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Drohende Anzeige Wegen Nötigung/abstandsverstoß


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Guest Pferdestehler

Weiß sie, wer gefahren ist? Nein? Weiß Dein Vater es? Nein? Na dann würde ich doch anstelle Deines Vaters sinngemäß antworten, daß ich leider nicht mehr weiß, wer denn zum fraglichen Zeitpunkt gefahren ist, ich selbst jegliche Schuld von mir weise. Zudem würde ich noch eine Liste möglicher Fahrer angeben und dafür sorgen, daß die auch alle eingeweiht sind, daß sie eventuell gefragt werden könnten und natürlich nichts mehr wissen dürften.

 

Das alles ist natürlich rein theoretisch!

 

Aber wenn das so passieren würde, dann würden die Anzeigende und ihre Tochter als nächstes gefragt werden, ob sie denn den Fahrer auch wiedererkennen könnten. Das macht man dann allgemein so, daß den Anzeigenden ein Satz Paßbilder verschiedener Personen vorgelegt werden, von denen sie eine SICHER erkennen müssen.

Sagen sie bereits vorher, daß sie es nicht genau gesehen haben -> Ende

Sagen sie anhand der Bilder (z.B. ein echtes und fünf willkührlich ausgewählte anderer Menschen), sie können es nicht SICHER sagen -> Ende

Sagen sie anhand der Bilder, sie können überhaupt niemanden erkennen (weil Dein Vater Dir nicht einmal sonderlich ähnlich sieht) -> Ende

 

Wie man sieht, solch ein Verlauf könnte zu nichts mehr führen, außer das nichts passiert. Das einzige, das es dazu bräuchte, wäre ein wenig Chuzpe von Deinem Vater, daß er einfach nichts mehr weiß. Und am besten aufgrund seiner Verpflichtung zur Teilnahme an der Aufklärung in Hinsicht auf eine mögliche Fahrtenbucherteilung, daß er ein paar Leute aus dem Ärmel schütteln könnte, die auch gefahren sein könnten.

 

Letztlich muß die Anzeigende SICHER, vor allem GLAUBHAFT für den Richter aussagen, wen sie dort erkannt hat. Kann sie das nicht -> Ende (und da will man ja hin).

 

 

Was ist das bloß für ein Unsinn, da macht einer einen dämlichen Fehler und wird darauf hingewiesen, daß er sich gegen §1StVO und noch andere Rechtsvorschriften hinwegsetzt, und dann zeigt derjenige auch noch andere an. *kopfschüttel* :vogelzeig:

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@PS

Im Prinzip sicher richtig. aber wo bleibt die Verhältnismaßigkeit ?

Zumal es dem TE eigentlich egal seien könnte ob die Gut mit NSL fährt oder nicht ....

 

Klar, der Normalmensch sollte einen I*** der einem am Heck hängt und mit der Lichthupe spielt einfach ignorieren.

(Wo bleibt der Protest von den KSF's ... :vogelzeig: )

Aber angenommen derjenige welcher wird nervös. Denkt er habe jemanden überfahren und wirft den Anker ????

Zumal Dauerlichthupe sicher nicht das geeignete Mittel ist jemand auf 'ne eingeschaltete NSL hinzuweisen.

 

Darf ich jemanden der igo mit 100 unterwegs ist mit 120 überholen um ihn auf 50 einzubremsen ?

Wohl kaum ....

 

Gruß,

AnReRa

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Zumal Dauerlichthupe sicher nicht das geeignete Mittel ist jemand auf 'ne eingeschaltete NSL hinzuweisen.

 

Die Lichthupe erfolgte, wie geschrieben, direkt im Anschluß an das Anschalten der NSL. Pawlowsche Konditionierung hat auch schon bei Hunden funktioniert. Gut, eine Reaktion stellte sich erst nach dem xten Mal ein. Dachte, bei Menschen geht dies ein wenig schneller. Wahrscheinlich hätte ich Ihr das Ausschalten der NSL erst einmal vormachen müssen.

 

 

Nungut, Verhältnismäßigkeit hin oder her. Eine andere Möglichkeit, mich bemerkbar zu machen, habe ich ja nicht. Hupen ist ja wohl der Lichthupe gleichzusetzen. Vielleicht sollte ich es das nächste Mal mit lautstarkem Rufen probieren.

 

Nungut, man müsste dann idealerweise Photos von Personen nehmen, die mir ähnlich sehen bzw. in meinem Alter sind. Wie alt dürfen die Photos denn maximal sein? Und theoretisch können die beiden Damen ja auch mal ins Blaue tippen und sich eine Person heraussuchen. Wie würde denn dann weiter verfahren mit diesem "Auserwählten" ?

