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Der Vollkommene Überwachungsstaat Rückt Immer Näher


Guest bigfoot49

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Ist die verfassungsmäßige Überprüfung des Gesetzes schon durch?

 

Wenn ja, ein Grund mehr, für eine erneute 68er-Revolte zu plädieren. Jeder kann einfach abgehört werden? Wenn das wirklich durchkommt, dann ist Brandenburg, so schön es auch landschaftlich ist, nichts anderes als ein Bundesland, das "Re-Stasinisierung" erfährt und mich NIEMALS als Mitbürger begrüßen können wird, und wenn mir ein 20 Mio-Job dort geboten würde.

 

Apropos: wo sind denn die ganzen Stasi-Spitzel geblieben? Die meisten sind doch noch nicht so alt, dass....!!!!!

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Stimmt. Leider ist aber auch der - wie Bluey richtig schrieb - ähnlich albern wie die Sätze eins, zwei und vier/fünf.

Biber, ich wiederhole: du hast keine Ahnung. Aber darauf baust du dir überzeugt eine Meinung.

Puh..... in diesem Fall sagt das ja gerade der Richtige. Sonst kann man von Dir sehr oft Argumente und Quellen lesen. Hier aber..... NAJA!  oder andere die Zahlen fehlinterpretieren.  Nur wenn, da

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Ist die verfassungsmäßige Überprüfung des Gesetzes schon durch?
Wenn sich die Landesregierung einig ist und es keine nenneswerte Oposition gibt kann man erst nach inkrafttreten des Gesetzes dagegen Verfassungsrechtlich vorgehen.

 

Denk doch nicht immer so negativ...

Schlieslich werden tausende Stellen geschaffen um die gewonnen Daten auswerten zu können. Vielleicht gibt es später den Bürgerservice der für den Ehepartner bestätigt das man nicht fremdgegangen ist und wirklich im Stau stand.

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Aber nicht doch, werter Pechpilz! Bevor das durch ist, hat Kopplung von Nano- und Gentechnik längst einen Biochip geschaffen, der - uns eingepflanzt - solche Daten automatisch an die Ehepartner(in) sendet.... :rolleyes: ....ist wohl bei der gegenwärtigen Lage eher Realismus statt Negativismus.... :cop01:

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Zur Abwechslung ist diesmal NRW dran. :blink:

 

Landtag sagt Ja zum Polizei-Trojaner

Das deutsche Bundesland Nordrhein-Westfalen verabschiedet eine Verfassungsschutznovelle und erlaubt die Online-Durchsuchung von Computern.

[...]Damit wird in Nordrhein-Westfalen auch die Online-Durchsuchung von Computern legitimiert, die vor kurzem vom deutschen Bundesgerichtshof [bGH] als illegal erklärt wurde.

[...]

Bei der Online-Überwachung von Computern verhalten sich die staatlichen Fahnder prinzipiell nicht anders als Hacker und Cyber-Kriminelle, die mit digitalen trojanischen Pferden und anderer Schad-Software in den PC eindringen.

Quelle

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Guest Mr_Biggun
Auf der Grundlage und im Rahmen unserer freiheitlich-demokratischen Rechtsordnung bemüht sich die Bundesregierung, das Menschenmögliche für die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger in Deutschland zu tun.

post-14-1087847328.gif

 

i.ü. - wieder einmal - : BINGO!

 

 

:nolimit:

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Wie soll das dann technische gehen? Baut Microsoft dann dafür eine Hintertür ein oder wie wollen die auf meinen Rechner gelangen? :nolimit:

 

Die Tür ist schon drin. Genau wie in der guten Antiviren Software; da gabs mal einen interessanten Artikel bzgl. Norton (heise.de) und Verbindung zum FBI.

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  • 2 weeks later...
Die Website vom Land Brandenburg ist wirklich schlecht....

 

Aufstellung der Änderungen beim Polizeigesetz

 

Vielleicht kann ja einer eine besser lesbare Version des Gesetzes finden.

In folgenden Link kannst du dich durchklicken

 

http://www.lexsoft.de/lexisnexis/justizportal_nrw.cgi

 

Brandenburg-Brandenburger Polizeigesetz

 

Ein Direktlink geht nicht.

 

Edit: Sehe gerade das Stand irgendwann 2004 ist. :geil:

 

Edit2:

http://www.landesrecht.brandenburg.de/sixc...s_01.c.14184.de :blink:

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Fahnder überprüfen erstmals alle deutschen Kreditkarten

Von Jens Todt

 

Spektakulärer Schlag gegen Kinderpornografie im Internet: Fahnder aus Sachsen-Anhalt ließen Hunderte Wohnungen und Geschäftsräume im Bundesgebiet durchsuchen. Nach Informationen von SPIEGEL ONLINE wurden zuvor erstmals wohl sämtliche Kreditkarten Deutschlands überprüft: mehr als 22 Millionen.

[...]Offenbar ließen sie den Zahlungsverkehr aller deutschen Kreditkartenbesitzer daraufhin überprüfen, ob eine bestimmte Summe in einem festgelegten Zeitraum auf ein verdächtiges Konto im Ausland überwiesen worden ist. Sämtliche um Auskunft ersuchten Unternehmen der Kreditkartenwirtschaft kooperierten offenbar mit den Ermittlern und gaben die Daten ihrer verdächtigen Kunden preis.

