Jump to content

Pkw-anhänger Auf Supermarktparkplatz Abgeschleppt


Recommended Posts

Wie schaut es eigentlich aus, darf ich ein solches Fahrzeug auch selbst entfernen, wenn es auf meinem Parkplatz steht?
Keine Ahnung, aber warum eigentlich nicht ?

 

Also den Hänger einfach anhängen und um die Ecke fahrn

 

Das dürfte eigentlich kein Problem darstellen..............

 

das Fahrzeug mit einem Pickset öffnen und selbst abschleppen um die nächste Ecke?

 

........das dann schon, weil sich viele Fz. nicht mehr einfach mit einem Pickset öffnen lassen :D .

Link to post
Share on other sites
  • Replies 124
  • Created
  • Last Reply

Top Posters In This Topic

Von daher: Wenn der TE der Meinung ist, dass das Abschleppen nicht un Ordnung war, muss er nichts weiter tun, als nicht zu zahlen. Dann ist es Sache des Abschleppers, was er daraus macht.

Dies ist aber oftmals nicht möglich, da der Abschlepper den Hänger btw. das Fahrzeug nur gegen bares rausrückt. :rolleyes: Und zähneknirschend zahlt man, weil man das Fahrzeug dringend braucht.

 

Bisher ist kein Bares geflossen. Anhänger wurde anstandslos herausgegeben. Er wurde ja auch nur umgesetzt und nicht irgendwo verwahrt. Mein alter Herr wartet jetzt auf ein Schreiben vom Abschlepper bzw. Supermarkt, bevor er irgend einen Cent überweist.

 

Könnte ja jeder kommen ...

 

MfG

Prince

 

BTW: Mir wurde gerade mitgeteilt, dass mein alter Herr den Schaden und den zusätzlichen Aufwand (Reparatur, Extrafahrt nach Berlin, Verdienstausfall) Schlepp-Co in Rechnung stellt. Demnach wäre Schlepp-Co gut beraten, die Sache einfach auf sich beruhen zu lassen, da unser Aufwand höher ist als die Abschleppkosten des Unternehmens.

 

Bin gespannt, wie die Parasiten auf das Schreiben reagieren. :lesen:

Link to post
Share on other sites
BTW: Mir wurde gerade mitgeteilt, dass mein alter Herr den Schaden und den zusätzlichen Aufwand (Reparatur, Extrafahrt nach Berlin, Verdienstausfall) Schlepp-Co in Rechnung stellt.

Der beste Witz des Tages :lesen:

 

Demnach wäre Schlepp-Co gut beraten, die Sache einfach auf sich beruhen zu lassen, da unser Aufwand höher ist als die Abschleppkosten des Unternehmens.

 

Der Aufwand spielt überhaupt keine Rolle :glare: , um die Kostenerstattung wird er sich nicht drücken können.

 

Bin gespannt, wie die Parasiten auf das Schreiben reagieren.

 

 

Wenn die Kohle nicht kommt - mit einem kleinen Mahnbescheid, wie sonst ? :rolleyes:

Link to post
Share on other sites
Wie schaut es eigentlich aus, darf ich ein solches Fahrzeug auch selbst entfernen, wenn es auf meinem Parkplatz steht?

Also den Hänger einfach anhängen und um die Ecke fahrn oder das Fahrzeug mit einem Pickset öffnen und selbst abschleppen um die nächste Ecke?

Hier stellt sich doch gleich die Frage, warum man sich dem Risiko von (ungerechtfertigten) Schadensersatzforderungen aussetzen sollte, die auf die Behauptung während dieses Umsetzens verursachter Beschädigungen abzielen?

Link to post
Share on other sites
Hier stellt sich doch gleich die Frage, warum man sich dem Risiko von (ungerechtfertigten) Schadensersatzforderungen aussetzen sollte, die auf die Behauptung während dieses Umsetzens verursachter Beschädigungen abzielen?

Eben, im übrigen weiß ich nicht, was es da zu meckern gibt, der Supermarktbetreiber hat den Hänger entfernen lassen, weil er ihn gestört hat. Sicherlich sein gutes Recht.

 

In der Auffahrt zum Parkplatz stand natürlich ein Schild, dass widerrechtlich abgestellte PKW kostenpflichtig abgeschleppt werden.

 

Damit erübrigen sich doch alle Argumente :rolleyes: ........... wer lesen kann ist klar im Vorteil.

Link to post
Share on other sites
Bin gespannt, wie die Parasiten auf das Schreiben reagieren.
Wenn die Kohle nicht kommt - mit einem kleinen Mahnbescheid, wie sonst ? :lesen:

Da gibt es dann den kleinen schnucklichen rosa Zettel ans Gericht zurück, wo dann darauf steht Widerspruch.

 

Und dann muß der Antragsteller eben Klage erheben.

 

Ferner soll Abschlepp und Co erst mal ihre Aktivlegitimierung nachweisen. :cop01::rolleyes:

Link to post
Share on other sites

Ich versteh wirklich nicht, wieso man aus dem ganzen so eine Terror gemacht hat. Bremse auf, Anhänger an die eigene Karre hintendran und auf den nächsten geeigneten Parlplatz (mindestens 500m weg) abstellen. Bei so einer Aktion wird der Anhänger nicht beschädigt und der Halter hätte ein paar Tage auf seinen Hänger verzichten müssen. Alleine findet man den ja nie und nimmer und so ein Supermarktbesitzer ist ja auch nicht imer erreichbar . :rolleyes:

 

Wäre billig gewesen und ein paar tage nicht zu wissen wo der Hänger ist hätte den Falschparker sicher kostengümnstig kuriert. :lesen:

Link to post
Share on other sites
Da gibt es dann den kleinen schnucklichen rosa Zettel ans Gericht zurück, wo dann darauf steht Widerspruch.

