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Der Vollkommene Überwachungsstaat Rückt Immer Näher


Guest bigfoot49

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Guest Mr_Biggun
Wo wurden denn hier alle Kreditkarteninhaber unter Tatverdacht gestellt?

konkludent durch dieses Vorgehen:

 

Es wurde anonymisiert nach den entsprechenden Transaktionen gesucht und ausschließlich die Personaldaten der Kontoinhaber, bei denen die entsprechende Transaktion getätigt wurde, wurden übermittelt.
weil dadurch jedem der betroffenen Kreditkarteninhabern allein anhand dieses Merkmals praktisch unterstellt worden ist, eine solche Transaktion getätigt zu haben, obwohl es dafür keinen begründeten Verdacht geben konnte. Das ist eine privat organisierte Rasterfahndung ohne richterlichen Beschluß. Und genau darum geht es. Denn wenn das als Präzedenzfall durchgeht, ist die Kreditkarte für jede Art der Transaktion verbrannt. Keiner kann sagen, ob z.B. der Betreiber eines normalen CD-Vertriebs unter dem gleichen Billingcode nicht auch illegalen Schmuddel verbreitet. Wenn also sämtliche Transaktionsdaten zum Fahndungsdatenpool von Staatsanwaltschaften und der Polizei werden soll, ist das gesamte System als solches verbrannt, weil keiner sicher sein kann, nach einer augenscheinlich legalen Transaktion nicht doch in Verdacht zu geraten. Schließlich hat keiner die Möglichkeit, seinen Vertragspartner vorher auf Verläßlichkeit zu überprüfen.

 

Von daher messe ich seinem Schreiben zunächst mal keine nennenswerte Bedeutung zu.

Und das schöne dabei ist: darauf kommt es vorliegend gar nicht an.

 

Richtig. Und Grundsätzlich ist diese Maßnahme auch zulässig, sie steht unter Richtervorbehalt. Woher stammt die Info, daß die StA diesen nicht eingeholt hat?

Afair hat sich die StA bei der PK auf die §§ 161 f StPO berufen und nicht auf den hier einschlägigen § 98a StPO.

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Stimmt. Leider ist aber auch der - wie Bluey richtig schrieb - ähnlich albern wie die Sätze eins, zwei und vier/fünf.

Biber, ich wiederhole: du hast keine Ahnung. Aber darauf baust du dir überzeugt eine Meinung.

Puh..... in diesem Fall sagt das ja gerade der Richtige. Sonst kann man von Dir sehr oft Argumente und Quellen lesen. Hier aber..... NAJA!  oder andere die Zahlen fehlinterpretieren.  Nur wenn, da

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@Goose: Die Staatsanwaltschaft hatte nur die Info, das eine, im Ausland gehostete, Homepage existiert, bei der man per Kreditkarte für den Betrag X Zugang zu angeblich kinderpornographischem Material erhalten könnte. Es gab keinerlei Hinweise darauf, daß überhaupt ein Deutscher das Angebot der Webseite in Anspruch genommen hat. Die Staatsanwaltschaft hat dann, ohne konkreten Tatverdacht die Daten sämtlicher Kreditkarteninhaber darauf überprüfen lassen ob von deren Konten in einem gewissen Zeitraum der fragliche Betrag X von einem Anbieter auf den Philipinnen abgebucht wurde. Dieses Vorgehen impliziert, das für die Staatsanwaltschaft erstmal jeder mit Kreditkarte verdächtig war, potenzieller Nutzer derartiger Angebote zu sein.

 

Die Information, das die Maßnahme ohne richterliche Entscheidung durchgeführt wurde, stammt aus der gemeinsamen Pressekonferenz von Staatsanwaltschaft und Innenministerium Sachsen-Anhalt.

Wobei es mich bei diesem Bundesland nicht wundern sollte, wenn dort im nachhinein plötzlich noch eine richterliche Verfügung auftaucht.

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Die Information, das die maßnahme ohne richterliche Entscheidung durchgeführt wurde, stammt so aus der gemeinsamen Pressekonferenz von Staatsanwaltschaft und Innenministerium Sachsen-Anhalt.

Wobei es mich bei diesem Bundesland nicht wundern sollte, wenn dort im nachhinein plötzlich eine richterliche Verfügung auftaucht.

Kannst du mir dazu mal einen Link geben? Wurde dort gesagt, daß auf die richterliche Anordnung verzichtet wurde? Mit welcher Begründung?

 

Gruß

Goose

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Guest Mr_Biggun
Edit: Dein Edit kam bei meinem Beitrag, aber wo hast du das denn gelesen? Und was ist § 161 f StPO?

§§ != §

f=folgende; hatte den Punkt vergessen, sorry.

 

Link zu einer Zusammenfassung der PK

 

 

Auf die Frage, warum dieses Mal das erste Mal so ermittelt wurde erklärte Oberstaatsanwalt Vogt: “Wir haben gedacht, es müsste doch machbar sein”. Er wolle sich aus ermittlungstaktischen Gründen nicht weiter dazu äußern

Und das ist eigentlich das starke Stück an der Sache. Schaun mer mal, wie weit wir gehen können.

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Es wird immer davon ausgegangen das sämtliche Aktionen aus der Luft gegriffen wurden und einfach durchgeführt wurden... aber wer kann denn davon ausgehen das wir auch mit allen (ob nun wichtig oder unwichtig) vorhandenen Daten versorgt wurden...

Es müssen ja nicht alle Informationen raus gegeben worden sein... , oder?

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@MrBiggun: Aus dem Link geht nicht hervor, daß die StA sich nicht zuvor die richterliche Anordnung eingeholt hat. Denn auch, wenn diese vorliegt, wird die Anfrage durch die Ermittlungsbehörden durchgeführt.

 

Gruß

Goose

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Guest Mr_Biggun
Er ließ sämtliche Kredikarteninstitute anschreiben und bat um einschlägige Daten. Von Interesse war, wann wer auf ein verdächtiges Konto im Ausland Geld überwiesen hatte. Bevor Vogt die Aktion startete, hatte er seinen Plan der Justizministerin Angela Kolb vorgetragen.

