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Auch Polizisten sind nur Menschen


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Kön-nen; Wol-len. Aber wozu ist das in dem Zusammenhang wichtig?

Ey Alda, mussu heut nich mehr. Is alles bunt. Kannsu reden wie Du wills, weissu?! Schlimm ist, daß heutzutage auch schon solche, die eigentlich nur mit Deutsch aufwachsen, keinen Migrationshinter

Hallo, Blaulicht, Polizeibeamte, die ganz bewusst Unschuldige wegen einer angeblichen Straftat zur Anzeige bringen, um dadurch echte oder angebliche Zielvorgaben zu erfüllen, begehen ganz bewusst Stra

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Das sind keine Belege, das darf genauso in Zweifel gezogen werden wie die Aussagen der Gegenseite, die ja die Herren Polizisten hier - und der Oberlehrer Polizist insbesondere - auch immer in Zweifel ziehen. Wir halten also fest, 'Blaulicht' weiss von nichts, blaulichtert also wieder dreist herum, um nicht zu sagen, er luegt ganz frech.......

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Vielleicht hilft diese Seite ein wenig (auch wenn sie für die Hardcore-Abstreiter zu polizeifreundlich sein wird):

 

http://kggp.de/Blogosphere/kggp-classic/2014/07/08/wir-basteln-uns-einen-polizeiskandal-netter-versuch/

 

Ich empfehle den einschlägigen "Polizei-ist-böse"-Membern übrigens, mal in den Blogs zu stöbern...

 

 

 

Hoffende Grüße

 

Olli

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Vielleicht hilft diese Seite ein wenig (auch wenn sie für die Hardcore-Abstreiter zu polizeifreundlich sein wird):

 

http://kggp.de/Blogosphere/kggp-classic/2014/07/08/wir-basteln-uns-einen-polizeiskandal-netter-versuch/

 

Ich empfehle den einschlägigen "Polizei-ist-böse"-Membern übrigens, mal in den Blogs zu stöbern...

 

 

 

Hoffende Grüße

 

Olli

Deckt sich ungefähr mit einer Pressemitteilung die aber mittlerweile wieder verschwunden ist, warum wohl? Nur das dort stand das dem Vogel mehrfach ein Platzverweis erteilt wurde.

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Denk doch was du willst.

Das mache ich ohnehin, dazu bedarf es nicht deiner Erlaubnis. Obendrein bleibt fest zu stellen, dass ich denke - was du nun nicht tust......

 

Deckt sich ungefähr mit einer Pressemitteilung die aber mittlerweile wieder verschwunden ist, warum wohl?

Verschwoerungstheorien direkt aus dem Salon? Dieser Bericht faengt uebrigens mit genau jener Pressemitteilung an.......

 

Es bleibt anzumerken, dass dieser Blogbericht den im Video zu sehenden Ablauf korrekt wieder gibt. Jedoch, das muss auch gesagt werden, beruft er sich in der Verteidigung des Ablaufes ausschliesslich auf das, was die Polizei von sich gibt. Aussagen unabhaengiger Zeugen - oder gar Betroffener - sind nicht zu lesen. Die Aussagen, dass der Mann angeblich Ermittlungen behindert hat und gegen ihn ein - offensichtlich unqualifizierter - Platzverweis ausgesprochen wurde, koennte man auch als reine Schutzbehauptungen ansehen.

Bezeichnend finde ich, wie sich die Dame, die den Blog fuehrt, ueber den 'Zeit'-Artikel echauffiert und auf Nebensaechlichkeiten bzgl. ihres Vereines eingeht, anstatt sich der im Artikel wesentlichen Frage zu widmen:

 

Doch wenn es in der Bevölkerung tatsächlich wachsenden Widerstand gegen die Polizei gibt, stellt sich die Frage: Was löst ihn aus?

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Wir halten also fest, 'Blaulicht' weiss von nichts, blaulichtert also wieder dreist herum, um nicht zu sagen, er luegt ganz frech.......

Dafür, daß Du Harry B., um es auch mal ganz deutlich zu sagen, ebensowenig was weißt, legst Du Dich aber mächtig für die "Gegenseite" ins Zeug und eierst genauso dreist wild rum. Man könnte auch sagen: Du lügst ebenso frech....
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dass ich denke - was du nun nicht tust....

 

Was soll das wieder?

  • kein Themenbezug
  • keine echte Aussage
  • einfach nur unverschämt
  • beleidigend
  • persönliche Anfeindung

 

Wiederholt fällst du mit solchem Verhalten auf.

Ein Verhalten, was eigentlich eine Verwarnung durch einen Mod zur Folge haben sollte; jedoch bist du selber Moderator und gehst hier (wiedermal) mit schlechtem Beispiel voran.