Kein Problem, dauert dann halt ein wenig länger.

 

Ferner soll Abschlepp und Co erst mal ihre Aktivlegitimierung nachweisen.

 

 

Der Abschlepper muss keine Aktivlegitimation nachweisen, er ist schließlich nicht die klagende Partei, sondern hat vom Grundstückseigentümer einen schriftlichen Auftrag - und auch die Rechnung wurde schon gezahlt -erhalten, insoweit ist er aus dem Rennen.

 

 

Im Wege des aussergerichtlichen Vergleichs.
So blöd wird der Anwalt der Supermarktkette schon nicht sein, letztendlich ist sein Prozeßrisiko das kleinste, um nicht zu sagen: " überhaupt nicht vorhanden " :rolleyes:

 

 

Ein Klageverfahren kann sich bis zu 2 Jahren hinziehen, bevor eine Titulierte Forderung zustande kommt.

 

 

Kommt ganz darauf an, an wen der Schuldner kommt :o . Ich hatte mal einen in meinem Bekanntenkreis, der hat nach Beantragung des Mahnbescheides immer einige Tage bei seinem Widersacher den Briefträger abgepasst, wenn der dann den Zettel mit dem Zustellungshinweis in den Kasten geschmissen hat, hat er diesen mit einer langen Pinzette aus dem Briefkasten gefischt. Mit dem Zustellungshinweis auf den Vollstreckungsbescheid ist er dann 2 - 3 Wochen später ebenso verfahren :cop01: .

 

Es geht manchmal auch ganz schnell :lesen: , unbürokratische Verfahrensbeschleunigung.

Link to post
Share on other sites
Der Abschlepper muss keine Aktivlegitimation nachweisen, er ist schließlich nicht die klagende Partei, sondern hat vom Grundstückseigentümer einen schriftlichen Auftrag - und auch die Rechnung wurde schon gezahlt -erhalten, insoweit ist er aus dem Rennen.

 

Urteile nicht so einfach über den Daumen faun98. Du scheinst da sehr simpel zu denken. Aber unsere Welt ist nicht so einfach gestrickt.

 

Was wenn SCHLEPPCO keine für den Anhänger spezielle Legitimation hatte? Dann sieht der Fall schon anders aus. Ich bin sicher, sowohl PLUS als auch SCHLEPPCO werden mit sich reden lassen. Stelle nächstens Mal Fotos vom Parkplatz rein.

 

MfG

Prince

Link to post
Share on other sites
Ferner soll Abschlepp und Co erst mal ihre Aktivlegitimierung nachweisen.

Der Abschlepper muss keine Aktivlegitimation nachweisen, er ist schließlich nicht die klagende Partei, sondern hat vom Grundstückseigentümer einen schriftlichen Auftrag - und auch die Rechnung wurde schon gezahlt -erhalten, insoweit ist er aus dem Rennen.

Da der Schaden vom Abschlepper verursacht wurde-jetzt mal unterstellt-bin ich davon ausgegangen, das er auch das Geld einfordert und dann muß er es auch erst einmal nachweisen.

 

Gleiches gilt für den Supermarktbetreiber, auch er muß den Nachweis bringen, weil er idR nicht Eigentümer ist.

Ich hatte mal einen in meinem Bekanntenkreis, der hat nach Beantragung des Mahnbescheides immer einige Tage bei seinem Widersacher den Briefträger abgepasst, wenn der dann den Zettel mit dem Zustellungshinweis in den Kasten geschmissen hat, hat er diesen mit einer langen Pinzette aus dem Briefkasten gefischt. Mit dem Zustellungshinweis auf den Vollstreckungsbescheid ist er dann 2 - 3 Wochen später ebenso verfahren

Da hat er wohl teilweise Wochen beim Schuldner zugebracht oder wurden bei euch die MB innerhalb einer Tage zugestellt. Hier dauerte es bis zum vorrigen Jahr teilweise noch zwei bis drei Wochen.

Mittlerweile geht es elektronisch, wobei da innerhlab des nächsten Werktages zugestellt werden sollte. Aber wie gesagt sollte. :rolleyes:

 

PS: Im übrigensind das dann gleich zwei Straftaten.

Link to post
Share on other sites
Da der Schaden vom Abschlepper verursacht wurde-jetzt mal unterstellt-bin ich davon ausgegangen, das er auch das Geld einfordert und dann muß er es auch erst einmal nachweisen.
1. ) Wenn der Abschlepper einen Schaden verursacht hat, übernimmt diesen auch seine Hakenlastversicherung. Dazu ist sie da, ich sehe da kein Problem. Aber was soll an einem Anhänger schon groß kaputtgehen ? - und ohne das, dass jetzt jemand in den falschen Hals bekommt - lehrt die Erfahrung, das oftmals Schäden angezeigt werden, die schon vorher bestanden haben, oder im Nachhinein ( oft erst nach Tagen / Wochen ) angezeigt werden.

