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Hallo! Wusste jetzt nicht, wo ich das schreiben sollte! Wenn ich mir ein Gebiet aussuchen und da steht dann zum Beispiel: 1000 Themen, kann ich immer nur wenige anschauen! Kann mir da jemand weiterhe

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Guest NiliQB

Für Baden-Württemberg:

 

Hitradio Ohr (http://www.hitradio-ohr.de) - zu empfangen im Ortenaukreis.

 

Positiv:

- Meldungen auf den Ortenaukreis begrenzt, dafür dort sehr vollständig (Regenbogen meldet eher nur Blitzer auf Hauptstraßen)

- Neue Blitzer werden sehr schnell gemeldet, abgebaute Messstellen sehr schnell abgemeldet, da Hitradio Ohr ein Bonus-System hat, nachdem man für Verkehrsmeldungen jeder Art Bonuspunkte bekommt, die man dann z.B. in Tankgutscheine umwandeln kann (1 Verkehrsmeldung als Erstmelder = 2 EUR)

- Auch bei Staumeldungen werden auch kleinere Verbindungsstraßen im Ortenaukreis sehr vollständig genannt

- Zwar keine 0800-Hotline, aber normale Festnetznummer (kein 0180 oder so), dadurch moderate Kosten

- Es werden alle Infos zu dem Blitzer durchgegeben, die der Hörer nennt, die Art und STelle der Mesung kann also u.U. super präzise sein...

 

Negativ:

- ... oder aber auch sehr ungenau :)

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Ich habe den vergangenen Thread durchgelesen und ich frage hier nochmals, da nicht eindeutig hervorheht, was zu empfehlen ist. Also ich höre bisher gerne Spreeradio und melde da auch ständig. Mir kam es bisher sovor als ob der am verlässlichsten ist. Aber es gibt in B noch eine Menge anderer Sender RS2, Fritzradio usw. Sagt ma Eure Meinung dazu !!!

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Für Baden-Württemberg II:

 

Antenne Südbaden 160.0 Mhz (http://funkhaus-freiburg.de/) - zu empfangen im Großraum Freiburg.

 

Positiv:

- Meldungen auf Freiburg begrenzt, dafür dort sehr vollständig

- Neue Blitzer werden sehr schnell gemeldet, abgebaute Messstellen sehr schnell abgemeldet.

- Auch bei Staumeldungen werden auch kleinere Verbindungsstraßen im Raum Freiburg sehr vollständig genannt

- Es werden alle Infos zu dem Blitzer durchgegeben, die der Hörer nennt, die Art und Stelle der Mesung kann also u.U. super präzise sein...

 

Negativ:

- ... oder aber auch sehr ungenau smile.gif

- Keine 0800-Hotline, sondern 0180 (-5060106) dadurch höhere Kosten

 

(Danke @NiliQB für den Textbaustein)

 

Niko

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Für NRW:

 

Antenne Ruhr 92.9 oder 106.2 Mhz (Website) - zu empfangen im Großraum Oberhausen / Mülheim

 

Positiv:

 

- Meldungen für MH / OB, daher regional sehr beliebt

- Neue Blitzer werden meistens schnell gemeldet

- Es werden alle dem Sender bekannten Infos zu dem Blitzer durchgegeben

- 0800-Hotline, also auch vom Handy kostenlos erreichbar! (0800 929 1062)

 

Negativ:

 

- Kontrollstellen werden oft nicht abgemeldet

- unpraktische Website, da Blitzer zwar eingetragen aber erst am nächsten Tag (?) wieder gelöscht werden

 

____________________________________________________________________________________________

 

Radio KW 91.7 oder 107.6 Mhz (Website) - zu empfangen im Kreis Wesel

 

Positiv:

 

- Meldungen für den gesamten Kreis Wesel, daher regional sehr beliebt und grosses Sendegebiet

