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Der "Mach-deinem-Ärger-Luft"-Thread Teil 1


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Und bei Regen: Nicht jeder hat einen Heckscheibenwischer oder benutzt ihn ;) und versucht mal bei Regen hinter euch ein Auto wahrzunehmen, das kein Licht anhat. :rolleyes:

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Du willst dir eine Supra kaufen?! Man das ist ja der Hammer. Bin schon die ganze Zeit bei mobile und so weiter unterwegs und im supra-forum.de. Ich find den Wagen den absoluten Hammer. Und wenn der da

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Die Tage mal wieder in krasser Form erlebt:

 

Landstraße, 100 erlaubt, vor mir zwei Fahrzeuge. Das vordere kommt nicht aus dem Quark. Fing schon damit an, dass es an der letzten Linksabbiegerampel auf der Kreuzung anhielt, um den Gegenverkehr passieren zu lassen :130:

Dann die ganze Zeit so 60, ab und zu auch mal 70 gefahren. Strecke war für mich unbekannt, Strecke nicht gerade, und oft Gegenverkehr. Somit bin ich auch mehreren km nicht an den beiden Fahrzeugen vorbeigekommen.

Nunja, fahren ja öfter mal ein paar Touristen durch die Gegend, die es "nicht eilig haben". Dann kommt's: Ein Ortseingangsschild. Ich gehe leicht vom Gas, fahre nur noch ca. 60 und der Oberblockierer entfernt sich :130: Fährt weiter mit 70 durch den Ort. Wenn es ein Nicht-Einheimischer gewesen wäre, der was sucht oder sich nicht auskennt, aber so. Sowas erlebe ich öfters.

Wer mit 70 durch eine unübersichtliche Ortschaft heizen kann, der kann ja wohl auf der Landstraße auch 100 fahren. :120:

:rolleyes:

Diese Idioten kenne ich auch. Man erlebt dass auch öfters auf der AB bei MSB. Da wird gemütlich mit roundabout 120 km/h auf der mittleren Spur rumgetrödelt. Irgendwann eine Baustelle, die linke Spur fällt raus, es sind :wiki: erlaubt. Während man mit 20+ in die Baustelle reinfährt, wird man zügig vom MSB mit 120 überholt. Keinen Meter gehen die vom Gas. Was machen die eigentlich auf der AB ? Die wechseln keine Spur, die bremsen nicht, die beschleunigen nicht. Sowas dämliches ;) .

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Die ;) sowie ich sind der Meinung, dass der Diebstahl auf jeden Fall geplant war. Sprich die Person oder Personen kennen mich, da zum Zeitpunkt wo der Diebstahl war, niemand zu Hause war. Auch kommt für mich keine Bande in Frage, die über die Dörfer ziehen, weil ein anderer Satz Alufelgen mit Winterreifen wurde nicht mitgenommen.

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Mein Vermieter ist ein Idiot. Dummerweise wohnt der im selben Haus mit drinne (eins vorweg: Nie wieder!).

 

Jedenfalls ist der heute Nachmittag abgezischt. Da mein Bruder verganene Nacht seinen Clio zerlegt hat (Totalschaden) hab ich ihm meinen Focus angeboten. Den hat er dann abgeholt. Kam dann mit der Mutter angefahren, die parkten auf der Straße. War ziemlich voll alles. Später dann kommen zum allen übel auch noch die Schwiegereltern dazu. Die haben keinen Parkplatz mehr in der Nähe auf der Straße bekommen. Also hab ich gemeint, die sollen sich halt für die Stunde auf dem Hof stellen wo keiner (wirklich keiner!) behindert wird.

 

Vermieter kommt zurück, wir sitzen auf dem Balkon... fängt der wirklich wie blöd das Hupen an ;)

Er stellt sich doch selbst immer mitten in Hof rein dass man Schwierigkeiten hat seinen eigenen Parkplatz zu erreichen. Boar, dem wenn ich in die Finger krieg. Wenn der nochmal so eine Aktion startet, dann sieht der keinen cent mehr für den Stellplatz. Und da bin ich gespannt an wen er den dann vermietet...

 

Wegen einem Stündchen :rolleyes:

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die frage nach der hellen nacht hast du nicht beantwortet... genauso ist die frage, ob du in halbwegs gut ausgeleuchteten tunnel das licht auslässt?
Wie oft denn noch? Nacht ist Nacht :nolimit: und Tunnel, nein da auch nicht.

 

 

aus aktuellem anlass: wie siehts denn tagsüber bei nebel aus?

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Wegen einem Stündchen :nolimit:

Also: Erst mal wohne ich auch mit meinem Vermieter zusammen im Haus, und das klappt bestens.