 

 

 

unqualifizierter - Platzverweis

 

ah?!

 

Du maßt dir an das zu beurteilen? Im gleichen Atemzug stellst du das als Schutzbehauptung der Polizei dar. Aber neeeeiiiiiinnnn - voreingenommen - duuuuu ??? Niiiiiieeemaaaaaals

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...Jedoch, das muss auch gesagt werden, beruft er sich in der Verteidigung des Ablaufes ausschliesslich auf das, was die Polizei von sich gibt. Aussagen unabhaengiger Zeugen - oder gar Betroffener - sind nicht zu lesen. Die Aussagen, dass der Mann angeblich Ermittlungen behindert hat und gegen ihn ein - offensichtlich unqualifizierter - Platzverweis ausgesprochen wurde, koennte man auch als reine Schutzbehauptungen ansehen.

Um es mit Deinen Worten zu beschreiben: Du 'blaulichterst'.

 

Doch wenn es in der Bevölkerung tatsächlich wachsenden Widerstand gegen die Polizei gibt, stellt sich die Frage: Was löst ihn aus?

Interessante Frage. Zu klären wäre, und zwar auch in der entsprechenden Reihenfolge:

1. gibt es tatsächlich einen wachsenden Widerstand gegen die Polizei in der Bevölkerung?

2. wenn ja (was ja noch gar nicht festgestellt wurde), was löst diesen Widerstand aus?

 

Nun, ich bin gespannt auf die sicherlich rhetorisch und fundiert dargebrachten Erläuterungen und Argumente seitens unserer "Weltuntergangheraufbeschwörer".

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Dafür, daß Du Harry B., um es auch mal ganz deutlich zu sagen, ebensowenig was weißt, legst Du Dich aber mächtig für die "Gegenseite" ins Zeug und eierst genauso dreist wild rum. Man könnte auch sagen: Du lügst ebenso frech....

Wuerde ich nicht so behaupten wollen, 'Bluey'. Ich halte mich an das, was im Video zu sehen ist und erfinde nichts anderes hinzu. Ich habe uebrigens auch mit keinem Wort behauptet, dass das Video die alleinige Wahrheit aufzeigt, waehrend unser allseits bekannter Oberlehrer fleissig blaulichtert.

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Aber neeeeiiiiiinnnn - voreingenommen - duuuuu ??? Niiiiiieeemaaaaaals

Doch, leider ist Harry B. absolut voreingenommen. Und das hat er zumindest mittelbar auch weiter oben selbst eingeräumt, indem er sagte, seine Meinung über und Einstellung zur Polizei hätte sich in der Vergangenheit deutlich geändert. Ist es da wirklich verwunderlich, wenn jemand mit dieser Einstellung nur noch schwarz malt und sieht?
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Wuerde ich nicht so behaupten wollen, 'Bluey'. Ich halte mich an das, was im Video zu sehen ist und erfinde nichts anderes hinzu. Ich habe uebrigens auch mit keinem Wort behauptet, dass das Video die alleinige Wahrheit aufzeigt, waehrend unser allseits bekannter Oberlehrer fleissig blaulichtert.

Der Eindruch entsteht aber, Harry. Du magst zwar vorgeben, Dich an das Video zu halten, vergißt dabei aber, daß - wie von (ich meine) @sobbel festgestellt - es sich um ein geschnittenes Video handelt und von wem dieses Video erstellt wurde. Wie schon in der Vergangenheit bei vergleichbaren Vorfällen mit entsprechenden Videos vergißt man insbes. letzteres sehr gern. Und daß diese "Filmer" alles andere als unabhängig und objektiv sind, muß ich Dir hoffentlich nicht erzählen. Das solltest Du wissen. Insofern sollte man so ein Video eben auch mit gebührender Vorsicht und Zurückhaltung beurteilen. Ich denke, daß da Erfahrungen aus unseren Reihen sehr viel autentischer sind als solche Videos, auch wenn manche (einschlägige) User hier das gern als Schmarrn abtun. Was mich vor dem Hintergrund ihrer Haltung und Einstellung aber auch überhaupt nicht wundert.

 

BTW: doch, Du erfindest oder dichtest etwas hinzu => unqualifizierter - Platzverweis.

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Wiederholt fällst du mit solchem Verhalten auf.

Ein Verhalten, was eigentlich eine Verwarnung durch einen Mod zur Folge haben sollte; jedoch bist du selber Moderator und gehst hier (wiedermal) mit schlechtem Beispiel voran.

Du solltest deine widerlichen Schleimereien lassen, es ist hier keiner, der dich in deinem Druck auf die Traenendruese unterstuetzt. Ich meine, ich haette dir das bereits mehrfach geschrieben.....

