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Exzessive Abstandsüberwachung In Bayern, Beispiel 9.8.2006


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@hugo hiasl: Vidit hat ja auf die Thesen von VUT https://vut-verkehr.de/aktuelles/50/vidit-vks-3-0-und-die-frage-nach-der-gueltigen-zulassung mit einer Stellungnahme reagiert, siehe drei Meldungen unten:

http://www.vidit-systems.de/

Da sehe ich gerade die aktuelle Zulassung von VKS 4.5 :schreck: . Wir werden sehen, was da "verbessert" wurde, sprich was bisher Murks war :whistle: .

Beim VKS ist die Meßauswertung stark vom Anwender abhängig. Letztendlich bleibt zur Anfechtung nur die Durchleuchtung von einem gescheiten Gutachter.

:nolimit:

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Hallo, m3_,   das ist ja schon Leichenfledderei   Nichtsdestotrotz: Gut, dass es scheinbar immer mehr Abstandsmessungen gibt, denn das zeigt, dass sich scheinbar herumgesprochen hat, dass gerade auf

wenn man sonst nix zu tun hat.... veröffentlicht man halt eine veraltete Liste

Hervorhebungen korrigiert.

Posted Images

... Letztendlich bleibt zur Anfechtung nur die Durchleuchtung von einem gescheiten Gutachter.

:nolimit:

Grundsätzlich hat @m3 Recht. Wenn du eine Verkehrsrechtschutzversicherung hast, und eine Deckungszusage, kannst du es versuchen.

 

Wenn nicht fallen Kosten für Rechtsanwalt und Gutachter an. Das wird vierstellig. Wenn du Gewinnst zahlt der Staat, in der Regel zahlt der Staat nicht.

 

RA und Gutachter bekommen immer ihr Geld vom Verlierer. Ohne RSV wollen sie vorsichtshalber oft einen Vorschuss.

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  • 3 weeks later...

 

Grundsätzlich hat @m3 Recht.

@rth: Fast immer.

 

So, als dass nicht nur schon die unverschämte 3/10-Fahrverbotsabzocke :mecker2: reichen würde, versucht die bayerische Bußgeldbehörde sich nun auch noch durch die Vorsatzunterstelllung fiskalisch zu optimieren :smack: und findet dabei sogar Zuspruch durch das fragwürdige AG Kulmbach :vogelzeig: , welches rechtsbeugend auf Vermutungen abstellt :wand: :

 

Die Annahmen des Amtsgerichts zur Motivation des Abstandsverstoßes des Betroffenen und seinem weiteren Fahrverhalten bewegen sich nämlich letztlich im Bereich bloßer Vermutungen.

Aus BayObLG Beschl. v. 2.8.2019 – 201 ObOWi 1338/19, BeckRS 2019, 19703; https://community.beck.de/2019/10/12/vorsatzverurteilung-bei-abstandsverstoss-erst-bei-einem-ungenuegenden-sicherheitsabstand-von-2/10-des-halben

:nolimit:

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@frankenwaelder: Die gesamte Basis "halber Tacho" ist schon Murks :vogelzeig: . Kennst Du die komplette Historie bezüglich Entwicklung der Videoabstandsüberwachung und der Entwicklung vom Bußgeldkatalog? Ich gehe mal nur ins Jahr 2006 zurück. Da wurden für die vermeintlich bösen Buben R&D erstmalig an der Fahrverbotsschraube gedreht. Davor gab es maximal 1 Monat und dann ist man auf eine Staffel 1-2-3 gekommen. Man hat dies einfach linear - weil es so schön passt - auf den Abstandsbußgeldkatalog übertragen: 1/10 3M, 2/10 2M und 3/10 1M. Damit kam der praxisübliche Abstand 3/10 plötzlich in die Fahrverbotskategorie, also ein Massenabgriff (Massenfahrverbotsabzocke) :mecker: . Die FV-Steigerungsraten lagen bei ca. 1000 %, also hervorragend für die Hochhaltung des Dränglerbilds, Legitimierung der exzessiven Überwachung in Bayern, Investition in VKS, usw.

