Bugi 1 Posted August 30, 2006 Report Share Posted August 30, 2006 Hi Folks, mir gehen einige Dinge durch den Kopf. Was passiert eigentlich wenn: man auf dem Motorrad geblitzt wird, der Beamte sich das Kennzeichen aufschreibt und man auf dem Foto nicht erkennbar ist, da das Visier dunkel ist. Voraussetzung... man wird nicht gleich angehalten und bekommt die Anzeige per Post. Wenn ich nun behaupten würde, ich sei nicht gefahren und gebe den Namen sowie eine Adresse von meinem Kumpel in Florida an, hätte ich ja meine Pflicht getan und den Fahrer benannt. Wenn nun die Behörde nicht ermitteln kann (zumindest nicht während der Verjährungsfrist), dann könnte mir doch eigentlich auch kein Fahrtenbuch auferlegt werden... oder? Ich weis, dass ist sicherlich kein Normalfall, würde mich aber dazu bewegen, immer mit getöntem Visier zu fahren Grüße... Bugi Quote Link to post Share on other sites
hartmut 617 Posted August 30, 2006 Report Share Posted August 30, 2006 Wenn ich nun behaupten würde, ich sei nicht gefahren und gebe den Namen sowie eine Adresse von meinem Kumpel in Florida an, hätte ich ja meine Pflicht getan und den Fahrer benannt.Dann würdest Du dich strafbar machen § 164 StGB Wenn nun die Behörde nicht ermitteln kann (zumindest nicht während der Verjährungsfrist), dann könnte mir doch eigentlich auch kein Fahrtenbuch auferlegt werden... oder?Oh doch Ich weis, dass ist sicherlich kein Normalfall, würde mich aber dazu bewegen, immer mit getöntem Visier zu fahren Klick mich und staune MfG. hartmut Quote Link to post Share on other sites
Chili 1 Posted August 30, 2006 Report Share Posted August 30, 2006 Alle Themen wurde schon zig mal durchgekaut. Bitte mal die Suche bemühen. Quote Link to post Share on other sites
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