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1.3 Promille Unfall


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Guten morgen

 

Habe mal wieder ein dickes problem habe mein Führerschein seit gut drei wochen wieder .

Gestern so gegen 21 uhr nach der Arbeit , hab ich mir zwei bier getrunken so gegen 22 uhr sind wir zu Tanke gelaufen und haben paar Bier gekauft .

 

So gegen 1 uhr hatten wir nix mehr zu trinken hatte ungefähr 5 Bier den ganzen Abend getrunken

gegen 2 uhr bin ich Richtung nachhause gefahren ich war der meinung hätte nicht mehr wie 0,5 Promille .

 

 

So viel glück wie ich immer hab passierte natürlich was . Hab meine Augen mal kurz zugemacht sekundenschlaff oder so ich weiß es nicht mehr genau ,

wo ich die wieder aufgemacht habe war eine Verkehrsinsel vor mir hatte voll den schock und hab einfach nach rechts gelenkt ,

und kamm ins schleudern hatte den Wagen nicht mehr unter kontrolle und bin voll vor nen baum gefahren da war ich erst mal voll fertig .

Hab mein führerschein ja grad mal drei wochen wieder , und wollte auf keinen fall weiterfahren wegen der einen sache .

 

Bin erst mal ausgestiegen und hab mir den schaden mal angekuckt . Dann war ich richtung Baum gegangen und hab gekuckt ob er stark beschädigt war .

In dem moment kommt grad die Polizei . Haben natürlich erst mal nach der Zulassung und Führerschein gefragt und ob ich was getrunken habe ,

hab garnicht draufgeantwortet hab gesagt ich steh voll unter schock ich brauch erst mal paar Minuten

um klar zu kommen .

Da kamm der andere polizist schon mit den Alktester hab 1,3 promille gepustet führerschein haben die direkt berhalten und haben mich noch mit auf die wache

genommen und da wurde mir noch blut abgenommen .

 

Meine fragen:

 

1 Der alktester hat ja 1,3 pro. gemessen ist der bluttest höher oder niedriger ?

 

Nehmlich hab gehört ab 1,6 pro muss man auf jeden eine MPU machen

 

2 Muss ich eine MPU machen ?

 

3 Muss ich jetzt noch ein speziales Aufbauseminar machen ?

 

4 Wie lang werde ich jetzt wieder mit dem bus fahren ?

 

Bitte keine blöden antworten mir geht es echt schlecht zu zeit .

Weiß auch das es nicht richtig war .

 

 

Danke schon mal im Vorraus

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Ich befürchte fast, daß Du weitaus mehr Alkohol im Blut hattest. Unsere Alco-Tester zeigen mittlerweile in mg/l an. Und das bedeutet, daß man den angezeigten Wert verdoppeln muß, um auf den eigentlichen Promille-Wert zu kommen. Wenn dem auch hier so wäre, hättest Du ca. 2,6 Promille.

 

Meinen Erfahrungen nach zeigt der Alko-Tester immer etwas mehr an, als letztendlich effektiv nach einer Blutprobe festgestellt wird. Allerdings eher im Bereich über ca. 1,5 Promille. Bis dahin ist der Wert schon recht genau.

 

Hier zeigt sich das leidige Problem mal wieder: man glaubt, man sei noch völlig fahrtüchtig, ist es aber nicht mehr!! Sorry, aber wer seinen Führerschein gerade mal eben erst seit ca. 3 Wochen zurück hat, der sollte doch lieber erst einmal die Finger vom Fusel lassen.

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Danke für deine schnelle antwort hab den alkorechner schon umgerechnet es stand auf der anzeige 0.65 .

Hatte ja den polizist gefragt ob ich jetzt nur 0.65 Promille hatte er meinte man muss es doppelt nehmen .

Auf der Wache hat der mir voll angst gemacht das die Blutprobe auf jeden fall so 0.2 mehr anzeigt oder mehr .

Kann mir jemand sagen ob ich jetzt eine MPU machen muss ? Hab den ja jetzt das zweite mal weg .

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Kann mir jemand sagen ob ich jetzt eine MPU machen muss ? Hab den ja jetzt das zweite mal weg .
Wenn der Lappen auch beim ersten mal wegen Alk weg war gibts 100% eine MPU.

Wegen was war der erste Entzug? Wenn wegen Alk, wieviel Promille warens?