Selbst Cem Özdemir hat sich in neulicher Bundestagrede zum Tempolimit noch populistisch dem Bild vom allgegenwärtigen Lichthupendrängler bedient, also unterste Schublade und ein Nachweis für seine tiefenpsychologische Probleme :whistle: .

Bekannterweise gibt es kein pauschal "richtigen" Abstand. §4 StVO ist vollkommend ausreichend, somit gibt es auch keine "Grenze". Natürlich müßten Brückenhocker dann anderweitig eingesetzt werden. Okay, wenn man eine Fahrverbotsstaffelung 1-2-3 unbedingt haben wollte, dann hätte man die 1/10 (gemäß Behörden-/Justiz-/"Verkehrsexperten"-Jargon "gefährdend") dritteln müssen, also 1/30 3M, 2/30 (=1/15) 2M und 3/30 (=1/10) 1M :B): .

:nolimit:

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  • 2 weeks later...

Nein, die komplette geschichtliche Entwicklung von BKat und Abstandsmessungen kenne ich tatsächlich nicht, mich interessiert mehr die technische Seite der Überwachung.

 

Danke für deine Erläuterungen! Sicherlich ist der immer wieder zitierte Lichthupe-Blinker-links-Drängler ein recht seltenes Phänomen (und da stimme ich dir zu: Özdemir bedient sich hier ungeniert eines Klischees, um seine politischen Interessen durchzudrücken). Trotzdem erlebe ich manche Situation in ähnlicher Form immer wieder: Zweispurige BAB, rechts sind Lkw unterwegs mit Tempo 88/89/90 und mehr oder weniger 50 Metern Abstand, vielleicht 5 oder 6 Stück hintereinander. Ich fahre Tempomat 130 und überhole, von hinten nähert sich ein KSF mit deutlich höherer Geschwindigkeit (den ich selbstverständlich beim Spurwechsel nicht ausgebremst habe) und fährt mir auf knappe 10 Meter auf. Da wäre (bzw. bei gerade stattfindender Messung: ist) mE das Fahrverbot definitiv angebracht. Leider muss der Fahrer dann auch noch warten, bis ich den letzten Lkw überholt habe, denn in den Sicherheitsabstand zweier Laster schere ich bestimmt nicht ein ... ;)

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zum Tempolimit noch populistisch dem Bild vom allgegenwärtigen Lichthupendrängler bedient, also unterste Schublade und ein Nachweis für seine tiefenpsychologische Probleme

 

ist der immer wieder zitierte Lichthupe-Blinker-links-Drängler ein recht seltenes Phänomen

 

wer war denn da die letzten male immer hinter mir, wenn der doch soooo selten ist.

 

Trotzdem erlebe ich manche Situation in ähnlicher Form immer wieder:

 

 

was denn jetzt? Seltenes Phänomen oder immer wieder erlebte Situation?

 

fährt mir auf knappe 10 Meter auf

 

ach soo - er lichthupt und blinkt nicht - das ist natürlich besser. Und 10m Abstand ist bei 130 ja problemlos zu schaffen.

Da wäre (bzw. bei gerade stattfindender Messung: ist) mE das Fahrverbot definitiv angebracht.

 

na - nicht dass du den cand.Dr. verärgerst - das wäre ja eine Grenze "10m bei 130" - und wo die Grenze denn nun sein soll - auf die Frage ist hier noch keine Antwort erfolgt.

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@hawethie, ich mache es mittlerweile so. Ich fahre, wenn möglich, auf der BAB zwischen 140 - 160 km/h. Wenn von hinten ein Auto kommt mit +200 lasse ich ein einzelnes Fahrzeug nach möglich durch. Bei mehreren Fahrzeugen gehe ich schnellstmöglich nach links. Ich vermeide es abzubremsen, zwischen eine Fahrzeuggruppe gehe ich nicht. Rechts einklemmen lasse ich mich auch nicht.

