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Der Vollkommene Überwachungsstaat Rückt Immer Näher


Guest bigfoot49

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Stimmt. Leider ist aber auch der - wie Bluey richtig schrieb - ähnlich albern wie die Sätze eins, zwei und vier/fünf.

Biber, ich wiederhole: du hast keine Ahnung. Aber darauf baust du dir überzeugt eine Meinung.

Puh..... in diesem Fall sagt das ja gerade der Richtige. Sonst kann man von Dir sehr oft Argumente und Quellen lesen. Hier aber..... NAJA!  oder andere die Zahlen fehlinterpretieren.  Nur wenn, da

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Klar. Parkwächter können ungestraft umgefahren werden. Aber auf Grund der präventiven Terrorschutzmaßnahmen werden mal ein paar Daten auf Vorrat gespeichert, die dann abmahnfähig irgendwelchen Rechtsanwälten überlassen werden.

Diese Aussage ist aber nunmal Unsinn! Wo konkrete bitte schön siehst Du denn eine Gefahr für Abmahnungen?

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Diese Aussage ist aber nunmal Unsinn! Wo konkrete bitte schön siehst Du denn eine Gefahr für Abmahnungen?

So ganz Unrecht hat @BamBam nicht, wenn man seinen Post auf die Vorratsdatenspeicherung im Allgemeinen bezieht. Die sogenannte "Mitstörerhaftung" soll zwar teilweise gekippt werden, das gälte aber nur für sogenannte "freie" WLANs.

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Ich weiß ja nicht.... mir kommt das ständige Gejaule bzgl. der ach so sensiblen Daten für reichlich überzogen vor. Vor allem, wenn man sich überlegt, wo und wie man schon seit langer Zeit tagtäglich Daten über sich preis gibt, ohne darüber nachzudenken und wohl auch ohne darüber zu jammern. Allein dadurch, daß man ein Smartphone sein Eigen nennt und es auch nutzt. Wo hier der Zusammenhang mit Abmahnanwälten zu finden ist, erschließt sich mir auch nicht so wirklich. Zumal diese ja nun keinen Zugang zu irgendwelchen Daten haben.

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Ich weiß ja nicht.... mir kommt das ständige Gejaule bzgl. der ach so sensiblen Daten für reichlich überzogen vor. Vor allem, wenn man sich überlegt, wo und wie man schon seit langer Zeit tagtäglich Daten über sich preis gibt, ohne darüber nachzudenken und wohl auch ohne darüber zu jammern.

Da stimme ich Dir zu. Ich habe zwar einen FB account (weil ich ihn zum Testen von Software brauche), da gibt es aber nichts über mich zu lesen. Twitter dito.

 

Zumal diese ja nun keinen Zugang zu irgendwelchen Daten haben.

Das stimmt leider nicht. Simples Beispiel: Der Abmahnanwalt hat Deine IP-Adresse (weil jemand Dein WLAN verwendet hat, um irgendetwas herunterzuladen - Musik, Filme, whatever) und wendet sich mit einer Anzeige (z.B. wegen Urheberrechtsverletzung) an die StA. Diese wendet sich an den Provider, der Deine Daten herausgeben muss. Die StA stellt ein. Der Abmahnanwalt wendet sich an Dich als "Mitstörer". Dann geht der Spaß los.

 

Ich selbst bin vor Jahren aus der Nummer (Töchterchen hat naiv eine Musik-Tauschbörse besucht, obwohl ich die mir bekannten Börsen gesperrt hatte) nur mit sehr guten und aggressiven Anwälten rausgekommen.

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mir kommt das ständige Gejaule bzgl. der ach so sensiblen Daten für reichlich überzogen vor. Vor allem, wenn man sich überlegt, wo und wie man schon seit langer Zeit tagtäglich Daten über sich preis gibt, ohne darüber nachzudenken und wohl auch ohne darüber zu jammern. Allein dadurch, daß man ein Smartphone sein Eigen nennt und es auch nutzt.

