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Der Vollkommene Überwachungsstaat Rückt Immer Näher


Guest bigfoot49

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Die rasant angestiegenen Zahlen nach Einführung der stichprobenartigen (!) Kontrollen lassen leider den gegenteiligen Verdacht zu.

Woraus geht das "rasant angestiegene Zahlen" hervor? Ich habe den o.g. Artikel gelesen. Die 9.000 Fälle, die dem Datenschutzbeauftragten vorgelegt wurden, wurden ihm zur Prüfung vorgelegt. Daraus geht noch lange nicht hervor, ob oder wie viele Abfragen davon unrechtmäßig erfolgten. Überhaupt wird in dem Artikel recht wenig mit validen Zahlen operiert. Dafür mehr mit Annahmen und Behauptungen.
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Stimmt. Leider ist aber auch der - wie Bluey richtig schrieb - ähnlich albern wie die Sätze eins, zwei und vier/fünf.

Biber, ich wiederhole: du hast keine Ahnung. Aber darauf baust du dir überzeugt eine Meinung.

Puh..... in diesem Fall sagt das ja gerade der Richtige. Sonst kann man von Dir sehr oft Argumente und Quellen lesen. Hier aber..... NAJA!  oder andere die Zahlen fehlinterpretieren.  Nur wenn, da

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Zahlen aus dem Artikel

 

180 Verdachtsfälle in 2018

9.000 Fälle zur Prüfung an den Datenschutzbeauftragten gegeben

 

Berechnung aus angenommen missbräuchlichem Verhalten von Polizisten/ Hochrechnung:

3,6 Mio missbräuchliche Abfragen

 

Wobei letztere Zahl bedeutet, dass in Hessen 6 widerrechtliche Datenabgleiche pro Minute 24/7/52 stattfindet.

 

Sogar Biber müsste jetzt erkennen, was der Artikel bzw die Vorwürfe daraus wert sind.

 

 

Wer mag kann ja die jährlichen 3,6 mio Verstöße auf 18.000 hessische Polizisten umrechnen.

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Zahlen aus dem Artikel

 

180 Verdachtsfälle in 2018

9.000 Fälle zur Prüfung an den Datenschutzbeauftragten gegeben

 

Berechnung aus angenommen missbräuchlichem Verhalten von Polizisten/ Hochrechnung:

3,6 Mio missbräuchliche Abfragen

 

Wobei letztere Zahl bedeutet, dass in Hessen 6 widerrechtliche Datenabgleiche pro Minute 24/7/52 stattfindet.

 

Sogar Biber müsste jetzt erkennen, was der Artikel bzw die Vorwürfe daraus wert sind.

 

 

Wer mag kann ja die jährlichen 3,6 mio Verstöße auf 18.000 hessische Polizisten umrechnen.

 

Wenn man von ca. 30 Datenabfragen pro Minute 24/7/52 insgesamt ausgeht (45.000 pro Tag - laut verlinkten Artikel in der Frankfurter Rundschau)

sehen die Zahlen im Artikel erschreckend aber nicht unbedingt unplausibel aus.

Demnach wäre ca. jede fünfte Abfrage nicht rechtens.

 

Die 9.000 gemeldeten Fälle seit Februar (also 6 Monate) lassen sich auf 18.000 pro Jahr hochrechnen.

Und wenn diese 9.000 Fälle (für 6 Monate oder 18.000 Fälle pro Jahr) bei nur einem zweihundertstel aller Abfragen festgestellt wurden

kann man schon von 3,6 Millionen ausgehen.

Das ist einfachste Mathematik - erschreckend - aber nicht aus der Luft gegriffen.

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Mich interessieren weniger irgendwelche Verdachtsfälle oder (unbelegte) Hochrechnungen, sondern die Anzahl nachgewiesener Fälle. Zahlen dazu beinhaltet der Artikel ja offenbar nicht.

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Eine Zahl beinhaltet der Artikel

 

- 83 Abfragen von Helene

 

Ich wäre vorsichtig aus dieser Zahl eine Hochrechnung zu machen, denn diese spezielle Situation spiegelt nicht den Alltag wieder.

 

Unbestritten sind dieser 83 Abfragen rechtswidrig und müssen Konsequenzen nach sich ziehen

 

- Verfahren gegen die, die den Datenmissbrauch machten

- Kontrolle der Abfragen auf weiteres Fehlverhalten

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Mich interessieren weniger irgendwelche Verdachtsfälle oder (unbelegte) Hochrechnungen, sondern die Anzahl nachgewiesener Fälle. Zahlen dazu beinhaltet der Artikel ja offenbar nicht.

 

Ich hab das so verstanden, dass die 9000 gemeldeten Fälle nachgewiesen sind.

Bei jeder zweihundertsten Abfrage muß man einen Grund angeben.

Wenn pro Tag ca. 45.000 Abfragen getätigt werden macht das für den betrachteten Zeitraum (6 Monate) ca. 8,2 Mill Abfragen.

Wenn bei jeder zweihundertsten Abfrage ein Grund nachgefragt wird, so ist das bei ca. 41.000 Abfragen geschehen.

Und von diesen 41.000 angegebenen Gründen waren 9.000 nicht korrekt.

 

Kann natürlich sein, dass bei den 9.000 inkorrekten Gründen der Beamte einfach nur zu faul war, das richtige Aktenzeichen (oder was da immer rein muss) einzutragen, oder er hatte es grad nicht zur Hand oder what ever.

 

Wird man wahrscheinlich nie rausbekommen. Alle Fälle werden sicher nie untersucht werden - das ist einfach zuviel Aufwand.

 

Ich wäre vorsichtig aus dieser Zahl eine Hochrechnung zu machen, denn diese spezielle Situation spiegelt nicht den Alltag wieder.

 

 

Aus den 83 Helene-Nachfragen hat auch keiner eine Hochrechnung gemacht sondern aus den 9.000 inkorrekt begründeten Abfragen.

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Woher weißt du, dass das massenhaft zu unrechten Datenabfragen kommt?

Du hast natürlich recht. Die in dem Artikel genannten 9.000 Fälle, die die Polizei den polizeieigenen (!) Datenschutzbeauftragten übergeben hat, sind ja nur Verdachtsfälle. Also Fälle, in denen die Herrschaften der Polizei bei einer Quote von 1 : 200 nicht in der Lage oder nicht bereit waren, nachvollziehbar zu erklären, warum sie jetzt gerade diese Datenabfrage durchführten und die dann entweder von irgendwelchen Polizisten überprüft oder von einer Software aussortiert wurden. Wie kann man da auch nur daran denken, daß die nicht-nachvollziehbare Erklärung möglicherweise vielleicht doch auf Missbrauch schließen lässt...

 

Ich kann mir das nicht vorstellen.

Tja.. Das hier (bzw. genauer die Realität)

Wobei ich mir auch nicht vorstellen könnte, dass Helene über 80x abgefragt wird, wenn sie in der Stadt ein Konzert gibt.

beweist, daß Deine Vorstellungskraft offenbar stark beschränkt und daher eher irrelevant ist.

 

Deiner Antwort auf den Aspekt der externen Kontrolle ist insofern falsch, als dass ich nicht eine Kontrolle als unnötig fand.

Nochmal lesen, bitte. Es ging nur um die externe Kontrolle, nicht um die grundsätzliche Notwendigkeit der Kontrolle.

 

Zumal ob bei externer oder interner Kontrolle wurde über Veröffentlichung von uns hier gar nicht gesprochen.

