GTE_Nico 0 Posted October 15, 2006 Report Share Posted October 15, 2006 Hallo Leute, habe hier eine prekäre Situation. Ich wurde von einer Rotlichtüberwachung (t<1 s ) geblitzt. Ich bin Fahrer und Halter, also nichts zu machen. Hab da halt ein bisschen geträumt. Kurze Erläuterung zu den Fotos: 2-Spurige Straße, in Fahrtrichtung links die Linksabbiegespur, die rechte Spur ist die Geradeaus- und Rechtsabbiege-Spur. Ich biege mit meinem Fzg rechts ab. Jedoch ist auf beiden Fotos ein Rettungswagen mit drauf, der auch mit Blaulicht und Horn im Einsatz war. Klar, Straße frei machen. Aber: Die Linksabbiegespur wäre frei gewesen; ich hätte also mit dem Halten auf der Geradeaus- und Rechtsabbiegespur keine Behinderung verursacht. Was meint Ihr: Wenn ich angebe, dass ich dem RTW freie Bahn verschaffen wollte, und ich deshalb rüber bin, würden die vom Amt eher sagen: "Oh Herr GTE_Nico, wie lobenswert, dann wollen wir mal von der Strafe absehen" oder würden sie sagen " Oh oh, vorsätzlich bei Rot drüber, obwohl der RTW links hätte vorbei fahren können, also doppeltes Bußgeld!" Quote Link to post Share on other sites
McStraße 10 Posted October 15, 2006 Report Share Posted October 15, 2006 dein Problem könnte sein das die andere Spur frei ist, ob der andere bei rot rübergefahren ist kann man schlecht beurteilen auf dem Bild. Wenn alle Spuren dicht gewesen wären häten die wohl schon sich was bei der Auswertung gedacht aber so? Quote Link to post Share on other sites
MrMurphy 4 Posted October 15, 2006 Report Share Posted October 15, 2006 Hallo, probieren kannst du es, ich sehe die Chancen aber eher schlecht. Erst mal ist nicht ersichtlich, dass der Krankenwagen im Einsatz war. Mit dem Blaulicht ist es so wie mit den Blinkern: Es geht, auch wenn es optisch so scheint, nicht aus. Deshalb müsste man es auf den Bildern sehen. Ausserdem wechselt er auf deine Fahrspur. Wäre er im Einsatz wäre er auf der freien linken Spur geblieben. Das gleiche haben ja auch bereits die Beamten gesehen, die die Bilder ausgewertet haben. Wäre für die ersichtlich gewesen, dass der Krankenwagen im Einsatz war, wärst du gar nicht erst beschuldigt worden. Wenn der Krankenwagen im Einsatz war, müsste er nach dir geblitzt worden sein. Ob das der Fall ist kann nur ein Anwalt ergründen, da du keine Akteneinsicht bekommen wirst. Wenn der Krankenwagen entgegen dem optischen Eindruck doch im Einsatz war solltest du dir also einen Anwalt nehmen, der dann entsprechend nachforschen kann, ob der Krankenwagen auch über rot gefahren ist. Dann solltest du natürlich Widerspruch gegen den Bussgeldbescheid einlegen um keine Fristen zu verpassen. Auch wenn der Krankenwagen bei rot gefahren ist bliebe die Frage, ob du in dieser Situation den Eindruck bekommen konntest, auf den Rettungswagen reagieren zu müssen. Schliesslich war die Strasse hinter dir frei, der Rettungswagen damit früh zu sehen und du hattest lange Zeit zu kontrollieren, ob eine Reaktion von dir notwendig war. Das wir wohl eher zu verneinen sein, da der Rettungswagen bequem an dir vorbeifahren konnte. Gruss MrMurphy Quote Link to post Share on other sites
