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Drohende Anzeige Wegen Nötigung/abstandsverstoß


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Hallo erstmal, habe ich mich heute hier angemeldet weil ich mir ein paar Infos von Euch erhoffe :vogelzeig: :

 

Ich bin heute auf der AB mit ca. 170 unterwegs gewesen und ca. 50 Meter vor mir (was seehr knapp war) ist ein älterer Herr auf die Linke, also meine, Spur gewechselt, nach einer Vollbremsung bin ich zugegeben dicht aufgefahren und habe die Lichthupe betätigt, weil mir das Ganze in meinen Augen sehr gefährlich vorkam was der Herr sich da geleistet hatte.

 

20 Kilometer weiter halte ich zum Tanken und da kommt mir oben genannter Autofahrer hinterher und beschimpft mich wüst. UND er würde direkt zur Polizei fahren und mich anzeigen...nun mein Kennzeichen hat er.

Ich habe versucht den Mann erstmal zu beruhigen um ihm sein Fehlverhalten überhaupt zu aufzuzeigen aber nix da, der war sehr stur und ich kaufe ihm das voll ab mit der Anzeige.

 

 

Jetzt frage ich mich folgendes, es gibt keine Zeugen für meinen Abstandsverstoß und er war allein unterwegs (genau wie ich) ohne Kamera oder sonst irgendwas.

Wie will der mich anzeigen?? Bzw. wenn er´s tut, was passiert mir? - Eigentlich nichts oder?

 

Bitte nicht falsch verstehen, ich bin auch gegen sinnlose Raserei bzw. Andere gefährdende Fahrweisen, ich bin nur etwas "sauer" geworden bei dieser Aktion, deshalb die Lichthupe etc...

 

Was denkt Ihr was mir der VT anhängen kann?

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wenns keine Zeugen gibt, isset Aussage gegen Aussage und da passiert gar nix

 

danke für die Antwort, nur wer weiß was der sich noch alles aus dem Hut zaubert, so alá "meine Frau hat danebeben gesessen" :vogelzeig: etc...

 

Ich hab noch keine Erfahrungen mit Anzeigen ( :geil: gottseidank), wie läuft das ab, kommt die Polisei zu mir oder krieg ich ein Schreiben von denen?

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Ich kann Dich verstehen, daß Du da nervös geworden bist. Aber ich sehe es auch so: Da kommt nix. Und selbst wenn. Dann stünde Aussage gegen Aussage. Schließlich hättest Du auch nen Grund gehabt, ihn anzuzeigen.

Obwohl ich wirklich ein besonnener Fahrer bin (was bleibt einem bei 60.000 km im Jahr auch übrig), hatte ich auch schonmal mit solchen Spezialisten zu tun, die wild gestikulierend mit Kugelschreiber und Block im Auto saßen. Ist nie was passiert.

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Guest Simineon
Ob da nicht ein dezenter Hinweis auf die angeblich mitlaufende Videokamera Wunder gewirkt hätte? :vogelzeig:

 

Das wäre wohl die beste Idee gewesen.

 

Aussage gegen Aussage; Frau; Oma, Opi, sonstwer mit dabei .... Leute: Aussage gegen Aussage gibt es nicht

 

Der/ die Richter haben vollkommene Freiheit in der Beweiswürdigung, da gibt es kein Zahlenspiel, ebensowenig wie es nach Gewicht; Alter oder Herkunft der Zeugen geht.

 

Wie Goose schonmal geschrieben hat: Wenn von 10 Zeugen 9 gegen den Beschuldigten aussagen und einer glaubwürdig für den Beschuldigten, dann glaubt der Richter diesem einen.

