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Servus,

 

am 3.10. ist es passiert. ich bin in Fahrgemeinschaft mit anderen Kameraden zur Arbeit gefahren. Habe dann auf halber Strecke als Fahrer getauscht.

Der andere Fahrer baute dann gegen einen Unfall :rolleyes: .

Auto wurde dann abgeschleppt, und steht nun auf den Hof einer Opel-Werkstatt. Der Gutachter war auch schon da. Wahrswcheinlich Totalschaden :) . Antriebswelle gerissen, 3 Reifen komplt. futsch.

Bin dann mit Mietauto weitergefahren.

Da ich als alleiniger Fahrer fürs Auto eingetragen bin, hätte er ja gar nicht fahren dürfen. Also, habe ich zur :D gesagt, das ich gefahtren bin, was auch so notiert wurde und ich für den Verstoss 35€ zahlöen muss.

Mein Kamerad hatte beim Unfall zwar noch gesagt, das er mir meinen Schaden ersetzt, nun hat er aber mit seinem Versicherungsfritzen geredet. Dieser meinte, das ich min. eine Teilschuld trage, weil ich ihn darauf hinweisen hätte müssen (ich als alleiniger Fahrer eingetragen). Habe mir davor von ihm aber ein Schuldeingeständnis unterschreiben lassen, aus dem hervorgeht, das er für den komplt. schaden geradesteht. Das will er natürlich wieder zerrissen haben, nach dem Gespräch mit seinem Versicherungsfritzen. Er möchte sich mit mir den Schaden dann teilen. :D

Sein Schuldeingeständnis habe ich noch, reicht das um ihn trotzdem für alle Kosten gerade stehen zu lassen, oder sitze ich noch immer mit im Boot?

akt. Kosten: 1000€

Mietwagen: 50€

Warngeld: 35€

Leitplanke: zahlt meine Hapfplicht

Auto (DAT-Schwacke): ca 4.800 €

 

wie würdet ihr weiter vorgehen? Auto wollte ich der jetzigen Werkstatt für ca. 1000€ überlassen.

 

gruss, angemon

Gutachter:

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Schwierige Sache.

 

Hast du den Kumpel beauftragt zu fahren?

Dann könntest du unter Umständen auf den gesamten Schaden sitzenbleiben.

 

Am Besten ist du einigst dich mit deinen Kumpel freundschaftlich.

 

Bedenke auch das du in der HPflicht heraufgestuft wirst. Das stellte auch einen Schaden dar.

 

Daher dies immer VORHER schriftlich vereinbaren.

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Hi,

 

ziemlich verworren die ganze Angelegenheit.

 

Da ich als alleiniger Fahrer fürs Auto eingetragen bin, hätte er ja gar nicht fahren dürfen.
Du meinst bei der Versicherung? Ich bin auch als alleiniger Nutzer eingetragen. Habe bei Vertragsabschluß gefragt, was passiert wenn aus bestimmen Gründen doch mal jemand anderes fährt. Anwort: Versicherungsschutz besteht wenn z.B. meine Fahrtüchtigkeit beeinträchtigt ist. Habe nachgehakt, wie es denn ist wenn ich mit jemandem zu einer Feier fahre und dort beschlossen wird, daß "jemand" nichts trinkt und zurückfährt. Antwort "auch kein Problem, es geht nur darum, daß das Fahrzeug nicht laufen von Fremden, insbesondere Jugendlichen, genutzt wird.

 

Also, habe ich zur :D gesagt, das ich gefahtren bin, was auch so notiert wurde und ich für den Verstoss 35€ zahlöen muss.
Hmmm, ob das eine geniale Idee war?

 

Hast Du denn eine Vollkasko? Falls nicht: ist es eh egal, ihr müßt euch wohl oder übel einigen.

Falls doch: Dann übernimmt die das doch. Wo ist das Problem?

 

Die Versicherung von Deinem Kumpel ist da völlig außen vor, Von der gibt es keinen Cent, egal ob private Haftpflicht oder sonstwas. Einzig seine Rechtsschutz könnte für Dich ein Problem werden :rolleyes: , aber zahlen wird die für Dich sicher auch nichts.

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Interessant wäre übrigens auch ein Blick in die AKB (Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung)

 

§ 7 AKB

 

[...]

