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(unabsichtlich) Von Mutter Verpfiffen Worden


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Und da bin ich mal wieder...

 

Folgendes ist passiert:

 

Auf der A40 Essen Richtung Dortmund bin ich am 03.10.06 in Höhe AS Gelsenkirchen

mit 101 km/h (nach Abzug der Toleranz) bei erlaubten :nick: abgelichtet worden.

 

Wenn ich richtig informiert bin, muss die Behörde innerhalb von drei Monaten, also bis zum 03.01.07, die

Fahrerin ermittelt haben.

 

Den ersten Anhörungsbogen habe ich ignoriert und heute stand auf einmal eine Dame des Ordnungsamtes

bei meiner Mutter vor der Tür. Meine Mutter war so schlau, mich auf Anhieb als ihre Tochter zu identifizieren.

 

Der Zug bezüglich der drei Monate ist jetzt wahrscheinlich abgefahren, oder kann meine Mutter ihre Aussage

irgendwie zurückziehen?

 

Liebe Grüße,

Jenni

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an wen ging denn der erste Bogen?

Wenn an deine Mutter, dann hat das keine Auswirkungen auf die Verjährung für dich.

Dann gilt aber, dass du damit rechnen musst, das die Behörde schnellstmöglich anordnen wird, dass du angehört wirst, womit die Verjährung unterbrochen ist.

 

Dein Mutter kann zwar die Aussage zurückziehen, das ist aber vollkommen zwecklos, da ein Blick ins Einwohnermelderegister reichen wird, dich zu erkennen.

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Richtig, dann war es ein Zeugenbogen, dieser hat die Verjährung nicht unterbrochen.

 

Da deine Mutter dich jedoch identifiziert hat, wird nun gegen dich ermittelt. Die Anordnung einer Anhörung als Betroffene genügt nun, die Verjährung gegen dich zu unterbrechen.

 

Gruß

Goose

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