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Auch Polizisten sind nur Menschen


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Was ist wenn das Hinterrad ausfällt?

Zu einem hohen Prozentsatz schlägt man hin.

 

 

Längere Bremsungen bei Bergabfahrten sind der Bremsleistung der Rücktrittbremse auch nicht zuträglich. Die entstehende Hitze kann den Rücktritt sogar dauerhaft schädigen.

Das ist kein Ausfall des Laufrades sondern der Bremse - und genau dafür gibt es ja die Vorschrift, zwei unabhängige Bremsen zu haben. Am "einfachsten" führt man einen Ausfall des Rücktritts übrigens durch einen Riss der Kette herbei. Andere Totalausfälle durch Schäden am Laufrad kommen bei Stempelbremsen vor sog. Kackeschiebern, wenn die Luft aus dem Reifen ist. Betrifft aber keine Hinterräder und auch immer nur eine Bremse.

 

Kommt dann noch, wie das bei Fahrrädern gerne vorkommt, noch eine "8" in der Felge hinzu, ist die Bremswirkung der Felgenbremse auch deutlich reduziert.

Widerspruch. Entweder dreht das Rad noch frei zwischen den Bremsbelägen oder schleift an denselben. Reduziert ist die Bremsleistung nicht und schon gar nicht deutlich. Im schlimmsten Fall bremst das Rad permanent.

Felgenbremsen sind so gelagert, dass sie um die Laufradsenkrechte schwingen können. Entweder an den Cantilever-Sockeln oder am Zentrallager im Hinterbau oder der Gabel. Eine Ausnahme sind aber hydraulische Felgenbremsen, die sind fix montiert.

Wie dem auch sei, mir ist kein Szenarion erdenklich, dass Hinterradschäden als Ursache von zwei unterschiedlichen Bremsausfällen ohne Ausfall des Hinterrades an sich taugen würde.

Felgenbruch, Nabenschaden.. sowas kommt vor, aber führt auch ohne Bremse zu einer ausreichenen bis sofortigen Verzögerung. ;)

 

Und noch ganz nebenbei: Auf dem Bild des Delinquenten im Artikel hat das Rad eine Vorderbremse. Wenn es das gleiche Rad ist bzw. es nicht nachträglich umgerüstet wurde, schätze ich, dass einfach nur der Bremshebel auf die andere Seite gelegt wurde, was Sinn ergibt, wo da doch ein Arm wäre...

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Kön-nen; Wol-len. Aber wozu ist das in dem Zusammenhang wichtig?

Ey Alda, mussu heut nich mehr. Is alles bunt. Kannsu reden wie Du wills, weissu?! Schlimm ist, daß heutzutage auch schon solche, die eigentlich nur mit Deutsch aufwachsen, keinen Migrationshinter

Hallo, Blaulicht, Polizeibeamte, die ganz bewusst Unschuldige wegen einer angeblichen Straftat zur Anzeige bringen, um dadurch echte oder angebliche Zielvorgaben zu erfüllen, begehen ganz bewusst Stra

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Der § 65 StVZO ist da nicht eindeutig.

Welcher Teil der StVZO stützt Deine Interpretation mit den zwei Rädern?

§ 65 Bremsen

...Fahrräder müssen zwei voneinander unabhängige Bremsen haben. ...

Wenn man der Meinung ist das der Reifen ein Teil von der Bremse ist, könnte man zu dem Schluß kommen, dass sich zwei Bremsen nicht den gemeinsamen Reifen teilen dürfen.

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Wie du an der Diskussion siehst ist das nicht so eindeutig.

Wie ich von der Technik her weiss, ist das eindeutig, in der Mathematik wuerde man eineindeutig sagen. Du darfst mich aber gerne mal korrigieren, indem du erklaerst, wie man eine Ruecktrittbremse vom Handhebel aus bedient......

 

Da bin ich aber gespannt, wo geschrieben steht, daß das so sein darf.

Der § 65 StVZO ist da nicht eindeutig.

Auch hier sagt der Mathematiker eineindeutig: Zwei unabhaengig voneinander wirkende Bremsen...... Aber erklaer mal, wo steht geschrieben, dass eine Bremse auf das Hinterrad und die andere auf das Vorderrad wirken muss?

 

Die Deutsche Verkehrswacht sieht das jedenfalls anders, aber ähnlich wie ich

Das ehrt dich, aber diese Organisation hat nicht im Geringsten irgendeinen gesetzgebenden Charakter....

 

Die Deutsche Verkehrswacht (DVW) gehört zu den ältesten und größten Bürgerinitiativen Deutschlands. Seit ihrer Gründung 1924 arbeitet sie für mehr Sicherheit und weniger Unfälle auf unseren Straßen – heute mit mehr als 60.000 ehrenamtlich Engagierten.

Quelle

 

Daraus folgt: Was die schreiben, hat hoechstens empfehlenden Charakter, als Polizist solltest du also deine Bussgeld- oder Verwarnungsgeldentscheidungen tunlichst nicht darauf basieren.

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Und noch ganz nebenbei: Auf dem Bild des Delinquenten im Artikel hat das Rad eine Vorderbremse. Wenn es das gleiche Rad ist bzw. es nicht nachträglich umgerüstet wurde, schätze ich, dass einfach nur der Bremshebel auf die andere Seite gelegt wurde, was Sinn ergibt, wo da doch ein Arm wäre...

Mal davon abgesehen das ein Bremssystem am Auslösehebel beginnt, und beim Reifen endet, und somit, um voneinander unabhängig zu sein, zwei Räder bedarf, wie zeigt ein Einarmiger an wenn er nach links oder recht abbiegen will? Hat er die vom Gesetzgeber verlangten körperlichen Voraussetzungen überhaupt um zu radeln?

 

MfG.

 

hartmut

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Moin Moin

 

 

 

Nö. Er stellt die Rechtslage dar.

Stellt er nicht. Er stellt nicht belegte Behauptungen auf.

Es gibt in dieser Hinsicht (noch) keine Rechtslage.

Aber der geschilderte Fall böte die Möglichkeit die Grundlage zu schaffen.

 

 

Welcher Teil der StVZO stützt Deine Interpretation mit den zwei Rädern?

 

Welcher Teil der StVZO stützt die Interpretation mit einem Rad?

 

 

IMO irrelevantes Ge-Sobbel.

 

Dieser Argumentationsnotstand disqualifiziert dich als ernstzunehmenden Diskussionspartner und zeigt eindrücklich, daß deine geistige Entwicklung in einer frühkindlichen Phase keine Fortschritte gemacht hat.

Du sinkst in meiner Achtung.

 

 

 

 

Wenn man der Meinung ist das der Reifen ein Teil von der Bremse ist, könnte man zu dem Schluß kommen, dass sich zwei Bremsen nicht den gemeinsamen Reifen teilen dürfen.

 

Ich hatte zwar vom Rad und nicht vom Reifen geschrieben, aber vom Prinzip her bin ich dieser Meinung.

 

 

... in der Mathematik wuerde man...

Auch hier sagt der Mathematiker ...

 

Wir sind hier nicht in der Mathematik.

 

 

 

 

Aber erklaer mal, wo steht geschrieben, dass eine Bremse auf das Hinterrad und die andere auf das Vorderrad wirken muss?

Mir scheint, wir drehen uns im Kreis.