 

Sämtliche um Hilfe gebetenen Kreditkartenunternehmen haben mitgemacht. Ein Vorbild für eine solche Operation gibt es in Großbritannien und den USA. Fahnder hatten festgestellt, dass User, die eine Kinderporno-Seite in Texas geklickt hatten, ihre Kreditkartenverbindung angeben mussten.

 

Quelle

 

Da steht nix von richterlichem Beschluß, ergo muß man denklogisch davon ausgehen, daß es keinen gab.

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Guest rumpelstilzchen
Was ist eigentlich, wenn ich meinen bösen Feind der eine Kreditkarte besitzt und deren Daten ich kenne in solche Seiten eingebe.

Die Komplikationen die er in einen solchen Fall durchzustehen hat sind ja sicherlich nicht ohne.

 

BINGO!!

 

Bedenklich finde ich, dass man so was gleich mal als Testballon bei einem Thema steigen läßt, wo kein anständiger Mensch widersprechen kann.

 

Wenn man davon ausgehen kann, dass das zur Regel wird - kann man mit Kreditkartennummern seiner Nachbarn in Zukunft viel Spass erleben.

 

Bin schon auf dem Weg zur Mülltonne. Ein bißchen Wühlen gehen..

 

Das wird bestimmt lustig...... der sieht eh aus wie en Kinder######er - mal sehen wie er sich vor Gericht hält :licht:

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Er ließ sämtliche Kredikarteninstitute anschreiben und bat um einschlägige Daten. Von Interesse war, wann wer auf ein verdächtiges Konto im Ausland Geld überwiesen hatte. Bevor Vogt die Aktion startete, hatte er seinen Plan der Justizministerin Angela Kolb vorgetragen.

 

Sämtliche um Hilfe gebetenen Kreditkartenunternehmen haben mitgemacht. Ein Vorbild für eine solche Operation gibt es in Großbritannien und den USA. Fahnder hatten festgestellt, dass User, die eine Kinderporno-Seite in Texas geklickt hatten, ihre Kreditkartenverbindung angeben mussten.

 

Quelle

 

Da steht nix von richterlichem Beschluß, ergo muß man denklogisch davon ausgehen, daß es keinen gab.

Das kann man meines Erachtens nichtaufgrund der Presseberichte, die nicht von einem richterlichen Beschluss berichtet haben, unterstellen. Das sind Details, die in der kurzen und knappen Darstellung für die Presse manchmal weggelassen, aber trotzdem durchgeführt werden. Warum sollte man die Rechtmäßigkeit der Aktion, von der auch das Justizministerium Kenntnis hatte, aufs Spiel setzen? Der Beschluss ist schnell geholt.

 

Was ist eigentlich, wenn ich meinen bösen Feind der eine Kreditkarte besitzt und deren Daten ich kenne in solche Seiten eingebe.

Die Komplikationen die er in einen solchen Fall durchzustehen hat sind ja sicherlich nicht ohne.

 

BINGO!!

 

Bedenklich finde ich, dass man so was gleich mal als Testballon bei einem Thema steigen läßt, wo kein anständiger Mensch widersprechen kann.

 

Wenn man davon ausgehen kann, dass das zur Regel wird - kann man mit Kreditkartennummern seiner Nachbarn in Zukunft viel Spass erleben.

 

Bin schon auf dem Weg zur Mülltonne. Ein bißchen Wühlen gehen..

 

Das wird bestimmt lustig...... der sieht eh aus wie en Kinder######er - mal sehen wie er sich vor Gericht hält :licht:

Die Voraussetzungen hierfür sind iin der StPO eng gefasst.

 

Gruß

Goose

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Guest Mr_Biggun

Weil es im Ergebnis für die Jungs keinen Unterschied macht. Das ganze ist imho eher formlos auf Goodwill-Basis gelaufen.

 

Die haben auf der PK ja selbst zugegeben, daß das ein Testballon ist und sie sich wünschen, daß StAen ihrem Beispiel folgen. Es regt sich ja auch kaum einer auf. Heute interessiert sich Deutschland eben eher dafür, daß Jauch weiter von den Privaten und nicht von der ARD die Millionen überwiesen bekommt.

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Guest rumpelstilzchen
Die Voraussetzungen hierfür sind iin der StPO eng gefasst.

 

Gruß

Goose

 

Bringt dem Betroffenen aber dann herzlichst wenig, weil niemand denjenigen findet wird, der ihm das Ei ins Nest gelegt hat.

 

Als Einzelaktion war die ganze Sache ja nett und clever - als Dauerinstitution sehe ich aber weit mehr Gefahren als Nutzen.

 

- ..die bekannten Argumente Pro Datenschutz

- Mißbrauch zur Verleumdung anderer

- Erwischt man im Dauereinsatz niemanden mehr, weil man sich dann andere Wege suchen wird.

 

Der Abschreckungseffekt in diesem einen Fall wird jetzt aber enorm sein und die Verteilermechanismen müssen jetzt in den Klein-Klein-Bekanntenkreis verlegt werden, was einem schneller Vertrieb und direkten "Ware" - also dem erzielbaren Gewinn der Schweinigeleien - garantiert mächtig einen Dämpfer verpassen wird. In der Hinsicht sicherlich ein voller und durchschlagender Erfolg. Weil ohne Gewinne, kein Anreiz, weniger Leid.

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Diese Argumente kann ich nicht nachvollziehen. Wie gesagt, die Anlässe solcher Datenabgleiche sind in der StPO streng definiert, liegen die Voraussetzungen nicht vor, wird der Abgleich nicht durchgeführt.

 

Wie sollte man diesen Abgleich zur Verleumdung eines anderen nutzen?

 

Welchen anderen Weg sollte man gehen, wennd ieser nicht rechtmäßig ist. EIne unrechtmäßige Datengewinnung würde das angestrebte Strafverfahren gefährden.

 

Und auch der Datenschutz ist hier gewahrt, ich kann nicht erkennen, wo hier gegen Datenschutzbestimmungen verstoßen wurde.