 

Kurz vom Gas gehen, kein Problem. Wenn gebremst werden muss bitte der "Andere".

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na - nicht dass du den cand.Dr. verärgerst - das wäre ja eine Grenze "10m bei 130" - und wo die Grenze denn nun sein soll - auf die Frage ist hier noch keine Antwort erfolgt.

@hawethie: Das wäre mit 1,5 Zehntel offensichtlich die Grenze für @frankenwaelder. Meine Antwort habe ich doch oben schon in #306 gegeben, wenn man unbedingt Fahrverbote erteilen möchte. Es gibt Fachaufsätze von sogenannten Experten :doofwinkt: , die haben den gefährdenden Abstand festgelegt, damals 1/10 und dann 2/10, war vielleicht noch nachvollziehbar bei eindimensionaler Denkweise. Das Expertengewurschtele dann auf 3/10 auch als gefährdend wegen der Fahrverbotsstaffel zu erweitern bzw. hinzudichten war hanebüchen :wand: .

 

@frankenwaelder: 10 Meter sind noch ein Respektabstand ;) , sprich sitzt nicht im Kofferaum und die Lichter sind noch zu sehen. Jeder KSF wird einem Überholer die Zeit geben, solange er überholt. Der KSF kennt beide Seiten oder hat Empathie. Wenn ich mal langsamer auf der linken Spur unterwegs bin, sei es mit Anhänger, im Langsamfahrmodus oder auch Tempomat, dann springe ich über meinen selbstgewählten Reisegeschwindigkeitsschatten und erhöhe kurz mein Reisetempo kurzfristig, damit der Schnellere schneller durchkommt. Mir persönlich ist es peinlich, wenn ich jemanden auf der Überholspur im Weg stehe.

 

@hawethie&@frankenwaelder: Ist denn Euch schonmal ein Dichtauffahrer ins Heck gefahren?

:nolimit:

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Mir persönlich ist es peinlich, wenn ich jemanden auf der Überholspur im Weg stehe.

Ich habe noch nie jemanden auf der Überholspur im Weg stehen sehen (außer vllt bei Unfällen). Aber gut. Bei all den von Dir über Dich behaupteten Fähigkeiten magst Du ja auch das können, ohne dabei von irgendwem geschreddert zu werden.

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Ist denn Euch schonmal ein Dichtauffahrer ins Heck gefahren?

 

muss erst was passieren? reicht es nicht, wenn sich der Vorausfahrende bedroht und genötigt fühlt?
Inzwischen ist mir das egal - wenn ich mit Tempomat links bin und überhole, soll der hinter mir machen, was er will.
Schneller werde ich dadurch nicht.
(Wenn jemand Schnelleres ankommt, aber dann auf Abstand bleibt - überleg ich mir schon mal, etwas zu beschleunigen)
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wer war denn da die letzten male immer hinter mir, wenn der doch soooo selten ist.

Deine persönliche Erfahrung kann ich natürlich nicht teilen!

 

was denn jetzt? Seltenes Phänomen oder immer wieder erlebte Situation?

Immer wieder erlebt (heute erst wieder): Mangelhafter Sicherheitsabstand, während ich selbst eine Lkw-Kolonne überhole. Selten: Dieses Verhalten zzgl. permanente Lichthupe/Blinker links.

 

ach soo - er lichthupt und blinkt nicht - das ist natürlich besser.

Ja, für den Drängler. Da würde eine Anzeige wegen Nötigung wohl nicht ganz so leicht durchkommen wie bei Lichthupendauerfeuer. Außerdem gehe ich bei Ohne-Lichteffekte-Dichtauffahrern sowieso von Fahrlässigkeit aus.

 

Und 10m Abstand ist bei 130 ja problemlos zu schaffen.

Ich erwähnte, dass ich da ein FV durchaus für angebracht halte.

 

na - nicht dass du den cand.Dr. verärgerst

Dieser RF-Witz hat einen laaaaaaangen Bart (gerade einmal ein bisschen im Forum gesucht).

