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Riegl Fg21-p Mit Videoaufzeichnung


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Zulassung Laser Geschwindigkeitsmesssystem Riegl FG21-P

(Verkehrs-Geschwindigkeitsmessgerät mit digitaler Bild- und Videosequenzspeicherung)

 

Dieses innovative Lasermesssystem macht erstmals von modernster digitaler Signalverarbeitung Gebrauch und erbringt damit eine bisher unerreichte Treffsicherheit (Zugelassener Messbereich bis 600m). Die einzigartige Visiereinrichtung, das robuste und kompakte Design, die unerreichte Leistungsfähigkeit, die neue Kameratechnik (Zoom) sowie die digitale Bild- und Videosequenzspeicherung dieses Systems setzen einen neuen Standard für Laser-Geschwindigkeitsmesssysteme).

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(Hoffentlich war ich diesmal schneller als Gast225)

Das Gerät ist seltsamerweise nicht auf der Originalen Website von Riegl zu finden.

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Zulassung Laser Geschwindigkeitsmesssystem Riegl FG21-P

(Verkehrs-Geschwindigkeitsmessgerät mit digitaler Bild- und Videosequenzspeicherung)

 

Dieses innovative Lasermesssystem macht erstmals von modernster digitaler Signalverarbeitung Gebrauch und erbringt damit eine bisher unerreichte Treffsicherheit (Zugelassener Messbereich bis 600m). Die einzigartige Visiereinrichtung, das robuste und kompakte Design, die unerreichte Leistungsfähigkeit, die neue Kameratechnik (Zoom) sowie die digitale Bild- und Videosequenzspeicherung dieses Systems setzen einen neuen Standard für Laser-Geschwindigkeitsmesssysteme).

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(Hoffentlich war ich diesmal schneller als Gast225)

Das Gerät ist seltsamerweise nicht auf der Originalen Website von Riegl zu finden.

 

dürfte sich auch um eine Modifikation/Erweiterung der Riegl FG21 handeln, die von BREDAR vorgenommen wurde und vertrieben wird.

Die Riegl FG21 ohne das Videosystem hat ja eine "Einsatzschussweite" bis zu 1000m :) .

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Interessant an dieses System ist das eine Kennzeichenerkennung eingebaut ist. So kann man ohne Mehraufwand gleichzeitig gestohlene Fz rausziehen und so die Kriminalität bekämpfen. Daher würde ich das System als deutlich fortschrittlicher als das System von Leivtec bezeichnen.

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wieder eine Weiterentwicklung, mit der Schwächen ausgemerzt werden... :)

Du bist auch einer jener, die nicht wissen, was sie wollen, was? Erst rummaulen, daß keine Video-/Fotoaufzeichnung bei den idR gebräuchlichen Geräten erfolgt und dann schon wieder rumjammern, daß Neuentwicklungen eben genau diese (u.a. auch Deine) Forderung erfüllt.

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wieder eine Weiterentwicklung, mit der Schwächen ausgemerzt werden... :koch:

Du bist auch einer jener, die nicht wissen, was sie wollen, was? Erst rummaulen, daß keine Video-/Fotoaufzeichnung bei den idR gebräuchlichen Geräten erfolgt und dann schon wieder rumjammern, daß Neuentwicklungen eben genau diese (u.a. auch Deine) Forderung erfüllt.

Ich kann das auch nur beführworden. Habe ja auch schon immer eine Videoaufzeichnung gefordert.

Allerdings bei einer Messung in 500 bsi 600 Meter Entfernung, kann man da auch das Fahrzeug zuordnen auf dem Video? :)

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Ich kann das auch nur beführworden. Habe ja auch schon immer eine Videoaufzeichnung gefordert.

Allerdings bei einer Messung in 500 bsi 600 Meter Entfernung, kann man da auch das Fahrzeug zuordnen auf dem Video? :)

Nun, ich kenne dieses Gerät leider noch nicht, aber warum sollte man es nicht zuordnen können? Die maximale Meßentfernung dürfte aus meiner Sicht so gewählt sein (entgegen der sicherlich ohne Aufzeichung technisch möglichen und wahrscheinlich auch zulässigen Meßentfernung), damit eine eindeutige Zuordnung gegeben ist.

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Interessant an dieses System ist das eine Kennzeichenerkennung eingebaut ist. So kann man ohne Mehraufwand gleichzeitig gestohlene Fz rausziehen und so die Kriminalität bekämpfen. Daher würde ich das System als deutlich fortschrittlicher als das System von Leivtec bezeichnen.

 

Jaja, wo hierzulande ja bekanntlich fast nur geklaute Fahrzeuge unterwegs sind.

Der Vorschlag wäre genau so "toll" und "verhältnismäßig" wie:

 

- Abschußrecht gegen Zivilflugzeuge

- Einsatz der BW im Inneren

- Studiengebühren nur für Auswärtige

- Vorratsdatenspeicherung

- Antidiskriminierungsgesetz

 

usw. usf.

 

Aber selbst der Gesetzgeber kann es ja nicht mehr, wie spätestens die beiden Ablehnungen vom Bundespräsidenten gezeigt haben.

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