 

2.) Wird der Abschlepper in diesem Fall - private Behinderung - erst dann tätig, wenn der, der den Schleppwagen bestellt hat, auch bei Auftragserteilung die Rechnung im voraus bezahlt. Insofern ist er bei der Beitreibung der Abschlepprechnung beim Fahrer / Halter des Anhängers aussen vor.

 

Gleiches gilt für den Supermarktbetreiber, auch er muß den Nachweis bringen, weil er idR nicht Eigentümer ist.

 

Ob der Betreiber eines Supermarktes auch Eigentümer des Grundstückes ist oder nicht, ist zunächst einmal sekundär, zumindestens ist er der Mieter der Liegenschaft und übt damit auch das ihm zustehende Hausrecht aus.

 

Da hat er wohl teilweise Wochen beim Schuldner zugebracht.......
Keine Ahnung, ich hätte weder Zeit noch Lust für solche Aktionen :rolleyes: .

 

 

PS: Im übrigensind das dann gleich zwei Straftaten.

 

Deshalb lässt man auch am allerbesten die Finger davon :lesen: .

Link to post
Share on other sites
Da der Schaden vom Abschlepper verursacht wurde-jetzt mal unterstellt-bin ich davon ausgegangen, das er auch das Geld einfordert und dann muß er es auch erst einmal nachweisen.
1. ) Wenn der Abschlepper einen Schaden verursacht hat, übernimmt diesen auch seine Hakenlastversicherung. Dazu ist sie da, ich sehe da kein Problem. Aber was soll an einem Anhänger schon groß kaputtgehen ? - und ohne das, dass jetzt jemand in den falschen Hals bekommt - lehrt die Erfahrung, das oftmals Schäden angezeigt werden, die schon vorher bestanden haben, oder im Nachhinein ( oft erst nach Tagen / Wochen ) angezeigt werden.

 

 

Es handelte sich um einen geliehenen Doppelachser Anhänger. die Lichtanlage war bei Ausleihe i.O.. Nach Abholung vom Umsetzungsort war ein Kabelbruch festzustellen.

 

@faun98

Denk mal nach, wo könnte der in der Zwischenzeit wohl hergekommen sein? Ganz bestimmt hat sich am Anhänger irgend ein böser Mensch zu schaffen gemacht und hat den Kabelbruch (Quetschung deutlich sichtbar!) verursacht. Kann nie und nimmer vom Abschleppen kommen...

 

MfG

Prince

Link to post
Share on other sites
Es handelte sich um einen geliehenen Doppelachser Anhänger. die Lichtanlage war bei Ausleihe i.O.. Nach Abholung vom Umsetzungsort war ein Kabelbruch festzustellen.

 

@faun98

Denk mal nach, wo könnte der in der Zwischenzeit wohl hergekommen sein?

Keine Ahnung, aber der Hänger stand ja wohl einige Zeit an seinem neuen Standort - wenn ich es richtig verstanden habe.

 

Ganz bestimmt hat sich am Anhänger irgend ein böser Mensch zu schaffen gemacht und hat den Kabelbruch (Quetschung deutlich sichtbar!) verursacht.

 

Möglich wär´s :rolleyes: .

 

Kann nie und nimmer vom Abschleppen kommen...

 

 

Du müsstest es beweisen können..............!

Link to post
Share on other sites

So, nun endlich einmal ein paar Bilder:

 

post-13008-1167933501_thumb.jpg

 

Da wo der weiße Renault steht, stand der Anhänger.

 

post-13008-1167933568_thumb.jpg

 

So voll war der Parkplatz.

 

post-13008-1167933600_thumb.jpg

 

Das Schild in der Auffahrt.

 

Und jetzt sag mir mal einer, ob das Abschleppen wirklich notwendig war? Rechtens, möglich! Aber notwendig sicher nicht. Und verhältnismäßig schon gar nicht.

 

MfG

Prince

Link to post
Share on other sites
Rechtens, möglich!

Und genau das ist der entscheidende Punkt.

 

Und verhältnismäßig schon gar nicht.

An die "Schadensminderungspflicht" des Berechtigten werden gemeinhin sehr niedrige Anforderungen gestellt. Eine fünfminütige Wartezeit (in welcher der Verursacher die Gelegenheit hat, den Zustand zu beheben), bevor das Fahrzeug anderweitig entfernt wird, wird nach herrschender Meinung als ausreichend erachtet.

 

Andere Maßnahmen, insbesondere ein Entfernen des Fahrzeugs auf eigene Faust, können demnach dem Berechtigten nicht zugemutet werden.

Link to post
Share on other sites
Andere Maßnahmen, insbesondere ein Entfernen des Fahrzeugs auf eigene Faust, können demnach dem Berechtigten nicht zugemutet werden.

 

 

Na ja, es ging ja auch um Leben und Tod, weil der Parkplatz leer war.

 

Officer, kannste nicht einfach mal zugeben, dass das ne Abzockaktion war. Auch wenn sie sicher rechtens war. Ich sage mal, wo kein Kläger da kein Richter. Und die Aktion war unnötig. Absolut!

 

Sorry, musste ich mal so deutlich sagen.

 

MfG

Prince

Link to post
Share on other sites

Die Bilder helfen ja schon ein bisschen weiter.