Madden 0 Posted October 15, 2006 Report Share Posted October 15, 2006 Man sieht ja ganz eindeutig, dass du ausweichen wolltest (bist auf dem Bürgersteig). Typische Reflex-Reaktion - man hört ein Martinshorn, sieht den Wagen hinter sich und macht instinktiv Platz - da schau ich doch nicht erst lang und breit hinter mich, ob da frei ist. Also ich als Entscheider und Mensch würde da auf jeden Fall von einer Strafe absehen. Aber dazu wird es sicher Urteile geben, die eben nicht auf Regeln der "Vernunft" beruhen. Dass man das Blaulicht auf den Fotos nicht sieht, bedeutet gar nichts. Das Blitzlicht ist SEHR viel heller als ein schnödes Blaulicht (obendrein ist die Bildqualität generell mies), deswegen ist es ganz normal, dass das Blaulicht nicht zu sehen ist. Dass das Fahrzeug im Einsatz war, lässt sich sehr leicht nachprüfen - ich meine, dass sogar Fahrtenbuch geführt werden muss bei den Krankenwagen. Quote Link to post Share on other sites
GTE_Nico 0 Posted October 15, 2006 Author Report Share Posted October 15, 2006 der andere wird bei grün gefahren sein; hier sind Linksabbieger und Rechts / Geradeausfahrerampeln getrennt.Der Krankenwagen war definitiv im Einsatz; er ist dann auch geradeaus über die Kreuzung gefahren. Da bei mir die Rotlichtzeit 0,62 sek (vorwerfbar 0,38) betrug, muss er definitiv auf dem nächsten Bild mit drauf sein ( Die Ampel hat ja nicht nur 3 sek. Rotphase!). Mein Problem ist, dass ich keine Verkehrsrechtsschutz habe, und auch die Kosten nicht unnötig in die Höhe treiben möchte. Quote Link to post Share on other sites
papemark 1 Posted October 15, 2006 Report Share Posted October 15, 2006 Hallole, also im Gegensatz zu einigen Vorrednern bin ich der Meinung, dass du im Falle eines Einspruchs gute Chancen hast, aus der Sache herauszukommen, und zwar aus folgenden Gründen: 1. Der Rettungwagen der von hinten kommt ist klar zu sehen (Blaulicht sieht man z.T. auf dem Photos tatsächlich nicht). 2. Du bist verpflichtet bei Blaulicht und Martinshorn freie Bahn zu schaffen. Da ist es völlig in Ordnung, wenn man in den Kreuzungsbereich einer Ampel einfährt. Du hättest zwar vorher schauen können, ob neben dir alles frei ist, aber ich denke im "Eifer des Gefechts" ist es besser, erstmal selbst zur Seite zu fahren. Natürlich hast du, bevor du in den Kreuzungsbereich eingefahren bist geschaut, dass niemand dadurch gefährdet wird. 3. Der Rettungswagen müsste tatsächlich auch geblitzt worden sein, das bestätigt dann natürlich deine Aussage. Ein Einspuch ist zunächst einmal kostenlos, wenn dein Sachbearbeiter ein wenig Verstand hat, wird eventl. dann schon die Sache eingestellt. Viel Erfolg papemark Quote Link to post Share on other sites
Bluey 1,728 Posted October 15, 2006 Report Share Posted October 15, 2006 Schließe mich den Ausführungen von @papemark an. Man kann auf dem 2. Foto auch recht gut erkennen, daß der Krankenwagen auf die Spur des TEs wechselt. Auch das läßt darauf schließen, daß es hier erforderlich und korrekt war, freie Bahn zu schaffen. Ich würde auf jeden Fall im Falle des Falles Einspruch einlegen. Quote Link to post Share on other sites
Andre B. 1 Posted October 15, 2006 Report Share Posted October 15, 2006 Was meint Ihr: Wenn ich angebe, dass ich dem RTW freie Bahn verschaffen wollte, und ich deshalb rüber bin, würden die vom Amt eher sagen: "Oh Herr GTE_Nico, wie lobenswert, dann wollen wir mal von der Strafe absehen" oder würden sie sagen " Oh oh, vorsätzlich bei Rot drüber, obwohl der RTW links hätte vorbei fahren können, also doppeltes Bußgeld!"Versuchen kannst du es. Ich glaube sogar, dass deine Chancen gar nicht schlecht stehen. Du hast einfach nur reflexartig und schnell dem RTW Platz machen wollen. Das klingt für mich logisch. Und Fotos, auf denen hinter dem Rotlichtsünder ein RTW zu sehen ist, sind sehr selten. Daher könnt diese Story durchaus funktionieren. Quote Link to post Share on other sites
