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Der Vollkommene Überwachungsstaat Rückt Immer Näher


Guest bigfoot49

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Stimmt. Leider ist aber auch der - wie Bluey richtig schrieb - ähnlich albern wie die Sätze eins, zwei und vier/fünf.

Biber, ich wiederhole: du hast keine Ahnung. Aber darauf baust du dir überzeugt eine Meinung.

Puh..... in diesem Fall sagt das ja gerade der Richtige. Sonst kann man von Dir sehr oft Argumente und Quellen lesen. Hier aber..... NAJA!  oder andere die Zahlen fehlinterpretieren.  Nur wenn, da

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Gast225: Dann darfst du gleich mal 59 Euronen berappen - soviel soll das neue Teil nämlich kosten, gebührenmäßig - wie ich heute hörte. Daher hab ich auch kurz vor der Biometrie-Einführung meinen "normalen" nochmal erneuert. :cop01:

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Genauso scheinheilig und naiv sind die gerade im Bundesrat, besonders seitens Bayern, eingebrachten "Killerspiel"-Verbotsvorschläge.
Im Radio kam ein Zitat eines Politikers das das Killerspielverbot sinnvoll ist da man beim Kinderpornographie-Verbot ja auch erfolge hat. Wie kann man nur so geisteskrank sein und Kinder######er mit nutzern vom First Person Shooter vergleichen? Meineserachtens besteht ein gewaltiger Unterschied zwischen Produktion, Verbreitung und besitzt von Kinderpornographie und 'Killerspielen'.

 

 

zum biometrischen Pass:

Die biomertischen Daten sollen anders als bisher geplant in einer zentralen Datenbank gespeichert werden. Mit dieser Datenbank kann man dann besser gegen die A-lberto-Methode vorgehen und auch Einbruchsdiebstähle besser aufklären.

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Es gibt in Deutschland nur noch die akademischen Titel Doktor und Professor neu verliehen als Namensbestandteil, andere Titel kennt das Personenstandsgesetz nicht!.

 

Vor 70 Jahren gab es z.B. den "Flugkapitän", bis 1918 Adelstitel, sind hete Namensbestandteile! wobei es merkwürdig ist das Teile des Familiennamens geschlechts- und familienstandsabhängig verändert werden.

 

Es gilt nicht Karl Müller, ehefrau susanne Müllerin, Tocher Anna Müllerinchen, leider aber Franz Raubgraf von Schreckenstein, Kathinka Raubgräfin von Schreckenstein und Tochter Susi Raubprinzessin von Schreckenstein, wiseso eigentlich ist das so?

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Guest rumpelstilzchen

 

Genauso scheinheilig und naiv sind die gerade im Bundesrat, besonders seitens Bayern, eingebrachten "Killerspiel"-Verbotsvorschläge.

Im Radio kam ein Zitat eines Politikers das das Killerspielverbot sinnvoll ist da man beim Kinderpornographie-Verbot ja auch erfolge hat. Wie kann man nur so geisteskrank sein und Kinder######er mit nutzern vom First Person Shooter vergleichen? Meineserachtens besteht ein gewaltiger Unterschied zwischen Produktion, Verbreitung und besitzt von Kinderpornographie und 'Killerspielen'.

 

 

Also also - wer wird denn gleich die Differenzierung zwischen

 

- "Er könnte etwas für andere Schädliche tun" und

- "Er tut was für andere Schädliches"

 

machen tz tz tz... und das wo wir grad weltweit so schön dabei sind - alles potenziell Gefährliche bereits weit im Vorfeld zu verbieten und/oder zu bombardieren...

 

Es gilt nicht Karl Müller, ehefrau susanne Müllerin, Tocher Anna Müllerinchen, leider aber Franz Raubgraf von Schreckenstein, Kathinka Raubgräfin von Schreckenstein und Tochter Susi Raubprinzessin von Schreckenstein, wiseso eigentlich ist das so?

 

KETZER!!!! :rolleyes:

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Guest Mr_Biggun

und weiter gehts:

 

(...)

 

Im Einzelnen drängt die Länderkammer darauf, dass die Polizeivollzugsbehörden die bei der Passkontrolle erhobenen Daten zur Überprüfung der Identität des Passinhabers auch "für einen automatisierten Abgleich mit erkennungsdienstlichen Dateien" wie dem beim Bundeskriminalamt geführten automatischen Fingerabdruck-Identifizierungssystem (AFIS) verwenden dürfen.

 

Ein "1:n"-Vergleich mit ausgefeilten Suchroutinen sei unverzichtbar, heißt es in der Begründung des Länderwunschs, um Falschinformationen enthaltende Ausweisdokumente zu entlarven. Werde durch das Rastern der biometrischen Merkmale eine Übereinstimmung zwischen den im Rahmen der Kontrolle erhobenen biometrischen Daten und einem in der Referenzdatei gespeicherten Datensatz festgestellt, könnten die Personalien des vorgelegten Passes mit den in der Referenzdatei gespeicherten Personalien verglichen werden. Bei Abweichungen könnte der Beamte geeignete Folgemaßnahmen einzuleiten, um eine zweifelsfreie Identitätsfeststellung durchzuführen. Auch die momentan im Regierungsentwurf vorgesehene pauschale Löschung der Passdaten nach der Kontrolle habe unter anderem aus präventiven Gründen zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung zu unterbleiben.

 

Nicht weit genug geht dem Bundesrat ferner eine im Bundestag bereits heftig umstrittene Klausel im Regierungsvorstoß, wonach ein Online-Abruf von Lichtbildern durch die Polizei- und Bußgeldbehörden im Ordnungswidrigkeitenverfahren im Straßenverkehr zugelassen werden soll. Die Länderchefs fordern, dass zum einen die Beschränkung auf das Gesichtsmerkmal aufgehoben werden solle. Darüber hinaus wollen sie ein automatisiertes und auf Eilfälle zugeschnittenes Abrufverfahren für die biometrischen Daten in Pässen und Personalausweisen ganz allgemein eingerichtet wissen, wenn dies "erforderlich ist". Dabei solle es etwa um die "Verfolgung von Straftaten" gehen. Schon die gesetzlich vorgesehenen "umfassenden Aufzeichnungspflichten" über erfolgte Zugriffe würden dabei für eine "effektive Datenschutzkontrolle" sorgen.

