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Bin Polizei Zu Schnell Hinterhergefahren Und Wurde Angehalten


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Hallo,

 

also, ich bin vor 2 Wochen auf der Autobahn im :geil: er Bereich einem Polizeiwagen, welcher mit 150 fuhr, längere Zeit mit einem Abstand von mindestens 100m hinterhergefahren. Nach ca. 5 km wurde ich von den Herren gebeten ihnen zu folgen und bin sodann auf mein Vergehen der Geschwindigkeitsüberschreitung hingewiesen worden. Ich habe nichts zugegeben sondern immer nur irritiert geschaut :D

Auf die Frage hin, ob ich mit einem Verwarnungsgeld in Höhe von 15 EURO einverstanden sei, habe ich dankend abgelehnt.

 

Heute bekam ich dafür ein Bussgeldbescheid in Höhe von 34 EURO (10 EURO Bussgeld + Gebühren)

Beschuldigung:

blabla Überschreitung um 7 km/h. Zulässige blabla 120. Festgestellt abzüglich Toleranz : 127 km/h

 

1. Wie hoch ist die Toleranz, im Schreiben steht nur abzüglich der Toleranz, aber die Höhe ist nicht angegeben.

2. Ist so eine Pi mal Auge Messung eigentlich zulässig? Ich meine abzüglich Toleranz verbleiben 7 km/h, ich fuhr im Abstand von mindestens 100m, wie soll das gehen? Haben die geeichte Augen? :(

 

Wäre für Antworten dankbar, da ich Einspruch einlegen werde.

 

Ob Erfolgreich oder nicht, ich werde es auf jeden Fall austesten

 

Elias

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Üblicherweise werden bei einer Messung durch Nachfahren (was augenscheinlich bei Dir analog durch Vorausfahren angewandt wurde) bei nichtjustiertem Tacho 20% Toleranzabzug vorgenommen.

 

ich fuhr im Abstand von mindestens 100m, wie soll das gehen?

Das ist unerheblich, solange der Abstand sich nicht vergrößerte, sondern konstant blieb bzw. sich verringerte.

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Auf die Frage hin, ob ich mit einem Verwarnungsgeld in Höhe von 15 EURO einverstanden sei, habe ich dankend abgelehnt.

 

Das war ein Verwarngeldangebot. Hättest Du gleich vor Ort bezahlt, wären die Gebühren von 25,60 Euro nicht angefallen.

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Gibt es einen Videobeweis? Gibt es ein Frontfoto, dass die Geschwindigkeitsüberschreitung belegt? War der Tacho des Polizeifahrzeuges geeicht?

Alles unerheblich, da die Messung durch Nachfahren (auch bei nichtjustiertem Tacho; siehe oben) eine gerichtlich anerkannte Messmethode darstellt u. die Identität des TE festgestellt wurde.

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Guest Simineon

wozu Videobeweis ? Zwei Zeugen sollten genügen

wozu Frontfoto ? Personalienfeststellung bei Anhalten genügt zur eindeutigen Fahreridentifizierung

wozu geeichter Tacho ? 20% Toleranzabzug bei ungeeichtem unjustiertem Tacho genügt ?

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Üblicherweise werden bei einer Messung durch Nachfahren (was augenscheinlich bei Dir analog durch Vorausfahren angewandt wurde) bei nichtjustiertem Tacho 20% Toleranzabzug vorgenommen.
ich fuhr im Abstand von mindestens 100m, wie soll das gehen?

Das ist unerheblich, solange der Abstand sich nicht vergrößerte, sondern konstant blieb bzw. sich verringerte.

 

Ergänzend muss ich hinzufügen, dass ich die 100 m nicht strikt beibehalten habe, mal waren es 150, mal waren es 80, hatte genug Platz da sich kein anderer dahinter getraut hat.

 

Aber, du schreibst eine Toleranz von 20% bei nichtgeeichtem Tacho der Polizei, lt. derer bin ich 150 gefahren. Was bei Abzug der Toleranz aber wiederrum genau 120 km/h macht, also der erlaubten Geschwindigkeit. Ist die Angabe von 20% irgendwo Nachlesbar, ich meine ist die Rechtswirksam? Und wie lautet evtl. der dazugehörige §?