 

Allerdins mag das daran liegen, dass wir uns - bei aller Freundschaft - an Regeln halten. Er nutzt nicht meinen Stellplatz - auch wenn er 10 Mal der Meinung ist, ich sei nicht da, und ich parke nicht im Hof außer nach Absprache. Und wenn ich Besuch bekomme, der falsch parkt, dann bitte ich diesen umzuparken und sage, wo und wie man parken kann. Direktes Be- und Entaden ist natürlich eine Ausnahme, das ist aber kein Parken, da ist man am Fahrzeug und das dauert auch kein Stündchen.

 

Und letztlich geht es bei diesen Dingen ums Prinzip, das Argument "nur ein Stündchen" zählt für mich da nicht. Sonst macht es der eine Mieter ein Stündchen, der nächste dann zwei, der Dritte sieht das und parkt da den ganzen Tag usw.

 

Beispiel:

 

Uns gegenüber ist ein Backhäuschen. Die Belästigung durch Rauch ist schon schlimm genug, möchte nicht wissen, was die da alles verbrennen. Der andere Punkt ist das Parken: Stellt sich doch neulich so eine Tuss Dame an die Straße hinter meine Ausfahrt. 15 Minuten habe ich mir das kulanterweise angekuckt - man will ja nicht kleinlich sein. Dann bin ich aber zum Auto gegangen habe mich rein gesetzt und gehupt. Dann kam sie an und sagte: "Mr senn do am Backheisle", was in etwa heißen sollte: "Ich bin ja da, und wenn du raus willst kann ich wegfahren." Ich habe dann nur zu ihr gesagt: "Des fanga mr garet a." woraufhin sie wegfuhr und ich nicht rausfuhr sondern wieder ins Haus ging. Mir ging es hier nur darum, das Prinzip zu klären, das könnt ihr sehen wie ihr wollt - meine Meinung.

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Stellt sich doch neulich so eine Tuss Dame an die Straße hinter meine Ausfahrt. ... Dann bin ich aber zum Auto gegangen habe mich rein gesetzt und gehupt. ... woraufhin sie wegfuhr und ich nicht rausfuhr sondern wieder ins Haus ging.

:nolimit::60:

Seh ich auch so!

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Tach auch,

Kein Mensch und kein Paragraph verbietet einem Radfahrer, sein Gefährt über das vorgeschriebene Minimum hinaus mit vernünftigen

Lichtern auszustatten! http://cosgan.de/images/midi/frech/a030.gif

Das stimmt leider nicht. Maximalleistung einer zugelassenen 6V-Fahrradbeleuchtung 2,4W vorne und 0,6W hinten, bei 12V-Technik ist doppelt so viel erlaubt.

 

Allerdings stimmt es, dass wahrscheinlich kein deutscher Polizist eine Fahrradfahrer wegen zuviel Licht verwarnen würde, oder Ihr :nolimit: ?

 

Gruß

Das Kasperle

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Das stimmt leider nicht. Maximalleistung einer zugelassenen 6V-Fahrradbeleuchtung 2,4W vorne und 0,6W hinten, bei 12V-Technik ist doppelt so viel erlaubt.

Dito:

SVZO §67.1 Fahrräder müssen für den Betrieb des Scheinwerfers und der Schlußleuchte mit einer Lichtmaschine ausgerüstet sein, deren Nennleistung mindestens 3 W und deren Nennspannung 6 V beträgt (Fahrbeleuchtung). Für den Betrieb von Scheinwerfer und Schlußleuchte darf zusätzlich eine Batterie mit einer Nennspannung von 6 V verwendet werden (Batterie-Dauerbeleuchtung). Die beiden Betriebsarten dürfen sich gegenseitig nicht beeinflussen.[

Eine Maximalleistung ist also nicht vorgeschrieben, sondern eine Minimalleistung!

Auch der Rest des Beitrages ist schlichtweg falsch. Es wurden schon verschiedene Fahrräder mit UBB von Polizisten aus dem Verkehr gezogen.

Im Vergleich zur 12 V -Technik ist nur die Spannung doppelt so groß. Fern-/Abblendlicht beim PKW liegt in der Regel bei bis zu 55 W. Das Rücklicht hat 5 bzw. 10 Watt.

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Antwort des BMVBS auf eine entsprechende Anfrage vom November 2006:

Sehr geehrter Herr X,

 

vielen Dank für Ihre Anfrage.

 

Wie Sie bereits wissen, schreibt § 67 StVZO Absatz 1 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) vor, dass Fahrräder für den Betrieb des Scheinwerfers und der Rückleuchte grundsätzlich mit einer Lichtmaschine (Dynamo) ausgerüstet sein müssen.

 

Gegen die zusätzliche Benutzung von bauartgeprüften Batterie- oder Akkuleuchten bestehen keine Einwände.

 

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

 

Daniel Leimner

 

 

 

Referat Bürgerservice und Besucherdienst

Bundesministerium für Verkehr,

Bau und Stadtentwicklung

Invalidenstr. 44

10115 Berlin

(...)

 

lg

c.s.