 

I. Parkt der Renault auf einer ausgewiesenen Parkfläche oder ausserhalb ? Sieht so aus, als ob er an der Stelle gar keinen regulären Parkplatz blockiert. :nolimit:

 

II. So groß schaut der Parkplatz nicht aus. Wenn er die Standardgrösse eines üblichen PLUS-Parkplatzes hat, sind die Stellplätze recht begrenzt. Meist nur ein Bruchteil der Größe eines LIDL- oder REAL-Parkplatzes.

 

MfG

!Xabbu

Link to post
Share on other sites
Officer, kannste nicht einfach mal zugeben, dass das ne Abzockaktion war.

Nun, ich versuche einfach, das auch aus der Warte des Berechtigten zu betrachten u. dieser hat sicherlich ein Interesse daran, unberechtigtes Parken dort zu unterbinden.

Hier dürfte es wohl nicht zuletzt darum gegangen sein, frühzeitig gegen die Signalwirkung vorzugehen, die solches Verhalten (unberechtigtes Parken) auf andere VT entfaltet u. somit weiteren, gehäuften Verstößen dieser Art vorzubeugen.

Link to post
Share on other sites
Hallo Prince,

 

machst du auch mal ein paar Fotos von deiner Wohnung?

 

Wenn du in Urlaub bist, quartieren wir uns dort ein, ist ja dann frei und wir sind niemandem im Weg.

 

Sorry, aber das musste ich auch mal so deutlich sagen.

 

 

Speedy

 

Kenn Problem, aber später wieder aufräumen. Nur leider fahr ich so selten in Urlaub. Mein Hobby ist mein Urlaub.

 

Hier dürfte es wohl nicht zuletzt darum gegangen sein, frühzeitig gegen die Signalwirkung vorzugehen, die solches Verhalten (unberechtigtes Parken) auf andere VT entfaltet u. somit weiteren, gehäuften Verstößen dieser Art vorzubeugen.

 

Der Anhänger hatte nicht mal ein Berliner Kennzeichen. Sehr unwahrscheinlich, dass der dort öfter stehen würde. Will das Argument daher nicht so recht akzeptieren. Aber natürlich hast du recht.

Link to post
Share on other sites
I. Parkt der Renault auf einer ausgewiesenen Parkfläche oder ausserhalb ? Sieht so aus, als ob er an der Stelle gar keinen regulären Parkplatz blockiert. :nolimit:

Ist genauso unerheblich wie die Frage, ob Du Dich bei der Party in P.W.s Wohnung aufs Sofa oder auf den Boden setzt.

 

lg

c.s.

Finde ich nicht unerheblich. So wie es auf dem Foto aussieht, stand der Hänger außerhalb der gekennzeichneten Parkflächen. Ich kann die Abstände zwischen Renault und Parkflächen anhand des Bildes schlecht abschätzen, halte es aber für durchaus möglich, das Kunden beim Ein- und Ausparken behindert wurden. Das wäre ein zusätzlicher Grund, den Anhänger umsetzen zu lassen.

 

Noch was fällt mir anhand des 3. Bildes auf. Dort steht: Für die Dauer des Einkaufs maximal 60 Minuten mit Parkscheibe. .

 

So wie PW es beschrieben hat, stand der Anhänger seines alten Herrn 4 Stunden dort, er hat nicht dort eingekauft und sicherlich auch keine Parkscheibe drangehabt. :P:nolimit: Viel Spaß dabei, das rechtlich irgendwie hinzubiegen. Ich kann da persönlich keine Abzocke erkennen.

 

MfG

!Xabbu

Link to post
Share on other sites
Finde ich nicht unerheblich.

Doch:

Auch der Platz zwischen den Parkflächen gehört selbstverfreilich zum Supermarkt.

Potentielle Behinderung mindestens einer Stellfläche dürfte zwar gegeben sein, aber auch hier ist eigentlich fast egal, ob er die Benutzung dieses einen Stellplatzes blockiert oder sich selbst draufstellt... :P

Aber nur fast:

Immerhin hat er es so fertiggebracht, daß von zwei sich dort begegnenden Kunden-Pkw einer warten muß... :nolimit:

 

lg

c.s.

Link to post
Share on other sites
So wie PW es beschrieben hat, stand der Anhänger seines alten Herrn 4 Stunden dort, er hat nicht dort eingekauft und sicherlich auch keine Parkscheibe drangehabt. :P:nolimit: Viel Spaß dabei, das rechtlich irgendwie hinzubiegen. Ich kann da persönlich keine Abzocke erkennen.

 

MfG

!Xabbu

 

Xabbu, du alter Korinthenkacker. (Sollte n Scherz sein.) Natürlich ist mein alter Herr rechtlich im Abseits. Trotzdem, so einen Fall, wie du dir da hingezaubt hast, trat nicht ein. Keine Behinderung von irgendjemandem. So clever ist mein Alter nur auch. Dann noch Kennzeichen von außerorts. N Verwarnzettel hätte es auch getan. Hab ich recht oder hab ich recht? So bin ich das jedenfalls gewohnt. Hab nämlich auch schon mal fahrlässig an ner Tankstelle für n halben Tag geparkt. Der nette Betreiber hat mir n Zettel dran gepappt, von wegen Kennzeichen notiert, beim nächsten Mal wird abgeschleppt. Genau das hätte hier auch gereicht.

 

Wollen wir doch unsere Nerven deshalb nicht weiter strapazieren

 

Den Gruß laß ich weg. Mag nicht mehr. :nolimit:

 

Prince

Link to post
Share on other sites
Guest Pferdestehler

Kannst Du es nicht begreifen oder willst Du es nicht? Bist Du erblindet, weil jemand ausgerechnet Deinem Vater berechtigterweise auf den Schlips tritt?