 

(...)

 

Quelle

 

Wie das Huhn im Stall. Toll! Und die klassischen Medien informieren wieder null. Einem Hitler Version 21.Jh. würde angesichts solcher Möglichkeiten vor lauter Freude auch noch das zweite Ei aus der Hose fallen. :rolleyes:

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In den Personaldokumenten mit biometrischen Merkmalen sehe ich keine große Probleme. Sobald ich zwangsweise ein solches Dokument besitzen muss, werde ich ausprobieren, ob der RFID Chip eine zeitintensive EMV Prüfung mit der 2kV Pistole standhält.

 

Sollte er erwartungsgemäß bei dem Test dauerhaft defekt werden, muss sich eine Kontrolle halt auf das einzig verbleibende, analoge biometrische Merkmal beschränken: Das Passbild. Bei Rückfragen, warum dass denn nicht geht, lautet mein Name natürlich Hase...

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Sollte er erwartungsgemäß bei dem Test dauerhaft defekt werden, muss sich eine Kontrolle halt auf das einzig verbleibende, analoge biometrische Merkmal beschränken: Das Passbild. Bei Rückfragen, warum dass denn nicht geht, lautet mein Name natürlich Hase...

Könnte passieren, daß Du mit diesem Paß nicht überall einreisen und/oder Dir (u.U. immer wieder) einen neuen zulegen darfst. Die Kosten dafür wirst aller Wahrscheinlichkeit nach Du selbst tragen müssen.

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Könnte passieren, daß Du mit diesem Paß nicht überall einreisen und/oder Dir (u.U. immer wieder) einen neuen zulegen darfst. Die Kosten dafür wirst aller Wahrscheinlichkeit nach Du selbst tragen müssen.

 

 

Diesen Preis wäre ich mit Freuden bereit zu tragen. Manchmal muss man für seine Prinzipien Kosequenzen in Kauf nehmen - nur dann sind sie etwas wert.

 

Ich für mich sehe mittlerweile keine anderen Weg mehr als ziviler Ungehorsam, um sich gegen die so von unseren Verfassungsvätern nicht gewünschten Entwicklungen zu schützen. Wenn dann wieder Zeiten kommen sollten, wo dieses Verhalten mit einer Internierung geahndet werden sollte, überlege ich mir meine Haltung vielleicht noch mal.

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Sollte er erwartungsgemäß bei dem Test dauerhaft defekt werden, muss sich eine Kontrolle halt auf das einzig verbleibende, analoge biometrische Merkmal beschränken: Das Passbild. Bei Rückfragen, warum dass denn nicht geht, lautet mein Name natürlich Hase...

Könnte passieren, daß Du mit diesem Paß nicht überall einreisen und/oder Dir (u.U. immer wieder) einen neuen zulegen darfst. Die Kosten dafür wirst aller Wahrscheinlichkeit nach Du selbst tragen müssen.

In einigen Ländern könnte dies zu einer längeren Befragung führen.
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Auf Heise gefunden:

Polizei und andere Sicherheitsbehörden sollen nach dem Willen des Bundesrates auf die gesammelten biometrischen Daten aus Pässen und Personalausweisen ohne weiteres, also etwa auch zur Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten zugreifen können. Dabei sei ohne jegliche Kontrolle ein "automatisierter Abgleich mit erkennungsdienstlichen Dateien der Polizeivollzugsbehörden" vorgesehen, beklagt der CCC. Das hieße praktisch, "dass jedem Bürger beispielsweise bei Geschwindigkeitskontrollen wie einem Schwerverbrecher Fingerabdrücke abgenommen werden". Die erhobenen Merkmale könnten dann beispielsweise mit dem automatischen Fingerabdruck-Identifizierungssystem (AFIS), in dem EU-weit mehrere Millionen Fingerabdrücke vorgehalten würden, abgeglichen und für immer gespeichert werden. Auch auf die Löschung der sensiblen biometrischen Daten wollten die Länder nämlich verzichten. Statt dieses Begehr zu untermauern, habe der Bundesrat nur nebulös von "präventiven Gründen zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung" gesprochen.

 

Das mit den biometrischen Daten (Gesicht + Fingerabruck(e?)) im Perso sieht dann so aus:

Die Daten werden zentral gespeichert und wenn immer jemand wegen einer Owi oder Straftat gesucht wird, wird einfach in diesen Daten gesucht.

Beispiel:

Geblitzt. Das Foto kommt in den Computer und sucht unter den 80Millionen Bürgern den gesuchten heraus.

Falls das mit der Fotoerkennung dann nicht perfekt klappt, kein Problem !

Es gibt ja dann Voratsdatenspeicherung die Positionsdaten vom Handy noch dazu.

(und das Beispiel ist wohl noch das harmloseste)

 

Da wird mir nur noch schlecht.

Selbst die Kritik beispielsweise des CCC bezieht sich nur auf die anfänglich hohe zu erwartende Fehlerrate.

 

Von wegen die Daten seien nur dazu da zu prüfen ob der Träger des Passes tatsächlich auch der Innhaber ist lol.

Von wegen die Daten würden nicht zentral gespeichert.

Alles Lügen um das Ganze ungestört und schnell einführen zu können.

Eine totale Überwachung wie sie sich so total noch nicht mal Hitler oder die DDR erträumen konnte, mangels technischer Möglichkeiten.

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Guest Mr_Biggun

Erwiderung des RA Vetter zur Stellungnahme der StA Halle in Sachen Mikado.