Und wieso steht dann im Bussgeldbescheid 127 km/h?

 

 

Das war ein Verwarngeldangebot. Hättest Du gleich vor Ort bezahlt, wären die Gebühren von 25,60 Euro nicht angefallen.

 

Das war mir schon klar das es durch Gebühren mehr wird, bekomme solche Schreiben nicht zum ersten mal

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Wenn er mit 150 lt. Tacho unterwegs war, dann verstehe ich nicht, wie man auf 7 km/h Überschreitung kommt, bei 20 % Abzug. :(

Die Toleranz dient nicht dazu, dem Verkehrsteilnehmer Vorteile zu verschaffen. Sie soll Messfehler, die durch das angewendete Messverfahren entstehen können, ausgleichen.

 

Da der Tacho der :D nicht justiert war, ist es denkbar, dass er 160 km/h angezeigt hat.

 

160 km/h - 20 % Toleranz = 160 km/h - 32 km/h - Bonus-Punkt = 127 km/h.

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Ist die Angabe von 20% irgendwo Nachlesbar, ich meine ist die Rechtswirksam? Und wie lautet evtl. der dazugehörige §?

OLG Celle, Beschluss v. 25.08.2005

Az. 222 Ss 196/05

 

Aber, du schreibst eine Toleranz von 20% bei nichtgeeichtem Tacho der Polizei, lt. derer bin ich 150 gefahren.

Das würde dann für einen justierten Tacho sprechen. Bei einem Toleranzabzug von 15% passt es dann.

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Guest Simineon
Wenn er mit 150 lt. Tacho unterwegs war, dann verstehe ich nicht, wie man auf 7 km/h Überschreitung kommt, bei 20 % Abzug. :(

 

 

post-14-1143976849.gif

 

4.) Meßtoleranzen

 

Je nach der angewandten Meßmethode werden von dem gemessenen Geschwindigkeitswert Meßtoleranzen abgezogen.

 

[..]c.) Messung durch Nachfahren

bei einem Meßfahrzeug mit geeichtem Tacho: 7 – 15 Prozent Abzug vom Meßwert

bei einem Meßfahrzeug mit ungeeichtem Tacho: ca. 20 Prozent Abzug vom Meßwert (Berechnung je nach Gericht/Gebiet/Behörde unterschiedlich)

 

Darüber hinaus ist die real gefahrene Geschwindigkeit zumeist niedriger als der Tacho des eigenen Fahrzeuges anzeigt, da dieser nur einen Vorlauf haben darf. Die Tachoabweichung ist von Fahrzeug zu Fahrzeug und je nach gefahrener Geschwindigkeit unterschiedlich, eine genaue Bestimmung kann nur durch Messung auf einem Prüfstand oder per GPS-Meßgerät erfolgen.

 

war es ein justierter Tacho ? Dann ist der Abzug 7-15% (je nach Bundesland)

war es ein unjustierter Tacho, dann sind es 20% ...

 

20% ist der maximale Toleranzabzug, abgesehen davon ist die Berechnung der 20% auch ziemlich unterschiedlich

 

zusätzlich kommt noch die Tachoungenauigkeit hinzu und die Ableseschwäche des TE ...

(so ca. 150 km/h könnten auch 156 km/h sein ), zusätzlich kommt die Unfähigkeit des Messpersonals zum tragen, so kann z.B. der TE bei seinen Beschleunigungen ( "mal waren es 80m mal 150m") "gemessen" worden sein ...

 

Insgesamt gibt es recht viele Unklarheiten:

 

Fakt ist: Der TE war zu schnell und hätte besser die 15 EUR bezahlt ... im Nachhinein wird es immer teurer und ob es wirklich was bringt ?

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Da der Tacho der :( nicht justiert war, ist es denkbar, dass er 160 km/h angezeigt hat.

160 km/h - 20 % Toleranz = 160 km/h - 32 km/h - Bonus-Punkt = 127 km/h.

Sicher denkbar. Allerdings wäre ein Unterschied vom Wagen der :D mit 160 km/h, zum Wagen des TE mit 150 km/h schon sehr krass oder ? :geil:

 

@ Simineon

 

danke für die Aufmerksamkeit, aber ich denke nicht, dass du mir die FAQ´s auf´s Auge drücken brauchst. :B):

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160 km/h - 20 % Toleranz = 160 km/h - 32 km/h - Bonus-Punkt = 127 km/h.