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Allerdins mag das daran liegen, dass wir uns - bei aller Freundschaft - an Regeln halten. Er nutzt nicht meinen Stellplatz - auch wenn er 10 Mal der Meinung ist, ich sei nicht da, und ich parke nicht im Hof außer nach Absprache. Und wenn ich Besuch bekomme, der falsch parkt, dann bitte ich diesen umzuparken und sage, wo und wie man parken kann. Direktes Be- und Entaden ist natürlich eine Ausnahme, das ist aber kein Parken, da ist man am Fahrzeug und das dauert auch kein Stündchen.

 

Und letztlich geht es bei diesen Dingen ums Prinzip, das Argument "nur ein Stündchen" zählt für mich da nicht. Sonst macht es der eine Mieter ein Stündchen, der nächste dann zwei, der Dritte sieht das und parkt da den ganzen Tag usw.

So wie du schreibst, seh ich das auch. Nur sollte dann auch wirklich der Vermieter hier mitziehen und mit gutem Beispiel vorangehen. Er selbst parkt mit seiner A-Klasse (die er von einem Bekannten bekommen hat, weil dieser seit Monaten keinen Führerschein besitzt) die Zufahrt so dermaßen zu, dass es nur sehr schwierig ist in die Lücke zu kommen. Der soll sich mal nicht so aufspielen.

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Allerdings stimmt es, dass wahrscheinlich kein deutscher Polizist eine Fahrradfahrer wegen zuviel Licht verwarnen würde, oder Ihr :60: ?

Da wäre ich nicht so sicher. Ich denke da an mein Mountainbike mit nicht zugelassener 30 Watt-Sigma-Anlage mit Fern- und Abblendlicht. :80:

 

(... irgendwas am Fahrzeug muss ja getunt sein. :nolimit: )

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Da wäre ich nicht so sicher. Ich denke da an mein Mountainbike mit nicht zugelassener 30 Watt-Sigma-Anlage mit Fern- und Abblendlicht. :60:

 

(... irgendwas am Fahrzeug muss ja getunt sein. :nolimit: )

Ist es wirklich tunen, wenn man an seinem Fahrrad eine 10 W Mirage Evo Pro anbringt, um damit die Straßenverhältnisse sehen zu können? LEDs sind zwar schön hell und man wird auch gut gesehen, aber selber sieht man damit Schlaglöcher, Wurzeln nicht. Sollte man ruhig mal ausprobieren, wie gut das Kontrastsehen mit einer LED-Lampe und einer normalen Lampe funktioniert.

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Hallo Christian,

 

lass es uns beenden. Das ist das falsche Forum.

Eine Maximalleistung ist also nicht vorgeschrieben, sondern eine Minimalleistung!

Alle zugelassenen Beleuchtungseinrichtungen (die mit dem ~~~-Symbol und einer K-Nummer) halten sich an diese Leistungen und es gibt spezielle Fahrradbeleuchtung mit 12V, die doppelte Leistungen haben darf, auch zugelassen. Siehe entsprechende TAs zur STVZO. ==> ganz weites Thema!!!

 

Aber Schluß damit. Ist hier wirklich das falsche Forum.

 

Gruß

Das Kasperle

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Alle zugelassenen Beleuchtungseinrichtungen (die mit dem ~~~-Symbol und einer K-Nummer) halten sich an diese Leistungen und es gibt spezielle Fahrradbeleuchtung mit 12V, die doppelte Leistungen haben darf, auch zugelassen. Siehe entsprechende TAs zur STVZO. ==> ganz weites Thema!!!

 

Aber Schluß damit. Ist hier wirklich das falsche Forum.

Hast recht, hier ist wirklich das falsche Forum um Begriffe wie Spannung, Leistung, Kirchhoffsche Regeln und zulässige Fahrradbeleuchtung zu erklären. Für dich wäre es aber ratsam, die Begriffe nachzulesen. Doppelte Spannung ist nicht automatisch doppelte Leistung.

12V Fahrradbeleuchtungen die auch STVZO konform sind, gibt es nicht. Die Grundlage habe ich bereits weiter oben gepostet.

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Danke an all die "Rennradfahrer" die meinen, nur weil sie ihren Bierbauch in ein quietschbuntes Trikot gezwängt haben und ihr Lenker eine komische Form hat, müssten sie unbedingt auf der Fahrbahn fahren.

Ich rede jetzt nicht von innerorts, wo das Rechtsabbiegerargument zählt oder von einem unzumutbaren Radweg, sondern von einer Kreisstrasse durchs Grüne mit einem parallel verlaufenden, von der Fahrbahn getrennten Radweg, auf dem fast nix los ist und alle paar Kilometer mal eine Möglichkeit, diesen per Fahrrad (!) zu queren; ein Auto passt da garnicht durch.

Ich rede auch nicht von einem oder zwei, die wären mir ja egal. Sondern vom gehäuften Auftreten dieser Spezies.

 

 

Danke auch an die blöde Nuss von Autofahrerin die gestern einen solchen überholt hat, mir auf meiner Spur entgegenkam und mich zu einer Vollbremsung mit 4 blockierenden Rädern genötigt hat!