 

Außerdem kann ich im schlimmsten Fall ja immer noch behaupten, daß ich gar nicht gefahren sein kann, da bei Freundin in sonstwo übernachtet etc.

Die Beweislast liegt ja immer bei ihr. Somit sollte es, wenn man es geschickt anstellt und keine Videoaufnahmen existieren ja nie zu einer Verurteilung kommen können.

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Ist es denn verwerflich, darauf aufmerksam zu machen, dass man sich durch die Blendung gefährdet sieht? Falls das mit der Fahrerermittlung schiefgeht, sollte ein guter Anwalt den Vorwurf der Nötigung an der Verwerflichkeitsprüfung scheitern lassen, oder?

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Die Lichthupe erfolgte, wie geschrieben, direkt im Anschluß an das Anschalten der NSL.
Moment mal. Die Fahrerin hat die NSL also bewußt eingeschaltet. Ich hatte das so verstanden, dass

die die ganze Zeit mit NSL gefahren ist.

Wir können also davon ausgehen, dass die Fahrerin der Meinung war, es wäre an der Zeit die Geschwindigkeit auf 50 km/h

zu begrenzen und die NSL einzuschaltet. Warum sollte Sie sich durch Lichthupe von dieser Entscheidung abbringen lassen ?

Das funktioniert auch bei LSB's nur selten. Ergo hat sie die Lichthupe wohl weniger auf die NSL sondern auf ein mögliches

'Anschieben' bezogen. Das wohl um so mehr, da es sich nicht bei einmaligem Warnen blieb.

Und die Blendung halte ich für recht subjektiv. Niemand wird sich beschweren, wenn ein Bremslicht blendet, weil der VT

den Fuß leicht auf der Bremse stehen hat. Ob da vielleicht jemand zu dicht aufgefahren ist ? :vogelzeig:

(Alternativ wollte sie vielleicht Dich darauf hinweisen die Geschwindigkeit den Umgebungsbediengungen anzupassen ?)

Wir kennen ja jetzt die Situation nicht, ggf. hat der TE doch versucht ein wenig zu 'schieben' :abwarten:

 

Aber im Endeffekt - falls das wirklich verfolgt wird und der Hr. Papa sich nicht von einem evtl. Fahrtenbuch

abschrecken läßt - ist es unwahrscheinlich das da mehr passiert. Es sei denn, die Mädels hatten 'ne Fotohandy o.ä.

 

Ist es denn verwerflich, darauf aufmerksam zu machen, dass man sich durch die Blendung gefährdet sieht?

Ich denke die Gefährdung die mir bei Tempo 200 erwächst, wenn ich auf einen LSB auflaufe ist ungleich höher,

trotzdem bleibt mehrfaches Lichthupen Nötigung. Und würde ein Bremslicht nicht genauso blenden ?

 

Verwerflichkeitsprüfung

Was ist denn das ?

Hat das was damit zu tuen, das der Richter eine 'Racheaktion' erkennen soll ?

 

Gruß,

AnReRa

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Ist es denn verwerflich, darauf aufmerksam zu machen, dass man sich durch die Blendung gefährdet sieht?

Ich denke die Gefährdung die mir bei Tempo 200 erwächst, wenn ich auf einen LSB auflaufe ist ungleich höher,

trotzdem bleibt mehrfaches Lichthupen Nötigung. Und würde ein Bremslicht nicht genauso blenden ?

 

Verwerflichkeitsprüfung
Was ist denn das ?

Hat das was damit zu tuen, das der Richter eine 'Racheaktion' erkennen soll ?

 

Gruß,

AnReRa

 

Ganz offensichtlich keine Ahnung von nix, aber große Töne spucken.

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§ 240 Nötigung

 

(1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

 

(2) Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist.

 

Ob die Anwendung/Androhung als verwerflich anzusehen ist, muss man prüfen --> Verwerflichkeitsprüfung :vogelzeig:

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@lbbdt

Nachdem Du dann ja wohl die Ahnung hast, erkläre mir den Terminus 'Verwerflichkeitsprüfung' doch bitte.

(Die Frage war nämlich durchaus ernst gemeint)

Ansonsten hättest Du Dir diesen Kommentar durchaus sparen können ! :abwarten:

 

Und warum sollten Bremslichter nicht blenden?