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Erst mal danke für deine schnelle antwort .

Beim ersten mal hatte ich fahrerflucht begangen hatte dafür schon 5 Monate den lappen weg ,

da war ich nicht auf alk .

Gemessen hatten die 0.65 laut polizist 1,3 Promille .

Also komme ich noch mal mit ein blauen auge davon ?

Aber wie sieht das aus wie lange ist der den jetzt weg , finde im netz nicht wirklich was .

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Wenn die Unfallflucht und die jetzige Alkfahrt deine einzigen Delikte waren kommst du höchstwahrscheinlich tatsächlich mit nem blauen Auge aus der Sache raus. Rechne mal mit ca. 12 Monaten Entzug, vielleicht wegen der Vorgeschichte auch 1 bis 3 Monate länger. Zu einer MPU wirds aber wahrscheinlich nicht kommen, es sei denn, es gibt neben der Unfallflucht weitere Eintragungen in Flensburg.

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Bekomm ich eigentlich auch ne geldstrafe hab da was gelessen von 250€ ab 0.5 promille ?
Das gilt für Owis, bei deinem Promillewert liegt aber schon eine Straftat (§315StGB) vor, und damit wirds deutlich teurer. Rechne mal mit mind. 30 bis 40 Tagessätzen.
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liegt aber schon eine Straftat (§315StGB) vor
Fast. Genaugenommen ist es § 315c (1) StGB.

 

Auch wäre er mit 30 bis 40 Tagessätzen sehr gut bedient, aus meiner Erfahrung heraus spielt es sich hier idR zwischen 60 und 90 TS ab. EIne 12-monatige Sperre bis zur Neuerteilung ist aber durchaus realistisch.

Eine MPU ist hier nicht zwingend vorgeschrieben, jedoch können sich durchaus Eignungszweifel aus § 11 FeV ergeben, da der TE hier nun innerhalb kürzester Zeit zwei Mal erheblich gegen strafrechtliche Bestimmungen im Straßenverkehr verstoßen hat und ihm deswegen schon zwei Mal die FE entzogen wurde.

 

Hierzu siehe § 11(3) FeV:

 

(3) Die Beibringung eines Gutachtens einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung (medizinisch-psychologisches Gutachten) kann zur Klärung von Eignungszweifeln für die Zwecke nach Absatz 2 angeordnet werden,

 

[...]

5. bei der Neuerteilung der Fahrerlaubnis, wenn

 

a. die Fahrerlaubnis wiederholt entzogen war [...]

 

Gruß

Goose

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Daneben wird langsam auch das Punktekonto mit 14 bei Rechtskraft ziemlich voll, wobei es hier da keine Warnung bei 7-13 gab nur wie 13 behandelt.

 

Siehe FAQ

post-14-1143976929.gif

 

Ansonsten denke ich auch 12-15 Monate dürften es wohl werden eben weil der Schein gerade erst zurück gegeben wurde.

 

Ansonsten emphele ich folgenden Link.

Link

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Das mit dem Punktekonto ist nicht richtig. da die FE vorher entzogen wurde und danach wieder neu erteilt wurde, ist das punktekonto jetzt erstmal auf 0.

Danach gibts dann wahrscheinlich 7 Punkte für den 315c. aber die werden nach der erneuten neuerteilung nächstes jahr irgendwann, dann ebenfalls wieder auf 0 sein.

also punkte sind hier nicht das problem.

aber ich könnte mir auch vorstellen dass hier eine mpu fällig werden könnte, auch wenn der BAK unter 1,5 prom. bleibt. aber das hängt sicher vom sachbearbeiter in der führerscheinstelle ab.

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Das ergibt sich daraus, daß ein Fahrverbot in seiner Dauer auf maximal 3 Monate begrenzt ist (siehe § 44 StGB)

 

Die Sperre zur Neuerteilung der FE beträgt zwar auch mindestens 6 Monate, jedoch kann sie sich um die Zeit verkürzen, die die FE vor dem Urteil bereits vorläufig entzogen war. (siehe § 69a StGB)

 

Gruß

Goose

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genau, ich ging deswegen auch von einer neuerteilung aus. aber natürlich könnte er vorläufig entzogen

worden sein und in einem prozess bzw strafbefehl nur ein fahrverbot ausgesprochen worden sein,

was damit schon verbüßt wäre, und somit der FS automatisch wieder zurückgegeben worden sein.

aber ist alles nicht so wahrscheinlich. deswegen die annahme dass eine neuerteilung erfolgte.