dagegen 14 Posted October 15, 2006 Report Share Posted October 15, 2006 Wenn die beiden Forumspolizisten dir hier sogar zur Seite stehen, dann solltest du auf jeden Fall einen Einspruch riskieren. Solange es nicht zum Gerichtstermin kommt, fallen auch keine weiteren Kosten an und du könntest den Einspruch jederzeit kostenfrei zurücknehmen. Also Einspruch gegen den Bußgeldbescheid und vernünftige Begründung schreiben, dann mal sehen, was sie antworten. Quote Link to post Share on other sites
Guest Mace Posted October 15, 2006 Report Share Posted October 15, 2006 Es ist überdies klar zu sehen, dass die linke Spur für Linksabbieger gedacht ist.Die Spur, die der TE befuhr, war für Geradeausfahrer. Es war somit also zumindest naheliegend, in die Kreuzung einzufahren. Ein Einspruch hat in der Tat Aussicht auf Erfolg. Quote Link to post Share on other sites
StreetPilot 0 Posted October 16, 2006 Report Share Posted October 16, 2006 Wenn die beiden Forumspolizisten dir hier sogar zur Seite stehen, Was für ein Grund gibt es, hier bei Rot los zu fahren ? 1. Die ganze linke Abbiegespur war für den RTW frei.2. So wie es auf beiden Fotos zu erkennen ist, ist der RTWerst auf die rechte Abbiegespur gefahren, als der TEschon in die Kreuzung einfuhr. Ich würde Einspruch bei der Behörde einlegen und warten ob es klappt.Vor einen Gerichtstermin aber den Einspruch wieder zurück ziehen. Gruß StreetPilot Quote Link to post Share on other sites
Andre B. 1 Posted October 16, 2006 Report Share Posted October 16, 2006 @ GTE_Nico Bitte gebe bei Gelegenheit mal durch, ob der Einspruch erfolgreich war. Das ist ja ein "besonderer" Fall. Quote Link to post Share on other sites
HarryB 732 Posted October 16, 2006 Report Share Posted October 16, 2006 Ich würde Einspruch bei der Behörde einlegen und warten ob es klappt.Vor einen Gerichtstermin aber den Einspruch wieder zurück ziehen.Ich wuerde den Einspruch nicht zurueck ziehen, wenn es zum Gerichtstermin kommt, denn die Wahrscheinlichkeit, dass der Verkehrsrichter den Argumenten des Beschuldigten folgt, ist recht hoch! Vielleicht ist dem TE sogar bekannt, von welcher Feuerwache denn der RTW gekommen ist, da sollte man dann schon mal nachfragen nach Einsatznummer etc. pp.....Generell bin ich der Meinung, dass aber schon der Sachbearbeiter dem Einspruch folgt und das Ding von sich aus einstellt. Quote Link to post Share on other sites
Sprinter-Fahrer 0 Posted October 16, 2006 Report Share Posted October 16, 2006 Mich würde hier der Ausgang auch interessieren. Ich denke aber, dass Du bei einem Einspruch Recht bekommen könntest! Quote Link to post Share on other sites
swen 0 Posted October 16, 2006 Report Share Posted October 16, 2006 Also auf Foto 1 sehe ich sogar auf der linken Spur ein Fahrzeug. Würde sagen, Einspruch sehr gut. Quote Link to post Share on other sites
Goose 70 Posted October 16, 2006 Report Share Posted October 16, 2006 Auch ich denke, daß in dieser Situation ein Einspruch Sinn macht. Blaues Blinklicht in Verbindung mit Einsatzhorn bedeutet gem. § 38 StVO für alle anderen Verkehrsteilnehmer, daß sie sofort freie Bahn schaffen sollen. Durch das Räumen der Spur wurde es dem RTW ermöglicht, zügiger zum Einsatzort zu gelangen. GrußGoose Quote Link to post Share on other sites
Andre B. 1 Posted October 16, 2006 Report Share Posted October 16, 2006 Dann sind sich ja mal ausnahmsweise (fast) alle einig. Diesen Thread sollten wir uns merken. Quote Link to post Share on other sites
dagegen 14 Posted October 16, 2006 Report Share Posted October 16, 2006 Dann will ich aber auch mal über den Ausgang der Sache informiert werden !!!!! @GTE_Nico: Bitte weiter posten! Und falls du noch Unterstützung brauchst, sag Bescheid! Quote Link to post Share on other sites