Quelle

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Guest Mr_Biggun

1.) Zeit für ein Auskunftsverlangen ggü. meiner Bank.

 

2.) Nominierung für den Big Brother Award geht raus.

 

3.) Bestärkt mich dieser Vorfall im Vorhaben, gegen die Umsetzung der Telekommunikationsüberwachungsrichtlinie Verfassungsbeschwerde zu erheben.

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Guest Mr_Biggun

4.) Anruf in Villingen-Schwenningen, um bei einer bekannten Dozentin zu erfragen, ob Dinge wie Verhältnismäßigkeit staatlicher Maßnahmen an Polizeischulen noch gelehrt werden. Mich beschleicht das ungute Gefühl, daß das nicht mehr der Fall ist... :kopfschuettel:

 

 

 

(...)

 

 

Es gibt keine individuelle Freiheit ohne gesellschaftliche Freiheit. Der Schutz der Privatheit und der individuellen Freiheitsrechte sind kein eigenbrötlerischer Individualismus. Sie gehören zur Menschenwürde. Sie sind zentrale Werte des Grundgesetzes. In dieser freiheitlichen Qualität unserer Verfassung liegt ihre integrierende Kraft, nicht etwa in der möglichst lückenlosen Anwendung polizeilicher Eingriffsmöglichkeiten. Daran ändern auch Eitelkeit oder Einfalt mancher Bürger nichts, die ihr Privatleben am Handy in die Gegend brüllen oder in TV-Talks bereitwillig ausbreiten. Daran ändert auch das so gute Gewissen vieler Bürger nichts, die ihr Privatleben mit der Behauptung leugnen, sie hätten nichts zu verbergen. In Wirklichkeit glauben sie, von einem Verdacht verschont zu bleiben. Sie wollen mehr eigene Sicherheit mit der Freiheit anderer bezahlen. Das ist politische Zechprellerei.

 

(...)

 

Burkhard Hirsch, Die Zeit v. 03.03.2005

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Ja, die Verhältnismäßigkeit wird noch immer thematisiert.

 

Und hier sehe ich nun 322 mögliche Abnehmer weniger. Das mag so nicht viel sein, aber wie war das mit dem stetigen Tropfen und dem Stein?

Wer mal das Pech hatte, sich solche Sauereien anschauen zu müssen, wird wissen, wie pervers sowas ist, welches Leid den Kindern angetan wird und möglicherweise wird er auch Verständnis für die durchgeführten Maßnahemn zeigen.

 

Gruß

Goose

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Natürlich sind Ermittlungen bei 322 Personen ein voller Erfolg-noch sind sie ja nicht (alle) überführt.

 

Aber um welchen Preis. Sicher werden viele es eben aus dem Grund Kinderschutz gutheißen, doch warum macht man nicht bei anderen Dingen weiter, wenn es doch so gut funktioniert.

 

Wie wäre der Abgleich bei Konten von Waffenhändler, bei Konten von Drogenhändlern, bei Konten von Dopinghändlern, bei Konten von Radarwarnerhändlern, bei Konten von kriminellen Organisationen...

 

Da läßt sich bestimmt noch viel mehr herausholen. Aber hoffentlich baut man dann auch genug Gefängnisse, denn die sind heute schon überbelegt.

Oder es gibt Geldstrafen. Vielleicht kann man dann den Haushalt sanieren.

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Guest Mr_Biggun

@Goose

So sehr ich Dir in der Bewertung der Sache zustimme, so wenig teile ich die Sorglosigkeit in Bezug auf den Umfang der Maßnahme. Letztlich wird hier der Vorschlaghammer des allumfassenden Generalverdachts geschwungen. Das kann es nicht sein.

 

Konsequenz für mich: die Kreditkarte wird nach Möglichkeit nicht mehr genutzt. Wo nichts ist, kann auch nicht herumgeschnüffelt werden.

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@Gast225: Diese Gefahr sehe ich auch. KiPo eignet sich da auch besonders gut als Testballon, weil man Kritik hervorragend mit Totschlagargumenten unterbinden kann.

Wenn das hier klappt, sind es beim nächsten mal die Raubkopierer, usw, bis irgendwann alles und jeder überwacht wird.

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Wenn das hier klappt, sind es beim nächsten mal die Raubkopierer, usw, bis irgendwann alles und jeder überwacht wird.

An die habe ich ja noch garnicht gedacht.

 

Dies ist vor allen noch deswegen "gefährlich" weil da im Hintergrund noch die FI und die MI mächtig Druck erzeugen können.

Fangen wird doch gleich mal mit dem russischen ? Server an wo man angeblich für ein paar Cent alle Lieder bekommt. Die Kontonummer steht bestimmt irgendwo bzw. läßt sich leicht ermitteln. :kopfschuettel:

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Man muss sich hierbei anschauen, auf welchem Weg die Daten gewonnen wurden.

Das LKA Sachsen-Anhalt hat an die Kreditkartenunternehmen eine Anfrage gestartet, wer in einem bestimmten Zeitraum einen Bestimmten Betrag auf ein bestimmtes Konto eingezahlt hat.

Mit diesen Suchkriterien hat dann die Betreiberfirma geschaut und ausschließlich die Personendaten (keine Kontodaten o.ä) der betreffenden Personen an das LKA übermittelt.

