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Pressemitteilungen Schweiz


Guest Tim002

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Bussen-Irsinn

Diese Kantone geben Gas

VON DANIEL JAGGI UND CAROLINE BOSSERT

 

 

Autofahrer weg vom Gas! Mehrere Kantone wollen nächstes Jahr noch mehr Geld mit Verkehrsbussen einnehmen.

 

Mehrere Kantone erhöhen nächstes Jahr ihr Bussenbudget zum Teil massiv.

 

 

SonntagsBlick kennt die Zahlen jener Kantone, die ihre Bussen-Budgets für das Jahr 2007 schon festgelegt haben:

 

# Neuenburg: plus 50 Prozent gegenüber 2006 (neues Bussen-Budget: 3,3 Millionen Franken)

 

# Graubünden: plus 13 Prozent (3,4 Millionen)

 

# Thurgau: plus 11 Prozent (7,8 Millionen)

 

# Zürich: plus 5 Prozent (26,2 Millionen)

 

# St. Gallen: plus 4 Prozent (8,3 Millionen).

 

 

Auf die Spitze treibt es der Kanton Neuenburg. Polizei-Pressesprecher Frédéric Heinard: «Einige Städte haben bis zu zehn neue Radargeräte angeschafft.» Man erwarte üppige Mehreinnahmen.

 

Häufigere Tempokontrollen wird es 2007 auch im Kanton Nidwalden geben. Der Landrat bewilligte fürs Bussen-Inkasso diese Woche sogar eine zusätzliche Stelle.

 

Dank raffinierteren Blitzgeräten werden die Sankt Galler nächstes Jahr häufiger zur Kasse gebeten. Grund: Die neuen Rotlichtkameras blitzen auch bei Geschwindigkeitsübertretungen.

 

Für den Aargauer FDP-Nationalrat Philipp Müller (54) ist das eine unhaltbare Abzockerei: «Das Heraufsetzen der Budgets setzt die Polizeien unter massiven Druck, das Geld auch einzutreiben.» Ein Teufelskreis. Müller: «Höhere Budgets verlangen nach mehr Blitzgeräten.»

 

Die jährlich rund 300 Millionen Franken Bussgelder verschwinden vielerorts in der allgemeinen Kasse der Kantone. Wo und wie sie verwendet werden, darüber hat nicht einmal das Bundesamt für Strassen (Astra) die Übersicht.

 

Bussgelder sollen in einen speziellen Topf fliessen

 

Das soll sich nun ändern. Stefan Siegrist, Unfallforscher der Beratungsstelle für Unfallverhütung (bfu): «Wir fordern für die Bussgelder einen speziellen Topf, aus dem nur verkehrssichernde Massnahmen finanziert werden.» SVP-Verkehrsexperte Ulrich Giezendanner (52) wird in der Dezember-Session im Nationalrat eine dringliche Debatte darüber verlangen.

 

Nicht alle Kantone erhöhen die Budgets; so haben etwa Basel-Landschaft, Zug, Wallis oder Glarus konservativ budgetiert. Aber auch dort wird es munter weiterblitzen. Nicht immer dient das Gewitter der Verkehrssicherheit. Auf der Autobahn bei Frauenfeld hat sogar das Amt für Umwelt zwei Radarkästen aufstellen lassen. Sie sollen in Mostindien für saubere Luft sorgen. Das Argument: Hohes Tempo verdrecke die Luft.

Idee: Bei Rot rechts abbiegen

 

In Amerika darf mans. Und nach Ansicht von CVP-Nationalrat Norbert Hochreutener soll die neue Verkehrsregel auch in der Schweiz eingeführt werden: Bei Rot soll man rechts abbiegen dürfen.

 

Die Idee brachte Norbert Hochreuteners Sohn laut der «SonntagsZeitung» aus den USA mit, wo das Rechtsabbiegen bei Rot vielerorts erlaubt ist. Hochreutener (CVP) startete einen parlamentarischen Vorstoss. Bereits haben CVP-Präsident Christophe Darbellay und Politiker von FDP und SVP unterschrieben.

 

Die Massnahme soll nicht nur für weniger Wartezeiten und damit einen tieferen Benzinverbrauch sorgen, sondern den Verkehr allgemein verflüssigen, ist Hochreutener überzeugt. Die Verkehrssicherheit werde damit nicht verschlechtert, glaubt Hochreutener. Zudem hätten sowieso schon bei vielen Signalanlagen Rechtsabbieger und Fussgänger gleichzeitig Grün.

 

Nicht begeistert zeigen sich laut «SonntagsZeitung» die Grünen. Nationalrätin Franziska Teuscher glaubt, es käme dann noch mehr Unfälle an Fussgängerstreifen.

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A1-Prügler: Kein Ausweisentzug

 

Der Berner Autofahrer, der am Mittwoch mitten auf der A1 einen Lastwagenchauffeur verprügelt und den Verkehr zum Erliegen gebracht hatte, darf seinen Fahrausweis behalten.

 

Ein sofortiger Ausweisentzung sei vom Strassenverkehrsgesetz primär in Fällen vorgesehen, in denen die Fahrtüchtigkeit nicht mehr gegeben sei. Konkret werde die Bestimmung vor allem bei Alkohol- oder Drogenmissbrauch angewendet, sagte Peter Schluep, Sprecher der Polizei Kanton Solothurn, am Donnerstag auf Anfrage.

«Ein Grenzfall»

Der Alkoholtest des Autofahrers auf der A1 sei negativ ausgefallen. Möglich sei ein sofortiger Ausweisentzug zwar «auch bei grobfahrlässigem Verhalten». Das Ereignis auf der A1 sei in dieser Hinsicht «ein Grenzfall». Die Beamten hätten «im Rahmen ihres Ermessensspielraums auf einen sofortigen Ausweisentzug verzichtet».

 

Zur Zeit würden die Aussagen des Autofahrers ausgewertet. Dann werde die Anzeige an den zuständigen Untersuchungsrichter im Kanton Bern weitergeleitet. Dieser werde über einen allfälligen Ausweisentzug sowie weitere Massnahmen zu entscheiden haben. Zum mögliche Strafmass wollte Schluep keine Angaben machen.

 

Ärger über Langsamfahrer

Keine Informationen erhältlich waren auch zu den weiteren Hintergründen, die zum Vorfall bei Wangen an der Aare BE geführt hatten. Die Polizei geht weiter davon aus, dass der Mann wegen einem langsam fahrenden Lieferwagen auf der Überholspur in Rage geraten war.

 

Unfall im Gotthard: LKW-Verbot gefordert

 

Das Lastwagen- Dosierungssystem sei ungenügend. Das habe der heutige Unfall im Gotthard-Tunnel mit einem Toten und zwei Verletzten deutlich gezeigt. Die Alpen-Initiative unterstreicht ihre Forderung nach einem Lastwagenverbot in Alpentunnels.

 

Die Alpen-Initiative hat nach dem heutigen Unfall im Gotthard-Strassentunnel ein Verbot für Lastwagen in Alpentunnels gefordert. Nur so könne das Risiko wirklich gebannt werden, heisst es in einer Mitteilung vom Donnerstag.

 

Der Unfall im Gotthardtunnel zeige, dass das geltende Dosiersystem zur Gewährleistung der Sicherheit ungenügend sei. Leicht hätte es noch viel schlimmer kommen können, wenn einer der in den Unfall involvierten Lastwagen in Brand geraten wäre, schreibt die Alpen-Initiative. Sie fordert deshalb seit Jahren ein Lastwagen-Fahrverbot durch den Gotthard-Strassentunnel.

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Stadt baut Autofahndung aus

Seit drei Jahren wird mit einer automatischen Kamera am Sihlquai nach gestohlenen Autos gefahndet. Nun wird das System auf städtische Einfahrtsachsen ausgeweitet.

 

Die meisten Automobilisten halten sie für eine Geschwindigkeitsmessung - die Kamera am Sihlquai auf der Höhe Fabrikstrasse. In Wirklichkeit handelt es sich aber um eine so genannte automatische Fahrzeugfahndung.

