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@Goose: Das Gesundheitsssytem scheint nicht so dein Spezialgebiet zu sein :) Macht aber nix, ich hab von Polizei auch keine Ahnung :nick:

Der öffentliche Rettungsdienst hat in der Regel nichts mit den ehrenamtlichen Helfern aus Bereitschaften zu tun, die HVO oder First Responder Dienste machen. Diese finanzieren sich selbst über Sanitätsdienste, Mitgliedsbeiträge und Spenden. Daher ist hier die Unterhaltung eines zus. Fahrzeuges meist deutlich leichter als durch den Rettungsdienst Träger, der sein Geld aus einem anderen Topf bekommt.

Richtig, mein Spezialgebiet ist der Rettungsdienst sicher nicht, hier kann ich hauptsächlich auf die Erfahrungen aus den Schnittstellen zwischen Polizei und Rettungsdienst zurückgreifen.

Welchen Zweck erfüllen die HVO denn, wenn es nicht darum geht, daß sie die bedarfsgerechte und flächendeckende Versorgung der Bevölkerung mit Leistungen der Notfallrettung gewährleisten?

 

Gruß

Goose

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Richtig, mein Spezialgebiet ist der Rettungsdienst sicher nicht, hier kann ich hauptsächlich auf die Erfahrungen aus den Schnittstellen zwischen Polizei und Rettungsdienst zurückgreifen.

Welchen Zweck erfüllen die HVO denn, wenn es nicht darum geht, daß sie die bedarfsgerechte und flächendeckende Versorgung der Bevölkerung mit Leistungen der Notfallrettung gewährleisten?

 

Gruß

Goose

 

Genau den Zweck erfüllen wir teilweise. Erstens sind wir gar nicht ausgerüstet um alle Leistungen der Notfallrettung zu gewähreleisten. Zweitens sollen wir ein zusätzliches Glied in der Rettungskette darstellen. Drittens sollen wir qualifizierte Erstversorgung leisten um den Patienten zu stabilisieren bis der Rettungsdiesnt kommt. Flächendeckend sind wir nicht wirklich. Dieses System macht nur im ländlichen, weitläufigen Gebieten Sinn.

Das mit den zusätztlichen RTW´s, die du vorher angesprochen hast ist einfach nicht realisierbar, da das Geld für diese von den Kostenträgern stammt. Und die werden sich hüten mehr Geld als jezt schon springen zu lassen. Wollen jetzt schon Rettungsmittel streichen -> Noch längere Anfahrtswege.Und genau deswegen sind wir in meinen Augen wichtig. Wir verkürzen die Zeit bis qualifizierte Hilfe Eintrifft. Und wenn du mal in ner Notfallsituation bist, dann wirst du dir wünschen, dass es möglichst schnell geht bis du Hilfe bekommst oder nicht?

 

Hier ist das ganze mit Sinn und Zweck ziemlcih gut dargestellt... http://de.wikipedia.org/wiki/Helfer_vor_Ort

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Ich bin selber Polizeibeamter, mir ist also durchaus bewusst, wie wichtig es ist, daß einem Notfall schnell qualifizierte Hilfe zuteil wird.

 

Sicher ist der HVO nicht flächendeckend vertreten, er wurde aber geschaffen, um die vom Gesetzgeber geforderte flächendeckende Versorgung zu gewährleisten, oder sehe ich das falsch? Ob dieses System jedoch nun ideal ist oder nur aus Kostengründen eingeführt wurde, mag sich jeder selber beantworten.

 

Nur, wenn du deine Rechte und Pflichten vergessen hast, scheint eine Auffrischung dringend erforderlich.

 

Übrigens beantwortet der eingestellte Link doch die im Eingangsposting gestellte Frage.

Der HVO kann sich nicht auf § 35 StVO berufen.

 

Gruß

Goose

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Ich bin selber Polizeibeamter, mir ist also durchaus bewusst, wie wichtig es ist, daß einem Notfall schnell qualifizierte Hilfe zuteil wird.

 

Sicher ist der HVO nicht flächendeckend vertreten, er wurde aber geschaffen, um die vom Gesetzgeber geforderte flächendeckende Versorgung zu gewährleisten, oder sehe ich das falsch? Ob dieses System jedoch nun ideal ist oder nur aus Kostengründen eingeführt wurde, mag sich jeder selber beantworten.