Ja. Und?

 

Und wer unberechtigt Daten abfragt, wird wohl mit einer Diszi rechnen müssen.

Zöllner, Du überraschst mich. Du kannst ja richtig witzisch sein.

 

Woraus geht das "rasant angestiegene Zahlen" hervor?

Aus dem Artikel. Für eine Steigerung um rund 10.000 % halte ich rasant schon für angemessen.

 

Ich habe den o.g. Artikel gelesen. Die 9.000 Fälle, die dem Datenschutzbeauftragten vorgelegt wurden, wurden ihm zur Prüfung vorgelegt. Daraus geht noch lange nicht hervor, ob oder wie viele Abfragen davon unrechtmäßig erfolgten.

Stimmt (s.o.). Die 83-Helene-Fischer-Abfragen sind sicher genauso bedauerliche Fanabfragen wie die Neonazi-Geschichten. Und Einzelfälle, eh´ klar.

 

Überhaupt wird in dem Artikel recht wenig mit validen Zahlen operiert. Dafür mehr mit Annahmen und Behauptungen.

Die Zahlen stammen von den entsprechenden Behörden. Der Rest ist Mathematik, wenngleich sicher höhere.

 

Mich interessieren weniger irgendwelche Verdachtsfälle oder (unbelegte) Hochrechnungen, sondern die Anzahl nachgewiesener Fälle. Zahlen dazu beinhaltet der Artikel ja offenbar nicht.

Hochrechnungen sind nie belegbar. Wären sie es, wären es keine Hochrechnungen. Aber das nur am Rande. Weil ansonsten hast Du natürlich völlig recht. Offenbar gibt es nicht einen einzigen nachgewiesenen Fall, von dem irgendwas zu lesen ist, nicht mal über die Helene-Fischer-Geschichte. Und das wird sich, wenn nicht irgendwas gewaltig schiefläuft, auch nicht ändern.

 

Die 9.000 sind nicht inkorrekt begründet, sondern zur Überprüfung weitergeleitet.

In 9.000 Fällen bei der 1 : 200 -Nachfrage gab es keine plausible Begründung für die Abfrage (von inkorrekt war nie die Rede), die wurden deshalb zur weiteren Überprüfung an die polizeieigenen (!) Datenschutzbeauftragten weitergeleitet. Das ist kein

Kleiner - aber feiner - Unterschied

sondern eine völlig andere Sachlage.

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Achja. Wenn einem in einer Diskussion die sowieso eher nicht vorhandenen Argumente ausgehen, weil einen z.B. ein Artikel zum Thema überfordert und man Zahlen darin nicht nachvollziehen kann (und die Erklärungen für deren Zustandekommen schon gar nicht), man aber aus grundsätzlichen Überlegungen heraus ganz genau weiß, daß das Gegenüber einfach unrecht haben muß, weil sonst das eigene Weltbild zusammenbräche, dann kann man immer noch die Universalkeule Du hast einfach keine Ahnung auspacken. Ändert zwar nix an z.B. den Inhalten des Artikels und den eigenen unzureichenden kognitiven Fähigkeiten und ist auch eher kein Argument, finalisiert aber nachhaltig jede inhaltliche Diskussion und gibt einem ein gutes Gefühl.

 

Das Leben kann so einfach sein.

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Die in dem Artikel genannten 9.000 Fälle, die die Polizei den polizeieigenen (!) Datenschutzbeauftragten übergeben hat, sind ja nur Verdachtsfälle. Also Fälle, in denen die Herrschaften der Polizei bei einer Quote von 1 : 200 nicht in der Lage oder nicht bereit waren, nachvollziehbar zu erklären, warum sie jetzt gerade diese Datenabfrage durchführten und die dann entweder von irgendwelchen Polizisten überprüft oder von einer Software aussortiert wurden. Wie kann man da auch nur daran denken, daß die nicht-nachvollziehbare Erklärung möglicherweise vielleicht doch auf Missbrauch schließen lässt...

1. gut erkannt bzw. gelesen: Verdachtsfälle, nicht mehr, nicht weniger!

2. völlig egal, ob es sich um einen "polizeieigenen" Datenschutzbeauftragten handelt oder nicht. Im übrigen muß der deshalb nicht zwingend auch Polizeibeamter sein. Es kann sich auch um einen Angestellten handeln.

3. sehr gut erkannt! Fälle, in denen man (zB aufgrund der zeitlichen Differenz) tatsächlich nicht mehr in der Lage ist, den Grund für die Ursache zu benennen. Oder glaubst Du, daß Du Monate später noch weißt, warum Du XY abgefragt hast? Eine kleine Einschränkung, die ich hier gelten lassen würde: bei der Abfrage von Helene Fischer oder anderen Promis sollte man das evtl. doch noch wissen.

4. sollte es sich um eine unrechtmäßige Abfrage gehandelt haben, so wird/muß der betr. Kollege sicherlich nicht bereitwillig aussagen. Da genießt er genau dieselben Rechte wie Du. Allerdings setzt er sich dann schon dem Verdacht aus, die Abfrage sei nicht rechtens gewesen, und es wird ermittelt. Je nach Art und Umfang dessen, was dabei heraus kommt, können die Folgen für den Kollegen schon ziemlich unangenehm und auch teuer sein.

5. jajaja..... da wird mal wieder irgendwas von irgendeinem Polizisten überprüft. Und das bei einer Sache, bei der ein Polizist involviert ist. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt, gell? Oder was wolltest Du damit mal wieder in die Welt posaunen?!

6. sagte ich ja: kann man. Und wenn man das kann, wird ermittelt. Genau ermittelt. Da wird nichts vertuscht!

 

Aus dem Artikel. Für eine Steigerung um rund 10.000 % halte ich rasant schon für angemessen.

s.o. Verdachtsfälle. Von einer Steigerung kann man erst sprechen, wenn diese Fälle bestätigt wurden. Bis dahin hört sich das schön voluminös an und bringt die Stammtische zu kochen, mehr aber auch nicht.

 

Stimmt (s.o.). Die 83-Helene-Fischer-Abfragen sind sicher genauso bedauerliche Fanabfragen wie die Neonazi-Geschichten. Und Einzelfälle, eh´ klar.

Es sind jedenfalls bei weitem keine 9.000.

 

Die Zahlen stammen von den entsprechenden Behörden. Der Rest ist Mathematik, wenngleich sicher höhere.

Völlig egal, von wem sie stammen. Es sind zunächst Behauptungen, Verdachtsfälle, denen man nachgeht. Der Rest sind Spekulationen, vielleicht auch höhere.

 

Hochrechnungen sind nie belegbar. Wären sie es, wären es keine Hochrechnungen. Aber das nur am Rande. Weil ansonsten hast Du natürlich völlig recht. Offenbar gibt es nicht einen einzigen nachgewiesenen Fall, von dem irgendwas zu lesen ist, nicht mal über die Helene-Fischer-Geschichte. Und das wird sich, wenn nicht irgendwas gewaltig schiefläuft, auch nicht ändern.

Na siehst. Und wenn sie nicht belegbar sind, sind es auch keine Fakten, sondern? Eben! Weißt Du selbst.

Deine Polemik ändert nichts daran, daß genau ermittelt werden wird und - da bin ich mir sicher - im Falle der Fischer-Abfragen deine These auch widerlegt werden wird.

Ich weiß nicht, was Deine letzte Aussage bezwecken soll....... außer vllt. irgendeinen Stammtisch zu bedienen.