 

Mit Signalwirkung ist es doch ganz anders gemeint. Dabei ist vollkommen unerheblich, ob der Hänger aus B, aus Hintertupfingen oder aus Timbuktu stammt. Dem Eigentümer des Parkplatzes geht es sicher darum, morgen nicht zwanzig Anhänger, zehn LKW-Auflieger, fünf Werbetafeln von McDonalds etc. dort abgestellt zu sehen.

 

So wie es für mich aussieht, ist da nirgends Platz, um einen Anhänger einfach mal so länger abzustellen, schon garnicht dort, wo der weiße Kangoo (oder was das sein soll) steht. Der steht ja wohl quer gegenüber der letzten Parkreihe an der Wand. Wenigstens auf einen der markierten Parkplätze könnte man sich ja schon mal stellen, dann hätten es andere Fahrzeuge einfacher, den Parkplatz zu befahren. Hier darf man dann ruhig auch mal an Einsatzfahrzeuge denken, vielleicht Rettungshubschrauber. Ein Anhänger stört da nicht? Warum denn nur eurer? Wenn ihr das dürft, dann komme ich doch dazu und stelle meine daneben. Und mein Kumpel auch. Begreifst Du?

 

Ich habe so liebe Leute gefressen, die exakt so wie Du argumentieren, wenn sie im Unrecht sind. Ach was, meine halbe Einfahrt die ganze Nacht zugeparkt? Wie denn? Deshalb abschleppen lassen? Abzocke, das Auto hat doch keinen gestört, da hätte man doch mit dem PKW so mit zwei, drei Mal hin- und herrangieren noch durch können. Nun haben sie sich nicht so... Tscha, ABER WENN dann der Pferdestehler nachts mal mit Wohnmobil und Anhänger nach Hause kommt und der hohe Herr steht mal wieder satt in die Einfahrt rein, Pech gehabt...

Mein lieber Prince William, WENN DU MEINEN WÜRDEST, MIT MEINEM EIGENTUM EIGENMÄCHTIG ZU HANDELN, sprich Dich auf meinen Grund und Boden einfach gegen meinen Willen breit zu machen, dann dürftest Du mit allen rechtlichen Mitteln rechnen, die sich mir dabei in jeder denkbaren Form böten. Ob Du irgendwelche Penner bei Dir in die Wohnung läßt, ist mir dabei vollkommen egal, bei mir kommen nur Leute rein, die ich einlade. Die Einladung auf den Plus-Parkplatz steht groß auf dem Schild geschrieben, EINE STUNDE FÜR KUNDEN, klare Ansage, read the fucking manual. Cannot read? Sorry, you lose, gehe nicht über Los, ziehe keine 4000 Euro ein, heute mal nix zu naschen, kein Bonbon, Taschengeld erstmal gestrichen. Lernt man schon als Kind, halte Dich an die Regeln oder lerne mit den Konsequenzen zu leben. Gefällt Dir nicht? Dein Problem. Nur Deins.

 

So einfach ist das. Da kannst Du heulen, jammern, irgendwelche skurilen Beispiele mit Deiner Wohnung herbeiziehen, nützt alles nichts. Der Hänger stand auf dem Grund und Boden einer anderen Person, nicht in Deinem Wohnzimmer, egal wie groß das auch sein mag. Und auf fremdem Grund geben andere die Regeln vor. Was auch verdammt gut so ist. Wo kämen wir denn da hin, wenn jeder mit fremder Leute Eigentum machen dürfte, was ihm gerade am besten paßt...

Link to post
Share on other sites
Wenigstens auf einen der markierten Parkplätze könnte man sich ja schon mal stellen, dann hätten es andere Fahrzeuge einfacher, den Parkplatz zu befahren.

 

 

 

Dazu müsste man mit dem Hänger rückwärts fahren und rangieren können................ :nolimit: .

Link to post
Share on other sites
Guest Pferdestehler

Tscha, die Übung macht's eben. Ich fahr doch nicht mit einem Hänger in die Innenstadt, wenn ich mit dem Ding nicht notfalls anständig rangieren kann.

 

Wenn's aber nur ein PKW-Anhänger ist, helfen manchmal auf stramme Oberarme, dann schiebt man den rückwärts rein.

Link to post
Share on other sites

Weshalb hat der Supermarktbetreiber wohl für seinen Parkplatz Parkscheibenpflicht? :nolimit: Weil dort ständig Schlaumaier meinen sie könnten ihre Fahrzeuge dort abstellen?Das Umfeld sieht auch nicht gerade so aus als ob auf 100 Fahrzeuge 110 Parkplätze kommen.Wenn dort nicht rigoros vorgegangen wird dürfte der Platz schnell von Anwohnern oder Besuchern zugeparkt sein.

Ansonsten sind die Bedingungen fürs parken und die Folgen für Unberechtigt parkende mehr als deutlich für jeden der nicht blind ist.

Link to post
Share on other sites

Pferdestehler, du triffst den Nagel auf den Kopf.