 

Nur, wenn du deine Rechte und Pflichten vergessen hast, scheint eine Auffrischung dringend erforderlich.

 

Gruß

Goose

 

Tja da hätt ich wohl vorher mal genauer lesen müssen :)

 

Eben und da hab ich schon Sachen erlebt mit deinen Kollegen :) . Wie wäre es wenn ihr uns Nachhilfe im Recht gebt und wir euch dafür in qualifizierter erster Hilfe :80:

 

 

Naja wegen Rechten und Pflichten. Da gibts ein Problem. Frag 5 "qualifizierte" Leute( :nick: , anwälte etc...) und du hast 7 Antworten. Der eine meint da greift § xy der nächste sagt nein das ist § yx und so weiter. Das nervt und als Laie kommst da echt durcheinander. Aber wie gesagt mit dem neuen Kfz wirds einfacher, weil das fällt definitiv unter den §35. Weils auf die Feuerwehr zugelassen wurde als First Responder. Und da ich dann einfach Mitglied bei denen wurde. Problem gelöst :P . Siehe Link.. So liebe ich die Zusammenarbeit zwischen DRK und Feuerwehr. Ok wir hätten uns au kei Auto leisten können. Die ham mehr geld Gott sei dank bzw. mehr Vitamin B zu Unternehmern, die das Ding gesponsort haben :D

Gruß Supermirtan

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Eben und da hab ich schon Sachen erlebt mit deinen Kollegen . Wie wäre es wenn ihr uns Nachhilfe im Recht gebt und wir euch dafür in qualifizierter erster Hilfe
Naja, ebenso könnte ich jetzt loslegen mit Geschichten über den Rettungsdienst. Ich denke, wenn du in Notfallsituationen eingesetzt warst, wirst du wissen, daß da nie alles glatt läuft. Aber lassen wir das.

 

Gruß

Goose

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Eben und da hab ich schon Sachen erlebt mit deinen Kollegen . Wie wäre es wenn ihr uns Nachhilfe im Recht gebt und wir euch dafür in qualifizierter erster Hilfe
Naja, ebenso könnte ich jetzt loslegen mit Geschichten über den Rettungsdienst. Ich denke, wenn du in Notfallsituationen eingesetzt warst, wirst du wissen, daß da nie alles glatt läuft. Aber lassen wir das.

 

Gruß

Goose

 

Hey war wohl nicht ironisch oder deutlcih genug. Das war nur Spass! Klar weiß ich das nie alles glatt läuft. Will gar net wissen wie ich mich als :nick: machen würde. Gäb bestimmt ne lustige Geschichte :). Und alles in allem muss ich sagen arbeite ich immer gerne mit unseren :) zusammen. Ist meist sehr spaßig mit den Jungs. :80:

 

Wie geagt. War nur Spass und nix für ungut

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Aber wie gesagt mit dem neuen Kfz wirds einfacher, weil das fällt definitiv unter den §35. Weils auf die Feuerwehr zugelassen wurde als First Responder. Und da ich dann einfach Mitglied bei denen wurde. Problem gelöst
Hier müsste man sich übrigens noch die Frage stellen, ob der HvO nun eine hoheitliche Aufgabe erfüllt, da er ja außerhalb des Rettungsdienstes unterwegs ist. So klar ist es hier nämlich dann auch nicht mit dem § 35 StVO.

 

Gruß

Goose

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Hier müsste man sich übrigens noch die Frage stellen, ob der HvO nun eine hoheitliche Aufgabe erfüllt, da er ja außerhalb des Rettungsdienstes unterwegs ist. So klar ist es hier nämlich dann auch nicht mit dem § 35 StVO.

 

Gruß

Goose

 

Was ist denn als Hoheitliche Aufgabe "genormt". Haus löschen. Person aus Kfz retten. Läuft doch im Endeffekt alles auf die Sicherung des Überlebens Einzelner hinaus oder nicht?

Außerdem wird in der Praxis meist pauschal der Absatz 1 für Angehörige der Feuerwehr herangezogen. Von daher mach ich mir nimme dieeeee riesigen Gedanken darüber. Außerdem rücken wir ja eben auch mit dem kompletten Löschzug oder mit zu ner Personenrettung aus. Wo willst da den Strich ziehen ab wann wir "hoheitliche Aufgaben" erfüllen und wann net. Wenn ich mir da jedesmal Gedanken machen müsste, dann könnt ichs gleich lassen und das FR-System in den Gulli kicken. Und die Entscheidung auszurücken liegt nciht bei mir sondern beider Leitstelle. Und die dürften wissen ab wann man "mit" oder "ohne" ausrückt und somit eben diese Aufgaben erfüllt oder nicht....