Der Beamte hat mir aber gegenüber geäussert ich sei 150 km/h gefahren, mein eigener Tacho zeigte 145 km/h. Das kann also nicht des Rätsels Lösung sein, nur wenn die netten Herren dieses in ihrem Protokol vermerkt haben, sprich, wenn sie falsche Angaben zum Vorgang gemacht haben um mich "Anpissen zu können". Sie waren nämlich etwas angesäuert über mein Verhalten.

 

Das ich mit dem sofortigen Bezahlen des Verwarnungsgeldes i.d.R. billiger wegkomme weiss ich, ich bin in solchen Situationen aber immer trotzig wie ein kleines Kind und stelle auf stur. :(

 

Ach ja, und ersteinmal vielen Dank für die vielen Anworten und Reaktionen, geht ja verdammt schnell hier on Board, während ich schreibe sind wieder neue Reaktionen erschienen, oje, wie soll ich das alles verarbeiten?

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Ach ja, und ersteinmal vielen Dank für die vielen Anworten und Reaktionen, geht ja verdammt schnell hier on Board, während ich schreibe sind wieder neue Reaktionen erschienen, oje, wie soll ich das alles verarbeiten?

Nun gib dir mal ein wenig Mühe :(:D

 

Spaß beiseite. Die vorgeworfene Geschwindigkeit steht nicht im BGB ?

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Der Beamte hat mir aber gegenüber geäussert ich sei 150 km/h gefahren, mein eigener Tacho zeigte 145 km/h.

Wie oben schon erwähnt, wird es sich dann wohl um einen justierten Tacho u. eine Toleranz von 15% gehandelt haben.

 

Das ich mit dem sofortigen Bezahlen des Verwarnungsgeldes i.d.R. billiger wegkomme weiss ich, ich bin in solchen Situationen aber immer trotzig wie ein kleines Kind und stelle auf stur. :(

Wenn es Dir den Spass wert ist...

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Seit wann bist Du hier doch gleich noch aktiv? Ich kann mir eigentlich kaum vorstellen, dass Du bzgl. der Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren nicht auf dem Laufenden bist... :(

 

Ich bin hier aktiv seit das Radarforum noch das Gästebuch von Radarfalle.de war.

 

Unabhängig davon fand keine Geschwinigkeitsmessung durch Nachfahren statt... Lies doch den ersten Beitrag des TE nochmals.

 

Die Chancen stehen daher nicht schlecht, ohne einen Einspruch gegen den BGB ("Zur Evaluierung eines Einspruches gegen den BGB bitte ich um Nachweis X und um Übersendung Y...) ein paar Detailfragen abzuklopfen und als Antwort "Das Verfahren wurde gem. §0 eingestellt" zu erhalten.

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Meine Glaskugel ist leider in der Werkstatt...

Tut mir leid für dich... :licht::D

 

Dürfen :B): -Beamte so schnell fahren wie sie wollen?? Fahren die einfach mal 20-30 km/h über Höchtsgeschwindigkeit und schauen wer so dumm ist und das nachmacht? :geil:

 

Und ich dachte immer, Polizisten seien Vorbilder :(:)

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§ 35 StVO Sonderrechte

 

(1) Von den Vorschriften dieser Verordnung sind die Bundeswehr, die Bundespolizei, die Feuerwehr, der Katastrophenschutz, die Polizei und der Zolldienst befreit, soweit das zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist.

[...]

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§ 35 StVO Sonderrechte

 

(1) Von den Vorschriften dieser Verordnung sind die Bundeswehr, die Bundespolizei, die Feuerwehr, der Katastrophenschutz, die Polizei und der Zolldienst befreit, soweit das zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist.

[...]

 

Versteh ich nicht. Wenn sie im Einsatz waren und schnell wohin mussten, hätten sie keine Zeit gehabt, den TE anzuhalten. Und einfach so die zHg übertreten, um evtl. einen hinter sich herzuziehen, halte ich für äußerst verwerflich. Messen mit zweierlei Maß, widerlich. Das ganze unter Beachtung von "dringend geboten" wohlgemerkt. :(

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Da es ja sowieso jetzt teurer ist, würde ich einfach Einspruch einlegen und erst einmal die zugrunde gelegte Toleranz anfordern.