Wo steht denn geschrieben, daß sich zwei Bremsen ein Rad teilen dürfen und damit als unabhängig voneinander gelten?

 

Daß die Verkehrswacht keinen gesetzgebenden Charakter hat, ist natürlich bekannt.

Einwende gegen den Link waren vorhersehbar. Danke, daß ich mich aufs Forum verlassen kann.

 

 

Verkehrsrichter hatten wohl bisher nicht über unabhängige Bremsen beim Fahrrad zu entscheiden.

Wohl aber Verwaltungsrichter, die indirekt Vorderrad- und Hinterradbremsen als unabhängige Bremsen sehen.

Ich wollte diese Urteile nicht einbringen - aber nun denn.

Da es sich, wie immer, um Einzelfallurteile handelt, sind sie nicht komplett auf den hier vorliegenden Fall übertragbar.

 

In beiden Fällen geht es um die Rechtmäßigkeit der Sicherstellung von Bahnrädern (diese Fixie Dinger), daher Verwaltungsrecht.

Die Gerichte haben Aussagen zur Verkehrssicherheit und Konformität zur StVZO getroffen.

Beide Fahrräder hatten nur eine starre Hinterradnabe und keine Vorderradbremse. Also gar keine Bremse, die rechtlich akzeptiert wurde.

 

"

Das klägerische Fahrrad ist nicht verkehrssicher im Sinne der StVZO, da es nicht über zwei voneinander unabhängige Bremsen verfügt. Selbst wenn der Kläger eine Bremse für das Vorderrad anbrächte, würde dies nicht ausreichend sein, um das Bahnrad in einen verkehrssicheren Zustand zu versetzen...

"

 

 

 

VG Köln: 20 K 1596/10

http://www.justiz.nrw.de/nrwe/ovgs/vg_koeln/j2011/20_K_1596_10urteil20110512.html

 

VG Berlin: 1 K 927.09

http://www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de/jportal/portal/t/dal/bs/10/page/sammlung.psml;jsessionid=82A2235BC4C66BFD6BA6644BED7E86B6.jp45?pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&js_peid=Trefferliste&documentnumber=1&numberofresults=1&fromdoctodoc=yes&doc.id=JURE100063259&doc.part=L&doc.price=0.0#focuspoint

 

Die Urteile sind sicher nicht eindeutig, aber zwischen den Zeilen ist eine Marschrichtung erkennbar.

 

 

 

Gruß

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Mal davon abgesehen das ein Bremssystem am Auslösehebel beginnt, und beim Reifen endet, und somit, um voneinander unabhängig zu sein, zwei Räder bedarf,[....]

Das ist so nicht richtig, 'hartmut'! Unabhaengig voneinander heisst nichts anderes, als dass es zweier Ausloese- und zweier Uebertragungsmechanismen bedarf, nichts weiter.

 

....wie zeigt ein Einarmiger an wenn er nach links oder recht abbiegen will? Hat er die vom Gesetzgeber verlangten körperlichen Voraussetzungen überhaupt um zu radeln?

Er koennte z.B. die Seite, auf der der Arm fehlt, beim Richtungswechsel mit dem Bein anzeigen. Des weiteren bleibt zu fragen, ob der Gesetzgeber ueberhaupt vorschreibt, dass beim Radeln eine Anzeige des Fahrtrichtungswechsel zwingend notwendig ist...... Und dann gibt es da auch noch die Ausnahmegenehmigung......

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Mir scheint, wir drehen uns im Kreis.

Wo steht denn geschrieben, daß sich zwei Bremsen ein Rad teilen dürfen und damit als unabhängig voneinander gelten?

Mich deucht, du drehst dich hier im Kreise und findest den Ausgang nicht mehr......

 

Wenn der Gesetzgeber zwingend die Wirkung auf beide Raeder verlangt haette, dann haette er das auch so formuliert. Er verlangt aber "nur" unabhaengige Bremsen, das ist mit verschiedenen Ausloesern und Wirkungswegen eindeutig gegeben, basta!

 

Daß die Verkehrswacht keinen gesetzgebenden Charakter hat, ist natürlich bekannt.

Einwende gegen den Link waren vorhersehbar. Danke, daß ich mich aufs Forum verlassen kann.

Bitte sehr! Fragt sich nur, warum du diesen Link ueberhaupt anbringst, wenn dir von vornherein klar ist, dass er nichts taugt, um deine Argumentation auch nur ansatzweise zu stuetzen?

 

In beiden Fällen geht es um die Rechtmäßigkeit der Sicherstellung von Bahnrädern (diese Fixie Dinger), daher Verwaltungsrecht.

Und beide Faelle sind eindeutig und koennen auch nicht fuer deine Argumentation her halten. Sie haben naemlich keine einzige Bremse installiert - und das Teil mittels der starren Nabe zu bremsen, bedarf reichlicher Uebung. Allerdings, wenn man es kann, ist es sehr wirkungsvoll. Ich hatte neulich mal Gelegenheit, so ein Teil aus zu probieren und lag mehrmals fast auf der Schnauze. Im Strassenverkehr - schon gar nicht hier in HK - wuerde ich damit wirklich erst teil nehmen, wenn ich sicher bin, das Ding zu beherrschen. Und wenn mich dann die Polizei abstraft wegen der fehlenden Bremsen, dann wuerde ich nicht mal meckern koennen.....

 

Die Urteile sind sicher nicht eindeutig, aber zwischen den Zeilen ist eine Marschrichtung erkennbar.

Sie haben nichts, aber auch gar nichts, mit dem hier diskutierten Sachverhalt zu tun!

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Das ist so nicht richtig, 'hartmut'! Unabhaengig voneinander heisst nichts anderes, als dass es zweier Ausloese- und zweier Uebertragungsmechanismen bedarf, nichts weiter.

Zwei Systeme die unabhängig voneinander wirken, können nicht gemeinsam etwas nutzen.

 

Er koennte z.B. die Seite, auf der der Arm fehlt, beim Richtungswechsel mit dem Bein anzeigen. Des weiteren bleibt zu fragen, ob der Gesetzgeber ueberhaupt vorschreibt, dass beim Radeln eine Anzeige des Fahrtrichtungswechsel zwingend notwendig ist...... Und dann gibt es da auch noch die Ausnahmegenehmigung......

Hast recht, der §9 StVO wurde abgeschafft, und seitdem wird auch von Kfz nicht mehr geblinkt.

Sag mal, sind wir hier im Kindergarten oder im Zirkus?

 

MfG.

 

hartmut

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Moin Moin

 

 

Fragt sich nur, warum du diesen Link ueberhaupt anbringst, wenn dir von vornherein klar ist, dass er nichts taugt, um deine Argumentation auch nur ansatzweise zu stuetzen?

Bist du in der Lage einen Link zu liefern, der auch nur Ansatzweise oder empfehlend deine These stützt?

 

Ich hab immerhin eine Empfehlung und zwei Urteile geliefert, die zumindest die Marschrichtung für Vorderrad- und Hinterradbremse aufzeigen.

Von euch kamen bisher nur Behauptungen - basta.

 

Gruß

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Zwei Systeme die unabhängig voneinander wirken, können nicht gemeinsam etwas nutzen.