- Neue Blitzer werden sehr schnell gemeldet

- Es werden alle dem Sender bekannten Infos zu dem Blitzer durchgegeben

- 0800-Hotline, also auch vom Handy kostenlos erreichbar! (0800 / 801 8888)

- Kontrollstellen werden oft auch wieder abgemeldet

- zuverlässige Webpräsenz

 

Negativ:

 

-- mir nichts bekannt --

 

____________________________________________________________________________________________

 

Radio Emscher-Lippe 96.1 oder 98.7 Mhz (Website) - zu empfangen in Gladbeck, Bottrop und Gelsenkirchen

 

Positiv:

 

- Meldungen für Gladbeck, Bottrop und Gelsenkirchen, daher regional sehr beliebt

- Neue Blitzer werden im halbstundentakt gemeldet

- Es werden alle dem Sender bekannten Infos zu dem Blitzer durchgegeben

- 0800-Hotline, also auch vom Handy kostenlos erreichbar! (0800 / 360 88 88)

- recht brauchbare Webpräsenz

 

Negativ:

 

- Kontrollstellen werden oft nicht abgemeldet

 

____________________________________________________________________________________________

 

Antenne Niederrhein 98.0 oder 105.7 Mhz (Website) - zu empfangen im Kreis Kleve

 

Positiv:

 

- Meldungen für den gesamten Kreis Kleve, daher regional sehr beliebt und grosses Sendegebiet

- Neue Blitzer werden recht schnell gemeldet

- Es werden alle dem Sender bekannten Infos zu dem Blitzer durchgegeben

 

Negativ:

 

- keine kostenlose Hotline, aber dafür ne Festnetznummer (02821 - 722 724)

- Kontrollstellen werden oft nicht abgemeldet

- keinerlei Blitzer-Infos online abrufbar (kommt vllt. noch da Website im Neuaufau ist!)

 

____________________________________________________________________________________________

 

Die oben genannten Beschreibungen stellen lediglich meinen pers. Eindruck dar, hoffe damit geholfen zu haben!

 

Gruss

 

Raubritter

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Ich habe mit grossen Interesse die Auslandsliste gelesen und glaube beitragen zu können, dass die Promillegrenze in Bulgarien auch bei 0,5 Promille (wo ist eigentlich das Zeichen auf der Tastatur?? :nolimit: ) liegt!

 

Quelle: Bulgarien

 

Gruss

 

Raubritter

Danke ich habe es ergänzt.

 

---------

Die Radiosender werde ich nachher aktualisieren.

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Für MeckPomm

 

Eigentlich nur 1 max. 2 Sender empfehlenswert

 

Ostseewelle auf 105,6 Mhz (website)

 

Positiv:

 

- Nummer zum Ortstarif

- zur Hauptverkehrszeit alle 15 min. Blitzer- und Verkehrsmeldungen

- großes Sendegebiet und beliebt, da man als Normalsterblicher eigentlich nur 2 Radiosender in ganz

MeckPomm hören kann

 

Negativ:

 

- Oftmals werden Kontrollstellen nicht abgemeldet

 

Der andere Sender wäre

 

Antenne MV auf 97,3 Mhz. Ganz brauchbar, allerdings nicht ganz so gut wie Ostseewelle.

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Gast: Jetzt sind die Daten da. Ich schlage vor, alle Radiosender-Listen gut sichtbar im Forum auch für Nichtmitglieder zugänglich zu machen.

 

An die MODS:

 

Aber diesen Thread mit dem anderen zusammenfassen, sonst für Leser zu verwirrend, wenn es mehrere mit Stellungnahmen und Analysen zu den Sendern gibt!

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Es gibt bereits einen Artikel in welchen die Radiosender zusammengefaßt sind.

Vielleicht findet sich ja noch ein besserer Ort für den Artikel.

 

=> Link

 

Der interne sollte nur dazu dienen ob ein Interesse für soetwas besteht.

