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Pressemitteilungen Schweiz


Guest Tim002

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Langsam reichts mein Freund!

 

Ich habe mich in genau so einer Situation mit dem Motorrad abgelegt und wahrscheinlich nur überlebt, weil gerade an dieser Stelle die Leitplanke unterbrochen war.

 

Wenn du zu einer Sache nur Dummgelalle beitragen kannst, dann lass die Finger lieber vom "hinzufügen"-Button!

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Langsam reichts mein Freund!

 

Ich habe mich in genau so einer Situation mit dem Motorrad abgelegt und wahrscheinlich nur überlebt, weil gerade an dieser Stelle die Leitplanke unterbrochen war.

 

Wenn du zu einer Sache nur Dummgelalle beitragen kannst, dann lass die Finger lieber vom "hinzufügen"-Button!

 

:nolimit: Vieleicht bemerkt jetzt jemand den aggressiven Ton, der hier vorherrscht.

 

Mich stören einfach diese haltlosen Verallgemeinerungen, Lila. Mit Deinem Motorrad kannst Du auch bei 80 km/h tödlich verunfallen.

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Mich stören einfach diese haltlosen Verallgemeinerungen, Lila. Mit Deinem Motorrad kannst Du auch bei 80 km/h tödlich verunfallen.

1. dich wundern Aggressionen, obwohl gerade Du mit Deinen Äußerungen dazu beiträgst, daß solche entstehen?

2. das Beispiel von Lila war keine haltlose Verallgemeinerung, sondern leider eine nahezu alltägliche Unfallsituation Krad vs ...... .

 

Ich halte dagegen Bemerkungen wie "Mit Deinem Motorrad kannst Du auch bei 80 km/h tödlich verunfallen" für unsinnig. Das ist kein Gegen-/Argument, sondern dient allenfalls dazu, die vorherige Bemerkung ins Lächerliche zu ziehen. Auch bei 80 km/h kann so etwas passieren. Allerdings deutlich seltener und wenn, dann müssen da idR schon noch ein paar andere Aspekte hinzukommen.

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Kann, kann, kann - darum geht es nicht!

Es geht um die Praxis, um meine Erfahrungen.

Und die sagen mir erstens, dass eine Matschspur auf der Fahrbahn nun wahrlich nicht so abstrus ist, wie ein vom Himmel fallendes Klavier.

Und sie sagen mir zweitens, dass ich mit meinem Motorrad bei genau den genannten 80 km/h an anderer Stelle eine solche Situation (Matsch auf der Fahrbahn) schon gemeistert habe, während es bei 120 nicht mehr funktioniert hat.

 

Und du wunderst dich noch, dass ich aggressiv werde?

Wenn du meine tatsächlich gemachten Erfahrungen - solche Erfahrungen - ins Lächerliche ziehst.

Ich habe noch lange Zeit danach bei jedem Gedanken an den Unfall sofort einen Puls von 180 bekommen.

 

Klar bei einem Motorrad sind die Grenzen, innerhalb denen eine solche Situation gemeistert werden kann, enger als bei einem Auto aber auch dort gibt es Grenzen, das Prinzip ist das gleiche.

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Wenn du meine tatsächlich gemachten Erfahrungen - solche Erfahrungen - ins Lächerliche ziehst.

 

Obwohl dies nicht meine Absicht ist und war, kommt es hier im Forum leider öfters vor, dass Erfahrungen abgesprochen oder ins Lächerliche gezogen werden. Schmutz auf der Fahrbahn gehört zu den hunderten anderen Faktoren, die ein guter Autofahrer erfassen und in seine Fahrweise einfliessen lassen muss. Dein Beispiel mit 200 km/h auf der Landstrasse ist überzogen, denn zwischen :nolimit: und 200 km/h liegen 100%. Während 200 km/h auf vielen Landstrassen der Republik möglich sind, bedeutet das nicht, dass dies ein ständig gefahrenes Tempo ist. Umgekehrt ist auch :50: nicht der Weisheit letzter Schluss.

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Tempo, Wendemanöver, Schüsse!

09.10.2006 | 15:36:03

 

FISCHENTHAL ZH – Ein paar Sekunden Star im eigenen Actionstreifen? Versuchen tat dies ein 18-jähriger Schweizer in einer filmreifen Verfolgungsjagd. Das Ende war trotz Adrenalinschub dann aber wenig spektakulär.

 

Mit 140 km/h flüchtete der Autodieb vor der Polizei

 

Ob er sich zu viele Verfolgungsjagden in Actionstreifen reingezogen hat? Nein, das waghalsige Fluchtmanöver inklusive rauchendem Gummi, U-Turn und Schüssen erklärt sich damit, dass der Lenker mit einem gestohlenen Auto unterwegs war.

 

 

Zunächst fuhr der 18-jährige Schweizer gestern Nacht ohne Licht von Fischenthal in Richtung Wald. Das Gefährt erregte die Aufmerksamkeit einer Polizeipatrouille. Als diese im Dienstwagen das verdächtige Auto überholte und zum Anhalten aufforderte, nahm eine wahnwitzige Verfolgungsjagd ihren Anfang.

 

Der Lenker ignorierte die Aufforderung und fuhr der Polizei stattdessen mit 140 km/h davon. Sofort nahm die Polizei die Verfolgung auf. Dann quietschten die Räder, dem Flüchtenden gelang ein Wendemanöver – bis er frontal in den Streifenwagen fuhr. Doch noch gab der Jüngling nicht auf: Er versuchte im Rückwärtsgang davonzufahren.

 

Den Polizisten wurde es dann doch zu bunt. Ein Beamter stieg aus und feuerte mehrere Schüsse gegen die Räder des Fluchtautos. Diese Sprache verstand der 18-Jährige dann offensichtlich klar und deutlich. Er liess sich im Auto sitzend ohne Widerstand verhaften und gestand sofort, keinen Führerausweis zu besitzen. Immerhin: Verletzt wurde bei der ganzen Aktion niemand.

 

Frühere vergleichbare Fälle aus dem Archiv:

Basel - Ein flüchtender Autodieb ist am frühen Mittwochmorgen in Basel von der Polizei erschossen worden. Wie die Staatsanwaltschaft Basel-Stadt mitteilte, war ein Polizist zuvor vom Flüchtenden verletzt worden.

 

Das Verfahren gegen den Polizisten, der am 27. Dezember des letzten Jahres einen flüchtenden Verbrecher mit der Pistole tödlich verletzt hatte, ist eingestellt worden. Nach den Worten des 1. Basler Staatsanwalts Thomas Hug erfolgte der Schusswaffengebrauch rechtmässig.

 

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Wildwest im Elsass: Basler Polizei schiesst 18 Mal auf Autodieb - tot

 

BASEL/BOURGFELDEN (F) - Drei Basler Polizisten verfolgen in der Nacht auf Freitag einen Autodieb, der auf Schleichwegen ins Elsass flieht. Kurz nachdem Dieb und Verfolger die unbewachte Grenze überqueren, kommt es zur Schiesserei, bei der der Autodieb stirbt. Was genau geschah, ist unklar. Die Basler Polizisten werden vorerst von den französischen Behörden festgehalten.

 

 

 

REIMS (F) – Der Basler Polizist, der 2001 in Frankreich einen fliehenden Autodieb erschossen hatte (Blick Online berichtete), ist am Freitagnachmittag vom Appellationsgericht in Reims (F) freigesprochen worden. Der Mann sei im Sinn des französischen Rechts schuldunfähig, befand die zweite Instanz.

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Es könnte auch ein Meteorit auf der Landstrasse einschlagen oder ein Klavier vom Himmel fallen, eine Erdspalte könnte sich auftun usw. :nolimit:

 

Von dir erwarte ich eigentlich sachlich und differenziertere Beiträge als solche schlechte Argumente.

 

Die kennst sicher die Begriffe von "höherer Gewalt", dem "fahrlässigem" und dem "eventualvorsätzlichem"

Vorsatz.