Voelliger Unsinn, 'hartmut'! Was ist bei einem Krankenhaus, hat da die Notstromversorgung - die unabhaengig von der Hauptstromversorgung zu sein hat - extra Leitungen in die OP-Bereiche? Sind alle elektrische Leitungen doppelt verlegt, oder gilt das nur fuer die Einspeisung ins Haus?

 

Hast recht, der §9 StVO wurde abgeschafft, und seitdem wird auch von Kfz nicht mehr geblinkt.

Sag mal, sind wir hier im Kindergarten oder im Zirkus?

In deinem Falle denke ich eher, im Altenheim, mit lauter senilen Rechthabern. Wer sprach vom blinken von KfZ? Ich meine, wir diskutieren hier Fahrraeder....... Und nein, 'hartmut', auch der Paragraph 9 der StVO verlangt nicht zwingend den Arm zu Deutlichmachung des Abbiegewunsches......

 

Bist du in der Lage einen Link zu liefern, der auch nur Ansatzweise oder empfehlend deine These stützt?

 

Ich hab immerhin eine Empfehlung und zwei Urteile geliefert, die zumindest die Marschrichtung für Vorderrad- und Hinterradbremse aufzeigen.

Von euch kamen bisher nur Behauptungen - basta.

Du hast einen eindeutigen Paragraphen als Link geliefert bekommen. Wenn du den nun auslegen moechtest, wie du es willst, dann ist das allein deine Sache. Du kannst dich aber mit 'hartmut' zusammen tun, der scheint auf derselben Welle zu schwimmen.

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Hier findet sich ein nettes Schreiben des bayerischen Staatsministeriums des Inneren - es dreht sich um ein Einrad. Daraus:

 

Einradfahren im Straßenverkehr

Sehr geehrter Herr Strößner,

nach Abstimmung mit dem für die fahrzeugtechnischen Fragen zuständigen Bayer. Staatsministerium für Wirtschaft, Verkehr und Technologie kommen wir nunmehr auf Ihr Schreiben zurück.

Das von Ihnen beschriebene und auf dem übersandten Lichtbild gezeigte Fahrzeug kann unter den Voraussetzungen der §§ 63 - 67 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) als Fahrrad eingeordnet werden: ...

 

 

Und hier ist das Wiener Übereinkommen über den Straßenverkehr zu finden (IMO auch von D ratifiziert). Daraus:

 

ein Fahrzeug gilt als «im internationalen Verkehr» im Hoheitsgebiet eines Staates, wenn

i) es einer natürlichen oder juristischen Person gehört, die ihren ordentlichen Wohnsitz ausserhalb dieses Staates hat;
ii) es in diesem Staat nicht zugelassen ist, und
iii) es vorübergehend in diesen Staat eingeführt wird; dabei steht es jedoch jeder Vertragspartei frei, es abzulehnen, ein Fahrzeug als «im internationalen Verkehr» befindlich anzusehen, das ohne nennenswerte Unterbrechung, deren Dauer sie festsetzen kann, länger als ein Jahr in ihrem Hoheitsgebiet geblieben ist.

Art. 44
1. Fahrräder ohne Motor im internationalen Verkehr müssen:
a) eine wirksame Bremse haben;

 

Ein ausländisches Fahrrad ist also mit einer Bremse verkehrssicher ( je nach Regelung aber nur ein Jahr lang) - ein deutsches nicht. Leider gibt es Polizisten, die derlei Schwachsinn willfährig durchzusetzen versuchen.

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Zwei Systeme die unabhängig voneinander wirken, können nicht gemeinsam etwas nutzen.

Demnach wären zwei unabhängige Bremsen am Fahrrad unmöglich, da beide vermutlich in irgendeiner Form den Rahmen des Fahrrades "nutzen" (Anker u.ä. ausgenommen).

 

Gruß, Pedro.

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Mal davon abgesehen das ein Bremssystem am Auslösehebel beginnt, und beim Reifen endet

Ach. Pedale zählen also als Auslösehebel und Naben sind Reifen?

 

und somit, um voneinander unabhängig zu sein, zwei Räder bedarf

Selbst wenn das, was Du oben geschrieben hast, richtig wäre (was ja nicht der Fall ist), wäre die Schlussfolgerung immmer noch falsch. Von zwei Rädern steht schlicht nichts in der StVO.

 

wie zeigt ein Einarmiger an wenn er nach links oder recht abbiegen will?

Die Richtungsanzeigeproblematik ist schon lange gelöst, dafür haben die Einarmigen eine Winkerkelle in entsprechender Halterung.

 

Hat er die vom Gesetzgeber verlangten körperlichen Voraussetzungen überhaupt um zu radeln?

Ja klar. Bekanntermaßen verlangt der Gesetzgeber an körperlichen Voraussetzungen keine Arme, sondern nur einen Hintern zum auf-dem-Sattel-sitzen.

 

 

Stellt er nicht. Er stellt nicht belegte Behauptungen auf.

Ah ja. Wo ist der Beleg für Deine Behauptung, seine völlig korrekte Schlußfolgerung aus dem Gesetzestext sei fehlerhaft?

 

Es gibt in dieser Hinsicht (noch) keine Rechtslage.

Doch, die gibt es: den Gesetzestext. Es gibt allerdings bisher kein Urteil, welches Deine Interpretation stützen würde.

 

Aber der geschilderte Fall böte die Möglichkeit die Grundlage zu schaffen.

Wie gesagt: die Grundlage ist vorhanden. Man könnte also höchstens eine gerichtliche Interpretation herbeiführen.

 

Welcher Teil der StVZO stützt die Interpretation mit einem Rad?

Gegenfragen ohne Beantwortung der an Dich gerichteten Frage sind unhöflich, nicht förderlich für die Disksussion und i.d.R. der Nachweis dafür, daß der Gegenfragende keine Antwort weiß (ich erspar mir das Zitieren Deiner Aussage zum Argumentationsnotstand, auch wenn die sich schon fast aufdrängt).

 

Aber extra für Dich: der Gesetzestext ist eindeutig. Von zwei Rädern ist erkennbar nicht die Rede.

 

Mir scheint, wir drehen uns im Kreis.

Ja, scheint so. Das liegt daran, daß Du behauptest und auf Nachfragen nicht antwortest.

 

Wo steht denn geschrieben, daß sich zwei Bremsen ein Rad teilen dürfen und damit als unabhängig voneinander gelten?

Nirgends. Nochmal, mit der Bitte um Beantwortung: wo steht, daß das verboten ist?

 

Daß die Verkehrswacht keinen gesetzgebenden Charakter hat, ist natürlich bekannt.

Einwende gegen den Link waren vorhersehbar. Danke, daß ich mich aufs Forum verlassen kann.

Jetzt wird es lächerlich. Wenn Du Dich auf einen Beitrag berufst, wirst Du damit leben müssen, daß dieser Beitrag gelesen und ggf. kritisiert wird. Das ganz besonders dann, wenn er falsche Aussagen enthält. Auf die zutreffende Kritik dann mit War ja klar, ey zu reagieren, könnte man als Argumentationsnotstand im Sobbel'schen Sinne bezeichnen.

 

Ich wollte diese Urteile nicht einbringen - aber nun denn.

Si tacuisses... Du hättest es besser lassen sollen. Aus den verlinkten Urteile sind nicht mal mit allergrößten juristischen Klimmzügen auch nur ansatzweise irgendwelche Aussagen á la

Wohl aber Verwaltungsrichter, die indirekt Vorderrad- und Hinterradbremsen als unabhängige Bremsen sehen.

abzuleiten.