 

 

Jeder KSF wird einem Überholer die Zeit geben, solange er überholt.

Erinnert leicht an No true Scotsman ;)

 

Mir persönlich ist es peinlich, wenn ich jemanden auf der Überholspur im Weg stehe.

Sagen wirs mal so: Mir wäre es peinlich, rechts überholt zu werden - dann nämlich habe ich als MSB betätigt, ohne jemanden zu überholen (MSB eben). Die Richtgeschwindigkeit zu überschreiten, nur um einem Schnelleren Platz zu machen, gehört für mich aber nicht mehr zum defensiven Fahren. Einer der wenigen Fälle im Straßenverkehr, in denen ich eiskalt auf mein Recht bestehe.

 

Ist denn Euch schonmal ein Dichtauffahrer ins Heck gefahren?

Ja, allerdings auf der Landstraße.

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Die Richtgeschwindigkeit zu überschreiten, nur um einem Schnelleren Platz zu machen, gehört für mich aber nicht mehr zum defensiven Fahren. Einer der wenigen Fälle im Straßenverkehr, in denen ich eiskalt auf mein Recht bestehe.

1. Du weißt aber schon, was RICHTgeschwindigkeit bedeutet, oder?

2. auch bei Richtgeschwindigkeit gilt das Rechtsfahrgebot!

3. auf welchem Recht bestehst Du denn hier?

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Ich glaube, du missverstehst mich. Natürlich gilt das Rechtsfahrgebot, egal bei welcher Geschwindigkeit. Ich beziehe mich auf folgende Situation:

 

Zweispurige BAB, kein Tempolimit, rechts eine Schlange Lkw mit Tempo ~ 90 und normalem Sicherheitsabstand (reinquetschen gefährlich und verboten). Ich überhole mit 130, von hinten nähert sich ein schnellerer Pkw. Man möge mich lynchen, aber ich fahre nur deswegen kein km/h schneller. Mein Recht ist es, mich an eine in angemessenem Rahmen frei gewählte Geschwindigkeit zu halten *), und die Richtgeschwindigkeit halte ich für durchaus angemessen. Ich habe nicht geschrieben, dass ich nach dem Überholen der Lkw einen auf Linksspurpenner mache, im Gegenteil.

 

*) Edit: 130 weniger 90 sollte als Differenzgeschwindigkeit noch durchaus vertretbar sein ...

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  • 1 month later...

Hallo und ein gutes Neues Jahr.

 

Erst mal danke für Eure Antworten.

 

Inzwischen hat mein Anwalt die Unterlagen von der Bussgeldstelle bekommen.

 

Das hier kam raus:

 

post-206-0-63385500-1578576765_thumb.png

 

 

Interessant wird es aber dann, wenn ich die auf dem Video sichtbare vordere weiße Linie für meine Zwecke verwende:

 

post-206-0-49989100-1578576941_thumb.jpg

 

Leider kann ich nur 100K hochladen. Da passte das zweite Bild nicht mehr. Daher bitte ich darum, mir die Zahlen einfach zu glauben.

 

Wenn das Kfz vor mir an direkt an der Linie ist, ist der Zeitstempel 11:50:16:16

Wenn mein Kfz an der Linie ist, ist der Zeitstempel 11:50:17:08

 

Die Geschwindigkeit wird mit 153 km/h angegeben. Das entspricht 42,5 m/s

 

Wenn ich nun 0,92 Sekunden lang mit 153 km/h fahre, dann lege ich in der Zeit 39,1 m zurück. Das heißt, der Abstand von Front zu Front ist 39,1 m gewesen.

 

Um nun auf den vorgeworfenen Wert von 28,8 m zu kommen, müsste das Kfz vor meinem Kfz also über 10 m lang sein. Selbst mit den 2,3m abgezogender Kfz Länge müsste es noch ca. 8 m lang sein.

 

Wir alle wissen, dass Audi kein solches Kfz anbietet. Zumal es ein A4 oder A6 war.