 

btw: war nicht mal geplant das FV auf 6 monate auszuweiten?

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Hoffentlich für immer :P Ich warte auch noch auf den Tag, bis mir mal ein besoffender oder bekiffter ins Auto fährt :blink:

Ich denke immer, das muss nicht sein. Ich finde auch Alkoholfahrten nicht gut, aber man muss sich hier nicht so abfällig äußern. Er wird seine Strafe bekommen und hat die Möglichkeit daraus für die Zukunft zu lernen. Trotzdem hat er das Recht, hier seine Fragen zu stellen.

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Trotzdem hat er das Recht, hier seine Fragen zu stellen.

Das hat ihm aber auch niemand abgesprochen.

 

Der Kommentar war vielleicht etwas - sagen wir mal - barsch formuliert, aber mit seinem Inhalt kann ich mich durchaus identifizieren. Je nach Schwere der Alkoholisieren bin ich auch der Meinung, daß man sich sehr genau überlegen sollte, wem man wann den Lappen wieder zurückgibt. Bei einem Alkoholiker bin ich noch mehr der Ansicht, daß sich das nicht mit dem Führen eines Kfz. verträgt.

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Hallo hab da mal noch eine kleine frage wenn ich den Führerschein

12 Monate abgeben muss , muß ich den führerschein dan neu machen ?

Auf anderen seiten steht da immer was von neuerteilung beantragung usw .

Hatte jemand von euch den schon mal ein jahr weg ?

 

 

Danke schon mal in vorraus

 

 

Gruß Harris

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Auf anderen seiten steht da immer was von neuerteilung beantragung usw .

Bedeutet hier, Du stellst einfach einen Antrag, und bekommst so die Führerschenstelle will, ohne Prüfung einen neuen Führerschein.

 

Die FEB kann aber wie schon im Thread angsprochen Auflagen wie eine MPU machen. Deshalb ist es ratsam sich rechtzeitig mit der Stelle in Verbindung zu setzen.

 

Erst ab zwei Jahren Entzug ist eine Führerscheinprüfung vorgeschrieben, soviel ich weiß. Rechtssichere Auskünfte, frage die Führerscheinstelle die zuständig ist, dann erfährst Du auch wie diese Stelle es handhabt.

 

MfG.

 

hartmut

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Danke für die schnelle antwort . MPU muss ich auf keinen fall machen so wie es

auf anderen seiten steht erst ab 1.6 promille . Denke mal da ich 1.3 promille gepustet

hab hab ich so beim bluttest (der noch nicht da ist ) 1.2 promille bis 1.4 promille .

Werde um 18 Uhr zu mein Anwalt gehn , schreibe euch dan was wir besprochen haben

 

Ich danke euch nochmal für eure bemühung

 

MFG harris

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MPU muss ich auf keinen fall machen
Das stimmt so nicht. Eine MPU ist in deinem Fall zwar unwahrscheinlich, aufgrund der Unfallflucht vorher aber nicht gänzlich ausgeschlossen. Hat dir @Goose doch weiter oben schon erklärt, und der weiß, wovon er spricht.
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Was du für ein spasti bist .

 

Fragt sich nur, wer hier der Spasti ist :P Wer fährt denn besoffen :blink:

 

 

wie schon geschrieben hab mich nicht so gefühlt das ich mehr wie 0.5 promille hab

 

und auserdem kannst du dir deine Dummen bemerkungen sparen die interesieren mich nicht

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Danke für die schnelle antwort . MPU muss ich auf keinen fall machen so wie es

auf anderen seiten steht erst ab 1.6 promille . Denke mal da ich 1.3 promille gepustet

hab hab ich so beim bluttest (der noch nicht da ist ) 1.2 promille bis 1.4 promille .