 

Daß sich der eine oder andere darüber aufregt, war abzusehen. Meine Ansicht dieser Dinge mag davon getrübt sein, daß auch ich schon das zweifelhafte Vergnügen hatte, bei dem einen oder anderen Verfahren wegen Kinderpornographie mitzuwirken und damit einen entsprechenden Einblick in diese Sauereien erhalten habe. Und was ich da zu sehen bekam, erregte in mir, der ich schon eine Menge gesehen und erlebt habe, Übelkeit. Da waren Dinge bei, die ich mir zuvor nicht vorstellen konnte oder wollte.

Und da ist mir jedes rechtstaatliche Mittel genehm, solche Schweine zu erwischen, die diese Sauereien durch ihren Erwerb unterstützen.

 

Gruß

Goose

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Guest Chris11

@Goose,

 

kann ich alles nachvollziehen. Die Frage ist, wo wird die Gesetzgebung und Gerichte in nächster Zeit die Grenze ziehen, wo solche Rasterfahndungsmaßnamen zulässig sind.

Mit Terrorismusprävention hatte das sicher nichts zu tun.

 

Und ich befürchte, das demnächst Kleinkriminalität an der Grenze zur OWI als Begründung ausreichen wird, alle verfassunggemässen Rechte des Bürgers über Bord zu werfen.

 

Mit freundlichem Gruß

Christian

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Hier wurden keine verfassungsmäßigen Rechte über Bord geworfen.

Schau dir mal das Vorgehen an, es wurden keine Finanzdaten weitergegeben, es wurden ausschließlich die Personaldaten der Personen weitergegeben, die mit ihrer Kreditkarte eindeutig kindeopornographisches Material bezahlt haben.

Welches verfassungsmäßige Recht garantiert dir, daß du bei der Bezahlung von kinderpornographischem Material anonym bleiben kannst?

Auch das Recht auf informationelle Selbstbestimmung hat seine Schranken.

 

Gruß

Goose

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Guest Chris11

Wie siehst Du das wenn, beispielsweise Kopierschutzprogramme die in D nach neuester durchaus umstrittener Gesetzgebung nicht mehr erlaubt sind, oder den Kauf von Radarwarnern, oder die Bezahlung von Blitzerdateien fürs Navi hier, oder 15 Jährige ziehen sich Zigaretten am Automaten mit EC oder Kreditkarte. Kann man alles mit der selben Methodik rausfiltern.

 

Ab wann hat der Bürger kein Recht mehr Bank- Briefgeheimnis und Vertauensschutz im Zahlungsverkehr.

 

Mit freundlichem Gruß

Christian

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Ich denke, über solche Beispiele könnte man diskutieren, wenn es soweit kommen sollte. Wie ich schon frage: Wo wurden hier (und um diesen SV geht es) die Verfassungsmäßigen Rechte über Bord geworfen?

 

Woraus ergibt sich denn das Bankgeheimnis?

 

Gruß

Goose

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Woraus ergibt sich denn das Bankgeheimnis?

 

Es gibt in Deutschland kein gesetzlich verankertes Bankgeheimnis. Das im Innenverhältnis zwischen Kunde und Bank vertraglich vereinbarte Bankgeheimnis ist inzwischen durch Bankenfreundliche Rechtssprechung derart aufgeweicht, dass es faktisch nicht mehr existiert.

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Man muss sich hierbei anschauen, auf welchem Weg die Daten gewonnen wurden.

Das LKA Sachsen-Anhalt hat an die Kreditkartenunternehmen eine Anfrage gestartet, wer in einem bestimmten Zeitraum einen Bestimmten Betrag auf ein bestimmtes Konto eingezahlt hat.

Mit diesen Suchkriterien hat dann die Betreiberfirma geschaut und ausschließlich die Personendaten (keine Kontodaten o.ä) der betreffenden Personen an das LKA übermittelt.

Eindeutig Rasterfahndung-auch wenn es die StA und das LKA abstreiten und die Voraussetzungen hat das BVerfG doch gerade erst erhöht.

 

Natürlich macht der Datenschutz auch mit, denn was wäre denn in der Bevölkerung los, wenn die sagen würden Leute so geht es nicht das verstößt gegen die geltenden Gesetze.

Die bevölkerung würde sagen-vielleicht auch zurecht-bei solchen Leuten warum nicht, denn immerhin geht es um den Schutz von Kindern.

 

Doch irgendwann wird wie schon öfter angesprochen die Grenze gesenkt bis es vielleicht überhaupt keine mehr gibt.

Genauso könnte man nämlich auch Seiten abgrasen- um mal den Begriff des Oberstaatsanwalts zu benutzen- die sexuelle Dinge mit Personen in höheren Alter anbieten. Auch hier geht es oft nicht mit rechten Dingen zu-bis zum Mord.

Oder erst die Illegal über die Grenze gebrachten Osteuropäerinnen-mit wahnwitzigen Versprechungen-auch sie leiden idR erheblich unter ihren "Aufpassern". Auch hier könnte man gegen die Nutzer vorgehen. jedoch ist dies nicht so Medienwirksam, außer wie damals hier in Naumburg und Umgebung als sogar die Sondereinsatzkommandos mit aushelfen mußten.

 

Im übrigen wurde einer der Köpfe erst nach 5 Jahren U-Haft diesjahr rechtskräftig verurteilt, weil die Revision abgelehnt wurde. Dabei hatte es nur 7 oder 9 Jahre gegeben. Die Akten waren ein halbes Jahr nach der Ergreifung bereits bei Nr. 28.