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Servus, inhaltlich kann ich dir leider kaum Tipps geben (da gibt es kompetentere Leute hier), aber bzgl. der Beschränkung auf 100 Kilobytes kannst du dir Abhilfe schaffen, indem du die Bilder auf einen Hoster deiner Wahl (bspw. imgur.com) hochlädst und dann hier verlinkst.

 

Viele Grüße!

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Hallo und ein gutes Neues Jahr.

 

Erst mal danke für Eure Antworten.

 

Inzwischen hat mein Anwalt die Unterlagen von der Bussgeldstelle bekommen.

 

Das hier kam raus:

 

attachicon.gifAuswertung VKS.png

 

 

Interessant wird es aber dann, wenn ich die auf dem Video sichtbare vordere weiße Linie für meine Zwecke verwende:

 

attachicon.gifAuswertung_Bild 1.jpg

 

Leider kann ich nur 100K hochladen. Da passte das zweite Bild nicht mehr. Daher bitte ich darum, mir die Zahlen einfach zu glauben.

 

Wenn das Kfz vor mir an direkt an der Linie ist, ist der Zeitstempel 11:50:16:16

Wenn mein Kfz an der Linie ist, ist der Zeitstempel 11:50:17:08

 

Die Geschwindigkeit wird mit 153 km/h angegeben. Das entspricht 42,5 m/s

 

Wenn ich nun 0,92 Sekunden lang mit 153 km/h fahre, dann lege ich in der Zeit 39,1 m zurück. Das heißt, der Abstand von Front zu Front ist 39,1 m gewesen.

 

Um nun auf den vorgeworfenen Wert von 28,8 m zu kommen, müsste das Kfz vor meinem Kfz also über 10 m lang sein. Selbst mit den 2,3m abgezogender Kfz Länge müsste es noch ca. 8 m lang sein.

 

Wir alle wissen, dass Audi kein solches Kfz anbietet. Zumal es ein A4 oder A6 war.

Gemessen wird vom Heck zu Deiner Front. Denn wenn Du drauf knallst, verformst Du auch zuerst sein Heck und nicht seine Front. ;)

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Gemessen wird vom Heck zu Deiner Front. Denn wenn Du drauf knallst, verformst Du auch zuerst sein Heck und nicht seine Front. ;)

 

 

Das ist mir schon klar. Nur, wenn es von Front zu Front 39 Meter sind und der Vorwurf auf Abstand von 29 m (28,8 m) lautet, dann muss das Auto 10 Meter lang sein, damit es vom Heck zu meiner Front nur 29 Meter sind.

 

Und genau solche Audis gibt es nicht.

 

Für mich sieht es im Augenblick danach aus, als ob die Auswertung von VKS 3,0 deutlich größere Fehler beinhaltet als von den Toleranzen abgedeckt.

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Gemessen wird vom Heck zu Deiner Front. Denn wenn Du drauf knallst, verformst Du auch zuerst sein Heck und nicht seine Front. ;)

 

 

Das ist mir schon klar. Nur, wenn es von Front zu Front 39 Meter sind und der Vorwurf auf Abstand von 29 m (28,8 m) lautet, dann muss das Auto 10 Meter lang sein, damit es vom Heck zu meiner Front nur 29 Meter sind.

 

Und genau solche Audis gibt es nicht.

 

Für mich sieht es im Augenblick danach aus, als ob die Auswertung von VKS 3,0 deutlich größere Fehler beinhaltet als von den Toleranzen abgedeckt.

 

 

Ahh. Ich verstehe was Du meinst. Entweder hast Du Recht oder wir haben beide einen Denkfehler.

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Moin Moin

 

 

Für mich sieht es im Augenblick danach aus, als ob die Auswertung von VKS 3,0 deutlich größere Fehler beinhaltet als von den Toleranzen abgedeckt.

Die VKS Auswertung geschieht händisch, also ohne eine Maschine.