 

IV. Folgen einer Obliegenheitsverletzung

(1) Wird in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung eine dieser Obliegenheiten

vorsätzlich oder grobfahrlässig verletzt, so ist der Versicherer dem Versicherungsnehmer

gegenüber von der Verpflichtung zur Leistung in den in den Abs. 2 und 3

genannten Grenzen frei. Bei grobfahrlässiger Verletzung bleibt der Versicherer zur

Leistung insoweit verpflichtet, als die Verletzung weder Einfluß auf die Feststellung

des Versicherungsfalles noch auf die Feststellung oder den Umfang der dem Versicherer

obliegenden Leistung gehabt hat.

(2) Die Leistungsfreiheit des Versicherers ist auf einen Betrag von maximal

2.500 EUR beschränkt. Bei vorsätzlich begangener Verletzung der Aufklärungs- und

Schadenminderungspflicht (z.B. bei unerlaubtem Entfernen vom Unfallort, unterlassener

Hilfeleistung, Abgabe wahrheitswidriger Angaben gegenüber dem Versicherer),

wenn diese besonders schwerwiegend ist, erweitert sich die Leistungsfreiheit

des Versicherers auf einen Betrag von maximal 5.000 EUR.

(3) Wird eine Obliegenheitsverletzung in der Absicht begangen, sich oder einem

Dritten dadurch einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, ist die Leistungsfreiheit

des Versicherers hinsichtlich des erlangten rechtswidrigen Vermögensvorteils

abweichend von Abs. 2 unbeschränkt. Gleiches gilt hinsichtlich des erlangten

Mehrbetrages, wenn eine der in I. Abs. 3 und 4 sowie II Abs. 1 und 3 genannten

Obliegenheiten vorsätzlich oder grobfahrlässig verletzt und dadurch eine gerichtliche

Entscheidung rechtskräftig wurde, die offenbar über den Umfang der nach

Sach- und Rechtslage geschuldeten Haftpflichtentschädigung erheblich hinausgeht.

 

[...]

 

Gruß

Goose

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Wie dumm muss man eigentlich sein?!

 

Du hast gegenüber deiner Versicherung ( siehe Goose) deine Verpflichtungen verletzt!

:rolleyes:

Wenn dir während der Fahrt schlecht geworden wäre, wäre alles kein Problem!

 

Die Alleinfahrerei spart im Jahr nur ca. 25 €!

 

 

dete :D

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also, wegen der versicherung:

 

habe den schaden gemeldet, ich als fahrer: steige von 100% auf 155 (ca. 900€). kann aber wenn die leitplankenrechnung kommt, entscheiden ob ich selber zahlen will, oder die versicherung. vollkasko habe ich keine.

 

Habe bei Vertragsabschluß gefragt, was passiert wenn aus bestimmen Gründen doch mal jemand anderes fährt. Anwort: Versicherungsschutz besteht wenn z.B. meine Fahrtüchtigkeit beeinträchtigt ist.

das stimmt. habe ich so auch gehört.

 

 

bei dem typ ist leider auch nicht viel zu holen, sein versicherungsfutzi sagte ihm zwar noch, das man die sache über die haftpflicht laufen lassen kann, aber das meint er wohl als einzigster. :rolleyes:

für den schaden müsste er sich dann einen kredit aufnehmen, was ja auch nicht so toll ist....

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Guest Raser_Olympiakos7

interessantes thema.

 

wie ist es eigentlich wenn man... (mit meinem auto und ich bin mit meinem vater als fahrer bei der versicherung gemeldet)

 

1. Mit einem Kollegen rausgeht - ich als "hinfahrer" trinke dann ein bisschen zu viel. ich dürfte also nicht mehr autofahren. der kollege weiss davon bescheid (er hat auch einen gültigen führerschein), haltet mich aber trotzdem nicht davon ab. ER hat nichts getrunken. er könnte also problemlos fahren.

 

Dann kommt man in eine kontrolle, zu hoher alkoholwert wird bei mir gemessen. Werde dann nur ich bestraft, oder auch der kollege, weil er mich nicht davon abgehalten hat?

 

2. Gleicher Fall (polizeikontrolle hat aber keine stattgefunden) - nur übernimmt er dann verantwortungsbewusst das auto, anstatt ich. er baut dann aber einen unfall mit dem auto von mir. Zahlt dann die versicherung was, oder sagen die dann "tja dann hätten sie ein taxi nehmen müssen und das auto stehen lassen".

 

ps: in beiden fällen weiss der kollege das er nicht versichert sein würde falls er fahren würde.