 

Genau das kenne ich auch: Wohnhaus hinter Arztpraxis. Die faulen Säcke (sorry, aber Tatsache), die den Arzt besuchen, parken auf unserer privaten Zufahrt, obwohl beim Arzt alle Parkplätze frei sind (beim Arztparkplatz muss man ja 2 1/2 Schritte mehr gehen. Dreimal die Woche einfach kein Nachhause kommen. Bittet man höflich wegzufahren, da man nicht bei einer Restbreite von 20 cm mehr als das Auto und einem spitzen Winkel drin, durchkommt, kann man sich noch anlabern lassen, das man zu blöd zum fahren ist.

 

Einer schoss den Vogel ab: In der Praxis höflich gefragt, wem der Mercedes gehört, der mitten auf der Einfahrt steht. Der Mitbürger mit Migrationshintergrund im Wartezimmer meint "keine Ahnung, vielleicht im Behandlungszimmer drin". Zu blöd geworden, Mercedes blockiert. Ratet mal, wer 20 Minuten später mit dem Mercedes wegfahren will? :P

 

Andererseits habe ich aber auch schon Arztbesucher vor meiner Garage parken lassen, wenn beim Arzt nichts mehr frei war. Was meint Ihr was diese Leute anders gemacht haben? Richtig, die haben bevor Sie fremden Besitz benutzen, höflichst gefragt, ob sie kurz da stehen dürfen. Wäre für den Vater vom TE vielleicht auch eine Idee für das nächste Mal. :nolimit:

 

In Österreich gibt es übrigens zwei Möglichkeiten: Abschleppen, mit dem Risiko auf den Kosten sitzen zu bleiben. Der Polizei ist es auf Privatbesitz nämlich egal, die kommt da gar nicht. Oder viel wirksamer: Eine Besitzstörungsklage. Foto von dem Störer zum Rechtsanwalt schicken, der regelt das dann alles. Kosten je nach Ort für den Besitzstörer von 300 bis 1000 Euro. Der macht das dann kein zweites Mal.

Link to post
Share on other sites

Moin PS,

 

hast dir ja richtig Mühe gegeben mit deinem Beitrag. Aber so sind wir das ja von dir gewöhnt. Aber aber nicht nötig hier so lang und breit den Oberlehrer raushängen zu lassen, denn ich habe bereits ins zahlreichen Beiträgen zuvor geschrieben, dass mein alter Herr, der übrigens auch rückwärts mit Anhänger (zum X-ten Mal: n Hänger habt ihr ind er Hose!, dass heißt Anhänger, was da hinten am PKW/LKW hängt) mehr schlecht als recht einparken kann, natürlich eindeutig im Unrecht ist.

 

Dennoch wirst du mich mit deiner Moralpredigt nicht von meinem Standpunkt abbringen können (auch mit deinem an den längsten Haaren herbeigezogenen Hubschrauber-Beispiel nicht), dass dies eine "Aktion Sinnlos" war. Wie beschrieben und gesagt: Wer gleich mit Kanonen auf Spatzen schießt (wie du es ja scheinbar auch gern tust), hat für mich nicht mehr in der Rübe als Selbiger.

 

Was deine Einfahrt anbelangt, ist das wieder ein ganz anderes Thema. Da gebe ich dir uneingeschränkt recht. Das ko*** mich genauso an, wenn mir einer in meiner Strasse ein Auto vor die Tür parkt. Da würde ich auch nicht lange fackeln, aber das ist hier etwas ganz anderes. Es wurde eindeutig (und da kannst du noch so viel sabbeln) niemand behindert.

 

Werde offen berichten, wie die Sache weitergeht. Wahrscheinlich werden noch ein bis zwei Briefe gewechselt und mein alter Herr zahlt einfach, weil er Ruhe haben will. Trifft eh keinen Armen.

 

Wünsche wohl geruht zu haben!

 

Prince

Link to post
Share on other sites
Wenn dort nicht rigoros vorgegangen wird dürfte der Platz schnell von Anwohnern oder Besuchern zugeparkt sein.

 

Ja ja, Anwohner haben ja auch Kennzeichen von Landkreisen aus Mittelerde. An deiner Stelle würde ich denen gleich die Reifen platt stechen und den Besitzer mit einem Bann belegen. Denke, damit könntest du diese Schergen wirkungsvoll abschrecken. (Kann mir diese Worte einfach nicht verkneifen. **grins)

Link to post
Share on other sites
Guest Pferdestehler
lang und breit den Oberlehrer raushängen zu lassen ... (zum X-ten Mal: n Hänger habt ihr ind er Hose!) ... Moralpredigt ... (wie du es ja scheinbar auch gern tust), hat für mich nicht mehr in der Rübe als Selbiger. (!!!) ... (und da kannst du noch so viel sabbeln)

 

Na ja, was anderes hätte ich eigentlich schon erwartet. Aber gut zu wissen, was Sache ist bei Dir. Übrigens, Armut kann man auch im Kopf haben, selbst wenn der Geldbeutel am Platzen ist.

 

Übrigens ist jede Möglichkeit nur so lange an den Haaren herbeigezogen, bis sie tatsächlich passiert. Bei mir meckern die Leute, daß ich doch problemlos mit dem PKW aus meiner Einfahrt käme, die Sache mit dem 13m-Gespann Wohnmobil mit Hänger (ja, meiner) verweisen sie dabei wahrscheinlich auch als an den Haaren herbeigezogen in das Reich der Fabeln. Bis ich dann nachts mit just diesem Gespann draußen vor dem Tor stehe und nicht mehr reinkomme.