smash 0 Posted October 17, 2006 Report Share Posted October 17, 2006 Davon abgesehen, dass ich zu 100 % davon überzeugt bin, dass hier die Strafe erlassen wird: Warum wird der zuständige Sachbearbeitet nicht einfach einmal 2 Minuten angerufen?Bei mir wurden schon etliche Verfahren am Telefon eingestellt - unbürokratisch und unkompliziert! Quote Link to post Share on other sites
StreetPilot 0 Posted October 18, 2006 Report Share Posted October 18, 2006 Hallo Unter Platz machen verstehe ich rechts ran fahren. Beim 2. Foto sieht man , dass der TE nach rechts abbiegt.Würde jetzt der RTW auch rechts abbiegen wollen, wäre ja das Auto wieder vorm RTW. Desweiteren gefährdet der TE durch sein Verhalten den links und rechts fahrenden Verkehr.Beim 2. Foto sieht man eindeutig das rechts genügend Platz zum ran fahren gewesen wäre. Ich tippe auf Rotlicht Verstoss. StreetPilot Quote Link to post Share on other sites
Wavestar0759 1 Posted October 18, 2006 Report Share Posted October 18, 2006 @ MrMurphy:Die Blaulichter sieht man heute auf den Fotos nicht mehr zwingend. Bei den meisten derzeit im Dienst befindlichen Fahrzeugen (Mal die Ortsvereinskutschen ausgenommen) sitzen UKE-Blitzleuchten der Firma Kranefeld auf dem Dach. Wie der Name schon sagt, "blitzen" die genauso wie der Blitz vom Starenkasten und da kann es durchaus vorkommen, dass beide Blitzleuchten "dunkel" sind. @ GTE_Nico:Versuche doch mal über die zuständige Krankentransportleitstelle (Notrufzentrale f. Unfallrettungsdienst u. Krankentransporte)heraus zu bekommen, ob zu dieser Zeit in dieser Gegend ein Einsatzfahrzeug unterwegs war. Da Du ja nicht wissen willst, wer da wegen was nen RTW brauchte, sondern Du nur zur Entlastung eine vorab-Info brauchst, wird sich die Leitstelle da vielleicht gar nicht so kleinlich anstellen. Fragen kostet nur einen Anruf! Sonst kann ich mich nur den Foren hier anschließen. Mit etwas gesundem Menschenverstand (den es auch bei Beamten immer noch gibt ) sollte das Verfahren eingestellt werden. Quote Link to post Share on other sites
Sprinter-Fahrer 0 Posted October 19, 2006 Report Share Posted October 19, 2006 @ GTE_Nico:Versuche doch mal über die zuständige Krankentransportleitstelle (Notrufzentrale f. Unfallrettungsdienst u. Krankentransporte)heraus zu bekommen, ob zu dieser Zeit in dieser Gegend ein Einsatzfahrzeug unterwegs war. Da Du ja nicht wissen willst, wer da wegen was nen RTW brauchte, sondern Du nur zur Entlastung eine vorab-Info brauchst, wird sich die Leitstelle da vielleicht gar nicht so kleinlich anstellen. Fragen kostet nur einen Anruf! Sonst kann ich mich nur den Foren hier anschließen. Mit etwas gesundem Menschenverstand (den es auch bei Beamten immer noch gibt ) sollte das Verfahren eingestellt werden. Das würde ich mir sparen. Erstens bekommt man da keine Auskunft uns zweitens sieht man den RTW auch auf dem Foto. Wenn GTE_Nico Blaulicht und Martinshorn bemerkt hat, dann wirds auch so gewesen sein! Quote Link to post Share on other sites
frosch 105 Posted October 19, 2006 Report Share Posted October 19, 2006 Hallo Ich schätze mal, nach dem Einspruch wird die Behörde von selbst nach dem Einsatz fragen, womit sich der Fall dann erledigen sollte ... Gruß aus Schwerin Quote Link to post Share on other sites