 

Gruß

Goose

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Guest rumpelstilzchen

Das beruhigt mich aber nicht.

 

Wenn 22 Millionen Leute anhand eines Kriteriums - welches so unsicher ist wie eine Kreditkarte - durchgefilzt werden, sehe ich das als sehr bedenklich.

 

Eine Zahlung mit einer gemopsten Kreditkartennummer zu initieren, sollte auch nicht so schwierig sein.

 

Am Ende wird derjenige u.U. wieder von jeglichem Verdacht freigesprochen, aber bis dato hat er einen Spießrutenlauf hinter sich und sämtlicher seiner Daten wurden von vorne nach hinten durchgefilzt und seine Vorliiebe für den Sex mit Schafen nicht mehr sein Geheimnis sein - auch wenn der Sex mit Schafen - ich vermute mal - nicht strafbar ist, könnte ihm das den ein oder anderen würgenden Blick auf der Dorfpolizei entgegenbringen..und den Verwandten des Dorfpolizisten...und des Bäckers....und des Postboten....

 

Und seine nächste Beförderung ist dahin oder sollte der Direktor des örtlichen Gymnasiums der Kindern ein Vorbild sein muss, eine Vorliebe für Schafe haben? Wer Schafe vögelt, vögelt auch Kinder...

 

Sorry - so was kann und darf nur eine Einzelaktion sein!!!

 

Und da find ich's dann gar nicht mal so schlecht - voll rangekriegt, würd ich sagen :licht:

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Bei 22 Millionen Leuten wurde das Suchkriterium "Bestimmte Zahlung an bestimmtem Tag" durchgeführt. Bei dem, auf den dieses Kriterium nicht zutraf, erfolgte auch keine Meldung.

 

Aufgrund der nun folgenden Treffer wurden gegen diese Personen Strafverfahren eingeleitet, in deren weiterem Verlauf weitere Ermittlungen getätigt wurden.

 

Am Rande: Zum Sex mit Tieren:

 

§ 184 StGB

[...]

 

(3) Wer pornographische Schriften (§ 11 Abs. 3), die Gewalttätigkeiten, den sexuellen Mißbrauch von Kindern oder sexuelle Handlungen von Menschen mit Tieren zum Gegenstand haben,

 

1. verbreitet,

 

2. öffentlich ausstellt, anschlägt, vorführt oder sonst zugänglich macht oder

 

3. herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält, anbietet, ankündigt, anpreist, einzuführen oder auszuführen unternimmt, um sie oder aus ihnen gewonnene Stücke im Sinne der Nummern 1 oder 2 zu verwenden oder einem anderen eine solche Verwendung zu ermöglichen,

 

wird, wenn die pornographischen Schriften den sexuellen Mißbrauch von Kindern zum Gegenstand haben, mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren, sonst mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

 

[...]

 

Der reine Besitz solcher Filmchen ist also nicht strafbar.

 

Für den selbst durchgeführten Geschlechtsverkehr mit einem Schaf käme übrigens §§ 1, 17, 18 TierSchG in Betracht.

 

Gruß

Goose

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Guest rumpelstilzchen

Ich werde meine Beispiele nächstens besser vorbereiten...ersetzen wir gedanklich Tiere durch "Handtaschen - aus Kunstfasern, nicht mal Krokodillederimitat" ...

 

Diese Juristen gönnen einem aber auch gar nix.... <_<

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Guest Chris11
@Goose,

 

nochmal habe ich das richtig verstanden, das der reine Besitz von KiPo Bildern oder Filmen nicht strafbar ist?

 

Mit freundlichem Gruß

Christian

Gerade gefunden §184 (4) wurde in 2003 eingeführt. Damit ist auch der Besitz strafbar.

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Anschauen:

 

http://video.google.de/videoplay?docid=165...72899&hl=de

 

oder hier (in wesentlich besserer Qualität) komplett runterladen:

 

http://www.infokrieg.tv/?site=inhalte&id=8

 

 

 

Cui bono liefert doch immer noch die glaubwürdigsten Antworten....

 

 

 

Also ich hab mir die 2 Stunden-Reportage angesehen und bin echt entsetzt was dort enthüllt wird. Viele Details werden dort sogar bewiesen und wenn nur die Hälfte von dem wahr ist was diese Reportage aussagt, dann ist man einfach nur noch fassungslos. <_<

 

...ich habs mir nu auch angeschaut, wobei dies ja schon ein wenig Verfolgungswahn hervorruft. Da kann man nur hoffen daß nicht mal die Hälfte wahr ist.

Das mit der Angstmacherei in der Bevölkerung stimmt aber schon. Haben wir ja Ende letzten Jahres gesehen.

Der 19% Mwst. Wahn von einigen "Geiz ist Geil" Ketten hatte ja voll eingeschlagen. Selbst im Bekanntenkreis wurde noch schnell n Großbild TV gekauft....Schwups, diese Woche war er nochmal 200€ billiger. Die ham sich n 2. Loch in Hintern geärgert.

 

MfG Bauloewe

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Guest Mr_Biggun
Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) hat die groß angelegte Auswertung von Kreditkartendaten bei Ermittlungen gegen die Kinderpornografie-Szene im Internet verteidigt. "Es wäre ein großer Sieg für die Kinderporno-Mafia, wenn Richter im Nachhinein das Vorgehen der Ermittler als nicht rechtmäßig beurteilen würden", sagte der GdP-Vorsitzende Konrad Freiberg heute in Berlin. Ermittler waren jüngst anhand von Kreditkartendaten mehr als 300 Pädophilen auf die Spur gekommen. Am Donnerstag war bekannt geworden, dass dieses Vorgehen gerichtlich überprüft wird.
Das muß man sich mal auf der Zunge zergehen lassen: "Es wäre ein großer Sieg für die Kinderporno-Mafia, wenn Richter im Nachhinein das Vorgehen der Ermittler als nicht rechtmäßig beurteilen würden". Oder anders: wer uns nicht beipflichtet, unterstützt Kinderf!cker.