"Man" ist nunmal nicht jeder, ich beispielsweise nicht. Von den Gesetzesänderungen wird aber JEDER getroffen, völlig unabhängig davon wie restriktiv dieser seine Daten sonst verbreitet.

Um die flachen Phrasen voll zu machen, kannst du auch gleich noch ein "Wer nichts zu verbergen hat..." anhängen.

Ansonsten gilt auch für dich vollumfänglich Satz 3 meiner Signatur.....

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Um die flachen Phrasen voll zu machen, kannst du auch gleich noch ein "Wer nichts zu verbergen hat..." anhängen.

Wenn ich @Bluey richtig verstehe, meinte er wohl eher: "Wer etwas verbergen möchte, sollte es halt verbergen, anstatt es gedankenlos ins Netz oder sonstwohin zu pusten und sich nachher zu beschweren."

 

Ansonsten gilt auch für dich vollumfänglich Satz 3 meiner Signatur.....

Who are "they"?

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"Man" ist nunmal nicht jeder, ich beispielsweise nicht. Von den Gesetzesänderungen wird aber JEDER getroffen, völlig unabhängig davon wie restriktiv dieser seine Daten sonst verbreitet.

 

Um die flachen Phrasen voll zu machen, kannst du auch gleich noch ein "Wer nichts zu verbergen hat..." anhängen.

Ansonsten gilt auch für dich vollumfänglich Satz 3 meiner Signatur.....

 

Ich weiß und stelle immer wieder fest, daß Du sehr speziell bist. Ist aber auch egal. Ich finde es trotzdem albern, über solcherlei Dinge zu jaulen, während man an anderer Stelle ohne diese Jammerei sehr viel (vllt sogar viel zu viel) von sich preis gibt.

 

Deine Signatur ist.... albern und mir herzlich egal. Was ich an Freiheit(en) haben möchte, habe ich idR auch. Und das ohne irgendwelche Probleme.

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Das Topic ist "Der Vollkommene Überwachungsstaat Rückt Immer Näher". Da besteht der Zusammenhang.

Aha. Der Zusammenhang wäre also, daß der vollkommene Überwachungsstaat eben nicht immer näher rückt, weil z.B. die Mautdaten eben nicht für die Strafverfolgung genutzt werden dürfen.

 

Und wenn da z.B. ein LG mal was durchwinkt, sehe ich bei allen Daten die Gefahr, dass die zu Abmahnzwecken missbraucht werden.

Gegen diese abstrakte (und abstruse) Gefahr kann ich nicht anargumentieren. Und Du wirst mit dem Glauben an diese Gefahr leben müssen.

 

Rechtsgrundlage kannst Du Dir selber suchen.

Habe ich. Und ich war genauso wenig erfolgreich wie Du.

 

Mehr Vorratsdaten --> Mehr personenbezogene Daten, größerer Datenbestand/größere Zielgruppe für Abmahnanwälte.

Das setzt voraus, daß es eien entsprechende Rechtsgrundlage für die Weitergabe der Daten genauso wie für Abmahnungen gibt. Beides ist zumindest in den von Gast225 genannten Gesetzesänderungen nicht der Fall.

 

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Der perverse Zusammenhang ist: Bei Troll-Collect gab es zumindest einen Toten und man gibt nichts raus. Man muß sich die Daten die vorliegen, also nochmal entsprechend mittels einer zweiten Vorratsdatenspeicheung besorgen. Im Abmahnfall geht es nur um Geld und irgendweche fiktiven Schadenersatzforderungen.

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Das setzt voraus, daß es eien entsprechende Rechtsgrundlage für die Weitergabe der Daten genauso wie für Abmahnungen gibt. Beides ist zumindest in den von Gast225 genannten Gesetzesänderungen nicht der Fall.

Ja? Dann werden die Ausweisdaten beim Kauf von Prepaid-SIM-Karten nicht weitergegeben.
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Diese Aussage ist aber nunmal Unsinn! Wo konkrete bitte schön siehst Du denn eine Gefahr für Abmahnungen?