Werde um 18 Uhr zu mein Anwalt gehn , schreibe euch dan was wir besprochen haben

 

Ich danke euch nochmal für eure bemühung

 

MFG harris

Du musst keine MPU auf Grundlage des § 13 FeV machen, die Fahrerlaubnisbehörde kann jedoch, wie ich oben schon sagte, auf Grundlage des § 11 FeV eine MPU anordnen (und die Wahrscheinlichkeit, daß sie das macht, ist nicht gering)

 

Gruß

Goose

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wie schon geschrieben hab mich nicht so gefühlt das ich mehr wie 0.5 promille hab
Derartige Bemerkungen solltest du dir bei einer MPU vielleicht besser verkneifen; denn die Unfähigkeit einer realistischen Einschätzung der eigenen Alkoholisierung ist ein Merkmal für die Gewöhnung an die Giftwirkung, welche wiederum einen häufigen Alkoholmissbrauch anzeigt.
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Hallo Radium

 

Wenn es hart auf hart kommt und ich die MPU machen muss ,

werde ich das auch nicht sagen das ich dachte das ich weniger drin hatte .

 

Ich bin wirklich kein Alk nur die letzten zwei wochen waren bischen krass ,

Hab seit sonntag nix mehr getrunken .

Werd auch so bleiben

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War grad Beim Anwalt er meinte folgendes zu mir

 

Der Führerschein ist mindestens 9 Monate weg

Er meinte aber man kann die sperre verkürzen .

Mindestens um 1 monat oder mehr .

Mit der MPU ist er sich nicht ganz sicher wegen der vorgeschichte .

Konnte mir dazu nur sagen das er mal ein Mandanten vor paar jahren hatte

der das gleiche problem hatte und keine machen mußte ,

stelle mich aber jetzt drauf ein das ich eine machen muss.

Er meinte noch zu mir das ich auf jeden fall mal montag bei der Polizei anrufen soll

und nachfragen soll was jetzt mit der Blutprobe ist .

 

Ich mußte garnix bezahlen war so gesehn nur ein beratungsgespräch keine Akte angelegt

wenn ich die Blutprobe bekomm soll ich mir Überlegen ob ich zu ihm komme .

 

Werde euch auf dem laufenden halten

 

MFG harris

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  • 2 weeks later...

Hallo habe heute den brief von der polizei bekommen

 

Sehr geehrter Herr XXXX

 

Ihnen wird vorgeworfen ,folgende Straftat begangen zu haben :

 

Trunkenheit im Verkehr (par. 316StGB) (mit Verkehrsunfall)

 

Ihnen wird Hiermit nach § 163a Abs. 1 Satz 2 Strafprozessordnung (StPO) Gelegenheit gegeben sich zu den Beschulkdigungen zu äußern

 

 

Bermerkung

Ihr Blutprobenergebnis beträgt 1,59 Promille

 

 

Kann das ein das die sich Irren ? hatte gepustet 1,3 Promille

 

Jetzt muss ich micht sicherheit ewine MPU machen 0,01 drunter

 

Gruß harris

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Kann das ein das die sich Irren ? hatte gepustet 1,3 Promille
Das Blutprobenergebnis kann durchaus von dem Vortest abweichen. Deswegen ist das ja auch nur ein Vortest. Du kannst davon ausgehen, daß das Blutprobenergennis genau ist.

 

Jetzt muss ich micht sicherheit ewine MPU machen 0,01 drunter
Dazu hatt eich weiter oben schon was geschrieben. Die MPU kann angeordnet werden, jedoch nicht auf Grundlage des § 13 FeV, sondern auf Grundlage des § 11 FeV. Sie ist höchst wahrscheinlich, aber nicht zwingend.

 

Gruß

Goose

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War grad Beim Anwalt er meinte folgendes zu mir

 

Der Führerschein ist mindestens 9 Monate weg

Er meinte aber man kann die sperre verkürzen .

Mindestens um 1 monat oder mehr .

 

Schade eigentlich daß Anwälte so ihr Geld verdienen. Normalerweise sollte er es eigentlich verweigern so was auch noch zu verteidigen und versuchen geringere Strafen "rauszuholen".

 

Erst Fahrerflucht und dann auch noch besoffen nen Unfall bauen sind ja nicht gerade Kleinigkeiten. Eigentlich sollte der Schein da erstmal ganz weg sein. Evtl. ne mehrjährige Sperre und dann neu machen und nix mit "blauem Auge" und so.

 

Das einzig Gute an der Sache ist, daß es keine unbeteiligten Personen erwischt hat, welche ohne Weiteres anstelle des Baumes unterwegs gewesen sein könnten ...und dann wärst Du (völlig zu Recht) schön am Arsch gewesen.