 

 

unqualifizierter - Platzverweis

ah?!

 

Du maßt dir an das zu beurteilen? Im gleichen Atemzug stellst du das als Schutzbehauptung der Polizei dar. Aber neeeeiiiiiinnnn - voreingenommen - duuuuu ??? Niiiiiieeemaaaaaals

 

Lieber schleimender Oberlehrer 'Blaulicht', du solltest dich an das halten, was du von anderen immer wieder einforderst: Nicht aus dem Zusammenhang gerissen und/oder unvollstaendig zu zitieren. Ich hatte von einem offensichtlich unqualifizierten Platzverweis gesprochen. Und ich masse mir solche Beurteilung auch nicht an, wie du hier fest zu stellen meinst. Ich kann eben n ur lesen und verstehen, eine Eigenschaft, die dir voellig abgeht, wie mir scheint. Ich zitiere mal extra fuer dich einen Teil der zweiten Presseerklaerung der Polizei, wie sie in diesem verlinkten Blog zitiert wird:

 

Der Abgebildete erhielt nun einen Platzverweis, dem er nicht nachkam, so dass er weggeführt werden musste.

[....]

Ein Polizist wollte die Personalien des jungen Mannes feststellen, um ihm dann einen so genannten qualifizierten Platzverweis auszusprechen.

Diesen Worten - von deinen Kollegen formuliert, Herr Oberlehrer! - entnehme ich, dass der erste Platzverweis offensichtlich ein unqualifizerter war. Moechtest du dazu noch etwas - moeglichst qualifiziertes - sagen?

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Interessante Frage. Zu klären wäre, und zwar auch in der entsprechenden Reihenfolge:

1. gibt es tatsächlich einen wachsenden Widerstand gegen die Polizei in der Bevölkerung?

2. wenn ja (was ja noch gar nicht festgestellt wurde), was löst diesen Widerstand aus?

 

Nun, ich bin gespannt auf die sicherlich rhetorisch und fundiert dargebrachten Erläuterungen und Argumente seitens unserer "Weltuntergangheraufbeschwörer".

1. Die Feststellung, dass es einen wachsenden Widerstand gibt, wurde in der "Zeit" berichtet, einer Zeitung, der man nun wahrlich nichts boeses nachsagen kann. Ihre Weisheiten hat die "Zeit" aus Umfragen, z.B. dem GfK-Vertrauensindex. Ich zitiere (wiederum aus dem verlinkten Blog):

 

Zwar zeigen Umfragen wie der GfK-Vertrauensindex nach wie vor, dass die Institution Polizei ein hohes Ansehen bei mehr als 80 Prozent der Menschen genießt, doch dass diese Zahl leicht sinkt. Und die Polizeigewerkschaften und Vereine wie Keine Gewalt gegen Polizisten beklagen, dass das Klima den Beamten gegenüber feindlicher wird.

Es duerfte mit diesen Quellen auf der Hand liegen, dass dem dann wirklich so ist.

 

2. Ich weiss nicht, wie es bei anderen ist, bei mir persoenlich ist es jedoch so, dass Auftritte wie die vom Oberlehrer 'Blaulicht' - reflexartige Verteidigung einer jeden Handlung von Polizisten, bei denen Buerger gewalttaetig bearbeitet werden, keine selbstkritische Betrachtung eigener Aussagern, offensichtlich uebersteigertes Selbstverstaendnis, nicht in der Lage, Fragen zu beantworten, aeusserst fragwuerdige Behauptungen und Machtphantasien darstellend - und die einiger hier im Forum unterstuetzend wirkender Kollegen von ihm bei mir ein voellig anderes Bild vom Polizisten, wie ich ihn kannte, erzeugt. Ich weiss aus eigener Erfahrung, dass es solche und solche Polizisten gibt, die Diskussionen hier jedoch lassen den Schluss bei mir aufkommen, dass die negativen so langsam aber sicher Ueberhand nehmen........

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Ich halte mich an das, was im Video zu sehen ist und erfinde nichts anderes hinzu. I

 

 

Das ist dein Fehler. Dir wurde hier schon mehrfach mitgeteilt, dass

  • das Video geschnitten ist
  • das es einen Handlungsablauf vor dem Video gab

Das sind wesentliche Faktoren, die erheblich zur Bewertung dessen, was zu sehen ist, mit einfließen müssen.

 

 

 

 

 

einen so genannten qualifizierten Platzverweis auszusprechen.

 

Frag doch einfach, was das ist - anstatt ein "un" davor zu interpretieren; nur weil es in deiner Welt dann so schön nach "schlechtem" PV klingt.