 

Der Erfolg bestimmt also die Rechtmäßigkeit einer Maßnahme? Was für ein vorkonstitutionelles Staatsverständnis hat dieser Mann? :mecker::angry2:

 

 

Freiberg wies darauf hin, dass sich das Internet als weltweite Plattform zur Vorbereitung und Ausübung schwerer Verbrechen entwickelt habe. "Ganze Deliktbereiche sind digitalisiert worden. Deshalb müssen den Strafverfolgungsbehörden auch angemessene Bekämpfungsmöglichkeiten eingeräumt werden."

 

(...)

Aha, und was (wahrscheinlich) gesetzlich nicht paßt, macht man sich dann einfach mal passend. So präsentiert sich die GdP. Jungejunge... <_<

 

 

Quelle

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Freiberg wies darauf hin, dass sich das Internet als weltweite Plattform zur Vorbereitung und Ausübung schwerer Verbrechen entwickelt habe.

 

Das Internet ist sowieso die Quelle allen Übels. Viele Leute glauben das auch noch. <_<

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Das Internet ist sowieso die Quelle allen Übels. Viele Leute glauben das auch noch. <_<

Stimm doch!. Es soll sogar Foren geben, in denen sich Rasser treffen. :mecker:

 

Aber mal im Ernst: Sicher hat der Sprecher mit der Behauptung Recht, dass über das Internet viele illegale Aktivitäten betrieben werden. Das gilt aber genau so für das Telefonnetz, die Handynetze, die Straße, Kneipen und die Post.

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Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) hat die groß angelegte Auswertung von Kreditkartendaten bei Ermittlungen gegen die Kinderpornografie-Szene im Internet verteidigt. "Es wäre ein großer Sieg für die Kinderporno-Mafia, wenn Richter im Nachhinein das Vorgehen der Ermittler als nicht rechtmäßig beurteilen würden", sagte der GdP-Vorsitzende Konrad Freiberg heute in Berlin. Ermittler waren jüngst anhand von Kreditkartendaten mehr als 300 Pädophilen auf die Spur gekommen. Am Donnerstag war bekannt geworden, dass dieses Vorgehen gerichtlich überprüft wird.
Das muß man sich mal auf der Zunge zergehen lassen: "Es wäre ein großer Sieg für die Kinderporno-Mafia, wenn Richter im Nachhinein das Vorgehen der Ermittler als nicht rechtmäßig beurteilen würden". Oder anders: wer uns nicht beipflichtet, unterstützt Kinderf!cker.

 

Der Erfolg bestimmt also die Rechtmäßigkeit einer Maßnahme? Was für ein vorkonstitutionelles Staatsverständnis hat dieser Mann? <_<:blink:

War ja ähnlich bei der Kindesentführung und der Androhung von Folter, um die Aussage zu bekommen wo das Kind ist. Zum Schutz von Kindern wirft man eben alles über Bord.

Sie sind halt unangreifbar und wehe man gibt seinen Gegenstandpunkt bekannt.

Dabei sind alle Opfer meines Erachtens gleich zu behandeln. Woraus soll sich denn ein ungleich höherer Schutz von Kindern ergeben. Jeder leidet unter den Folgen einer Straftat. Auch "Erwachsene" können in größeren Maße darunter leiden als vielleicht ein Kind das die Folgen schnell verdaut.

 

Es gibt einen weiteren Antrag: hier.

 

Der Hamburger RA Markus Böhmer hat für einen Mandanten ebenfalls Antrag auf richterliche Entscheidung gestellt. Ob ich mich an dem Gerichtsspammen beteiligen sollte? ;):mecker:

Mir fehlt das Rechtsschutzbedürfnis für die Sache. Ansonsten wird sicherlich sowieso nur ein Teil verhandelt und dann auf die anderen übertragen.

 

Ein Problem gibt es allerdings, der Parkplatz des Justizzentrums in Halle in der Merseburger Straße ist schon an normalen Tagen hoffnungslos überlastet. Die Anreise mit der Bahn ist aber bequem, weil es nur rund 500 Meter von Bahnhof liegt. Zur Not kann man die Strecke auch mit der Straßenbahn zurücklegen.

 

Und Vorsicht bei der Anreise aus Rtg. BAB. An der Kreuzung davor ist ein Rotlichtblitzer installiert. :angry2:

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Freiberg wies darauf hin, dass sich das Internet als weltweite Plattform zur Vorbereitung und Ausübung schwerer Verbrechen entwickelt habe. "Ganze Deliktbereiche sind digitalisiert worden. Deshalb müssen den Strafverfolgungsbehörden auch angemessene Bekämpfungsmöglichkeiten eingeräumt werden."

 

(...)

 

Da hat er sogar recht. Nur gegen diese Dinge gibt es keine Gesetze oder die Staatsanwaltschaften bewegen sich nicht.

 

Jeden Tag trudeln bei uns hunderte Spam Emails ein. In Deutschland dürften tausende von Arbeitsstunden jeden Tag dafür verwendet werden, um diese zu filtern und zu kontrollieren. Viele wichtige Geschäfts-E-Mails dürften verloren gehen, weil sie fehlerhaft im Spamfilter gelandet sind. Wenn das so weiter ansteigt, dann fällt E-Mail als Medium bald völlig aus. Der volkswirtschaftliche Schaden dürfte beachtlich sein.

 

Unter diesen Mails sind etliche Phishing E-Mails wie die üblichen "Volksbank-Sicherheits-Updates". Auch hier geht es um Verbrechen, den versuchten und sicher häufig gelungenen Betrug und Diebstahl. Die Staatsanwaltschaften tun nichts, ich habe jedenfalls noch von keinem Fall gehört, der frühzeitig aufgeklärt wurde. Erst wenn es auf die "reale" Ebene kommt, weil der Diebstahl realisiert wurde, dann wird reagiert.

 

Durch Viren-E-Mails werden Trojaner eingeschleust. Daten werden gestohlen und die Rechner für illegale Aktionen oder Spam genutzt. Strafbar denke ich, aber wer ermittelt schon gegen die "echten" Versender der Viren.

 

Das ist halt alles zu schwierig. Da treibt man lieber diesen Unfug mit eigenen ungesetzlichen Mitteln und sonnt sich im Sonnenschein der Presse.