Dabei wird von der Reifenaufstandsfläche der Hinterachse des Vorausfahrenden zur Reifenaufstandsfläche der Vorderachse des Nachfolgenden (Betroffener) gemessen.

Beide Fahrzeugüberhänge bleiben dabei unberücksichtigt und sind (u.a.) die Toleranz.

Bei VKS wird der Abstand gemessen und nicht berechnet.

 

Die im Bild sichtbaren weissen Linien sind nur eine Hilfe und spielen bei der Auswertung keine Rolle.

 

Wenn du dir die Fahrstreifenbegrenzung (6 Meter) und die Zwischenräume (12 Meter) anguckst, kommst du überschlägig auch auf die 29 Meter.

 

Ich glaube, dass die "Berechnung" genauer wird, wenn man beide KFZ Längen abzieht.

Die Abstand ist ja die lichte Weite.

 

 

Gruß

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Hmm. Aber das ist doch gedanklich dann falsch.

 

Dass die Bodenlinie nicht für VKS benötigt wird, habe ich nach einiger Recherche und der Auswerte-Dokumentation des mir zur Last gelegten Verstosses, auch so verstanden.

 

Es bleibt aber dennoch so, dass mein Auto mit 153 km/h gemessen wurde und 148 km/h für den Verstoss vorgeworfen werden.

 

Und wenn ich von Front zu Front per Zeit-Weg Berechnung auf 39,1 Meter komme, dann wäre es doch seltsam, wenn ich beide Autos abziehen muss.Und diese 0,92 Sekunden um den selben Punkt wie das Vorgänger-Fahrzeug zu erreichen, sind unbestreitbar. Ob man nun 153 oder 148 nimmt, macht den Kohl nicht fett. Das macht einen Unterschied von einem Meter.

 

Ich selbst hab mir das schon auch so ungefähr mit den Abständen angeschaut (6 m Linie und 12 m Zwischenraum). Ich kam auch auf "das könnte schon hinkommen". Aber dennoch ist die Messung ein Fakt. Und das andere kann durchaus perspektivisch begründet sein.

 

Ein Blick auf die Auswertung zeigt auch, dass bei der Auswertung auch Front zu Front ausgewertet wurde und dann die Fahrzeuglänge mit 2,3 m abgezogen wurde.Dort kam man auf "günstigesten Fall" 31,1 m. Das sind 8 (in Worten Acht) Meter Unterschied.

 

Oder anders ausgedrückt 25% Fehler.

 

Als Toleranz werden aber nur 5 km/h abgezogen plus das, was das vorherfahrende Auto länger als 2,3 m ist.

 

 

 

 

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Bei VKS wird nicht gemessen. Bei VKS werden Linien in ein perspektivisches Bild gemalt und das System rechnet anhand vorher festgelegter Fixpunkte die Abstände aus.

 

Ein paar Pixel nach oben oder unten machen da ganz offensichtlich einen sehr großen Unterschied bei der Auswertung.

 

Ich habe mal noch zwei andere Bilder aus dem Video geholt. Damit sollte es recht klar werden.

 

Ich denke es ist eindeutig, dass der Audi auf diesem Bild komplett hinter der weißen Linie (in Fahrtrichtung) ist:

 

post-206-0-43546600-1578653189_thumb.jpg

 

Zeitstempel 16:19

 

Und es ist auch eindeutig, dass mein Kfz hier noch vor der Linie ist:

 

post-206-0-90547000-1578653255_thumb.jpg

 

Zeitstempel 17:08

 

Das heißt es sind zwischen Bildern 0,89 Sekunden verstrichen.

 

Mit den gemessenen 153 km/h kommt man auf 37,825 m

 

Das ist weit jenseits jeglicher akzeptabler Toleranz, wenn man bedenkt, dass mir 29 m vorgeworfen werden.

 

Unterstellt man, dass die Abstände korrekt gemessen oder ausgewertet wurden, dann würde das bedeuten, dass die Geschwindigkeit nur 117 km/h betrug. Auch jenseits jeglicher akzeptabler Toleranz.