Das heisst, die Kamera filmt sämtliche Nummernschilder der vorbeifahrenden Autos und vergleicht diese in wenigen Millisekunden mit Hilfe einer spezialisierten Datenbank mit den Kennzeichen von gesuchten und ausgeschriebenen Fahrzeugen. Stimmen sie überein - ein so genannter Hit -, wird das Auto fotografiert, und es wird innerhalb von wenigen Sekunden bei der Stadtpolizei Alarm ausgelöst. Eine Patrouille fährt los und stoppt das Auto. Im Durchschnitt wird täglich knapp zweimal Alarm ausgelöst - bei rund 10'000 Durchfahrten stadteinwärts. Dank eines Infrarot-Scheinwerfers können die Autos auch in der Nacht und bei Dämmerung gefilmt werden.

 

Wie Herbert Siegrist, Chef Kriminalprävention der Stadtpolizei Zürich, am Tispol-Seminar (European Traffic Police Network) vom Donnerstag erklärte, sind im Jahr 2003 rund 680 Alarme ausgelöst worden. Die Polizei konnte 38 Täter verhaften. In den Jahren 2004 und 2005 fand keine Auswertung statt, da die Anlage nicht immer in Betrieb war, weil der Bund verschiedene Updates an den Fahndungsdatenbanken machte. Die Zahl der Hits sei in diesen beiden Jahren aber ähnlich hoch gewesen, vermutet Siegrist.

 

Lenker ohne Versicherungsschutz

 

Die relativ geringe Zahl von Tätern im Vergleich zu den Alarmen begründet Herbert Siegrist damit, dass es sich bei vielen Hits um ausgeschriebene Autos handelte, bei denen der Lenker ohne Versicherungsschutz herumgefahren war. «Wir erhalten jeweils vom Strassenverkehrsamt einen Schildereinzugsauftrag, wenn der Lenker für seinen Wagen keine gültige Versicherung abgeschlossen hat.» Diese Nummern sind ebenfalls in der Datenbank der gesuchten Autos aufgelistet.

 

 

Weiterer Ausbau in diesem Jahr

 

In Zukunft will die Stadtpolizei das System der automatischen Fahrzeugfahndung ausbauen. Dabei werden mit verbesserter Software bereits Ende 2006 folgende vier Einfahrtsachsen zusätzlich ausgerüstet: Ueberlandstrasse, Wehntalerstrasse, Leimbachstrasse und Birmensdorferstrasse. Die Kameras werden an diesen vier Standorten in bereits existierende Geschwindigkeitsmessanlagen integriert. Die tatsächliche Betriebszeit der automatischen Fahrzeugfahndung ist jedoch abhängig von der Kapazität in der Funk- und Notrufzentrale und den vorhandenen Patrouillenwagen. Die Kosten für eine solche Aufrüstung einer bestehenden Anlage belaufen sich auf 16'000 bis 30'000 Franken. Eine eigens errichtete Fahrzeugfahndungsanlage kostet rund 50'000 Franken.

 

Gemäss Susann Birrer, Chefin der Informationsabteilung, wird das Polizeikommando im kommenden Jahr die Ergebnisse der neuen Anlagen auswerten und über einen weiteren Ausbau entscheiden. Theoretisch wäre ein Ausbau an sämtlichen städtischen Einfahrtsachsen möglich, das wären 26 Standorte. «Mit dem Projekt erhoffen wir uns eine Reduktion von Einbruchdiebstählen und Raubüberfällen. Delikte, die häufig mit gestohlenen Autos ausgeführt werden», sagt Siegrist. Zudem erwarte man einen Rückgang bei Autodiebstählen, und auch das Fahren ohne Versicherungsschutz werde zurückgehen.

 

Heute sind nur die in der Schweiz und im grenznahen Ausland als gestohlen gemeldeten Autos in den Fahndungsdatenbanken aufgelistet. In Zukunft sollen die Datenbanken mit Interpol-Daten erweitert werden. Dann können auch ausländische gestohlene Autos registriert werden. Gemäss Siegrist ist man im Ausland bedeutend weiter. So seien beispielsweise die englischen Polizeiautos standardmässig mit solchen Kameras ausgerüstet. Die englische Polizei würde systematisch parkierte Autos scannen und nach gesuchten Fahrzeugen suchen. Auch die Stadtpolizei Zürich setzt auf mobile Fahrzeugfahndung: Der Smart der Präventionsstelle wird mit einer solchen Kamera ausgerüstet und überprüft parkierte Autos.

 

 

Datenschützer hat zugestimmt

 

Neben der Stadt Zürich hat auch das Grenzwachtkorps in Basel eine fest installierte automatische Fahrzeugfahndung, ein Ausbau an anderen Standorten ist vorgesehen. Zudem haben verschiedene kantonale Polizeikorps mobile Nummernerkennungskameras, die zusätzlich bei Geschwindigkeitskontrollen eingesetzt werden. Datenschützerische Probleme gibt es keine, da die Nummern nicht gespeichert, sondern nur mit den gesuchten Wagen verglichen werden. Gemäss Herbert Siegrist hat der eidgenössische Datenschützer dem Projekt zugestimmt.

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Billett nach Unfall freiwillig abgegeben

 

Nachdem ein betagter Autolenker in Dübendorf mit einem vortrittsberechtigten Velofahrer kollidierte, hat er noch auf der Unfallstelle freiwillig den Führerausweis abgegeben.

 

Der Zweiradfahrer erlitt schwere Kopfverletzungen. Er hatte keinen Helm getragen.

 

Wie die Kantonspolizei Zürich mitteilte, bog ein 84-jähriger Autolenker gegen 13 Uhr 40 mit seinem Wagen von der Wallisellen- in die Bahnhofstrasse ein. Dabei übersah er den von links kommenden, vortrittsberechtigten 36-jährigen Rennradfahrer. Bei der Kollision stürzte der Velofahrer zu Boden. Mit schweren Kopfverletzungen musste er ins Spital gefahren werden.

 

An den Fahrzeugen entstand geringer Sachschaden. Der Autolenker verzichtete noch auf der Unfallstelle auf seinen Führerausweis und übergab in der Polizei.

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Auto überladen: Tödlicher Unfall

 

Der verhängnisvolle Unfall geschah am frühen Sonntagmorgen des 5. Juli 2005 bei einer Kreuzung in Hefenhofen.

 

Ein 22-jähriger Thurgauer mit fünf Kollegen im Auto fuhr nach einem Stopp los, ohne einen herannahenden VW Polo zu bemerken. Der Peugeot des 22-Jährigen überschlug sich bei der heftigen Kollision. Die Heckklappe des Autos wurde aufgerissen und ein Kollege (19), der im Kofferraum mitgefahren war, wurde hinausgeschleudert. Er schlug mit dem Kopf auf dem Asphalt auf und starb kurz darauf an seinen Verletzungen.

 

Der Lenker musste sich gestern wegen fahrlässiger Tötung vor dem Bezirksgericht Arbon verantworten. Weil der Wagen überladen war, verweigert die Versicherung laut Verteidiger jede Kostenübernahme. Das Gericht wies den Fall zurück an die Staatsanwaltschaft: Es verlangte ein verkehrstechnisches Gutachten.

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Waadt: Verfolgungsjagd mit Tempo 200

 

Auf der Autobahn A1 in der Waadt haben drei Fahrende der Polizei gegen Mittag ein halsbrecherisches Rennen mit bis zu Tempo 200 geliefert. Insgesamt waren 20 Polizeipatrouillen im Einsatz.

 

Wie die Waadtländer Kantonspolizei mitteilte, waren die Flüchtenden weder durch einen quergestellten Lastwagen auf der Höhe von Aubonne noch durch Nagelgurte bei der Abzweigung von Nyon zu stoppen. Nachdem sie mit vier zerplatzten Reifen vorerst weiterfuhren, gab es dann aber kurz vor Gingins an drei Polizeifahrzeugen kein Vorbeikommen mehr. Der Fluchtwagen prallte in die Polizeisperre und fing Feuer, und die Flucht zu Fuss endete nach kurzem mit der Verhaftung. Bei den Tätern handelte es sich um drei junge, in Frankreich wohnhafte Fahrende im Alter von 20, 18 und zwölf Jahren, darunter eine junge Frau. Bei der Verfolgungsjagd in Richtung Genf wurden vier Polizeiautos und die Fahrzeuge von drei weiteren Verkehrsteilnehmern beschädigt.