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Durch Viren-E-Mails werden Trojaner eingeschleust. Daten werden gestohlen [..] Strafbar denke ich, aber wer ermittelt schon gegen die "echten" Versender der Viren.

Wie soll man gegen so etwas vorgehen, wenn man dies selber plant. <_< [gibt es keinen Kopfkratzsmilie hier? ]

 

NRW-Landtag segnet „Polizei-Trojaner“ ab

 

21. Dez 2006, 00:05 Das Bundesland Nordrhein-Westfalen hat am Mittwoch eine Verfassungsschutznovelle verabschiedet und erlaubt damit als erstes Land die Online-Durchsuchung von Computern mittels von dem Verfassungschutz eingesetzten Programmen, die unter anderem als „Polizei-Trojaner“ bekannt sind.

 

Damit hat Nordrhein-Westfalen vorgelegt, was die Bundesregierung derzeit in Angriff nimmt – erweitere Vollmachten für den Verfassungsschutz des Bundeslandes. Im Düsseldorfer Landtag reichten die Stimmen von CDU und FDP für die Verfassungsschutznovelle, die es den Verfassungsschützern erlaubt, Computer, Telefone und Bankkonten von Extremisten heimlich zu kontrollieren. Die Opposition aus SPD und Grünen stimmte gegen den Gesetzentwurf, da sie die erweiterten Befugnisse für einen schwerwiegenden Eingriff in Grundrechte halten.

Quelle
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Vor allem sollte ein GDP-Vorsitzender in der Lage sein, die Begriffe Vergehen und Verbrechen auseinander zu halten.

Ich denke, das ist er. Denn wenn auch die hier verfolgten Straftaten nach § 184 StGB "nur" ein Vergehen darstellen, bleibt es dabei, daß seine Aussage

 

Freiberg wies darauf hin, dass sich das Internet als weltweite Plattform zur Vorbereitung und Ausübung schwerer Verbrechen entwickelt habe.

 

richtig ist, wenn man beispielsweise auf den dem § 184 StGB vorausgegangenen § 176a(2) StGB blickt.

 

§ 176a (2) StGB:

Mit Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren wird bestraft, wer in den Fällen des § 176 Abs. 1 bis 4 als Täter oder anderer Beteiligter in der Absicht handelt, die Tat zum Gegenstand einer pornographischen Schrift (§ 11 Abs. 3) zu machen, die nach § 184 Abs. 3 oder 4 verbreitet werden soll.

 

 

Daß dieser hier im konkreten Fall aufgrund der augenscheinlich im Ausland begangenen Tat nicht zur Anwendung kommt, ändert nichts an der grundsätzlichen Aussage. Er hat nicht gesagt, daß es sich hier um schwere Verbrechen handelt.

 

Gruß

Goose

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Guest bigfoot49
Durch Viren-E-Mails werden Trojaner eingeschleust. Daten werden gestohlen [..] Strafbar denke ich, aber wer ermittelt schon gegen die "echten" Versender der Viren.

Wie soll man gegen so etwas vorgehen, wenn man dies selber plant. :mecker: [gibt es keinen Kopfkratzsmilie hier? ]

 

NRW-Landtag segnet „Polizei-Trojaner“ ab

 

21. Dez 2006, 00:05 Das Bundesland Nordrhein-Westfalen hat am Mittwoch eine Verfassungsschutznovelle verabschiedet und erlaubt damit als erstes Land die Online-Durchsuchung von Computern mittels von dem Verfassungschutz eingesetzten Programmen, die unter anderem als „Polizei-Trojaner“ bekannt sind.

 

Damit hat Nordrhein-Westfalen vorgelegt, was die Bundesregierung derzeit in Angriff nimmt – erweitere Vollmachten für den Verfassungsschutz des Bundeslandes. Im Düsseldorfer Landtag reichten die Stimmen von CDU und FDP für die Verfassungsschutznovelle, die es den Verfassungsschützern erlaubt, Computer, Telefone und Bankkonten von Extremisten heimlich zu kontrollieren. Die Opposition aus SPD und Grünen stimmte gegen den Gesetzentwurf, da sie die erweiterten Befugnisse für einen schwerwiegenden Eingriff in Grundrechte halten.

Quelle

 

der Hohn ist doch, das unser toller Innenminister Schäuble das Ganze im Dezember in einem seiner Berichten kurz hintereinander erwähnt hat... erst böse Internetkriminalität und dann das Nutzen von Trojanern :vogelzeig:

 

 

wow es gibt tatsächlich einen Presseartikel der dem Ganzen misstrauisch gegenüber steht

http://www.welt.de/data/2007/01/14/1176327.html

 

das ich das noch erleben darf :angry:

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Guest rumpelstilzchen
wow es gibt tatsächlich einen Presseartikel der dem Ganzen misstrauisch gegenüber steht

http://www.welt.de/data/2007/01/14/1176327.html

Wow. Da hat tatsächlich mal ein Journalist den eigenen Denkkasten angeworfen und nicht nur eine dpa-Meldung aufgebläht. Ein seltenes Ereignis. :vogelzeig:

 

Schön, dass das nicht nur mir auffällt mit der dpa-Bläherei... :mecker:

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Guest rumpelstilzchen

Guter Artikel. Ich bin auch derMeinung, dass man bestimmte Risiken lieber einfach in Kauf nehmen sollte, als sich mit aller Gewalt dagegen zu schützen. Die Negativ-Auswirkungen der "Gegensteuerer" des WTC-Anschlages sind völlig unverhältnismäßig.

 

Was in dem Artikel noch fehlt bei dem Gedanken der Diktatur der Massen - ist der Einfluss der Meinungssteuerer. EInen WTC-Anschlag filmt man live und bläht ihn sich immer wieder wiederholend und verbreitend in den Äther. Eine medienwirksame Meinung wird verviellfälltigt - und verviellfälltigt - und verviellfälltigt - und verviellfälltigt - ....