Ferner wie sie festgestellt haben wollen, daß der Abstand gleich oder kleiner geworden ist.

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Ich halte diese Methode auch für sehr fraglich. Beim Nachfahren können die Beamten den Abstand bestimmen, beim Vorausfahren nicht.

Das bewerten die Gerichte anders.

 

Versteh ich nicht. Wenn sie im Einsatz waren und schnell wohin mussten, hätten sie keine Zeit gehabt, den TE anzuhalten.

Musst Du auch nicht. Es gibt unzählige Fallkonstellationen, die sich im Einklang mit der StVO befinden u. zum vom TE beschriebenen Resultat führen.

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Versteh ich nicht. Wenn sie im Einsatz waren und schnell wohin mussten, hätten sie keine Zeit gehabt, den TE anzuhalten. Und einfach so die zHg übertreten, um evtl. einen hinter sich herzuziehen, halte ich für äußerst verwerflich. Messen mit zweierlei Maß, widerlich. Das ganze unter Beachtung von "dringend geboten" wohlgemerkt. :(

 

Wilkommen in der Realität :D

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Wie mann in den Wald ruft so schallt es hinaus!

 

Ich hatte eine ähnliche Situation,

der Streifenwagen fuhr rechts mit der vorgeschriebenen Geschwindigkeit 80 Km/h

Ich kam von hinten ca. 120 km/h, bei Sichtung des Streifenwagens nahm ich die Geschwindigkeit leicht zurück, ich kann dann einfach nicht bremsen, und überholte mit leichtem Geschwindigkeitsüberschuss um dann vorne nach rechts einzuscheren.

Ergebniss: nach kurzer Zeit überholte mich der Streifenwagen, " Bitte Folgen" leuchtete auf.

Beim nächsten Parkplatz kam ein freundlicher Hauptkommissar mit der noch freundlicheren Frage "Ich nehme an sie wollten uns sprechen?

Freundliche Antwort: Nicht das ich wüsste!

Kurz er machte mich auf den Verstoß aufmerksam, ich entschuldigte mich, er verwarnte mich mündlich !

 

Siehste geht doch!!!!

 

Ähnliches letzen Monat

 

Polizeikommissar auf Dienstroller, ich bei gelb an der Ampel noch durchgehuscht, an der nächsten Ampel hielt der Rollerfahrer mich an, warf mir vor bei rot gefahren zu sein, was ich freundlich bestritt.

Nach ca 20 Minütigen netten Gespräch war "die Sache erledigt"

Ich durfte OHNE Anzeige fahren!

 

Geht doch--- sicher auch nicht immer, aber wenn ich Fehler gemacht habe stehe ich dazu und stelle fest ich fahre nicht schlecht damit!

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Versteh ich nicht. Wenn sie im Einsatz waren und schnell wohin mussten, hätten sie keine Zeit gehabt, den TE anzuhalten.

Musst Du auch nicht. Es gibt unzählige Fallkonstellationen, die sich im Einklang mit der StVO befinden u. zum vom TE beschriebenen Resultat führen.

 

Dann bitte ganz zitieren und auch nur einen praktischen Fall nennen, der einigermaßen realitätsnah ist und bei dem eine erhebliche Überschreitung der zHg zunächst "dringend geboten" ist, später allerdings eine Verwarnung in Höhe von 15 Euro ausgesprochen werden kann!

 

Die einzige, die mir einfallen würde:

Die Nasen werden mal wieder von ihren Sonderrechten Gebrauch gemacht haben, obwohl es keinen Anlass gab und dann haben sie sich ertappt gefühlt und diese lächerliche Verwarnung ausgesprochen, für die normalerweise kein Videowagen etc. anhalten lassen würde. Armseliges Verhalten.

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also diesen Fall würde ich garantiert nicht so einfach schlucken. Wo kommen wir denn dahin, wenn Verstöße im wahrsten Sinne des Wortes nach der Farbe des Pipi geahndet werden.....

 

Ich würde einen Fachanwalt für Verkehrsrecht aufsuchen, ihm die Sache schildern und parallel die hoffentlich bestehende Rechtschutzversicherung im Kopf haben.