 

Bundesgerichtliches Plädoyer für angepasste Fahrweise: Anhalten auf Sicht muss auch nachts auf Autobahn möglich sein.

In Bestätigung seiner bisherigen Rechtssprechung hat das Bundesgericht in Erinnerung gerufen, dass auch nachts auf Autobahnen nur so schnell gefahren werden darf, dass innerhalb der überblickbaren Strecke angehalten werden kann.

 

 

Zwar sei seine Rechtssprechung gelegentlich mit den Argumenten kritisiert worden, sie sei nicht praktikabel und trage der üblichen Fahrweise und den tatsächlichen Verhältnissen auf den Autobahnen keine Rechnung, führte das Bundesgericht aus.

Zum Schutz von Menschenleben

Dem stehe jedoch eine klare und eindeutige gesetzliche Regelung entgegen, die - und dies betonte das Bundesgericht mehrfach - der Verkehrssicherheit und dem Schutz von Menschenleben diene. Die Berechtigung dieser Regel zeige sich gerade beim zu beurteilenden Fall.

 

Dabei ging es um einen tödlichen Unfall auf der A1 bei Oberbühren SG vom April 1997. Ein Mercedes fuhr dort um Mitternacht mit 130 Kilometern pro Stunde in einen stehenden, unbeleuchteten und umgekippten Seat Ibiza. Dessen Fahrerin wurde beim Zusammenprall getötet und die Beifahrerin schwer verletzt.

Unfall hätte verhindert werden können

 

Vor dem Aufprall hatte der Mercedesfahrer einen anderen Wagen überholt und deshalb nur das Abblendlicht eingeschaltet. Damit hatte er eine Sicht von etwa 50 Metern. Den Unfallwagen erblickte er nach eigenen Angaben erst aus einer Entfernung von rund 35 Metern.

 

Der Unfallverursacher wurde von der St. Galler Justiz wegen fahrlässiger Tötung und Körperverletzung zu einer bedingten Gefängnisstrafe von einer Woche und 1000 Franken Busse verurteilt. Zudem wurde er zur Zahlung einer Genugtuung an die Mutter des Opfers verpflichtet.

 

Auf Beschwerde des Verurteilten hin bestätigte nun das Bundesgericht dieses Urteil. Es bejahte dabei die zentrale aufgeworfene Frage, nämlich dass der Unfall hätte verhindert werden können, wenn der Mercedesfahrer weniger schnell gefahren wäre.

Vergleich mit Ausland

 

Im weiteren wies das Bundesgericht auch auf die entsprechenden Vorschriften in Deutschland und Frankreich hin. In Frankreich etwa reduziere sich die zulässige Höchstgeschwindigkeit bei einer Sichtweite von unter 50 Metern auf dem ganzen Strassennetz, also auch auf Autobahnen, auf 50 km/h.

 

Und auch in Deutschland dürfe nur so schnell gefahren werden, dass innerhalb der übersehbaren Strecke angehalten werden könne.

 

Pressemitteilungen des Bundesgerichtes -- 10.05.2000

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Und auch in Deutschland dürfe nur so schnell gefahren werden, dass innerhalb der übersehbaren Strecke angehalten werden könne.

Falsch! §18 der deutschen StVO:

 

(6) Wer auf der Autobahn mit Abblendlicht fährt, braucht seine Geschwindigkeit nicht der Reichweite des Abblendlichts anzupassen, wenn

1. die Schlußleuchten des vorausfahrenden Kraftfahrzeugs klar erkennbar sind und ein ausreichender Abstand von ihm eingehalten wird, oder

2. der Verlauf der Fahrbahn durch Leiteinrichtungen mit Rückstrahlern und, zusammen mit fremdem Licht, Hindernisse rechtzeitig erkennbar sind.

 

:nolimit:

 

Ist die BAB völlig leer, empfiehlt sich die Benutzung des Fernlichts. :50:

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(Blick Online berichtete)

Ja das erklärt natürlich einiges... :nolimit:

 

Deine Argumente werden immer schlechter, schlaf doch einmal darüber. :50:

 

Ich wiedergebe nur Fakten und keinen Boulevard Journalismus.

 

Zum dich Beruhigen:

 

Todesschüsse auf Autodiebe Presse-Archiv

Wildwest im Elsass

 

* Autodieb getötet (20min 25.08.2001)

* Autodieb auf Flucht gestorben (BaZ online 25.08.2001)

* Autodieb kam bei Verfolgungsjagd ums Leben (BaZ 25.08.2001)

- Kommentar: Szenen wie im wilden Westen?

* Wildwest im Elsass: Basler Polizei schiesst 18 Mal auf Autodieb - tot (Blick 25.08.2001)

* Wildwest im Elsass: Wer war die Frau mit Baby im Auto? (Blick 25.08.2001)

* Französische Justiz ermittelt gegen Basler Polizisten (BaZ 25.08.2001)

* Zwei Basler Polizisten drohen 20 Jahre Gefängnis in Frankreich (Netzpress 25.08.2001)

* Toter nach Verfolgungsjagd der Basler Polizei ins Elsass (NZZ 25.08.2001)

* Flucht eines Autodiebs endet tödlich (TA 25.08.2001)

* Tué à la frontière (L'Alsace 25.08.2001)

* Nach tödlicher Verfolgungsjagd bis nach Frankreich

Basler Polizisten: 20 Jahre Knast? (SonntagsBlick 26.08.2001)

- «15 Schüsse zu viel»

- Tödliche Verfolgungen

* Basler Polizisten erschossen Autodieb (SonntagsZeitung 26.08.2001)

* Die Schweizer Polizisten werden in Frankreich vorübergehend festgenommen (BaZ online 26.08.2001)

* Strafverfahren gegen zwei Basler Polizisten (BaZ online 26.08.2001)

* Haft bis zu 20 Jahren (20Min 27.08.2001)

- Infobox: Hintergrund

* Deux policiers suisses mis en examen (L'Alsace 27.08.2001)

* Autodieb stirbt im Kugelhagel der Basler Polizei (20Min 27.08.2001)

* Todesschützen weiter im Dienst (20Min 27.08.2001)

* Todesschüsse: Verfahren gegen Basler Polizisten (BaZ 27.08.2001)

* Den Basler Polizisten drohen bis zu zwanzig Jahre Gefängnis (BaZ 27.08.2001)

* Autodiebstahl rechtfertigt nicht Schusswaffen (BaZ 27.08.2001)

* Polizeidirektor Schild zu den Polizeischüssen (BaZ online 27.08.2001)

* «Auch mir stellen sich natürlich einige Fragen» (Interview mit Jörg Schild, BaZ 27.08.2001)

* Tageskommentar: Basler Polizei unter Beschuss (BaZ 27.08.2001)

* Verfolgungsjagd endete tödlich - 18 Schüsse abgefeuert (Baslerstab 27.08.2001)

* Tödliche Verfolgungsjagd: «Uns flogen die Kugeln um die Ohren»

Laetitia und ihr Baby Samuel sassen im Auto (Blick 27.08.2001)

- Schlechte Schützen

* Basler Polizisten erschossen Autodieb

seine Freundin: «Plötzlich hatte er ein Loch im Kopf» (Blick 27.08.2001)

* Polizisten: «Es war ein Unfall» (Blick 27.08.2001)

* Verfahren gegen die Basler Polizisten in Frankreich (NZZ 27.08.2001)

* Der Flüchtende war unbewaffnet (TA 27.08.2001)

* La mort d'un voleur de voiture (L'Alsace 27.08.2001)

* Warten auf Einsicht in die offiziellen Papiere (PMD 27.08.2001)

* Drei Basler Polizisten werden nach der Erschiessung eines Autodiebs beurlaubt (BaZ online 27.08.2001)

* Todesschüsse auf Autodieb: Basler Polizisten beurlaubt (Netzpress 27.08.2001)

* Jörg Schild bedauert - Polizisten vom Dienst befreit (Netzpress 27.08.2001)

* Basler Polizisten vom Dienst beurlaubt (BaZ online 27.08.2001)

* Todesschüsse: Basler Polizisten beurlaubt (BaZ 28.08.2001)

* Warten auf die Justiz, um das Unbegreifliche zu verstehen (BaZ 28.08.2001)

* Tödliche Verfolgungsjagd: Bürojob für die Baller-Polizisten (Blick 28.08.2001)

- Wann dürfen Polizisten schiessen?