Ich finde es fürchterlich nachts vor 'ner geschlossener Schranke zu stehen, wenn der Vordermann dauerhaft

auf der Bremse steht und man selbst quasi im roten Rampenlicht sitzt. Trotzdem käme ich nie auf die

Idee da zurückzublenden. ....

Bremslicht und NSL haben die gleiche Lampenleistung und bestitzen beide Reflektoren.

(Meist sogar unmittelbar untereinaber verbaut)

Bitte erläutere den Unterschied ...

 

Oder was soll der Full-Quote ... :vogelzeig:

 

@dagegen

Ah jetzt ja .... :rolleyes: Danke ...

Aber ob das dem TE hilft ?

Wobei, bei enger Auslegung ist Lichthupe ja weder als Gewalt noch als Gewaltandrohung auszulegen ...

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Hallo,

 

würde Dir ebenfalls den Gang zum Anwalt anraten, nachdem du identifiziert worden bist.

Wenn Du angibst nicht gefahren zu sein, solltest du deine Nachbarschaft darauf vorbereiten, dass grüne Menschen auftauchen und Fragen nach dem Wagen und dem Fahrer stellen... so nach dem Motto: "...wer fährt denn die meiste Zeit mit dem Wagen, morgens mittags abends etc... ." Mein Anwalt berichtete mir von solchen Fällen.

 

In Zukunft immer schön die Nerven behalten, das erspart mir zumindest so einiges :abwarten::vogelzeig::rolleyes:

 

Gruß

Simon

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@dagegen

Ah jetzt ja .... :vogelzeig: Danke ...

Aber ob das dem TE hilft ?

Wobei, bei enger Auslegung ist Lichthupe ja weder als Gewalt noch als Gewaltandrohung auszulegen ...

 

Na also klappt doch! Nachdem du jetzt offensichtlich zum ersten mal überhaupt den Tatbestand gelesen hast, solltest du dich doch auch fragen, warum Du vorher so groß getönt hast: Dauerlichthupe ist Nötigung.

 

Zu der Lichthupe muss zumindest mal noch dichtes Auffahren kommen, sodass das Gesamtverhalten als Gewaltandrohung zu verstehen ist, nämlich dahingehend, dass gleich der Kofferraum verkleinert wird.

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Na also klappt doch! Nachdem du jetzt offensichtlich zum ersten mal überhaupt den Tatbestand gelesen hast, solltest du dich doch auch fragen, warum Du vorher so groß getönt hast: Dauerlichthupe ist Nötigung.

Nun, wie häufig darf man den Deiner Meinung nach an der Lichthupe spielen bis sich der Vordermann 'genötigt' fühlt ?

Der TE hat es - nach eigener Auskunft - ja wohl nicht bei einem einzigen Aufblinken belassen, sondern hat zuletzt über länger Zeit aufgeblendet ...

ZITAT: Nachdem sie es dann immer noch nicht für nötig hielt, ihre Lampe abzuschalten, bin ich ca. 200 Meter hinter ihr mit Fernlicht gefahren.

Zu der Lichthupe muss zumindest mal noch dichtes Auffahren kommen, sodass das Gesamtverhalten als Gewaltandrohung zu verstehen ist, nämlich dahingehend, dass gleich der Kofferraum verkleinert wird.

Starte doch mal den Versuch ein Provida-Fahrzeug immer schon mit Normabstand dauerzubeleuchten :vogelzeig: und dann mit den Beamten die Theorie von

Lichthupe aber Normabstand = keine Nötigung zu diskutieren. Ich gehe davon aus, dass Du dabei den Kürzeren ziehen wirst ....

 

Für den aktuellen Fall:

Das dichte Auffahren ist ohne Meßequipment ziemlich subjektiv. Und daher steht hier im Zweifelsfall Aussage gegen Aussage.

Zumal vom TE zu keinem Zeitpunkt Geschwindigkeiten oder Abstände erwähnt wurden.

 

Aber genügend diskutiert. Ich halte die Reaktion der Damen auch für überzogen, und vermutlich wird da auch nichts weiter passieren

wenn die Damen nicht gerade Anwälte/Polizisten oder erklärte KSF-Gegbner sind.

Nichtsdesdo trotz ist Fernlicht immer dosiert einzusetzen, genauso wie übrigends auch die NSL.

Nur ist der Einsatz letztere nicht wirklich objektiv bestimmbar.

 

Gruß,

AnReRa

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Der TE hat es - nach eigener Auskunft - ja wohl nicht bei einem einzigen Aufblinken belassen, sondern hat zuletzt über länger Zeit aufgeblendet ...