 

Was da alles drin stand und wie die Ermittlungen vorgegangen sind, kannst du dir ja vorstellen. Und das war hier nicht der einzige Fall von diesen Ausmaß.

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@Goose: Es reicht m.E. völlig aus, daß hier ohne konkreten Anfangsverdacht alle Kreditkarteninhaber unter Tatverdacht gestellt wurden und danach die Kreditkartenunternehmen unter Vorspiegelung falscher Tatsachen zur Herausgabe von Nutzerdaten gezwungen wurden.

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Guest Chris11

Hallo,

wenn man sich das Urteil Bundesverfassungsgericht mal durchliest,

wird es auch in diesem Fall richtig spannend.

 

Aber was interessiert die Exekutive die Verfassung.

Wenn selbst der Innenminister darauf sch****t.

(Abschuß von Passagiermaschinen obwohl vom selben Gericht ein ganz klares Urteil dazu gefällt wurde.)

 

Mit freundlichem Gruß

Christian

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Zumindest ist das Urteil ja nicht direkt vergleichbar, weil es eben dabei um die Präventive also die vorbeugende Rasterfahndung ging.

 

Allerdings könnte man es hier ähnlich sehen. Nur weil jemand Geld an dieses Konto überweist muß er ja nicht die Bilder auch besitzen. Und nur wegen des Besitzes wurde hier wohl ermittelt. Zumindest ist mir derzeit nichts Gegenteiliges bekannt.

 

Was ist eigentlich, wenn ich meinen bösen Feind der eine Kreditkarte besitzt und deren Daten ich kenne in solche Seiten eingebe.

Die Komplikationen die er in einen solchen Fall durchzustehen hat sind ja sicherlich nicht ohne.

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Ich finde man muß hier die Kirche im Dorf lassen...

 

Hier wurde von den :licht: an die Banken herangetreten ob ein ganz bestimmter Betrag, an einem ganz gewissen Datum, an einen ganz bestimmten Empfänger tranferiert wurde.

 

Die Banken haben das dann anonym durchlaufen lassen und sind eben auf diese Datensätze gekommen die dann er Polizie übergeben wurden.

 

Das mag zwar aus Datenschutzgründen nicht ganz schön sein, aber ich sehe in dem Fall den "Kosten" "Nutzen" rechnung gegeben, Kinderporografie ist so ziemlich das abartigste was man sich vorstellen kann.

 

@Mr Biggun,

 

die Kreditkarte nicht mehr zu nutzen bringt auch nichts, jede Transaktion lässt sich zuordnen, egal ob Kreditkarte oder EC-Karte oder Überweisung... einzige Ausnahme zu zahlst immer in Bar.

 

Das Bankgeheimnis kann mit einer richterlichen Verfügung aufgehoben werden und ich kann mir durchaus vorstellen das für diesen Fall hier eine solche Vorlag.

 

So long

 

Noc

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Das mag zwar aus Datenschutzgründen nicht ganz schön sein, aber ich sehe in dem Fall den "Kosten" "Nutzen" rechnung gegeben, Kinderporografie ist so ziemlich das abartigste was man sich vorstellen kann.

Und da ist es wieder das Totschlagsargument. Gerade das wurde hier doch schon über zig Beiträge lang angesprochen.

 

Es beginnt damit und am Ende ist man bei jeder Kleinigkeit. Es gibt halt derzeit keine Grenzen bzw. man setzt sich über diese hinweg.

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Es gab keine Anordnung. Oberstaatsanwalt Vogt hat einen einfachen Brief geschrieben und um übermittlung der Daten gebeten, wobei er leicht darauf hinwies das man sich eventuell strafbar mache, wenn man nicht mitarbeite (so zumindest wurde es im Fernsehen dargestellt).

 

Meines Erachtens reine "Erpressung" (jetzt nicht juristisch verstehen).

 

Edit:

Und wo will man die Grenzen ziehen?

 

Immerhin erwartet die mutmaßlichen Täter maximal 2 Jahre als Höchststrafe. Eine weitere Erhöhung früher war es ein Jahr (Anfang der 90er Jahre sogar noch straffrei) kommt wegen der systematischen Einordnung in die anderen Tatbestände kaum in Betracht.

 

Also eine Straftat die eher geringer potenzieller Art ist (Diebstahl bis 5 Jahre als Vergleich).

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@nocturn: Das wurde so bei der Pressekonferenz erwähnt. Es war auch primär diese Tatsache, die dazu führte, daß diese Aktion so großes Aufsehen erregt, weil ein Staatsanwalt hier, die Kreditkartenunternehmen ohne richterlichen Beschluß zur Herausgabe der Daten aufforderte und gleichzeitig, vermutlich rechtwidrig, mit Ermittlungsverfahren drohte, falls seiner Forderung nicht nachgekommen wird.

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Guest topspion

@ Goose

 

In meinen Augen hast Du Dich jetzt absolut disqualifiziert. Deine Äußerungen zeugen davon, dass ein einfacher Polizist, doch eben kein Volljurist ist und manchmal doch lieber schweigen sollte wenn die Materie sein Horizont übersteigt.