- Leserbrief: Schiessen auf einen einfachen Autodieb geht eindeutig zu weit

* Basler Polizisten beurlaubt (20Min 28.08.2001)

* Basler Polizisten nach der Verfolgungsjagd beurlaubt (NZZ 28.08.2001)

* Polizisten beurlaubt (TA 28.08.2001)

* Bavure : les regrets des autorités bâloises (L'Alsace 28.08.2001)

* In Mulhouse beginnen die Untersuchungen zum erschossenen Autodieb (BaZ online 28.08.2001)

* Autodieb: Eine Kugel war tödlich (20min 29.08.2001 [online 28.08.01])

- Infobox: Abkommen verletzt

* Die Schüsse fielen erst, als der Wagen stand (Netzpress 28.08.2001)

* Schüsse der Basler Polizei erst bei Stillstand von Auto (BaZ 29.08.2001)

* Französische Ermittler bezweifeln Notwehr (BaZ 29.08.2001)

* Wenn Polizisten laut Gesetz in Notwehr handeln dürfen (BaZ 29.08.2001)

* Tödliche Polizisten-Schüsse auf Autodieb: «Notwehr ausgeschlossen» (BaslerStab 29.08.2001)

* Für den Staatsanwalt steht fest

Das Auto stand – da erschossen sie ihn von hinten (Blick 29.08.2001)

- Vorwürfe an Grenzpolizisten

* Viele Fragen – widersprüchliche Antworten (Blick 29.08.2001)

- Der Erschossene war vorbestraft

* Leserbriefe (Blick 29.08.2001)

* Für schnelle Aufklärung (20Min 29.08.2001)

* La police bâloise dans la tourmente (L'Alsace 29.08.2001)

* Baller-Polizisten gewarnt: Frau dabei! (Blick 30.08.2001)

* Verstoss gegen Gesetz und Abkommen mit Frankreich? (NZZ 30.08.2001)

* Das Image der Basler Polizei ist angeschlagen (20Min 30.08.2001)

* Briefe aus der Leserschaft (BaZ 30.08.2001)

* Die ballernden Bebbis (facts 30.08.2001)

* Briefe (BaZ 31.08.2001)

* Bavure : la passagère partie civile (L'Alsace 31.08.2001)

* Amtliche Todesschüsse (TA 1.09.2001)

* «Es war nicht Absicht zu töten» (Blick 1.09.2001)

* Der Tod des Autodiebes

Die Basler Amok-Polizisten - Vater des Opfers will klagen (SonntagsBlick 2.09.2001)

- Chronik eines Irrsinns

- Polizei schiesst 130 Mal pro Jahr

- Der Drill im Schiesskeller

* «18 Schüsse sind zu viel» (SonntagsZeitung 2.09.2001)

* Rückendeckung für Basler Polizisten (Blick 3.09.2001)

* Bavure: reconstitution (L'Alsace 4.09.2001)

* Bavure: les parents partie civile (L'Alsace 5.09.2001)

* Après le drame de Bourgfelden (L'Alsace 8.09.2001)

* «Reconstitution» der Polizeischüsse (BaZ 17.09.2001)

* 19 Presseartikel zum Prozess (Feb. 2004; ZIP-Datei 17.7 kB, Text-Format)

o Zu schnell geschossen? (20min 05.02.2004)

o Basler Polizist würde wieder schiessen (BSt 05.02.2004)

o Basler Polizist nach Todesschüssen in Colmar angeklagt (BaZ 06.02.2004)

o Verurteilungen in Frankreich selten (BaZ 06.02.2004)

o Cour d'assises (BaZ 06.02.2004)

o Es handelt sich um einen Exzess, begangen im Jagdfieber (BaZ 06.02.2004)

o Polizist: 20 Jahre Knast? (20min 09.02.2004)

o Heute ist Prozessbeginn: Muss der Basler Wildwest-Polizist büssen? (Blick 09.02.2004)

o Französische Polizisten helfen angeklagtem Basler Kollegen (BaZ 10.02.2004)

o Aussagen, die sich widersprechen (BaZ 11.02.2004)

o Erschossener Autodieb: Er stand doch unter Drogen (Blick 11.02.2004)

o Polizist schoss auf Auto - fünf Jahre Gefängnis? (20min 12.02.2004)

o Freispruch für Polizisten (20min 12.02.2004)

o Freispruch für Basler Todesschützen (Blick 12.02.2004)

o Todesschuss-Polizist freigesprochen (20min 12.02.2004)

o Prozess in Colmar: Polizist freigesprochen (BSt 13.02.2004)

o Freispruch für Basler Polizisten in Colmar (BaZ 13.02.2004)

o Kommentar: Urteil im Zeichen des Zeitgeists (BaZ 13.02.2004)

o Polizist wähnte sich in Basel (TA 13.02.2004)

* Freispruch wegen mangelnder Geographiekenntnisse (augenauf Bulletin III/04)

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(Blick Online berichtete)

Ja das erklärt natürlich einiges... :nolimit:

 

Deine Argumente werden immer schlechter, schlaf doch einmal darüber. :huh:

 

Es handelt sich hier nicht um ein Argument, sondern um eine Feststellung! :50:

 

Argumente erwarte ich gern von Deiner Seite, denn ausser Zitaten, die offensichtlich der Boulevardpresse stammen, war da noch nichts...

 

Bitte weiter im Text! :lol:

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Und auch in Deutschland dürfe nur so schnell gefahren werden, dass innerhalb der übersehbaren Strecke angehalten werden könne.

Falsch! §18 der deutschen StVO:

 

(6) Wer auf der Autobahn mit Abblendlicht fährt, braucht seine Geschwindigkeit nicht der Reichweite des Abblendlichts anzupassen, wenn

1. die Schlußleuchten des vorausfahrenden Kraftfahrzeugs klar erkennbar sind und ein ausreichender Abstand von ihm eingehalten wird, oder

2. der Verlauf der Fahrbahn durch Leiteinrichtungen mit Rückstrahlern und, zusammen mit fremdem Licht, Hindernisse rechtzeitig erkennbar sind.

 

:nolimit:

 

Ist die BAB völlig leer, empfiehlt sich die Benutzung des Fernlichts. :50:

 

Auf den ersten Blick ein klassisches Eigentor.

 

Kannst du mir sagen wie es wäre wenn es WENN NICHT heisst?

 

Wenn das Wörtchen wenn nicht wäre.

 

Anmerkung:

In Absatz 2. ist eigentlich schon alles geschrieben.

2. der Verlauf der Fahrbahn durch Leiteinrichtungen mit Rückstrahlern und, zusammen mit fremdem Licht, Hindernisse rechtzeitig erkennbar sind.

 

Nur wie die Rechtsurteilung oder Strafbeurteilung in solchen Fällen ist, da halte ich mich raus.

 

@NetGhost

 

siehe Beitrag von 17:02

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Wenn wir durch das Abblendlicht also 50 Meter weit sehen, dürften wir auf der Autobahn max. 70km/h fahren (ungefährer anhalteweg bei 70km/h ist 50 meter). WER bittesehr hält sich daran? niemand. nirgends.

 

Seit 1. März 2006 gilt auf CH Autobahnen aber, dass nur Fahrzeuge, die mindestens 80km/h schnell fahren dürfen, auf die AB gehören. Das ist zwar nicht gleichzusetzen mit einer Mindestgeschwindigkeit von :nolimit:, dennoch ... Irgendwo stimmt die logik nicht.

 

Und wenn ich nur 70 fahren würde, würde mich jede Streife aufs Korn nehmen und gleich mal zum Alk und Drogentest bitten, weil die denken würde, ich spinne.

