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Mit Motorrad Geblitzt...


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Hi Folks,

 

mir gehen einige Dinge durch den Kopf. Was passiert eigentlich wenn:

 

man auf dem Motorrad geblitzt wird, der Beamte sich das Kennzeichen aufschreibt und man auf dem Foto nicht erkennbar ist, da das Visier dunkel ist.

 

Voraussetzung... man wird nicht gleich angehalten und bekommt die Anzeige per Post.

 

Wenn ich nun behaupten würde, ich sei nicht gefahren und gebe den Namen sowie eine Adresse von meinem Kumpel in Florida an, hätte ich ja meine Pflicht getan und den Fahrer benannt.

 

Wenn nun die Behörde nicht ermitteln kann (zumindest nicht während der Verjährungsfrist), dann könnte mir doch eigentlich auch kein Fahrtenbuch auferlegt werden... oder?

 

 

Ich weis, dass ist sicherlich kein Normalfall, würde mich aber dazu bewegen, immer mit getöntem Visier zu fahren :rolleyes:

 

 

Grüße... Bugi

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Wenn ich nun behaupten würde, ich sei nicht gefahren und gebe den Namen sowie eine Adresse von meinem Kumpel in Florida an, hätte ich ja meine Pflicht getan und den Fahrer benannt.

Dann würdest Du dich strafbar machen § 164 StGB

 

Wenn nun die Behörde nicht ermitteln kann (zumindest nicht während der Verjährungsfrist), dann könnte mir doch eigentlich auch kein Fahrtenbuch auferlegt werden... oder?

Oh doch

Ich weis, dass ist sicherlich kein Normalfall, würde mich aber dazu bewegen, immer mit getöntem Visier zu fahren :rolleyes:

Klick mich und staune

 

MfG.

 

hartmut

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