 

...die wurden deshalb zur weiteren Überprüfung an die polizeieigenen (!) Datenschutzbeauftragten weitergeleitet.

s.o. Die Wiederholung macht es auch nicht besser.
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Achja. Wenn einem in einer Diskussion die sowieso eher nicht vorhandenen Argumente ausgehen,...

Puh..... in diesem Fall sagt das ja gerade der Richtige. Sonst kann man von Dir sehr oft Argumente und Quellen lesen. Hier aber..... NAJA!

 

weil einen z.B. ein Artikel zum Thema überfordert und man Zahlen darin nicht nachvollziehen kann

oder andere die Zahlen fehlinterpretieren.

 

man aber aus grundsätzlichen Überlegungen heraus ganz genau weiß, daß das Gegenüber einfach unrecht haben muß, weil sonst das eigene Weltbild zusammenbräche

Nur wenn, dann sicherlich auf beiden Seiten.

 

dann kann man immer noch die Universalkeule Du hast einfach keine Ahnung auspacken.

Ich weiß. Es hört sich auch blöd an, noch blöder fühlt es sich an, wenn man gesagt bekommt, daß man keine Ahnung hat. Die Frage hier wäre: hast Du denn eine Ahnung oder Vorstellung davon, wie eine Datenabfrage bei uns abläuft? Oder ist das nur mal wieder eine Gegensalve, um nicht auf den Kern (Ahnung ja/nein) eingehen zu müssen?!

 

Was ist so schlimm daran, einfach mal einzuräumen, daß man diesem oder jenem keine Ahnung hat, sondern lediglich eine vage Vorstellung oder Meinung?!

 

Ändert zwar nix an z.B. den Inhalten des Artikels und den eigenen unzureichenden kognitiven Fähigkeiten und ist auch eher kein Argument, finalisiert aber nachhaltig jede inhaltliche Diskussion und gibt einem ein gutes Gefühl.

Und das ist dann das I-Tüpfelchen. Hat das zuvor Geschriebene noch nicht ausgereicht, wird hier die finale Diffamierungskeule unzureichende kognitive Fähigkeiten herausgekramt. Merke: ich bin der einzig Wahre und Weise! Gell?!

 

Das Leben kann so einfach sein.

Genau. Wenn man dem einen und wahren Messias hinterher trottet.
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1. gut erkannt bzw. gelesen: Verdachtsfälle, nicht mehr, nicht weniger!

 

Sorry, dass ich da nochmal widersprechen muss:

 

Es sind nur Verdachtsfälle in der Hinsicht, dass Polizisten versucht haben, dieses System für private Zwecke zu missbrauchen.

 

Es sind aber keine Verdachtsfälle sondern Fakten, dass die Kollegen hier in 9.000 Fällen die Regeln nicht befolgt haben und bei einer Abfrage eben keine plausible Begründung eingegeben haben.

Wie schwerwiegend das ist will ich jetzt gar nicht beurteilen und kann da nur darauf vertrauen, dass die entsprechenden disziplinarischen Maßnahmen erfolgen.

 

Gerade die Institution, die darauf achten soll, dass die Regeln immer beachtet werden, sollte das bei der eigenen Arbeit auch akribisch tun.

 

 

Und am 'besten' finde ich dann eben noch die Aussage, dass man sich wegen ein paar schwarzer Schafe unter Generalverdacht gestellt fühlt.

Wo doch die Innenminister des Bundes und der Länder sowie auch die Vertreter der Polizeigewerkschaften immer mehr Überwachungsbefugnisse für die Polizei fordern

und damit selbst große Teile der Bevölkerung unter Generalverdacht stellen.

 

Ich kann die Intention ja verstehen - mit mehr Überwachung kann die Polizei sicher viel wirkungsvoller und erfolgreicher agieren.

Es öffnet dem Missbrauch aber auch Tor und Türen - gerade wenn man sich von Maßnahmen, die das zumindestens einschränken sollen, gegängelt fühlt und die nur halbherzig umsetzt.

Und das kann ich als IT-ler, der auch solche Systeme entwickelt und gesammelte Daten auswertet, mindestens so gut einschätzen, wie ein Polizist, der hier 'nur' Anwender ist.

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völlig egal, ob es sich um einen "polizeieigenen" Datenschutzbeauftragten handelt oder nicht. Im übrigen muß der deshalb nicht zwingend auch Polizeibeamter sein. Es kann sich auch um einen Angestellten handeln.

Natürlich ist es grundsätzlich völlig egal, ob der Kontrolleur bei dem Kontrollierten beschäftigt ist oder nicht. Es sei denn, man möchte jeden Anschein von Abhängigkeit vermeiden.

 

Fälle, in denen man (zB aufgrund der zeitlichen Differenz) tatsächlich nicht mehr in der Lage ist, den Grund für die Ursache zu benennen. Oder glaubst Du, daß Du Monate später noch weißt, warum Du XY abgefragt hast?

Wahrscheinlich nicht. Spielt aber auch keine Rolle, weil Du entweder ablenken willst oder den Ablauf nicht richtig erinnerst oder verstanden hast:

Bei jedem 200. Abruf des polizeilichen Auskunftssystems Polas erscheint eine Maske auf dem Bildschirm, in die der Polizist den Grund für seine Abfrage eintragen muss.

Und weil es offenbar notwendig ist, Polizisten an die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften zu erinnern (erstaunlich, nicht?), wird

automatisch auf der Polas-Startseite (...) darauf hingewiesen, dass eine Nutzung nur zu dienstlichen Zwecken gestattet ist.

sollte es sich um eine unrechtmäßige Abfrage gehandelt haben, so wird/muß der betr. Kollege sicherlich nicht bereitwillig aussagen. Da genießt er genau dieselben Rechte wie Du. Allerdings setzt er sich dann schon dem Verdacht aus, die Abfrage sei nicht rechtens gewesen, und es wird ermittelt. Je nach Art und Umfang dessen, was dabei heraus kommt, können die Folgen für den Kollegen schon ziemlich unangenehm und auch teuer sein.

Das hört sich doch gut an. Nehmen wir also einfach mal an, daß es Ermittlungen gibt und die erfolgreich sind und die betreffenden Beamten nicht erklären können, warum sie die Daten von z.B. Helene Fischer abgefragt haben: wo ist geregelt, welche unangenehmen Folgen und Strafzahlungen bzw. Kosten das für Deine Kollegen haben kann?

 

Ein Schelm, wer Böses dabei denkt, gell?

Jupp. Oder 'normaler' Bürger. Oder Polizist.

 

Von einer Steigerung kann man erst sprechen, wenn diese Fälle bestätigt wurden.

Nein. Von einer Steigerung kann man ab dem Moment sprechen, ab dem es eine Steigerung gegeben hat. 9.000 ist erkennbar mehr als 180.

 

Völlig egal, von wem sie stammen.

Aha. Also, wenn Dir die Zahlen nicht passen, dann ist es völlig egal, von wem sie stammen, selbst wenn sie von Deiner eigenen Behörde kommen?

 

Der Rest sind Spekulationen, vielleicht auch höhere.

Nö. Der Rest ist immer noch Mathematik.

 

Na siehst. Und wenn sie nicht belegbar sind, sind es auch keine Fakten, sondern?

Hatte ich etwas anderes gesagt?

 

Deine Polemik ändert nichts daran, daß genau ermittelt werden wird

Aha. Das mit dem genau ermittelt ist aber jetzt Spekulation Vertrauen in die Arbeitsmoral Deiner Kollegen, richtig? Oder hast Du irgendwelche Informationen, die wir nicht haben?