 

Was ist denn deine ideale Lösung für fahren bei Nacht auf der Autobahn Tim002?

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Interessanter Artikel über Verkehrsüberwachung in der Schweiz (PDF). Trotzdem ist er mit Vorsicht zu geniessen, denn er stammt von einer Firma die ein kommerzielles Interesse an der Verkehrsüberwachung hat.

 

Besonders schön finde ich dieses Zitat, da es meine Sicht der Dinge bestätigt:

 

DIE GESETZESLAGE IST GROTESK:

Entgegenkommende Automobilisten mit der Lichthupe zu warnen, ist verboten. Aber die Pager-Warnungen sind legal: Sprintel kann sich auf ein Bundesgerichtsurteil stützen, das zum Schluss kommt, die Warnungen erfüllten denselben Zweck wie die Geschwindigkeits-Kontrollen: Erhöhung der Verkehrssicherheit.

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Was ist denn deine ideale Lösung für fahren bei Nacht auf der Autobahn Tim002?

 

Wenn du meine persönliche Meinung lesen möchtest. Wer hält sich schon daran? Ausser bei Nebel und Regen.

 

Für den Unfallverursacher war es einfach nur Pech, hinzu kommt, ich weiss nicht wie dumm er sich vor Gericht verkaufte.

 

Nachts auf CH-Autobahn lässt sich locker eine durchschnittliche Geschwindigkeit von 140-150 km/h fahren.

In anderen Situation geht halt der Techo auch vielleicht mal höher.

 

Aber zum Grundsatz:

Wenn ich schneller fahre weiss ich, dass ich geblitzt werde.

Wenn ich übermässig schnell fahre, so weiss ich das mir der Führerschein abgenommen wird.

 

Ich weiss, dass wenn ich mit 150km/h fahre und vor mir ein Hindernis ist, erhebliche Schuld mittragen würde und der Aufprall anders ausgehen würde mit der gesetzlichen Höchstgeschwindigkeit.

Ich weiss wenn ich ausserorts schnell fahre, dass ein Auto auf meine Seite kommen könnte.

 

Ich hatte beinhahe mal eine Frontalkollision. Da ich 20km/h zu langsam fuhr und sofort gebremst hatte, als ich sah dass ein Auto die Linie überquerte, konnte ich einen schweren Unfall verhindern.

Wäre ich 80km/h gefahren hätte sich schon allein rechnerisch eine heftige Frontalkollision ergeben. In diesem Fall wäre ich auch schuldlos geblieben.

 

Wäre ich aber 100km/h gefahren, so hätte ich genau gewusst, dass mich eigentlich keine Schuld trifft. (Stellt sich nur die Frage ob ich überhaupt überlebt hätte) Trotzdem weiss ich, dass mich doch eine Schuld trifft. Mit der Blackbox wär dies auch kein Problem gewesen nachzuweisen.

 

Ich habe nichts gegen Schnellfahrer die ihre Risiken genau abschätzen können. Solche sind diejenigen die sich darüber Gedanken machen. Was ist wenn mit 180km/h auf der Autobahn plötzlich ein Hindernis liegt?

 

Was ist wenn auf einer Landstrasse vor mir bei 150km/h plötzlich ein gestürzter Radfahrer liegt?

 

usw.

 

Wer dessen Risiko bewusst ist und wer dann auch bereit ist, diese Konsequenzen zu tragen, dem habe ich nichts zu sagen.

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Was ist wenn auf einer Landstrasse vor mir bei 150km/h plötzlich ein gestürzter Radfahrer liegt?

 

Wie kann da "plötzlich" jemand liegen? Das verstehe ich nicht. Fahre ich auf einer Landstraße ein so hohes Tempo, kann ich den Fahrbahnrand und die ersten 5m einwandfrei überblicken. Es gibt keine unübersichtlichen Kurven oder Kuppen.

So ein Radfahrer liegt doch nicht einfach da. Entweder sieht man den schon aus weiter ferne oder es ist nunmal keiner da. Es liegt nicht plötzlich jemand auf der Straße.

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Wie kann da "plötzlich" jemand liegen? Das verstehe ich nicht.

Habe es in meiner Anfangszeit erlebt, da stand eine Frau mitten auf der Fahrbahn, mitten in der Nacht. Wäre ich da normal gefahren, hätte ich keine Chance gehabt einen Unfall zu vermeiden. Nur weil mich irgendwas gewarnt hat, war ich langsamer als normal.

 

Ein anderesmal, allerdings in der Stadt, sah ich etwas unförmiges auf meiner Fahrbahn. Es sah aus wie eine Plane, es war eine Frau die im Moment zuvor in ein Auto gelaufen ist.

Du erkennst nur etwas, ob es ein Mensch oder sonst was ist, siehst Du nicht.

 

MfG.

 

hartmut

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Interessanter Artikel über Verkehrsüberwachung in der Schweiz (PDF). Trotzdem ist er mit Vorsicht zu geniessen, denn er stammt von einer Firma die ein kommerzielles Interesse an der Verkehrsüberwachung hat.

 

Falsch! Dieser Artikel stammt aus der Zeitschrift FACTS, Ausgabe 30/2000!!

 

Vieleicht liest Du diesen Artikel nochmal - ganz in Ruhe - und überlegst einmal wie "product placement" funktioniert... :50:

 

[...] da stand eine Frau mitten auf der Fahrbahn [...] Nur weil mich irgendwas gewarnt hat, war ich langsamer als normal. [...]

 

Ein Frauenwarner? :nolimit:

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Interessanter Artikel über Verkehrsüberwachung in der Schweiz (PDF). Trotzdem ist er mit Vorsicht zu geniessen, denn er stammt von einer Firma die ein kommerzielles Interesse an der Verkehrsüberwachung hat.

 

Falsch! Dieser Artikel stammt aus der Zeitschrift FACTS, Ausgabe 30/2000!!

 

Vieleicht liest Du diesen Artikel nochmal - ganz in Ruhe - und überlegst einmal wie "product placement" funktioniert... :50:

 

Ändert nichts daran, dass er aus der Feder eines FACTS-Journalisten stammt! :nolimit:

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Interessanter Artikel über Verkehrsüberwachung in der Schweiz (PDF). Trotzdem ist er mit Vorsicht zu geniessen, denn er stammt von einer Firma die ein kommerzielles Interesse an der Verkehrsüberwachung hat.

 

Falsch! Dieser Artikel stammt aus der Zeitschrift FACTS, Ausgabe 30/2000!!

 

Vieleicht liest Du diesen Artikel nochmal - ganz in Ruhe - und überlegst einmal wie "product placement" funktioniert... :50:

 

Ändert nichts daran, dass er aus der Feder eines FACTS-Journalisten stammt! :nolimit:

 

Na klar, schliesslich wird es ja nicht von Laien betrieben... :huh:

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Hallo allerseits,

 

Fahren in der Nacht mit hoher Geschwindigkeit:

 

Landstrasse, Tempo 140 = ca. 40 m/sek.

 

Fernlicht geht 80 ? m

 

Hindernis (verlorenes Ladegut, gestürzter Rad/Mopedfahrer, Fussgängergruppe etc., Vieh/Wild auf der Strasse) erkannt.

 

Und in 2 sek. stehst Du ? Bei Tempo 140 ?

 

Aber ja doch, wir sind doch alle verantwortungsbewusste, reaktionsschnelle und erfahrene Autofahrer, ein Volk von Schumis sozusagen, was denn sonst.

 

Und diejenigen, die dauernd die Unfälle verursachen, die gehören aus dem Verkehr gezogen, damit für uns freie Bahn ist, zum kultivierten Schnellfahren.

 

Servus aus Wien

 

Weinberg

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das fernlicht sollte etwa 200 meter weit kommen. das Abblendlicht kommt 60-70 Meter weit.