Gerade Dauerfernlicht ist ja nun sehr einfach:

 

 

74 Nur mit Standlicht oder auf einer Straße mit durchgehender, ausreichender Beleuchtung mit Fernlicht gefahren oder mit einem Kraftrad am Tage nicht mit Abblendlicht gefahren 10 €

 

Süß nicht? :vogelzeig:

 

... Lichthupe aber Normabstand = keine Nötigung zu diskutieren. Ich gehe davon aus, dass Du dabei den Kürzeren ziehen wirst ....

Genau das ist LEGAL! Lichthupe ist zum Mitteilen des Überholwunsches erfunden worden!

 

Ansonsten siehe Bußgeldkatalog:

 

70 Missbräuchlich Schall- oder Leuchtzeichen gegeben und dadurch einen anderen belästigt oder Schallzeichen gegeben, die aus einer Folge verschieden hoher Töne bestehen 10 €

 

 

Nötigung erfüllt nach gängiger Rechtsprechung nur das dichte Auffahren in Verbindung mit mehrfachem Aufblinken. Dazu noch der Wunsch, ja an dem Vordermann vorbei zu wollen, der hier nicht gegeben ist. Daher stellt ich die Frage nach der Verwerflichkeit. Der TE wollte ja nur darauf aufmerksam machen, dass die NSL nicht eingeschaltet werden darf bzw. dass er davon eine Gefahr ausgehen sah (Blendung usw.) [eine Gefahr, die ich für real halte, die Dinger sind extrem hell, heller als Bremslichter]

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Starte doch mal den Versuch ein Provida-Fahrzeug immer schon mit Normabstand dauerzubeleuchten :blink: und dann mit den Beamten die Theorie von

Lichthupe aber Normabstand = keine Nötigung zu diskutieren. Ich gehe davon aus, dass Du dabei den Kürzeren ziehen wirst ....

 

Gruß,

AnReRa

 

Zum Glück haben die Cops da gar nix zu melden. Mit denen müsste ich nicht diskutieren.

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So, nun ist mein Vater also heute bei der Polizei gewesen und hat komplett die Aussage verweigert bzw. gesagt, er wisse nicht, wer den Wagen gefahren ist zum Tatzeitpunkt.

 

Angeblich soll ich der Tante vor mir auch noch schön den Vogel gezeigt haben (stimmt natuerlich nicht), aber die waren ja immerhin zu 2t im Auto.

 

Fahrerbeschreibung: Junger Mann zwischen 20-30.

 

 

Nun ermittelt die Polizei weiter.... Wie sehen in dem Fall solche Ermittlungen aus?

 

Ich weiß aus der Nachbarschaft von einem ähnlichen Fall (Sohn mit Vaters Auto geblitzt worden - Vater keine Aussage gemacht). Da ist die Polizei mit einem Blitzerphoto durch die Nachbarschaft gegangen und hat die Anwohner gefragt ob das die Person xy ist, die auf dem Photo zu sehen ist. Tjo, schlau wie Nachbarn im allgemeinen sind, haben sie das natürlich bestätigt und somit war er angeschissen....

 

Gut nen Photo gibts von mir ja nicht. Wovon ist also jetzt auszugehen?

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Grundsätzlich liegt ja der Gedanke nahe, daß es sich bei dem Fahrer aufgrund der Beschreibung um den Sohn des Halters handelt.

 

In einem ähnlichen Fall, den ich einmal bearbeitet habe, wurde eine erkennungsdienstliche Behandlung des Verdächtigen angeordnet (also Fotos von ihm gemacht) welche dann im Rahmen einer Wahllichtbildvorlage den Zeugen (Geschädigten) zur Identifizierung vorgelegt wurden.

 

Gruß

Goose

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In einem ähnlichen Fall, den ich einmal bearbeitet habe, wurde eine erkennungsdienstliche Behandlung des Verdächtigen angeordnet (also Fotos von ihm gemacht) welche dann im Rahmen einer Wahllichtbildvorlage den Zeugen (Geschädigten) zur Identifizierung vorgelegt wurden.

 

Wie läuft sowas dann ab? Wie im Fernsehen, also wo man zwischen ein paar anderen Fotos den Übeltäter rauspicken "darf"?

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So in der Art. Ich nehme das Bild des vermuteten Beschuldigten und suche aus dem Rechner 9 Bilder, die ähnlich aussehen (dabei handelt es sich mittlerweile um digital verfremdete Bilder, also wird man nicht zufällig einen anderen existenten Menschen erkennen können). Diese werden dem Zeugen dann vorgelegt und er soll uns sagen, ob er den Täter daraus wieder erkennt.