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Boris Becker musste Fahrausweis abgeben

 

 

Solothurn/Zürich. AP/baz. Der frühere Tennisstar Boris Becker ist seinen Führerschein vorübergehend los. Er wurde auf der Autobahn A1 im Kanton Solothurn geblitzt, weil er zu schnell unterwegs war. Er musste deshalb seinen Fahrausweis bei der Polizei abgeben. Wie lange er jetzt zu Fuss gehen muss, war zunächst nicht bekannt.

 

Der dreifache Wimbledon-Sieger Becker war im Dezember vergangenen Jahres auf der Autobahn A1 zu schnell gefahren und dabei von der automatischen Radaranlage bei Oberbuchsiten geblitzt worden, wie ein Sprecher der Solothurner Kantonspolizei am Freitag zu einem Bericht im «Blick» bestätigte. Im Februar dieses Jahres wurde Anzeige an die zuständige Behörde im Kanton Zug erstattet, weil das Auto von Becker in diesem Kanton immatrikuliert ist.

 

Becker liess seinen Fahrausweis nun vor einigen Tagen der Stadtpolizei Zürich überbringen, wie Polizeisprecher Marco Cortesi bestätigte. Die Stadtpolizei Zürich habe den Ausweis an das Amt für Administrativmassnahmen des Kantons Zug weitergeleitet.

Mit welcher Geschwindigkeit der Tennisstar in die Radarfalle geraten ist und wie lange er seinen Fahrausweis abgeben muss, war von den Behörden in den drei Kantonen aus Gründen des Datenschutzes nicht zu erfahren. In der Regel muss der Fahrausweis abgegeben werden, wenn jemand auf der Autobahn im Bereich von Tempo 120 mehr als 30 Kilometer pro Stunde zu schnell fährt.

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kann nicht viel gewesen sein, sonst hätte er nicht so lange "zuwarten" können mit dem abgeben des ausweises. ab >40 zuviel geht das dann ziemlich ruck zuck (ich glaub, ab 40km/h auf der autobahn gibts sofortiger entzug für inländer, d.h. auto stehen lassen und taxi anrufen)

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5 Verletzte bei Raserunfall

 

WIGGEN LU – Bei einem Raserunfall sind am Samstagabend in Wiggen im Kanton Luzern fünf Menschen teils schwer verletzt worden. Ein 21-jähriger Autofahrer hatte mit seinem Wagen auf der Hauptstrasse Escholzmatt – Wiggen trotz zwei leichten Doppelkurven zwei andere Personenautos überholt und bei übersetzter Geschwindigkeit die Herrschaft über sein Fahrzeug verloren, wie die Kantonspolizei Luzern mitteilte. Der Wagen schlitterte seitlich über den linken Strassenrand hinaus und prallte gegen einen Strommast, drehte sich und wurde rückwärts in ein tiefer gelegenes Bachbord geschleudert. Vier der fünf Insassen wurden gemäss Mitteilung schwer, der Fahrer leicht verletzt. Drei Personen waren im Wrack eingeklemmt. An der Bergung beteiligt waren zwei Rega-Helikopter, vier Ambulanzen der Spitäler aus Wolhusen, Luzern und dem bernischen Langnau sowie Feuerwehrleute aus Schüpfheim und Escholzmatt.

 

<Zusatzinfo: Fahrzeug war ein Subaru Impreza WRX>

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Kantone fordern: Billett für Senioren nur noch auf Zeit

 

Über 70-Jährige sollen inskünftig den Führerschein nur noch auf zwei Jahre beschränkt erhalten. Für eine Verlängerung soll ein ärztlicher Attest nötig sein. Diese Forderung stellt die Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren.

 

Ausgearbeitet wurde das Projekt von der Interkantonalen Kommission für den Strassenverkehr (IKST) des KKJPD. Deren Papier «Führerzulassung aufgrund periodischer Kontrolluntersuchungen» wurde am Freitag von der KKJPD angenommen.

 

Bereits heute sieht die Verkehrszulassungsverordnung (VZV) für über 70-jährige Fahrzeuglenker alle zwei Jahre ärztliche Kontrolluntersuchungen vor. Die Senioren werden dazu vom Strassenverkehrsamt aufgefordert.

 

Dabei gebe es aber oft erhebliche Verzögerungen, bis ein Untersuch stattfinde, sagte der IKST-Präsident und Aargauer Regierungsrat Kurt Wernli auf Anfrage.

 

Die KKJPD strebt nun einen Paradigmenwechsel an: Indem die Gültigkeit des Fahrausweises für über 70-Jährige auf zwei Jahre beschränkt würde, wären diese gezwungen, sich einem ärztlichen Attest zu unterziehen, um weiterfahren zu können. Die KKJPD beantragt nun dem Bundesamt für Strassen (ASTRA), eine entsprechende Gesetzesänderung zu prüfen.

 

«Unflexibel und altersdiskriminierend»

 

Der Schweizerische Seniorenrat bezeichnete den Vorschlag der KKJPD in einem Communiqué als «unflexibel und altersdiskriminierend.». Gezielte, individuelle Massnahmen seien besser geeignet, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten.

 

Es bestünden bereits Möglichkeiten zur medizinisch indizierten Einschränkung von Fahrbewilligungen, indem etwa Senioren nur bei Tag oder nur innerhalb eines bestimmten Umkreises ihres Wohnorts unterwegs sein dürften.

Zürich: Jeder zehnte zu schnell, sechs betrunken

 

In Zürich führte die Polizei in der Nacht in Affoltern am Albis und Horgen Verkehrskontrollen durch. 72 Fahrzeuglenker waren zu schnell unterwegs, sechs Fahrer alkoholisiert.

 

Die Kontrollen dauerten rund sechs Stunden, kontrolliert wurden insgesamt 126 Fahrzeuge und deren Insassen, wie die Kantonspolizei Zürich am Samstag mitteilte. Und an zwei Kontrollorten wurden von 782 Fahrzeugen die Geschwindigkeit gemessen. Davon waren 72 Lenkende zu schnell unterwegs.

 

Wegen Fahrens in nicht fahrfähigem Zustand wegen Drogen- oder Alkoholkonsums mussten sechs Lenkende den Führerausweis auf der Stelle abgeben. Zwei Personen wurden verzeigt, die im Besitz oder am Konsumieren von Betäubungsmitteln waren. Die Polizei verteilte über Hundert Bussen. Über 20 Fahrzeuge wiesen technische Mängel auf.

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Raserfallen sorgen für rasante Bussenzunahme

 

Zwei Radarfallen auf der A2 sind so ergiebig, dass die Basler Polizei jetzt mit 38 477 gebüssten Autofahrern einen «Stau» vermeldet. Nicht auf der Autobahn, sondern bei der Rechnungsstellung.

 

Die Basler Polizei registriert die Überschreitungen auf der A2 seit Mitte Jahr nicht nur mit einer, sondern mit zwei digitalen Kontrollanlagen. Bis Ende August massen die Anlagen so viele Überschreitungen, dass Bussgelder von insgesamt 5,5 Mio. Fr. ausgesprochen wurden, wie die Basler Polizei am Montag mitteilte.

 

Die Verarbeitung der Rechnungsstellung verzögere sich, heisst es weiter. Mit «zusätzlichen Kräften» müsse der Rechnungsberg abgebaut werden.

 

Bis Ende August verzeichnete die Basler Kantonspolizei insgesamt Busseinnahmen von 12,5 Mio. Franken. Die Hochrechnungen zeigten, dass die Nettoeinnahmen die bugetierten :rolleyes: 16 Mio. bis Ende Jahr übersteigen dürften.

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Gericht glaubt rasendem Arzt kein Wort

 

Der Arzt hatte vergeblich einen Notstand wegen eines eifersüchtigen Ehemannes seiner Patientin geltend gemacht, zu der er unterwegs war.