 

Da es sich, wie immer, um Einzelfallurteile handelt, sind sie nicht komplett auf den hier vorliegenden Fall übertragbar.

Auch falsch. Sie sind nicht übertragbar, weil sie exakt nichts mit dem hier diskutierten Fall zu tun haben. Das hast Du sogar selber richtig erkannt:

Also gar keine Bremse, die rechtlich akzeptiert wurde.

 

Die Urteile sind sicher nicht eindeutig, aber zwischen den Zeilen ist eine Marschrichtung erkennbar.

Die Urteile sind absolut eindeutig und die Marschrichtung wird in beiden Urteil glasklar formuliert, im Urteil des VG Berlin sogar im Leitsatz: die Dinger stellen im geschilderten Zusatnd eine Gefahr für die Sicherheit im öffentlichen Straßenverkehr dar.

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Zwei Systeme die unabhängig voneinander wirken, können nicht gemeinsam etwas nutzen.

Du siehst doch, daß sie das können.

 

Hast recht, der §9 StVO wurde abgeschafft

Was wäre denn der dort geforderte Fahrtrichtungsanzeiger beim Fahrrad?

 

Sag doch mal: dürfen Einarmige nicht Rad fahren?

 

 

@HarryB

PLONK

Immerhin wissen wir jetzt, wo Du bist:

Kindergarten

(ich entschudlige mich in aller Form bei allen Kindergärten, der Ausdruck ist nur symbolhaft gemeint)

 

 

Harry, da du angeblich immer alles besser weißt

Du bist der einzige, der behauptet, daß das angeblich so ist. Wobei: seine Trefferquote ist höher als Deine. Das ist allerdings keine Leistung.

 

hier mal mein Einwand

Das ist kein Einwand, sondern ein Küchenabreißkalenderspruch. Und der ist auch noch daneben, zumindest, wenn man die deutsche Sprache kennt.

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Hier was vom Zweirad-Industrie-Verband aus einem Vortrag. Falls überhaupt einer Interessen an einer Diskussion hat. Der Rest darf weiter im Kindergarten sich austoben.

§ 4: Bremsen

Zwei voneinander unabhängige Bremsen

Eine auf Vorder-und eine Bremse auf Hinterrad wirkend

Räder auf derselben Achse über gemeinsame Betätigungseinrichtung

Im Neuzustand muss mindestens ISO 4210 erfüllt werden

Im Verkehr befindliche: Spezielle Werte

Fahrräder mit mehr als 2 Räder: Feststelleinrichtung erforderlich

http://www.fahrrad-forum.info/details/items/57.html?file=tl_files/Fahrrad-Forum/vortraege/pdf/06_HB_neuberger_richtl.pdf

 

MfG.

 

hartmut

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Wenn die Richtlinien erfüllt sind darf sich der Hersteller das CE Zeichen aufkleben. Das hat aber nichts damit zu tun ob die Gestzliche Norm eingehalten wird. Ähliches gilt auch für Fahrradanhänger und ab wann die gebremst sein müssen.

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Hier was vom Zweirad-Industrie-Verband aus einem Vortrag.

Das hat den gleichen Stellenwwert wie der oben verlinkte Verkehrswacht-Wunschzettel.

 

Falls überhaupt einer Interessen an einer Diskussion hat.

Das Interesse hast Du ja sicherlich. Aber warum ignorierst Du dann genauso beharrlich sämtliche Nachfragen zu Deinen Behauptungen wie die Tatsache, daß es hier um die Rechtslage geht und nicht um das, was möglicherweise als wünschenswert angesehen werden kann? Mit beiden ordnest Du Dich selbst in diese Gruppe ein:

Der Rest darf weiter im Kindergarten sich austoben.

 

Fakt ist nun mal: es gibt erkennbar keine rechtliche Grundlage, aufgrund derer gegen den Einarmigen vorgegangen werden konnte. Das sehen ganz offenkundig auch die Verantwortlichen der Kölner Polizei so, die sich entschuldigt und das Bußgeld zurückgezahlt haben.

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Dann löst euch doch mal davon, wie unabhängig von ein anderer definiert ist und denkt daran, was denn sinnvoll wäre. Man benötigt zwei Bremssysteme. Ein Hebel könnte brechen, also müsste jedes System einen eigenen Bremshebel haben (ja Biber: oder einen Hebel und eine Rücktrittbremse-> Kindergarten). Wo soll den nun gebremst werden? Für die die sagen pro Rad jeweils ist die Frage beantwortet. Was aber ist bei denen, die meinen dass ein Rad reiche. Vorderrad oder Hinterrad?

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Hier was vom Zweirad-Industrie-Verband aus einem Vortrag. Falls überhaupt einer Interessen an einer Diskussion hat. Der Rest darf weiter im Kindergarten sich austoben.

 

Möchte jemand mein (einigermaßen bremsbares) Dreirad gegen ein meerblaues Sandschäufelchen und ein ferkelrosa Eimerchen tauschen? Als Zugabe gäbe es noch einen seegrasgrünen Sandrechen, dem jedoch ein Zahn fehlt..... Gerne auch per PN.

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Möchte jemand mein (einigermaßen bremsbares) Dreirad gegen ein meerblaues Sandschäufelchen und ein ferkelrosa Eimerchen tauschen? Als Zugabe gäbe es noch einen seegrasgrünen Sandrechen, dem jedoch ein Zahn fehlt.....

Gern. Hast so eins oder so eins oder doch eher ein solches?

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Gern. Hast so eins oder so eins oder doch eher ein solches?

 

 

Das dritte Bild (der Goliath) - das ist wirklich spannend, zumal meine rehbraunäugige (künftige) Verlobte heute beim Mittagstisch davon sprach, dass sie an einen cremeweißen Pickup als Werbeträger für Ihren (Hobby-)Internetshop dächte....

 

Apropos Dreirad: wie wäre es damit? Kann beim Generalimporteur (located nearby to our village) für unschlappe Eur 590,00 (inkl. 700 Km) gemietet werden, wobei (beim Fahren) ein Helmchen getragen werden müsste.....

 

Irgendwie bin ich jetzt in´s OT abgedriftet und hoffe inständig darauf, keinen Ordnungsruf von @Blaulicht zu erhalten.....

 

Andererseits könnte ich über die Begegnung mit den zwei Ordnungshütern berichten, die mich gestern in ein (gebührenfreies) Gespräch verwickelten, weil ich ohne Kennzeichen mit dem Trekker auf öffentlchen Straßen zugange war. Das wäre jedoch Ontopic und daher völlig unpassend, irgendwie.

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Dank Hartmuts Beitrag #4317 bin ich auf die folgende Verordnung gestoßen. Dank auch an Blaulichts Beitrag #4279 und Sobbels Hinweis (# finde ich auf die Schnelle nicht) das diesbezüglich die StVZO zu allgemein gefasst ist* und allen anderen die sich an der Problemlösung beteiligt haben.

 

Verordnung über die technische Ausrüstung von Fahrrädern (Fahrrad-Ausrüstungs-Verordnung - FAusrüstV)

 

§ 4 Bremsen

(1)Fahrräder müssen mit zwei voneinander unabhängigen Bremsen ausgerüstet sein, von denen jeweils eine auf das Vorderrad oder die Vorderräder und eine auf das Hinterrad oder die Hinterräder wirken. Räder an derselben Achse müssen gemeinsam über eine Betätigungseinrichtung gebremst werden können.