 

noch zu deinem beispiel: der bremsweg bei 140km/h auf 0 ist etwa 105 Meter, dies bei guten strassenverhältnissen, aber einem "realtiv" schlechtem Auto (Verzögerung von 0.7G). Ein Porsche oder ein ähnliches Gefährt mit guter Bremsanlage, Breitreifen usw. könnte den Bremsweg auf ca. 75 Meter bringen (Verzögerung von 1.1G). Wenn wir dabei etwas gelangweilt fahren (was zwar bei 140 auf der landstrasse nicht unbedingt der fall sein wird), rechnen wir mit der reaktionszeit von einer Sekunde. Total steht das "durchschnitts" Auto also nach ca. 145 Metern, der Porsche nach 115 Metern.

 

Kann sich also jeder selbst überlegen, ob er Nachts bei 140km/h auf der Landstrasse 150 Meter weit sehen kann oder nicht.

 

Allerdings kann man ja auch ausweichen - zwar nicht immer, aber oft. Normalerweise baut man ja nachts keiner heimlich Mauern über die ganze Fahrbahn, um die Autofahrer zu testen.

 

Grüsse

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das fernlicht sollte etwa 200 meter weit kommen. das Abblendlicht kommt 60-70 Meter weit.

60-70 Meter geht das Abblendlicht aber auch nur dann, wenn es über Normal eingestellt sind. Normal sind eher bis ca. 50 Meter. Ähnliches gilt auch für das Fernlicht, wobei man hier wohl noch anmerken muß, daß es ganz stark auf die Art des Fernlichts ankommt, ob und wie gut man etwas in der Ferne erkennen kann. Vor allem dann, wenn das "Etwas" auf der Straße liegt.

Nicht jeder hat moderne (Xenon-)Brenner.

 

der bremsweg bei 140km/h auf 0 ist etwa 105 Meter, dies bei guten strassenverhältnissen, aber einem "realtiv" schlechtem Auto (Verzögerung von 0.7G). Ein Porsche oder ein ähnliches Gefährt mit guter Bremsanlage, Breitreifen usw. könnte den Bremsweg auf ca. 75 Meter bringen (Verzögerung von 1.1G). Wenn wir dabei etwas gelangweilt fahren (was zwar bei 140 auf der landstrasse nicht unbedingt der fall sein wird), rechnen wir mit der reaktionszeit von einer Sekunde. Total steht das "durchschnitts" Auto also nach ca. 145 Metern, der Porsche nach 115 Metern.
Nette Rechnung, aber leider viel zu theoretisch. Mit der einen Sekunde bin ich durchaus einverstanden, wobei - wenn man des Nächtens fährt - eine etwas längerer Reaktionszeit durchaus auch noch als normal zu bezeichnen wäre. Was aber ganz gewaltig an der Realität vorbei schrammt ist die Sache mit dem Bremsweg. Denn dieser ergibt sich nur dann, wenn man vom Moment der Reaktion oder des Erkennens ("da ist etwas auf der Straße" etc.) voll in die Eisen steigt. Nur machen das die wenigsten, so daß sich der Bremsweg ggf. drastisch verlängern dürfte!

 

Kann sich also jeder selbst überlegen, ob er Nachts bei 140km/h auf der Landstrasse 150 Meter weit sehen kann oder nicht.

Selbst wenn, bei modernen Fahrzeugen merkt man 140 km/h kaum mehr als 60 oder 80 km/h. Vor allem, wenn die Straße gut ausgebaut ist und kaum Verkehr herrscht. Und es kann mir auch keiner erzählen, daß bei Nacht mit kaum Verkehr die Aufmerksamkeit nicht automatisch etwas zurückgefahren wird. Irgendwann wird man nämlich müde.

 

Allerdings kann man ja auch ausweichen - zwar nicht immer, aber oft. Normalerweise baut man ja nachts keiner heimlich Mauern über die ganze Fahrbahn, um die Autofahrer zu testen.

Stimmt. Aber wer das nicht irgendwann einmal praktisch trainiert oder geprobt hat, der wird das Hindernis zielsicher erwischen. Die Kunst besteht darin, am Hindernis vorbeizuschauen. Die meisten aber kleben mit ihren Blicken daran und treffen es dann auch.

Man fragt sich bei manchen Unfällen immer wieder, warum der Verunfallte genau DEN einen Baum in weiter Prärie erwischt hat. Ganz einfach: er hat ihn fixiert und mit seinen Blicken nicht mehr losgelassen. Dadurch war er unfähig, am Baum vorbeizulenken.

Auch das Ausweichen will gelernt sein => man kann ausweichen, wenn man es kann.

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[Die Unfallursache Nr. 1 in der Schweiz ist "momentane Unaufmerksamkeit" :50: (Quelle: Kantonspolizei Zürich)

Aha! Zu dieser Erkenntnis sollte auch mal die deutsche Polizei kommen. Es wird aber lieber gerätselt... :o

 

Zum Thema besondere Topographie und besonderen Klima in Ö+CH: in beiden Länder gibt es optimale Autobahnen, welche problemlos mit :lol: zu befahren sind. In beiden Länder gibt ist sogar einen Sommer und in beiden Ländern gibt es verkehrsarme Zeiten :huh: .

 

bluey schrieb:

Und es kann mir auch keiner erzählen, daß bei Nacht mit kaum Verkehr die Aufmerksamkeit nicht automatisch etwas zurückgefahren wird. Irgendwann wird man nämlich müde.

Doch, ich erzähle Dir etwas: Dies kann auf Monotonie-Fahrer zutreffen. Im Highspeedbereich und im angepassten Wechselspeedmodus sind dagegen immer alle Sensoren an.

:nolimit:

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m3, welcome back! :D

 

Doch, ich erzähle Dir etwas: Dies kann auf Monotonie-Fahrer zutreffen. Im Highspeedbereich und im angepassten Wechselspeedmodus sind dagegen immer alle Sensoren an

So ist es! Wer nachts mit 130 über die BAB gondelt, schläft garantiert bald ein. Dann lieber schnell und volle Konzentration!

 

Denn dieser ergibt sich nur dann, wenn man vom Moment der Reaktion oder des Erkennens ("da ist etwas auf der Straße" etc.) voll in die Eisen steigt. Nur machen das die wenigsten, so daß sich der Bremsweg ggf. drastisch verlängern dürfte!

Und genau das mache ich, wenn da irgendwas nicht so ist wie üblich!

In der Fahrschule schon habe ich gelernt: Erst stark bremsen! Wenn man sieht, es ist genug Platz oder es ist doch nicht so schlimm, kann man den Fuß auf dem Pedal immer noch etwas lockern und sanft zu Ende bremsen.

Deshalb ist es so doof: Sanft bremsen; scheiße, das reicht nicht; Vollbremsung; Knall.

Und so besser: Vollbremsung; oh, da ist noch genug Luft; Sanfter bremsen; kein Knall. :lol:

 

Und wegen Licht: Auf der BAB reicht es, dass ich 250 Meter weit sehen kann, um 200 zu fahren.

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also wenn ich das hier so alles verfolge, komme ich zu dem ergebnis, dass ich am besten immer 20 km/h unter der erlauben höchstgeschwindigkeit fahre. dann brauche ich mich wenigstens nicht mehr groß zu konzentrieren, und wenn dann ein unfall passiert, brauche ich keine sanktionen zu befürchten und bin auch moralisch auf der sicheren seite.

schade eigentlich.

 

sorry für die ironie :lol:

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So ist es! Wer nachts mit 130 über die BAB gondelt, schläft garantiert bald ein. Dann lieber schnell und volle Konzentration

 

Eben!

 

Ergeht mir nicht anders..Konzentration,auch kein quatschen mit dem Beifahrer..

 

Die meisten Fehler passieren mir,wenn ich einmal denke,heute fährst Du eher gemütlich und ohne Druck.