 

gruss

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interessantes thema.

 

wie ist es eigentlich wenn man... (mit meinem auto und ich bin mit meinem vater als fahrer bei der versicherung gemeldet)

 

1. Mit einem Kollegen rausgeht - ich als "hinfahrer" trinke dann ein bisschen zu viel. ich dürfte also nicht mehr autofahren. der kollege weiss davon bescheid (er hat auch einen gültigen führerschein), haltet mich aber trotzdem nicht davon ab. ER hat nichts getrunken. er könnte also problemlos fahren.

 

Dann kommt man in eine kontrolle, zu hoher alkoholwert wird bei mir gemessen. Werde dann nur ich bestraft, oder auch der kollege, weil er mich nicht davon abgehalten hat?

 

2. Gleicher Fall (polizeikontrolle hat aber keine stattgefunden) - nur übernimmt er dann verantwortungsbewusst das auto, anstatt ich. er baut dann aber einen unfall mit dem auto von mir. Zahlt dann die versicherung was, oder sagen die dann "tja dann hätten sie ein taxi nehmen müssen und das auto stehen lassen".

 

ps: in beiden fällen weiss der kollege das er nicht versichert sein würde falls er fahren würde.

 

gruss

 

zu 1. Deinen Kumpel dürfte idR nichts passieren.

 

zu 2. schwierig sehr schwierig, handelte er in deinen Auftrag oder aus Gefälligkeit. Wie passiert der Unfall. Ohne eindeutige Schilderung des Einzelfalls ist hier keine vernünftige Antwort möglich.

Und vor allem was soll die Versicherung bezahlen (Haftpflicht oder Kasko)?

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Hallole,

 

so wie ich das sehe, gibt es hier zwei Themenkomplexe:

 

1. Versicherungstechnische Abwicklung

 

2. Schadensregulierung des eigenen Schaden

 

Zu 1.

Versicherungstechnisch war es gar nicht gut, bei der Polizei gelogen zu haben. Denn in der Unfallakte stehst du jetzt als Fahrer. Und die Versicherung wird zur Schadensregulierung die Unfallakte ggf. anfordern. Damit geht sie davon aus, dass du gefahren bist. Also wird sie den Schaden entsprechend regulieren (natürlich nur den Haftpflichtschaden bei einem eventl. Unfallgegner, da du keine Vollkasko hast).

 

Bei einer sinnigen Begründung (z.B. "ich war plötzlich übermüdet oder mir war schlecht") hätte die Versicherung bestimmt auch keine Probleme bei einem anderen Fahrer gemacht.

 

Zu 2.

Die Schadensregulierung zwischen deiner Fahrgemeinschaft und dir ist zunächst eine privatrechtliche Geschichte, die du notfalls per Gericht einklagen kannst - nur, wegen was denn, er ist doch - so das Unfallprotokoll - gar nicht gefahren sondern du. Und da das Gericht sich bei einem derart streitigen Fall vielleicht auch die Unfallakte kommen lässt ...

 

So bleibt die Frage: Was bringt das "Schuldeingeständnis"? Meiner Meinung nach ist es nicht das Papier wert auf dem es steht - und falls du auf deinen Forderungen bestehst, so könntest du dich auf einen längeren Rechtsstreit einstellen, der letztlich nur deswegen so unklar ist, weil du unrichtige Angaben gemacht hast.

 

Bekommt davon wiederum die Versicherung Kenntnis, dann wird sie die Schadensregulierung wohl auch nicht mehr ganz übernehmen sondern sicherlich einen Teil an dich Abdrücken (wg. Verstoß gegen die Versichertenpflichten und wissentlich falschen Angaben ... - dann wären wir bei den 2500 oder 5000 € Eingenanteil, die aus dem Posting von @goose zu entnehmen sind).

 

Fazit:

Vielleicht kann dir ja ein professioneller Anwalt aus der Patsche helfen, er kann enventl. retten, was noch zu retten ist.

 

Schlimmstenfalls bleibst du auf deinen Kosten sitzen. Sicherlich ist das Verhalten deiner Fahrgemeinschaft auch nicht die feine englische Art - hättest du wahrheitsgem. Angaben gemacht würde wenigstens er als Fahrer feststehen ...

Aber alles "hätte/wäre/wenn" nützt dir jetzt auch nicht mehr viel - deshalb: Anwalt!

 

Grüße

 

papemark

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