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Es gibt bereits einen Artikel in welchen die Radiosender zusammengefaßt sind.

Schön, dass es sowas gibt. Nur: Die Liste ausdrucken und für den Navigator (altdeutsch: Beifahrer) ins Handschuhfach legen bringt nicht viel, da die Frequenzen fehlen! OK, in Zeiten von RDS sollte der Sender innerhalb 2 Minuten gefunden sein, aber mit Frequenzangabe(n) wäre es praktischer.

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Ich habe noch einen für NRW:

 

Antenne Unna (Regionalsender)

102,3 MHz mit 1000 Watt @ Schwerte

97,4 MHz mit 500 Watt @ Lünen

[107,5MHz mit 10 Watt @ Fröndenberg, der leistungschwächste UKW-Sender in D]

 

Wie gut oder schlecht die Warnungen sind kann ich leider nicht sagen, bin erst vor 1 Woche darauf aufmerksam geworden.

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Mit den Frequenzen dürfte es zu unübersichtlich werden, da ja für das jeweilige Sendegebiet verschiedene Frequenzen benutzt werden.

 

Es sei denn es gibt jeweils eine Landesweite Frequenz.

 

Allein Jump dürfte wohl mehr als 10 verschiedene haben.

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Stimmt, da ist was dran. Aber einige Sender haben nur 1 bis 3 Frequenzen, z.B. in NRW.

 

Antenne Niederrhein: 98,0MHz und 105,7MHz

Antenne Ruhr: 92,9MHz und 106,2MHz

Radio Hochstift: 88,1MHz; 93,7MHz und 104,7MHz

Radio Emscher-Lippe: 98,7MHz

Radio KW: 91,7MHz und 107,6MHz

 

Mhm, jetzt bräuchte man nur noch ein Radio mit 16 Speicherebenen für UKW und der Möglichkeit, für jede Ebene auch einen Namen zu vergeben.

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OK, in Zeiten von RDS sollte der Sender innerhalb 2 Minuten gefunden sein

Ja so ein Käse, manche Regionalsender wie z.B. Antenne Unna (NRW) haben noch nicht einmal RDS. Deswegen also habe ich den nie gefunden.

Redest und antwortest du dir jetzt selber?

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  • 4 weeks later...
  • 2 weeks later...

Habe mal folgenden Beitrag verfasst. Kann das jemand in die FAQ einfügen?

 

Zur Steuerpflicht eines Deutschen, der mit einem im Ausland zugelassenen Fahrzeug in Deutschland unterwegs ist.

 

Grundsätzlich gilt hier das deutsche Kraftfahrzeugsteuergesetz:

 

KraftStG §1 Steuergegenstand

(1) Der Kraftfahrzeugsteuer unterliegt

1. das Halten von inländischen Fahrzeugen zum Verkehr auf öffentlichen Straßen;

2. das Halten von ausländischen Fahrzeugen zum Verkehr auf öffentlichen Straßen, solange die Fahrzeuge sich im Inland befinden. Ausgenommen sind hiervon ausschließlich für den Güterkraftverkehr bestimmte Kraftfahrzeuge und Fahrzeugkombinationen mit einem verkehrsrechtlich zulässigen Gesamtgewicht von mindestens 12.000kg, die nach Artikel 5 der Richtlinie 93/89/EWG des Rates vom 25.10.1993 (ABl. EG Nr. L 279 S. 32) in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaft zugelassen sind; dies gilt nicht für Fälle der Nummer 3;

3. die widerrechtliche Benutzung von Fahrzeugen;

(2) Auf die Kraftfahrzeugsteuer sind diejenigen Vorschriften der Abgabenordnung anzuwenden, die für andere Steuern als Zölle und Verbrauchsteuern gelten.

 

KraftStG §3 Ausnahmen von der Besteuerung

Von der Steuer befreit ist das Halten von

...