(2)Im Neuzustand müssen die Bremsen mindestens der internationalen Norm ISO 4210:1996 entsprechen*. Ein Händler darf ein neues Fahrrad nur verkaufen, wenn es mit Bremsen nach Satz 1 ausgerüstet ist.

(3)Ein Fahrrad darf im Straßenverkehr nur in Betrieb genommen werden, wenn die Bremsen so beschaffen sind, dass der Bremsweg aus einer Geschwindigkeit von

  • 1. 25 km/h mit trockener Bremse beim Betätigen

    • a) beider Bremsen 7,00 m,

    • b) nur der hinteren Bremse 15,00 m,

  • 2. 16 km/h mit nasser Bremse beim Betätigen

    • a) beider Bremsen 9,00 m,

    • b) nur der hinteren Bremse 19,00 m nicht übersteigt. Pro Person ist eine Masse von 75 kg zugrunde zu legen. Bremsen von Fahrrädern mit mehr als einem Sitz müssen diesen Anforderungen auch bei Besetzung aller Sitze genügen. amtlicher Hinweis: Die Norm ISO 4210: 1996 ist im Beuth-Verlag GmbH, Berlin, erschienen und beim Deutschen Patent- und Markenamt in München archivmäßig gesichert niedergelegt

 

Eine Ordnungswidrigkeit liegt aber nicht vor.

 

 

§ 16 Ordnungswidrigkeiten

Ordnungswidrig im Sinne des § 24 des Straßenverkehrsgesetzes handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig

  • 1. entgegen § 4 Abs. 2 Satz 2 ein Fahrrad verkauft,

  • 2. entgegen § 4 Abs. 3 oder 4, § 6 Abs. 12, § 7 Abs. 1, § 8 oder § 11 Abs. 3 ein Fahrrad oder einen Fahrradanhänger im Straßenverkehr in Betrieb nimmt,

  • 3. entgegen § 6 Abs. 10 Nr. 2 Satz 3 einen Scheinwerfer oder eine Schlussleuchte auf Verlangen nicht vorzeigt oder nicht aushändigt,

  • 4. entgegen § 9 Abs. 1 oder 2, § 12 oder § 14 Abs. 3 ein Fahrrad, einen Fahrradrahmen, einen Fahrradanhänger oder ein Fahrzeugteil nicht oder nicht richtig kennzeichnet oder

  • 5. entgegen § 14 Abs. 2 ein Fahrzeugteil gewerbsmäßig feilbietet, veräußert oder verwendet.

 

Für mich ist das Problem gelöst da offen bleiben kann, ob unabhängige Bremsen auf ein Rad oder auf das Vorderrad und Hinterrad verteilt, deffiniert werden muß. Ich bleibe bei meiner Meinung das auch Unabhänigkeit vorliegt, wenn beide Bremsvorrichtungen unabhängig auf ein Rad wirken. Für mich ergibt sich das aus dem Satzbau.

 

*FAusrüstV

Die geltenden Vorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) über die technischen Anforderungen an Fahrräder und Fahrradanhänger sind sehr allgemein gefasst. Im Interesse einer höheren Verkehrssicherheit sollen diese konkretisiert sowie in einer eigenständigen Verordnung, losgelöst von der StVZO zusammengefasst und ergänzt werden. Die wichtigsten Neuregelungen sind u. a. die Einführung

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Harry, da du angeblich immer alles besser weißt ; hier mal mein Einwand

  • Man funkt auf der gleichen Welle - aber man schwimmt nicht auf ihr.

Bitte hoere mit dem blaulichtern auf...... Es muss schon ein 'Blaulicht' sein, der da meint, eine Funkwelle mit einer Welle im See/Meer/Fluss gleich setzen zu koennen......

 

@HarryB

PLONK

Du weisst also nicht mehr weiter, oder faellt es dir schwer, zuzugeben, dass du dich geirrt hast?

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Hier was vom Zweirad-Industrie-Verband aus einem Vortrag. Falls überhaupt einer Interessen an einer Diskussion hat. Der Rest darf weiter im Kindergarten sich austoben.

Nun, im Kindergarten, wie du es nennst, komnmen offensichtlich dezidiertere Meinungen zusammen, als du sie aus dem Altenheim ertoenen laesst. Haettest du doch bloss mal deinen Link ordentlich und aufmerksam gelesen - und auch verstanden, dann waere dir ein solcher Fauxpas nicht schon wieder passiert, 'hartmut'.....

 

Da steht naemlich auf der Folie Nr. 6, unter Technische Anforderungen an Fahrraeder: 1. Strassenverkehrs-Zulassungs-Vorschriften in der StVZO.... Und dann werden Paragraphen aufgefuehrt, die mit der StVZO wohl nicht im Geringsten etwas zu tun haben. Bist du ganz sicher, dass du da nicht das Skript einer Kabarettveranstaltung verlinkt hast?

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Dann löst euch doch mal davon, wie unabhängig von ein anderer definiert ist und denkt daran, was denn sinnvoll wäre. Man benötigt zwei Bremssysteme. Ein Hebel könnte brechen, also müsste jedes System einen eigenen Bremshebel haben (ja Biber: oder einen Hebel und eine Rücktrittbremse-> Kindergarten). Wo soll den nun gebremst werden? Für die die sagen pro Rad jeweils ist die Frage beantwortet. Was aber ist bei denen, die meinen dass ein Rad reiche. Vorderrad oder Hinterrad?

 

Wie waere es, wenn du dich loest - und zwar endlich einmal von dem Zwang, immer wieder Bloedsinn verfassen zu muessen. Wenn du schon erklaeren moechtest, wie "unabhaengig voneinander" definiert ist, dann mache es doch bitte auch, und zwar richtig. Deine "Erkenntnisse" in Sachen Betaetigungsmechanismen und Uebertragungswege sind schon laengst in dieser Diskussion abgehandelt, es gibt da hoechstens noch den einen oder anderen aus dem Altenrat, der da meint, dass auch auf unterschiedliche Raeder einzuwirken ist. Dieses mag zwar sicherheitstechnisch sinnvoll sein - das wird gar nicht abgestritten - wird aber vom Gesetzgeber so nicht explizit gefordert. Ergo ist auch deine Frage, welches Rad gebremst werden soll, im gesetzgeberischen Sinne nichts anderes als dein Beitrag insgesamt: Reine Blaulichterei.......

 

Im Uebrigen moechte ich dich auch noch explizit darauf verweisen, vielleicht liest ja der Altenrat hier auch mit, dass wir hier das Fahrrad - bzw. die Bremsanlage desselben - eines Einarmigen diskutieren. Hier muss man sich aus sicherheitstechnischer Sicht fragen, ob es denn ueberhaupt sinnvoll waere, eine Bremswirkung auf das Vorderrad zu uebertragen. Was, wenn das auf z.B. Sand kommt und blockiert? Der Sturz des Einarmigen ist damit beinahe vorprogrammiert, da er mit einem Arm das nun nicht mehr auffangen kann.......