 

 

PS: Das Ganze mit "ich dachte, ich hatte weniger als 0,5 Promille" ist auch das totale Gelaber ...daß man nach 5 Bier nicht mehr Auto fährt weiß eigentlich jedes Kind.

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@dete und Serienchiller

 

Habt ihr nichts konstruktives beizutragen? Ok is mist Trunkenheit am Steuer und ich unterstütze es auch nicht (hab schon oft genug Menschen aus KfZ gezogen die betrunken einen Unfall hatten). Aber ich glaube dem TE geht es so schon scheisse genug ohne solche Kommentare. Ich finde das unter aller Kanone wie hier mit Menschen umgegangen wird die nach Konsequenzen fragen und sich über Vorgänge informieren wollen.

Aber Rasen ist ok und da will jeder hilfe haben. Und dann rumflamen was das Zeug hält wenn jemand kommt dem es schon scheisse geht. Das muss nicht sein bitte.

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Du bist doch als RA nicht gezwungen ein Mandat anzunehmen (§ 44 BRAO beachten).

 

Und Pflichtverteidigungen kommen ja nun auch nicht aus heiteren Himmel.

 

Ansonsten kann ich nur DocBrown zustimmen.

Man muß nicht noch zusätzlich drauf hauen, sondern kann seine Meinung auch sachlich vortragen.

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Du bist doch als RA nicht gezwungen ein Mandat anzunehmen (§ 44 BRAO beachten).

 

Und Pflichtverteidigungen kommen ja nun auch nicht aus heiteren Himmel.

 

Ansonsten kann ich nur DocBrown zustimmen.

Man muß nicht noch zusätzlich drauf hauen, sondern kann seine Meinung auch sachlich vortragen.

 

Ja das ist mir auch klar. Aber wenn du jeden Mandanten abwimmelst, der sich nach deiner Meinung nach nicht richtig verhalten hat, dann kannst du deine Kanzlei bald dicht machen...

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Nein natürlich laufen nicht nur Mörder rum. Was ich lediglich sagen wollte ist, dass man als RA oft Leute vertreten muss die dem Gesetz gegenüber etwas "falsches" getan haben. Und je nach Härte der Fälle muss man das mit seinem Gewissen ausmachen, ob man das kann. Klar gibts da auf der anderen Seite auch die Banalitäten wo man wirklich das RECHT einer Person verteidigen muss.

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@dete und Serienchiller

 

Habt ihr nichts konstruktives beizutragen? Ok is mist Trunkenheit am Steuer und ich unterstütze es auch nicht

 

Das ist eben nicht einfach nur "Mist" wenn man mit knapp 1,6 Promille nen Unfall baut. Wärst du anstelle des Baumes gestanden, hätte er dich erwischt und du wärst evtl. tot oder schwer verletzt. Hättest Du dann auch noch gesagt "Oh, so ein Mist, aber kann ja jedem Mal passieren" ...solche Verharmlosungen sind genausowenig konstruktiv.

 

 

Aber ich glaube dem TE geht es so schon scheisse genug ohne solche Kommentare. Ich finde das unter aller Kanone wie hier mit Menschen umgegangen wird die nach Konsequenzen fragen und sich über Vorgänge informieren wollen.

 

Das sollte man sich dann halt vorher überlegen. Wenn ich 5 Bier oder mehr getrunken hab, dann fahr ich nirgends mehr hin, so einfach ist das.

 

 

Aber Rasen ist ok und da will jeder hilfe haben. Und dann rumflamen was das Zeug hält wenn jemand kommt dem es schon scheisse geht. Das muss nicht sein bitte.

 

Hä? Zitiere bitte mal die Stelle, an der ich das behauptet hab.

 

 

 

 

 

 

 

 

werde wohl jetzt wieder mit dem Bus fahren müssen .

 

Hoffentlich für immer :wacko: Ich warte auch noch auf den Tag, bis mir mal ein besoffender oder bekiffter ins Auto fährt :geil:

 

 

Was du für ein spasti bist .

Hoffe das dir mal so richtig einer Reinfährt

 

 

...und dann auch noch solche Kommentare hier ablassen ...zeugt nicht gerade von besonders hoher Intelligenz.

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