So ganz Unrecht hat @BamBam nicht, wenn man seinen Post auf die Vorratsdatenspeicherung im Allgemeinen bezieht. Die sogenannte "Mitstörerhaftung" soll zwar teilweise gekippt werden, das gälte aber nur für sogenannte "freie" WLANs.

 

Naja, auch das ist nur die halbe Wahrheit.

 

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Der perverse Zusammenhang ist: Bei Troll-Collect gab es zumindest einen Toten und man gibt nichts raus.

Das ist kein Zusammenhang, sondern die Rechtslage.

 

Man muß sich die Daten die vorliegen, also nochmal entsprechend mittels einer zweiten Vorratsdatenspeicheung besorgen.

Wer ist man? Und von welcher zweiten Vorratsdatenspeicherung (welches ist die erste?) redest Du da? Inwiefern dürfte die zweite Vorratsdatenspeicherung irgendwelche Daten liefern, die für die Aufklärung der genannten Taten hilfreich sein könnten, die die erste V. bisher nicht liefern durfte?

 

Im Abmahnfall geht es nur um Geld und irgendweche fiktiven Schadenersatzforderungen.

Schön gesehen. Und was hat das mit den Mautdaten zu tun? Und wo ist Deine Erklärung, wie irgendwelche Privatpersonen (legal) an die gesammelten Daten herankommen sollten?

 

Ja? Dann werden die Ausweisdaten beim Kauf von Prepaid-SIM-Karten nicht weitergegeben.

Sag mal, möchtest Du eigentlich enrstgenommen werden? Warum versuchst Du dann hier einen Zusammenhang zwischen der Pflicht zur Identitätsfeststellung beim Kauf (auch) von Prepaid-Simkarten und irgendwelchen Abmahngeschichten herzustellen? Wo wäre da die Rechtsgrundlage?

 

Und zum WLAN: ich habe das generelle Problem noch nicht verstanden. Warum genau sollte ich als Privatperson mein privates Netz allen möglichen Menschen zur Verfügung stellen?

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Man könnte grad meinen, es wird nur eine Überprüfung des Alters wie beim Zigaretten oder Alkoholkauf verlangt.

Man könnte grad meinen, Du führtest Selbstgespräche. Oder wie soll man das nennen, wenn Du immer wieder irgendwas neues von Dir gibst, statt sich zu Deinen bisherigen Ergüssen zu äußern?

 

Anderer Fall

Und was möchtest Du uns mit dem Link sagen? Das da ein BKA-Präsident in der Weltgeschichte rumgeturnt ist, der von Datenschutz und ähnlichem Gedöns anscheinend so gut wie nichts gehalten hat? Das Ermittlungsarbeit nun mal schwierig ist? Oder was sonst?

 

PedroK: Freifunk war nicht gemeint - das ist m.E. etwas anderes als die 'Forderung', private Anschlussinhaber sollten ihren Anschluss für die jederzeitige Nutzung durch Dritte öffnen.

 

Oder da

Du hast den Artikel gelesen, nehme ich an. Dann kannst Du mir sicher verraten, wo dort was zu der in der Überschrift genannten Abmahnung zu finden ist. Unabhängig davon: was möchtest Du mit dem verlinkten Artikel sagen?

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PedroK: Freifunk war nicht gemeint - das ist m.E. etwas anderes als die 'Forderung', private Anschlussinhaber sollten ihren Anschluss für die jederzeitige Nutzung durch Dritte öffnen.

Von einer "Forderung" habe zumindest ich nicht gesprochen. Mir geht es darum, dass Abmahnanwälte über den oben beschriebenen Trick an die (Vorrats-)Daten kommen können, um ihrem dubiosen Geschäft nachzugehen. Ganz legal. Das gefällt mir nicht.

 

Da sehe ich übrigens auch eine Verbindung zur Problematik der Identitätsfeststellung bei Prepaid-SIM-Karten.

 

Ich habe eigentlich nichts dagegen, dass der Staat an solche Daten kommt; ich habe aber etwas dagegen, dass er die Daten anderen zur Verfügung stellt.