 

topspion

 

http://www.lawblog.de/index.php/archives/2007/01/10/mikado/

 

Vorab als Fax 0345 220 5030

Amtsgericht Halle

Thüringer Straße 16

06112 Halle

 

10. Januar 2007

 

Antrag auf gerichtliche Entscheidung entsprechend § 98 Abs. 2 S. 2 StPO

 

des Rechtsanwaltes Udo Vetter, Lützowstraße 2, 40476 Düsseldorf,

 

wegen

 

der Datenabfrage der Staatsanwaltschaft Halle bei Kreditkartenunternehmen und Abrechnungsstellen im Rahmen des Ermittlungsverfahrens „Mikado“ wegen mutmaßlicher Verstöße gegen § 184b StGB.

 

Ich beantrage,

 

festzustellen, dass die Datenabfrage der Staatsanwaltschaft Halle bei bundesdeutschen Kreditkarten und Abrechnungsunternehmen im Rahmen des Ermittlungsverfahrens „Mikado“ rechtswidrig war.

 

Mit diesem Antrag wende ich mich gegen die oben näher beschriebene Ermittlungsmaßnahme der Staatsanwaltschaft Halle. Es handelt sich um eine bundesweit beachtete Aktion. Ich füge beispielsweise einen Bericht der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vom 10. Januar 2007 als Anlage 1 bei.

 

I.

 

Ich bin Inhaber zweier Kreditkarten, die von deutschen Banken ausgegeben wurden. Es handelt sich hierbei um eine Mastercard, herausgegeben von der Deutschen Bank, sowie um eine Visacard, herausgegeben von der DaimlerChrysler Bank.

 

Die Mastercard nutze ich ununterbrochen seit rund 20 Jahren. Die Visacard habe ich Ende 2004 erhalten.

 

Als Beleg füge ich zunächst zwei Kreditkartenbelege bei (Anlage 2)

 

II.

 

Die Staatsanwaltschaft Halle erhielt über ein Fernsehmagazin Hinweise auf eine Internetseite, auf der möglicherweise kinderpornografische Inhalte angeboten wurden. Die Inhalte konnten gegen Bezahlung mit Kreditkarte heruntergeladen werden.

 

Die Betreiber dieser Website konnten nicht ermittelt werden. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft war es auch nicht möglich, den Geldstrom zu verfolgen. Die Spur habe sich auf den Philippinen verloren.

 

Um mögliche Nutzer des Angebotes zu ermitteln, richtete die Staatsanwaltschaft Halle an alle deutschen Kreditkartenunternehmen und Verrechnungsstellen eine Anfrage und bat um Mitteilung der Kreditkartenkunden, über deren Karte innerhalb eines bestimmten Zeitraum ein Betrag von 79,99 Dollar für einen bestimmten Vertragskunden der Kreditkartenunternehmen (Betreiber einer Verrrechnungsstelle bzw. der Webseite) ins Ausland übermittelt wurden.

 

In den Schreiben wurde den Empfängern mitgeteilt, sie machten sich ggf. strafbar, wenn sie der Aufforderung nicht nachkämen.

 

Nach Angaben der Ermittlungsbehörden durchsuchten die deutschen Kreditkartenfirmen daraufhin ihre Datenbestände auf Zahlungen, die den genannten Kriterien entsprechen. Es wurden den Ermittlungsbehörden dann 322 Kreditkartenkunden mitgeteilt, über deren Kartenkonto passende Zahlungen erfolgten.

 

Ich besitze zwei der jeweils meistverbreiteten Kreditkarten Deutschlands. Somit sind auch meine Kontendaten im Rahmen der Ermittlungen überprüft worden.

 

III.

 

Die Ermittlungsmaßnahme war rechtswidrig, jedenfalls aber unverhältnismäßig.

 

1. Es bestand noch nicht einmal ein Anfangsverdacht, um derartige Ermittlungen vorzunehmen.

 

Die bloße Existenz einer Internetseite mit Kinderpornografie liefert keine tatsächlichen Anhaltspunkte dafür, dass diese Seite auch von deutschen Kunden aufgesucht und von dort gegen Bezahlung strafbare Inhalte heruntergeladen werden.

 

Die diesbezügliche Annahme der Staatsanwaltschaft war eine reine Spekulation. Es wurde ins Blaue hinein unterstellt, dass es deutsche Kunden geben könnte. Die für Ermittlungen erforderlichen tatsächlichen Anhaltspunkte (Zahlung aus Deutschland auf das betreffende Konto) wurden gerade erst durch die beanstandete Maßnahme produziert!

 

Wollte man schon aus der bloßen Existenz einer Internetseite mit strafbaren Inhalten künftig einen hinreichenden Tatverdacht dahingehend herleiten, dass Deutsche dieses Angebot nutzen, wäre der andauernden Überprüfung des gesamten Zahlungsverkehrs aller Bundesbürger Tür und Tor geöffnet. Und das nur aus der vagen Möglichkeit heraus, dass der eine oder andere von etlichen Millionen möglicherweise von einem derartigen Angebot Gebrauch macht.

 

Tatsächlich lag also kein Anfangsverdacht vor. Vielmehr schöpfte die Staatsanwaltschaft einen unzulässigen Generalverdacht gegen sämtliche Inhaber einer deutschen Kreditkarte. Betroffen waren demnach 22 Millionen Menschen.

 

2. Bei der Maßnahme handelt es sich faktisch um eine Rasterfahndung nach § 98a StPO.

 

Der Datenabgleich erfolgte nach allen Berichten automatisch nach bestimmten Kriterien.

 

Die Staatsanwaltschaft hat den Datenabgleich zwar nicht selbst durchgeführt. Jedoch hat sie den angeschriebenen Unternehmen in der Anfrage mitgeteilt, diese machten sich gegebenenfalls strafbar, wenn sie nicht mitwirkten.