Bin da einfach nicht so konzentriert,und die Fehlerquote steigt an.. :lol:

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Guest bindex§

Anmerkung zu Facts:

 

Facts gehört zur Tamedia Verlagsgruppe welche sich politisch klar links orientiert. Ist kein Wunder, dass in der Schweiz sich fast nur einseitige Berichte stattfinden. Die grossen Verleger haben allesamt politisch "grüne" Schnäbel und somit werden wir alle mit mehr oder weniger manipuliertem Material gefüttert.

 

lg

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Lausen/H2: Raser erwischt

 

Die Polizei Basel-Landschaft hat einen Raser erwischt, der mit massiv überhöhter Geschwindigkeit auf der kantonalen Autobahn H2 in Fahrtrichtung Liestal unterwegs war.

 

Am Donnerstag, 12. Oktober 2006, um 15:45 Uhr, wurde der 22-jährige Lenker eines Motorrades kontrolliert, der mit einer Durchschnittsgeschwindigkeit von 150 km/h anstelle der dort erlaubten 80 km/h unterwegs war.

 

Der Führerausweis wurde ihm an Ort und Stelle abgenommen. Zudem erfolgt eine Verzeigung an das zuständige Statthalteramt.

 

180 km/h anstelle der erlaubten 80 km/h

 

Pratteln/Autobahn A2. Die Polizei Basel-Landschaft hat einen Raser erwischt, der mit massiv überhöhter Geschwindigkeit auf der Autobahn A2 in Fahrtrichtung Basel unterwegs war.

Am Samstag, 14. Oktober 2006, um 01:43 Uhr, wurde der Lenker eines Personenwagens kontrolliert, der mit einer Durchschnittsgeschwindigkeit von 180 km/h anstelle der dort erlaubten 80 km/h unterwegs war.

Der Führerausweis wurde ihm an Ort und Stelle abgenommen. Zudem erfolgt eine Verzeigung an das zuständige Statthalteramt.

 

www.rega.ch

 

rega - Jahresmedienkonferenz 2006

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Grösstes Ungeheuer am Steuer: Alkohol!

17.10.2006 | 14:53:21

 

SCHWEIZ – Im Jahr 2005 gab es weniger Tote im Strassenverkehr. Kein Grund zum Aufatmen: Vor allem Junglenker haben ihren Alkoholkonsum nicht im Griff.

 

Seit 1990 sank die Zahl der Todesopfer im Strassenverkehr kontinuierlich.

 

Raser, Rowdys und Betrunkene: Die Horrorvorstellung eines jeden Verkehrsteilnehmers. Zu oft hat man die Bilder von zerdrückten Fahrzeugen, Blutspuren am Boden und Schwerverletzten gesehen.

 

Doch so sehr sich diese Bilder in unserem Kopf eingeprägt haben, die Statistik lässt Hoffnung aufkommen. Die Zahl der Getöteten im Strassenverkehr sank 2005 auf 409 (minus 20 Prozent) und es verletzten sich noch 5059 Menschen schwer (minus 10 Prozent).

 

Dank vermehrten Kontrollen gabs 2005 weniger Tote im Strassenverkehr.

 

Weitere Erkenntnisse aus dem Sinus-Report 2006 der Schweizerischen Beratungsstelle für Unfallverhütung (bfu):

 

# Der Rückgang der Unfälle mit schwerwiegendem Ausgang führt man auf die neue Alkoholgesetzgebung, aber auch auf die vermehrten Polizeikontrollen zurück.

 

# Bei jedem fünften Unfall auf Schweizer Strassen war Alkohol im Spiel.

 

# Die Hauptunfallursache bleibt das Rasen.

 

# In erster Linie muss die Polizei dafür sorgen, dass die Fahrzeuglenker die Geschwindigkeits- und Alkoholvorschriften einhalten.

 

# Ein bislang unterschätzter Brennpunkt: Fahrzeuglenker im Alter von 18 bis 24 Jahren verschulden doppelt so viele Alkoholunfälle wie die 25- bis 44-Jährigen.

Das Bfu spricht sich deshalb für das Via-Sicura-Programm des Bundes aus, welches Neulenkern das Trinken am Steuer ganz verbietet. Andere Länder haben mit dieser Massnahme sehr gute Erfahrungen gemacht.

 

Kampf den Rasern: Bundesrat zur Eile gemahnt

 

Der Bundesrat soll im Kampf gegen die Raser auf der Strasse vorwärts machen. Die Verkehrskommission (KVF) des Nationalrates verlangt von ihm rasche Massnahmen. Diese dürften aber nicht die korrekten Autofahrer treffen.

 

Die KVF liess sich vom Direktor des Bundesamtes für Strassen über mögliche und geplante Massnahmen gegen die Raserei informieren. Sie unterstützt das Vorhaben des Bundesrates, das Problem sowohl mit Prävention und mit wirkungsvollen Strafen anzugehen, wie dies das Programm «Via sicura» vorsieht.

 

Die Kommission erwartet vom Bundesrat eine rasche Umsetzung bereits beschlossener Massnahmen. Dabei sei das Visier gezielt auf schwere Tempoüberschreitungen und insbesondere auf Wiederholungstäter zu richten, teilte sie am Dienstag mit. Die Gesamtheit der korrekten Autofahrer dürfe nicht getroffen werden.

 

Die Kommission will sich an ihrer nächsten Sitzung im November mit dem Stand der Vorbereitungen für «Via sicura» befassen. Mit diesem Verkehrssicherheitsprogramm, das ursprünglich 56 Massnahmen umfasste, möchte der Bundesrat die Zahl der Getöteten und Verletzten im Strassenverkehr «signifikant» senken.

 

«Via sicura» kam bisher nur stockend voran. Mit einem Zwischenentscheid gab der Bundesrat Verkehrsminister Moritz Leuenberger im vergangenen November den Auftrag, ein Paket mit Varianten, Prioritäten, Kostenschätzungen und Alternativen auszuarbeiten. Der Beginn der Umsetzung wurde für Anfang 2007 angekündigt.

 

Zur Diskussion stehen unter anderem das Fahren mit Licht tagsüber, eine verursachergerechte Erhöhung der Haftpflichtprämien, der befristete Fahrausweis und die Nullpromillegrenze. Auch sollen Gefahrenstellen auf den Strassen beseitigt werden. Für einige Massnahmen werden Gesetzesänderungen erforderlich sein.

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Och hartmut, du liest doch schon lange genug mit, um zu wissen, dass die "Hauptunfallursache Geschwindigkeit" statistisch nicht belegbar ist und damit ins Reich der Fantasie gehört.

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Geschwindigkeit ist nicht die Hauptunfallursache, sondern eine von 8 Hauptunfallursachen.

 

In 2005 ergaben sich z.B. bei den VU unter Ursache einer der HUU in NRW folgende Verteilungen (ich denke nicht, daß es woanders deutlich anders ist):

 

Bei Verkehrsunfällen mit Hauptunfallursachen ergeben sich folgende Anteile (Mehrfachnennungen

sind möglich):

> Abbiegen/ Wenden 34,4 %

> Vorfahrt/Vorrang 21,4 %

> Geschwindigkeit 21,4 %

> Abstand 12,7 %

> Alkohol beim Fahrzeugführer 9,6 %

> Überholen 5,8 %

> Fehlverhalten gegenüber Fußgängern 4,8 %

> Fehlverhalten von Fußgängern 4,0 %

Quelle, Seite 42

 

Gruß

Goose

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Och hartmut, du liest doch schon lange genug mit, um zu wissen, dass die "Hauptunfallursache Geschwindigkeit" statistisch nicht belegbar ist und damit ins Reich der Fantasie gehört.

Seltsam, gebe ich das bei Google ein, wirft Google mir immer ähnliche Ergebnisse aus. Da ist Geschwindigkeit immer mit dabei.

Das Unfälle z.B. Vorfahrtsverletzungen oft nicht nur eine Ursache haben, da stimmst Du mir hoffentlich auch zu.

 

Aus Erfahrung kann ich dir sagen, immer wenn ich abgeflogen bin, oder mich gedreht habe, war ich zuschnell.

 

MfG.