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...Ich habe eigentlich nichts dagegen, dass der Staat an solche Daten kommt; ich habe aber etwas dagegen, dass er die Daten anderen zur Verfügung stellt.

 

 

Da kann ich dir nur zustimmen.

Aber wenn man den in #1251 gezeigten Link verfolgt liest man etwas - für mich - seltenes: Das LG Köln hat sich für eine falsche, frühere Entscheidung im Grunde entschuldigt. Spricht für unsere Justiz.

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Von einer "Forderung" habe zumindest ich nicht gesprochen.

Ich weiß.

 

Mir geht es darum, dass Abmahnanwälte über den oben beschriebenen Trick an die (Vorrats-)Daten kommen können, um ihrem dubiosen Geschäft nachzugehen. Ganz legal.

Sorry, da habe ich was verpasst. Um welchen Trick geht es?

 

Da sehe ich übrigens auch eine Verbindung zur Problematik der Identitätsfeststellung bei Prepaid-SIM-Karten.

Dafür (also für die Weitergabe der entsprechenden Daten) bräuchte es eine Rechtsgrundlage. Gibt es die?

 

Ich habe eigentlich nichts dagegen, dass der Staat an solche Daten kommt; ich habe aber etwas dagegen, dass er die Daten anderen zur Verfügung stellt.

Zumindest im zweiten Teil Deiner Aussage sind wir uns einig.

 

Zur Ergänzung: Siehe #1251.

Ja, Fehler passieren. Aber wenigstens wurde der Fehler erkannt und korrigiert. Und ich bezweifle, daß es noch einmal ein Gericht geben wird, das sich so einwickeln lässt.

 

Ich denke nach wie vor, dass @BamBam durchaus plausibel argumentiert.

Ich sehe Behauptungen, die weder belegt noch begründet werden. Argumentieren sieht für mich anders aus.

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Sorry, da habe ich was verpasst. Um welchen Trick geht es?

Bis 2008 war es die Strafanzeige gegen unbekannt (siehe oben #1256), die Provider mussten dann auf ein Auskunftsverlangen der StA hin Auskünfte über die Anschlussinhaber der ermittelten IP-Adressen erteilen. Die StA hat die Daten an den Abmahnanwalt weitergeleitet. Der ist über die Mitstörerhaftung gegen den Anschlussinhaber vorgegangen, um sich die Taschen zu füllen. Seit September 2008 (meine ich) ist es sogar noch einfacher geworden (siehe unten).

 

Dafür (also für die Weitergabe der entsprechenden Daten) bräuchte es eine Rechtsgrundlage. Gibt es die?

Wenn es um Abmahnungen im Auftrag eines Rechteinhabers geht: § 101 UrhG.

 

Ich sehe Behauptungen, die weder belegt noch begründet werden. Argumentieren sieht für mich anders aus.

Ich sehe das etwas anders: Er hat schlicht recht. Der Staat verpflichtet zur Erhebung und Herausgabe von Daten, die er dann an Anwälte weitergibt, die damit Schindluder treiben. Das gibt Grund zu der Sorge, die @BamBam IMO formuliert hat - und die ich teile.

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Bis 2008 (...)

Der Trick ist also die seit langem geltende Rechtslage, an der sich aktuell m.W. nichts geändert hat, die allerdings aufgrund der Kostendeckelung und wegen offenbar generell restriktiver Handhabung der Auskunftsersuchen durch die Gerichte doch wohl deutlich weniger angewandt wird.

 

Wenn es um Abmahnungen im Auftrag eines Rechteinhabers geht

Auch das ist ja nun nichts neues. Da wir hier über neue Gesetze bzw. Gesetzesänderungen reden, war ich davon ausgegangen, daß sich dadurch bezgl. der Auskunftsersuchen irgendwas ändern würde. Das scheint mir allerdings nicht der Fall zu sein.

 

Ich sehe das etwas anders: Er hat schlicht recht. Der Staat verpflichtet zur Erhebung und Herausgabe von Daten, die er dann an Anwälte weitergibt, die damit Schindluder treiben. Das gibt Grund zu der Sorge, die @BamBam IMO formuliert hat - und die ich teile.