 

und - da bin ich mir sicher - im Falle der Fischer-Abfragen deine These auch widerlegt werden wird.

Deine Hoffnung in allen Ehren: ich teile sie nicht. Aber möglicherweise erfahren wir ja was zum Ergebnis. Glaube ich zwar nicht, aber angeblich ist ja nichts unmöglich.

 

Die Frage hier wäre: hast Du denn eine Ahnung oder Vorstellung davon, wie eine Datenabfrage bei uns abläuft?

Welche Ahnung benötigt man vom Ablauf einer Datenabfrage bei euch (der dann ja nicht mal zwingend gleich sein muß wie bei Blaulicht), um den Inhalt des verlinkten Artikels zu verstehen?

 

Und das ist dann das I-Tüpfelchen. Hat das zuvor Geschriebene noch nicht ausgereicht, wird hier die finale Diffamierungskeule Du hast keine Ahnung über [beliebigen Bereich einsetzen] herausgekramt. Merke: ich bin der einzig Wahre und Weise!

Ich hab' das mal angepasst.

 

Merke: ich bin der einzig Wahre und Weise!

Das können wir allerdings zuverlässig ausschließen.

 

Genau. Wenn man dem einen und wahren Messias hinterher trottet.

Wot?

 

Ich kann die Intention ja verstehen - mit mehr Überwachung kann die Polizei sicher viel wirkungsvoller und erfolgreicher agieren.

Das wird behauptet. Belege gibt es dafür nicht. Ansonsten: vollste Zustimmung zu Deinem Beitrag.

 

Wäre „Kontrolle“ für dich eine plausible Begründung?

An wen richtet sich die Frage und worauf bezieht sie sich?

 

Mich würde jetzt mal interessieren, was dort bemängelt wurde.

Wie bitte?

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Es sind aber keine Verdachtsfälle sondern Fakten, dass die Kollegen hier in 9.000 Fällen die Regeln nicht befolgt haben und bei einer Abfrage eben keine plausible Begründung eingegeben haben.

Ok. Wie schauen denn die Regeln aus? Ich kenne mich mit dem System aus. Weißt Du, ob oder was für Regeln existieren? Vielleicht auch an Dich die Frage: wie schaut eine Datenabfrage denn aus? Wenn Du mir diese letzte Frage beantworten kannst, können wir gern weiter diskutieren. Ansonsten macht das keinen Sinn. Denn dann rede ich von Fakten und Du lediglich von (D)einer Meinung oder Hörensagen.

 

Wie schwerwiegend das ist will ich jetzt gar nicht beurteilen und kann da nur darauf vertrauen, dass die entsprechenden disziplinarischen Maßnahmen erfolgen.

Ich persönlich halte das schon für recht schwerwiegend, wenn man das System zu privaten Zwecken und damit zu Unrecht nutzt. Und ich halte entsprechende Maßnahmen auch für sinnvoll.

 

Gerade die Institution, die darauf achten soll, dass die Regeln immer beachtet werden, sollte das bei der eigenen Arbeit auch akribisch tun.

Da stimme ich Dir grundsätzlich zu.

 

Und am 'besten' finde ich dann eben noch die Aussage, dass man sich wegen ein paar schwarzer Schafe unter Generalverdacht gestellt fühlt.

Wo doch die Innenminister des Bundes und der Länder sowie auch die Vertreter der Polizeigewerkschaften immer mehr Überwachungsbefugnisse für die Polizei fordern

und damit selbst große Teile der Bevölkerung unter Generalverdacht stellen.

1. wenn man alle über einen Tisch zieht, für ich mich auch so fühlen.

2. nö. Man stellt große Teile der Bevölkerung keineswegs unter Generalverdacht. Mehr oder bessere Überwachungsbefugnisse dienen nicht der Überwachung des einfachen, normalen, honorigen Bürgers, sondern der Möglichkeit, besser und effektiver gegen Rechtsbrecher vorgehen zu können. Damit meine ich aber nicht den kleinen VT, der irgendwo eine Owi begeht.

 

Ich kann die Intention ja verstehen - mit mehr Überwachung kann die Polizei sicher viel wirkungsvoller und erfolgreicher agieren.

Was grundsätzlich auch im Interesse der Bevölkerung sein sollte oder ist.

 

Es öffnet dem Missbrauch aber auch Tor und Türen - gerade wenn man sich von Maßnahmen, die das zumindestens einschränken sollen, gegängelt fühlt und die nur halbherzig umsetzt.

Und das kann ich als IT-ler, der auch solche Systeme entwickelt und gesammelte Daten auswertet, mindestens so gut einschätzen, wie ein Polizist, der hier 'nur' Anwender ist.

Etwas mißbrauchen kann nur der, der auch Zugriff darauf hat. Diesen Zugriff kann man letztlich auch einschränken. Entweder in Art und Umfang oder was die Personalie betrifft. Es gab Zeiten, da konnten nur die Kollegen der Leitstelle Datenabfragen durchführen. Der Kreis derer, die entsprechende Rechte hatten, war also ziemlich überschaubar. Heute kann/darf das jeder, was natürlich auch dazu führen kann oder offenbar führt, daß der ein oder andere seine Rechte und Möglichkeiten mißbräuchlich nutzt. Aber dafür erfolgen ja wie gesehen entsprechende Überprüfungen. Und man kann (bzw. wird wahrscheinlich auch) dem betr. Kollegen erforderlichenfalls seine Rechte einschränken, wenn man das für erforderlich hält.

 

BTW: von welchen Maßnahmen redest Du?

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Natürlich ist es grundsätzlich völlig egal, ob der Kontrolleur bei dem Kontrollierten beschäftigt ist oder nicht. Es sei denn, man möchte jeden Anschein von Abhängigkeit vermeiden.

Oh, sorry. Mir war es bis dato entgangen, daß der Kontrolleur von einem (mehreren oder vielen) Polizeibeamten beschäftigt wird. Ich dachte bislang immer, der sei bei der Behörde beschäftigt.

Nein, dieser Angestellte ist nicht abhängig. Der macht ganz genau das, wofür er eingestellt und vorgesehen ist.

 

Wahrscheinlich nicht. Spielt aber auch keine Rolle, weil Du entweder ablenken willst oder den Ablauf nicht richtig erinnerst oder verstanden hast:

Doch, das spielt sogar eine wesentliche Rolle (wenn man sich denn mit dem System auskennt und weiß, wovon man redet!).

 

Bei jedem 200. Abruf des polizeilichen Auskunftssystems Polas erscheint eine Maske auf dem Bildschirm, in die der Polizist den Grund für seine Abfrage eintragen muss.

Ähm..... jetzt hast Du so ziemlich sicher etwas herausgehauen, was Du eigentlich so gar nicht wirklich verstanden hast.

1. die Hessen arbeiten offenbar noch mit Polas, wir in NRW so nicht mehr.

2. ich habe auch schon etliche Abfragen gestartet, nur öffnete sich bei mir noch nie eine Maske auf dem Bildschirm, wo ich den Grund meiner Abfrage eintragen mußte. Ich muß bei unserem System bei JEDER Abfrage einen Grund (Auswahl) nebst einer Ergänzung (Freitext) eintragen. Und dieser Grund mag von der Formulierung her für mich plausibel sein, muß es aber für einen anderen noch lange nicht. Und bei dem, was man da mindestens eintragen muß, muß man sich nach Monaten tatsächlich nicht mehr daran erinnern können, warum man die Abfrage getätigt hat.