 

Hierdurch hat die Staatsanwaltschaft die Kreditkartenfirmen über ihre Mitwirkungspflicht fehlerhaft informiert. Tatsächlich besteht die Verpflichtung zur Datenherausgabe nach § 98a StPO nur bei richterlicher Anordnung (§ 98b Abs. 1 S. 1 StPO), die hier gar nicht eingeholt worden war; Gefahr im Verzug lag offensichtlich nicht vor.

 

Durch die rechtswidrige Inaussichtstellung eines Ermittlungsverfahrens setzte die Staatsanwaltschaft die angeschriebenen Unternehmen dergestalt unter Druck, dass diese die Rasterfahndung durchführten.

 

Dieser Sachverhalt kann aber nicht anders behandelt werden, als wenn die Staatsanwaltschaft die Daten angefordert und die Rasterfahndung selbst durchgeführt hätte. Denn die beteiligten Unternehmen sahen sich durch die Mitteilung, sie machten sich bei einer Weigerung ggf. strafbar, verständlicherweise in einem Handlungszwang.

 

Das Verhalten der Staatsanwaltschaft diente ersichtlich dazu, den Richtervorbehalt für eine Rasterfahndung zu umgehen. Hierbei dürfte eine Rolle gespielt haben, dass ein richterlicher Beschluss auf „Durchsuchung“ sämtlicher deutschen Kreditkartenkonten ins Blaue hinein kaum zu erwirken gewesen wäre.

 

Die Maßnahme ist also schon rechtswidrig, weil die erforderliche richterliche Genehmigung nicht eingeholt wurde.

 

Im Übrigen bestehen auch erhebliche Zweifel, ob es sich bei den im Raume stehenden Delikten nach § 184b StGB auf Konsumentenseite um eine Straftat von „erheblicher Bedeutung“ handelt, wie es das Gesetz für eine Rasterfahndung verlangt.

 

3. Die Maßnahme ist aber jedenfalls grob unverhältnismäßig.

 

Durch den Datenabgleich wurden nicht nur sämtliche 22 Millionen Kreditkarteninhaber einem unzulässigen Generalverdacht ausgesetzt und so zum Objekt von Vorermittlungen gemacht, aus denen sich dann – möglicherweise – erst die Anknüpfungstatsachen für einen Tatverdacht ergeben sollten.

 

Die Maßnahme griff auch unzulässig in das informationelle Selbstbestimmungsrecht jedes einzelnen Betroffenen ein.

 

Beim Recht auf informationelle Selbstbestimmung handelt es sich um ein Grundrecht (vgl. nur BVerfG 1 BvR 518/02 – Rasterfahndung -;

http://www.bundesverfassungsgericht.de/ent...bvr051802.html).

 

Dieses Recht gewährleistet die aus dem Grundsatz der Selbstbestimmung folgende Befugnis des Einzelnen, grundsätzlich selbst zu entscheiden, wann und innerhalb welcher Grenzen persönliche Lebenssachverhalte offenbart werden (vgl.BVerfGE 65, 1 <43>; 78, 77 <84>; 84, 192 <194>; 96, 171 <181>; 103, 21 <32 f.>; 113, 29 <46> ). Es sichert seinen Trägern insbesondere Schutz gegen unbegrenzte Erhebung, Speicherung, Verwendung und Weitergabe der auf sie bezogenen, individualisierten oder individualisierbaren Daten (vgl.BVerfGE 65, 1 <43>; 67, 100 <143>; 84, 239 <279>; 103, 21 <33> ; BVerfG, NJW 2006, S. 976 <979>). Denn individuelle Selbstbestimmung setzt - auch unter den Bedingungen moderner Informationsverarbeitung - voraus, dass dem Einzelnen Entscheidungsfreiheit über vorzunehmende oder zu unterlassende Handlungen einschließlich der Möglichkeit gegeben ist, sich entsprechend dieser Entscheidung tatsächlich zu verhalten. Wer nicht mit hinreichender Sicherheit überschauen kann, welche ihn betreffende Informationen in bestimmten Bereichen seiner sozialen Umwelt bekannt sind, und wer das Wissen möglicher Kommunikationspartner nicht einigermaßen abzuschätzen vermag, kann in seiner Freiheit wesentlich gehemmt werden, aus eigener Selbstbestimmung zu planen oder zu entscheiden (vgl.BVerfGE 65, 1 <42 f.>).

 

Selbst wenn man mit geeigneten Geeignetheit und Erforderlichkeit bejahen wollte – was wohl kaum möglich sein wird, da es bereits an der Eingriffsvoraussetzung des konkreten Tatverdachts fehlte - war der gerügte Eingriff in das informationelle Selbstbestimmungsrecht jedenfalls nicht mehr verhältnismäßig im engeren Sinn.