 

Verabschiedet Euch doch bitte von dem Irrglauben, dass ein Zeuge mehr oder weniger die Glaubwürdigkeit einer Aussage ändert. :geil:

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dass aussagen nicht immer gleichwertig betrachtet werden können, ist schon klar.

in diesem falle allerdings würde das der fall sein und somit wird da auch nichts von einem richter kommen, bzw. erst zu einem richter gelangen.

man muss den hier beschrieben fall betrachten ... simi :vogelzeig:

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ich glaube, dass dieses Video der Tanke nicht viel zur Beruhigung des "Klägers" beigesteuert hätte, erstmal abwarten ob und was er so erzählen wird. Ich lass trotzdem mal ne Notiz von mir bei der Tankstelle da, falls sich jemand mal das Video anschauen möchte :geil: Schade dass die keine Tonaufnahmen machen (oder?) ansonsten kann man nämlich nicht wirklich viel drauf erkennen, er hat mich ja nicht tätlich angegriffen.

Falls er jedoch behauptet es sei irgend ein Zeuge bei ihm im Wagen gewesen könnte man dies durch die Aufnahme natürlich entkräften, da habt Ihr auf jeden Fall Recht.

 

Wie auch immer, ich werde hier mal posten wenn sich was ergeben hat...auf so eine Schlammschlacht um Nix hab ich zwar keinen Bock, aber so einem Möchtegern-Polizisten :vogelzeig: gönne ich eine schöne und v.a. teuere Niederlage.

 

Vielen Dank schonmal, wer Ähnliches erlebt hat oder "durchmacht", Tips hat, bitte schreiben, es interessiert mich brennend :D

 

LG Simon

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Guest Chris11

Ganz so einfach ist die Sache nicht. Normalerweise kommt nichts da solche Sachen meist nicht bis zur Polizei kommen, und wenn dann entweder dort oder später beim Staatsanwalt im Rundordner landen. Aber wenn Du an einen Staatsanwalt gerätst der für eine Anklage eine Motivation hat, hast Du mehrere Probleme.

 

1. bist Du eindeutig identifizierbar, da Du mit dem Zeugen geredet hast.

 

2. Ist der Anzeigende vor Gericht Zeuge und damit zur Wahrheit verplichtet (kann sogar wegen uneidlicher oder eidlicher Falschaussage in Gefängnis) Du bist Angeklagter und darfst straffrei Lügen.

 

Nun kannst Du dir überlegen, wem der Richter im Zweifelsfall mehr glauben schenkt.

 

Falls noch was kommt, berichte mal.

 

Mit freundlichem Gruß

Christian

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Das Video wirkt natürlich auch gegen DICH, wenn Du verstehst...

Wieso das denn?

Daß er gefahren ist, ist doch unstreitig; es geht doch vor allem darum, ob der allein unterwegs gewesene "Gegner" auf einmal angebliche Mitfahrer als Zeugen aus dem Hut zaubert.

Dies ließe sich evtl. mittels Tankstellenvideo widerlegen.

Am Rande: Ich hatte vorhin eher auf eine vorgeblich im Wagen des TE installierte Kamera angespielt. :vogelzeig:

lg

c.s.

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ist doch scheiß egal ob mitfahrer oder nicht... wenn er von dem alten knacker angezeigt wird, dann ist dieser erst mal glaubwürdiger.. warum soller sich die ganze mühe aufladen, wenn nichts dran ist?

 

dem beschuldigten wird da erstmal weniger geglaubt.. deswegen ist das obige geschwätz von wegen "aussage gegen aussage" nur dummes zeug

 

und so ein alter opa hat auch sehr viel zeit den ganzen tag lang.. anzeige also nicht unwahrscheinlich...

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wenn er von dem alten knacker angezeigt wird, dann ist dieser erst mal glaubwürdiger..

(...)

...und so ein alter opa hat auch sehr viel zeit den ganzen tag lang.. anzeige also nicht unwahrscheinlich...

Eben drum wär's imho gescheiter gewesen, ihm den Zahn gleich zu ziehen und ihm klarzumachen, daß da eine Aufzeichnung existieren könnte, die sein (also des Opas) Fehlverhalten dokumentiert. :vogelzeig:

lg

c.s.

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Tips hat, bitte schreiben,

Vermeidungstipps: um solche Spirenzchen und unnötige Kommunikationen an der Tanke zu vermeiden, habe ich viele Stammtanken direkt neben der Autobahn, schnell anfahrbar. Nebeneffekt: der Boxenstopp wird nicht durch eine Armee von Urlaubsreisenden verhagelt.