 

 

Und weil es offenbar notwendig ist, Polizisten an die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften zu erinnern (erstaunlich, nicht?), wird automatisch auf der Polas-Startseite (...) darauf hingewiesen, dass eine Nutzung nur zu dienstlichen Zwecken gestattet ist.

Quatsch mit Soße! Solcherlei Hinweise liest man überall. Das ist Standard. Warum muß man Dich darauf hinweisen, daß man sich bei Feuer verbrennen kann?!

 

Das hört sich doch gut an. Nehmen wir also einfach mal an, daß es Ermittlungen gibt und die erfolgreich sind und die betreffenden Beamten nicht erklären können, warum sie die Daten von z.B. Helene Fischer abgefragt haben: wo ist geregelt, welche unangenehmen Folgen und Strafzahlungen bzw. Kosten das für Deine Kollegen haben kann?

Na, jetzt bin ich erstaunt. Ich hätte erwartet, daß Du die Antwort gleich mitlieferst. Es gibt zB das Landesbeamtengesetz, das Datenschutzgesetz, das Disziplinarrecht etcpp.

 

Jupp. Oder 'normaler' Bürger. Oder Polizist.

Oder jemand, der sie an jeder Ecke oder hinter jedem Baum stehen oder kommen sieht.

 

Nein. Von einer Steigerung kann man ab dem Moment sprechen, ab dem es eine Steigerung gegeben hat. 9.000 ist erkennbar mehr als 180.

Daß es davor nur 180 Verdachtsfälle gab, mag ggf. auch an der nur stichprobenartigen Überprüfung liegen. Effektiv und vergleichbar ist das alles daher nur bedingt.

 

Aha. Also, wenn Dir die Zahlen nicht passen, dann ist es völlig egal, von wem sie stammen, selbst wenn sie von Deiner eigenen Behörde kommen?

Es geht nicht darum, ob mir die Zahlen passen oder nicht. Dazu hatte ich mich auch gar nicht geäußert.

 

Nö. Der Rest ist immer noch Mathematik.

Sicher. Und man kann in die eine oder eben auch in die andere Richtung rechnen. Letztlich doch Spekulation.

 

Hatte ich etwas anderes gesagt?

Deine Äußerungen lassen den Eindruck aufkommen, Du hättest das hier anders gesehen. Sonst hätte ich das nicht geschrieben.

 

Aha. Das mit dem genau ermittelt ist aber jetzt Spekulation Vertrauen in die Arbeitsmoral Deiner Kollegen, richtig? Oder hast Du irgendwelche Informationen, die wir nicht haben?

Nö. Das beruht im Gegensatz zu Dir schlicht und ergreifend auf Kenntnisse interne Verfahrensabläufe betreffend. Sollte ich irgendwelche Informationen haben (wozu auch immer), die DU vielleicht nicht hast, so müßte ich immer noch filtern, ob ich sie DIR zugänglich machen darf oder nicht. Beamter, Dienstgeheimnisse etcpp. Du weißt?!

Aber Du darfst natürlich auch Deine Informationen zum Besten geben, die Deine Meinung belegen könnten, daß das mit dem genau ermittelt lediglich Spekulation Vertrauen meinerseits in die Arbeitsmoral meiner Kollegen ist. Ich bin gespannt.

 

Deine Hoffnung in allen Ehren: ich teile sie nicht. Aber möglicherweise erfahren wir ja was zum Ergebnis. Glaube ich zwar nicht, aber angeblich ist ja nichts unmöglich.

Mußt Du auch nicht. Und selbst wenn Du das Ergebnis nicht erfahren wirst, so bedeutet das noch lange nicht, daß nichts getan wurde, daß niemand zur Rechenschaft gezogen wurde. Vieles wird nicht in die Öffentlichkeit gezogen oder dort breit getreten.

 

Welche Ahnung benötigt man vom Ablauf einer Datenabfrage bei euch (der dann ja nicht mal zwingend gleich sein muß wie bei Blaulicht), um den Inhalt des verlinkten Artikels zu verstehen?

Ganz schlechter Stil, you know?! Eine Frage mit einer Gegenfrage zu beantworten hast Du hier noch nie gelten lassen. Aber gern noch einmal: weißt Du, wie eine Datenabfrage erfolgt?

 

Ich hab' das mal angepasst.

Fein. Du räumst es also ein. Immerhin.

 

Das können wir allerdings zuverlässig ausschließen.

Dann solltest Du dieses Bild nicht so nach außen kehren.

 

Wot?

In diesem Fall meinte ich Dich. Wenn man Deiner Meinung folgt, ist alles hübsch. Denn Du hast ja immer recht, liegst nie daneben, lieferst immer absolut glaubwürdige Quellen. Also wenn das nicht schon fast gottgleich ist.....

 

Belege gibt es dafür nicht. Ansonsten: vollste Zustimmung zu Deinem Beitrag.

Was für Belege möchtest Du?

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Wir mussten seinerzeit exakt begründen, worauf sich unsere Anfrage bezog.

Und wurden auch darauf hingewiesen, womit eine unbegründete Abfrage sanktioniert wird.

Soviel zu meiner von Biber ins Lächerliche gezogenen "Diszi"

Bluey hat klar und unmissverständlich die Grenzen des Handelns der Exekutive aufgezeigt. Ich bewundere schon seinen Langmut.

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Mich wundert, dass Biber nicht weiß welche Konsequenzen Fehlverhalten bei Beamten hat.

 

Zum Thema

1

Es steht gar nicht fest, wieviel Fehlverhalten / unberechtigte Abfragen es gibt.

Einzig stehen die illegalen Helene Abfragen fest (ich denke hier kann man ruhigen Gewissens vorverurteilen)

Dann gibt es Zahlen über Verdachtsfälle, die von einander abweichen. Warum das so ist, ist nirgends erklärt.

Erklärungsidee: veränderte Modalität des Zufallsgenerator. / Einführung eines Zufallsgenerator.

 

2

Kontrolle ist gut und sinnvoll

Die erste Kontrollinstanz sollte bei der verantwortlichen Organisation sein. Das ist überall so. Ein Supermarkt kontrolliert seine Kassenbücher doch selber, der Trainer kontrolliert den Leistungsstand selber, die Werkstatt kontrolliert ihre Arbeit selber.

Der Polizei pauschal Lug und Betrug vor zu werfen ist unverschämt und unbegründet. Und bei 18.000 Mitarbeitern von Klüngelei zu reden, ist etwas realitätsfremd.

 

3

Wissen wir nichts über den Inhalt der Verdachtsfälle. Woraus sich Verdachtsfälle begründet haben.

 

 

4

Ich denke die Suppe wird zu heiß gelöffelt. Wobei die Kontrollmechanismen (auch in anderen Bereichen) natürlich den veränderten Gegebenheiten angepasst werden müssen.

 

 

5

180 - waren das im letzten Jahr Verstöße oder Verdachtsfälle? Und wie ist die jeweilige andere Zahl denn?

9.000 - ich bin gespannt was an Verstößen bei den Verdachtsfällen stehenbleibt.

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Wie schauen denn die Regeln aus? Ich kenne mich mit dem System aus. Weißt Du, ob oder was für Regeln existieren? Vielleicht auch an Dich die Frage: wie schaut eine Datenabfrage denn aus? Wenn Du mir diese letzte Frage beantworten kannst, können wir gern weiter diskutieren. Ansonsten macht das keinen Sinn. Denn dann rede ich von Fakten und Du lediglich von (D)einer Meinung oder Hörensagen.