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Ich bin ja nun auch schon häufiger auf der Landstraße Fahrrad gefahren, zum Training. Viele dieser Straßen haben so einen abgetrennten Radweg. Viele sind aber auch unbenutzbar. Aufgebrochene Teerkanten z.B., dass man den Abflug macht, wenn man mit 30 km/h drüber fährt. Entgegenkommende Sonntagsausflugsfamilienradler über die gesamte Breite. Mofafahrer, die diesen Weg gnädigerweise benutzen dürfen und genau in der Mitte fahren müssen :D Alles hat zwei Seiten.

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§2 (4) StVO:

 

Radfahrer müssen einzeln hintereinander fahren; nebeneinander dürfen sie nur fahren, wenn dadurch der Verkehr nicht behindert wird. Sie müssen Radwege benutzen, wenn die jeweilige Fahrtrichtung mit Zeichen 237, 240 oder 241 gekennzeichnet ist. Andere rechte Radwege dürfen sie benutzen. Sie dürfen ferner rechte Seitenstreifen benutzen, wenn keine Radwege vorhanden sind und Fußgänger nicht behindert werden. Das gilt auch für Mofas, die durch Treten fortbewegt werden.

 

Ich hab desöfteren schon die Erfahrung machen dürfen, dass Radfahrer auch auf der Straße fahren, und zwar nebeneinander, obwohl der Radweg i.O. war. Den ist es im Prinzip Sch...egal, ob sie die Straße blockieren bzw. den Verkehr behindern. "Wir sind jetzt hier und alle anderen haben das zu respektieren... Es lebe der Sport." Viele meinen auch auf der Straße fahren zu müssen, weil sie wahrscheinlich gar nicht wissen, dass es einen o.g. Paragraphen gibt, an den man sich halten muss. Sind nämlich nicht nur die Möchtegern-Armstrongs. Und wenn einem der Zustand des Radwegs stört, entweder andere Strecke fahren, sich ein Mountain-Bike zulegen (es gibt auch herrlich schöne Waldwege) oder zu Hause aufs Trimmrad setzen.

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@OntheRoad

 

Sehe ich ganz genauso. Es ist den meisten ganz egal, in welchem Zustand sich der Radweg befindet. Dieser wird in der Regel nur als Ausrede vorgebracht, wenn man sie auf das illegale Verhalten anspricht. Man trifft schließlich auch viele Mountainbikefahrer mit breiten Stollen, die genauso kackendreist die Fahrbahn blockieren, obwohl ein adäquater Radweg vorhanden ist. Und wenn die Affen dann noch nebeneinander herfahren müssen, könnte ich ins Lenkrad beißen. :D

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Ich finde es schon interessant, was der gemeine Autofahrer so meint bewerten zu muessen (und vor allem: bewerten zu koennen): Sinn von Tempolimits, Zustand und Nutzungspflicht von Radwegen, etc. pp. Wozu einen doch so ein paar Steuercents vermeintlich befaehigen..... :D Donnerwetter.... :shutup:

Und dann noch dieses Hervorheben des illegalen Verhaltens, waehrend man das eigene - ebenso illegale - Verhalten, z.B. Uebertretung der Hoechstgeschwindigkeit, Missachtung von Ueberholverbot, Nichteinhaltung des Sicherheitsabstandes (insbesondere des seitlichen zu Radfahrern), etc. pp. tunlichst unter die Fussmatte zu kehren gedenkt.... :D:shit::koch:

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Und dann noch dieses Hervorheben des illegalen Verhaltens, waehrend man das eigene - ebenso illegale - Verhalten, z.B. Uebertretung der Hoechstgeschwindigkeit, Missachtung von Ueberholverbot, Nichteinhaltung des Sicherheitsabstandes (insbesondere des seitlichen zu Radfahrern), etc. pp. tunlichst unter die Fussmatte zu kehren gedenkt.... :D:D:shutup:

 

Nur ist hier der kleine aber feine Unterschied, dass solche Vergehen bekanntermaßen in der Regel geahndet werden. By the way:

 

7 Als Radfahrer oder Mofafahrer

7.1 Radweg (Zeichen 237, 240, 241) nicht benutzt oder in nicht zugelassener Richtung befahren

StVO § 2 Abs. 4 Satz 2; § 41 Abs. 2 Nr. 5 Satz 6 Buchstabe b; § 49 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 3 Nr. 4 15 €

7.1.1 - mit Behinderung

StVO § 2 Abs. 4 Satz 2; § 1 Abs. 2; § 41 Abs. 2 Nr. 5 Satz 6 Buchstabe b; § 49 Abs. 1 Nr. 1, 2, Abs. 3 Nr. 4 20 €

7.1.2 - mit Gefährdung 25 €

7.1.3 - mit Sachbeschädigung 30 €

 

Fakt!