13. ausländischen Personenkraftfahrzeugen und ihren Anhängern, die zum vorübergehenden Aufenthalt in das Inland gelangen, für die Dauer bis zu einem Jahr. Die Steuerbefreiung entfällt, wenn die Fahrzeuge der entgeltlichen Beförderung von Personen oder Gütern dienen oder von Personen benutzt werden, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben;

 

Damit ist das Fahren als Deutscher in Deutschland mit einem im Ausland zugelassenen Fahrzeug grundsätzlich eine Straftat, wenn die dafür vorgesehene Steuer nicht entrichtet wurde.

 

Steuerfrei ist nur die vorübergehende Verwendung eines im Ausland zugelassenen Fahrzeugs durch Inländer Kfz-steuerfrei, wenn sie im Interesse des im Ausland ansässigen Fahrers/Halters erfolgt. Dazu zählen Notfälle (z.B. Fahrunfähigkeit oder Übermüdung des ausländischen Fahrers/Halters) und Probefahrten durch einen inländischen Mechaniker nach Werkstattaufenthalt des Fahrzeugs. Das gleiche gilt bei Anwesenheit des im Ausland ansässigen Fahrers/Halters im Fahrzeug.

 

Nun gibt es aber noch das Genfer Abkommen vom 18. Mai 1956 über die Besteuerung von Straßenfahrzeugen zum privaten Gebrauch im internationalen Verkehr.

 

Wenn das Fahrzeug in einem Staat der EU zugelassen ist, der zugleich dem Genfer Abkommen beigetreten ist, besteht Steuerfreiheit.

Dieses Abkommen haben unterzeichnet: Bosnien-Herzegowina, Serbien-Montenegro, Österreich, Dänemark, Kroatien, Polen, Deutschland, Luxemburg, Rumänien, Finnland, Malta, Schweden, Frankreich, Mazedonien, Slowakei, Großbritannien, Niederlande, Tschechien, Irland, Norwegen, Australien, Ghana und Kambodscha.

 

Für Fahrzeuge aus anderen Ländern gilt weiter das obige KraftStG.

 

Vorraussetzung für die Steuerbefreiung ist die rein private Nutzung. Private Nutzung ist auch gegeben, wenn ein ausländischer Arbeitgeber einem inländischen Arbeitnehmer ein im Ausland zugelassenes Kfz für betriebliche Zwecke entgeltlich oder unentgeltlich überlässt (z.B. zur Fahrt zwischen Wohnung und Arbeitsstätte).

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Nun gibt es aber noch das Genfer Abkommen vom 18. Mai 1956 über die Besteuerung von Straßenfahrzeugen zum privaten Gebrauch im internationalen Verkehr.

Hast Du mal den Wortlaut dieses Abkommens. Und wenn es geht ein Urteil das sich mit privaten Kfz beschäftigt.

 

MfG.

 

hartmut

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Nein, gibt's im Internet bei Google nicht. Vielleicht in so einer juristischen Datenbank? :unsure:

Bevor etwas in den FAQ aufgenommen wird, sollte etwas mehr an Infos vorhanden sein. Es ist im Moment rechtlich unsicher.

 

MfG.

 

hartmut

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Ich denke auch, daß die Sache (noch) zu heiß ist um Einklang in die FAQ zu finden.

 

So einfach wie XX (Name entfallen) es sich vorstellt, ist es nicht zumal die Fenanzgerichte/-ämter wohl noch unterschiedlicher Ansicht sind.

siehe auch die Diskussionen im VP

 

Außerdem wo zieht man die Trennung zwischen dauerhafter Nutzung und vorübergehend.