Siehe oben: an der Rechtslage scheint sich nichts geändert zu haben. Und wenn er freundlicherweise das mitgeteilt bzw. erklärt hätte, von dem Du denkst, daß er das meint, hätten wir uns viel Schreiberei ersparen können.

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Der Trick ist also die seit langem geltende Rechtslage, an der sich aktuell m.W. nichts geändert hat

Der "Trick" war, scheinbar Strafverfolgung zu begehren, um an Daten zu kommen, deren Kenntnis dann zivilrechtlich monetarisiert wurde. Die Änderung bzw. Erleichterung des Verfahrens wurde IMO zum 1.9.2008 implementiert.

 

... wegen offenbar generell restriktiver Handhabung der Auskunftsersuchen durch die Gerichte ...

Hättste mal 'nen Beleg für "offenbar generell restriktive Handhabung der Auskunftsersuchen" zur Hand?

 

Auch das ist ja nun nichts neues.

Du fragtest nach einer Rechtsgrundlage.

 

Da wir hier über neue Gesetze bzw. Gesetzesänderungen reden, war ich davon ausgegangen, daß sich dadurch bezgl. der Auskunftsersuchen irgendwas ändern würde. Das scheint mir allerdings nicht der Fall zu sein.

Wenn ich die Diskussion richtig verfolgt habe, ging es vielmehr darum, dass sich u.U. das Datenmaterial, das Objekt eines Auskunftsersuchens werden könnte, vergrößert.

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Hättste mal 'nen Beleg für "offenbar generell restriktive Handhabung der Auskunftsersuchen" zur Hand?

Nichts konkretes, nein. Ich erinnere mich nur an entsprechende Aussagen nach der Kostenänderung und in Zusammenhang mit RedTube.

 

Du fragtest nach einer Rechtsgrundlage.

Jupp. Allerdings ging ich - wie erwähnt - davon aus, daß die von Gast225 benannten Änderungen irgendeine besondere Bedeutung hätten und es nicht um etwas geht, was schon lange geregelt ist.

 

Wenn ich die Diskussion richtig verfolgt habe, ging es vielmehr darum, dass sich u.U. das Datenmaterial, das Objekt eines Auskunftsersuchens werden könnte, vergrößert.

Prinzipiell sicher richtig. Ich gehe allerdings davon aus, daß Pre-Paid-Karten bei illegalen Downloadaktivitäten keine besonders große Rolle spielen - wobei ich mich wie immer gern vom Gegenteil überzeugen lasse.

 

Es ist halt noch Neuland

Du sollst doch nicht von Dir auf andere schließen.

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Nichts konkretes, nein. Ich erinnere mich nur an entsprechende Aussagen nach der Kostenänderung und in Zusammenhang mit RedTube.

Hab was dazu gefunden, das Deine Vermutung evtl. unterstützt (oder auch nicht):

 

Um einen Gleichlauf des deutschen Urheberrechtsgesetzes mit der Richtlinie zu erreichen, wird für die Regelung des Auskunftsanspruchs der Begriff des gewerblichen Ausmaßes genutzt, den auch die Richtlinie verwendet. Nach Erwägungsgrund 14 der Richtlinie zeichnen sich in gewerblichem Ausmaß vorgenommene Rechtsverletzungen dadurch aus, dass sie zwecks Erlangung eines unmittelbaren oder mittelbaren wirtschaftlichen oder kommerziellen Vorteils vorgenommen werden. Handlungen, die in gutem Glauben von Endverbrauchern vorgenommen werden, sind hiernach in der Regel nicht erfasst.