 

Der einschlägig vorbestrafte 53-jährige Arzt wurde vom Obergericht des Kantons Zürich zu einer Busse von 2.000 Franken verurteilt. Gemäss dem am Montag veröffentlichten Entscheid hat das Obergericht damit ein vorinstanzliches Urteil des Bezirksgerichts Uster umfassend bestätigt. Der Arzt war im April 2004 auf der Autobahn A53 bei Volketswil mit Tempo 112 statt der erlaubten 80 Kilometer pro Stunde der Polizei ins Netz gegangen.

 

Der Arzt gab vor Gericht zwar die Geschwindigkeitsüberschreitung zu, machte aber eine Notstandssituation geltend und forderte deshalb einen vollen Freispruch. Er sei wegen einer schwangeren Patientin so schnell unterwegs gewesen. Die Frau habe ihn alarmiert, weil sie unter heftigen Bauchschmerzen und starken Blutungen gelitten habe, erklärte er. Sie habe nur von ihm persönlich behandelt werden und nicht in ein Spital gehen wollen, machte der Arzt geltend. Die Patientin sei nämlich von ihrem geheimen Freund schwanger gewesen, und ihr Ehemann - ein Süditaliener - hätte auf keinen Fall etwas von der Sache erfahren dürfen. Ansonsten wäre ein Amoklauf des gehörnten und eifersüchtigen Mannes nicht ausgeschlossen gewesen, rechtfertigte der Arzt die Raserei. Aus diesem Grund war er nicht bereit, die Personalien der Frau dem Gericht bekannt zu geben.

 

Das Obergericht verneinte aber eine Notstandsituation. Der Angeklagte erwecke den Eindruck, er gebrauche das Arztgeheimnis als Vorwand, um keine detaillierten Angaben zur Patientin zu machen, befanden die Oberrichter. So habe der Verzeigte auf die Entbindung vom Arztgeheimnis durch die Gesundheitsdirektion und damit auf die Möglichkeit der Beseitigung eines Beweisnotstandes verzichtet. Allerdings wäre es selbst bei der Annahme einer Notfallsituation zu einem Schuldspruch gekommen. So habe der Arzt eine Fahrt von etwa 50 Minuten bis zur Praxis in Kauf genommen. Dies zeige, dass keine unmittelbare Gefahr für die Patientin gedroht habe. Zudem sei es zumindest fraglich, ob die Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer durch die massive Geschwindigkeitsüberschreitung wegen eines Zeitgewinns von höchstens einigen Minuten noch verhältnismässig wäre, gaben die Oberrichter zu bedenken. Der Arzt muss jetzt mit dem Entzug des Führerausweises für ein halbes Jahr durch die Administrativbehörde rechnen.

Bevölkerung wünscht mehr Polizeipräsenz

 

Die Luzernerinnen und Luzerner fühlen sich am stärksten durch den Strassenverkehr bedroht. Auch die Gefahr, bestohlen oder angepöbelt zu werden oder die von Sachbeschädigungen wird als hoch eingetuft.

 

Dies zeigt eine am Montag vorgestellte repräsentative Befragung zur Sicherheit im Kanton Luzern. Die Kantonspolizei führte die Umfrage zum dritten Mal nach 2000 und 2003 durch, die Stadtpolizei beteiligte sich zum ersten Mal. Die Firma DemoSCOPE befragte 1003 Personen zur Situation im Kanton und 703 zu der in der Stadt.

 

Yvonne Schärli, Sicherheitsdirektorin des Kantons Luzerns, sagte, die Umfrage zeige, dass in den letzten Jahren der richtige Weg eingeschlagen worden sei. Sie zog, genauso wie ihre städtische Amtskollegin Ursula Stämmer, eine positive Bilanz aus der Umfrage.

 

Die Angst geht nicht um

 

98 Prozent (2003: 98 Prozent) der befragten Personen fühlen sich tagsüber draussen sehr sicher oder eher sicher. In der Nacht sind es 93 (80) Prozent. Auch in den Strassen der Stadt Stadt fühlen sich nachts 87 Prozent sehr oder eher sicher.

 

Auffallend ist, dass das Image gewisser Luzerner Quartiere, etwa der Basel- und Bernstrasse, schlecht ist. Die Bewohner dieser Viertel stufen ihre eigene Sicherheit bedeutend höher ein als Auswärtige.

 

Als klar grösste Bedrohung sehen die Befragten den Strassenverkehr. Aber auch die Gefahr, Opfer von Diebstahl, Sachbeschädigungen oder Anpöbeleien zu werden, wird als hoch eingestuft.

 

Die Befragung zeigte zudem, dass die klassische Kriminalität als weniger gravierendes Sicherheitsproblem angesehen wird als noch im 2003. Bei der Einschätzung der Jugendkriminalität und des Strassenverkehrs gab es kaum Veränderungen, der Drogenmarkt wird als grösseres Problem eingestuft als noch vor drei Jahren.

 

Mehr Verkehrskontrollen

 

Für Beat Hensler, Kommandant der Kantonspolizei, zeigt die Umfrage, dass bei der Bekämpfung der Kriminalität der richtige Weg eingeschlagen worden sei. Für den Strassenverkehr müssten aber weitere Massnahmen geprüft werden. Auffallend sei, dass Tempokontrollen eine hohe Akzeptanz geniessen würden.

Die Polizei hat gemäss der Umfrage einen guten Ruf, und der Polizeischutz wird als genügend eingestuft. Skeptischer ist die Bevölkerung gegenüber dem Einsatz von privaten Sicherheitskräften, des Zivilschutzes oder der Armee.

 

Zwei Drittel befürworten eine Aufstockung der Korps. Eine solche ist auch nötig, wenn die Einasatzbereitschaft wie von der Bevölkerung gewünscht erhöht werden soll.

 

Unentschlossen zeigten sich die zur Stadt befragten Personen zum Thema Videoüberwachung. Um das Sicherheitsempfinden zu stärken, bevorzugt die Stadt eine gute Beleuchtung der Gassen und Plätze. Sie hat dazu eigens einen neuen Beleuchtungsplan entworfen.

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ABSCHREIBER WEGEN AUSLÄNDERN. Die Polizei bedauert jedoch, dass nicht alle Temposünder zur Kasse - und somit zur Rechenschaft - gezogen werden können. «Gerade bei ausländischen Temposündern ist die Halterermittlung sehr aufwendig», sagt Mannhart. Mit der Einrichtung von Konten in Frankreich, Deutschland, Holland und Italien wolle man diese Quote nun senken. «Ausserdem führen wir eine Liste, auf der alle Temposünder aus dem Ausland vermerkt sind.» Diese werde an Grenzkontrollen immer kurz durchgegangen.

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Die «Black Box» fürs Auto kommt

Die Winterthur startet Pilotprojekt mit «Crash Recordern»

 

Die Winterthur-Versicherung geht bei Unfallabklärung und -prävention neue Wege: Sie offeriert jungen Lenkern eine deutliche Prämienverbilligung auf Kasko- und Haftpflichtversicherung, wenn sie dem Einbau eines sogenannten «Crash Recorders» zustimmen. Das Gerät zeichnet bei einem Unfall relevante Daten auf, die eine raschere Rekonstruktion der Ereignisse erlauben.

 

 

 

Vor allem bei schweren Unfällen soll der Crash Recorder die Abklärung vereinfachen.

 

 

rel. Die «Black Box» kennt man aus der Flugzeugindustrie. Das Kästchen enthält Aufzeichnungen, die im Fall einer Katastrophe erlauben, den Unfallhergang zu rekonstruieren. Etwas Ähnliches ist der «Crash Recorder» für Autos. Das Aufzeichnungsgerät speichert zwar nicht permanent Daten. Bei einem Unfall aber werden Daten wie Beschleunigung in Fahrt- und Querrichtung, kollisionsbedingte Geschwindigkeitsveränderungen sowie Datum und Uhrzeit des Geschehens erfasst. Daraus lässt sich Hergang und Schwere des Unfalls ablesen.

 

Abklärungen, die bei komplexen Unfällen teilweise Monate in Anspruch genommen haben, können so verkürzt werden, womit auch die Kosten für Ermittlung und Gutachter gespart werden.