 

Gruß

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Guest Simineon
Dann bitte ganz zitieren und auch nur einen praktischen Fall nennen, der einigermaßen realitätsnah ist und bei dem eine erhebliche Überschreitung der zHg zunächst "dringend geboten" ist, später allerdings eine Verwarnung in Höhe von 15 Euro ausgesprochen werden kann!

 

klar, gibt es jede Menge:

Anruf bei der Leitstelle: Hilfe, Polizei/ Feuerwehr/ Sanitäter, da liegt ein Mensch, nicht ansprechbar.

Leitstelle: Oki, wir schicken einen raus

Leitstelle (Alarmierung): SoSi erlaubt, nicht ansprechbare Person in XY

Sani/ Feuerwehr/ Polizei fährt mit SoSi raus

Anruf bei der Leitstelle: 'schulligung, war ein Besoffener, der ist grade nach Hause gewankt

Leitstelle: hmpf, oki

Leitstelle an Wagen: SoSi aufgehoben; Fehlalarm; Wagen bereit melden

 

selber zig-fach erlebt, inkl. der Variante: "Wo sie aber grade draussen sind, bringen'se uns doch bitte fünf halbe Hendl vom Wienerwald mit"

 

und so kommt es dann zum Gerücht, dass Einsatzfahrzeuge mit SoSi zum Wienerwald (oder McDoof oder oder) geschickt werden

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Kleine Ergänzung:

Leitstelle an Wagen: SoSi aufgehoben; Fehlalarm; Wagen bereit melden und wieder an die StVO halten!

Wenn der vom TE geschilderte Fall wirklich so abgelaufen sein soll, wie Simineon es hier erklärt, dann hätten die Beamten ihre Geschwindigkeit sofort wieder anpassen müssen... Ach nee, dann werden ja die Hendl kalt... :(

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Ich sehe relativ oft auf der Autobahn Polizeiautos und diese halten sich meistens nicht an die Geschwindigkeit. Bei erlaubten 120 fahren sie nach meinem Tacho auch meistens 140 - 150.

Ich halte bis 30 drüber generell immer mit und freue mich über die freie Bahn, die die Polizei mir macht.

 

Ich bin schneller unterwegs wenn ich 150 wirklich ununterbrochen fahre als wenn ich mal 200 fahre, dann wieder wegen einem Idioten auf 80 ausgebremst werden, dann wieder beschleunige und so weiter.

 

Erst letzte Woche hatte ich eine lustige Situation:

Ich fahre hinter der Polizei auf der Autobahn her. Erst war 120 erlaubt (sind so 140 gefahren), dann kam eine Baustelle wo die rechte Spur der beiden Spuren gesperrt waren. Erlaubt waren 80.

Die Polizei bremst, bremst, wird immer langsamer, wir waren mittlerweile schon bei 60. Dann machen sie den Warnblinker an und fahren zwischen 2 Absperr"dingern" durch und fahren auf der rechten, gesperrten Spur weiter. Diese war baulich getrennt von der freigegebenen Spur mit solchen Bauerhöhungen. Erst sind wir mit 90 nebeneinander hergefahren - dann habe ich Gas gegeben und bin mit weit, weit mehr km/h abgezogen. Sie haben auch keinerlei Anzeichen gezeigt hinter mir her zu kommen - was ja auch nicht wirklich möglich war. :(

 

Ich spiele auch relativ gerne mit den Grünen und wurde noch nie direkt angezeigt oder musste eine direkte Strafe zahlen. Wenn ich angehalten werde und nach "Führerschein und Fahrzeugschein" verlangt wird gebe ich generell immer meinen Presseausweis mit raus. Wenn dann ein "den brauchen wir nicht" erwidert wird entschuldige ich mich für das "Versehen" - ich bekomme meine Papiere zurück und darf weiter fahren.

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Was möchtest Du mit dem Hinweis auf Deinen Presseausweis genau sagen?

Ich bilde mir ein, dass mich die Grünen dann eher in Ruhe lassen und erst gar nicht auf die Idee kommen sich irgendwie unsittlich zu verhalten.

 

Seitdem alle meine Autos gekennzeichnet sind habe ich auch NIE MEHR ein Knöllchen erhalten und bereits zwei mal habe ich nach einem Blitz nie mehr was gehört.