 

Und das hat definitiv nichts mit Herunterspielen von evtl. eigenen OW's zu tun, sofern man sie denn begeht.

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@HarryB

Ich finde es schon interessant, was der gemeine Autofahrer so meint bewerten zu muessen (und vor allem: bewerten zu koennen): Sinn von Tempolimits, Zustand und Nutzungspflicht von Radwegen, etc. pp.
Ich kenne diese Radwege in unserer Gegend durchaus auch als Radfahrer. Daher weiss ich ziemlich genau, dass diese benutzbar und auch zumutbar sind.

 

Daher hat Xabbu völlig recht, wenn er schreibt:

Es ist den meisten ganz egal, in welchem Zustand sich der Radweg befindet. Dieser wird in der Regel nur als Ausrede vorgebracht,

 

Ich fahre übrigens kein Mountainbike mit dicken Reifen und Vollfederung, sondern ein ganz normales Standardfahrrad älterer Bauart (von der Sorte, die man nicht abschliessen muss, weils eh keiner klaut).

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Nur ist hier der kleine aber feine Unterschied, dass solche Vergehen bekanntermaßen in der Regel geahndet werden.

Ein weiter kleiner, feiner, aber dafür wesentlicher Unterschied ist der, daß solche Verfehlungen bekanntermaßen (so man denn nicht völlig ignorant durch das Leben schreitet) eine wesentlich höhere Gefahr beinhalten oder mit sich bringen. Und das nicht nur für den Betroffenen selbst, sondern insbesondere auch für Andere, Unbeteiligte!

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Ich hab desöfteren schon die Erfahrung machen dürfen, dass Radfahrer auch auf der Straße fahren,

Fahrbahn.. du meinst Fahrbahn...

 

Und wenn einem der Zustand des Radwegs stört, entweder andere Strecke fahren, [..]

Heul doch; oder fahr auf der Autobahn, suche dir also eine andere Strecke :D

 

Sowas gefaellt mir, wie konsequent einige die Einhaltung der StVo hier verteidigen. Wuerd' ich nie machen. Lern Lockerheit, fahren und fahren lassen...

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Wozu einen doch so ein paar Steuercents vermeintlich befaehigen.....

 

Sind in meinem Fall ca. 15 Benzin-"Steuercents" pro Kilometer...

 

Was tut denn der Radfahrer für den Staat?

 

Es heisst doch eigentlich "Wer zahlt, schafft an!"? :D

 

 

Alleine die Mineralölsteuer macht gut 6% der Steuereinnahmen der BRD aus, denke das sind mehr als ein paar Cents.

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Ich kenne diese Radwege in unserer Gegend durchaus auch als Radfahrer. Daher weiss ich ziemlich genau, dass diese benutzbar und auch zumutbar sind.
Mit Verlaub: Das weißt Du nicht bzw. nicht für den Zeitpunkt, an dem Du mit dem Auto daneben herfährst, weil Zumutbarkeit/Benutzbarkeit nicht über die Zeit konstant bleiben (z.B. durch Glasscherben).

 

 

~ Janus

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Ich hab desöfteren schon die Erfahrung machen dürfen, dass Radfahrer auch auf der Straße fahren,

Fahrbahn.. du meinst Fahrbahn...

 

Und wenn einem der Zustand des Radwegs stört, entweder andere Strecke fahren, [..]

Heul doch; oder fahr auf der Autobahn, suche dir also eine andere Strecke :D

 

Sowas gefaellt mir, wie konsequent einige die Einhaltung der StVo hier verteidigen. Wuerd' ich nie machen. Lern Lockerheit, fahren und fahren lassen...

 

Somit wären dann ja auch sämtliche Diskussionen über Drängeln, Rasen, Nichteinhaltung ordnungsgemäßer Benutzung von Lichtzeichen und sonstigen in der StVO geregelten Punkte vom Tisch! Soviel zur KONSEQUENZ!!!

 

Wofür gibt's eigentlich die StVO? :D

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Ich kenne diese Radwege in unserer Gegend durchaus auch als Radfahrer. Daher weiss ich ziemlich genau, dass diese benutzbar und auch zumutbar sind.
Mit Verlaub: Das weißt Du nicht bzw. nicht für den Zeitpunkt, an dem Du mit dem Auto daneben herfährst, weil Zumutbarkeit/Benutzbarkeit nicht über die Zeit konstant bleiben (z.B. durch Glasscherben).

 

Ach komm, das sind doch total plumpe Ausreden.

 

Der "Renn"radfahrer weiss das nämlich genauso wenig, er fährt ja selbst bereits auf der Fahrbahn. :D

Auf der übrigens genauso Scherben liegen könnten. Oder wie heute morgen ein paar überfahrene Igel. Macht sich auch gut im Fahrradreifen...