  • Es gibt einen qualifizierten PV
  • Es gibt keinen unqualifizierten PV
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Der Eindruch entsteht aber, Harry. Du magst zwar vorgeben, Dich an das Video zu halten, vergißt dabei aber, daß - wie von (ich meine) @sobbel festgestellt - es sich um ein geschnittenes Video handelt und von wem dieses Video erstellt wurde.

Dass das Video geschnitten ist, wird behauptet. Ich wuerde mal meinen, es wurde nicht ununterbrochen aufgenommen. Und ja, ich gebe zu, dass das Video von einem der Polizei nicht gerade freundlich gesinnten Buergter aufgenommen und publiziert wurde. Genau aus diesem Grunde sage ich, dass ich es nicht als die alleinige Wahrheit ansehe.

Andererseits haben wir nichts anderes, ausser den offiziellen stellungnahmen der Polizei. Und hier, lieber 'Bluey', muessen wir doch objektiv bleiben und einmal klar und deutlich sagen, dass diese Berichte ganz sicher auch subjektiv sind.

 

BTW: doch, Du erfindest oder dichtest etwas hinzu => unqualifizierter - Platzverweis.

Ich dichte nichts hinzu, ich interpretiere - und zwar aus den Presseberichten deiner Kollegen heraus. Zur Begruendung meiner diesbezueglichen Aussage, siehe meinen vorigen Beitrag an den Oberlehrer......

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Das sind wesentliche Faktoren, die erheblich zur Bewertung dessen, was zu sehen ist, mit einfließen müssen.

Mag sein, will ich auch gar nicht abstreiten. Das begruendet aber in meinen Augen noch immer nicht das barsche und brutale Vorgehen deines Kollegen da, der mit dem Vollbart.

 

Frag doch einfach, was das ist - anstatt ein "un" davor zu interpretieren; nur weil es in deiner Welt dann so schön nach "schlechtem" PV klingt.

  • Es gibt einen qualifizierten PV
  • Es gibt keinen unqualifizierten PV

Was es bringt, dich zu fragen, ist doch allgemein bekannt: Nichts! Aber um dir die Gelegenheit zu geben, dieses Bild, das du selbst von dir gemalt hast, einigermassen zu revidieren, frage ich dich hiermit ganz offiziell:

 

1. Was war der vorher (angeblich) ausgesprochene Platzverweis fuer einer?

2. Warum formuliert die Polizei so, wie sie es in der Pressemitteilung getan hat, wenn es sich so verhaelt, wie du hier behauptest?

 

Ich bin gespannt auf deine(!) Antworten!

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Ich muss uebrigens meinen zwei Fragen noch eine bzw. zwei hinzufuegen:

 

3. Wenn bereits der erste Platzverweis ein sogenannter qualifizierter PV war, warum wurde dann nicht die Identitaet des Verwiesenen fest gestellt, sonder erst beim zweiten, sogenannten qualifizierten Platzverweis?

 

3a. Wenn zu einem qualifizierten Platzverweis die Identitaetsfesatstellung nicht notwendig ist (wie es ja beim ersten PV offensichtlich der Fall war), warum bestand der Polizist dann darauf, den Ausweis fuer den zweiten, sogenannten qualifizierten PV, zu bekommen?

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Also, um euch das mal zu erklären

 

der einfache PV / formlose PV / unqualifizierte PV ist ein PV, der im Regelfall mdl, ohne Datenerhebung erfolgt

 

der qualifizierte PV / förmliche PV / qualifizierte PV ist ein PV, der im Regelfall mit Datenerhebung, Datenspeicherung und Schriftlage erfolgt

 

Ziel ist es, diesen PV nötigenfalls auch mit einem Gewahrsam - bis zum Ende der Gefahrenlagen - durchzusetzen.

 

 

 

 

Warum zunächst ein einfacher PV erfolgte und dann der qualifizierte?

Ganz einfach: weil es die Rechtslage (die Verfassung) so vorschreibt. Stichwort Verhältnismäßigkeit, geringster Eingriff. Der Staat, die Polizei soll auch den geringsten Eingriff auf die Daten des Bürgers auf das erforderliche Mindestmaß reduzieren. Es werden täglich etliche PV ausgesprochen. Hier jedesmal die Daten zu erheben und zu speichern, kann nicht im Interesse des Bürgers, des Rechtsstaates sein.

 

 

 

 

 

Das begruendet aber in meinen Augen noch immer nicht das barsche und brutale Vorgehen deines Kollegen da, der mit dem Vollbart.

 

Du sagst es: deine Augen.

Wobei es "wurscht" ist, denn die Rechtmäßigkeit ist nicht davon abhängig ob der Cop lieb und nett oder wie im Video fragt.

 

Wenn das was im Video zu sehen ist, der erste kommunikative Versuch einer IDF ist, dann stimme ich dir sogar zu, dass man das hätte kommunikativ freundlicher machen hätte müssen, mit ein paar weiteren Sätzen, wieso, weshalb, warum.