Gefährdete Junglenker

 

Die Winterthur lanciert ab Anfang 2007 ein Pilotprojekt mit solchen «Crash Recordern». Jungen Lenkern im Alter zwischen 18 und 25 Jahren wird das Angebot unterbreitet, dem Einbau eines «Crash Recorders» zuzustimmen. Dafür erhalten sie einen Rabatt auf die Kasko- und Haftpflichtversicherung von 20 Prozent.

 

Im Rahmen des Pilotprojekts will die Versicherung ihre Erfahrungen mit dem Recorder vertiefen. Vor allem soll die Akzeptanz solcher Geräte bei Autolenkern untersucht werden. In einer zweiten Phase wird geprüft, ob das Angebot mit «Crash Recordern» ausgeweitet werden soll und zu welchen Konditionen dies geschehen soll.

 

Die Unfallforschung der Winterthur verspricht sich vom Crash Recorder aber nicht nur im Fall eines Zusammenstosses, den Unfallhergang mit geringem Aufwand präzise zu rekonstruieren und dadurch eine rasche und objektive Schadenzuteilung vorzunehmen. Vom Recorder soll auch eine gewisse Präventivwirkung ausgehen. «Wir gehen davon aus, dass Lenker vorsichtiger fahren, wenn sie wissen, dass ein «Crash Recorder» in ihrem Fahrzeug eingebaut ist», meint Anton Brunner, Leiter der Unfallforschung. Auch aus diesem Grund wendet sich das Pilotprojekt an die Zielgruppe der jungen Lenker, die einem höheren Unfallrisiko ausgesetzt sind als ältere Verkehrsteilnehmer.

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Keine Blechpolizisten für den Aargau

 

Im Kanton Aargau werden keine Blechpolizisten zur Geschwindigkeitskontrolle aufgestellt. Der Grosse Rat lehnte ein Postulat aus den Reihen der Grünen mit 8 gegen 116 Stimmen ab, das einen Blechpolizisten in Dottikon AG forderte.

 

Die Verkehrssicherheit sei an der Kantonsstrasse in Dottikon nicht mehr gewährleistet, sagte die Grüne Grossrätin Annalise Schweizer. Die Höchstgeschwindigkeit von 50 Stundenkilometern werde nicht eingehalten. «Die Anwohner haben die Nase voll.»

 

Aargau setzt auf mobile Kontrollen

 

Landammann Kurt Wernli sprach sich gegen die Forderung nach einem Blechpolizisten aus. Der Aargau setze mit Erfolg auf mobile Radarkontrollen.

 

Pro Jahr würden 5 Millionen Franken Bussengelder eingenommen. Die Regierung und nicht das Parlament habe die Kompetenz, über Standorte für stationäre Kontrollgeräte zu entscheiden.

 

Bessere Verkehrssicherheit

 

Vertreter der SP und EVP unterstützten das Postulat. Sprecher von SVP und FDP lehnten es ab. Der Grosse Rat hatte bereits im Juni 2005 ein Postulat für die generelle Stationierung von Blechpolizisten mit 61 gegen 59 Stimmen verworfen.

 

Blechpolizisten kommen für die Regierung einzig an Orten in Frage, «wo mit baulichen Massnahmen die Verkehrssicherheit nicht erhöht werden kann.» Im Aargau sei die Zahl der kritischen Stellen im Strassenverkehrsnetz reduziert worden.

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Jeder Dritte will wieder Tempo 130 auf Autobahnen

 

65 Prozent der Schweizer wollen auf Autobahnen schneller fahren als 120 km/h. Dies zeigt eine Untersuchung von Perspektive Schweiz im Internet.

 

Rund 21 000 Teilnehmer beteiligten sich bislang an der dritten Online-Befragung von Perspektive Schweiz: Eine erste Auswertung im Bereich Verkehrspolitik brachte bei der Frage «wie hoch soll die maximale Geschwindigkeitsbeschränkung bei guten Bedingungen auf Schweizer Autobahnen sein?» ein klares Ergebnis: Rund 65% wünschen sich eine höhere Maximalgeschwindigkeit als Tempo 120.

 

32% der Befragten wollen die ehemalige Limite von 130 km/h wieder einführen, 19% sind für 140, 8% für 150 und 6% möchten eine höhere oder gar keine Geschwindigkeitsbegrenzung auf der Autobahn. Demgegenüber stehen 29%, die mit den heuteigen 120 km/h zufrieden sind. Bei den Frauen liegt dieser Anteil bei 37%.

 

Eine effektive Erhöhung der Tempolimite auf Autobahnen steht derzeit aber nicht zur Debatte. «Wir sind gegen eine Erhöhung – unter anderem wegen der Verkehrssicherheit», sagt etwa TCS-Sprecher Stephan Müller. Um den Verkehrsfluss aufzulockern, schlage man auf Abschnitten mit Tempo 80 eine Wechselsingalisation vor.

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Jeder Dritte will wieder Tempo 130 auf Autobahnen

Besser Klingt: 2/3 wollen schneller als :lol: fahren dürfen. :o

noch besser klingt: von 10 Personen wollen 7 schneller als :lol: fahren :koch: . Die drei anderen sind eine klare Minderheit :o . Somit wäre doch ein Volksentscheid glasklar.

Der TSC-Sprecher hat nur das übliche Dumpfbackenargument "Verkehrsicherheit" :geil: .

:cop01:

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Immer mehr betrunkene Velofahrer

 

Immer mehr Velofahrer bauen in betrunkenem Zustand Unfälle. Doch der Bundesrat will den Alkoholgrenzwert für Velofahrer von 0,8 auf 1,1 Promille erhöhen.

 

Mindestens 65 Velofahrer sind 2005 in angetrunkenem Zustand verunfallt und dabei schwer verletzt oder getötet worden. Vor der Senkung der Promillegrenze im gleichen Jahr von 0,8 auf 0,5 war die Zahl der verunfallten alkoholisierten Radfahrer tiefer.

 

Gemäss einer Statistik der Beratungsstelle für Unfallverhütung (bfu) wurden 2004, noch vor der Senkung der Promillegrenze, 49 bei Unfällen getötete oder schwer verletzte Radfahrer gezählt, die angetrunken unterwegs gewesen waren. Zwischen 1995 und 2003 bewegte sich die Zahl zwischen 32 und 47.

 

Keine wissenschaftliche Erklärung

 

Die bfu hat noch keine wissenschaftliche Erklärung für die deutliche Zunahme im letzten Jahr. Es sei aber durchaus möglich, dass für den Heimweg nach dem Alkoholkonsum vermehrt aufs Velo umgestiegen werde, sagte bfu-Mediensprecher Rolf Moning zu einem Bericht in der «Berner Zeitung» vom Mittwoch.

 

Andererseits seien die Polizeien durch die Einführung des Blutalkohol-Grenzwerts von 0,5 Promille Anfang 2005 sensibilisiert. Verunfalle ein Velofahrer, würden deshalb öfter Alkoholkontrollen durchgeführt.

 

Keine Kampagne geplant

 

Eine Kampagne gegen das Radfahren in angetrunkenem Zustand plant die bfu nicht, da diese Problematik gemäss einer Studie aus dem Jahr 2005 von nur geringer Unfall-Relevanz ist. Wer mit zu vielen Promillen aufs Velo steige, gefährde in den allermeisten Fällen nur sich selbst, führte Moning aus.

 

Der Alkohol-Grenzwert von 0,5 Promille gilt auch für Radfahrer. Wer auf dem Velo mit zuviel erwischt wird, riskiert laut Moning aber lediglich eine Geldbusse oder Haft. Zeige sich, dass ein Radfahrer ein gravierendes Problem mit Alkohol habe, könne ihm in Ausnahmen auch der Führerausweis abgenommen werden.

 

 

So schnell ist der Ausweis weg

 

Mit dem Kaskadensystem fasst das Schweizer Gesetz junge Wiederholungstäter im Strassenverkehr deutlich härter an!

 

«Gib Gas, ich will Spass» sang der Neue-Deutsche- Welle-Star Markus in den Achtzigern. Heute könnte ihm mit dieser Einstellung – zumindest in der Schweiz und als Youngster – der Spass schnell vergehen. Der «Spasskiller» nennt sich Kaskadensystem. Das Gesetz fasst Wiederholungstäter im Strassenverkehr seit einiger Zeit wesentlich härter an – das kann bis zum Fahrverbot auf Lebzeiten führen.