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Dank Hartmuts Beitrag #4317 bin ich auf die folgende Verordnung gestoßen. Dank auch an Blaulichts Beitrag #4279 und Sobbels Hinweis (# finde ich auf die Schnelle nicht) das diesbezüglich die StVZO zu allgemein gefasst ist* und allen anderen die sich an der Problemlösung beteiligt haben.

 

Verordnung über die technische Ausrüstung von Fahrrädern (Fahrrad-Ausrüstungs-Verordnung - FAusrüstV)

 

Da habe ich doch gleich mal die Suchmaschine angeworfen und erhalte, mit genau diesem, in Klammern gesetzten Suchbegriff, als ersten Treffer gleich einmal dieses Ergebnis! Daraus folgendes Zitat:

 

 

Die Verordnung sah vor, die technischen Anforderungen an Fahrräder und Fahrradanhänger an den Stand der Technik anzupassen, entsprechende Bestimmungen der StVZO zu konkretisieren und in eine eigene Fahrradausrüstungsverordnung zu übernehmen.

 

Der Bundesrat hegt jedoch erhebliche Zweifel an der Notwendigkeit einer solchen Verordnung und ist der Ansicht, dass sie dem Grundsatz zum Abbau überflüssiger bürokratischer Regelungen widerspreche. Das Ziel der Erhöhung der Sicherheitsanforderungen könne auch ohne zusätzliche Normsetzung erreicht werden. In einer ebenfalls heute beschlossenen Entschließung wird die Bundesregierung daher aufgefordert, auf Zweiradhersteller und -handel sowie die betroffenen Interessen- und Verbraucherverbände dahingehend einzuwirken, dass Verbesserungen bei der Sicherheitsausstattung von Fahrrädern auch ohne Verordnung vorgenommen werden.

 

Ich wuerde mal meinen, damit hat diese Verordnung keinerlei Relevanz fuer D'land........

 

Da wir hier nun die Verwarnungswuerdigkeit des Zustandes vom Fahrrad des einarmigen Radlers diskutieren, bleibt fest zu halten, dass diese unter gar keinen Umstaenden - soweit bekannt - gegeben war. Der handelnde Polizist hat also eindeutig falsch gehandelt, sich auch - in ueblicher Art und Weise, moechte ich meinen - nicht vom Radfahrer ueberzeugen lassen, dass er falsch liegt und ein - offensichtlich ueberhoehtes - Verwarnungsgeld durch gedrueckt. Es bleibt anzumerken, dass in den Amtsstuben offensichtlich noch hehre und ehrenvolle Geister sitzen, die sich dann, aufgrund der Beschwerde des Radfahrers, eines besseren besannen, sich im Namen der Behoerde entschuldigten und das Geld rueckerstatteten.

 

Gerade diese ehrenhafte Eigenschaft, naemlich Fehler zu akzeptieren und sich dazu zu bekennen, lassen einige Mitglieder hier leider oft - wenn nicht gar immer! - vermissen........

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...als du sie aus dem Altenheim ertoenen laesst. Haettest du doch bloss mal deinen Link ordentlich und aufmerksam gelesen - und auch verstanden,

 

 

Du bist insgesamt, zu vielen Usern hier, unhöflich.

Und zwar immer wieder (ich mache mir nicht die Mühe und suche noch weitere Beispiele heraus) auf der persönlichen Angriffslinie. Wenn du eine Gegenmeinung hast, kannst du diese auch ohne die Person persönlich zu diskreditieren äußern. Gegen dein Verhalten wäre eigentlich einen Moderatorenhinweis angebracht; jedoch bist du selber Moderator und solltest allen hier in den Diskussionen in Umgangsformen und Sachbezug ein Vorbild sein.

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Nun, im Kindergarten, wie du es nennst, komnmen offensichtlich dezidiertere Meinungen zusammen, als du sie aus dem Altenheim ertoenen laesst. Haettest du doch bloss mal deinen Link ordentlich und aufmerksam gelesen - und auch verstanden, dann waere dir ein solcher Fauxpas nicht schon wieder passiert, 'hartmut'.....

Du bist nur noch peinlich.
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Schwaches Argument, 'hartmut', ganz schwach sogar. Immerhin warst du derjenige, der Sachargumenten mit dem Hinweis "Kindergarten" entgegen trat - und nun bringst du auch noch voellig unangebrachte Links in die Diskussion ein, die nichts mit dem diskutierten Fall zu tun haben. Obendrein gehst du - wie es deine Art ist - gar nicht auf Argumente anderer ein......

 

Auch unser Oberlehrer versucht sich hier wieder in der Disziplinierung anderer User, obwohl es ihm gar nicht zu steht. Vielleicht sollte er doch bei 'me' die Moderatorenrechte beantragen...... Obendrein schafft dieser selbsternannte Oberlehrer es nicht, mit seinen Beitraegen am Sachthema zu bleiben, obwohl doch gerade er dieses immer wieder von anderen einfordert......

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@ Harry

 

um meine Meinung zu sagen und dir aufzuzeigen wo du dich falsch verhältst muss ich kein Moderator sein.

 

 

 

 

bezügl. grundsätzliches Thema des Thread

 

 

 

 

  • man sieht wie eine Ausweiskontrolle ausarten kann
  • der Betroffene weigert sich, sich auszuweisen
  • er wehrt sich körperlich - leistet Widerstand
  • Umherstehende mischen sich ein
  • Straftaten wie vers. Gefangenbefreiung, Landriedensbruch werden begangen
  • es kommt zum Pfeffersprayeinsatz

 

Das Einmischen ist nicht nur im Bereich von Demonstrationen zu finden, sondern wird in bestimmten Kreisen zur Regel. So dass solche Szene - wegen einer Ausweiskontrolle - im normalen Tagesgeschäft liegen.

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@ Harry

 

um meine Meinung zu sagen und dir aufzuzeigen wo du dich falsch verhältst muss ich kein Moderator sein.

Wer bist du, dass du meinst, mit aufzeigen zu muessen, wo ich mich falsch verhalte?

Du solltest aber vielleicht einmal erst dein eigenes Verhalten kritisch reflektieren, bevor du anderen vorhaeltst, wie sie sich zu verhalten haben,. meinst du nicht? Du musst dich hier nirgends mehr einschleimen, das war in der Schule und ist - vielleicht - noch im Dienst noetig, hier nicht!

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  • man sieht wie eine Ausweiskontrolle ausarten kann

Man sieht auch, wie sie anfaengt. Der Polizist fordert barsch - keinesfalls hoeflich - den Ausweis, ohne Begruendung, sondern mit den Worten: Ausweis her! Als sich der Aufgeforderte durch Wegdrehen weigert, wird er sofort (!) von mehreren Beamten handgreiflich dingfest gemacht....

 

 

  • der Betroffene weigert sich, sich auszuweisen

 

Er bekommt gar keine Chance, sich verbal zu weigern, sein Wegdrehen wird sofort mit Gewalt beantwortet.

 

 

  • er wehrt sich körperlich - leistet Widerstand

 

Er wehrt sich gegen die brutale Behandlung, indem er versucht, aus den Griffen mehrerer Polizeibeamter heraus zu kommen.

 

 

  • Umherstehende mischen sich ein

 

Das gilt ebenso fuer die Polizeibeamten.

 

 

  • Straftaten wie vers. Gefangenbefreiung, Landriedensbruch werden begangen

 

Das beurteilst du? Ich meine, du ueberschreitest deine Kompetenzen!