Für Dich heißt das: der Hänger(!) behindert da nur solange niemanden, bis da ein LKW lang muß, weil an der Mauer Bauarbeiten ausgeführt werden müssen, oder ähnliches. Kann immer passieren. Und ganz genau dann ist es nicht an den Haaren herbeigezogen, dann eben nicht mehr. Und jeder darf sich zum Glück das Recht herausnehmen, sich alle Optionen offenzuhalten, bereits zu handeln bevor der Notfall konkret da ist.

 

Woher willst Du wissen, ob da nicht jemand konkret behindert wurde?

Und selbst wenn, wäre es denn sinnvoll, erst bei konkreter Behinderung zu handeln und durch den Handlungsverzug damit weitere Behinderungen zu fördern?

 

Aber mit Dir zu diskutieren bringt eh nichts, das hast Du mit Deinem letzten Posting mehr als deutlich gezeigt. Du bist ein rechthaberisches Bürschchen und zickst herum, wenn Du trotzdem nicht Recht hast. Zicke mal schön weiter. Ich hoffe inständig, daß ihr so richtig fein einen auf die Mütze bekommt.

 

EOD

Link to post
Share on other sites
EOD

 

Will auch nicht mehr. Ich meine im Prinzip sind wir uns ja einig. Du hast recht und ich hab ... nicht recht. Ok? Und dein Wunsch, dass wir so richtig einen drüber kriegen, ist leider ziemlich armseelig. Würde niemanden hier sowas wünschen. Ganz ehrlich. Zeugt von Engstirnigkeit/Kleingeisterei. Aber vielleicht ist das bei dir in der Stadt ja so üblich, wasich jedoch nicht hoffe.

 

Woher willst Du wissen, ob da nicht jemand konkret behindert wurde?

Und selbst wenn, wäre es denn sinnvoll, erst bei konkreter Behinderung zu handeln und durch den Handlungsverzug damit weitere Behinderungen zu fördern?

 

Weiß ich, weil es zu beobachten war. Und ja, es ist sinnvoll (IN DIESEM FALLE AUF EINEM SUPERMARKTPARKPLATZ) erst zu handeln, wenn wirklich eine konkrete Behinderung vorliegt. Anders ist es bei dir zu Hause, da würde ich auch zustimmen, ne viertel Stunde zu warten und dann Fahrzeuge, die vor deiner Tür parken, abzuschleppen. Die Behindereung liegt ja dann konkret vor. Und wenn du mit deinem Riesenhänger ( :nolimit: ) nicht durch die Einfahrt kommst, hätte wohl jeder n dicken Hals.

 

In diesem Sinne :P

 

Prince

Link to post
Share on other sites
Guest Pferdestehler

Armseelig ist allein Deine Art, wie Du vorhin geantwortet hast. Da hast Du nix besseres verdient, als mal so richtig kräftig den Schädel gerichtet zu bekommen. So ein schönes Abschleppgeld kann da ein guter Anfang sein. :nolimit:

 

Bist ja der schönste, tollste, beste, schon klar.

Link to post
Share on other sites

was mir an diesem thread auffällt, hier wird erstaunlich oft damit argumentiert, dass man sich eben an die regeln halten soll....

 

zb:

"Lernt man schon als Kind, halte Dich an die Regeln oder lerne mit den Konsequenzen zu leben. Gefällt Dir nicht? Dein Problem. Nur Deins."

 

komisch dass man sowas in fällen von geschwindigkeitsüberschreitungen hier doch eher seltener liest :nolimit:

 

sorry, konnte ich mir nicht verkneifen :P

Link to post
Share on other sites
Guest Pferdestehler

Das ist kein Widerspruch!

 

1) Gäbe es keine Regeln, hätten wir das totale Chaos. Will man eine irgendwie geartete Rechtssicherheit, dann muß es Regeln geben.

2) Gäbe es Regeln, aber keiner kontrollierte sie, wären Regeln obsolet, siehe Fall 1).

3) Würden existierende Regeln nicht konsequent kontrolliert, wäre das eine Ungleichbehandlung, die Rechtssicherheit wäre nicht vorhanden, siehe Fall 1)

 

Folgerung: entweder verbindliche Regeln, die für alle gleich gelten und auch ohne Ausnahme kontrolliert und durchgesetzt werden, oder das totale Tohuwabohu. Denn der eine Hänger mag ja im Einzelfall mal nicht stören, die hundert die ihm dann folgen werden aber durchaus!

 

Der werte Prince William möchte hier eine Ausnahme, er versteht ja zwar, daß da nicht jeder parken soll, und daß es rein theoretisch zu Behinderungen kommen könnte, wenn das jeder da machte. Aber da ja nur Prince William (bzw. sein Vater) dort parken wollte, ist ja noch nichts passiert. Also sollte man ihn nach seiner Auffassung auch nicht dafür bestrafen.

Und genau da liegt der Knackpunkt! Würde man das so durchgehen lassen, dann müßte man das anderen auch so gewähren. Also entweder ständen dann plötzlich zwanzig Hänger da auf dem Parkplatz (egal mit welchem Kennzeichen, denn das hat damit nichts zu tun), oder Plus müßte sein Schild in etwa so ändern

Also so ausnahmsweise mal ein Hänger von außerhalb darf schon mal hier stehen, wenn er dabei subjektiv nach Ansicht des Nutzers niemanden behinderte, aber bitte nicht mehr, sonst müssen wir eingreifen.
Hallo? McFly? Jemand zu Hause? :nolimit::P

 

Und zum Thema Geschwindigkeit und Verkehrsüberwachung: auch da braucht es Regeln. Möchte ich, daß Muttchen Müller fährt wie eine Versengte? Wäre das sinnvoll? Schreien wir nicht alle nach Kontrollen und Strafen, wenn es um Verletzung des Rechtsfahrgebotes geht? Na dann müssen wir es uns auch gefallen lassen, daß andere Leute die Geschwindigkeiten kontrolliert sehen wollen! Aber hallo!