 

Das Kaskadensystem kann speziell die Grünschnäbel unter den Autofahrern besonders hart treffen. Denn den Fahrausweis gibts heute nach bestandener praktischer Prüfung drei Jahre lang nur auf Probe. Wer sich die definitive Fahrerlaubnis verdienen will, muss zwei Weiterausbildungskurse (WAB) absolvieren und darf vor allem keinen «Mist» bauen.

 

Schlecht ist in der Bewährungsfrist alles, was zum Ausweisentzug führt (zu schnell, zu viel Alkohol, Drogen). Beim ersten Ausweisentzug verlängert sich die Probefrist von drei auf vier Jahre.

 

Beim zweiten innerhalb der Bewährungsfrist wirds happig: Der Fahrausweis wird annulliert, es folgt eine Einladung zum Verkehrspsychiater. Lautet der Befund auf «verkehrsuntauglich», ist der Ofen aus. Ein solcher Kandidat kann sich für lange Zeit oder vielleicht sogar für immer, vom Autofahren verabschieden.

 

Bei einem positiven Befund gehts zurück zum Start. Das heisst, die ganze Ausbildung inklusive Theorieprüfung, Bestellen des Lernfahrausweises, Fahrunterricht, praktische Prüfung muss nochmals durchgeackert werden. Und natürlich gibts den Fahrausweis auch beim zweiten Mal nur auf Probe.

 

Übrigens: Der Ausweis ist schnell weg: ab 21 km/h zu schnell innerorts, ab 26 km/h ausserorts und ab 31 km/h zu viel auf der Autobahn (je 1 Monat). Für drei Monate zum Fussgänger wird, wer am Steuer mit 0,8 oder mehr Promille erwischt wird. Mit Werten zwischen 0,5 und 0,79 Promille kann man mit einer Verwarnung davonkommen.

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Geblitzt! Da schlug Raser mit Gartenhacke zu

VON RALPH DONGHI

24.11.2006 | 01:57:50

 

OBERBUCHSITEN SO – Was macht ein Hobby-Gärtner, wenn er auf der Autobahn geblitzt wird? Er wird zum «Radar-Mörder»!

 

 

Der 47-jährige Hobby-Gärtner rast nachts mit seinem Ford Sierra auf der A1 Richtung Zürich. Er will heim in den Aargau. Prompt wird er in Oberbuchsiten geblitzt – 164 km/h!

 

Er rast, diesmal vor Wut. Bremst ab, fährt auf dem Pannenstreifen zurück, stoppt.

 

Der Hobby-Gärtner packt seine Gartenhacke, überquert die A1, klettert auf die Mittelleitplanke – und demoliert die Radaranlage. In beiden Fahrtrichtungen! Dann gehts heim.

 

Die Anlage ist berühmt: Auch Tennislegende Boris Becker (38) wurde von ihr schon geblitzt.

 

Und die Anlage ist topmodern. Die Bilder gehen direkt zum Zentralcomputer. Pech: Kurz nach dem Hobby-Gärtner wird noch ein Autofahrer geblitzt. Auf dem Bild sieht man den Ford Sierra auf dem Pannenstreifen. Die Polizei kombiniert messerscharf: Das kann nur der «Radar-Mörder» sein. Der Aargauer ist seinen Ausweis sofort los.

 

Vom Amtsgericht Balsthal SO erhielt er jetzt die Quittung für die Attacke vom 14. September 2004: zwei Monate Gefängnis, aufgeschoben zugunsten einer Therapie.

 

Und von der Polizei bekam er eine Rechnung: 121´318.95 Franken für die zertrümmerte Radaranlage.

«Unfassbar», sagt sein Anwalt Marc Finger (34). «Er hat nur die Aussengehäuse kaputt gemacht! Das hätte ein Metallbauschlosser billiger geflickt.» Amtsgerichtspräsident Franz Jeker (58) hat die Rechnungs-Angelegenheit auf den zivilrechtlichen Weg verwiesen. «Es gibt noch Klärungsbedarf.»

 

Dabei wäre der teure Ausraster gar nicht nötig gewesen. Die Radaranlage wurde damals noch getestet. Ohne Folgen für Schnellfahrer. «Ich hörte, dass andere Geblitzte deshalb gar keine Busse bekamen», sagt Anwalt Finger.

 

Er will jetzt das Urteil weiterziehen und die Rechnung anfechten.

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hat wer den bericht im 10 vor 10 von gestern geeshen?

 

ab 1.1.2007 kennt unser strafrecht keine gefängnisstrafen unter 6 monaten mehr. Folge: jetzt wirds "rasen" richtig richtig teuer. nicht das es vorher billig war, aber jetzt weht ein anderer wind:

 

gemäss 10 vor 10 kostet ab 1.1.07 eine übertretung innerorts um 40km/h:

 

Einkommen im Monat | Bussgeld

Fr. 0 | Fr. 900.-

Fr 5'000 | Fr. 3'000.-

Fr. 10'000 | Fr. 5'000.-

Fr. 250'000 | Fr. 90'000.- (maximale Busse)

 

Das Bussgeld wird allerdings "auf Bewährung" gesproch, in der Regel für 1-2 Jahren. Will heissen: Zahlen muss man erst, wenn man in den nächsten 1-2 Jahren nochmals für ein Verkehrsdelikt vor den Richter wandert.

 

Zusätzlich zum "Bussgeld auf Bewährung" gibts aber noch ein effektives Bussgeld, dass dann auch zur Zahlung fällig wird.

Einkommen im Monat | Bussgeld

Fr. 0.- | Fr. 800.-

Fr. 5'000.- | Fr. 1'200.-

Fr. 10'000.- | Fr. 2'000.-

Fr. 250'000.- | Fr. 10'000.-

 

Wenn also jemand innert Bewähungsfrist 2 mal 40km/h zuviel innerorts hat, zahlt er (abgesehen von einem irsinnig langen Fahrverbot) wohl 2 mal den "Bewährungs-Katalog" und einmal den "normalen", da dass zweite Mal das "Bussgeld auf Bewährung" wohl nicht mehr auf Bewährung gesprochen wird.

 

Unser Grossverdiener mit 250'000.- drückt also - wohl mit Richterspruchgebühren usw - mal Fr. 200'000 ab :B):

 

Quelle: 10 vor 10 vom 24.11.2006

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Fr. 0.- | Fr. 800.-

Fr. 5'000.- | Fr. 1'200.-

Fr. 10'000.- | Fr. 2'000.-

Fr. 250'000.- | Fr. 10'000.-

Je mehr man verdient, um so eher kann man rasen. Je höher das Einkommen desto geringer der Anteil am Bußgeld daran. :B)::30:

 

ein Viertel

ein Fünftel

ein Fünfundzwanzigstel

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Fr. 0.- | Fr. 800.-

Fr. 5'000.- | Fr. 1'200.-

Fr. 10'000.- | Fr. 2'000.-

Fr. 250'000.- | Fr. 10'000.-

Je mehr man verdient, um so eher kann man rasen. Je höher das Einkommen desto geringer der Anteil am Bußgeld daran. :B)::30:

 

ein Viertel

ein Fünftel

ein Fünfundzwanzigstel

stimmt, aber man muss auch das ganze in relation zum betrag sehen, nicht einfach blind hochrechnen. für 40km/h innerots Fr. 90'000 (60'000 €) hinzublättern, das ist schon etwas grotesk. unabhängig davon, wieviel man verdient.

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Guest Raser_Olympiakos7

basel-stadt "budgetierte" fürs jahr 2006 busseinnahmen von ca. 16,5 millionen franken.

 

bis ende september waren es schon 16millionen, das heisst bis ende jahr sicherlich um die 18-20 millionen franken.

 

also wirklich... das die nicht mal richtig budgetieren können... :B):

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Aus Protest hunderte von Parkbussen nicht bezahlt

 

Der 47-jährige E. L.* hat mehrere hundert Parkbussen nicht bezahlt. Dafür soll er in den Knast. Gestern wehrte er sich vor Gericht.