 

 

  • es kommt zum Pfeffersprayeinsatz

 

Joh - ein Hoch auf die friedlichen Polizeibeamten.

 

Das Einmischen ist nicht nur im Bereich von Demonstrationen zu finden, sondern wird in bestimmten Kreisen zur Regel. So dass solche Szene - wegen einer Ausweiskontrolle - im normalen Tagesgeschäft liegen.

Waldformel: So wie die Polizei in den Wald hinein ruft, schallt es heraus!

 

Abschliessend bleibt zu sagen: Wir kennen nicht die Vorgeschichte, sehen nur, wie die Polizei es zielgerichtet dazu bringt, die Angelegenheit eskalieren zu lassen. Wuerde man die gesamte Entwicklung kennen, koennte man eventuell Verstaendnis dafuer audfbringen. So aber bietet sich das Bild, das die Polizei eigentlich gar nicht abgeben moechte. Sehr bezeichnend allerdings finde ich, dass gerade ein Polizeibeamter dieses Video einstellt, um damit nun Verstaendnis fuer Polizeimassnahmen erwecken zu wollen. Darf (muss?) man daraus schliessen, dass Polizeibeamte grundsaetzlich nicht nachdenken, bevor sie handeln? Das wuerde dann auch die Entwicklung in diesem Filmchen deutlichst erklaeren, meine ich......

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Man sieht auch, wie sie anfaengt.

 

Nein, das sieht man nicht.

 

Aber selbst wenn, dann ist der richtige Weg der zum Verwaltungsgericht und nicht das Entfernen. Selbst wenn die Maßnahme auf Grund des Nichtnennens des Grundes gegen eine Formvorschrift verstoßen würde, bliebe sie vollstreckungsfähig.

 

Wobei man eben nicht weiß was woher gelaufen ist. Im Regelfall geht einer solchen "barschen" Ansage eine weitaus freundlichere Kommunikation seitens der Beamten voraus.

 

 

 

indem er versucht, aus den griffen mehrerer Polizeibeamter heraus zu kommen

 

Das nennt man Widerstand.

 

Joh - ein Hoch auf die friedlichen Polizeibeamten.

 

tatsächlich sind die Beamten mit allen Personen äußerst friedlich umgegangen.

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Nein, das sieht man nicht.

Du musst blind sein! Der Mann - mit der roten Nase - spricht zu einem Polizisten, man hoert leider nicht, was er sagt, und dann kommt hinter dem ein anderer Polizist vor und herrscht ihn barsch, ohne jegliche Begruendung, an, den Ausweis her zu geben.

 

Aber selbst wenn, dann ist der richtige Weg der zum Verwaltungsgericht und nicht das Entfernen. Selbst wenn die Maßnahme auf Grund des Nichtnennens des Grundes gegen eine Formvorschrift verstoßen würde, bliebe sie vollstreckungsfähig.

Das mag der korrekte, buerokratische Vorgang sein. Jedoch meine ich, dass es die Pflicht eines Polizeibeamten ist, den Buerger freundlich an zu sprechen und ihn, wenn er denn eine Identifizierung fuer notwendig erachtet, auch darauf hinweist, warum. So wie der Polizist den Mann angeherrscht hat, wuerde ich das mal als absolut unpassend bezeichnen. Alles andere entwickelt sich genau daraus, damit setzt der Polizeibeamte den Grund fuer den Aufruhr. Es ist bezeichnend, dass DU nicht ein wenig kritisch das Ganze hinterfragen kannst, sondern sogleich die Schuld bei dem Bemassnahmten und allen Umstehenden siehst. Du tust dir - und deinen Kollegen - keinen Gefallen damit, ganz im Gegenteil.

 

tatsächlich sind die Beamten mit allen Personen äußerst friedlich umgegangen.

Tatsaechlich bist du wieder einmal mehr in deine ueblichen Blaulichtereien verfallen. So drohend, wie die Beamten - achte insbesondere auf die Zivilbeamten mit den Pfefferspray-Containern am Ende des Videos - dort herum stehen, ist es beinahe schon veraechtlich von dir, von friedlichem Umgang zu sprechen! Es ist bezeichnend fuer deine offensichtliche Geisteshaltung.

 

Mich wuerde nur mal interessieren, ob der Aufruf am Ende des Videos zum Erfolg gefuehrt hat und der den Konflikt ausloesende Beamte entsprechend gemassregelt wurde!

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Interessant, wie die Polizei es darstellt:

Polizeimeldung Nr. 1602 vom 06.07.2014

Friedrichshain – Kreuzberg

 

Bei Angriffen aus einer Gruppe von etwa 60 Personen heraus wurden gestern Nachmittag sechs Polizisten verletzt. Gegen 17.45 Uhr alarmierten Zeugen die Polizei zum Görlitzer Park, da zu diesem Zeitpunkt etwa 20 Personen in eine Schlägerei verwickelt waren. Im Park eingetroffen, sahen die Beamten einen 25-jährigen verletzten Mann, der am Ohr stark blutete. Bei der nun folgenden Sachverhaltsklärung mischten sich zunächst mehrere Personen, die kurz zuvor an einer Demonstration von Neukölln nach Kreuzberg teilgenommen hatten, lautstark in die Ermittlungen der Beamten ein. Darüber hinaus stellte sich ein 22-jähriger Mann den Beamten in den Weg und störte sie bei der Sachverhaltsaufklärung. Nachdem die Polizisten ihn vergeblich des Platzes verwiesen hatten und die Behinderungen anhielten, zog ein Beamter den Störenfried zur Seite, woraufhin sich eine Personengruppe von bis zu 60 Personen in das Geschehen einmischte und die Einsatzbeamten attackierte.

"Zur Seite ziehen" nennt man das also?

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Wenn ich diese Aufnahmen sehe, dann bin ich dankbar, in einem ruhigen und kultivierten Umfeld leben zu dürfen.

 

Zum Film selbst: mir fehlt der Anfang der Aufzeichnung; was ist vorher passiert, bevor der Beamte den Betroffenen recht resch dazu auffordert, den Ausweis zu zeigen? Wieso mischen sich Unbeteiligte in die Amtshandlung ein? Mit welchen Recht wirft ein Unbeteiligter ein Fahrrad nach einem Beamten?

 

Leider verfüge ich über keine Aufnahmen zur polizeilichen Amtshandlung am vergangenen Samstag, als ich mit dem Fergy ohne Kennzeichen am Stadtfest unterwegs war und eine Gesprächseinladung durch zwei Polizisten erhielt. Es wäre ein schönes Beispiel dafür, wie es auch sein kann, wenn sich beide Seiten (ein Betroffener und zwei Cops) freundlich und zivilisiert verhalten.

Ja, unbeteiligte Zuseher gab es zunächst auch, wobei auf die durch einen Cop freundlich geäußerte Bitte, man möge bitte weitergehen, wir unser Gespräch in einem geradezu intimen Rahmen führen konnten.