 

Das heißt ja nicht, daß man sich an alles halten muß. Aber man soll bitte nicht Zeter und Mordio schreien, wenn man bei einer Übertretung erwischt wurde. Sondern man trage es wie ein Mann. Gehört dazu.

 

Mogeln erlaubt. Klappt's nicht, Pech gehabt. Würde jeder gefahrlos cheaten können, wäre es ja kein Cheaten mehr, keine Kunst.

 

Ergo: Kein Punkt für Tom. :nolimit:

 

Schnellfahren würde mir nicht mehr halb soviel Spaß machen, wenn es wirklich fast jeder machen würde. :cop01:

Link to post
Share on other sites

So, genug gefrozzelt, auf zu neuen Taten und versucht im neuen Jahr etwas lieb zu sein! :nolimit:

 

 

Versuch ich auch!

 

Gruß dete

Link to post
Share on other sites
Armseelig ist allein Deine Art, wie Du vorhin geantwortet hast. Da hast Du nix besseres verdient, als mal so richtig kräftig den Schädel gerichtet zu bekommen. So ein schönes Abschleppgeld kann da ein guter Anfang sein. :nolimit:

 

Bist ja der schönste, tollste, beste, schon klar.

 

Hast du ein Problem damit, wenn dir mal jemand widerspricht. Und noch mal: Das Geld ist doch wohl furz egal. Ist doch nur Geld. Davon haben wir genug. Mir geht es um die Verhältnismäßigkeit sowie Art und Weise des Vorgehens. Aber das scheint einfach nicht bei dir anzukommen. Sorry! Ich bin kurz davor es aufzugeben. (Brauchst übrigens nicht persönlich zu werden. Wenn mir die Frauen das sagen, dass ich toll bin, reicht mir das. Von einem Kerl ist mir das eher peinlich und unangenehm. Bin da anders orientiert.)

 

@Tom

Du schweifst vom Thema ab. Spiele bitte in deinem eigenen Fred.

 

MfG

Prince

Link to post
Share on other sites
So ein schönes Abschleppgeld kann da ein guter Anfang sein. :nolimit:
Das Schreiben von Rechnungen ist eine der Lieblingsbeschäftigungen von Abschleppdiensten, je weiter rechts das Komma steht, umso besser :P .

 

Und noch mal: Das Geld ist doch wohl furz egal. Ist doch nur Geld. Davon haben wir genug.

 

 

Wer kann das schon von sich behaupten ? :nolimit: , ich jedenfalls nicht. Aber - und darauf kommt´s an, wenn schon so viel Schotter im Haus ist, dann beschäftige ich mich hauptsächlich mit langbeinigen Blondinen in Monaco und fahre nicht mit ( An ) Hängern hintendran auf Supermarktparkplätzen herum :cop01: .

Link to post
Share on other sites
:nolimit: , ich jedenfalls nicht. Aber - und darauf kommt´s an, wenn schon so viel Schotter im Haus ist, dann beschäftige ich mich hauptsächlich mit langbeinigen Blondinen in Monaco und fahre nicht mit ( An ) hängern hintendran auf Supermarktparkplätzen herum :P .

 

Bitte hier keine Sozialneid-Debatte entfachen! Hab ne langbeinige Blondinne zu Hause, da brauche ich nicht bis Monaco fahren.

 

MfG

Prince

Link to post
Share on other sites
Bitte hier keine Sozialneid-Debatte entfachen!
Im Leben nicht !

 

Hab ne langbeinige Blondinne zu Hause, da brauche ich nicht bis Monaco fahren.

 

 

Im Rofu Kinderland gab´s vor Weihnachten welche im Angebot, mit Abendkleid, im Mini, mit Hosen, alle langbeinig, stand " BARBIE " und " Made in Hongkong " drauf,........ meintest Du die ?

Link to post
Share on other sites
Im Rofu Kinderland gab´s vor Weihnachten welche im Angebot, mit Abendkleid, im Mini, mit Hosen, alle langbeinig, stand " BARBIE " und " Made in Hongkong " drauf,........ meintest Du die ?

 

Was ist den Rofu? Und auf Barbie muss man auch erst mal kommen. Nicht schlecht. Aber da sieht man doch gleich mal wie manch einer tickt. Nicht schlecht!

 

Nee nee, ich mag die aus echtem Fleisch und Blut doch lieber. Aber jedem das seine. WEnn du lieber mit Puppen spielst, nur zu. Ich halte dich nicht davon ab. Immerhin weißt du schon, wo sie zu beziehen sind.

Link to post
Share on other sites

Join the conversation

You can post now and register later. If you have an account, sign in now to post with your account.

Guest
Reply to this topic...

×   Pasted as rich text.   Paste as plain text instead

  Only 75 emoji are allowed.

×   Your link has been automatically embedded.   Display as a link instead

×   Your previous content has been restored.   Clear editor

×   You cannot paste images directly. Upload or insert images from URL.


×
×
  • Create New...