GTE_Nico 0 Posted October 21, 2006 Author Report Share Posted October 21, 2006 Hallo Forum, habe im Anhörungsbogen folgende Angaben zur Sache gemcht: "Als Führer des Kraftfahrzeuges xx-xx-xxx stellte ich beim Befahren der ...straße Richtung stadteinwärts fest, dass hinter meinem Fahrzeug ein Rettungswagen mit eingeschalteter Sondersignalanlage auf meine Spur wechselte (siehe Beweisfoto 066 A). In diesem Moment bemerkte ich, dass die Lichtzeichenanlage „gelb“ zeigte. Um den Rettungswagen auf keinen Fall durch plötzliches abbremsen zu behindern, entschied ich mich, den Kreuzungsbereich zu passieren. Kurz vor Überfahren der Haltelinie wechselte die Lichtzeichenanlage auf „rot“. Beim Einfahren in den Kreuzungsbereich und beim Auffahren auf die rechts von meinem Fahrzeug in (straße) gelegene Bus-haltespur (für den Fall, dass der Rettungswagen auch nach rechts abbiegen würde) hielt ich Ausschau, ob ich evt. andere Verkehrsteilnehmer gefährden würde, was jedoch nicht der Fall war.Der Rettungswagen fuhr kurz nach mir geradeaus über die Kreuzung. Ich möchte Sie bitten, diese Sachlage bei der Urteilsfindung zu Berücksichtigen. " Mal abwarten. Wie gesagt, das war noch kein Einspruch, sondern nur die Aussage zur Anhörung. Quote Link to post Share on other sites
arenk 0 Posted October 21, 2006 Report Share Posted October 21, 2006 Klingt vernünftig, ich denke, dass du damit durchkommen wirst! Quote Link to post Share on other sites
Andre B. 1 Posted October 21, 2006 Report Share Posted October 21, 2006 Sehr gut. Du hast die Situation sachlich und korrekt beschrieben. Mit gesundem Menschenverstand sollte man den Bescheid nun zurückziehen. Ich wünsche dir viel Erfolg! Bitte halte uns weiter auf dem Laufenden, da es sich ja um einen "besonderen" Fall handelt. Quote Link to post Share on other sites
Hellskorpion 0 Posted October 22, 2006 Report Share Posted October 22, 2006 Wäre auch schlimm wenn nicht.So lernt man es auch in der Fahrschule. Platz machen.Was wäre gewesen, wenn der Krankenwagen dann doch nicht durchkommt? Die Strafen für behindern das KW wären 100mal höher, vorallem wenn der Patient noch schaden nimmt. Quote Link to post Share on other sites
Bluey 1,728 Posted October 22, 2006 Report Share Posted October 22, 2006 Der Schluß liest sich für mich wie "wenn möglich, reduzieren Sie bitte ein wenig die Strafe". WARUM? Die sollen die Sachlage insofern berücksichtigen, daß das Verfahren gegen den TE eingestellt wird. Und genau darum hätte ich auch ersucht. BTW: ein Urteil fällt ein Richter, aber nicht die Bußgeldstelle. Quote Link to post Share on other sites
GTE_Nico 0 Posted October 22, 2006 Author Report Share Posted October 22, 2006 @ Bluey: Da hst du recht! Aber das habe ich aus einem ganz einfachen Grund geschrieben, den du auch kennen solltest. Stell dir vor, du hältst jemanden an, der irgend einen Verkehrsverstoß begangen hat. So, und jetzt fängt der Typ an, mit dir rumzudiskutieren, warum und wieso, und dass du das ganz falsch siehst usw. Was machst du? du diskutierst natürlich nicht mit ihm rum und drückst ihm ein Verwarngeld aufs Auge. So, jetzt hältst du mich an. ich sage dir aber: "Ja natürlich Herr Bluey, da haben Sie völlig recht, ich habe einen Fehler gemacht, und Sie haben völlig recht, wenn Sie mich jetzt kostenpflichtig verwarnen!" In diesem Fall würdest du vielleicht sagen "hey, der Junge ist einsichtig, war vielleicht auch nicht so schlimm, vielleicht reicht ja auch ne mündliche Verwarnung!" Will sagen: Wenn ich den Sachbearbeiter auffordere, die Sache einzustellen, würde er ja, wenn er dieser Aufforderung nachkommen würde, gleichzeitig zugeben, dass er Unrecht hatte, mir einen Verkehrverstoß zu unterstellen. Aber wer gibt schon freiwillig zu, dass er im Unrecht ist? SSo, und jetzt gebe ich dem SB die Möglichkeit, die Situation mit neuen Erkenntnissen zu überdenken. Dann wird es ihm wesentlich leichter fallen, zu sagen, dass diese Äußerungen natürlich die Sache vereinfacht haben und aus diesem Grund kein Verstoss vorliegen KANN! Der Sachbearbeiter muss nicht sagen, dass er im Unrecht war, und alles ist gut. Zumindest sollte das so hinhauen, wenn man die einfachen Grundlagen der Psychologie anwendet. Kann natürlich auch sein, dass dem Sachbearbeiter alles egal ist Quote Link to post Share on other sites
