Bugi 1 Posted November 2, 2006 Report Share Posted November 2, 2006 Hi Folks, jemand aus unserer Firma wurde mit einem Anhänger und 105 anstelle 80 geblitzt.Normalerweise sind das ja rund 50 EUR und ein Punkt... aber gibt trifft das auch bei einem Geschw.Verstoß mit Anhänger zu? Ich konnte diesbezüglich nichts finden. Grüße... bugi Quote Link to post Share on other sites
Guest Kleiner Schelm Posted November 2, 2006 Report Share Posted November 2, 2006 Hi Folks, jemand aus unserer Firma wurde mit einem Anhänger und 105 anstelle 80 geblitzt.Normalerweise sind das ja rund 50 EUR und ein Punkt... aber gibt trifft das auch bei einem Geschw.Verstoß mit Anhänger zu? Ich konnte diesbezüglich nichts finden. Grüße... bugiIch gehe jetzt davon aus, dass es sich einen +25-netto-Verstoss handelt: Innerorts: Eine Überschreitung der zul. Höchstgeschwindigkeit um 25 km/h innerorts wird gem. Bußgeldkatalog wie folgt bewertet: * 60 ,- EUR Bußgeld (zzgl. 20,- EUR Bearbeitungsgebühr und 5,60 EUR Auslagen Verwaltung) * 1 Punkt(e) in Flensburg Ausserorts: Eine Überschreitung der zul. Höchstgeschwindigkeit um 25 km/h außerorts wird gem. Bußgeldkatalog wie folgt bewertet: * 50 ,- EUR Bußgeld (zzgl. 20,- EUR Bearbeitungsgebühr und 5,60 EUR Auslagen Verwaltung) * 1 Punkt(e) in Flensburg Quote Link to post Share on other sites
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