Da Du Dich mit dem System auskennst (dem in Hessen, nehme ich an, denn davon ist die Rede), könntest Du uns aufklären. Wirst Du nicht, ich weiß. Mußt Du auch nicht. Wir 'einfachen Bürger' müssen weder wissen, wie eine Datenabfrage ausschaut, noch welche Regeln dafür existieren. Es reicht völlig aus, wenn wir zur Kenntnis nehmen, was Hessens Landespolizeipräsident dem Innenausschuß des Landtages berichtet hat, um feststellen zu können, daß da offenbar einiges ziemlich schiefläuft.

 

Nein, dieser Angestellte ist nicht abhängig. Der macht ganz genau das, wofür er eingestellt und vorgesehen ist.

Jeder Angestellte ist ein abhängig Beschäftigter. Aber das nur am Rande. Abhängig ist etwas anderes als jeden Anschein von Abhängigkeit vermeiden. Aber das weißt Du ja, nehme ich an.

 

Ähm..... jetzt hast Du so ziemlich sicher etwas herausgehauen, was Du eigentlich so gar nicht wirklich verstanden hast.

Ach ja. Ist ja auch unheimlich schwierig, daß Bei jedem 200. Abruf des polizeilichen Auskunftssystems Polas erscheint eine Maske auf dem Bildschirm, in die der Polizist den Grund für seine Abfrage eintragen muss zu verstehen. Erklärst Du es uns?

 

die Hessen arbeiten offenbar noch mit Polas, wir in NRW so nicht mehr.

Offenbar bedeutet, Du weißt es nicht, so nicht mehr lässt annehmen, daß ihr irgendwie doch damit arbeitet und von NRW ist hier nicht die Rede. Was genau wolltest Du uns nun sagen?

 

ich habe auch schon etliche Abfragen gestartet (...)

Du bist nicht in Hessen. Deine Erfahrungen wären daher für den hier diskutierten Fall nur dann relevant, wenn Du wüßtest, daß das System in NRW genauso eingerichtet ist wie das in Hessen aktuell der Fall ist. Das ist offensichtlich nicht der Fall.

 

Quatsch mit Soße! Solcherlei Hinweise liest man überall. Das ist Standard.

Mag sein, daß das in NRW (schon länger) Standard ist. In Hessen nicht:

Minister Beuth hatte nicht nur die Zufallsprotokollierung eingeführt, sondern auch einen Hinweis, der automatisch auf der Polas-Startseite erscheint. Dort wird darauf hingewiesen, dass eine Nutzung nur zu dienstlichen Zwecken gestattet ist.

(Hervorhebungen durch mich)

 

Es gibt zB das Landesbeamtengesetz, das Datenschutzgesetz, das Disziplinarrecht etcpp.

Fein. Und was genau erwartet nun die betreffenden Beamten?

 

Oder jemand, der sie an jeder Ecke oder hinter jedem Baum stehen oder kommen sieht.

Genau. Deine Kollegen zum Beispiel, die eine unabhängige Kontrollinstanz fordern.

 

Daß es davor nur 180 Verdachtsfälle gab, mag ggf. auch an der nur stichprobenartigen Überprüfung liegen. Effektiv und vergleichbar ist das alles daher nur bedingt.

Ach Bluey. In Zusammenhang mit den 180 Fällen aus 2018 ist von einer stichprobenartigen Überprüfung nirgends die Rede. Die (also die stichprobenartige Überprüfung) wurde erst in 2019 eingeführt. Das Ergebnis ist bekannt. Ich nehme an, ich lehne mich nicht zu weit aus dem Fenster, wenn ich behaupte, auch in 2018 hätte es bei stichprobenartigen Kontrollen eine vergleichbare Zahl an Verdachtsfällen gegeben.

 

Sicher. Und man kann in die eine oder eben auch in die andere Richtung rechnen. Letztlich doch Spekulation.

Mach mal. Also, in die andere Richtung rechnen. Würde mich echt interessieren, wie Du das wegrechnest, was SNBoris so zutreffend beschrieben hat.

 

Mußt Du auch nicht. Und selbst wenn Du das Ergebnis nicht erfahren wirst, so bedeutet das noch lange nicht, daß nichts getan wurde, daß niemand zur Rechenschaft gezogen wurde. Vieles wird nicht in die Öffentlichkeit gezogen oder dort breit getreten.

Es fördert das Vertrauen in die Polizei sicher ungemein, wenn der Landespolizeipräsident zwar von -zigtausenden Verdachtsfällen berichtet, aber von deren dann Aufarbeitung nichts mehr zu hören ist. Aber ich hoffe, die Presse bleibt dran und die Zuständigen wissen, wie wichtig das Vertrauen der Bürger ist.

 

Aber gern noch einmal: weißt Du, wie eine Datenabfrage erfolgt?

Nein. Und Du auch nicht, zumindest bezogen auf Hessen, und darum ging es ja. Muß ich aber auch nicht, um den Inhalt des verlinkten Artikels zu verstehen.

 

Was für Belege möchtest Du?

Jeden, den Du hast.

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Da Du Dich mit dem System auskennst (dem in Hessen, nehme ich an, denn davon ist die Rede), könntest Du uns aufklären. Wirst Du nicht, ich weiß. Mußt Du auch nicht. Wir 'einfachen Bürger' müssen weder wissen, wie eine Datenabfrage ausschaut, noch welche Regeln dafür existieren. Es reicht völlig aus, wenn wir zur Kenntnis nehmen, was Hessens Landespolizeipräsident dem Innenausschuß des Landtages berichtet hat, um feststellen zu können, daß da offenbar einiges ziemlich schiefläuft.

Das ist die typische Dir eigene Rhetorik! Gehe nicht auf die Frage des anderen ein (wenn Du keine Antwort hast), gestehe auch nicht ein, daß Du etwas nicht weiß, daß Du deshalb keine Antwort hast, aber tue alles, um den anderen nach Möglichkeit blöd, unglaubwürdig aussehen zu lassen. Und genau deshalb werde ich auf diesen Passus nicht weiter eingehen. Wenn das Deine Diskussionskultur ist, darfst Du gern mit Dir selbst diskutieren.

 

Jeder Angestellte ist ein abhängig Beschäftigter. Aber das nur am Rande. Abhängig ist etwas anderes als jeden Anschein von Abhängigkeit vermeiden. Aber das weißt Du ja, nehme ich an.

Und Du weißt offensichtlich nicht, daß dieser Angestellte nicht Angestellter der Polizei ist, sondern Kreis-/Regierungsbeschäftigter. Ich denke, Du weißt selbst, daß die von Dir propagierte unabhängige Stelle der Landesregierung unterstellt ist. Ist sie deshalb auch abhängig?

 

Ach ja. Ist ja auch unheimlich schwierig, daß Bei jedem 200. Abruf des polizeilichen Auskunftssystems Polas erscheint eine Maske auf dem Bildschirm, in die der Polizist den Grund für seine Abfrage eintragen muss zu verstehen. Erklärst Du es uns?

Nö. Schwierig ist das gar nicht. Man muß es einfach nur wissen. Die, die mit dem System arbeiten, können oder werden es naturgemäß nicht wissen.