Wenn es "Vorgeplänkere" gab, dann kann das das sogenannte übergelaufene Fass gewesen sein - heißt: der Betroffene wusste genau warum, wieso jetzt solche Forderung kam.

 

  • Egal wie, die Maßnahme ist vollstreckungsfähig. Weggehen ist ungünstig. (sieht man auf dem Video).
  • man muss keinen Ausweis dabei haben. kann man der Polizei sagen. Weggehen ist ungünstig.
  • hat man keinen Ausweis, muss man mdl Angaben machen
  • die Polizei kann alle notwendigen Maßnahmen zur IDF treffen
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Platzverweis a ist in meinen Augen ein einfaches "Verschwinde!" ohne große repressive Maßnahmen in der Hoffnung der Kerl haut ab. Bei Platzverweis b ist es im Prinzip das Gleiche, nur dass in dem Fall die Daten aufgenommen werden um eine eventuelle Anzeige bei nicht nachkommen zu fertigen. Normalerweise werden bei einem PV immer Daten aufgenommen, um den Kräften der Folgeschicht mitteilen zu können, wer die nächsten 24 Stunden in dem betroffenen Gebiet nichts verloren hat.

 

Ich denke dem Clown wurde mehrmals gesagt, er solle sich doch bitte entfernen und die Poliezi nicht behindern, bis es dem bärtigen Kollegen dann gereicht hat. Eventuell wurde er auch mehrfach im Vorfeld schon aufgefordert, den Ausweis zu zeigen. Weiß man nicht, sind meine Vorstellungen dessen, wie es galufen seinkönnte.

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Ziel ist es, diesen PV nötigenfalls auch mit einem Gewahrsam - bis zum Ende der Gefahrenlagen - durchzusetzen.

Ist es nicht eher so, dass der qualifizierte Platzverweis verhindern soll, dass eine Person an einem bestimmten Ort eine Straftat begeht? (z.B. §34 (2) PolG NRW). Also eine Art Aufenthaltsverbot?

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Ziel ist es, diesen PV nötigenfalls auch mit einem Gewahrsam - bis zum Ende der Gefahrenlagen - durchzusetzen.

Ist es nicht eher so, dass der qualifizierte Platzverweis verhindern soll, dass eine Person an einem bestimmten Ort eine Straftat begeht? (z.B. §34 (2) PolG NRW)

 

Oder sich in Gebieten aufhält, in denen man nichts verloren hat (Gefahrenzonen, minderjährige lärmend nachts um zwei auf öffentlichen Plätzen)

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Oder sich in Gebieten aufhält, in denen man nichts verloren hat (Gefahrenzonen, minderjährige lärmend nachts um zwei auf öffentlichen Plätzen)

Und was ist die Rechtsgrundlage z.B. in Hessen? Ich meine es sei §34(2) PolG in NRW.

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  • @HallowFFM, Jein. Im Prinzip erkannt. Nur gibt es beim PV keine repressive Maßnahmen. Das nicht Befolgen ist kein Straftat. Der PV kann aber durchgesetzt werden. Z.B.mit Zwang oder Gewahrsam.
  • @PedroK, Jein. Es gibt auch Aufenthaltsverbote, so wie du es ansprichst. Nur denke ich, dass das in diesem Fall hier eben nicht um ein Aufenthaltsverbot ging, sondern so wie ich es oben dargestellt habe.
  • Nicht jeder PV wird der Folgeschicht übergeben. Alle Formen der PV, die hier angesprochen wurden, können jedoch übergeben werden. Die Frage wäre halt, ob und warum das übergeben werden muss.
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Oder sich in Gebieten aufhält, in denen man nichts verloren hat (Gefahrenzonen, minderjährige lärmend nachts um zwei auf öffentlichen Plätzen)

Und was ist die Rechtsgrundlage z.B. in Hessen? Ich meine es sei §34(2) PolG in NRW.

 

§31 HSOG wäre der Betreffende

 

@ Blaulicht: Ich denke das handhabt jede Dienststelle irgendwo unterschiedlich. Bei uns werden alle im Wachbuch eingetragen. Da aber aufgrund der größes des Bezirks nicht viele anfallen, kann man das machen. In Frankfurt oder Dortmund ist das sicherlich anders.

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@PedroK, Jein. Es gibt auch Aufenthaltsverbote, so wie du es ansprichst. Nur denke ich, dass das in diesem Fall hier eben nicht um ein Aufenthaltsverbot ging, sondern so wie ich es oben dargestellt habe.

Ist der qualifizierte PV denn kein Aufenthaltsverbot? Und falls Nein: Welche sind dann die unterschiedlichen Rechtsgrundlagen?