 

Das Gebot der Verhältnismäßigkeit im engeren Sinn verlangt, dass die Schwere des Eingriffs bei einer Gesamtabwägung nicht außer Verhältnis zu dem Gewicht der ihn rechtfertigenden Gründe stehen darf (stRspr; vgl.BVerfGE 90, 145 <173>; 92, 277 <327>; 109, 279 <349 ff.> ). Die Prüfung an diesem Maßstab kann dazu führen, dass ein an sich geeignetes und erforderliches Mittel des Rechtsgüterschutzes nicht angewandt werden darf, weil die davon ausgehenden Grundrechtsbeeinträchtigungen den Zuwachs an Rechtsgüterschutz überwiegen, so dass der Einsatz des Schutzmittels als unangemessen erscheint (vgl.BVerfGE 90, 145 <173> ). In dem Spannungsverhältnis zwischen der Pflicht des Staates zum Rechtsgüterschutz und dem Interesse des Einzelnen an der Wahrung seiner von der Verfassung verbürgten Rechte ist es dabei zunächst Aufgabe des Gesetzgebers, in abstrakter Weise einen Ausgleich der widerstreitenden Interessen zu erreichen (vgl.BVerfGE 109, 279 <350> ). Dies kann dazu führen, dass bestimmte intensive Grundrechtseingriffe erst von bestimmten Verdachts- oder Gefahrenstufen an vorgesehen werden dürfen. Entsprechende Eingriffsschwellen sind durch eine gesetzliche Regelung zu gewährleisten (vgl.BVerfGE 100, 313 <383 f.>; 109, 279 <350 ff.>; BayVerfGH, Entscheidung vom 7. Februar 2006 – Vf. 69-VI-04 -).

 

Vorliegend haben die Ermittlungsbehörden über die insoweit instrumentalisierten Kreditkartenfirmen ohne konkreten Tatverdacht die Daten von 22 Millionen Kreditkarteninhabern auf bestimmte Kontobewegungen abgleichen lassen. Der schwerwiegende Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung erfolgte also, obwohl noch nicht einmal die geringste Verdachtsstufe erreicht war, nämlich der konkrete, auf tatsächliche Anhaltspunkte gestützte Anfangsverdacht.

 

In der Tat handelt es sich hier um Ermittlungen zur Produktion eines konkreten Tatverdachts. Dies widerspricht eklatant den vorstehenden dargestellten Anforderungen.

 

IV.

 

Ich bin als Kreditkartenkunde von der Maßnahme unmittelbar betroffen und in meinen Rechten verletzt. An der Feststellung der Rechtswidrigkeit habe ich ein Interesse. Es gibt weltweit unzählige weitere Internetseiten, die eine derartige Fahndungsmaßnahme auslösen können. Angesichts des offenkundigen Stolzes der Ermittlungsbehörden über ihren „Erfolg“ dürfte es außer Frage stehen, dass der nächste Globalabgleich von Kreditkartendaten nur eine Frage der Zeit ist.

 

V.

 

Sollte die Staatsanwaltschaft eine Erklärung abgeben, bitte ich um Gelegenheit zur Stellungnahme, bevor über den Antrag entschieden wird.

 

Rechtsanwalt

 

Kein Copyright

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Gut getroffen vom Herrn Rechtsanwalt. So ist es!

 

Es bestand noch nicht einmal ein Anfangsverdacht, um derartige Ermittlungen vorzunehmen.

 

Die bloße Existenz einer Internetseite mit Kinderpornografie liefert keine tatsächlichen Anhaltspunkte dafür, dass diese Seite auch von deutschen Kunden aufgesucht und von dort gegen Bezahlung strafbare Inhalte heruntergeladen werden.

 

Die diesbezügliche Annahme der Staatsanwaltschaft war eine reine Spekulation. Es wurde ins Blaue hinein unterstellt, dass es deutsche Kunden geben könnte. Die für Ermittlungen erforderlichen tatsächlichen Anhaltspunkte (Zahlung aus Deutschland auf das betreffende Konto) wurden gerade erst durch die beanstandete Maßnahme produziert!

 

Wollte man schon aus der bloßen Existenz einer Internetseite mit strafbaren Inhalten künftig einen hinreichenden Tatverdacht dahingehend herleiten, dass Deutsche dieses Angebot nutzen, wäre der andauernden Überprüfung des gesamten Zahlungsverkehrs aller Bundesbürger Tür und Tor geöffnet.

 

:licht:

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Anschauen:

 

http://video.google.de/videoplay?docid=165...72899&hl=de

 

oder hier (in wesentlich besserer Qualität) komplett runterladen:

 

http://www.infokrieg.tv/?site=inhalte&id=8

 

 

 

Cui bono liefert doch immer noch die glaubwürdigsten Antworten....

 

 

 

Also ich hab mir die 2 Stunden-Reportage angesehen und bin echt entsetzt was dort enthüllt wird. Viele Details werden dort sogar bewiesen und wenn nur die Hälfte von dem wahr ist was diese Reportage aussagt, dann ist man einfach nur noch fassungslos. :licht:

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Guest Mr_Biggun
Der gläserne Mensch

 

Sie haben geirrt, Herr Orwell

 

 

Wie sich die Zeiten ändern: Früher gingen die Menschen auf die Straße, um gegen Volkszählungen zu demonstrieren. Heute lassen sie sich bereitwillig vom Staat überwachen.

 

(...)

 

Lesenswerter Beitrag von Hans Leyendecker

 

 

Und: seit heute gilt das neue Anti-Terror-Gesetz, u.a. werden die Befugnisse des BND, einer durch ihre sprichwörtliche Rechtstreue bekannt gewordenen Behörde (:licht:), deutlich erweitert.

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Und: seit heute gilt das neue Anti-Terror-Gesetz, u.a. werden die Befugnisse des BND, einer durch ihre sprichwörtliche Rechtstreue bekannt gewordenen Behörde (:licht:), deutlich erweitert.

