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Auch Polizisten sind nur Menschen


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Ich, und die anderen Cops, lernen regelmäßig unterschiedlichste Menschen kennen. Einige sind nervig, andere nett, manche was besonderes, andere wiederum einfach Panne, mit einigen unterhält man sich nett, ist berührt, manche sind einem komplett egal, viele sind einfach nur Menschen zu denen man kein weiteren Bezug gewinnt. Aber da wir viele Menschen kennenlernen, sehen wir viel und erleben das eine oder andere. Solange die Maßnahme und die eigene Sicherheit nicht tangiert sind ist alles grün.

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Kön-nen; Wol-len. Aber wozu ist das in dem Zusammenhang wichtig?

Ey Alda, mussu heut nich mehr. Is alles bunt. Kannsu reden wie Du wills, weissu?! Schlimm ist, daß heutzutage auch schon solche, die eigentlich nur mit Deutsch aufwachsen, keinen Migrationshinter

Hallo, Blaulicht, Polizeibeamte, die ganz bewusst Unschuldige wegen einer angeblichen Straftat zur Anzeige bringen, um dadurch echte oder angebliche Zielvorgaben zu erfüllen, begehen ganz bewusst Stra

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Ob der Richtige oder der Falsche, es wird es so oder so zu einem Ticket führen.

Nein, das ist, zumindest bei mir, nicht so. Ich habe schon heftigere Verstöße als 30Km/h zu viel agO begangen und habe dabei jeweils lediglich mündliche Verwarnungen (sogenannte Einundzwanziger) erhalten, die bei mir sowieso besser und nachhaltiger wirken als eine Geldbuße.

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Ob der Richtige oder der Falsche, es wird es so oder so zu einem Ticket führen.

Nö.

 

Ich, und die anderen Cops, lernen regelmäßig unterschiedlichste Menschen kennen. Einige sind nervig, andere nett, manche was besonderes, andere wiederum einfach Panne, mit einigen unterhält man sich nett, ist berührt, manche sind einem komplett egal, viele sind einfach nur Menschen zu denen man kein weiteren Bezug gewinnt. Aber da wir viele Menschen kennenlernen, sehen wir viel und erleben das eine oder andere.

Das ist ja ein gewissermaßen nahezu exklusives Erlebnis eures Berufes.

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Nein, das ist, zumindest bei mir, nicht so. Ich habe schon heftigere Verstöße als 30Km/h zu viel agO begangen und habe dabei jeweils lediglich mündliche Verwarnungen (sogenannte Einundzwanziger) erhalten, die bei mir sowieso besser und nachhaltiger wirken als eine Geldbuße.

Hätte die Mündliche was bewirkt, hätte es keine weiteren Mündlichen gegeben. :sneaky:

 

MfG.

 

hartmut

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Einerseits finde ich es spannend und bereichernd (ohne Ironie), wenn ein Forencop Ansätze des Radikalen Kontruktivismus bemüht, andererseits denke ich, dass eine Diskussion dieser (modernen) Erkenntnistheorie im Rahmen eines (unfreiwilligen) Gesprächs mit der Rennleitung einigermaßen erfrischend wirken könnte......

 

 

Zuviel der Ehre...

Ich meinte es viel, viel kleiner.

Zum Beispiel ist das, was ich als rechtmäßig und notwendig erachte in den Augen anderer Polizeigewalt. Oder die Überschreitung, die für den Staat ein Fahrverbot rechtfertigt, ist für einen Verkehrsteilnehmer eine Lappalie.

 

 

 

 

Cop: "Führerschein und Fahrzeugpapiere bitte". Nach intensivem Studium derselben: "Sie haben die zHG um über 30 Km/h überschritten."

 

VT: "Ja, das ist, bezogen auf Ihr Konstrukt der Realität, durchaus möglich und auch denkbar, im wahrsten Sinne des Wortes. Meine subjektive Interpretation der Wirklichkeit ist jedoch eine etwas andere, zumal meine Wahrnehmung durch meine intrapersonalen neuronalen Filter determiniert ist, die sich von den Ihrigen wahrscheinlich und deutlich unterscheiden. Trotzdem oder auch gerade deshalb danke ich Ihnen für Ihre wertvolle Selbstoffenbarung und wünsche Ihnen noch eine schönen Tag und mir eine kultivierte Weiterfahrt."