 

Die mannigfalltigen Reprässalien von vielen Touristen beim Einreisen in die USA, die vielen kleinen Einzelmorde im Irak - ist nicht so medienwirksam und zerfetzte Menschenkörper zeigt man dann wiederum auch nicht im TV.

 

Diese Diktatur der political correctness ist zum kotzen. Die Dummheit der Menschen unermesslich.

 

Terrorismus und Demokratie gehören zusammen wie Lüge und Wahrheit, wie Sünde und Langeweile :vogelzeig: - das völlige Ende des einen, wäre auch das Ende des anderen. Eine Demokratie ohne Terrorismus - wäre nur durch alltäglichen, unterschwelligen Terror eines allmächtigen Staates zu erreichen. Ein völliger Irrweg.

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Guest Chris11
Eine Demokratie ohne Terrorismus - wäre nur durch alltäglichen, unterschwelligen Terror eines allmächtigen Staates zu erreichen. Ein völliger Irrweg.

 

Ich noch extremer. Eine Demokratie, in der kein Terrorismus möglich ist, ist keine. Es wäre ein Überwachungs und Unterdrückungsstaat ala ex. DDR. (nur diesmal mit leistungsfähigen Computern)

 

Bei den politischen Größen oft schon nach einiger Zeit erkennbar, das nicht Demokratie, der Mehrheitswille und das Beste fürs Gemeinwohl Ziel ist, sondern der eigene Machtinstinkt. (aktuellstes Beispiel Stoiber)

Ab einem bestimmten Zeitpunkt steht dieser Instinkt im Vordergrund und alle demokratischen Traditionen, Verfassung etc. wird mit Füßen getreten, um die Macht zu erhalten. Fällt mir spontan ein amerikanischer Präsident und als viel kleineres Licht ein deutscher Innenminister zu ein.

 

Mit freundlichem Gruß

Christian

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Guest Mr_Biggun

What goes up must come down - Strafanzeige gegen Sat. 1, das LKA Sachsen-Anhalt und den Oberstaatsanwalt wegen § 184b StGB.

 

Nachzulesen hier

 

 

Ferner hat TP den Düsseldorfer Anwalt Udo Vetter interviewt: klick mich

 

 

Es bleibt der Anschein, dass man hier einen publicityträchtigen Fall witterte. Insbesondere ist Kinderpornografie natürlich ein gutes Thema, um Kritiker eventueller Fahndungsmaßnahmen mundtot zu machen.

 

Hätte man ohne konkreten Verdacht die Geldbewegungen aller Firmen in Sachsen-Anhalt gefilzt oder die aller Staatsanwälte, wäre eine Protestwelle durchs Land geschwappt. Und das, obwohl auch hier mutig darauf spekulieren könnte, einen verschwindend geringen Bodensatz an Steuerhinterziehern, Erbschleichern oder Geldwäschern ermitteln zu können.

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What goes up must come down - Strafanzeige gegen Sat. 1, das LKA Sachsen-Anhalt und den Oberstaatsanwalt wegen § 184b StGB.

 

§ 184b StGB

Jugendgefährdende Prostitution

 

Wer der Prostitution

 

1. in der Nähe einer Schule oder anderen Örtlichkeit, die zum Besuch durch Personen unter achtzehn Jahren bestimmt ist, oder

 

2. in einem Haus, in dem Personen unter achtzehn Jahren wohnen,

 

in einer Weise nachgeht, die diese Personen sittlich gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

 

Passt also nicht. Wer so hochtrabende Anzeigen schreibt, sollte sich zuvor im Gesetzestext einlesen.

 

ZU dem Inhalt der Anzeige: Recht heiße Luft....

 

Gruß

Goose

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Guest Mr_Biggun

In meinem Schönfelder steht unter § 184b StGB "Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Schriften", Stand Juni 2006 (ja, ich habe noch nicht nachsortiert). Evtl. Beschaffungsantrag für einen neuen Gesetzestext stellen? ;)

 

Egal. Das ist auch mehr ein kurioses Nebenprodukt in dieser ganzen Angelegenheit. Als solches nicht wichtig und würde im Zweifel sowieso mit einer Einstellung abgebogen.

 

 

edit: Jugendgefährdende Prostitution steht nunmehr in § 184e StGB

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Stimmt, in meinem Fachhandbuch auch. Das passiert, wenn man mal schnell online schaut, anstatt in den guten neuen Büchern nachzuschlagen.

Sorry.

 

Jedoch ändert das nichts an der heißen Luft, denn die Ermittlungsbehörden müssen sich ja in den Besitz eben dieser Schriften bringen, um den Beweis zu führen.

 

Gruß

Goose

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Jedoch ändert das nichts an der heißen Luft, denn die Ermittlungsbehörden müssen sich ja in den Besitz eben dieser Schriften bringen, um den Beweis zu führen.

Das wurde ihnen in der Anzeige ja auch nicht vorgeworfen:

"Der § 184 b kennt keinerlei Ausnahmen. Lediglich Ermittlungsorgane sind straffrei gestellt, sofern es zu ihren dienstlichen Pflichten gehört. Bei dem Fernsehsender Sat1 handelt es sich um ein privates Unternehmen und nicht um ein staatliches Ermittlungsorgan."

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Guest Chris11

Geht schon Weiter.

 

Klar die Gen und Fingerabdruckdatenbänke sollten in jedem Fall möglichst weltweit abgeglichen werden. Irgendeine Datenleiche in Rumänien oder Dateiquerschläger

in Georgia und Du wirst hier hops genommen. Datenschutz (war das nicht ein Begriff aus den 70er Jahren des letzten Jahrtausend) nie gehört.

Schon jetzt werden z.B. bei Zuverlässigkeitsüberprüfung alle zwei Jahre für sowas Gefährliches wie ein Privatpilotenschein Geheimdienstdatenbänke aus D angezapft. Steht dort irgendwas Falsches drin, wird dir der Job bzw. Schein verweigert.

Man bekommt weder Einsicht, noch Auskunft, warum der abgelehnt wurde. Das wird sicher noch besser wenn weltweite Datenbanken zusammengeschaltet werden.