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Solange nichts passiert, mag das auch alles kein Thema sein. Wenn es jedoch mal zu einem Unfall kommt, kann es verkehrs-, straf- und haftungsrechtlich entscheidend sein, ob du nun die Sonderrechte berechtigt ausgeübt hast oder nicht. Der Rettungsdienst ist eine solche hoheitliche Aufgabe, aber der HVO ist ja nicht Bestandteil des Rettungsdienstes.

 

Wie gesagt, so klar, wie du es darstellst, ist es nicht.

 

Gruß

Goose

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Hab mich mal n bisschen Eingelesen..

 

Auszug aus dem Feuerwehrgesetz BAden-Württemberg

 

§ 2 Aufgaben der Feuerwehr

(1) Die Feuerwehr hat bei Schadenfeuer (Bränden) und öffentlichen Notständen, die durch Naturereignisse, Einstürze, Unglücksfälle und dergleichen verursacht sind, Hilfe zu leisten und den einzelnen und das Gemeinwesen vor hierbei drohenden Gefahren zu schützen. Im übrigen hat die Feuerwehr zur Rettung von Menschen und Tieren aus le-bensbedrohlichen Lagen Hilfe zu leisten.

 

Da uns diese Aufgaben von der Gemeinde(zu dieser gehören wir auch laut Feuerwehrgestz) übertragen wurden, führen wir damit hoheitlcihe Aufgaben durch und dürfen somit Sonderechte in Anspruch nehmen. Auch als First Responder!

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Das solltest du im Detail abklären lassen. Sicher ist der Rettungsdienst teil der Aufgabe der Feuerwehr und somit hoheitliche Aufgabe.

Aber auch der First Responder, der ja eben kein Teil des Rettungsdienstes, sondern nur ein Bindeglied zwischen dem Ersthelfer und dem Rettungsdienst sein soll?

 

Ich will mich da jetzt nicht festlegen, dazu müsste ich mich selber erst mal im Detail einlesen. Aber so klar, wie du es dargestellt hast, ist es nicht.

 

Gruß

Goose

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Er is aber ein Teil der FW und erfüllt somit Hoheitliche Aufgaben im Sinne des § 2 Feuerwehrgestz. Somit hat er Anspruch auf die Sonderrechte nach § 35 StvO. Doch so einfach ist das.

 

An der Stelle muss ich mich auch noch einmal einhaken und Goose teilweise zustimmen.

Ganz so einfach, wie es für den Laien von außen aussieht ist das aus juristischer Sicht wirklich nicht.

 

Generell vorweg zu sagen ist, dass der Rettungsdienst in Deutschland kraft Landesgesetz in der Regel den Landkreisen und kreisfreien Städten übertragen ist.

In kreisfreien Städten ist es meistens so, dass die Städte diese Aufgabe selbst übernehmen und sich bei der Erfüllung ihrer Berufsfeuerwehr bedienen.

In den Landkreisen ist es oftmals so (da die Kreise nicht in der Lage sind, den Rettungsdienst selbst auszuführen; meistens aus Kostengründen), dass der Rettungsdienst an andere Organisationen kraft Vertrages übertragen wird. (z.B. DRK, Malteser, private Anbieter etc.).

 

Wird nun der Rettungsdienst durch eine Berufsfeuerwehr ausgeführt, können nach § 35 (1) StVO Sonderrechte im Rahmen der hoheitlichen Aufgaben auch mit Rettungsdienstfahrzeugen in Anspruch genommen werden.

Wird er hingegen durch andere "Anbieter" durchgeführt, fallen diese nur unter Absatz 5, nämlich "Fahrzeuge des Rettungsdienstes" (ohne hoheitliche Aufgaben).

 

Somit ist es auch nicht möglich, sich als Helfer-vor-Ort auf die hoheitlichen Rechte der Feuerwehr zu berufen, solange diese in der betreffenden Region nicht (kraft Übertragung der zuständigen Verwaltungsbehörde) mit dem öffentlich-rechtlichen Rettungsdienst betraut ist, da die Akutversorgung von Notfallpatienten nicht zu den originären Aufgaben einer Feuerwehr gehört.