Oder sich schon etwas vor der Autobahntankstelle nicht mehr in Konfliktsituationen verstricken lassen. Desweiteren ist es hilfreich selbst Bild- und/oder Tonaufzeichnungsgeräte einzusetzen, wie von @bonsai-brummi schon erwähnt. Allein die Anwesenheit dieser Geräte schreckt Wichtigtuer ab.

:vogelzeig:

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Eben drum wär's imho gescheiter gewesen, ihm den Zahn gleich zu ziehen und ihm klarzumachen, daß da eine Aufzeichnung existieren könnte, die sein (also des Opas) Fehlverhalten dokumentiert. :vogelzeig:

lg

c.s.

sicher, hast du recht... aber wer denkt da schon dran in dem moment? wobei ich mich eh wundere, wie ihn der alte nach 20 km noch gefunden hat, wenn er einiges schneller war

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dem beschuldigten wird da erstmal weniger geglaubt.. deswegen ist das obige geschwätz von wegen "aussage gegen aussage" nur dummes zeug

 

EBEN, und deswegen wäre es ja zumindest nicht schädlich, wenn er ZEUGEN gehabt hätte - auch wenn der Richter die freie Beweiswürdigung hat. Wenn der alte Knacker gleich zu den :geil: rennt, wird er jedenfalls vermutlich keine Zeugen angeben, oder? Und bei mir bleiben die Mitfahrer an der Tanke eigentlich immer sitzen, man sieht gerade kleinere Frauen von hinten aufgrund der Kopfstützen sehr schlecht :D ...

 

Es entspricht doch absolut der Lebenswirklichkeit, dass man durch eine Gewaltbremsung gerade noch ein Auffahren verhindern kann, weil ein unsicherer VT zum falschen Zeitpunkt rausgezogen ist - und GLEICHZEITIG betätigt man die Lichthupe, um ihn auf die drohende Gefahr des Aufpralls aufmerksam zu machen.

 

 

Vermeidungstipps: um solche Spirenzchen und unnötige Kommunikationen an der Tanke zu vermeiden, habe ich viele Stammtanken direkt neben der Autobahn, schnell anfahrbar.

:vogelzeig:

 

Sehr geil, guter Tipp! Hast Du da evtl. ne Datei zur Verfügung per PN?

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EBEN, und deswegen wäre es ja zumindest nicht schädlich, wenn er ZEUGEN gehabt hätte - auch wenn der Richter die freie Beweiswürdigung hat. Wenn der alte Knacker gleich zu den :vogelzeig: rennt, wird er jedenfalls vermutlich keine Zeugen angeben, oder? Und bei mir bleiben die Mitfahrer an der Tanke eigentlich immer sitzen, man sieht gerade kleinere Frauen von hinten aufgrund der Kopfstützen sehr schlecht :geil: ...

ja, nur begeht deine frau damit ebenfalls eine falschaussage und du eine anstiftung zu dieser... und das kann ganz böse ausgehen. und an die unschuld des TEs glaubt dann eh keiner mehr

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bleib mal ganz unruhig...

 

ich selbst hab schon jemanden anzeigen wollen und hab da 2 stunden auf der wache verbracht... und war dann kurz vorm gehen...

 

letztendlich ist bei meiner anzeige nix rausgekommen.

 

ich selber bin schon angezeigt worden, hab mich rausreden können. wichtig, gut argumentieren... gut vorbereiten auf das ganze...

 

vielleicht suchst du dir nen zeugen in deinem bekannten kreis, der genau gesehen hat, aus dem "auto hinter dir", dass du dich völlig okay verhalten hast...

 

aber in der regel dürfte nix passieren... keine panik...

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  • 3 weeks later...

hallo wieder,

 

sooo, hab heute schöne Post bekommen, unzwar die Vorladung zum genannten Vorgang, toll! :kopfschuettel:

Für sowas hab ich echt kein Nerv. Mal sehen was daraus wird, hab zwar keine Panik aber etwas ungut ist die Situation schon.