 

«Ich habe zuhause eine Schachtel, die mit hunderten Parkbussen gefüllt ist», sagte L. zu 20 Minuten. Für 25 von ihnen hat der Stadtrichter eine Umwandlung in Haft verfügt. Weil L. dagegen Einsprache erhoben hat, stand er gestern vor dem Bezirksgericht Zürich.

 

Er bezahle die Bussen nur teilweise aus finanziellen Gründen nicht, so der arbeitslose Informatiker. Sein Motiv sei der Protest: «Es ist ungerecht, dass ich fast täglich gebüsst wurde, wenn ich mein Auto vor meine Wohnung im Kreis 5 stellte, während das Ausgehvolk aus dem Aargau, das nachts im Parkverbot parkiert, ungeschoren davonkommt.» Die «Hilfssheriffs» würden nämlich nur tagsüber Bussen verteilen. Dafür glaubt der Angeklagte einen nahezu empirischen Beweis zu haben: «Keine von meinen hunderten Parkbussen wurde vor 8 oder nach 17 Uhr ausgestellt.» Wegen dieser Ungleichbehandlung habe er nicht mehr gezahlt.

 

Weil die Bussen allesamt rechtskräftig sind, wird L. nicht um einen längeren Gefängnisaufenthalt herumkommen. Allein die 25 Bussen, die gestern vor Gericht behandelt wurden, summieren sich auf 6500 Franken. Da pro Hafttag nur 30 Franken abgegolten werden, sind dies über 200 Tage Knast. Wenigstens wird L. nicht nur während seiner Zeit hinter Gittern keine neuen Parkbussen mehr sammeln: Er hat seinen Audi verkauft.

 

 

33 Bussensünder sitzen im Knast

 

«33 Personen sind derzeit im Kanton Zürich in Haft, weil sie Bussen nicht bezahlt haben», sagte Rudolf Hablützel, Stabschef Gefängnisse des Kantons Zürich, gestern zu 20 Minuten. Die Zürcher Bussensünder müssen ins Vollzugszentrum Urdorf, das eigens für sie geschaffen wurde. Täglich verursacht ein Häftling Kosten von 120 Franken. Dennoch lohne es sich, Zahlungsverweigerer einzusperren, so Hablützel: «Die Haftandrohung hat zur Folge, dass viele im letzten Moment doch noch zahlen.» Das bringe jährlich Einnahmen in mehrfacher Millionenhöhe.

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Betrunkener fährt zwei Fussgänger tot

 

Ein betrunkener Automobilist hat am Freitagabend in Conthey VS zwei Personen überfahren, die auf einem Zebrastreifen die Strasse überqueren wollten. Die beiden Fussgänger wurden auf der Stelle getötet.

 

Der Unfall ereignete sich kurz nach 21 Uhr auf der Höhe eines Restaurants, wie die Walliser Kantonspolizei am Samstag bekannt gab. Zwei noch nicht identifizierte Fussgänger wollten die Strasse auf dem Zebrastreifen überqueren. Dabei wurden sie von einem Auto erfasst und getötet.

 

Weshalb der 36-jährige Walliser die zwei Fussgänger überfuhr, ist laut Polizei noch nicht geklärt und wird vom zuständigen Untersuchungsrichter abgeklärt. Ein Atemlufttest, dem sich der Autofahrer unterziehen musste, fiel positiv aus.

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Raser von Jona kriegt 6 Jahre!

 

ST. GALLEN – Drei Menschen kamen bei diesem Rennen ums Leben. Zwei Jahre später wird der Schuldspruch für den Raser von Jona rechtskräftig: Er muss für sechs Jahre ins Zuchthaus.

 

Die Richter verurteilten den einzig Überlebenden des Raserrennens wegen Mittäterschaft zu mehrfacher eventualvorsätzlicher Tötung und sechs Jahren Zuchthaus.

 

Der heute 25-jährige Angeklagte aus Serbien-Montenegro will das Urteil akzeptieren. Wie sein Verteidiger erklärte, seien zum einen die Chancen auf einen Rekurserfolg beim Bundesgericht in Lausanne gering, zum andern müsste der Angeklagte die Kosten selber tragen – und das kann er sich nicht leisten. Auch bei der Staatsanwaltschaft hiess es, man werde das Urteil akzeptieren.

Das Gericht war zum Schluss gekommen, dass die Fahrweise des Angeklagten und seines tödlich verunfallten Kollegen nicht mehr als verantwortungsloser, riskanter oder unverantwortlicher Leichtsinn abgetan werden könne. Sie müsse vielmehr als eventualvorsätzliche Tötung bewertet werden.

 

Beim Unfall am Morgen des 5. Juni 2004 auf der A53 bei Jona waren ein korrekt fahrender Automobilist, der zweite Raser und dessen Beifahrer ums Leben gekommen.

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Guest Beobachter

Ich gebe zu, das sind alles sehr tragische und bedauerliche Fälle. Eine Frage bleibt jedoch für mich offen: War bei den beschriebenen Extremfällen mit Toten nicht möglicherweise Alkohol im Spiel? In Deutschland spielt bei solchen Unfällen mit extrem hohem Tempo m. W. nach sehr oft der Mißbrauch des Kraftwagens unter Alkoholeinfluß eine Rolle. In der Schweiz sollen ferner bei der Autoraserei Leute aus dem ehemaligen Jugoslawien überrepräsentiert sein, hieß es einmal in der SF1-Arena. Ich weiß nicht, ob das stimmt.

 

Im übrigen interessiere ich mich sehr für Schweizer Verkehrspolitik. Ich bin nämlich regelmäßiger "Automobil Revue"-Leser.

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Ich kann mir nicht vorstellen das überhöhte Geschwindigkeit Unfallursache #1 ist.

Die Geschwindigkeit ist aber sehr massgebend für den Ausmass des Unfalles wenn er mal eintritt.

 

Das ist der EINZIGE Grund warum die Schweden und Norweger zB auf ihren teilweise EXTREM breiten und guten Strassen Tempo 70 bis Tempo 90 Limits haben. Und diese beiden Länder sind auch sehr ehrlich mit ihren Begründungen. Und wer im August schon mal nachts in Schweden gefahren ist, weiss warum Tempo 70, teilweise, sehr sinnvoll ist.

 

Ich weiss das ich GB, Deutschland, Österreich und in Skandinavien (N, DK, S) bei ca 30% der Unfälle Defekte an Reifen (inkl. falsche Bereifung, zB Sommerreifen im Winter, Breitreifen im vergleich zu Serienbereifung bei Regen => Aquaplaning) oder Bremsen gefunden worden sind. Kann mir nicht vorstellen dass in der Schweiz dies wesentlich anders ist.

 

Somit kann ich die Einstellung der Schweizer auch nicht wirklich nachvollziehen. Es ist einfach übertrieben. Mit Kanonen auf Spatzen schiessen nennt sich das. Es gibt nun mal Unfallschwerpunkte und es gibt Idioten. Die Unfallschwerpunkte kann man entschärfen. Die Idioten hingegen finden immer wieder einen weg der Welt ihrer Idiotie zu beweisen. Und manchmal ist das halt das Auto. Deswegen alle Autofahrer zu jagen als wären sie für den Weltuntergang verantwortlich ist nicht Zielführend. Das Problem wird dammit nicht gelöst.

 

Meine Meinung ist dass die Verkehrssicherheit ein grosses Thema ist. Seit Jahren wurde an den Statistiken gedreht um sie zu schönern. Jetzt geht das nicht mehr und dann muss halt extrem hart durchgegriffen werden dammit 10 Leben gerettet werden. Nicht falsch verstehen...aber so ein Aufwand ist einfach doof wenn pro Jahr mindestens mehr als das 10-fache an Grippalen Infektionen und deren folgen sterben.

 

Fazit: alles Hexenjagd. Deswegen habe ich auch einen Hexenjägerdetektor.

Nur meine $0.02.

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Ich kann mir nicht vorstellen das überhöhte Geschwindigkeit Unfallursache #1 ist.

Die Geschwindigkeit ist aber sehr massgebend für den Ausmass des Unfalles wenn er mal eintritt.