 

29 m in 0,89 Sekunden => 32,584 m pro Sekunde => 117,3 km/h

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Moin Moin

 

 

Oder anders ausgedrückt 25% Fehler.

 

 

Bei VKS wird nicht gemessen. Bei VKS werden Linien in ein perspektivisches Bild gemalt und das System rechnet ....

 

Wenn du mit den gegeben Antworten nicht zufrieden bist oder die nicht akzeptierst, solltest du Einspruch einlegen und ein privates Gutachten in Auftrag geben.

 

 

also ich kenne keinen Audi, der nur 2,30m lang ist.

Die Fahrzeuglängen werden bewusst klein gerechnet. Wenn man so will nochmal eine Toleranz.

Wenn das Auto "normal gross" angenommen wird, wird der gemessene vorwerfbare Abstand nur noch kleiner.

 

Bei VKS wird an mehreren Stellen immer sehr sehr großzügig zu Gunsten des Betroffenen gemessen.

 

 

Gruß

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  • 1 year later...

@hugo hiasl: Lage?

Heutige (3.3.21) Meßlage, Mittwoch, trocken, Hochdruckwetter, Stand ca. 12:30 war:

A3 Tennenlohe
A3 Hengersberg
A7 Feuchtwangen
A7 Kirchdorf an der Iller
A8 Laiming
A9 Marktschorgast
A99 Hohenbrunn
A6 Satteldorf (fast Bayern....)

Die Polizei-Präsidien Unterfranken und Oberpfalz zeigten keine Präsenz zu dieser Zeit oder die Abstandskontrollen wurden nicht gemeldet.

:nolimit:

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  • 2 weeks later...

Abstandsmessungen Dienstag, 9.3.21, 12:50, trocken/Hochdruck (x:  16:40 noch gemeldet):


A3 Tennenlohe x
A3 Meilenhofen /  Berg bei Neumarkt
A3 Hengersberg / Deggendorf
A7 Feuchtwangen x
A9 Lenting
A92 Flughafen x
A93 Nabburg
A96 Mindelheim
A96 Penzing

:nolimit:

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  • 2 months later...

Messungen Dienstag, 01.06.21, 12:10, Kaiserwetter:

  • A96 Leutkirch, Heidweg (zwar BaWü, betrifft aber Fernverkehr in Bayern)
  • A96 Volkratshofen, Illerfelder Weg
  • A7 Feuchtwangen, Brücke nördlich AS Feuchtwangen-West
  • A6 Amberg, bei AS Amberg-West
  • A9 Lohen
  • A9 Lenting, Maillinger Weg
  • A9 Hörenzhausen bei T&R Fürholzen-Ost
  • A8 Augsburg, bei AS Augsburg-Ost
  • A8 Laiming - Ranhartstetten
  • A3 Rosenhof, Naßenharter Weg
  • A3 Socking, Bichlberg 
  • A3 Waldbrunn (15:00 neu)
  • A93 Pischeldorf (15:00 neu)

17:40 alle Meldungen weg, husch husch das Meßgeraffel ins Körbchen und schnell in die frisch geöffnete Außengastronomie "Biergarten":whistling:.

:nolimit:


 

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  • 2 years later...

Gemeldete Messungen Donnerstag, 5.10.23, Stand 11:45:

A99 Hohenbrunn

A8 Frasdorf

A7 Schrattenbach/Allgäu (noch 15:12 bestätigt, Erstmeldung 10:20)

A7 Neuhausen - Finning bei Neu-Ulm

A7 Greßthal/Wasserlosen

A3 Oberdorf - Seebach

A9 Allershausen (noch 15:29 bestätigt)

A9 Marktschorgast

A6 Oberrammersdorf (ergänzend fast noch Westmittelfranken in BaWü A6 Bronnholzheim/Satteldorf)

A93 Nabburg (viel Sitzfleisch, von 7:56 bis mindestens 15:18)

A93 Oberaudorf (bis mindestens 15:13)

:nolimit:

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