Am Montag muss ich zur Anhörung um überhaupt erst einmal zu klären wer zur Tatzeit gefahren ist, was dann passiert weiß ich nicht. Geht das ganze automatisch vor Gericht?

 

lg

lessthancar

 

hallo wieder,

 

sooo, hab heute schöne Post bekommen, unzwar die Vorladung zum genannten Vorgang, toll! :unsure:

Für sowas hab ich echt kein Nerv. Mal sehen was daraus wird, hab zwar keine Panik aber etwas ungut ist die Situation schon.

Am Montag muss ich zur Anhörung um überhaupt erst einmal zu klären wer zur Tatzeit gefahren ist, was dann passiert weiß ich nicht. Geht das ganze automatisch vor Gericht?

 

lg

lessthancar

 

dazu muss ich noch sagen das ich erst 21 bin, sieht ja super aus wenn da ein, auf den ersten Blick glaubwürdiger erscheinender, Herr höheren Alters steht.

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War da wirklich niemand im Auto bei Dir? Jetzt wird die ganze Sache ja doch schon etwas enger...

 

War es nicht so, dass Du während Deiner Vollbremsung die Lichthupe als intensives Warnsignal für den drohenden Unfall betätigt hast - was ja absolut naheliegend ist -, und dann dank Deiner frühen Reaktion zum Glück knapp hinter ihm auf die gleiche Geschwindigkeit runtergebremst hattest? War es nicht so?

 

Und es war doch wirklich so knapp, dass man bei der Handlung des Opas von einer Straßenverkehrsgefährdung ausgehen konnte, oder? Wie gut, dass man jetzt seine Daten hat, die hattest Du doch damals in der ganzen Aufregung nicht notiert, oder?

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Ich würde schonmal auf keinen Fall zur Anhörung erscheinen und das Ganze als erstes direkt einem Fachanwalt für Verkehrsrecht übergeben.

 

Vorgeworfen wird dir ja sicher Nötigung- evtl auch 315c?

Ist das aus der Vorladung für dich ersichtlich?

 

Bloß nicht die eigene Visage dort in den Vordergrund schieben- das Gedächtnis der Person die Gefahren ist des Alten könnte schlecht sein, und wenn er dich aus dem kopf beschreiben und danach ein jahrealtes Photo beim EmA Abgleich idenfizieren muss steigen deine Chancen schonmal beträchlich dass er dich nicht erkennt als wenn du vor ihm stehst.

Diese Vorladung ist nicht rechtsverbindlich und wird gegen dich verwendet werden, sprich um dich zu identifizieren als Fahrzeugführer. Dieses gilt es unter allen Umständen zu vermeiden.

 

 

btw. großes Kino wiedermal, ein weiterer guter grund warum die Anzeigungen von privatleuten abgeschafft werden sollten, wegen so einem Dreck werden unsere Behörden belastet- und wer hat mal wieder den Fehler gemacht- NATÜRLICH- der Anzeigesteller der als Gutmensch den bösen Nötiger anzeigt der ihm ja ach so dicht aufgefahren ist. Gefährlicher Spurwechsel, eigene Fehler? Nö nie nicht....

:kopfschuettel:

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Auf der Vorladung steht unter Vorwurf: §240 StGB - Nötigung

 

Ich habe heute schon einen Termin beim Anwalt meiner Familie gemacht, der wird mich gebenenfalls weiterleiten, oder die ganze Sache selbst in die Hand nehmen.

 

Ist es denn nicht auffällig wenn ich nicht der Vorladung nachkomme, denn für den Fall das der Vorladung keine Folge geleistet wird kann man auch staatsanwaltschaftlich vorgeladen werden... blabla. Ich muss als erstes sowieso mal absagen

 

Ich danke Euch mal wieder für Eure Antworten

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Ich habe heute schon einen Termin beim Anwalt meiner Familie gemacht, der wird mich gebenenfalls weiterleiten, oder die ganze Sache selbst in die Hand nehmen.