 

Achja pflegt hier irgendwer auf der Arbeit Datenbanken? Wieviel Müll steht da so nach 5-10 Jahren drin?

 

Die Heimatschutzbehörde hatte in USA schon ein paar Treffer gelandet. U.a. wurde einem Senator der Zutritt zu seinem gebuchten Flug verweigert.

Ist in D die Situation schon unübersichtlich genug, hat man weltweit nicht mehr die leiseste Chance die Datensätze geradezurichten, wenn man irgendwie unschuldig in die Mühlen gerät.

 

Wer haftet denn, wenn Geschäftsabschlüsse, Jobs, Einreisen etc. wegen irgendeinem Blödsinn den man nicht mal geraderichten kann, verweigert werden.

Oder glaubt hier jemand ernsthaft, man bekäme von CIA, NSA, FBI, MAD, BND usw. irgendwas ersetzt.

Worst Case wirst Du mit einem Jet mit N-Registration auf eine Karibikinsel verschleppt, in Orange Klamotten gesteckt und kannst hoffen, mit dem Leben davonzukommen.

 

So Bluey jetzt bist Du mit deinem Spruch dran.

 

Mit freundlichem Gruß

Christian

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Erst einmal ohne Kommentar

 

13-Jährige hat Nacktfotos selbst gemacht

 

[..]Bielefeld - Ein junges Mädchen mit langen blonden Haaren, das an sich sexuelle Handlungen vornimmt: Auf eine Serie dieser Bilder stießen Ende 2005 Beamte der Zentralstelle für Kinderpornografie des Bundeskriminalamts (BKA) im Internet. Seit September 2006 laufen die Ermittlungen. Am vergangenen Donnerstag berichtete die ZDF-Fernsehsendung "Aktenzeichen XY ... ungelöst" über den Fall - woraufhin die Mutter des blonden Mädchens ihr Kind identifizierte: Das Mädchen ist heute 13 Jahre alt und wohnt im Kreis Gütersloh.

 

Pikantes Detail: Das auf den Fotos zur Schau gestellte Mädchen hat die entsprechenden Bilder selbst aufgenommen - auf Wunsch eines Mannes, den sie in einem Internet-Chatraum kennengelernt habe,

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Guest Mr_Biggun

Und weiter geht's... :blink:

 

 

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Nutzerdaten sollen zur Gefahrenabwehr freigegeben werden

 

Der Wirtschaftsausschuss des Bundestags hat sich im Streit um das geplante neue Telemediengesetz (TMG) am heutigen Mittwoch mit den Stimmen der großen Koalition für Möglichkeiten zur Abfrage von Bestandsdaten für die vorbeugende Straftatenbekämpfung durch Ermittler ausgesprochen. In dem heise online vorliegenden Änderungsantrag zum Regierungsentwurf für ein Elektronisches Geschäftsverkehr-Vereinheitlichungsgesetz (ElGVG) mit dem TMG als Kernbestandteil heißt es kurz und knapp, dass zu der bereits weit gefassten Klausel rund um Auskunftsersuchen zu Nutzerdaten auch die zusätzliche Zweckbestimmung "zur Gefahrenabwehr durch die Polizeibehörden der Länder" treten soll. Damit folge der Ausschuss einem Votum des Bundesrates, dem die Bundesregierung im Oktober zustimmte.

 

Es ist zu erwarten, dass das Plenum des Bundestags bei der für den morgigen Donnerstag geplanten Verabschiedung des ElGVG die Empfehlung der Wirtschaftspolitiker übernehmen wird. Demnach müssten die Anbieter von Tele- und Mediendiensten künftig Informationen wie Name, Anschrift oder persönliche Nutzerkennungen auch für Präventionszwecke herausrücken. Die Bundesregierung hatte in ihrem Entwurf zunächst vorgeschlagen, dass die Provider "für Zwecke der Strafverfolgung, zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben der Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder, des Bundesnachrichtendienstes oder des Militärischen Abschirmdienstes oder zur Durchsetzung der Rechte am geistigen Eigentum" zur Herausgabe von Bestands- und Nutzerdaten verpflichtet werden sollen. Dies ging dem Bundesrat nicht weit genug, da auf Internetplattformen auch "Anleitungen zum Bau von Sprengsätzen, Blankoformulare für Dienstausweise der Polizei oder Zugangsberechtigungen für einen bestimmten Flughafen angeboten werden" könnten und dagegen im Vorfeld eingeschritten werden müsse.

 

 

(...)

Man betrachte sich schonmal die Zusammenstellung "für Zwecke der Strafverfolgung, zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben der Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder, des Bundesnachrichtendienstes oder des Militärischen Abschirmdienstes oder zur Durchsetzung der Rechte am geistigen Eigentum"

 

Die "Durchsetzung der Rechte am geistigen Eigentum" auf einer Stufe mit Staatsschutz. Das ist für sich genommen schon ein Hammer. :rolleyes:

 

 

Im übrigen: wie stelle ich mir zukünftig die "Gefahrenabwehr durch die Polizeibehörden der Länder" vor? Erfolgt in Bayern vielleicht eine Gefährderansprache, wenn man in einem Blog Herrn Beckstein kritisiert? So nach dem Motto:"Wir wollen Sie ja nur davor beschützen, sich wegen eine Schmähkritik strafbar zu machen?" :unsure:

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Die "Durchsetzung der Rechte am geistigen Eigentum" auf einer Stufe mit Staatsschutz. Das ist für sich genommen schon ein Hammer. :ph34r:

So ist es. Man gibt vor, dies wegen irgendwelchen Gotteskriegern zu benötigen, will aber de facto nur jugendliche mp3-Downloader treffen.

 

Dasselbe war bei der Kontodatenabfrage der Fall: Angeblich wurde sie zur Terrorismusbekämpfung eingeführt, in Wirklichkeit will man aber durchsetzen, daß Opa Müller von 50 Cent Sparzinsen davon definitiv noch 15 Cent Steuern an den Fiskus abdrückt ...