 

 

u.a.:

c) Die Staatsanwaltschaft wird von der strafprozessualen Verantwortung für die Rasterfahndung also nicht durch den Umstand befreit, dass die Kreditkarteninstitute dies auf ihre „Bitte“ hin erledigt haben. Dass diese Bitte einer Anordnung gleichkam, ergibt sich im Übrigen aus den eigenen Ausführungen der Staatsanwaltschaft. Diese sagt ja selbst, dass die Kreditinstitute ohnehin im Rahmen ihrer Zeugeneigenschaft zur aktiven Kontrolle verpflichtet gewesen wären. Dem kann entnommen werden, dass die Staatsanwaltschaft Halle auch entsprechende Zwangsmittel angewandt hätte.

 

Ein „Outsourcing“ der strafprozessualen Maßnahme begründet für die Staatsanwaltschaft im Ergebnis also keinen rechtsfreien Raum.

 

Nur am Rande sei angemerkt, dass auch niemand auf die Idee kommen würde, einem Staatsanwalt unerlaubte Verhörmethoden zu gestatten, bloß weil dieser keinen Polizeibeamten, sondern einen gekauften Schläger damit beauftragt.

:rolleyes:

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Leider knickt auch das BVerfG wohl immer mehr ein.

 

Wenigstens gibt es wegen der Entscheidung heftige Kritik.

 

Ermittlung von Mobilfunkdaten durch IMSI-Catcher

verstößt nicht gegen Grundrechte--------------------------------------------------------------------------------

 

Hintergrund:

Mobiltelefone, die in empfangsbereitem Zustand mitgeführt werden, melden

sich in kurzen Abständen bei der für sie gerade „zuständigen“

Basisstation des Mobilfunknetzes an. Das gesamte Mobilfunknetz ist

entsprechend einem Raster in einzelne Zellen aufgeteilt. Zum Empfang

eingehender Anrufe oder Kurzmitteilungen ist die genaue Lokalisierung

des Standortes des Mobiltelefons durch den Mobilfunknetzbetreiber nötig.

Im Rahmen dieser ständigen Positionsangabe werden unter anderem die

Kartennummer (IMSI) und die Gerätenummer (IMEI) des Mobiltelefons an die

Basisstation gesendet. Dieses Prinzip nutzt der „IMSI-Catcher“, indem er

innerhalb einer Funkzelle eine Basisstation des Mobilfunknetzes

simuliert. Sämtliche eingeschalteten Mobiltelefone, die sich im

Einzugsbereich des „IMSI-Catchers“ befinden, senden nunmehr ihre Daten

an diesen. Auf diese Weise ist es möglich, Karten- und Gerätenummer

sowie den Standort des Mobiltelefons zu ermitteln.

 

Rechtsgrundlage für den Einsatz des „IMSI-Catchers“ im Strafverfahren

ist § 100 i Strafprozessordnung. Nach Absatz 1 Nr. 1 dieser Vorschrift

dürfen zur Vorbereitung einer Telekommunikationsüberwachung die Geräte-

und Kartennummer eines aktiv geschalteten Mobiltelefons durch Einsatz

technischer Mittel ermittelt werden. Absatz 1 Nr. 2 der Vorschrift

erlaubt die genaue Standortbestimmung eines Mobiltelefons zum Zwecke der

Ergreifung eines Beschuldigten.

 

Die Beschwerdeführer – eine Bürgerrechtsorganisation, zwei

Rechtsanwälte, ein Pfarrer, ein Steuerberater sowie eine

(zwischenzeitlich verstorbene) Journalistin – sind der Auffassung, dass

die Ermittlung der Geräte- und Kartennummern sowie des Standorts von

Mobiltelefonen durch Einsatz eines „IMSI-Catchers“ ein nicht

gerechtfertigter Eingriff in ihr Grundrecht aus Art. 10 GG

(Fernmeldegeheimnis) sei. Die 1. Kammer des Zweiten Senats des

Bundesverfassungsgerichts hat die Verfassungsbeschwerde nicht zur

Entscheidung angenommen.

Quelle

 

kompletter Beschluß

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Hi,

 

dann fehlt eigentlich nur noch eine "Sicherheitssteuer/-abgabe", damit wir auch noch für die Bespitzelung bezahlen dürfen.

Wie schon "fatzo" geschrieben hat, von derartigen Möglichkeiten hätten vergangene Staatssysteme nicht mal träumen können.

 

Das sollten sich auch all jene mal durch den Kopf gehen lassen, welche die Ex - DDR als "den totalen Überwachungsstaat" ansehen, und die BRD als die "heilige Rechtsstaatlichkeit" betrachten.

 

Irgendwann haben wir noch ´nen Chip im PKW (totale mobile Überwachung, huhu die schlimmen Owi´s müssen ja auch geahndet werden), die "rechtsstaatlichen Sicherheitsorgane" tummeln sich auf heimischen Rechnern, illegales Abhören von Telefonaten gehört zum guten Ton, alle biometrischen Daten werden von jedem erhoben UND illegal genutzt.

 

Aber Hauptsache der Staat wahrt den Schein und gaukelt dem "dummen Bürgerlein" eine heile und "Daten geschützte" Welt vor.

 

 

Gruß

HB

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Guest Mr_Biggun

Und einmal mehr verteidigt Karlsruhe die freiheitlich-demokratische Grundordnung gegen Angriffe durch unqualifizierte Exekutivorgane und sorglose Juristen, die sie zulassen:

 

Die Durchsuchung der Redaktion des Magazins "Cicero" wegen der Veröffentlichung geheimer BKA-Informationen war verfassungswidrig. Dies entschied das Bundesverfassungsgericht heute in Karlsruhe. Das Gericht stärkte damit die Pressefreiheit und den Schutz von Informanten.

 

(...)

 

"Cicero"-Chefredakteur Wolfram Weimer hatte wegen der Durchsuchung Verfassungsbeschwerde eingereicht. Sein Anwalt Alexander Ignor argumentierte, dass die Staatsanwaltschaft mit der Durchsuchung nicht wie dargestellt Beweise für eine Verstrickung des Chefredakteurs ermitteln wollte. Vielmehr sei es um die Identität des BKA-Beamten gegangen, der das Material weitergegeben hatte. Damit sei das Recht von Journalisten auf Informantenschutz verletzt worden.