 

http://img112.imageshack.us/my.php?image=img4029ged3pn.jpg

 

Kann natürlich alles nur Zufall sein - aber wer weiß.

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Seitdem alle meine Autos gekennzeichnet sind habe ich auch NIE MEHR ein Knöllchen erhalten und bereits zwei mal habe ich nach einem Blitz nie mehr was gehört.

 

http://img112.imageshack.us/my.php?image=img4029ged3pn.jpg

Hast du dir das Ding selber ausgedruckt oder ist das was offizielles? :(

Es gibt im Prinzip nichts Offizielles, wie beispielsweise ein Polizeiausweis.

 

Es gibt ein paar Verbände, welche Presseausweise ausstellen. Sofern man journalistisch tätig ist kann man bei diesen Verbänden (beispielsweise Verdi) einen Presseausweis beantragen. Ich bekomme zusammen mit meinem Presseausweis jedes Jahr auch das Autoschild zugesandt.

Es ist also nicht selbst ausgedruckt oder so etwas, sondern von meinem Verband ausgestellt.

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...sondern analog zu dieser Methode durch Vorausfahren. :(

Ist aber ziemlich unüblich diese Variante, oder? Was war denn der Grund für die Beamten, so schnell zu fahren?

1. unüblich vielleicht, aber anerkannt und zulässig

2. der Grund dafür ist irrelevant. Was zählt ist, daß der TE zu schnell war. BTW: der Grund könnte z.B. auch gewesen sein, den TE zu messen. :geil:

 

Was möchtest Du mit dem Hinweis auf Deinen Presseausweis genau sagen?

Naja, so Zeitungsartikel über die böse, böse Polizei (und was die so alles macht) kommen halt nicht so gut...

Und? Muß man deshalb etwa Angst haben? Ein Presseausweis schützt den Inhaber keineswegs vor der Verfolgung begangener Owien. Wer's nicht glaubt, darf gerne mal verbeischauen. Ich belehre ihn gern eines besseren. :B):

 

Ich bilde mir ein, dass mich die Grünen dann eher in Ruhe lassen und erst gar nicht auf die Idee kommen sich irgendwie unsittlich zu verhalten.

Eine Frage: was hat denn ein korrektes Verhalten seitens der :D (nach einem beobachteten Verstoß) mit "sich unsittlich verhalten" zu tun? Was war den im vorliegenden Fall "unsittlich"?

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Beim Nachfahren können die Beamten den Abstand bestimmen, beim Vorausfahren nicht.

und

Fundstelle?
Z.B. hier:
Grds. ist auch eine Messung des eingehaltenen Abstandes nur durch Polizeibeamte ohne technische Geräte zulässig und möglich. Dies geschieht meist dadurch, dass die Polizeibeamten durch Beobachtung die Unterschreitung des erforderlichen Abstandes feststellen, und zwar entweder durch Nachfahren auf einem anderen Fahrstreifen (OLG Düsseldorf DAR 2000, 80) oder auch durch Vorausfahren. In diesem Fall wird der Abstand zum nachfolgenden Fahrzeug durch Umschauen oder durch den Innenspiegel festgestellt (OLG Köln VRS 60, 62; OLG Celle NZV 1993, 490; BayObLG zfs 1997, 20).

 

Diese Methode ist als grundsätzlich zuverlässig anerkannt. Es sind allerdings dieselben Fehler möglich wie bei der Geschwindigkeitsmessung durch Vorausfahren oder Nachfahren (Schätzung; vgl. dazu BECK/BERR, a. a. O., Rn. 461).

Auf die Schnelle erst mal dies. Die Quelle bezieht sich zwar in erster Linie auf eine "originäre" Abstandsmessung, die Feststellungen lassen sich jedoch auch auf den Fall des TE übertragen.

Mit etwas mehr Zeit ließen sich sicherlich auch noch Urteile finden, die sich explizit auf die Geschwindigkeitsmessung beziehen.

Darüber hinaus kenne ich einige Kollegen, die eine solche Messung ebenfalls praktiziert haben u. diese später vor Gericht Bestand hatte.