 

Ist zwar gut, wenn man einen dauerhaften ANsprechpartner ("Anwalt der Familie") hat, jedoch besteht die Gefahr, dass er Dinge nicht weiterleitet, die beim entspr. Fachanwalt noch besser aufgehoben wären.

 

Die Angelegenheit eskaliert jetzt, da braucht es eine äußerst kundige Hand. Ich würde den Familien-RA (wenn er denn den Fall bei sich halten möchte) also mit ganz klaren Fragen zur Häufigkeit seiner Erfahrungen auf diesem Gebiet, erreichten Freisprüchen etc. konfrontieren - denn am Ende bist DU derjenige, der es ausbaden muss, nicht irgendein RA, bedenke das.

 

Übrigens glaube ich nicht, dass man an der Fahrereigenschaft vorbeikommen wird. Darauf würde ich meine Verteidigung nicht aufbauen, das platzt spätestens im Gerichtssaal wie eine Seifenblase, wenn der alte Knacker mit Bestimmtheit sagt: "Jawoll, der da war es." Deshalb lieber die Modalitäten dieser Fahrt/Aktion nochmal genau überlegen, damit man bloß nichts Wichtiges vergisst :kopfschuettel: !

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Bevor die Fahrereigenschaft nicht einigermaßen feststeht, wird nicht angeklagt.

Ansonsten rate ich auch zum einem Fachanwalt !!

Und nicht zur Vorladung gehen, bevor nicht alles mit dem Anwalt besprochen wurde.

Kam die Vorladung mit normaler Post? Hast du bestimmt nicht gekriegt, oder?

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Auf der Vorladung steht unter Vorwurf: §240 StGB - Nötigung

 

Ich habe heute schon einen Termin beim Anwalt meiner Familie gemacht, der wird mich gebenenfalls weiterleiten, oder die ganze Sache selbst in die Hand nehmen.

 

Ist es denn nicht auffällig wenn ich nicht der Vorladung nachkomme, denn für den Fall das der Vorladung keine Folge geleistet wird kann man auch staatsanwaltschaftlich vorgeladen werden... blabla. Ich muss als erstes sowieso mal absagen

 

Ich danke Euch mal wieder für Eure Antworten

 

ok, nötigung.

 

 

Nein, es ist nicht auffällig wenn du nicht erscheinst- es ist nur die beliebte Taktik der Polizei Unbedarfte die dort erscheinen mit dem Willen sich zu verteidigen gleich auf die Weise ins offene Messer laufen zu lassen.

Und staatsanwaltschaftlich- also verbindlich- vorladen wird man dich wegen so einer Lappalie garantiert nicht.

Wichtig ist dass du die Fahrerfeststellung verschleppst, je schwieriger du es dem Quärulant machst dich zu erkennen umso höher sind deine Chancen ungestreift da raus zu kommen.

Schlecht ist dass er dich in voller Pracht gesehen- du auch noch mit ihm diskutiert hast...das verschlechtert deine Chancen leider enorm auf die erfolgsversprechendste Taktik, muss ich dir leider sagen.

Aber wart mal ab was der alte in der Lage ist zu beschreiben. Idenfiziert er dich nicht einwandfrei anhand von Pass/Führerscheinphotos wird eingestellt- erst wenn er dich erkennt bist du in der Beweispflicht zu erbringen dass du nicht gefahren sein kannst.

nicht zu leicht machen und kämpfen.

nur noch über Anwalt mit den Grünen kommunizieren, betrachte sie ruhig als deine Feinde die zu Gunsten des Anzeigestellers ermitteln- denn das sind sie de fakto.

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@lessthancar:

 

Ich sehe Deinen Führerscheon für einige Zeit Urlaub machen, zumindest wenn Du zu diesem Termin

hingehst, und Dich in die Sache einlässt. Auch eine bestreitende Einlassung wird gegen Dich verwendet.

Du solltest die Ermittlungen der Behörde überlassen, und zum Abschluß bekommt dein Anwalt Akteneinsicht,

und kann genau sagen, was die Behörde überhaupt gegen Dich in der Hand hat.