(Und ich denke nicht, dass in einer ländlichen Region, in der HvO zum Einsatz kommen, der Rettungsdienst durch eine (Berufs)feuerwehr durchgeführt wird).

 

supermirtan Geschrieben: Heute, 19:49

Auszug aus dem Feuerwehrgesetz BAden-Württemberg

 

§ 2 Aufgaben der Feuerwehr

(1) Die Feuerwehr hat bei Schadenfeuer (Bränden) und öffentlichen Notständen, die durch Naturereignisse, Einstürze, Unglücksfälle und dergleichen verursacht sind, Hilfe zu leisten und den einzelnen und das Gemeinwesen vor hierbei drohenden Gefahren zu schützen. Im übrigen hat die Feuerwehr zur Rettung von Menschen und Tieren aus le-bensbedrohlichen Lagen Hilfe zu leisten.

 

Aus dem zitierten Gesetz geht nicht hervor, dass die medizinische Akutversorgung von Notfallpatienten zu den originären Aufgaben einer Feuerwehr in Baden-Würrtemberg gehört.

 

Grüße

Max

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Menschen und Tieren aus le-bensbedrohlichen Lagen Hilfe zu leisten.
[/i]

 

Aus dem zitierten Gesetz geht nicht hervor, dass die medizinische Akutversorgung von Notfallpatienten zu den originären Aufgaben einer Feuerwehr in Baden-Würrtemberg gehört.

 

Grüße

Max

 

Was würdest du als Hilfe in lebensbedrohlichen Situationen verstehe. In meinen Augen ist das ein "Gummiparagraph" den man schon a bissl dehnen kann. oder würdest du ne Bewusstlosigleit oder n Herzinfarkt oder ne Hirnblutung nicht als lebensbedrohliche Situation verstehen. Von daher kollidiert das nicht mit den originären Aufgaben oder? Versteh ich zumindest so. Oder um es anders zu sagen. Es geht auch nicht hervor, dass sie nicht dazugehört oder?

 

Sie hätten ja auch schreiben können: ... aus lebensbedrohlichen Lagen, außer bei medizinischen, zu helfen... LOL

 

Dürfen sonstige Fahrzeuge des Rettungsdienstes keine Sonderrechte benutzen?? Sie dürfen. Wo ist also das Problem. Hmmm bei uns is das so´n Mischmasch aus Feuerwehr und Privaten Rettern, die eine Wache is DRK, die andere ASB und die dritte Feuerwehr usw... Als wir haben alles bunt gemsicht. Von daher können wir schon so argumentieren, denk ich mal...

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Wie bereits festgestellt gehört der HvO / FR nicht zum Rettungsdienst. Somit bleibt es fraglich, ob dieser Sonderrechte für sich beanspruchen kann.

Und die dürften wissen ab wann man "mit" oder "ohne" ausrückt und somit eben diese Aufgaben erfüllt oder nicht....
Die Leitstelle hat in keinem Fall eine Anordnungskompetenz. In einigen Behörden geben die Leitstellen die Sonderrechte frei, ferner haben sie eine Abbruchkompetenz, keinesfalls entbindet das jedoch den Fahrer davon, eigenverantwortlich zu entscheiden, ob und in welchem Umfang er sie in Anspruch nimmt.

 

Kommt es zu einem Unfall, so ist der Fahrer in der Verantwortung.

 

Gruß

Goose

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Was würdest du als Hilfe in lebensbedrohlichen Situationen verstehe. In meinen Augen ist das ein "Gummiparagraph" den man schon a bissl dehnen kann. oder würdest du ne Bewusstlosigleit oder n Herzinfarkt oder ne Hirnblutung nicht als lebensbedrohliche Situation verstehen. Von daher kollidiert das nicht mit den originären Aufgaben oder? Versteh ich zumindest so. Oder um es anders zu sagen. Es geht auch nicht hervor, dass sie nicht dazugehört oder?

 

Sie hätten ja auch schreiben können: ... aus lebensbedrohlichen Lagen, außer bei medizinischen, zu helfen... LOL

 

Dürfen sonstige Fahrzeuge des Rettungsdienstes keine Sonderrechte benutzen?? Sie dürfen. Wo ist also das Problem. Hmmm bei uns is das so´n Mischmasch aus Feuerwehr und Privaten Rettern, die eine Wache is DRK, die andere ASB und die dritte Feuerwehr usw... Als wir haben alles bunt gemsicht. Von daher können wir schon so argumentieren, denk ich mal...