Bluey 1,728 Posted October 22, 2006 Report Share Posted October 22, 2006 @ Bluey: Da hst du recht! Aber das habe ich aus einem ganz einfachen Grund geschrieben, den du auch kennen solltest. [...] Zumindest sollte das so hinhauen, wenn man die einfachen Grundlagen der Psychologie anwendet. Kann natürlich auch sein, dass dem Sachbearbeiter alles egal ist Sorry, ich möchte Deine Hoffnungen nicht zerschreddern, aber hierbei handelt es sich um Schriftverkehr. Du bist EIN Aktenzeichen von vielen. Was glaubst Du wohl, wie egal es dem betr. Sachbearbeiter ist, ob Du bettelst, über alle Maßen höflich bist oder "stinknormal" darum ersuchst, daß das Verfahren aus genannten Gründen bitte eingestellt werden solle??!! Na? Genau. Es ist ihm TOTAL egal. Du bist nur eine Nummer. Nicht mehr und nicht weniger. Anders sieht's in dem von Dir beschriebenen Beispiel aus. Aber da besteht auch unmittelbarer Kontakt zwischen den beiden Parteien. DAS ist der (wesentliche) Unterschied. Insofern stimme ich Deinem Schlußsatz zu. Quote Link to post Share on other sites
GTE_Nico 0 Posted October 28, 2006 Author Report Share Posted October 28, 2006 So, heute kam Post. Ein Bußgeldbescheid mit dem lapidaren Kommentar "Ihre Einwendungen konnten den Tatvorwurf nicht entkräften". Das muß man sich mal vorstellen. Was ist das für ein System, in dem ne rote Glühbirne mehr zählt als die Gesundheit eines Menschen? So, genug aufgeregt. ich soll also insgesamt 75,05 € zahlen. nehmen wir an, ich lege jetzt Widerspruch ein. Was kommt im ungünstigsten Fall auf mich zu? Lt. Rechtsbehelfsbelehrung entscheidet das Amtsgericht entweder durch Hauptverhandlung, oder, wenn StA und ich dem zustimmen, durch Beschluss. Quote Link to post Share on other sites
nudel 1 Posted October 28, 2006 Report Share Posted October 28, 2006 Ich würde an Deiner Stelle jetzt das direkte Gespräch mit dem Sachbearbeiter suchen. Wenn das nicht hilft, würde ich einen Anwalt einschalten. Quote Link to post Share on other sites
Bluey 1,728 Posted October 29, 2006 Report Share Posted October 29, 2006 Ich denke mal, daß auch ein direktes Gespräch mit dem SB nichts bringen wird. Der wird genauso wie im BGB sagen, daß die "Ausrede" nicht zieht. Ich würde einen Anwalt einschalten und es auf einen Gerichtstermin ankommen lassen. Quote Link to post Share on other sites
nudel 1 Posted October 29, 2006 Report Share Posted October 29, 2006 Bluey hat natürlich schon mehr Erfahrungen mit Behördenmitarbeitern machen können, seine Frau hat sogar täglich mit einem zu tun. Trotzdem würde ich versuchen, mit dem Mitarbeiter in der Bußgeldstelle zu sprechen. Die Situation kann dadurch nicht schlechter werden als sie jetzt ist. Meine Erfahrungen mit dem Finanzamt und auch den haben gezeigt, dass man in einem persönlichen Gespräch viel schneller eine Einigung erzielen kann als mit endlosem Schriftwechsel. Quote Link to post Share on other sites
Bluey 1,728 Posted October 29, 2006 Report Share Posted October 29, 2006 Das Problem dürfte bloß sein, daß der SB hier sehr wahrscheinlich gar nicht die Entscheidungsgewalt (mehr) hat, sondern zu seinem Vorgesetzten gehen müßte, damit dieser eine andere Maßnahme verfügt. Sehr fraglich, ob das tatsächlich geschehen würde. Quote Link to post Share on other sites