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bei uns gibt es auch nen richtig schönen fahrad weg und ich frage mich warum die kommischen leute den nicht benutzen denn der ist erst 1,5 Jahre alt und nicht verschmutzt. Ich glaube immer noch das das an der mittagssonne liegt denn da soll mann ja kein sport machen, aber mal ganz abgesehen dadavon sind der staße entlang meisfelder und die sind mind. 2 meter hoch und da mann ja keinen alles durchdringenden blick hatt frage ich mich wie man in 30meter von 100 oder 110 uaf ca 30 km/h abbremsen soll???

 

das ist fast genauso hirntot wie der fahradfahrer der um 0. 30 uhr auf dem autobahn zubringer entlang fahren musste dumm nur das er kein licht hatte Autobahnzubringer tja der hatte dann wohl bech der Kolleg konnte mit 200 km/h nicht mehr bremsen und oder ausweichen und da kann mann dann wohl nur noch sagen armes auto die ganzen krazer und beulen dummer radfahrer

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Somit wären dann ja auch sämtliche Diskussionen über Drängeln, Rasen, Nichteinhaltung ordnungsgemäßer Benutzung von Lichtzeichen und sonstigen in der StVO geregelten Punkte vom Tisch! Soviel zur KONSEQUENZ!!!

 

Wofür gibt's eigentlich die StVO? :D

Tja, würden sich die Autofahrer an diese halten, wäre das Unfallrisiko nicht 8-fach höher auf Radwegen und Schutzstreifen.

Habe schon einige brenzlige Situationen auf Radwegen erlebt, weil man für Autofahrer "plötzlich" auftaucht oder einfach der Vorrang für den Geradeaus-Verkehr missachtet wird.

Persönlich finde ich es auch nicht sehr reizend, wenn man auf Land- und Bundesstrassen den linksseitigen Radweg nutzen soll. Um das zu erreichen muss man zwei Fahrstreifen überqueren und wesentlich mehr auf den Verkehr achten.

 

Was tut denn der Radfahrer für den Staat?

Er verbraucht kein teures importiertes Öl. Kann das so gesparte Geld für die heimische Wirtschaft verwenden. Reduziert den Bedarf an Parkplätzen und verringert die Staulänge in Städten, sorgt für mehr Freiräume in Innenstädten, Straßen halten länger, Radfahrer leben durch die Bewegung gesünder und entlasten damit das Gesundheitssystem ...

Gibt also genügend Punkte die der Radfahrer für den Staat "tut", man muss sie nur in der Bilanz aufzählen.

 

... aber mal ganz abgesehen dadavon sind der staße entlang meisfelder und die sind mind. 2 meter hoch und da mann ja keinen alles durchdringenden blick hatt frage ich mich wie man in 30meter von 100 oder 110 uaf ca 30 km/h abbremsen soll???

StVO §3. 1) Der Fahrzeugführer darf nur so schnell fahren, daß er sein Fahrzeug ständig beherrscht. Er hat seine Geschwindigkeit insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie seinen persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen.

Ersetze Fahrradfahrer durch Traktor oder Wildwechsel und stelle die Frage erneut....

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na da hätte ich mal ne frage an dich und zwar bist du sicherlich schon mal autobahn gefahren . und ich glaube mal das du vieleicht 120 km/h gefahren bist, hast du dann damit gerechnet das sich eine andere dimension öffnet und 30 meter for dier eine mauer entseht ????? bestimmt nicht siehts du und das heisst das mann einfach mit f´manchen sachen nicht rechnet und wenn man einen 2 meter breiten 1,5 meter von der strasse entvernten radweg sieht der sogar bis um 22.00 uhr beleuchtet ist, damit rechnen muss das die für die dieses kunstwerk gebaut wurde nicht fähig sind ihn zu benutzen dann lebt mit den konsequenzen und seit damit glücklich

 

Ps. 90% des deutschen benzin und diesel kommt aus der ost see

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Tja, würden sich die Autofahrer an diese halten, wäre das Unfallrisiko nicht 8-fach höher auf Radwegen und Schutzstreifen.

Habe schon einige brenzlige Situationen auf Radwegen erlebt, weil man für Autofahrer "plötzlich" auftaucht oder einfach der Vorrang für den Geradeaus-Verkehr missachtet wird.

Wir reden hier nicht von der Innenstadt. Ein Kreuzen von Autoverkehr und Fahrradverkehr und die damit verbundene Gefahr des Übersehens ist bei den Radwegen die ich meine, über mehrere Kilometer ausgeschlossen. Dein 8-fach höheres Risiko existiert woanders, aber nicht auf diesen Wegen. Da ist das Überholtwerden auf der Farhbahn wesentlcih gefährlicher für den Radler. Bei Gegenverkehr entstehen da öfters brenzlige Situationen.

 

 

Persönlich finde ich es auch nicht sehr reizend, wenn man auf Land- und Bundesstrassen den linksseitigen Radweg nutzen soll. Um das zu erreichen muss man zwei Fahrstreifen überqueren und wesentlich mehr auf den Verkehr achten.

 

Ein einziges mal. Und dann hast du Ruhe für den Rest deiner Fahrt.