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  • 2 weeks later...
Artikel 2

Fahrzeuge, die im Gebiet einer der Vertragsparteien zugelassen sind, sowie Fahrzeuge, die in diesem Gebiet

geführt werden dürfen und in diesem Gebiet von der Zulassungspflicht befreit sind, sind, wenn sie vorübergehend zum privaten Gebrauch in das Gebiet einer anderen Vertragspartei eingeführt werden, unter den nachstehend angeführten Voraussetzungen von den Abgaben befreit, die für die Benutzung oder das Halten von Fahrzeugen im Gebiet der letzteren Vertragsparlei erhoben werden. Diese Befreiung gilt nicht für Wege- und Brückengelder oder Verbrauchsteuern.

Könnte man noch in meinen obigen Text unter dem fetten "Genfer Abkokmmen" einfügen.

 

BGBl II 1960 S2397ff (PDF - 1,0 MB)

 

So, Wortlaut liegt vor. Was nun?

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So, Wortlaut liegt vor. Was nun?

Die Steuerbefreiung nach § 3 KraftStG wird durch viele bilaterale Verträge sozusagen ausgehebelt, dazu zähl neben andern Verträgen auch das multilaterale Genfer Abkommen. Es ist also möglich das inländische Fahrer die Fahrzeuge benutzen. Soweit ist es schon richtig. Was dem entgegensteht, ist, das Fahrzeug muss am Ort seines regelmäßigen Standortes angemeldet und versteuert werden (§23 I StVO).

 

Wenn jetzt das Fahrzeug in D steht und auch dort bewegt wird, die Oma aber in Polen wohnt dürfte es schwer fallen das zu belegen.

 

MfG.

 

hartmut

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Ja klar muss das Auto an seinem regelmäßigen Standort angemeldet werden.

 

Ich kann aber mit dem Zug nach Polen fahren, dort das Auto der Oma nehme, damit von Polen nach Deutschland fahren, zwei Wochen später wieder zurück und dann wieder mit dem Zug nach Hause.

Bislang herrschte hier die Meinung vor, das wäre Steuerhinterziehung. Ich habe selbst vor ca. 4 Jahren nach genau diesem Fall gefragt. Insofern war die Kenntnisnahme des Genfer Abkommens etwas revolutionär neues für mich (und für einige andere hier auch), was PhantomRaser hier erstmals erwähnt hat.

 

Und dies kann man doch mal angemessen formulieren und aufnehmen, oder?

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Insofern war die Kenntnisnahme des Genfer Abkommens etwas revolutionär neues für mich (und für einige andere hier auch), was PhantomRaser hier erstmals erwähnt hat.

 

Revolutinär war es wohl nur weil keiner wußte was drin stand, nicht mal PhantomRaser.

 

Vom Prinzip her besagt das Genfer Abkommen nichts anderes, als das was schon im § 3 KraftStG ausgesagt wird. Interessant ist in dem Abkommen nur der Artikel 3 in Verbindung mit dem in Artikel 2 genannten rechtmäßigen Nutzerkreis.

 

Wäre nur das Genfer Abkommen maßgebend, dürften hier Wohnende dieses Fahrzeug nicht führen. Würde also der Argumentation von PhantomRaser gerade entgegenstehen. Es wäre dann eine Straftat sobald der Inländische Fahrer das Fahrzeug in Betrieb setzt.

 

Fakt ist, es gibt viele weiterreichende zweiseitige Verträge die den Nutzerkreis für die Fahrzeuge erweitern, also die Beschränkungen aus Artikel 2 aufheben. Somit ist für die Betrachtung der Nutzung das Genfer Abkommen hinfällig wenn es wie in der EG Zusatzverträge gibt.

 

Das Genfer Abkommen ist also nur noch für die Angehörigen von nicht EG Staaten wichtig, wenn dort keine Verträge über weitere Abkommen mit D geschlossen sind.

 

Somit ist maßgeblich nicht mehr wer das Fahrzeug ( privat ) nutzt, sondern nur noch wo das Fahrzeug den Standort hat. Steht das Fahrzeug in überwiegend in D und Oma lebt in P , dann ist es Steuerpflichtig. Unterliegt dann dem Recht von D mit allen Pflichten.