Sprinter-Fahrer 0 Posted October 29, 2006 Report Share Posted October 29, 2006 ich würde mich an die Presse wenden. Das ist ne Frechheit! Quote Link to post Share on other sites
Goose 70 Posted October 29, 2006 Report Share Posted October 29, 2006 Was hat die Presse damit zu tun? Der Sachbearbeiter konnte die Schilderung nicht nachvollziehen (Warum, wei ich nicht) Nun steht dem Betroffenen der Rechtsweg offen (den ich in dieser Situation auch beschreiten würde) GrußGoose Quote Link to post Share on other sites
Sprinter-Fahrer 0 Posted October 29, 2006 Report Share Posted October 29, 2006 Deine Frage ist nicht ernst gemeint oder? Manchmal wirkt es einfach Wunder, wenn man die Regionalpresse einschaltet. Ist vielleicht nicht die feine englische Art, aber eine wirksame. Quote Link to post Share on other sites
Goose 70 Posted October 29, 2006 Report Share Posted October 29, 2006 Doch, meine Frage ist ernst gemeint, denn erfahrungsgemäß bringt ein Einschalten der Regionalpresse (wenn sie den Bericht überhaupt bringen) bei uns nichts. Vielmehr wirkt es wie eine alberne Drohung ("Ich geh an die Presse, dann sind sie ihren Job los") Es handelt sich hier um eine Entscheidung, die der Sachbearbeiter getroffen hat, diese kann (und sollte in diesem Fall) sicher noch von einem Gericht überprüft werden, ein Bericht in der Zeitung ist dem jedoch meines Erachtens wenig dienlich. GrußGoose Quote Link to post Share on other sites
Andre B. 1 Posted October 29, 2006 Report Share Posted October 29, 2006 Ein Bußgeldbescheid mit dem lapidaren Kommentar "Ihre Einwendungen konnten den Tatvorwurf nicht entkräften".Das tut mir sehr leid. Damit habe ich nun wirklich nicht gerechnet, da in diesem Fall ja mal nicht die üblichen "Ausreden" zur Anwendung kommen, sondern eine echte Besonderheit vorliegt. Die Idee mit dem persönlichen Gespräch finde ich sehr gut. Du kannst dich bestimmt bis zur richtigen Stelle durchtelefonieren. Dann kommt es nur noch auf dein Gesprächsgeschick an. Sollte das nicht schon im ersten Gespräch erfolgreich sein, musst du dir sofort einen Anwalt nehmen. Wenn du Mitglied im ADAC bist, lasse dich zunächst kostenfrei von einem Vertragsanwalt beraten (Liste auf der ADAC-Homepage). Eines würde ich auf gar keinen Fall manchen: Aufgeben. Mit gesundem Menschenverstand muss es einfach nachvollziehbar sein, dass du einem Rettungswagen ausweichen wolltest. Quote Link to post Share on other sites
Sprinter-Fahrer 0 Posted October 29, 2006 Report Share Posted October 29, 2006 Doch, meine Frage ist ernst gemeint, denn erfahrungsgemäß bringt ein Einschalten der Regionalpresse (wenn sie den Bericht überhaupt bringen) bei uns nichts. Vielmehr wirkt es wie eine alberne Drohung ("Ich geh an die Presse, dann sind sie ihren Job los") Es handelt sich hier um eine Entscheidung, die der Sachbearbeiter getroffen hat, diese kann (und sollte in diesem Fall) sicher noch von einem Gericht überprüft werden, ein Bericht in der Zeitung ist dem jedoch meines Erachtens wenig dienlich. GrußGoose ich kenne hier doch andere Erfahrungen, vielleicht nicht persönlich aber im nahen Bekanntenkreis. Hier geht es nicht um lächerliche Drohungen, sondern um Aufsehen erregen. Quote Link to post Share on other sites