 

hartmut

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Kleiner Nachtrag: :lol:

 

Sehr eindrücklich der Vergleich "Unaufmerksamkeit / Ablenkung" zu "Geschwindigkeit" auf Hauptstrassen:

Während bei den Leicht Verletzten die Unaufmerksamkeit noch deutliche Überhand hat, ist das Verhältnis bei den Schwer Verletzten schon annähernd gleich. Todesfälle sind dann bei Geschwindigkeitsverstössen aber glatt mehr als das doppelte zu beklagen....

Müsste doch zu Denken geben?? :P

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Geschwindigkeit ist nicht die Hauptunfallursache, sondern eine von 8 Hauptunfallursachen.

Wenn ich das so lese, sollte man Abbiegen und Wenden generell verbieten :lol:

Natürlich ist sie eine der Hauptunfallursachen. Aber es wird immer so getan, als liefe alles andere unter "ferner liefen"

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Natürlich ist sie eine der Hauptunfallursachen. Aber es wird immer so getan, als liefe alles andere unter "ferner liefen"

Jetzt habe ich schon einige Male hervorgehoben, ein Unfall hat oft mehrere Ursachen. Geschwindigkeit ist nur eine davon. In der Statistik steht z.B. missachten der Vorfahrt, ob einer der Unfallgegner zu schnell war oder nicht steht nicht dabei. Gleiches kannst Du bei Überholunfällen annehmen. Wird einer der bereits das Limit fährt überholt, und kommt es da zum Unfall, dann erscheint eben in der Statistik ein Überholunfall. Dabei spielt es keine Rolle ob der Überholer oder der Gegenverkehr zu schnell war. Nur bei Alleinunfällen ist es relativ einfach die Ursache Geschwindigkeit zuzuordnen.

 

MfG.

 

hartmut

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also da zu einem unfall nunmal dazu gehört dass sich beide fahrzeuge bewegen, ist geschwindigkeit immer eine der ursachen. aber das bringt das fortbewegungsmittel auto nunmal mal so mit sich. :P

bei null gewschwindigkeit = null unfälle. irgendwie logisch, oder :lol:

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unglaublich diese linke hetzjagd... unglaublich...

:lesen: , vollste Zustimmung.

@goose: eine übliche rudimentäre Polizeistatistik auf Seite 42. Wo sind denn die Hauptursachen wie z. B. "Unachtsamkeit" und "Fahrfehler/Abkommen von der Fahrbahn" geblieben?

@hartmut: die ewige gleiche Leier! Du bist nicht allein. Neulich konnte ich von einem sogenannten Berufsprofi hören: Unfälle seien selten monokausal. Diese Aussage ist in mehrfacher Hinsicht klasse!

Nur bei Alleinunfällen ist es relativ einfach die Ursache Geschwindigkeit zuzuordnen
. Das mußt Du mir bitte erklären.

:licht:

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Urteil: Wer nicht kratzen will, muss laufen

 

Ein Guckloch reicht nicht bei Vereisung

 

Wer bei schlechter Sicht mit vereister Frontscheibe unterwegs ist, riskiert einen Führerausweisentzug. Das Bundesgericht hat ein weiteres Mal bestätigt, dass eine solche Nachlässigkeit nicht mehr als leichter Fall durchgehen kann.

 

Ein Westscheizer Autolenker war an einem Dezembermorgen 2004 bei Dunkelheit mit vereisten Scheiben unterwegs gewesen. Einzig auf der Frontscheibe hatte er sich ein Guckloch ausgekratzt. Die Waadtländer Strassenverkehrsbehörden entzogen ihm dafür den Ausweis noch nach altem Strassenverkehrsrecht für einen Monat.

Das Bundesgericht hat diesen Entscheid nun bestätigt. Laut den Lausanner Richtern bestand durch die beschränkte Sicht die Gefahr, nicht rechtzeitig auf Fussgänger oder andere Verkehrsteilnehmer reagieren zu können. Angesichts des schlechten Wetters und der Dunkelheit habe sich dadurch ein erhöhtes Unfallrisiko ergeben.

 

Wer es unterlässt, die Frontscheibe nicht vollständig zu reinigen, begeht laut Bundesgericht nicht nur einen leichten Fehler, der noch mit einer Verwarnung bestraft werden könnte. Gleich habe es kürzlich in einem vergleichbaren Fall geurteilt, der bereits nach neuem Recht zu entscheiden gewesen sei. (sda)

Amokfahrt endete in der Psychiatrie

 

Eine 29-jährige Deutsche ist nach einer Amokfahrt in der Region Lugano in die Psychiatrische Klinik eingeliefert worden.

 

Sie war als Geisterfahrerin auf der Autobahn unterwegs und lieferte sich eine wilde Verfolgungsjagd mit der Tessiner Polizei.

 

Alarmiert wurde die Polizei am Donnerstagabend gegen 22.45 Uhr, als die Lenkerin im Collina-d'Oro-Tunnel bei Lugano auf der Überholspur anhielt. Als die Polizeipatrouille einige Minuten später eintraf, fuhr die Frau ohne Licht Richtung Chiasso weiter.

 

In Melide verliess sie die A2 und fuhr auf der Kantonsstrasse dem Luganersee entlang Richtung Morcote, Figino und Grancia. Danach kehrte sie als Geisterfahrerin auf die A2 zurück und raste Richtung Norden, teilte die Tessiner Kantonspolizei am Freitag mit.

 

Der Polizei gelang es erst auf dem Monte Ceneri, die Amokfahrerin zu stoppen. Dabei kollidierte die Frau mit zwei Polizeiwagen. Ihr Fahrzeug prallte gegen einen Baum. Mit der Ambulanz wurde die 29-jährige, in Deutschland lebende Frau zuerst ins Spital, dann in die Psychiatrische Klinik überführt. Verletzte gab es bei der Amokfahrt keine.

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Unsichtbare Radarfallen in den Leitplanken

 

Die Schweizer Polizeien verstecken ihre Blitzkästen immer besser. Raser haben künftig einen schweren Stand, denn die neuste Generation Radarfallen ist fast nicht zu entdecken.

 

Die Radarfallen stecken in Leitplanken, Abfallcontainern und in Signalpfosten, wie der «Blick» berichtet. Auf der A1 zwischen Lausanne und Genf sind 17 Leitplanken mit den unauffälligen Radarfallen ausgestattet. Durchschnittlich ist das ein Blitzkasten alle fünf Kilometer.

 

Die Methoden, die in der Westschweiz angewendet werden, um Temposünder zu erwischen wurden im Kanton Aargau vom Parlament verboten.

 

Anders sieht es im Kanton Waadt aus. Dieser hat sein Bussenbudget um zwei Millionen nach oben geschraubt.

 

Mit 3,13 Promille über die Grenze

 

RHEINFELDEN AG – Wollte die Frau den Alkohol intravenös über die Grenze schmuggeln? Dem aufmerksamen Grenzwächter entging die Frau nicht, die mit «wehender Fahne» über den Rhein wollte.

 

«Unsicher» sei sie gefahren, die 39-jährige Deutsche, stellte der Grenzwächter fest. Und in der Tat. Eine Kontrolle ergab denn auch einen Alkoholblutwert von 3,13 Promille – die Frau hätte wohl so manchen Kerl unter den Tisch getrunken. Das Auto musste sie stehen lassen, der Führerausweis wurde eingezogen.

 

Vergleichsweise nüchtern war da der Schweizer Fussgänger, der mit 1,5 Promille bei Stein – Bad Säckingen über die Grenze wollte. Starker Alkohlgeruch hatte ihn verraten. Unglücklicherweise wollte er sich mit seinem Auto aus dem Staub machen, nachdem er von einem Grenzwächter zu seinem Wagen begleitet wurde. Von der Frau, die angeblich dort als Chauffeur auf den Schluckspecht warten sollte, fehlte leider jede Spur.

Polizei schockt Jugendliche mit Raser-Leichen

 

 

OLTEN SO – Ein Bild von einem Raserunfall. Trotz Blutlache bleiben die Jungen cool – bis die Polizei Leichen zeigt.