 

Es ist im Rahmen der Gesetzesauslegung davon auszugehen, dass der Gesetzgeber mit Rettung aus lebensbedrohlichen Lagen die Rettung im technischen, jedoch nicht im medizinischen Sinne gemeint hat (z.B. Rettung aus brennendem Gebäude, Person im Eis eingebrochen, verschüttet etc.).

 

Im übrigen kann man an dieser Stelle auch nicht nach dem Motto verfahren, was nicht verboten ist, ist erlaubt, da die Kompetenzen der Feuerwehr ganz klar durch dieses Gesetz abgesteckt sind.

 

Was meinst Du jetzt genau mit "sonstige Fahrzeuge des Rettungsdienstes?

 

Ganz klar kann gesagt werden, dass sich eine Feuerwehr XY im Rahmen des Rettungsdienstes nur auf Sonderrechte nach § 35 (1) StVO berufen kann, wenn genau diese Feuerwehr XY kraft Übertragungsvertrag durch die jeweilige Stadt oder den Landkreis in den öffentlich-rechtlichen Rettungsdienst eingebunden ist.

Um es anders zu Formulieren: Solltest Du durch genau jene Feuerwehr, die den Rettungsdienst betreibt (also z.B. Feuerwehr X-Stadt) ein Fahrzeug gestellt bekommen und bist ebenfalls Angehöriger der Feuerwehr X-Stadt, so ist es durchaus denkbar, bei HvO-Einsätzen Sonderrechte kraft hoheitlicher Aufgaben in Anspruch nehmen zu können.

 

Grüße

Max

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Nun, wir haben idR andere Aufgaben als der Rettungsdienst.

Für die Erste Hilfe reicht es aber gewöhnlich aus.

 

Gruß

Goose

 

das habe ich in über 10 Jahren noch nie erlebt. Häufig hört man sogar Sprüche wie "Fahr mal langsamer, dass wir nicht die ersten sind" und "gut, dass ihr schon vor uns da gewesen seid...".

 

Viele Deiner Kollegen scheinen massiv Angst zu haben (wie der Rest der Bevölkerung auch!).

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Wie ich schon weiter oben sagte, zu jeder Schauergeschichte des Rettungsdienstes über die Polizei kann ich locker eine über den Rettungsdienst berichten. Nur würde das zu weit führen.

 

Du kannst mir glauben, daß ich schon mehr als eine HLW durchgeführt habe und auch, wenn ich auf der Anfahrt den RTW / NEF überhole (was bei deren Schleichfahrt häufig vorkommt) schon mal loslege, bis die da sind.

Häufig hört man sogar Sprüche wie "Fahr mal langsamer, dass wir nicht die ersten sind"
Da dieser Spruch, wenn er denn fällt, ja im FuStKW kommen müsste, frage ich mich natürlich, wie du den hören willst. Fähst du bei uns mit?

 

Gruß

Goose

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Wie ich schon weiter oben sagte, zu jeder Schauergeschichte des Rettungsdienstes über die Polizei kann ich locker eine über den Rettungsdienst berichten. Nur würde das zu weit führen.

 

Du kannst mir glauben, daß ich schon mehr als eine HLW durchgeführt habe und auch, wenn ich auf der Anfahrt den RTW / NEF überhole (was bei deren Schleichfahrt häufig vorkommt) schon mal loslege, bis die da sind.

Häufig hört man sogar Sprüche wie "Fahr mal langsamer, dass wir nicht die ersten sind"
Da dieser Spruch, wenn er denn fällt, ja im FuStKW kommen müsste, frage ich mich natürlich, wie du den hören willst. Fähst du bei uns mit?