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Ich wünschte langsam ich wäre 50 Jahre früher geboren worden, denn wenn ich mir überlege das ich diesen Blödsinn noch ca 50 Jahre ertragen soll wird mir irgendwie ganz anders. :ph34r:

 

Zitat von Bart Simpson gekleidet in Alufolie: "Die Baseballoberliga beobachtet uns" Damals fand ich das noch lustig.....

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Wer nichts zu befürchten hat, braucht sich doch um solche Gesetze nicht zu scheren.

Ist doch nur zu unserem Besten und Papa Staat weiß viel besser, was gut für uns ist. Wir dürfen nicht das große Ziel der umfassenden Sicherheit aus den Augen lassen. Wir müssen jetzt dranbleiben. Irgendwann werden Verbrecher schon beim Gedanken an die Tat vorbeugend "resozialisiert" werden können. Darauf müssen wir hinarbeiten.

 

Früher schalmeite es jeden Tag über den SFB:

"Ich glaube an die Unantastbarkeit und an die Würde jedes einzelnen Menschen.

Ich glaube, daß jedem Menschen von Gott das gleiche Recht auf Freiheit gegeben wurde.

Ich verspreche, jedem Angriff auf die Freiheit und der Tyrannei

Widerstand zu leisten, wo auch immer auf Erden sie auftreten werden"

Na dann mal los. Unserer Freiheit droht unmittelbare Gefahr, die einzig durch Aushebelung von Grundrechten abgewendet werden kann.

 

...da auf Internetplattformen auch "Anleitungen zum Bau von Sprengsätzen, Blankoformulare für Dienstausweise der Polizei oder Zugangsberechtigungen für einen bestimmten Flughafen angeboten werden" könnten und dagegen im Vorfeld eingeschritten werden müsse.
Es müssen dringend schärfere Bedingungen her, die einen den Beruf des Mediengestalters erlernen lassen und jeder der es tut, muss lückenlos überwacht werden, anderenfalls es nur eine Frage der Zeit ist bis er Dokumente fälschen wird.

 

Ich weiß auch gar nicht was ich jetzt machen soll. Jetzt habe ich blöderweise Chemiker gelernt und soll auch noch an der Ausbildung von weiteren mithelfen. Ich kann doch angesichts der realen Bedrohung nicht daran mitwirken, dass Erstis lernen mit Explosivstoffen umzugehen oder T+-Stoffen. Nicht dass da mal einer vom MAD/BND/Polente/Forenstasi im Praktikumssaal herumspitzelt, mich beim Erklären von Chlorat-Chemie erwischt und hops nimmt. Sooo gut zahlen die da nämlich nicht.

 

Ich weiß, ein Staat muss sich absichern und schützen. Und wenn halt nur noch wir Guten übrig sind, müssen wir uns eben auch gegen die restlichen fast 82 Millionen potentiellen Verbrecher schützen, um das große Ganze nicht in Gefahr zu bringen. Wir wissen was gut für sie ist, wir wissen, dass Verbrechen in Gedanken, Worten und Werken begangen werden. Und wir wissen, dass es unsere Aufgabe ist, sie vorbeugend vor ihren Verfehlungen zu schützen.

Meine Erichs wussten auch das dies die einzige Lösung ist. Ihre schwarz-weiß-roten Vorgänger auch. Es wird Zeit, dass unsere Regierung das auch endlich begreift, sonst wird es niemals Frieden, Ruhe und echte Sicherheit geben.

Zero Tolerance: Wer Schwarzfährt, wer im Nichtraucherlokal raucht, wer eine Bananenschale liegenläßt, wer mehr als 0,5km/h zu schnell ist, wer Witze über die Kanzlerin macht oder sie lustig findet, wer sich über P2P die verpasste heute©-Sendung herunterlädt, muss erkennungsdienstlich behandelt werden. Wer sowas tut, sprengt sich auch als Besucher getarnt im Reichstag/Kanzleramt in die Luft - bzw. er könnte es zumindest geplant haben, es planen, es zu planen im Begriff sein oder sogar jemand kennen, der von einem wüsste, dass er in der Lage wäre, gelesen zu haben, dass sowas wie Sprengstoffanaschläge tatsächlich schonmal vorgekommen sind. Freiheit verleitet nur zu Verbrechen, ja macht sie überhaupt erst möglich. Wer unfrei ist verbricht nicht. Es darf für die Menschen allenfalls gefühlte Freiheit geben, alles andere macht sie automatisch zu Verbrechern.

 

O sag, weht dieses sternenbesetzte (*wahlweise* schwarz-rot-goldene) Banner noch

Über dem Land der Freien und der Heimat der Tapferen?

 

Wir müssen es den einst entflohenen Angelsachsen nur nachmachen, dann wird alles gut. Keinesfalls dürfen wir jedoch eine freiheitliche Nation bleiben. Wir würden dem Terror und dem Verbrechen Tür und Tor öffnen.

 

Gute Nacht Deutschland.

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Trotzdem die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen betrachten:

 

1. Die "bürgerlichen" Freiheiten waren, das ist richtig ein wichtiges Ziel in Zeiten der Aufklärung und auch Kampfmitttel imn der Auseinandersetzung mit der Aristrokratie und des Spätfeudalismus.

 

2. Die damaligen Aktivisten, als Beispiele Freiderich List und Paul Blum gennnant lebeten in eienr zeit sehr umfassenden sozialen Kontrolle neben der staatlichen Zensur- und Polizeiüberwachung.

 

3. Heute haben wir eine Epoche mit Millionen entwurzelten sozial unkontrolliert in großen Städten annonym lebenden Menschen. Dass ind nun mal Bedingungen die anders als 1835 sind.

 

Ohne soziale Kontrolle, im Machtvakuum, teilweise noch persönlich gefühlte Ohnmacht "rasten" nun mal Menschen aus, die "Hamburger " vom 11.09. als Extrembeispiel genannt.

 

 

Im Kampf um bürgerliche Freiheiten sind nicht formale juristische Tricks und argumentationen meienr Meinung nach erfolgversprechend sondern deutlcih mehr sozialöe Kontrolle. Die bringt einerseits ein Gefühl geringere Freiheit, andernseits aber den Menschen Geborgenheit und Solidarität.

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