Bis Berlin ist es ein Stückchen.

 

@ Prince Woll.:

 

Das war vernünftig. Aber wieso Schadensersatz? Der Hänger war doch nur geliehen? Da dürfte Schadensersatz doch doch dem Eigentümer des Hängers zustehen? Aber das ist mir völlig egal.

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@ Gast:

 

1. Der Grundstücksbesitzer hat weitgehend vergleichbare Ansprüche wie ein Eigentümer, schau mal ins BGB, §§ 858 usw.

Und was interessieren mich die Rechte. Es kommt doch vor Gericht darauf an das ich diese nachweisen kann. Ich kann dir sagen das es sehr oft bei Gericht passiert, das der Käger seine Aktivlegitimierung NICHT nachweisen kann.

Notlösung: Flucht in die (Ver-)säumnis, da ansonsten die Klage verloren geht.

 

2. Reisekosten: BGH, Beschluss vom 11. 3. 2004 - VII ZB 27/03

Die Reisekosten eines beim Prozessgericht nicht zugelassenen und weder am Gerichtsort noch am Geschäfts- oder Wohnort der Prozesspartei ansässigen Prozessbevollmächtigten zur Terminswahrnehmung sind jedenfalls insoweit zu erstatten, als sie sich im Rahmen der erstattungsfähigen Reisekosten halten, die angefallen wären, wenn die Partei einen Prozessbevollmächtigten ... an ihrem Geschäfts- oder Wohnort beauftragt hätte.

 

Und die sitzen in München. Das passt schon :unsure: Bis Berlin ist es ein Stückchen.

Ohne das Urteil gelesen zu haben, kann ich dir sagen das dieses nicht mehr aktuell ist, da sich diesbezgl. einiges geändert hat. So muß heute ein RA nur noch bei einen OLG zugelassen sein, um an allen anderen Gerichten auftreten zu können. Der BGH und höher spielt allerdings eine Ausnahme.

Auch habe ich nicht gesagt das es keine Reisekosten gibt, sondern eben nur die eines RA der vor Ort tätig ist.

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Auch wenn du dich in einen anderen Artikel als Jurist ausgibst-kann ich ja nicht prüfen-ist dies so.

 

Vor dem Zivilgericht gilt nun mal nicht der Amtsermittlungsgrundsatz, sondern die Parteien müssen ihre Dinge selber vorbringen (Beibringungsgrundsatz).

 

Wenn du vorher nichts Beibringst und erst in der Verhandlung anfängst diese Dinge vorzutragen so kannst du damit leicht ausgeschlossen werden da es eben verspätet ist (§ 296 ZPO; Stichwort:Präklusion).

 

Einzige Möglichkeit wäre eben die Flucht in die Säumnis, was allerdings die Kostenfolge für die Säumnis zur Folge hat auch wenn man letztendlich gewinnt.

 

Hier mal auf die Schnelle zwei Links dazu

Link 1 - Uni Hamburg

Link 2 Wiki

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@ Prince Woll.:

 

Das war vernünftig. Aber wieso Schadensersatz? Der Hänger war doch nur geliehen? Da dürfte Schadensersatz doch doch dem Eigentümer des Hängers zustehen? Aber das ist mir völlig egal.

 

Der Anhänger wurde beim Umsetzen beschädigt. Daher Schadenersatz!

 

Lies mal lieber bevor du schreibst.

 

@faun98

 

Lachst du immer noch, jetzt wo du das Ergebnis kennst?

 

MfG

Prince

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@faun98

 

Lachst du immer noch, jetzt wo du das Ergebnis kennst?

 

Jetzt erst recht, weil ich nicht verstehen kann, das der Kollege eine Rechnung bezahlt. Vielleicht hat er sich von dem Sprichwort: " Der Klügere gibt nach " leiten lassen.

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Jetzt erst recht, weil ich nicht verstehen kann, das der Kollege eine Rechnung bezahlt. Vielleicht hat er sich von dem Sprichwort: " Der Klügere gibt nach " leiten lassen.

 

Schön, dass du dich freust. Ich mich auch.

Wahrscheinlich war er aber so klug zu zahlen und sich seinen Fehler nicht noch gerichtlich bestätigen zu lassen. Manchmal macht halt jeder mal einen Fehler. Und Schlepp-Co als Auftraggeber zu verlieren, wegen so einer Lappalie, da würde ich auch lieber ein selbst verursachtes Knöllchen zahlen. :P

 

Scheinbar setzt du aber Klugheit und Höhe des Kontostandes gleich. Ich schätze, dass du dann ein ganz Kluger bist. Glückwunsch! :cool:

 

MfG

Prince

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Wahrscheinlich war er aber so klug zu zahlen und sich seinen Fehler nicht noch gerichtlich bestätigen zu lassen.
Naja, wie wir alle wissen ist das mit den Gerichten so eine Sache. Ob der Abschleppdienst eine Fehler gemacht hat oder nicht, ist zunächst einmal zu vom Kläger zu beweisen. Weil Richter i.d.R. keine Ahnung von der Materie haben, wird dann meistens ein Sachverständiger bemüht. Das dauert. Sicherlich ist es so gewesen, das hier die Vernunft ( einseitig :P ) gesiegt hat, indem ein kluger Kopf - Chef´s von Abschleppdiensten sind meistens nicht auf selbigen gefallen - eine Peanuts Rechnung bezahlt hat, um nicht Stunden seiner knappen ( Frei )Zeit damit verbringen zu müssen.

 

Manchmal macht halt jeder mal einen Fehler.

 

Selbstverständlich !

 

Und Schlepp-Co als Auftraggeber zu verlieren, wegen so einer Lappalie, da würde ich auch lieber ein selbst verursachtes Knöllchen zahlen. :P
Es gibt bessere Aufträge, als Falschparker von Supermarktparkplätzen zu entfernen, das ist eigentlich nicht mein Ding :cool: , von daher lege ich auf derartige Geschäftsbeziehungen eigentlich keinen sonderlich großen Wert.

 

Scheinbar setzt du aber Klugheit und Höhe des Kontostandes gleich. Ich schätze, dass du dann ein ganz Kluger bist. Glückwunsch! ;)

 

Geht so, der Kontostand könnte um vieles besser sein :o

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