 

Das Gesprächsergebnis war in vielerlei Hinsicht erfreulich: den Polizisten war bekannt, dass ich beim Treckerfahren in einem Umkreis von 10 km vom Zulassungsort weder Zulassungspapiere noch einen Führerschein mit mir führen muss (gilt eigentlich nur, wenn landwirtschaftlich zugange, was auf einem Stadtfest ja eher unwahrscheinlich ist) und waren sichtlich erfreut, Kopien derselben in Augenschein nehmen zu dürfen. Und das Thema des fehlenden 25 Km/h-Aufkleber wurde zwar angesprochen, jedoch nicht weiter vertieft. Nach einer mündlichen Ermahnung und meiner Zusicherung, das Kennzeichen unverzüglich anzubringen, durfte ich weiterdieseln. Ja, so kann es auch sein, wenn beide Seiten......

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Man muss den Ausweis nicht dabei haben! Zusätzlich bedarf es noch einer Begründung. Und wer als Polizist dazu die Zeit nicht gibt/hat, hat die möglichen Folgen einer Schutzreaktion verdient.

 

Wieso wird die Schutzreaktion sofort als Widerstand gewertet? Durch das Grundgesetz ist die körperliche Unversehrtheit geschützt. Wenn diese durch überflüssige Polizeireaktionen beeinträchtigt wird, macht eine nachträgliche Betrachtung (z.B per Gericht) keinen Sinn mehr. Also bedarf es einer sofortigen Reaktion des Betroffenen. Da die Foren :cop01: hier ständig betonen, dass der Betroffene im Nachgang gerne eine Überprüfung veranlassen kann, ob die Aktion angemessen und rechtmäßig war, dies aber dem Betroffenen dann nichts mehr nutzt, da die körperliche Unversehrtheit ja nun verletzt ist, wie soll man denn dann reagieren, um eben seine eigene Unversehrtheit auch sicherzustellen? Was bleibt dann noch, wenn dem staatlichen Aggressor die körperliche Unversehrheit eines Bürgers mit Ausweisproblem unwichtig ist? Gemessen an den Worten der Ordnungshüter hier bleibt nur eine finale Möglichkeit übrig, will der Betroffene seine Unversehrtheit in jedem Fall sicherstellen. Vorausgesetzt, er hätte die Möglichkeit dazu.

 

Ich möchte mit dieser bewußt drastischen Darstellung nur verdeutlichen, dass manches Verhalten/Äußerungen, auch der hiesigen Staatsmacht, (theoretisch) keine Optionen zuläßt, will man seine Rechte waren/sicherstellen.

 

Der allzeit freundliche und konstruktive Dialog ist ganz sicher die bessere Alternative. (um Mißverständnissen vorzubeugen....)

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@Eribär so soll und kann es laufen. Und selbst bei einem Verwarngeld wäre alles grün. Im Fall des Videos hätte der Herr sich ausweisen sollen und nicht gehen sollen und es hätten die anderen Personen sich nicht einmischen sollen. Zur Polizei, wenn vorher ein andere Kommunikation stattgefunden hat - was ich vermute, dann hat die Polizei sich nichts vorzuwerfen.

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[....] was ich vermute, dann hat die Polizei sich nichts vorzuwerfen.

Ja, genau das ist m. E. problematisch: es sind (mal wieder) Vermutungen, die Du anstellst. Weder Du noch ich waren bei der Auseinandersetzung anwesend; wir sehen lediglich eine Aufnahme, die einen Ausschnitt der Geschehnisse darstellt. Was geschah durch wen in welcher Form vorher? Welche Szenen fehlen?

 

Ich habe mir abgewöhnt, eine Beurteilung eines Ereignisses vorzunehmen, wenn ich nicht selbst dabei war. Und selbst wenn ich selbst anwesend war, frage ich mich, welche Informationen meine Wahrnehmung an mein Gehirn zur weiteren Be- und Verarbeitung weitergeleitet hat und welche möglicherweise fehlen.

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Ich habe mir abgewöhnt, eine Beurteilung eines Ereignisses vorzunehmen, wenn ich nicht selbst dabei war. Und selbst wenn ich selbst anwesend war, frage ich mich, welche Informationen meine Wahrnehmung an mein Gehirn zur weiteren Be- und Verarbeitung weitergeleitet hat und welche möglicherweise fehlen.

 

 

Stimmt! Sachverständige und Gerichte benötigen Wochen bis Monate um einen Vorfall aufzuarbeiten, am "Stammtisch" ist die Verantwortung nach Sekunden festgestellt.

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@musicus, die körperliche Unversehrtheit ist durch die Kontrolle nicht beeinträchtig - sondern erst als er sich entziehen will. Polizeiliche Maßnahmen sind jedoch grundsätzlich vollstreckbar. So dass einem tatsächlich zum Wehren nur der Gang zum Verwaltungsgericht bleibt.

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@Eribär, was ich habe ist das Video. Was ich noch habe ist langjährige Erfahrung in Polizeiarbeit. Das Video habe ich beurteilt. Das was vorher war konnte ich nur vermuten; jedoch ändert sich nichts an der Situation, wenn vorher kein Gespräch stattfand; außer dass die Diensthandlung rechtswidrig war und der Mann keinen strafbaren Widerstand geleistet hat. Die Kontrolle bleibt vollstreckungsfähig, die Umherstehenden begehen eine versuchte Gefangenbefreiung. Und der Mann begeht zwar keinen Widerstand - KV (versuch) bliebe aber noch.

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Ich habe mir abgewöhnt, eine Beurteilung eines Ereignisses vorzunehmen, wenn ich nicht selbst dabei war.

Diese Haltung ist IMO töricht - und gefährlich, wenn sie sich denn verbreiten sollte.

 

Polizeiliche Maßnahmen sind jedoch grundsätzlich vollstreckbar. So dass einem tatsächlich zum Wehren nur der Gang zum Verwaltungsgericht bleibt.

:blink:?

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Ich habe mir abgewöhnt, eine Beurteilung eines Ereignisses vorzunehmen, wenn ich nicht selbst dabei war.

Diese Haltung ist IMO töricht - und gefährlich, wenn sie sich denn verbreiten sollte.

 

Ja, das kann so interpretiert werden. Ich habe eben gerne Fakten und belastbare Daten zur Verfügung, um eine Be-Urteilung einer Sachlage vorzunehmen. Alles andere ist für mich ein Vor-Urteilen.

 

Talmud: "Betrachte nicht den Krug, sondern dessen Inhalt."

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Ich habe eben gerne Fakten und belastbare Daten zur Verfügung, um eine Be-Urteilung einer Sachlage vorzunehmen. Alles andere ist für mich ein Vor-Urteilen.

Dem kann ich problemlos zustimmen. Dazu bedarf es IMO aber nicht, "selbst dabei" gewesen zu sein.

 

Talmud: "Betrachte nicht den Krug, sondern dessen Inhalt."

Mit einem Spruch dieser Kategorie ziehe ich mich immer aus der Affäre, wenn die Holde fragt, ob sie gut angezogen sei ;).

 

Herzliche Grüße, Pedro.

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Die etwas sorgfältiger recherchierenden Medien nehmen sich des Falls an:

 

"Ausweis her!", ruft der Polizist. Und noch einmal: "Ausweis her!" Dann drücken er und drei seiner Kollegen einen jungen Mann zu Boden, der sich offenbar geweigert hat, seine Papiere vorzuzeigen. Eine rothaarige Frau versucht, die Beamten davon abzuhalten, dem Mann in den Rücken zu schlagen.

 

Das rüde Vorgehen der Beamten gegen den bereits auf dem Boden liegenden Mann wurde aufgenommen und kursiert jetzt als Video im Internet.

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