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Ich halte diese Methode auch für sehr fraglich. Beim Nachfahren können die Beamten den Abstand bestimmen, beim Vorausfahren nicht.

Das bewerten die Gerichte anders.

 

Fundstelle?

Weitere Fundstellen:

 

Kö NZV 97, 529

Dü DAR 88, 137

NZV 94, 239

Schl NZV 91, 437

Ko VRS 78, 303

Bay VRS 92, 364

Löhle DAR 84, 394

 

und etliche andere....

 

Gruß

Goose

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Guest bigfoot49
Wie mann in den Wald ruft so schallt es hinaus!

 

Ich hatte eine ähnliche Situation,

der Streifenwagen fuhr rechts mit der vorgeschriebenen Geschwindigkeit 80 Km/h

Ich kam von hinten ca. 120 km/h, bei Sichtung des Streifenwagens nahm ich die Geschwindigkeit leicht zurück, ich kann dann einfach nicht bremsen, und überholte mit leichtem Geschwindigkeitsüberschuss um dann vorne nach rechts einzuscheren.

Ergebniss: nach kurzer Zeit überholte mich der Streifenwagen, " Bitte Folgen" leuchtete auf.

Beim nächsten Parkplatz kam ein freundlicher Hauptkommissar mit der noch freundlicheren Frage "Ich nehme an sie wollten uns sprechen?

Freundliche Antwort: Nicht das ich wüsste!

Kurz er machte mich auf den Verstoß aufmerksam, ich entschuldigte mich, er verwarnte mich mündlich !

 

Siehste geht doch!!!!

 

Ähnliches letzen Monat

 

Polizeikommissar auf Dienstroller, ich bei gelb an der Ampel noch durchgehuscht, an der nächsten Ampel hielt der Rollerfahrer mich an, warf mir vor bei rot gefahren zu sein, was ich freundlich bestritt.

Nach ca 20 Minütigen netten Gespräch war "die Sache erledigt"

Ich durfte OHNE Anzeige fahren!

 

Geht doch--- sicher auch nicht immer, aber wenn ich Fehler gemacht habe stehe ich dazu und stelle fest ich fahre nicht schlecht damit!

 

 

Und wo waren das nun Eingeständnisse deiner Fehler? :(

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Das ist ja mal klar, das hier das Pferd wieder mal von der falschen Seite aufgezäumt wird. Dazu sind hier einfach zu viele Herrn der Rennleitung hier und die haben manchmal eine äääh, sagen wir das mal positiv, eingeschränkte Sicht der Dinge.

Meine Frage an Dich ist, ob das ein Polizeiwagen war, dies entnehme ich dem Post also in Grün bzw. Blau-weiß und diesen lustigen Dingern auf dem Dach.

 

Also alles kein Problem, entspann Dich.

In diesem Fall muß Deine Verteidigungsstrategie so lauten (sinngemäß):

Ich habe (natürlich) nicht auf den Tach geschaut, ich gehe mal davon aus, das sich die Herren an eine Geschwindigkeitslimit halten, wie alle anderen Verkehrsteilnehmer auch. Sollten sie es eiliger haben, werden sie das bestimmt uns allen in der entsprechenden Form kundtun. (Heißt soviel wie Sonderrechte nur dann, wenn der ganze Firlefanz an ist. )

Damit bist Du mit Sicherheit raus, ich hatte mal ein ähnliches Erlebnis mit so ein paar Oberlehrern aus der Rennleitung. :(

Wenn Du Einzelheiten brauchst, schick ne PN.

Gruß von der

Kurrywurst.

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Guest Simineon
In diesem Fall muß Deine Verteidigungsstrategie so lauten (sinngemäß):

Ich habe (natürlich) nicht auf den Tach geschaut, ich gehe mal davon aus, das sich die Herren an eine Geschwindigkeitslimit halten, wie alle anderen Verkehrsteilnehmer auch. Sollten sie es eiliger haben, werden sie das bestimmt uns allen in der entsprechenden Form kundtun. (Heißt soviel wie Sonderrechte nur dann, wenn der ganze Firlefanz an ist. )

 

Dir ist schon klar, dass die Polizei Sonderrechte auch ohne Martinshorn und Blaulicht besitzt ? Demzufolge ist die Polizei nicht jederzeit verpflichtet sich an die StVO zu halten.

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