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Zwar zeigen Umfragen wie der GfK-Vertrauensindex nach wie vor, dass die Institution Polizei ein hohes Ansehen bei mehr als 80 Prozent der Menschen genießt, doch dass diese Zahl leicht sinkt. Und die Polizeigewerkschaften und Vereine wie Keine Gewalt gegen Polizisten beklagen, dass das Klima den Beamten gegenüber feindlicher wird.

Es duerfte mit diesen Quellen auf der Hand liegen, dass dem dann wirklich so ist.

 

Die Gründe dafür sind (IMO) meistens aber eher bei und in der Politik zu suchen, weniger bei der Polizei, die regelmäßig für die Politikverdrossenheit ihren Kopf hinhalten muß, da Politiker idR nicht wirklich greifbar sind.

 

2. Ich weiss nicht, wie es bei anderen ist, bei mir persoenlich ist es jedoch so, dass Auftritte wie die vom Oberlehrer 'Blaulicht' - reflexartige Verteidigung einer jeden Handlung von Polizisten, bei denen Buerger gewalttaetig bearbeitet werden, keine selbstkritische Betrachtung eigener Aussagern, offensichtlich uebersteigertes Selbstverstaendnis, nicht in der Lage, Fragen zu beantworten, aeusserst fragwuerdige Behauptungen und Machtphantasien darstellend - und die einiger hier im Forum unterstuetzend wirkender Kollegen von ihm bei mir ein voellig anderes Bild vom Polizisten, wie ich ihn kannte, erzeugt. Ich weiss aus eigener Erfahrung, dass es solche und solche Polizisten gibt, die Diskussionen hier jedoch lassen den Schluss bei mir aufkommen, dass die negativen so langsam aber sicher Ueberhand nehmen........

Meiner Meinung nach machst Du hier aus einer Mücke einen Elefanten.
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Dass das Video geschnitten ist, wird behauptet.

Nur behauptet? Naja....

 

Ich wuerde mal meinen, es wurde nicht ununterbrochen aufgenommen.

Oh, auf diese Alternative bin ich noch nicht gekommen. Nicht ungeschickt. Ändert aber nichts. Ob nun geschnitten oder unterbrochen aufgenommen, es fehlt was, vllt einiges, vllt entscheidendes. Da darf man sich doch gerne mal fragen, warum denn das Video immer wieder unterbrochen wurde..... ein Schelm, wer Böses dabei denkt.

 

Und ja, ich gebe zu, dass das Video von einem der Polizei nicht gerade freundlich gesinnten Buergter aufgenommen und publiziert wurde.

Aha. Da sind wir ja schon einen Schritt weiter. Und im nächsten könnte man dann vllt auch mal überlegen, ob es diesem der Polizei nicht gerade freundlich gesinnten Bürger vllt sogar bewußt und gewollt in den Sinn kam, das ein oder andere nicht aufzunehmen (oder herauszuschneiden). Über das Warum kann sich sicher jeder selbst so seine Gedanken machen. Wäre ja nicht das erste Mal.

 

Genau aus diesem Grunde sage ich, dass ich es nicht als die alleinige Wahrheit ansehe.

Nö, nicht die alleinige, aber offenkundig ein Teil (D)einer Wahrheit, wie mir scheint.

 

Andererseits haben wir nichts anderes, ausser den offiziellen stellungnahmen der Polizei. Und hier, lieber 'Bluey', muessen wir doch objektiv bleiben und einmal klar und deutlich sagen, dass diese Berichte ganz sicher auch subjektiv sind.

Ein Stück weit sicherlich, obwohl ich meine, daß gerade einer Institution wie der Polizei daran gelegen ist (sein sollte), eben möglichst offen, ehrlich und objektiv die Sachlage darzulegen, da alles andere zu einem Glaubens- und Vertrauensverlust führt. Auch sollte man bedenken, daß in solchen Fällen die Presse sofort den Pressevertretern auf den Füßen steht und möglichst alles ganz genau wissen möchte. Oftmals sogar noch bevor unsere Pressevertreter selbst etwas oder genau wissen, was wie vorgefallen ist. Insofern ist es sicherlich schwierig, eine wirklich objektive Darstellung liefern zu können und auch nicht verwunderlich, wenn ab und an zu späterer Zeit manches korrigiert werden muß.
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  • Es gibt einen qualifizierten PV
  • Es gibt keinen unqualifizierten PV
Ich komme einfach nicht auf den Namen des Users, der hier häufig/ständig über "Wortklauberei" lamentiert. Aber er fällt mir bestimmt noch ein.