Aber ich erkläre es DIR (warum "uns"?) gern. Es reicht zB, einen Begriff, ein Wort o.ä. einzutragen. Damit ist das System zufrieden. Nur muß dieser Begriff nicht zwingend irgendwem, der eine Systemkontrolle durchfährt, etwas sagen. Und schon mag dieser Abfragegrund dem Kontrolleur als nicht plausibel erscheinen und der Abfragende sieht sich dem möglichen Verdacht ausgesetzt, er habe die Abfrage zu unrecht ausgeführt.

 

Offenbar bedeutet, Du weißt es nicht, so nicht mehr lässt annehmen, daß ihr irgendwie doch damit arbeitet und von NRW ist hier nicht die Rede. Was genau wolltest Du uns nun sagen?

Wenn Du wenigstens hier ein einziges Mal aufmerksam und genau gelesen hättest, hättest Du unschwer erkennen können, daß ich mich - so wie immer übrigens - ausschließlich auf NRW bezogen habe und immer noch beziehe, und nie behauptet habe, ich würde mich mit dem System, also der Programmoberfläche für eine POLAS-Abfrage, die die Hessen nutzen, auskennen. Daß man Dir das jedesmal förmlich in Dein Hirn matern muß, weiß ich schon, aber so ein klein bißchen Mitdenken habe ich bei Dir schon vorausgesetzt.

 

"Uns", also "euch" - wer das außer Dir auch immer sein soll - habe ich gar nichts sagen wollen. Wenn ich mich auf Deine Beiträge beziehe - unschwer an den Zitaten zu erkennen, so möchte ich allenfalls DIR etwas mitteilen.

 

Wir in NRW nutzen mittlerweile eine "bestimmte" Abfragemaske, die die Hessen nicht haben dürften, da es sich um ein NRW-eigenes Programm handelt (nein, zu 100% weiß ich das nicht, aber es ist davon auszugehen).

 

Sonst noch Fragen? Gern vielleicht auch mal ohne den Dir eigenen Sarkasmus!

 

Du bist nicht in Hessen. Deine Erfahrungen wären daher für den hier diskutierten Fall nur dann relevant, wenn Du wüßtest, daß das System in NRW genauso eingerichtet ist wie das in Hessen aktuell der Fall ist. Das ist offensichtlich nicht der Fall.

Korrekt. Ich bin nicht in Hessen. Letztlich gibt es aber nur ein POLAS, auf das alle zugreifen. Offenbar nur mit unterschiedlichen Masken. Ein Grund für eine Abfrage muß aber wohl überall eingetragen werden.

 

 

Quatsch mit Soße! Solcherlei Hinweise liest man überall. Das ist Standard.

Mag sein, daß das in NRW (schon länger) Standard ist. In Hessen nicht:

Minister Beuth hatte nicht nur die Zufallsprotokollierung eingeführt, sondern auch einen Hinweis, der automatisch auf der Polas-Startseite erscheint. Dort wird darauf hingewiesen, dass eine Nutzung nur zu dienstlichen Zwecken gestattet ist.

 

Und? Er ist seit 2014 Minister. Also schon ein paar Jahre. Das kann man durchaus als "schon länger" bezeichnen. Du versuchst offensichtlich zu suggerieren, er habe es im Zuge dieser Kontrollen eingeführt. Das aber geht aus Deinem Zitat ja nun überhaupt nicht hervor.

 

Fein. Und was genau erwartet nun die betreffenden Beamten?

Das wird festgelegt, nachdem erwiesen ist, daß er illegal Datenabfragen durchgeführt hat. Allerdings nicht durch mich. Du wirst also schon an entsprechender Stelle nachfragen müssen. Das mindeste ist aus meiner Sicht ein Eintrag in die Personalakte, eine herabgestufte nächste Beurteilung und damit zunächst einmal keine Chance mehr auf eine Beförderung. Auch eine Umsetzung in einen anderen Dienstbereich ist denkbar (dienstrechtliche Folgen). Des weiteren wird sehr wahrscheinlich eine Geldstrafe festgesetzt. In welcher Höhe weiß ich nicht. Hängt sicher von der Schwere des Fehlverhaltens ab.

 

Genau. Deine Kollegen zum Beispiel, die eine unabhängige Kontrollinstanz fordern.

Klar gibt es solche Kollegen. Es gibt auch Kollegen, die die Abschaffung unserer Bewaffnung fordern.

 

Ach Bluey. In Zusammenhang mit den 180 Fällen aus 2018 ist von einer stichprobenartigen Überprüfung nirgends die Rede. Die (also die stichprobenartige Überprüfung) wurde erst in 2019 eingeführt. Das Ergebnis ist bekannt. Ich nehme an, ich lehne mich nicht zu weit aus dem Fenster, wenn ich behaupte, auch in 2018 hätte es bei stichprobenartigen Kontrollen eine vergleichbare Zahl an Verdachtsfällen gegeben.

Ach Biber. Nur weil im Zusammenhang mit den 180 Fällen aus 2018 nirgends von einer stichprobenartigen Überprüfung die Rede ist, bedeutet das noch lange nicht, daß es eben so war. Das Die (also die stichprobenartige Überprüfung) wurde erst in 2019 eingeführt steht - wenn ich nicht irre - auch nirgends.

 

 

 

Ich nehme an, ich lehne mich nicht zu weit aus dem Fenster, wenn ich behaupte, auch in 2018 hätte es bei stichprobenartigen Kontrollen eine vergleichbare Zahl an Verdachtsfällen gegeben.

Möglich. Aber nicht mehr als eine Behauptung => nicht zu gebrauchen, blanker Populismus.

 

Mach mal. Also, in die andere Richtung rechnen. Würde mich echt interessieren, wie Du das wegrechnest, was SNBoris so zutreffend beschrieben hat.

Nö, mach doch selbst, wenn es Dich interessiert. Oder laß es berechnen, wenn Du es selbst nicht kannst (oder willst).

 

Es fördert das Vertrauen in die Polizei sicher ungemein, wenn der Landespolizeipräsident zwar von -zigtausenden Verdachtsfällen berichtet, aber von deren dann Aufarbeitung nichts mehr zu hören ist. Aber ich hoffe, die Presse bleibt dran und die Zuständigen wissen, wie wichtig das Vertrauen der Bürger ist.

Letztlich befriedigt es doch in erster Linie die allgemein oder zumindest bei manchen extrem vorhandene Neugier. In der Vergangenheit wurde auch schon das ein oder andere in der Presse berichtet. Über den Ausgang wurde aber nichts bekannt. Und? Redet darüber noch jemand? Dein Vertrauen mag es - ich mag es bezweifeln- vielleicht befördern, andere wird es vielleicht nur käseblattmäßig unterhalten.

 

Nein. Und Du auch nicht, zumindest bezogen auf Hessen, und darum ging es ja. Muß ich aber auch nicht, um den Inhalt des verlinkten Artikels zu verstehen.

Gut. Also redest und urteilst Du über etwas, von dem Du keine Ahnung hast. Nichts anderes wollte - nicht nur - ich wissen. Folglich brauche ich mit Dir auch nicht weiter über dieses Thema diskutieren. Das wäre ansonsten vergleichbar so, als würde ich mit @m3_ immer noch über das Thema "Stört ein Leitpfosten Lasermessungen" diskutieren. Der hat davon vergleichsweise genauso wenig Ahnung wie Du, behauptet aber das Blaue vom Himmel.

 

Jeden, den Du hast.

Wenn's geht, etwas konkreter bitte.