 

Quelle

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Das erklär mir doch jetz mal einer.

Kanada, als Nachbarland der USA, schafft die Gesetze ab und wir(die Entscheidungsträger der Politik) in Zentraleuropa streben eine Totalüberwachung an. Daten über einen einzigen Mann (Kurnaz), bringen den Regierungsapparat ja schon in Erklärungsnot.

Dabei sind Ämter und Behörden doch heut schon mit den vorhandenen Daten überfordert. Wie kann es sein das ein Triebtäter, der 5 mal verurteilt wurde ne ABM bei einer Schule bekommt. :kopfschuettel:

 

MfG Bauloewe

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Guest Mr_Biggun

Kanada hat eine konservative Minderheitsregierung und die konnte die Verlängerung der Anti-Terror-Gesetze nicht durchsetzen.

 

In Deutschland ist die angestrebte Ausweitung exekutiver Eingriffsbefugnisse nicht neu, seit der RAF kommen verschiedene Vorschläge mit neuen Begründungen immer wieder auf den Tisch. 9/11 hat lhinsichtlich der Durchsetzung viele Hemmungen fallen lassen. Zum Glück gibt es das BVerfG. :kopfschuettel:

 

Heribert Prantl hat in der Süddeutschen unlängst einen sehr lesenswerten Kommentar dazu geschrieben.

 

Die Diffamierung der Privatheit durch die Sicherheitsbehörden muss ein Ende haben.

:notworthy:

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Naja, aber das BVerfG prüft doch erst auf Antrag oder nicht?

Wenn also ein Bundesland ne fixe Idee hat und ein Gesetz erlässt wird da die Rechtmäßigkeit automatisch geprüft?

Aber unser Bundesinnenminister wollt ja eh die Verfassung "anpassen". <_<

 

MfG Bauloewe

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Naja, aber das BVerfG prüft doch erst auf Antrag oder nicht?

Wenn also ein Bundesland ne fixe Idee hat und ein Gesetz erlässt wird da die Rechtmäßigkeit automatisch geprüft?

...

MfG Bauloewe

Ja nur auf "Antrag".

 

Bei der Gesetzgebung muß eigentlich die verfassungsmäßigkeit überprüft werden. Bei Bundesgesetzen macht dies auch zusätzlich der Bundespräsident. Köhler hat ja schon mehrmals die Ausfertigung versagt.

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Weiter geht es

 

Bundesrat sägt am Richtervorbehalt bei Auskunftsanspruch gegen Provider

Der Rechtsausschuss des Bundesrats fordert eine deutliche Verschärfung des heftig umstrittenen Regierungsentwurfs zur einfacheren zivilrechtlichen Durchsetzung geistiger Eigentumsrechte, um Urheberrechtsverletzer im Internet besser zu erfassen. Den Fachpolitikern ist vor allem der geplante Auskunftsanspruch gegen Netzprovider nicht weit genug gefasst, mit dem die Bundesregierung gemäß einer entsprechenden EU-Richtlinie das illegale Treiben in Tauschbörsen eindämmen will. Demnach sollen hierzulande allgemein auch indirekt an Rechtsverletzungen beteiligte Dritte verpflichtet werden, die Identität von Verdächtigen preiszugeben.

 

...

 

Entsprechend einer alten Forderung der Musikindustrie hält es der Ausschuss auch für nicht erforderlich, dass Rechtehalter dem Entwurf zufolge zunächst eine richterliche Genehmigung für die Abfrage von Bestandsdaten wie Name und Anschrift eines Nutzers hinter einer IP-Adresse einholen müssen. Insgesamt treibt die Rechtspolitiker die Sorge um, "dass das Ziel der Richtlinie nicht erreicht und der in einer wissensbasierten Volkswirtschaft "auch für die Schaffung von Arbeitsplätzen und die Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit" bedeutsame Schutz für die Rechteinhaber "nicht verbessert wird".

komplette Quelle

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Guest Mr_Biggun
Bei der Gesetzgebung muß eigentlich die verfassungsmäßigkeit überprüft werden.

Formuliere es um in "müßte eigentlich". Nach dem Luftsicherheitsgesetz, bei dem selbst die Prüfung der Gesetzgebungskompetenz (so sie denn stattgefunden hat) in die Hose gegangen ist, bin ich mir nicht mehr so sicher, ob da überhaupt noch eine Fachebene draufschaut... :think:

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Sie haben doch immerhin gemerkt das sich beim Rauchverbot nicht zuständig waren. :think:

 

Und noch mal meldet sich jemand zu Wort.

 

Sachsen will öffentliche Datei für Sexualstraftäter

 

Sachsen will allen Bürgern Daten über Sexualstraftäter zugänglich machen. Wie Innenminister Buttolo erläuterte, soll dazu eine öffentliche Datenbank geschaffen werden. Darin solle unter anderem der Wohnort verurteilter Täter aufgeführt werde. Diskutiert werde aber noch, ob auch die Namen der Sexualstraftäter und die von ihnen begangenen Delikte aufgelistet würden. Ziel sei es, dass Eltern ihre Kinder besser schützen könnten. Zudem sollten Frauen sich informieren können, ob verurteilte Vergewaltiger in ihrem Wohngebiet lebten.Buttolo kündigte außerdem an, dass das sächsiche Polizeigesetz geändert werden soll, um Wohnungen verurteilter Straftäter auch ohne richterliche Genehmigung durchsuchen zu können.

 

Quelle

Mag man bei den einen unter Umständen ja noch mitgehen, hakt es beim Rest komplett.

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Guest Mr_Biggun

Ja, klar. Verträgt sich hervorragend mit Art. 13 GG. Und beim ersten kann man das Ziel des Strafverfollzugs in die Tonne kloppen. Und es wird nicht lange dauern, bis der nächste mit Gewaltdelikten ankommt und die für die Massen abrufbar halten will. :think:

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Sachsen will öffentliche Datei für Sexualstraftäter

 

Sachsen will allen Bürgern Daten über Sexualstraftäter zugänglich machen. ... Buttolo kündigte außerdem an, dass das sächsiche Polizeigesetz geändert werden soll, um Wohnungen verurteilter Straftäter auch ohne richterliche Genehmigung durchsuchen zu können.