 

Du musst dein Handeln jetzt nicht rechtfertigen, dass kannst Du in 4 Monaten auch noch machen.

 

Gruß BiBa

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@lessthancar:

 

Ich sehe Deinen Führerscheon für einige Zeit Urlaub machen, zumindest wenn Du zu diesem Termin

hingehst, und Dich in die Sache einlässt. Auch eine bestreitende Einlassung wird gegen Dich verwendet.

Du solltest die Ermittlungen der Behörde überlassen, und zum Abschluß bekommt dein Anwalt Akteneinsicht,

und kann genau sagen, was die Behörde überhaupt gegen Dich in der Hand hat.

 

Du musst dein Handeln jetzt nicht rechtfertigen, dass kannst Du in 4 Monaten auch noch machen.

 

Gruß BiBa

 

 

Heute treffe ich mich mit meinem Anwalt, mal sehen was ich so vortragen werde...

Natürlich halte ich Euch gern auf dem Laufenden :80: , vielleicht hilft es ja auch Anderen weiter.

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  • 5 weeks later...

kann Dir nur dringend an`s Herz legen:

 

Lord of Doom -

 

der Mann hat recht!!!

 

wenn Du unbedarft zur Vernehmung gehst hast Du schon "gewonnen", die werden Dir bestimmt den einen oder anderen Satz mit in`s Protokoll einbauen....

 

und ernsthaft, was kann einen klar denkenden Menschen bewegen zu einer "Vorladung" zu gehen zu der man nicht hinmuss?

 

 

das Problem ist, dass der Richter/Staatsanwalt bei so einer Sache immer davon ausgeht, dass die Aussage des Anzeigenden im Grundsatz ok ist, denn, so die Folgerung, warum soll jemand ohne Grund eine Anzeige erstatten.....und diese Logik ist schon vielen zum Verhängnis geworden

 

 

Du brauchst jetzt erst mal einen abgebrühten Winkeldadvokaten der die Lage klärt über die Akteneinsicht, welche Dir ja verwehrt bleibt

und dann wird man sehen wo die Widersprüche sind oder wie man diese, sagen wir mal, herausarbeiten kann

 

 

denk auch dran dass solche Punkte wahrscheinlich 10 Jahre, mit Sperrwirkung für die nachfolgenden nach Rechtskraft, Dein Punktekonto belasten werden, da kannst Du dir ja an einer Hand abzählen wann Du dir die Pappe auf dem Hof abfackeln kannst

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  • 4 months later...

Hallo Leute,

 

lange nicht mehr geschrieben...

 

in der Zwischenzeit ist nicht wirklich viel passiert, ich fasse mal etwas zusammen:

 

 

1. Schritt: Gang zum Anwalt, welcher Akteneinsicht beantragt hat.

2. Schritt: " " " , welcher mit mir die Akte eingesehen und mein Statement verfasst hat.

 

so jetzt wirds richtig lustig :kopfschuettel:

 

- der Kläger hat doch tatsächlich in seine Aussage hinein geschrieben das er mit 80 direkt von der Auffahrt auf die Linke Spur gezogen ist, natürlich hat er sich mit Schulterblick etc. vergewissert das sich kein Fahrzeug auf der linken Spur befand :unsure: naja, "...plötzlich war ein schwarzes Fahrzeug direkt hinter mir!" aja, vom Himmel gefallen... "...ich konnte seine Scheinwerfer nicht mehr sehen" aja, also weniger als 1 Meter Sicherheitsabstand... dumm nur das er dann nicht meine Lichthupe hätte sehen können, was ich aber trotzdem zugegeben hab... gentle. Weiter berichtet er, er wäre in akuter Lebensgefahr gewesen, hätte Angst vor einem herzinfarkt gehabt (äh klar und dann mit mindestens 200 km/h mir hinterher bis zur 10 km entfernten Tankstelle...).

 

An der Tankstelle hätte ich mich dann versucht zu rechtfertigen...

 

 

 

...Ferner waren seine Angaben: ich hätte über eine Distanz von 50 Meter schwerstens gedrängelt... auch toll, bei 80 km/h sind das ganze 2 Sekunden.

