Guest larajones Posted November 22, 2006 Report Share Posted November 22, 2006 Hallo!Ich bin mit meinem Freund über ne rote Ampel gefahren, und es hat natürlich (1X) geblitzt...das 2. Foto, das eigentlich beweisen müsste, das wir nicht weiter über die rote Ampel auf die Kreuzung gefahren sind existiert nicht...obwohl wir WIRKLICH nicht auf die Kreuzung gefahren sind...?????? Technisch war laut Gericht auch offenbar alles in Ordnung, der Blitzer hätte angeblich ein 2. Mal ausgelöst werden müssen, wenn wir gehalten hätten...aber wir standen und haben gewartet bis die Ampel wieder grün wurde. Kann das sein????? Standen wir ein paar Centimeter "unkorrekt"? Hat jemand schon eRfahrungen damit? Quote Link to post Share on other sites
dagegen 14 Posted November 22, 2006 Report Share Posted November 22, 2006 Der löst immer ein zweites Mal aus, eben damit bewiesen werden kann, dass man in die Kreuzung eingefahren ist. Also muss man auf dem zweiten Foto an einer anderen Position zu sehen sein als auf dem ersten. Und das Gericht will dich wirklich mit einem Foto verurteilen? Dann solltest du auf jeden Fall die nächste Instanz wählen. Quote Link to post Share on other sites
Guest larajones Posted November 22, 2006 Report Share Posted November 22, 2006 Die haben aber überhaupt kein 2. Foto, weder eins das für noch eins das gegen uns spricht...und der Richter sagt, die Anlage an der Ampel war einsatzbereit/intakt (obwohl ich mich frage, wie man das ein halbes Jahr später wissen/überprüfen will - Verstoß war vor ca. einem Jahr, vor einem halben Jahr kam die 1. Anhörung, demnächst die 2.)...und die gehen momentan davon aus, dass wir weitergefahren sind, weil es - wenn wir stehengeblieben wären - ein 2. Foto geben müsste... Quote Link to post Share on other sites
Guest Pferdestehler Posted November 22, 2006 Report Share Posted November 22, 2006 Die Behörde muß Dir nachweisen, daß Du einen qualifizierten Rotlichtverstoß begangen hast, und nicht nur die Haltelinie überfahren hast ohne in den geschützten Kreuzungsbereich einzufahren. Können sie das nicht, gilt doch wohl die Unschuldsvermutung und damit Deine Aussage. Das zweite Bild muß da sein, wenn die Anlage funktionstüchtig war. Also entweder das zweite Bild ist da oder sie können Dir keine Einfahrt in den geschützten Kreuzungsbereich nachweisen. Was sagt der findige Verkehrsanwalt, den Du Dir natürlich schon genommen hast? Quote Link to post Share on other sites
Guest larajones Posted November 22, 2006 Report Share Posted November 22, 2006 ...der Beifahrer als Zeuge muss glaubhaft "beweisen", dass nicht weitergefahren wurde...zum Thema Foto fehlt genau gesagt nicht das 2. sondern 3.+4. Foto, es gibt 2 die den Verstoß(Überfahren der roten ampel, 1 an der Ampel, eins wie wir halt etwas weiter vorne stehen) dokumentieren, aber das/die Foto(s), die beim Zurücksetzen hätten gemacht werden müssen, gibt es aus irgendwelchen Gründen nicht... d.h. es fehlt der technische Beweis, dass wir wieder zurückgefahren sind und brav an der Ampel auf grün gewartet haben. Quote Link to post Share on other sites
dagegen 14 Posted November 22, 2006 Report Share Posted November 22, 2006 Aha, jetzt kommt wieder eine völlig andere Aussage Also gibt es zwei Fotos. Es ist richtig, dass es beim Zurücksetzen oft nochmal 2x blitzt, aber ich könnte mir auch vorstellen, dass man die Fahrtrichtung über die Schleife erkennen kann. Oder ihr seid beim Zurücksetzen gar nicht mehr über die Kontaktschleife gefahren. Ob und inwieweit man aufgrund der Position auf den zwei Fotos nun von einem Rotlichtverstoß ausgehen kann, kann ich nicht sagen. Es reicht auch, dass man im geschützten Kreuzungsbereich anhält, man muss für einen Rotlichtverstoß nicht notwendigerweise die komplette Kreuzung überqueren. Quote Link to post Share on other sites
Goose 70 Posted November 22, 2006 Report Share Posted November 22, 2006 Also bist du nach Phasenwechsel auf Rot über die Haltelinie (erstes Bild) und dann in den geschützen Kreuzungsbereich (zweites Bild) eingefahren. In diesem geschützen Bereich hast du gestoppt und bist wieder zurück gefahren (hier hast du dann erwartet, daß ein drittes Bild die Rückwärtsfahrt aus dem geschützten Bereich und ein viertes Bild die Rückwärtsfahrt über die Haltelinie dokumentiert). Ist das so richtig? In diesem Fall liegt nämlich ein Rotlichtverstoß vor. Es geht nicht zwingend darum, die Kreuzung zu überqueren, es geht darum, ob man bei Rot in den geschützten Bereich einfährt. GrußGoose Quote Link to post Share on other sites
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