Das Schöne ist dass der Begriff "Sexualstraftäter" fast beliebig ausdehnbar ist (siehe USA)

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Guest Chris11

Kann denn nicht mal ein ehemaliger Verfassungsrichter oder ähnlich ausgewiesener Experte Nachhilfe im Grundgesetz geben. Das Bundesverfassungsgericht ist dafür IMHO etwas teuer. Normalerweise müsste die doch auch den ein oder anderen brauchbaren Juristen im Justizministerium sitzen haben, der halbwegs Sachkundig ist.

 

Mit freundlichem Gruß

Christian

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Melde mich freiwillig fürs Ministerium. :unsure:

 

Wenn man so die gesetzgebung betrachtet überlege ich wie die rund 35 % Juristen im Bundestag die beiden Examina geschafft habem. :D:rolleyes:

 

Gleiches gilt für die Länderparlamente.

 

Ansonsten quarken andere Politiker wieder mal mit. Die kommen mir irgendwie wie Lemminge vor. Die sind mir im Spiel aber wesentlich lieber als in Berlin, Dresden oder Magdeburg. :unsure:

 

Ansonsten will ich auch eine öffentliche Datei über Bestechung, Raub und andere Straftaten die wesentlich häufiger begangen werden und zum Teil einen wesentlichen höheren Schaden anrichten. :blush:

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Ergänzung:

Die Verteilung der einzelnen Delikte kann man sich im folgenden Link ansehen. Allerdings bekommen die es immer noch nicht gebacken das gesamte Bundesgebiet zu erfassen, denn die Statistik ist nur alte Länder und Berlin.

 

Link

 

Ergänzung:

Die Verteilung der einzelnen Delikte kann man sich im folgenden Link ansehen. Allerdings bekommen die es immer noch nicht gebacken das gesamte Bundesgebiet zu erfassen, denn die Statistik ist nur alte Länder und Berlin.

 

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Ergänzung:

Die Verteilung der einzelnen Delikte kann man sich im folgenden Link ansehen. Allerdings bekommen die es immer noch nicht gebacken das gesamte Bundesgebiet zu erfassen, denn die Statistik ist nur alte Länder und Berlin.

 

Ist ja auch noch ganz frisch und gerade mal 17 Jahre her.

Die brauchen halt n bisschen. Der Bedarf an Kinderkrippen in Deutschland West wird ja auch jetz erst mal geprüft. :vogelzeig:

 

Mich würden mal Zahlen interessieren wie:

- % Straftaten anhand von DNA (Datenbanken) verhindert/aufgeklärt

- % Straftaten hätten mittels geheimer Onlinedurchsuchung verhindert werden können.

 

MfG Bauloewe

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Das aktivste Land in Europa ist Großbritannien, wo seit 1995 mehr als 2,8 Millionen DNA-Profile gespeichert worden sind. Bislang gab es mehr als 590.000 Treffer. In den kommenden Jahren sollte die Speicherung von etwa fünf Millionen Profilen die Zahl der gespeicherten Fingerabdrücke in Großbritannien bereits überschritten haben. Die Briten laden zur Zeit bis zu 30.000 Profile monatlich in ihr voll automatisiertes, von vier Robotern unterstütztes, Datenbank-System. Im Rahmen eines groß angelegten Sicherheitspakets hat die britische Regierung das DNA-Gesetz angepasst, so dass nun von jeder Person, die im Rahmen polizeilicher Ermittlungen anfällt, ein DNA-Profil erstellt, gespeichert, verglichen und behalten werden kann. Dieses Gesetz erfasst sogar "Gelegenheitspersonen" und betrifft auch Personen, die wegen Trunkenheit am Steuer beamtshandelt werden. Das britische Innenministerium hat eigens dafür im April 2000 das "DNA Expansions Programm" gestartet, und allein dafür bisher etwa 260 Millionen Euro ausgegeben. Die Aufklärungsquote liegt zur Zeit bei 37 Prozent, sie lag in Spitzenzeiten bei 48 Prozent. Deutschland verfügt über 370.000 Profile in seiner Datenbank, etwa 70.000 allein aus Bayern. Die seit April 1998 gespeicherten Profile von 308.000 Personen und 62.000 Spuren erbrachten bislang 21.400 Treffer, wodurch 15.200 Straftaten aufgeklärt werden konnten (Treffer Spur zu Person). Die Aufklärungsquote verwertbarer Tatortspuren liegt bei 24 Prozent. Die nationale Datenbank wird vom BKA, ZD 22, unter der Leitung von Kriminalhauptkommissar Alexander Bachmann verwaltet. Die Datenhoheit der individuellen Profile liegt bei den einzelnen Ländern, die diese zuliefern. Das BKA Wiesbaden beabsichtigt, ab Frühjahr 2005 etwa 50.000 Profile für die Interpol-Datenbank zur Verfügung zu stellen. Die Entscheidung, ob eine DNA-Analyse vorgenommen wird, auch bei Tatortspuren von unbekannten Tätern, obliegt dem zuständigen (Untersuchungs-)Gericht und nicht der ermittelnden Polizei ("Richtervorbehalt").

 

Die DNA-Datenbank in Österreich ist mit derzeit etwa 90.000 Profilen (70.000 Personen und 20.000 Tatortspuren) die drittgrößte in Europa und im Hinblick auf die überdurchschnittliche Trefferquote von 39 Prozent eine der erfolgreichsten. Diese Quote beinhaltet unter anderem 5.400 Einzelspurentreffer auf Tatverdächtige, was zur Ausforschung von 2.800 Tatverdächtigen, zur Aufklärung von 1.500 Straftaten, und Aufdeckung von 610 Tatortserien führte. Die professionell geführte polizeiliche Datenauswertung beinhaltet unter anderem Speicherung, Vergleich, Qualitätskontrolle, Kooperation mit den DNA-Labors, Zusammenführung mit Nominaldaten, Information der Dienststellen und Kollegen, internationale Korrespondenz, Training und vieles mehr. Zuständig ist das von Bezirksinspektor Karl Rotthaler geleitete Referat 6.1.3 des Bundeskriminalamts. Treibende Kraft für die Umsetzung der DNA-Analyse auf nationaler und internationaler Ebene ist Dr. Reinhard Schmid, Leiter des Erkennungsdienstes des Bundeskriminalamts. Die Regelung der DNA-Analyse im Sicherheitspolizeigesetz entspricht den polizeilichen Anforderungen.