 

Das ist der EINZIGE Grund warum die Schweden und Norweger zB auf ihren teilweise EXTREM breiten und guten Strassen Tempo 70 bis Tempo 90 Limits haben. Und diese beiden Länder sind auch sehr ehrlich mit ihren Begründungen. Und wer im August schon mal nachts in Schweden gefahren ist, weiss warum Tempo 70, teilweise, sehr sinnvoll ist.

 

Ich weiss das ich GB, Deutschland, Österreich und in Skandinavien (N, DK, S) bei ca 30% der Unfälle Defekte an Reifen (inkl. falsche Bereifung, zB Sommerreifen im Winter, Breitreifen im vergleich zu Serienbereifung bei Regen => Aquaplaning) oder Bremsen gefunden worden sind. Kann mir nicht vorstellen dass in der Schweiz dies wesentlich anders ist.

 

Somit kann ich die Einstellung der Schweizer auch nicht wirklich nachvollziehen. Es ist einfach übertrieben. Mit Kanonen auf Spatzen schiessen nennt sich das. Es gibt nun mal Unfallschwerpunkte und es gibt Idioten. Die Unfallschwerpunkte kann man entschärfen. Die Idioten hingegen finden immer wieder einen weg der Welt ihrer Idiotie zu beweisen. Und manchmal ist das halt das Auto. Deswegen alle Autofahrer zu jagen als wären sie für den Weltuntergang verantwortlich ist nicht Zielführend. Das Problem wird dammit nicht gelöst.

 

Meine Meinung ist dass die Verkehrssicherheit ein grosses Thema ist. Seit Jahren wurde an den Statistiken gedreht um sie zu schönern. Jetzt geht das nicht mehr und dann muss halt extrem hart durchgegriffen werden dammit 10 Leben gerettet werden. Nicht falsch verstehen...aber so ein Aufwand ist einfach doof wenn pro Jahr mindestens mehr als das 10-fache an Grippalen Infektionen und deren folgen sterben.

 

Fazit: alles Hexenjagd. Deswegen habe ich auch einen Hexenjägerdetektor.

Nur meine $0.02.

 

genau meine Meinung, die schweizer sind Masochisten, und deshalb ist es für "lebendige" ausländer besonders schwierig hier. das klima ist hier vergiftet, es geht nur noch ums geld und um "regeln befolgen". kein wunder ist hier die erotik ausgegangen. die ch-männer holen sich thays, und die ch-weiber gehen mittlerweile nach afrika ihre macker (die auf aufenthalt aus sind!) holen. dann beschweren sich die ch's über zuviel ausländer :rolleyes:

 

naja, gehört nicht unbedingt hierrein, aber irgendwie färbt eine lebensart auch auf die gesetze ab...

 

Ps: in der CH gibt es mehr Selbsmorde als verkehrstote. aber dies will man nicht hören. :koch:

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Ps: in der CH gibt es mehr Selbsmorde als verkehrstote. aber dies will man nicht hören. :rolleyes:

Hier in D auch: 11000 Selbstmorde, 5000 Verkehrstote, und übrigens: 6000 im Haushalt tödlich Verunglückte.

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Ps: in der CH gibt es mehr Selbsmorde als verkehrstote. aber dies will man nicht hören. :rolleyes:

Hier in D auch: 11000 Selbstmorde, 5000 Verkehrstote, und übrigens: 6000 im Haushalt tödlich Verunglückte.

 

echte Probleme in der EU & CH:

Mehr Suizide als Verkehrstote

 

Mehr als 27 Prozent aller Erwachsenen in der EU bekommen jedes Jahr psychische Probleme. Am häufigsten treten dabei Depressionen und Angststörungen auf.

 

Psychische Erkrankungen seien die Hauptursache für die rund 58 000 Selbsttötungen jährlich in der EU. Das übertreffe die Zahl der Verkehrstoten.

 

Auch die wirtschaftlichen Auswirkungen sind gemäss der EU-Kommission beträchtlich: Psychische Erkrankungen belasteten das Gesundheits- und Bildungswesen sowie die Justiz. Zusammen mit Produktionsausfällen verringere dies die Wirtschaftsleistung in Höhe von drei bis vier Prozent.

 

Das Ausmass psychischer Erkrankungen ist dabei in den Mitgliedstaaten sehr unterschiedlich: In Litauen liegt die Selbstmordrate laut der Statistik bei 44 pro 100 000 Einwohnern, während sie in Griechenland 3,6 beträgt.

 

und:

 

Verkehrstote in der Schweiz

 

Artikel im „Der Bund“ vom 14. Febr. 2003, Seite 44

 

2002 513 Verkehrstote bei ca. 3,7 Mio Autos

 

Trotz massiver Zunahme des Verkehrs konnte die Zahl der Verkehrstoten erfreulicherweise

enorm gesenkt werden. Ueber Verkehrsunfälle und Verkehrstote/Verletzte wird in den Medien und im TV ständig berichtet, so dass die Bevölkerung diesbezüglich sensibilisiert ist,

dies im Gegensatz zu den Suiziden, über die kaum gesprochen wird.

 

 

Suizidversuche und Suizide

Jedes Jahr 15'000 bis 90'000 SuizidversucheJedes Jahr zwischen 1'200 bis 1'500 Suizide

Risikoalter: 15 – 25 Jahren

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Lenker stoppte nicht – da schoss der Polizist

 

Eigentlich begann alles ganz harmlos: Eine Aargauer Polizeipatrouille begleitete in der Nacht auf gestern einen Schwertransport nach Langenthal.

 

Als der LKW dort abbiegen sollte, nahte ein Personenwagen ohne Licht. Zwei Polizisten forderten den 23- bis 28-jährigen Lenker auf anzuhalten. Der Mann gehorchte jedoch nicht und steuerte sein Auto geradewegs auf einen Beamten zu. Dieser sprang zur Seite – dann zückte er seine Dienstwaffe und schoss auf den bordeauxroten VW Golf mit Berner Kennzeichen. «Ob der Wagen getroffen wurde, wissen wir nicht», sagt Heinz Pfeuti von der Berner Kapo. Der unbekannte Lenker konnte entkommen.

 

Reinach/Autobahn H18: Stationäre Radaranlage auf der Autobahn H18 an neuem Ort

 

Nach Abschluss der entsprechenden Installationsarbeiten hat die Polizei Basel-Landschaft dieser Tage auf der Kantonalen Autobahn H18 die stationäre Radar-Anlage wieder in Betrieb genommen - allerdings an einem neuen Ort. Die Anlage wurde vom alten Standort im Bereich der SBB-Brücke in Münchenstein BL um einige Kilometer in Richtung Süden versetzt und befindet sich nun neu unmittelbar vor den Nordportalen des Reinacher Tunnels. Die dort erlaubte Höchstgeschwindigkeit beträgt 80 km/h. Die Anlage verfügt über eine analoge Technik und ist auf beide Fahrtrichtungen ausrichtbar.

 

Die Polizei Basel-Landschaft ruft in Erinnerung, dass überhöhte Geschwindigkeit die häufigste Unfallursache in unserer Region darstellt. Auf der Kantonalen Autobahn H18 - speziell im Bereich der Nordportale des Reinacher Tunnels - wird gemäss polizeilichen Erkenntnissen die signalisierte Geschwindigkeit häufig nicht eingehalten. Dies stellt, speziell auch in Anbetracht der dort herrschenden, hohen Verkehrsdichte, ein nicht zu unterschätzendes Risiko bezüglich Verkehrssicherheit dar. Gestützt auf diese Erkenntnisse hat sich die Polizei Basel-Landschaft für die Installation der Anlage am erwähnten Standort entschieden.

 

Die offizielle Bekanntmachung des neuen Standortes erfolgt im Sinne der Transparenz und der Verkehrssicherheit.

 

www.polizei.bl.ch

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Also ich finde es auch nicht so prickelnd, dass ein Cop auf offener Straße einfach herumballert um danach nichtmal zu wissen, ob er das Auto (wahrlich kein kleines Ziel) getroffen hat oder nicht. Vielleicht hat er ja auch ein Wohnzimmerfenster getroffen.

 

Imho ist hier keine Verhältnismäßigkeit gegeben, der doofe BuIIe (hier trifft das mal zu) hat wohl zu viel Cobra11 geschaut.

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