Bei geringem Verkehrsaufkommen überhaupt kein Problem. Bei hohem Verkehrsaufkommen ist es um so wichtiger und du musst halt etwas länger warten bis frei ist, um den sicheren Radweg zu erreichen.

 

Ist das denn so schwer zu verstehen?

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Ps. 90% des deutschen benzin und diesel kommt aus der ost see
So ein Quatsch! Link

 

 

Er verbraucht kein teures importiertes Öl

Der Staat importiert "teures Öl", schlagt dann ca. 300% auf und verkauft es uns. Ich sehe da keinen Nachteil für den Staat.

 

 

Kann das so gesparte Geld für die heimische Wirtschaft verwenden
Er kann das Geld für die heimische Wirtschaft verwenden. Kauft er aber zB. einen Dell PC bringt das der deutschen Wirtschaft überhaupt nix. Oder er fliegt mit dem extra Geld im Urlaub ins Ausland und gibt es dort aus.

 

Radfahrer leben durch die Bewegung gesünder und entlasten damit das Gesundheitssystem ...

Ich glaube nicht das ein Radfahrer pauschal gesünder lebt wie jemand der nicht radfährt. Und selbst wenn er gesünder lebt, wird er auch ein höheres Alter erreichen und damit die Rentenkassen mehr belasten.

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Tja, würden sich die Autofahrer an diese halten, wäre das Unfallrisiko nicht 8-fach höher auf Radwegen und Schutzstreifen.

Habe schon einige brenzlige Situationen auf Radwegen erlebt, weil man für Autofahrer "plötzlich" auftaucht oder einfach der Vorrang für den Geradeaus-Verkehr missachtet wird.

Persönlich finde ich es auch nicht sehr reizend, wenn man auf Land- und Bundesstrassen den linksseitigen Radweg nutzen soll. Um das zu erreichen muss man zwei Fahrstreifen überqueren und wesentlich mehr auf den Verkehr achten.

 

Die StVO gilt nicht nur für Autofahrer :D

 

Ferner an alle Befürworter des Radrennsports auf deutschen Straßen (für den einen oder anderen Klugsch....: FAHRBAHNEN)... Die meisten solcher Rennräder sind gar nicht für den Straßenverkehr zugelassen. Und wenn der Radweg umso bescheidener geschaffen ist, ist dies noch lange kein Grund auf der "Fahrbahn" nebeneinander zu fahren.

 

Und solange man regelmäßig vom Landkreis der Polizei, den Medien etc. daran erinnert wird sich im Rahmen der StVO entsprechend zu halten, erinnere ich gern an Regeln, die ebenfalls in dieser enthalten sind und eher seltener bis gar nicht befolgt, ferner geahndet werden.

 

Was ist im Übrigen das Problem, "...auf Land- und Bundesstrassen den linksseitigen Radweg..." zu benutzen? Weil man zwei Fahrstreifen überqueren muss, na sicher. So eine Sülze. Stattdessen fahren wir lieber auf der Landstraße weiter. Tolle Logik. Erinnert ein wenig an die volle Fahrbahn und der Standstreifen-Situation auf der Autobahn.

 

PS: Es gibt für alles eine Begründung. Und begründet man ein Fehlverhalten mit gültigen Rechtsgrundlagen, gibt es immer noch Gründe, die dennoch dagegen sprechen.

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Da ist das Überholtwerden auf der Farhbahn wesentlcih gefährlicher für den Radler. Bei Gegenverkehr entstehen da öfters brenzlige Situationen.

Tja, warum entstehen die wohl? Liegt es wirklich am langsamen Fahrzeug oder doch eher an der Unfähigkeit der schnelleren Fahrzeuglenker die Situation richtig einzuschätzen?

Imho fehlt vielen deutschen Autofahrern die Akzeptanz, das Fahrradfahrer auch Verkehrsteilnehmer sind.

 

 

Ein einziges mal. Und dann hast du Ruhe für den Rest deiner Fahrt.

Bei geringem Verkehrsaufkommen überhaupt kein Problem. Bei hohem Verkehrsaufkommen ist es um so wichtiger und du musst halt etwas länger warten bis frei ist, um den sicheren Radweg zu erreichen.

Ich fahre nicht ewig auf der linken Seite, also muss man mindestens zwei Mal die Straße kreuzen. Die meisten Unfälle passieren an Kreuzungen :D

Auch mit dem Rest der Fahrt Ruhe haben ist das so eine Sache. Sobald die KfZs mit Licht fahren kann man linksseitige Fahrradwege nicht mehr benutzen.

Bei geringen Verkehrsaufkommen braucht es keine Radwege, da genügend Überholmöglichkeiten gegeben sind.

Bei hohem Verkehrsaufkommen ist die Überquerung wesentlich gefährlicher als wenn man den nachfolgenden Verkehr etwas ausbremst.