Bluey 1,728 Posted October 29, 2006 Report Share Posted October 29, 2006 ich kenne hier doch andere Erfahrungen, vielleicht nicht persönlich aber im nahen Bekanntenkreis. Hier geht es nicht um lächerliche Drohungen, sondern um Aufsehen erregen.Ich muß Goose zustimmen. Drohungen mit der Presse haben in den seltensten Fällen Aussicht auf Erfolg. Wenn der SB den Fall gewissenhaft geprüft hat und zu dem Schluß gekommen ist, daß die Einlassung des Betroffenen eine ausreichende Rechtfertigung nicht erkennen läßt, dann wird die Presse daran auch nichts ändern. Quote Link to post Share on other sites
Andre B. 1 Posted October 29, 2006 Report Share Posted October 29, 2006 Sorry, aber ich sehe in diesem Fall keinen Sinn darin, mit der Presse zu drohen. Hier hilft nur ein Rechtsanwalt, wenn sich die Fronten verhärtet haben. Quote Link to post Share on other sites
Sprinter-Fahrer 0 Posted October 29, 2006 Report Share Posted October 29, 2006 Oft hilft aber ein kleiner "Aufschrei" in der Öffentlichkeit. Was der User draus macht, sei sein Problem. Ich persönlich würde es tun. Quote Link to post Share on other sites
Goose 70 Posted October 29, 2006 Report Share Posted October 29, 2006 Wenn der Sachbearbeiter den Fall geprüft hat, denn wird ihm seine Behörde wohl kaum in den Rücken fallen, indem sie seine Entscheidung nach einer Pressemeldung revidiert. Denn das hätte zur Folge, daß sich in Zukunft jeder, der das Gefühl hat, ungerecht behandelt worden zu sein, an die Presse wendet, was wiederum der Behörde dauerhaft eine schlechte Presse bedeuten würde. GrußGoose Quote Link to post Share on other sites
Bluey 1,728 Posted October 29, 2006 Report Share Posted October 29, 2006 Wenn ich mir sicher wäre, daß ich rechtlich im grünen Bereich bin, wäre mir der mögliche Aufschrei in der Öffentlichkeit mehr als völlig egal. Quote Link to post Share on other sites
Andre B. 1 Posted October 29, 2006 Report Share Posted October 29, 2006 Oft hilft aber ein kleiner "Aufschrei" in der Öffentlichkeit. Was der User draus macht, sei sein Problem. Ich persönlich würde es tun.Ein Aufschrei in der Öffentlichkeit, wegen einem armen Schwein, dass bei Rot über die Kreuzung gefahren ist - aus welchen Gründen auch immer? Nein. Quote Link to post Share on other sites
Sprinter-Fahrer 0 Posted October 29, 2006 Report Share Posted October 29, 2006 Meiner Einschätzung nach (und da bin ich wohl nicht alleine, wenn ich den Thread lese), liegt hier eine ungerechte Behandlung einer Einzelperson vor. Ein Sachbearbeiter lebt hier seine Machtposition aus. Und genau das wird von der Presse nur zu gerne mal in Textform veröffentlicht. Ich würde es tun und rate es dem User auch. Wer es nicht machen möchte, der darf auch gerne den Rechtsweg bestreiten, sofern er mal in diese Situation kommt. Quote Link to post Share on other sites
Goose 70 Posted October 29, 2006 Report Share Posted October 29, 2006 Du unterstellst dem Sachbearbeiter, daß er seine "Machtposition" auslebt. Wie kommst du darauf? Kannst du dir nicht vorstellen, daß er aus seiner Sicht heraus schlicht und ergreifend zu dem Schluss gekommen ist, daß ihm diese Begründung nicht zur Einstellung des Verfahrens genügt? Das hat denn nichts mit "Ausleben der Machtposition" zu tun, sondern ist ein völlig normaler Vorgang, wie er tausendfach am Tag vorkommt. GrußGoose Quote Link to post Share on other sites
Sprinter-Fahrer 0 Posted October 29, 2006 Report Share Posted October 29, 2006 na dann hat er ja nichts zu befürchten, wenn der Fall in der Presse kommt oder sich ein Gericht damit beschäftigt. Dann ist ja alles gut jetzt! Gruß vom SF, der sich freut, wenn Leute ausweichen wenn ich mit SoSi angefahren komme Quote Link to post Share on other sites
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