 

Bisher habe ich vom Staatsanwalt nichts gehört... ich hoffe er hat viel zu tun und keine Lust auf solche Spielereien.

 

Achja, der Kläger ist Schulpädagoge... kein Wunder das Pisa so toll ausgefallen ist (kleiner Spaß am Rande)

 

...desweiteren hat er korrekterweise nicht angegeben das er blinkte.

Wenn ihr möchtet kann ich auch ein paar Auszüge aus meiner Stellungnahme hier veröffentlichen, aus der ganz klar hervorgeht wer das eigentliche "Opfer" ist.

Jedem kann im Straßenverkehr ein Fehler unterlaufen, z.B. ein herannahendes Auto übersehen - klar gefährlich, aber leider menschlich da habe ich vollstes Verständnis... sich dann aber noch verhalten wie ein Amokläufer, nö Danke.

 

Gruß

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das er mit 80 direkt von der Auffahrt auf die Linke Spur gezogen ist, ...plötzlich war ein schwarzes Fahrzeug direkt hinter mir!"

er wäre in akuter Lebensgefahr gewesen, hätte Angst vor einem herzinfarkt gehabt.

....

Achja, der Kläger ist Schulpädagoge...

@lessthancar: Da bist Du echt auf ein armseliges Würstchen gestossen.

:kopfschuettel:

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- der Kläger hat doch tatsächlich in seine Aussage hinein geschrieben das er mit 80 direkt von der Auffahrt auf die Linke Spur gezogen ist, natürlich hat er sich mit Schulterblick etc. vergewissert das sich kein Fahrzeug auf der linken Spur befand :kopfschuettel: naja, "...plötzlich war ein schwarzes Fahrzeug direkt hinter mir!" aja, vom Himmel gefallen...

....Weiter berichtet er, er wäre in akuter Lebensgefahr gewesen, hätte Angst vor einem herzinfarkt gehabt (äh klar und dann mit mindestens 200 km/h mir hinterher bis zur 10 km entfernten Tankstelle...).

 

...Ferner waren seine Angaben: ich hätte über eine Distanz von 50 Meter schwerstens gedrängelt... auch toll, bei 80 km/h sind das ganze 2 Sekunden.

 

Also wenn dein Anwalt auch nur einigermassen was taugt solltest du dem ganzen eigentlich recht gelassen entgegensehen können. Meiner Meinung nach hat er die Verkehrsgefährdung ja praktisch schon zugegeben. Aber wer weiss schon was ein Richter daraus macht.

Wünsche dir also trotzdem viel Glück.

 

Wenn ihr möchtet kann ich auch ein paar Auszüge aus meiner Stellungnahme hier veröffentlichen, aus der ganz klar hervorgeht wer das eigentliche "Opfer" ist.

Mich würds schon interessieren - wenns dir nichts ausmacht.

 

Grüße

 

TAFFM

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Fühlst du dich bei deinem Anwalt gut aufgehoben? Es wäre schon wichtig, dass er jetzt auch vernünftige Arbeit für dich macht.

 

Kann man den Spieß nicht mal umdrehen, Anzeige wegen Vortäuschen einer Straftat oder so? :kopfschuettel:

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...klar, ich schreibe gern ein paar Auszüge heute Abend hier rein.

 

 

Bin bei meinem Anwalt ganz gut aufgehoben, er hatte schon ähnliche Fälle.

 

Anfangs dachten wir auch über eine Gegenanzeige wegen Beleidigung und grober Verkehrsgefährdung nach... aber ich hab keinen Bock auf Stress... hab mom. viel zu tun und kann mir solche Sachen zeitlich (naja und nervlich) nicht erlauben...