Quelle

weitere Infos

 

Macht für Deutschland: 15.200 Straftaten durch 7 Jahre (1998-2004) = etwas über 2.000 Straftaten pro Jahr die Dadurch aufgeklärt worden sind.

 

Zum Vergleich in Deutschland werden jedes Jahr rund 6.600.000 Straftaten (ohne Verkehrsstraftaten) angezeigt, Von der Dunkelziffer ganz zu schweigen.

 

http://www.bka.de/pks/pks2004

http://www.bka.de/pks/pks2005/index.html

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Wie kann der Bundestrojaner eigentlich verbreitet werde? Ganz einfach, die Infrastruktur existiert schon heute und es ist auch keine Abwehr möglich.

 

Denn der Staat hat bereits eine vollständige Infrastruktur für Man-In-The-Middle-Angriffe auf jegliche elektronische Telekommunikation: die SINA-Boxen bzw. IMS (Interception Management Systems). Diese Geräte muss ein jeder größerer Provider in seinem Netz installiert haben, dazu verpflichtet ihn die TKÜV. Denn über diese Geräte ist die Möglichkeit des Abhörens jeglicher Telekommunikation implementiert. SINA-Boxen ließen sich ohne großen Aufwand zu weiteren Zwecken umbauen. So könnte der Staat mit vergleichsweise wenig Aufwand in jede beliebige Downloadverbindung Angriffscode "implantieren", eben den Bundestrojaner. Egal was und woher ein Benutzer downloadet: es könnte sich um Shareware handeln, um Testversionen von Software, gar um Video-Codecs, die automatisch downgeloadet werden, oder um die neue Version der ELSTER, des Programms der deutschen Steuerbehörden. Ein neuer Bildschirmschoner könnte genauso problemlos mit dem Bundestrojaner auf der Strecke verseucht werden wie ein scheinbar harmloses Computerspiel oder die neue PDF-Reader-Version. Denn der Staat sitzt in der Mitte auf allen Leitungen, wenn er will.

 

Quelle: Telepolis

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308.000 Personen ... 15.200 Straftaten aufgeklärt

 

Macht für Deutschland: 15.200 Straftaten durch 7 Jahre (1998-2004) = etwas über 2.000 Straftaten pro Jahr die Dadurch aufgeklärt worden sind.

 

Zahlenspiel:

Würde Schäubles Traum wahr werden und alle Deutschen in dieser Datenbank erfasst sein - hätten wir dann dadurch (linear ansteigend) gut 530.000 aufgeklärte Straftaten oder würde die tolle Quote rapide einbrechen?

 

Zum Vergleich in Deutschland werden jedes Jahr rund 6.600.000 Straftaten (ohne Verkehrsstraftaten) angezeigt, Von der Dunkelziffer ganz zu schweigen.

 

Also wird jedes jahr jeder 12. Einwohner in D wegen einer Straftat angezeigt, Greise und Babys mitgezählt? Und: jede Straftat braucht ja auch noch ein Opfer (auch wenn das keine natürliche Person sein muß). Und das alles noch ohne den bösen, gefährlichen Straßenverkehr...

Da traut man sich ja kaum noch aus dem Haus in diesem gefährlichen Land voller Krimineller!

 

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(dabei fällt mir in meinem Umfeld gar niemand ein, der in den letzten Jahren Opfer einer Straftat geworden wäre oder aber deswegen angezeigt - sind die ganzen Kriminellen in D etwa irgendwo konzentriert? Vielleicht in Berlin, im Bundestag?)

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Macht für Deutschland: 15.200 Straftaten durch 7 Jahre (1998-2004) = etwas über 2.000 Straftaten pro Jahr die Dadurch aufgeklärt worden sind.

 

Zum Vergleich in Deutschland werden jedes Jahr rund 6.600.000 Straftaten (ohne Verkehrsstraftaten) angezeigt, Von der Dunkelziffer ganz zu schweigen.

 

Das ja denn nicht gerade sehr erfolgreich die Methode.

2000/6600000= 0,30%...aber wir sind da ja erst in den Anfängen.

 

 

 

Zum Vergleich in Deutschland werden jedes Jahr rund 6.600.000 Straftaten (ohne Verkehrsstraftaten) angezeigt, Von der Dunkelziffer ganz zu schweigen.

 

Also wird jedes jahr jeder 12. Einwohner in D wegen einer Straftat angezeigt, Greise und Babys mitgezählt? Und: jede Straftat braucht ja auch noch ein Opfer (auch wenn das keine natürliche Person sein muß). Und das alles noch ohne den bösen, gefährlichen Straßenverkehr...

Da traut man sich ja kaum noch aus dem Haus in diesem gefährlichen Land voller Krimineller!

 

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(dabei fällt mir in meinem Umfeld gar niemand ein, der in den letzten Jahren Opfer einer Straftat geworden wäre oder aber deswegen angezeigt - sind die ganzen Kriminellen in D etwa irgendwo konzentriert? Vielleicht in Berlin, im Bundestag?)

 

 

nähhhh, ach Quatsch. Du gehst ja davon aus daß jeder Bürger nur einmal angezeigt wird.

Würde ja heißen, daß jeder Ladendieb nach einer Anzeige zum frommen Mitbürger wird und nie wieder auffällig wird.

Man könnte ja jetz ne Statistik dagegen halten wieviel Vorstrafen der Durchschnittskriminelle hat.