 

Gruß

Goose

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Mir wurde in meinem Fall geraten (hier im Thread) auf gar keinen Fall dort zu erscheinen, sondern nur noch per Anwalt mit der Polizei zu kommunizieren - was m.e. ganz klug ist.

 

Hier ein Zitat aus diesem Thread:

 

 

 

Ich würde schonmal auf keinen Fall zur Anhörung erscheinen und das Ganze als erstes direkt einem Fachanwalt für Verkehrsrecht übergeben.

 

Vorgeworfen wird dir ja sicher Nötigung- evtl auch 315c?

Ist das aus der Vorladung für dich ersichtlich?

 

Bloß nicht die eigene Visage dort in den Vordergrund schieben- das Gedächtnis der Person die Gefahren ist des Alten könnte schlecht sein, und wenn er dich aus dem kopf beschreiben und danach ein jahrealtes Photo beim EmA Abgleich idenfizieren muss steigen deine Chancen schonmal beträchlich dass er dich nicht erkennt als wenn du vor ihm stehst.

Diese Vorladung ist nicht rechtsverbindlich und wird gegen dich verwendet werden, sprich um dich zu identifizieren als Fahrzeugführer. Dieses gilt es unter allen Umständen zu vermeiden.

 

Und das hier unterschreibe ich auch!!

 

btw. großes Kino wiedermal, ein weiterer guter grund warum die Anzeigungen von privatleuten abgeschafft werden sollten, wegen so einem Dreck werden unsere Behörden belastet- und wer hat mal wieder den Fehler gemacht- NATÜRLICH- der Anzeigesteller der als Gutmensch den bösen Nötiger anzeigt der ihm ja ach so dicht aufgefahren ist. Gefährlicher Spurwechsel, eigene Fehler? Nö nie nicht....

:rofl:

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Ich bin nun doch zu der Vorladung erschienen.

 

Hatte mich zuvor allerdings noch mit einer Anwältin kurzgeschaltet. Deren Rat war es auch dort hinzugehen und jegliche Aussage zu verweigern, da ich nichtmal wisse, wieso ich überhaupt hier bin und mich somit zu dem Vorfall auch nicht äußern kann.

 

Der Polizeibeamte las mir auch die exakte Anzeige nochmals vor. Witzigerweise tauchte dort die NSL überhaupt nicht auf.

Heisst also, daß ich hinter ihr hergefahren sein soll und vollkommen grundlos meine Lichthupe betätigt habe. Macht ja auch Sinn oder? :wacko:

 

Polizeibeamte sagte noch, daß er dann weiter ermitteln müsse und in der Nachbarschaft fragt, wer denn den Wagen noch benutzt. Da frag ich mich dann allerdings schon was soetwas auszusagen hat... Fakt ist doch, daß mich jemand an dem Tag gesehen haben muß, wie ich in den Wagen gestiegen bin... Kann ja genauso gut irgendwo übernachtet haben und am besagten Termin ist ein Kumpel mit dem Wagen gefahren. Alles andere sind doch nur Spekulationen. Wo gibt es denn sowas, daß ich als Angeklagter nachweisen muß, am besagten Zeitpunkt nicht das Auto benutzt zu haben? Muß die Tante nicht erstmal nachweisen, daß ich an dem besagten Zeitpunkt dort langgefahren bin? Und wie bitte soll das geschehen? Mit der windigen Aussage einer Familienangehörigen? Da kann ja meine Mutter auch aussagen, daß sie zu dem Zeitpunkt mit dem Auto gefahren ist. Hätte ungefähr den gleichen Stellenwert.

 

Wieso wird eigentlich davon ausgegangen, daß sich die Tante überhaupt das richtige Kennzeichen notiert hat? Kann sich ja auch einfach um einen dummen Zufall handeln.

 

Sollte sie wirklich 10 Photos zur Auswahl bekommen... wie wahrscheinlich ist es denn, daß sich jemand nach 4 Monaten noch an ein Gesicht erinnern kann, das er 10 Sekunden lang im halbdunkeln auf 30m Entfernung im Auto gesehen hat? Und was für eine Aussagekraft hätte es denn, wenn sie mich da durch Zufall "identifiziert".... ??

 

Die Anwältin sagte noch, daß die Ermittlungen in 90% dieser Fälle sowieso eingestellt werden. Und ehrlich gesagt würde es mich schon sehr wundern, wenn dies in meinem Fall nicht so wäre.

 

 

Bleibt abzuwarten.... ich halte Euch auf dem Laufenden.

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