 

Gruß

Goose

 

Wir schleichen nicht. <_< Wir fahren den Verhältnissen angemessen. Lieber sicher ankommen als nie. Was bringts dem Patient wenn ich mein RTW/NEF zerleg und es noch länger dauert bis jemand kommt...Und glaub mir, mit wenigen Ausnahmen kommt es auf 1-2 Minuten nicht an.Und bei solchen Notfällen haben wir ja den HvO. :kopfschuettel: Also da überleg ich mirs 3 mal ob ich an physikalische Limit von meinem Auto geh und dann von den Kollegen chauffiert werde. Und mit nem 3,5t- Sprinter kann ich leider nicht mit deinem grünen Flitzer (bei uns Passat 2,0l TDI, oder C-klasse)) mithalten... Aber warum werdet ihr zu ner HLW gerufen. Das versteh ich net ganz. Fahrt ihr HvO ;)...

 

Naja schwamm drüber...Jeder macht das was er kann und fertig.

 

@goose: habt ihr Weiterbildungen oder so in qualifizierter Ersten-Hilfe oder müsst ihr euch da selber drum kümmern?

@Sprinter-Fahrer: Womit sollen sie denn qualifiziert Hilfe leisten. Die ham doch nix außer den Verbandskasten, und das was man damit machen kann wurde (idealerweise) schon von anderen VT´s erledigt...

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Naja schwamm drüber...Jeder macht das was er kann und fertig.

Ganz genau. Und bislang hatte ich auch den Eindruck, daß sich Polizei, Feuerwehr und Rettungswesen ganz gut ergänz(t)en und verstanden. Bei uns grüßen sich z.B. diese drei Gruppen regelmäßig, wenn man sich z.B. im Dienstfahrzeug begegnet. Das sollte auch so bleiben.

 

@goose: habt ihr Weiterbildungen oder so in qualifizierter Ersten-Hilfe oder müsst ihr euch da selber drum kümmern?
Wir haben jährlich mindestens eine Erste-Hilfe-Veranstaltung, deren Teilnahme verpflichtend ist und auch entsprechend vermerkt wird.

 

das was man damit machen kann wurde (idealerweise) schon von anderen VT´s erledigt...

Das dürfte wohl eher die Ausnahme sein!

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Ganz genau. Und bislang hatte ich auch den Eindruck, daß sich Polizei, Feuerwehr und Rettungswesen ganz gut ergänz(t)en und verstanden. Bei uns grüßen sich z.B. diese drei Gruppen regelmäßig, wenn man sich z.B. im Dienstfahrzeug begegnet. Das sollte auch so bleiben.

 

Ist bei uns auch so. Bei uns ist auch das "du" unter Einstazkräften üblich

 

das was man damit machen kann wurde (idealerweise) schon von anderen VT´s erledigt...

Das dürfte wohl eher die Ausnahme sein!

 

 

Nuja hab das oft anders erlebt. Bei fast allen meiner VU´s mit Motorradfahren z.B. war der Helm runter. Natürlich kommt es oft vor , dass auch nichts gemacht wird. Außer Gaffen natürlich :blink:<_< Kommt denk ich auf die VT´s an die gerade da sind.

 

Um noch mal auf die Sache zurückzukommen. Auch der :kopfschuettel: macht sich ja auch der unterlassenen Hilfeleistung strafbar wenn er ncihts tut. Also wird er tunlichst damit anfangen erste Hilfe zu leisten, was aber eigentlch sowieso selbstverständlcih sein sollte und auch ist. Find ich übrigens gut mit dem Kurs jedes Jahr. Sollte man vielleicht für alle VT´s verbindlich machen. Zumindest alle 2 Jahre.

 

Wie stehen eigentlich die Chancen nen Gaffer rechtlich zu belangen. Wenn er 1. keine Hilfe leistet 2. Die Einsatzkräfte behindert. Weil ich würd so nem A**** ( entschuldigt die Heftigkeit)gern mal nen ordentlichen Denkzettel verpassen. Ich denke da Problem mit denen ist euch sicher bekannt. Heute erst wieder live erlebt. Oh ich könnt die nehmen und.... ;):blink:

 

gruß supermirtan

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Häufig hört man sogar Sprüche wie "Fahr mal langsamer, dass wir nicht die ersten sind"
Da dieser Spruch, wenn er denn fällt, ja im FuStKW kommen müsste, frage ich mich natürlich, wie du den hören willst. Fähst du bei uns mit?

 

Gruß

Goose

 

Ich hatte glaub an anderer Stelle schon mal erwähnt, dass mein bester Kumpel auch <_< ist. Daher weht der Wind :blink:

 

Und ich hab in meinem Leben schon mehr als einen Streifenwagen überholt :kopfschuettel: Mehr Leistung machts möglich ;)

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