 

MfG Bauloewe...mit wirtschaftskriminellen Namensvetter :vogelzeig::vogelzeig:

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Wie Bauloewe schon erwähnte ist jede Straftat ja nicht einer Person zugeordnet, sondern eine Person kann mehrere Straftaten begehen.

 

Ferner sind die Zahlen auch nicht gerade aussagekräftig, da jedes Land anders zählt und vor allen bei BtM irsinnige Zahlen zustande kommen.

 

Bsp: Ein Drogenabhängiger wird mit Stoff für den Eigenbedarf erwischt und gibt an jede Woche einmal Stoff gekauft zu haben und zwar über einen Zeitraum von 2 Jahren und schon wird er wegen über 100 !!! Straftaten ermittelt.

-----------

 

Auch wenn die Daten von allen Deutschen genommen werden würden, würde man kaum mehr Straftaten aufklären können, da ein gewisser Prozentsatz der Straftaten von ausländischen Personen begangen wird. des weiteren lassen sich wie schon erwähnt die DNA-Spuren recht leicht manipulieren-Zigaretten, Taschentuch, Kamm, Haare, Haarschuppen, Kaugummi etc. Dies wird sicherlich bei großen DNA-Datenbanken weiter zunehmen.

Auch sollte man nicht vergessen, das ein mutmaßlicher Täter auch häufig eine Tatortberechtigung hatte-er hielt sich also legal an diesen Ort auf und hat dort somit auch seine DNA hinterlassen (können).

 

---------

@hartmut

Bitte nicht. :vogelzeig:

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Bsp: Ein Drogenabhängiger wird mit Stoff für den Eigenbedarf erwischt und gibt an jede Woche einmal Stoff gekauft zu haben und zwar über einen Zeitraum von 2 Jahren und schon wird er wegen über 100 !!! Straftaten ermittelt.
Das ist falsch, in der PKS würde das als eine Straftat gezählt.

 

Auch wenn die Daten von allen Deutschen genommen werden würden, würde man kaum mehr Straftaten aufklären können, da ein gewisser Prozentsatz der Straftaten von ausländischen Personen begangen wird.
Der Prozentsatz liegt bei etwa 20%, es verbleiben also 80%

 

des weiteren lassen sich wie schon erwähnt die DNA-Spuren recht leicht manipulieren-Zigaretten, Taschentuch, Kamm, Haare, Haarschuppen, Kaugummi etc. Dies wird sicherlich bei großen DNA-Datenbanken weiter zunehmen.

Auch sollte man nicht vergessen, das ein mutmaßlicher Täter auch häufig eine Tatortberechtigung hatte-er hielt sich also legal an diesen Ort auf und hat dort somit auch seine DNA hinterlassen (können).

Sicher muss die Qualität und Aussagekraft der einzelnen Spur bewertet werden, aber das wird derzeit auch schon gemacht.

 

Gruß

Goose

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Bsp: Ein Drogenabhängiger wird mit Stoff für den Eigenbedarf erwischt und gibt an jede Woche einmal Stoff gekauft zu haben und zwar über einen Zeitraum von 2 Jahren und schon wird er wegen über 100 !!! Straftaten ermittelt.
Das ist falsch, in der PKS würde das als eine Straftat gezählt.

Ob dies nun so ist oder nicht kann ich nicht für Gesamtdeutschland sagen. Nur soviel, das die StA Gera jedenfalls so die Anzahl der Straftaten erfaßt und danach anklagt und das AG so dann aburteilt.

Auf die unterschiedliche Erfassung hatte ich ja hingewiesen.

 

zu 80:20

Wie kommst du auf die Zahlen. Ich nehme an bei überführten Tätern (23 % Nichtdeutsche (2004). Du vergißt aber das die ja idR überführt sind (Tatverdächtige). Die anderen sind unbekannt und somit läßt sich sicherlich schlecht eine Prozentangabe machen.

 

DNA

Auch Geldstücke können relativ professionell gefälscht werden, ohne das es ohne detailierte Prüfung auffällt. Ich denke nicht das bei jeden x-beliebigen Einbruch ohne hohen Schaden so intensiv ermittelt werden würde.

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Das ist das Problem der unterschiedlichen Erfassungen der Staatsanwaltschaftsstatistik (reine Eingangsstatistik, die keinen Rückschluss auf die Taten oder Tatverdächtigen zulässt) im Vergleich zur PKS, von der wir ja hier sprachen. In dieser gibt es bundesweite Richtlinien, nach denen zu erfassen ist.

 

80:20 ist tatsächlich nur eine grobe Zahl, die nicht auf die weiteren Faktoren (unbekannte Täter, Dunkelfeld, Straftaten,d ie nur von Ausländern begangen werden können etc.) eingeht.

 

Die Überprüfung und Bewertung einer DNA-Spur obliegt ja abschließend dem Gericht. Ich denke schon, daß es da keine nennenswerten Probleme gibt.

 

Gruß

Goose

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Der Bundesrat hat sich gemäß den Wünschen der Musikindustrie für die Streichung des Richtervorbehaltes bei den geplanten AuskunftsAnprüchen gegen Internetprovider über Nutzerdaten und für eine Erhöhung der Schadensersatzregelung bei Verstößen etwa gegen Urheber-, Marken- oder Patentrechte ausgesprochen.

http://www.heise.de/newsticker/meldung/86487

 

Kann ich als Unternehmer also jetzt in Berlin schon Wunschzettel einreichgen?

Wie sind denn die Preise für ein Gesetz meiner Wahl?

Das ist also soziale Marktwirtschaft. :cop01:

 

MfG Bauloewe

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Guest Mr_Biggun

McCarthy lebt:

 

Bayerns Verfassungsschutz hat mit den Hochschulen einen einzigartigen Anti-Islamisten-Pakt geschlossen: Wenn ein Student auffällt, wird er gemeldet. Bekannt wurde die Zusammenarbeit jetzt durch die hektische E-Mail eines Uni-Mitarbeiters - deren Wortwahl nicht glücklich war.

 

(...)