 

Wie wär's denn mal zur Abwechslung mit themenbezogenen und qualifizierten Kommentaren?
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@PedroK, ein Platzverweis und ein Aufenthaltsverbot unterscheidet sich letztlich in der Dauer. Früher wurde ein Aufenthaltsverbot über die Rechtsgrundlage des Platzverweis ausgesprochen. Das hatte jedoch der gerichtlichen Prüfung nicht mehr stand gehalten. Da ein PV zeitlich begrenzt ist; bis die konkrete Gefahr (Begriff aus dem Polizeirecht und der Ermächtugungsgrundlage PV) vorüber ist. Ein Aufenthaltsverbot greift anders / stärker ein - nämlich in der zeitlichen Komponetet weitaus länger. Die Rechtsgrundlage musst du dir aus dem jeweiligen Polizeirecht des Landes raussuchen.

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Ziel ist es, diesen PV nötigenfalls auch mit einem Gewahrsam - bis zum Ende der Gefahrenlagen - durchzusetzen.

Ist es nicht eher so, dass der qualifizierte Platzverweis verhindern soll, dass eine Person an einem bestimmten Ort eine Straftat begeht? (z.B. §34 (2) PolG NRW). Also eine Art Aufenthaltsverbot?

 

Und? Wenn sich der Angesprochene aber nicht trollt, so kann (und wird auch) der Platzverweis mit einer Ingewahrsamnahme durchgesetzt werden.
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Da ein PV zeitlich begrenzt ist; bis die konkrete Gefahr (Begriff aus dem Polizeirecht und der Ermächtugungsgrundlage PV) vorüber ist. Ein Aufenthaltsverbot greift anders / stärker ein - nämlich in der zeitlichen Komponetet weitaus länger.

Stimmt. Und was genau ist nun ein qualifizierter PV im Unterschied zum Aufenthaltsverbot? Rein rechtlich?

 

Und? Wenn sich der Angesprochene aber nicht trollt, so kann (und wird auch) der Platzverweis mit einer Ingewahrsamnahme durchgesetzt werden.

Ich versuche, mir eine Meinung zu der Rechtfertigung der Berliner Polizei "qualifizierter PV" zu bilden. Auf genaueres Nachfragen erhalte ich leider Antworten wie:

Die Rechtsgrundlage musst du dir aus dem jeweiligen Polizeirecht des Landes raussuchen.

Kannst Du (@Bluey) mir eventuell qualifiziert helfen? PolG NRW würde mir reichen. Ich meine - wie gesagt -, dass §34(2) die Rechtsgrundlage in NRW bilde.

 

Gruß, Pedro.

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qualifizierter PV im Unterschied zum Aufenthaltsverbot? Rein rechtlich?

Rein rechtlich gibt es nur
  • PV
  • Aufenthaltsverbot
Jetzt gibt es 16 Bundesländer, mit zig Polizeiober- /unterbehörden; unterschiedlichem Sprachgebrauch. Was einen qualifizierten PV von einem (formlosen) PV unterscheidet habe ich dir gesagt. Es mag bestimmt auch Polizeien geben, die unter einem qualif. PV ein Aufenthaltsverbot verstehen. Warum es hier wohl nicht um ein Aufenthaltsverbot, sondern um einen PV mit IDF ging habe ich auch schon dargelegt. Hast du es jetzt verstanden?
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Rein rechtlich gibt es nur

  • PV
  • Aufenthaltsverbot

Na also. Jetzt kommen wir der Sache näher.

 

Warum es hier wohl nicht um ein Aufenthaltsverbot, sondern um einen PV mit IDF ging habe ich auch schon dargelegt.

Du hast bisher in der "Diskussion" verwendet:

 

- einfacher PV

- formloser PV

- qualifizierter PV

- förmlicher PV

 

Jetzt kommt noch "PV mit IDF" dazu. Schwimmst Du noch oder ruderst Du schon?

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Man, wie oft denn noch. Es gibt

  • PV
  • Aufenthaltsverbot
  • Gewahrsam
  • IDF
in der Praxis finden PV oft ohne IDF statt. Ein sogannter 'einfacher PV', formloser, kleiner PV. Liegen die Voraussetzungen für eine IDF vor, kann eine IDF stattfinden, ein Datenabgleich erfolgen, der PV mit Zwang oder Gewahrsam durchgesetzt werden. Im Regelfall jedoch erfolgt ein abgestuften Einschreiten. D.h. wenn ein Gewahrsam zu erwarten ist, wird auf Grund des 'großen Eingriffs' der PV "stärker" angefasst. Ein sog. qualifizierter, förmlicher, großer PV ergeht. Hier erfolgt dann eine Papierlage. Die Daten werden erhoben, gespeichert, es wird ein Vorgang / Bericht im System angleget o.ä. In besonderen Fällen wird / kann auch ein Aufenthaltsverbot ausgesprochen werden. Im konkreten Fall Berliner Fall wird von einem qualifizierten PV gesprochen. So wie die Situation dort ausschaut ist das dort ein PV mit Datenerhebung (IDF).
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... kleiner PV...