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@less:

 

Kepp locker, da wird nicht viel passieren. Hatte mal einen Fall, wo mir einer auf der Landstr. die ganze Zeit dicht aufgefahren ist. Da ich mich in der Gegend nicht auskannte und die Einfahrt zur Bundesstraße im letzten Augenblick sah, musste ich etwas doller auf die Bremse. Er wäre mir beinahe hinten draufgefahren... Er hatte mich angezeigt mit dem Vorwurf, ich hätte versucht einen Crash zu provozieren. Dumm nur, dass er als Depp da stand, weil er keinen Abstand eingehalten hatte..... und die Polizei das gegen ihn verwendet hat.

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  • 5 months later...

Hallihallo,

 

habe heute, endlich, erfreuliche Post im Briefkasten gehabt.

Es schrieb die Staatsanwältin, das Verfahren wegen Nötigung ist eingestellt worden!! :lol:

 

Ich möchte mich bei Euch vielmals bedanken - für die seelische Unterstützung und die Beantwortung meiner Fragen.

 

Achja, welch ein Zufall: Ab heute ist auch mein F.Schein einen Monat wech! :lol: (Geschwindigkeitsüberschreitung).

 

Herzliche Grüße

 

Simon

 

EDIT: Bei Bedarf stelle ich gern mein Statement zur Verfügung, welches der Staatsanwältin vorgelegt wurde. Wollte es vorher nicht veröffentlichen... wer weiß schon wer evtl. mitliest.

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  • 1 month later...

Moin zusammen,

 

mir ist nun genau das gleiche passiert.... Anhörung wegen Nötigung/Beleidigung.

 

Zur Situation...

 

Morgens auf dem Weg zur Arbeit über die Bundesstraße. War etwas nebelig aber es gab keinen Anlaß, sich deshalb fahrtechnisch "anzupassen". Einspurige Bundesstraße und Berufsverkehr. Auf einmal am Ortsausgang schaltet meine "Vorfahrerin" ihre Nebeschlußleuchte ein. Diese war dermassen grell, da ich 1tens direkt hinter ihr war und 2tens der Nebel nicht dicht genug, somit hab ich sie direkt nach dem Einschalten ( 2-4sec) per kurzem Aufblenden darauf hin gewiesen, sie doch bitte wieder abzuschalten. Dies tat sie nicht und schien mir auch nicht wirklich bemerkt zu haben, daß ich aufgeblendet hatte. Nungut, nochmal aufgeblendet 2-4 Mal, worauf sie total ausgerastet ist und wild rumgestikuliert hat. Nachdem sie es dann immer noch nicht für nötig hielt, ihre Lampe abzuschalten, bin ich ca. 200 Meter hinter ihr mit Fernlicht gefahren.

 

Nun flattert mir eine Anzeige wegen Nötigung ins Haus.

 

Noch ein paar Details.

 

Sie hatte eine Beifahrerin (wahrscheinlich Tochter).

Der Fahrzeughalter ist mein Vater.

 

 

Wie verhält man sich nun? Anwalt einschalten? Sollte mein Vater zur Anhörung gehen und sagen, daß er nicht weiß, wer gefahren ist? Kommt man damit durch?

 

 

PS: Wollte keinen neuen Thread öffnen, da das Problem das gleiche ist :vogelzeig:

 

Danke schonmal.

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Nungut, nochmal aufgeblendet 2-4 Mal, worauf sie total ausgerastet ist und wild rumgestikuliert hat. Nachdem sie es dann immer noch nicht für nötig hielt, ihre Lampe abzuschalten, bin ich ca. 200 Meter hinter ihr mit Fernlicht gefahren.

Hm, genau da beginnt in meinen Augen die Nötigung. Wenn das ganze noch mit (unverhältnismäßig) dichtem Auffahren verbunden war ist

da vom Prinzip her nichts zu bemängeln.

 

Im Prinzip kannst Du Dich eigentlich nur noch dummstellen und versuchen auf die 'Ich war es nicht' oder 'Ich weiss nicht wer es war,

es fahren mehrere Personen das Fzg. Bitte Bild schicken' Schiene zu vertrauen.

Wenn Dich die Damen aber dann identifiziern können, brauchst Du wohl 'nen guten Anwalt.

Die Sache mit der NSW ist bestenfalls 'ne OWi.

 

Gruß,

AnReRa

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