 

Satz 2 stellt klar, dass das einschränkende Merkmal gewerbliches Ausmaß nicht nur quantitative, sondern auch qualitative Aspekte aufweist. Für den Fall der Rechtsverletzung im Internet bedeutet dies, dass eine Rechtsverletzung nicht nur im Hinblick auf die Anzahl der Rechtsverletzungen, also etwa die Anzahl der öffentlich zugänglich gemachten Dateien, ein gewerbliches Ausmaß erreichen kann, sondern auch im Hinblick auf die Schwere der beim Rechtsinhaber eingetretenen einzelnen Rechtsverletzung. Letzteres kann etwa dann zu bejahen sein, wenn eine besonders umfangreiche Datei, wie ein vollständiger Kinofilm oder ein Musikalbum oder Hörbuch, vor oder unmittelbar nach ihrer Veröffentlichung in Deutschland widerrechtlich im Internet öffentlich zugänglich gemacht wird.

(Beschlussempfehlung des 6. Rechtsausschusses des Deutschen Bundestags, BT-Drucksache 16/8783, Seite 50, zum Gesetzesentwurf BT-Drucksache 16/5048)

 

Prinzipiell sicher richtig. Ich gehe allerdings davon aus, daß Pre-Paid-Karten bei illegalen Downloadaktivitäten keine besonders große Rolle spielen - wobei ich mich wie immer gern vom Gegenteil überzeugen lasse.

Hier sind hauptsächlich die Kids mit Prepaid-Karten unterwegs - und die sind gerade beim Thema Musik vermutlich die aktivsten Downloader und Weiterverteiler ;).

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  • 1 month later...

Während Bilder vom Straßenverkehr, auf denen Personen oder Kfz identifizierbar sind, aus Gründen des Datenschutzes einer Zensur unterliegen müssen Firmen die Daten ihrer Kunden und Geschäftspartner bekanntgeben. Laut wiwo.

Daß ein Hamburger über eine bayrische Autobahn gefahren ist, - ohne verspeist zu werden - darf niemand erfahren, aber Daten, die die Steuerfahndung interessieren könnten müssen offengelegt werden.

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  • 3 months later...

Sehr interessanter Beitrag welche Rückschlüsse man aus erhobenen Daten ziehen kann obwohl diese dafür eigentlich garnicht erhoben worden sind.

https://youtu.be/-YpwsdRKt8Q

Wer denkt, Vorratsdatenspeicherungen und „Big Data“ sind harmlos, der kriegt hier eine Demo an Spiegel-Online.

Seit Mitte 2014 hat David fast 100.000 Artikel von Spiegel-Online systematisch gespeichert. Diese Datenmasse wird er in einem bunten Vortrag vorstellen und erforschen.

​Auch interessant für denjenigen der denkt Kopierer kopieren den Text ohne ihn zu verändern.

Edited by Gast225
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  • 2 years later...

Sehr interessanter Artikel:

https://www.golem.de/news/datenmissbrauch-hessens-polizisten-fragen-nicht-nur-daten-von-promis-ab-1908-142961.html

 

Interessant finde ich vor allem diese Aussage (über die Kontrolle der Datenabfragen):

 

 

 

...Über die Kontrollen äußerten seine Kollegen "Unverständnis". Sie hätten den Eindruck wegen "ein paar schwarzen Schafen" unter Generalverdacht gestellt zu werden.
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Du übersiehst einfach, daß der Bürger überhaupt nicht in der Lage ist, Polizeiarbeit qualifiziert zu beurteilen. Das gilt natürlich auch bei irgendwelchen angeblichen Verletzungen des Datenschutzes. Deshalb sind Kontrollen, womöglich - die Politiker mögen uns davor behüten! - sogar durch eine unabhängige Instanz, auch überflüssig.

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Ob in der Lage oder nicht ist das eine, das andere ist ob es denn seine Aufgabe ist

 

 

Warum sollte irgendein Bürger, der es könnte, Polizeiarbeit prüfen?

Sollten irgendwelche Bürger dann auch Arzt-Arbeit prüfen?

 

Was bringt es, wenn ich morgen auf eine Baustelle gehe und prüfe?

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Der Bürger (allgemein) ganz sicher nicht, manch ein Bürger vielleicht schon.