... großer PV ...

Noch zwei PV-Formen mehr als

 

- einfacher PV

- formloser PV

- qualifizierter PV

- förmlicher PV

???

 

Ich bin beeindruckt. Gibt's die außer in klein, groß, einfach, formlos, qualifiziert und förmlich auch noch in verschiedenen Farben?

 

Ich wäre übrigens immer noch an der Rechtsgrundlage für einen "qualifizierten/erweiterten PV" interessiert. Wie gesagt: In NRW müsste es IMO §34 (2) PolG sein.

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@PedroK, auch diese Fragen hatte ich bereits beantwortet. Aber gerne nochmal

  • Es gibt 16 Bundesländer, Zoll, BKA, Bundespolizei, Kommunalpolizei; in den einzelnen Polizeibehörden gibt es in jeweiligen örtlichen oder aufgaben bezogenen Bereichen unterschiedliche Abläufe. Es kann also durchaus sein, dass irgendwo auch eine Differenzierung der PV nach Farben erfolgt (PV grün, PV gelb, PV rot). Ich habe hier sogar mal ein dreistufige Aufteilung vorgenommen - anders aslo oben, wo wir nur in zwei PV Stufen aufgeteilt haben. Durchaus möglich und denkbar
  • die Rechtsgrundlage sagte ich auch: Polizeigesetz. Dort erfolgt beim PV keine solche Trennung. Das Recht unterscheidet nur zwischen Platzverweis und Aufenthaltsverbot.
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Mit anderen Worten: Du hast keinen blassen Schimmer, was die Berliner Polizei mit dem "qualifizierten PV" meinte und was die Rechtsgrundlage dafür sein könnte. Sie unterscheiden ja in ihrer Pressemitteilung explizit zwischen "PV" und "qualifiziertem PV":

Ein Polizist wollte die Personalien des jungen Mannes feststellen, um ihm dann einen so genannten qualifizierten Platzverweis auszusprechen.

Hervorhebung von mir.

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Ich hab mal gegoogelt

  • ASOG Berlin 29 Absatz 1
Wie gesagt, ein Aufenthaltsverbot sehe ich in dem Video nicht. Sondern nur einen qualifizierten PV.

Mit anderen Worten, ich weiß sogar was das ist und versuche es dir zu erklären. Nimm es an oder nicht - Recht habe ich.

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Ich denke kaum, dass dort die Voraussetzungen für ein Aufenthaltsverbot vorlagen. Hiermit meine ich speziell

  • Tatbestand der Ermächtligungsgrundlage
  • Verhältnismäßigkeit (Erforderlichkeit)
Zumal denke ich, dass in der Pressemitteilung der Berliner Polizei dann auch von einem Aufenthaltsverbot gesprochen worden wäre. Es gibt jedoch auf Grund der Lage (das was da los war) keinen Grund für ein Aufenthaltsverbot (speziell da das AV ja zeitlich ganz andere Maßstäbe setzt als der PV). Ein PV nach Absatz 1 macht schon Sinn. Und da der wohl nicht befolgt wurde einen qualifizierten PV zu erlassen macht auch Sinn - schließlich ist das dann die Vorstufe des Gewahrsam.
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Ich denke kaum, dass dort die Voraussetzungen für ein Aufenthaltsverbot vorlagen.

Das sehe ich auch so.

 

Und da der wohl nicht befolgt wurde einen qualifizierten PV zu erlassen macht auch Sinn - schließlich ist das dann die Vorstufe des Gewahrsam.

Du hast immer noch nicht zu erklären vermocht, was denn - rechtlich - nun so ein qualifizierter PV sein soll.

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Doch, das habe ich schon erklärt. Aber gerne nochmal: ein einfacher und ein qualifizierter PV ist rechtlich das gleiche. Ein PV! Hier ASOG Berlin 29 Abs 1. Die IDF dann auf Grund des Polizeirecht, gleiches für Datenabgleich und Speicherung (müsstest du mal googlen).

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Wie gesagt, ein Aufenthaltsverbot sehe ich in dem Video nicht. Sondern nur einen qualifizierten PV.

Einmal mehr wage ich es, mich einzumischen: Wo siehst du in dem Video einen qualifizierten PV?

 

Mit anderen Worten, ich weiß sogar was das ist und versuche es dir zu erklären. Nimm es an oder nicht - Recht habe ich.

Ich meine, dass du dich mit den letzten drei Worten selbst disqualifizierst - denk mal darueber nach.....

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