 

Der "Terror" sitzt längst auf der Seite, auf der er im allgemeinen nicht erwartet wird:-( Es ist eine Anmaßung, einfach so auf privatwirtschaftliche Daten zugreifen zu wollen. Da hilft auch kein Gesetz, um das legalisieren zu können. Es ist und bleibt verfassungswidrig.

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Rhetorik gegen die Überwachungskritiker

 

Mit dem Satz "Wer nichts zu verbergen hat..." wird die Beweislast umgekehrt. Gemeint ist nicht die Beweislast im juristischen Sinne: Bislang steht (in Deutschland jedenfalls) am Ende immer noch der Richter, der über Schuld und Unschuld befinden muss. Die Beweislastumkehr erfolgt hingegen in der Debatte um die Innere Sicherheit. Die Logik der Aussage "Wer nichts zu verbergen hat..." macht es schwer, die Legitimität von Bürgerrechten zu begründen. Der Verteidiger der Bürgerrechte muss beweisen, dass er zu Recht verteidigt, was doch eigentlich Status Quo und verfassungsmäßig verbrieft ist. Hingegen haben die "Revolutionäre", die den Status Quo verändern wollen, das Recht scheinbar auf ihrer Seite.

 

Sie müssen nichts beweisen, weil ja nichts zu befürchte stehe für den Unbescholtenen. Zudem schöpfen die "Revolutionäre" ihr Recht aus dem beschworenen Extremfall, dem terroristischen Anschlag. Die Gefahr für Leib und Leben erfordert unverzügliches Handeln. Das Leben des Einzelnen ist das höchste Gut. Dies zu schützen hat darum absoluten Vorrang. Entsprechend müssen andere Anliegen vor dieser Aufgabe zurücktreten. Das gilt auch für den Schutz der Privatsphäre. Die rhetorische Botschaft lautet ja nun: Die Privatsphäre ist Privatinteresse, dessen Verfolgung im Ernstfall sehr vielen Menschen das Leben kosten kann: Es bindet dem Staat durch Verbote die Hände, dem Terror effizient vorzubeugen. Wer aber sieht sich berechtigt, diesen Preis für den Schutz seiner Privatsphäre zu zahlen?

 

Darauf ist schwer zu antworten. Dies gelingt nur, wenn man die Widersprüche und verdrängten Probleme der Aussage "Wer nichts zu verbergen hat ..." zum Thema macht. Weil die Kontrolle unabdingbar und deren Verhinderung als Ausbremsen des Staates bei der Erfüllung seiner Aufgaben angesehen werden, wird der Widerstand gegen die Aushebelung der Bürgerrechte selbst unter Verdacht gestellt.

 

Aus der Behauptung, dem Einzelnen entstehe ja kein Schaden durch die Kontrolle, folgen zwei mögliche Gründe für Proteste gegen die Ausweitung: a) Der unbescholtene Bürger rennt unwissentlich gegen einen Popanz an. Hier helfe dann Aufklärung und die Aussage "Wer nichts zu verbergen hat..." leiste diese mit dem Hinweis, dass die Angst unbegründet ist. Oder: b) Der Protestierer hat etwas zu verbergen, der Protest ist also lediglich Schein und Mittel, sich der drohenden Entdeckung zu entziehen.

 

Entsprechend erscheint der Protest letztlich als unberechtigt und kann abgewiegelt werden. Wo er den Verdacht erregt, lediglich Strategie zu sein, wird wiederum Kontrolle unvermeidlich, denn sein Zweck ist dann die Aufrechterhaltung jener Schutzräume, in denen ungestört auch Terrorpläne gedeihen können. Der ehrliche wie auch der lediglich strategische Protest sehen nach außen aber gleich aus. Deshalb ist es eigentlich sinnvoll, jeden Protest vorsorglich unter Verdacht zu stellen. Ob diese Befürchtung dann berechtigt war, erweist allein der kontrollierende Zugriff des Staates.

 

Ein solcher Zugriff erfolgt derzeit wohl nicht. Der rhetorische Kniff besteht stattdessen in der zwischen den Zeilen formulierten Drohung, dass der Protestierer als verdächtig angesehen werden könnte. Die Kritiker geraten dadurch in Begründungsnot, weil sie beweisen müssen, dass sie nicht durch heimliche Sympathie oder fahrlässige Naivität motiviert sind.

 

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@Goose: Es reicht m.E. völlig aus, daß hier ohne konkreten Anfangsverdacht alle Kreditkarteninhaber unter Tatverdacht gestellt wurden und danach die Kreditkartenunternehmen unter Vorspiegelung falscher Tatsachen zur Herausgabe von Nutzerdaten gezwungen wurden.

Wo wurden denn hier alle Kreditkarteninhaber unter Tatverdacht gestellt? Es wurde anonymisiert nach den entsprechenden Transaktionen gesucht und ausschließlich die Personaldaten der Kontoinhaber, bei denen die entsprechende Transaktion getätigt wurde, wurden übermittelt.

Es wurden keine Daten von anderen Personen eingesehen oder übermittelt.

 

@topspion: Jaja, der Herr Vetter. In einem anderen Beitrag in besagtem Blog hatte er echte Probleme, die Sache mit der örtlichen Zuständigkeit der Polizei zu erkennen. Von daher messe ich seinem Schreiben zunächst mal keine nennenswerte Bedeutung zu.

 

Gruß

Goose

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