Ja, so schwierige Sachen beurteilen wie die Frage, ob es wohl datenschutzrechtlich okay sein könnte, wenn die Daten einer recht erfolgreichen Sängerin kurz nach einem Konzert ebendieser Sängerin erstaunlich oft im Polizeisystem abgefragt werden, ohne das auch nur eine einzige physische Kontrolle der Betroffenen bekannt wird, sowas kann man nur ganz wenigen Bürgern zutrauen. Am ehesten sicher noch Bürgern, die von Beruf Polizisten sind.

 

Warum sollte irgendein Bürger, der es könnte, Polizeiarbeit prüfen?

Warum denn nicht? Und, um nicht nur mit einer Gegenfrage zu anworten: weil es offenbar dringend nötig ist.

 

Übrigens: bis zu dem Moment, an dem ich entdeckt habe, daß Dir mein Beitrag gefällt, hatte ich tatsächlich etwas Sorge, mein Sarkasmus sei zu dick aufgetragen gewesen.

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Stimmt. Bleibt nur die Frage, ob der Polizist, der seinen privaten Informationshunger nicht illegalerweise durch Nutzung des Polizeisystems stillt, die Ausnahme oder die Regel ist.

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Dieser Missbrauch ist nicht statthaft.

Die Täter, die die Ausnahme darstellen, gehören bestraft.

 

Gerne darf auch mal gefragt werden, ob die Behörde ausreichend kontrolliert.

Eine externe Kontrolle bedarf es nicht. Die interne im richten Ausmaß reicht, um Missbrauch zu erkennen

 

 

 

Ich hoffe nicht. Ich hoffe, die sind die Regel.

Sind sie.

 

Würdest du etwas einfacher schreiben, würdest du besser verstanden und solche Missverständnisse kommen nicht auf.

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Ich hoffe nicht. Ich hoffe, die sind die Regel.

Ich meinte, daß der Polizist, der illegal entsprechend seinen Informationshunger stillt, die Ausnahme darstellt. Aber das wirst Du bestimmt so verstanden haben, wenngleich Deine Antwort das nicht gerade vermuten läßt.

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Dieser Missbrauch ist nicht statthaft.

Ach. Findet aber statt. Offenbar massenhaft. Und zwar durch Leute, deren Job es ist, Recht und Gesetz durchzusetzen.

 

Die Täter, die die Ausnahme darstellen, gehören bestraft.

Und die Täter, die die Regel darstellen, etwa nicht? Gestrichen, weil Du Dich wahrscheinlich wieder über nicht einfach genug beklagt hättest. Deshalb: woher weißt Du, daß die Täter die Ausnahme darstellen?

 

Gerne darf auch mal gefragt werden, ob die Behörde ausreichend kontrolliert.

Sehr freundlich von Dir, die Frage zuzulassen. Der Herr Grün von der GdP behauptet, daß seine Kollegen das anders sehen. Ach, und die Antwort auf Deine Frage lautet nein.

 

Eine externe Kontrolle bedarf es nicht. Die interne im richten Ausmaß reicht, um Missbrauch zu erkennen

Ja, genau das kann man aus dem Artikel und den Reaktionen der Polizisten erkennen: Wir haben das ganz toll im Griff, also macht nicht so ein Gewese um die paar Einzelfälle, geht euch sowieso nichts an.

 

Ich meinte, daß der Polizist, der illegal entsprechend seinen Informationshunger stillt, die Ausnahme darstellt.

Die rasant angestiegenen Zahlen nach Einführung der stichprobenartigen (!) Kontrollen lassen leider den gegenteiligen Verdacht zu.

 

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Woher weißt du, dass das massenhaft zu unrechten Datenabfragen kommt?

 

Ich kann mir das nicht vorstellen.

 

Wobei ich mir auch nicht vorstellen könnte, dass Helene über 80x abgefragt wird, wenn sie in der Stadt ein Konzert gibt.

 

Deiner Antwort auf den Aspekt der externen Kontrolle ist insofern falsch, als dass ich nicht eine Kontrolle als unnötig fand. Zumal ob bei externer oder interner Kontrolle wurde über Veröffentlichung von uns hier gar nicht gesprochen.

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