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Ich frag mich grade, wenn die Polizei einen unabhängigen Kontrolleur erhält (für Datenschutz, Gewalt, Klimaschutz und alles mögliche) (offen hierbei die tatsächliche Notwendigkeit und erst Recht keine Kritik an der Praxis - sondern nur mal dem Rufe folgend), was wäre denn, wenn er keine Taten feststellt? Vernichtet er seinen eigenen Arbeitsplatz? Ist er dann noch unabhängig?

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  • 1 year later...

Falls es noch jemand nicht mitbekommen hat.

 

Zitat

Ab August 2021 werden alle verpflichtet, bei Beantragung von neuen Personalausweisen Fingerabdrücke auf dem Chip speichern zu lassen. Andrea Müller aus Suhl möchte wissen, ob sie bei Verweigerung ein Bußgeld zahlen muss.

https://www.mdr.de/mdr-thueringen/redakteur-personalausweis-fingerabdruck-chip-hahn-100.html

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Vor drei Jahrzehnten gab es einen Minister namens Erich, der seinen unbändigen Wissensdurst im damaligen Parlament mit dem Satz: "Ich liebe euch doch alle!" begründete. Es gab aber etwa 16 Mio. Deutsche, die das nicht so recht glauben wollten, bei dem Rest der gesamtdeutschen Bevölkerung bin ich mir heute da nicht mehr so sicher.

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vor 3 Stunden schrieb rth:

@gery41, gibt es in Österreich eine Pflicht, wie in Deutschland, einen Personalausweis zu besitzen? 

Nein, gibt es keine Pflicht.

Gibt es diese in D?

Wenn ich einen Pass besitze, ergibt es sich doch automatisch das man keinen Personalausweis benötigt.

Wäre ja sonst doppelt gemoppelt.:lol:

Wird doch wohl bei Euch nicht anders sein, oder?

Gruss gery41

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Vor vielen Jahren gab es mal eine Notstandsgesetzgebung, und danach sind die Studentenproteste entstanden.

Die jetztige Infektionsschutzgesetzgebung ist meines Wissens eine wesentlich grössere Einschränkung wie damals die Notstandsgesetze, aber der Unterschied ist hier, dass jetzt nur auf Sicht, also zeitlich eng begrenzt die Grundrechte eingeschränkt werden. Laut Theorie müsste, wenn der Impfstoff breit angenommen wird, auch wieder die Einschränkeungen wegfallen. Mal sehen ob das dann auch wirklich der Fall ist, oder ob es Hintertürchen gibt, die der Staat nutzen will um doch EInschränungen langfristig zu etablieren. Wir müssen hier wachsam sein.

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vor 30 Minuten schrieb zorro69:

Laut Theorie müsste, wenn der Impfstoff breit angenommen wird, auch wieder die Einschränkeungen wegfallen. Mal sehen ob das dann auch wirklich der Fall ist, oder ob es Hintertürchen gibt, die der Staat nutzen will um doch EInschränungen langfristig zu etablieren. Wir müssen hier wachsam sein.

Die Politiker hatten in dem Gesetz ganz bewusst und unverschämt auf Befristungen und klare Definitionen, ab wann überhaupt und wie eingeschränkt werden darf, verzichtet. Erst als der Protest der Verfassungsrechtler massiv wurde, haben unsere "Volksvertreter" gezwungenermaßen "nachgebessert", damit das ganze Gesetz nicht bei der ersten Klage kassiert wird. Nun finden sich Formulierungen wie "die Maßnahmen sollten grundsätzlich vier Wochen nicht überschreiten und sind zu begründen". Prima, wer sich auch nur ansatzweise im Verwaltungsrecht auskennt, weiß was Formulierungen wie "sollten" und "grundsätzlich" bedeuten, und wie schnell hanebüchene Begründungen aus den Fingern gesaugt sind.

Ich befüchrchte, wir werden uns warm anziehen müssen, die nächste mehr oder weniger reale Kriese ähnlich dieser dürfte nicht weit sein.

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  • 2 weeks later...

Ein Trick war natürlich mit "auf 4 Wochen begrenzt" den Gerichten eine gespielte "Verhältnismäßkeit" vorzugaukeln bzw. den Gerichten den Wind aus den Segeln zu nehmen. Die gleiche trickreiche Geschichte haben wir bei Tempolimiteinführungen, die erst als "verhältnismäßiger Versuch" deklariert werden.  

Daß die 4 Wochen Schall und Rauch sind, hat sich mit der Lockdown-Light-Verlängerung/-Verschärfung im Dezember bestätigt. Ebenso ist die Zeit danach schon "klar". Abo-Verlängerungen werden zum Gewohnheitsrecht. Helge Braun sprach schon von bis in den März hinein.

Die Begründung für nun pauschale Maskenpflicht draußen auf Parkplätzen vor Geschäften/Einzelhandel/Discountern/Großhandel und Einkaufszentren ist infektionslogisch hanebüchen und weltfremd. So eine Verordnung kann nur bei geistiger Umnächtigung oder dümmster Hilflosigkeit entstehen. Und dass nach nun fast 9 Monate Kenntnisse über Covid 19! Wie sagte schon ein Gericht, anfängliche Panikbegründung okay, aber mit jedem weiterenTag muß die Begründung umso exakter/wissenschaftlicher sein.

:nolimit:

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Ebenso nur bei geistiger Umnächtigung kann man die mehr als fragwürdige "7-Tage-Inzidenz" als gesetzliche Grenzwerte im 3. Schutzgesetz aufnehmen. Diesen Müll haben der Bundestag, der Bundesrat und der Bundespräsident abgesegnet. Die einzige Ausrede wäre:doofwinkt:, dass die Teilnehmer aufgrund der Durchpeitschung an nur einem Tag überhaupt nicht kapiert haben, was sie da abzeichnen. Die dt. Regierung macht mir mit ihrer Inkompetenz wirklich angst und bange.

:nolimit:

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@gast225: Früher wurde Fingerabdrücke nur von Verbrechern abgenommen. Bevor man ab August 2021 mit geheimdienstlicher Hollywood-Film-Fingerabdruckvertuschungsfolien etc. arbeitet, könnte man auch den Ausweis davor verlieren bzw. wird einem gestohlen.

:nolimit:

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  • 3 months later...

Da löscht man in Sachsen-Anhalt beim LKA 42.000 Datensätze da aus Datenschutzgründen deren Speicherfrist abgelaufen ist, ohne zu prüfen ob diese noch aufgehoben werden müssen aus im Einzelfall sich ergebenden Gründen.

 

Dies halte ich ja nicht unbedingt für Problematisch. Viel schlimmer finde ich, dass die Daten nun wieder hergestellt werden sollen.

 

HALLO, was ist denn dies bitte für eine Datenschutzkonforme Löschung wenn ihr offensichtlich ohne Probleme zur Löschung vorgesehene Daten nachträglich wieder herstellen könnt.

Dann braucht ihr die Daten auch nicht löschen.

 

Löschen heißt, so zu löschen, dass die Daten nicht mehr wieder hergestellt werden können.

 

https://www.mdr.de/sachsen-anhalt/landespolitik/daten-panne-lka-landeskriminalamt-innenminister-richter-verspricht-aufklaerung100.html

--------------

Das erinnert mich daran mal nach meiner erhaltenen Auskunft nach dem IFG nachzufragen warum man Umzugdaten von mir aus dem Jahre 1980 speichern muss. Da war ich noch nicht einmal in der Grundschule.

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