 

Weiterhin ist zu beachten, wird das Fahrzeug eingeführt, ob dann nicht noch MwSt. fällig ist. Ähnlich wie bei einem Reimport.

 

MfG.

 

hartmut

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Hast du die Arbeitsanweisungen für den Zoll gelesen, die Phantomraser damals gepostet hat? Dort wurde ausdrücklich auf dieses Abkommen Bezug genommen und es als Begründung dafür genannt, dass eben solche Fahrer keine Steuer zu bezahlen haben.

 

Egal, ich habe keine Lust mich damit rumzuärgern. :geil:

 

Vorher wird nach dem Wortlaut des Abkommens geschrieen, jetzt werden andere Argumente aufgetischt. Ist mir auch egal, mich interessiert das eh nur peripherär.

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Vorher wird nach dem Wortlaut des Abkommens geschrieen, jetzt werden andere Argumente aufgetischt. Ist mir auch egal, mich interessiert das eh nur peripherär.

Und ich habe nur weil Du nachgehakt hast nochmal das Thema aufgegriffen. Hätte ich mir auch sparen können.

 

MfG.

 

hartmut

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Ich sehe es wie hartmut. Diese Sache ist nichts für die FAQ, auch weil es noch nicht restlos gerichtlich geklärt ist.

 

Mein Vorschlag wäre eine Artikel zu erstellen und diesen dann im Forum zu pinnen. Allerdings mit dem entsprechenden Hinweis das für den Inhalt keine Gewähr übernommen werden kann sowie das die Sache nicht gerichtlich geklärt ist.

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Diese Sache ist nichts für die FAQ, auch weil es noch nicht restlos gerichtlich geklärt ist.

Mein Vorschlag wäre eine Artikel zu erstellen und diesen dann im Forum zu pinnen.

Wie und wo wäre ja egal, muss nicht in den FAQ sein. Hauptsache man kann es bei Bedarf wieder nachlesen. In den Tiefen der anderen Threads findet es keiner mehr.

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Allerdings mit dem entsprechenden Hinweis das für den Inhalt keine Gewähr übernommen werden kann
Willst du denn für igendeinen anderen Hinweis hier Gewähr übernehmen?

 

Gruß

Goose

Das nicht, nur sollte man gerade um negative Folgen mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit vorzubeugen dies in diesen Fall tun, denn hier ist es nicht so wie bei 164.

 

Sicher ist eben sicher, wobei ich eben eher ablehnend gegenüberstehe.

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  • 3 weeks later...
  • 1 month later...

So, noch ein paar Radiosender für Hessen.

 

Skyradio unbrauchbar

 

- Meldungen auch am Wochenende

- Wenn nicht genug eigene Meldungen vorliegen, was sehr oft der Fall ist, werden Meldungen von FFH übernommen

- Meistens nur ein Blitzer pro halbe Stunde

- Teure 01805 Nummer.

 

 

Main.FM unbrauchbar

 

- Meldungen nur Werktags und nicht 24 Stunden

- Wenn nicht genug eigene Meldungen vorliegen, was sehr oft der Fall ist, werden Meldungen von FFH übernommen

- Meistens nur ein Blitzer pro halbe Stunde

- Teure 01805 Nummer

 

Planet Radio und Harmony.FM

Gehören zu FFH und übernehmen auch deren Blitzer.

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  • 3 weeks later...

Gibt´s in den FAQ schon eine Erklärung zum Forum selbst? Also was bedeuten die Sternchen? Wann zählen die Beiträge hoch? Was sagen die Mitgliederbezeichnungen aus? Ich hab in den FAQs nichts gefunden und im Forum selbst erst nach ewigen suchen etwas über die Sterne.

 

Wäre doch nicht schlecht, wenn es irgendwo (FAQ) ganz zentral zu finden wäre. :rolleyes:

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