 

Der Schock, den die Kapo Solothurn den Berufsschülern mit dem Abspielen von echten Unfallvideos bereiten will, ist gewollt. «Den Jungen wird die harte Realität gezeigt. Sie sollen sehen, was passieren kann, wenn man rast», sagt Roland Wiederkehr (63), Präsident der Strassenopfer-Stiftung «Road Cross».

 

Bilder wie das rechts schocken die Jungen nicht. Deshalb sind auf der DVD auch die blutüberströmten und zerrissenen Leichen der Raser und ihrer Mitfahrer zu sehen. Wiederkehr: «So weit gingen wir tatsächlich noch nie. Diese Original-Bilder der Kapo Solothurn haben es in sich.»

 

Erste Reaktionen sind positiv. Wiederkehr: «Die Filme gehen den Jugendlichen sehr nahe. Vor allem, weil sie nicht auf Sensation aus sind, sondern eine Geschichte dazu erzählt wird.»

 

Die Schock-Aktion ist vom kantonalen Amt für Berufsbildung und Berufsberatung abgesegnet. Im November wird die Raser-DVD allen Berufsschülern im Kanton gezeigt. Anschliessend wird diskutiert.

 

Es könne schon vorkommen, dass nach der dreistündigen Veranstaltung jemand betreut werden müsse, sagt Wiederkehr: «Aber im Nachhinein dankt man uns. Die meisten sind sich mehr denn je bewusst, was passieren kann, wenn man sich am Steuer überschätzt.»

 

Urteil gegen jugendlichen Raser ist rechtskräftig

 

Hochdorf LU. SDA/baz. Das Urteil gegen den 16-jährigen Raser von Hochdorf ist rechtskräftig: Er muss wegen eventualvorsätzlicher Tötung für mindestens zwei Jahre in ein Erziehungsheim. Er war bei einem Rennen verunfallt, eine Mitfahrerin starb.

 

Der Fall war im Juli vom Jugendgericht Hochdorf verhandelt worden. Das Urteil wurde nicht angefochten und sei deshalb nun rechtskräftig, teilte das Gericht am Montag mit.

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Bussen und Gasgeben - das finden die Schweizer

 

 

ZÜRICH – Antworten auf soziale Fragen enthüllen nicht nur Unterschiede zwischen den Generationen. Auch Geschlecht, Parteizugehörigkeit oder Heimatort entscheiden über Antworten.

Lesen Sie mehr und nehmen Sie Stellung!

 

 

Die schweizweite Umfrage «Perspektive Schweiz» hat die Antworten zunächst zu zwei verkehrstechnischen Fragen ausgewertet. Diese lauteten: Sind die Schweizer Ordnungsbussen zu teuer? Und: Wie schnell soll auf den Schweizer Autobahnen gefahren werden dürfen?

 

Die Antworten zeigen in der Tendenz, wo sich Unterschiede, aber auch Ähnlichkeiten in den Ansichten der Bürger auftun. So finden 48 Prozent der jungen Menschen (15-34 Jahre), dass Ordnungsbussen in der Schweiz nicht zu teuer, sondern genau richtig sind. Die 35- bis 64-Jährigen finden die Bussbeträge mit durchschnittlich 43 Prozent richtig, 38 Prozent finden sie jedoch zu hoch.

 

Antworten gibt auch die Parteizugehörigkeit: 56 Prozent der CVP-Wähler finden die Bussgelder richtig bemessen, ebenso wie 49 Prozent der FDP-ler und 53 Prozent der SP-ler. Die SVP-Anhänger beurteilen die Bussen mit 54 Prozent als zu hoch. Und: Während Schweizer Bürger die Bussen mit insgesamt 46 Prozent angemessen finden, sehen 51 Prozent der EU-Bürger diese als zu hoch an.

 

Was die Geschwindigkeit auf den Autobahnen betrifft: Insgesamt 32 Prozent der Schweizer wollen 130 km/h fahren dürfen, 19 Prozent sehen die Limite erst bei 140 km/h und 5 Prozent wollen gar keine Geschwindigkeitsbegrenzung. Dabei wollen sowohl 32 Prozent der Männer als auch 32 Prozent der Frauen den Tacho auf 130 km/h treiben können. Aber mit den derzeit erlaubten 120 km/h sind viele Schweizer auch zufrieden, nämlich durchschnittlich rund ein Drittel der Auto fahrenden Bevölkerung.

Mit dem Handy Radarfallen austricksen

 

Die Polizei dürfte wenig Freude haben: Mit der legalen Handy-Gratis-Software FoxyTag warnen sich Verkehrsteilnehmer per Knopfdruck gegenseitig vor Radarkontrollen.

 

Informatiker aus dem Umfeld der Universität Genf haben die Gratis-Software FoxyTag entwickelt, die Radarfallen den Garaus macht. Damit warnen sich Verkehrsteilnehmer gegenseitig vor Polizeikontrollen per Handy. Die Bedienung ist sehr einfach: Mit einem Druck auf die Taste 1 des Handys kann man eine Radarfalle melden, mit dem Betätigen der Taste 0 wird signalisiert, dass eine bereits gemeldete Kontrolle wieder abgebaut wurde.

 

Kommt ein Nutzer in die Nähe einer Radarfalle, ertönt ein Warnsignal und ein roter Punkt auf dem Handydisplay zeigt den Standpunkt der Blitzanlage an. FoxyTag-User werden sowohl vor stationären, wie auch vor mobilen Radarfallen gewarnt.

 

Um FoxyTag nutzen zu können, ist ein Java-fähiges Handy mit GPS nötig. Wer keine GPS-Funktion in seinem Handy integriert hat, muss sein separates Satelliten-Navigationsgerät über Bluetooth mit dem Mobiltelefon verbinden.

 

Die Software FoxyTag befindet sich derzeit im Beta-Stadium und kann über die Internetseite www.foxytag.com herunter geladen werden.

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Raser donnert in Mast - 2 Tote

 

27.10.2006 | 08:20:15

 

http://is.blick.ch/_.gifMATZINGEN TG – Gestern um 21.15 Uhr krachte es auf der A1 im Thurgau gewaltig. Doch die Schutzengel waren wach. Weniger Glück hatten zwei Raser in Reussbühl. Sie starben.

 

http://is.blick.ch/_.gifNach dem grossen Chlapf auf der A1 im Thurgau blieben sechs Autos auf einer Strecke von 300 Metern liegen. Ein junger Mann erlitt mittelschwere Verletzungen. Fünf weitere Autoinsassen kamen mit leichten Verletzungen davon.

 

Warum es zu dieser Massenkarambolage kurz vor der Ausfahrt Matzingen in Richtung Zürich kam, ist noch unklar. Die A1 zwischen Münchwilen und Matzingen blieb für mehrere Stunden gesperrt.

 

Zu einem tödlichen Drama kam es hingegen auf der Kantonsstrasse im luzernischen Reussbühl. In der Nacht auf heute krachte ein Wagen mit drei Personen in einen massiven Befestigungskandelaber, der Stromleitungen für den Bus trägt.

 

Zwei Personen starben, eine liegt schwer verletzt im Spital. Die Identifizierung ist noch nicht abgeschlossen.

 

Noch laufen die Untersuchungen. Doch für die Polizei ist bereits klar: Es handelt sich um einen Raser-Unfall, verursacht durch jüngere Personen. Dies bestätigte ein Offizier vor Ort telefonisch gegenüber Blick Online.

 

Das Auto wurde nach dem Aufprall auf das rund sechs Meter tiefer gelegene Trasse der Eisenbahn katapultiert. Dort blieb es auf dem Dach liegen.

Bei dem Drama in Reussbühl heute morgen handelt es sich um eine Innerortsstrecke mit :( . Nichtsdestotrotz könnte dort locker mit :licht: gefahren werden, ohne dass man ins Schleudern kommt...... Wie schnell war der wohl unterwegs?
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