 

Berlin/München - Für die Empfänger der Mail an der Ludwig-Maximilians-Universität München (LMU) muss es ausgesehen haben, als sei Gefahr unmittelbar im Verzug: "Betreff: islamistische Anschläge im Bundesgebiet. Wichtigkeit: Hoch". Und auch das, was folgte, klang bedrohlich: "Der islamistische Terrorismus stellt weiterhin die größte Bedrohung der Inneren Sicherheit der westlichen Staaten und damit auch Deutschlands dar. Es ist also hohe Wachsamkeit geboten."

 

Besonders die anschließende Passage aber hatte es in sich: "In diesem Zusammenhang sollte auf Hinweise, auf Studierende, Mitarbeiter oder sonstige Gebäudenutzer geachtet werden, die sich durch besondere Verhaltensweisen, wie z. B. einen Bruch im Lebenswandel, Gewaltbereitschaft, radikal-verbale Äußerungen oder Beschäftigung mit einschlägiger Literatur auffällig in Richtung islamischer Fundamentalismus verändern", hieß es in dem Memo.

 

"Ich darf Sie bitten, verdächtig erscheinende Wahrnehmungen, die Rückschlüsse auf eine islamisch-fundamentalistische Haltung zulassen, unverzüglich hierher mitzuteilen", ging es weiter.

 

(...)

Quelle: SPon

 

 

Immerhin:

 

Für den Mittwoch Mittag wurde schließlich überhastet eine Pressekonferenz einberufen, auf der sich LMU-Rektor Bernd Huber von Hüttenhofers Aufruf distanzierte: Das Schreiben enthalte "missverständliche Formulierungen", eine "Atmosphäre der Bespitzelung und Beschnüffelung" passe nicht zur Universität.

 

Regierungsdirektor Hüttenhofer hatte die Fakultätsleitungen in seiner Mail angewiesen: "Bitte informieren Sie Ihre Mitarbeiter entsprechend." So machte sein Schreiben schnell die Runde - und sorgte für Verwunderung und Verärgerung.

 

Der Rest vom Lied: die bayerischen Universitäten tauschen sich mit dem Verfassungsschutz aus. Der Antiterrorkampf treibt schon wilde Blüten. :licht::lol::wacko:

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Habe auch noch etwas.

 

Schöner Artikel

Rettet Thüringen vorm Verbrechen!

In Thüringen regiert nur noch zum Schein die CDU. Tatsächlich ist das Land beinahe vollständig schon in Verbrecherhand, Kriminelle und Terroristen können in dem Bundesland tun, was sie wollen; die, die sie daran hindern sollen, können nur noch hilflos dabei zusehen, kaum eine Straftat wird mehr aufgeklärt. Es ist möglicherweise nur noch eine Frage der Zeit, wann auch Erfurt endgültig fällt. Noch allerdings wehrt sich die tapfere Landesregierung.

 

Und sie will offenbar sogar in die Offensive gehen gegen das im Lande herrschende Chaos. "Wer Straftäter verfolgen will, braucht dazu wirksame Verfolgungsmittel." gab kürzlich Harald Schliemann, Justizminister, zu bedenken und kündigte an, seine Landesregierung werde über den Bundesrat eine Initiative auf den Weg bringen, mit der den dem Verbrechen hilflos gegenüberstehenden Ordnungshütern endlich das verzweifelt herbeigesehnte "wirksame Verfolgungsmittel" gewährt werden soll: die heimliche Onlinedurchsuchung privater Computer.

...

Dabei will Harald Schliemann natürlich nicht den gesetzestreuen Bürgern, die derzeit freilich unter dem Terror-Regime der Gesetzlosen am meisten zu leiden haben, auf die Festplatten schauen, sondern ihre Rechte ja gerade wieder herstellen und verteidigen, und zwar ausdrücklich "ohne die grundgesetzlich geschützte Privatsphäre übermäßig zu beeinträchtigen". Da bleibt nur, ihm Erfolg zu wünschen, damit Thüringen bald aus den Klauen des Unrechts befreit werden kann.

Quelle

 

daher folgendes

Thüringen: Bundesrat-Antrag zu Online-Durchsuchungen

 

Rechtsgrundlage für verdeckte Online-Durchsuchungen gefordert

 

27.02.2007 - Thüringen will sich für die Online-Durchsuchung von PCs einsetzen. Um die vom Bundesgerichtshof gekippte heimliche Durchsuchung durchzubekommen, soll der Bundesrat eingespannt werden.

 

Thüringen will sich über den Bundesrat für die vom Bundesgerichtshof gekippten heimlichen Online-Durchsuchungen von Computern einsetzen. "Es muss eine Rechtsgrundlage für verdeckte Online-Durchsuchungen geschaffen werden, ohne die grundgesetzlich geschützte Privatsphäre übermäßig zu beeinträchtigen", sagte Justizminister Harald Schliemann (CDU) heute in Erfurt. Mit einem Antrag solle die Bundesregierung aufgefordert werden, eine Rechtsgrundlage dafür zu schaffen. Die Fahnder wollen mit heimlich auf privaten Computern installierten Programmen (Trojanern) die dort gespeicherten Dateien unbemerkt auslesen, um Verbrechen vorzubeugen.

Quelle

 

dann geschehen noch kleinste Wunder

Bundesrat lehnt heimliche Online-Durchsuchungen derzeit ab

Der Bundesrat hat sich mehrheitlich gegen schnelle gesetzliche Änderungen ausgesprochen, durch die heimliche Durchsuchungen von Internet-PCs durch die Strafverfolgungsbehörden möglich gemacht werden sollen. Einen entsprechenden Antrag des Bundeslandes Thüringen lehnte der Bundesrat jetzt ab. Gegen derartige Durchsuchungen über heimlich eingeschleuste Spyware hatten sich zuletzt auch die Datenschutzbeauftragten von Bund und Ländern ausgesprochen.

Quelle

 

ABER auch nur weil :licht::wacko::lol:

noch Beratungsbedarf besteht.

Leider keine Quelle da Informationen ziemlich rar sind.

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