In meiner Gegend gibt es einige Radwege, die nur sehr sporadisch mit Wegweisern ausgeschildert sind. Dafür erfüllen sie nicht einmal die 1,50 m Mindestbreite für einen einfachen Radweg. Laut Beschilderung sind sie aber für den Gegenverkehr und mit Fußgänger zu benutzen und man hat keine Wahl. Manche dieser Radwege enden plötzlich oder werden von der Straße weggeführt ohne über den Verlauf zu informieren.

Ein guter Radweg muss nicht ausgeschildert werden :D

Apropo sicherer Radweg, gibt es auch eine Statistik, die das für Landstrasse belegen?

 

@Persi Die Ölkrisen in den 70igern haben ja gezeigt, was man ohne Auto an Öl einsparen kann und auch wenn der Staat 300% aufschlägt sind es 50 - 70 Dollar pro Barrel, die ein anderer Staat erhält.

Bezüglich des gesparten Geldes kann man sicherlich ein sehr langes PingPong-Spiel betreiben und wird letztendlich nicht viel weiter sein. Wenn man genügend Zeit und Lust hätte, könnte man die Ökobilanz für ein Fahrrad und ein Auto aufstellen. Dürfte für einige sicherlich interessant sein, wenn man mal sieht wie viel die einzelnen Teile wirklich kosten, woher sie kommen, ...

 

Was ist im Übrigen das Problem, "...auf Land- und Bundesstrassen den linksseitigen Radweg..." zu benutzen? Weil man zwei Fahrstreifen überqueren muss, na sicher. So eine Sülze.

Du nennst Aufzeigung von Gefahrenpunkten Gesülze? Dann sind wohl Sturzgefahr durch abgesenkte Bordsteine auch nur Dinge die ein Fahrradfahrer in Kauf nehmen muss, damit er ja nicht die geheiligte Fahrbahn des Autofahrers benutzt. :shutup:

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Apropo sicherer Radweg, gibt es auch eine Statistik, die das für Landstrasse belegen?

Das weiß kaum einer; aber warum?

Vielleicht weil die wenigen und noch dazu arg selektiven Erhebungen zum Thema, die das Licht der Öffentlichkeit erblicken, ausschließlich von erklärten Radweggegnern in die Diskussion eingebracht werden - mit dem (imho zweifelhaften) Anspruch auf Allgemeingültigkeit? :D

Welches Interesse hätten die wohl an umfassenden Statistiken, die ihre Thesen evtl. widerlegen würden? :shutup:

Und:

Würden die wohl die allfälligen Ergebnisse solcher Erhebungen veröffentlichen? :D

 

lg

c.s.

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Da ist das Überholtwerden auf der Farhbahn wesentlcih gefährlicher für den Radler. Bei Gegenverkehr entstehen da öfters brenzlige Situationen.

Tja, warum entstehen die wohl? Liegt es wirklich am langsamen Fahrzeug oder doch eher an der Unfähigkeit der schnelleren Fahrzeuglenker die Situation richtig einzuschätzen?

 

 

 

Da kommt es mitunter auch mal zu Situationen, dass ein "unfähiger" LKW-Fahrer unter Termindruck an zwei nebeneinander fahrenden Radfahrern nicht vorbeikommt, wegen schlechter Beschleunigung, Gegenverkehr etc.

 

 

Schuld sind in solchen Threads komischerweise immer die, die eigentlich nur ihr Recht wahrnehmen wollen, zügig voran zu kommen. Aber zügig = schnell und schnell = rasen. Und somit sind wir wieder beim Ursprung allen Übels. Alle VT, die durch langsame Fahrweise die Spur blockieren, haben ihre triftigen Gründe; alle VT, die bei Regen mit NSL schneller als 50km/h haben, haben ihre triftigen Gründe; alle VT, die um beim eigentlichen Thema zu bleiben, Angst um ihr Rad bzw. vor dem durch nebeinander fahrende Familien verursachten Platzmangel auf dem Radweg haben, haben ihre triftigen Gründe etc. etc. etc. Das kann man beliebig fortführen. Und ob das regelkonform ist oder nicht, ist ja letztlich egal, denn es liegen ja schließlich triftige Gründe vor, die man respektieren muss :D. Es ist nicht erlaubt und Basta...

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Du nennst Aufzeigung von Gefahrenpunkten Gesülze? Dann sind wohl Sturzgefahr durch abgesenkte Bordsteine auch nur Dinge die ein Fahrradfahrer in Kauf nehmen muss, damit er ja nicht die geheiligte Fahrbahn des Autofahrers benutzt. :D

 

Wie wär's mit... lass mich mal eben scharf nachdenken... achso ja "Absteigen", warten bis die Bahn frei ist, und dann?! Nix wie rüber! Nur wer will schon warten, da muss man als Autofahrer schon mal Toleranz zeigen. Und zur "geheiligten Fahrbahn", wenn Rad- und Fußwege ausgeschildert sind, sind diese, um es nochmals zu erwähnen, entsprechend zu nutzen.

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Guest
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