 

Wenn mir jemand tatsächlich so eine Antwort gibt, ohne "äääh", und ohne dass es gekünstelt klingt, hat derjenige meinen Respekt. Und das ist nicht ironisch gemeint.

 

Allerdings lasse ich ihn nicht weiterfahren, ohne dass die 30 zuviel geahndet werden.

 

 

Staunende Grüße

 

Olli

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Nein, das ist, zumindest bei mir, nicht so. Ich habe schon heftigere Verstöße als 30Km/h zu viel agO begangen und habe dabei jeweils lediglich mündliche Verwarnungen (sogenannte Einundzwanziger) erhalten, die bei mir sowieso besser und nachhaltiger wirken als eine Geldbuße.

Hätte die Mündliche was bewirkt, hätte es keine weiteren Mündlichen gegeben. :sneaky:

 

Na ja, die Wirkungen hielten jeweils ca. eine Woche, was ja auch schon einigermaßen nachhaltig ist. Und seit ich geschützten Verkehr habe und die Providas durch selektive Wahrnehmung rechtzeitig erkenne, gab es in letzter Zeit keinen Einundzwanziger-Anlassfall. :D

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Allerdings lasse ich ihn nicht weiterfahren, ohne dass die 30 zuviel geahndet werden.

 

 

 

Ja, da ist unsere Rennleitung i. d. R.etwas geschmeidiger im Geiste und handelte situativ angemessen, d. h. in meinem Fall mit sog. Einundzwanziger oder einer geringen Geldbuße. In zwei Fällen wurde das (heftige) Vergehen agO in (relativ) harmlose Einzelvergehen "gesplittet", um überflüssige Schreibarbeit zu vermeiden und ein Fahrverbot zu umgehen. Eine klassische Win-Win-Situation, so wie es sein soll.

 

Ja, ich mag sie, unsere :cop01:.

 

P.S.: Und unsere Foren-Cops auch, eh klar.

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Bogdan Ionescu musste 25 Euro zahlen - für eine angeblich fehlende Handbremse an seinem Fahrrad. (...)

 

Ein Polizist hatte den Mitarbeiter der Städtischen Bühnen im März angehalten und darauf hingewiesen, dass bei ihm die Handbremse am rechten Lenker fehle. Dass der Mann ohne rechten Arm die Bremse für das Hinterrad extra auf die linke Seite umgebaut hatte, fiel für den Beamten nicht ins Gewicht.

 

 

http://www.spiegel.de/panorama/koeln-polizei-entschuldigt-sich-bei-einarmigem-radfahrer-a-978523.html

 

Blöde Frage, gibt es denn eine Vorschrift, auf welcher Seite die Handbremse zu sein hat? Denn irgendwie verstehe ich die ganze Aktion nicht...

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Ich verstehe die Aktion auch nicht. Zur Sache, es geht nicht darum auf welcher Seite die sein muss, sondern dass er zwei Bremsen haben muss. Er hatte jedoch die, auf der Seite wo kein Arm war, abgebaut. Für mich verständlich, dass er das abgebaut hat. Ich weiß auch nicht warum dort ein Verwarngeld erhoben wurde.

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Hallo, Wayko,

 

interessant wäre in diesem Fall, wo sich die Bremse für das Vorderrad befunden hat. :think:

 

Laut dem Artikel hat der Betroffene die Bremse für das Hinterrad nach links verlegt, was im Grunde genommen ja nicht ins Gewicht fällt, wenn man zwei Arme und Hände hat und wenn dafür die Bremse für das Vorderrad rechts angebracht ist.

 

Da die Vorderradbremse oft sogar die "wichtigere" ist, montieren viele "rechtshändige" Radfahrer die Griffe schon von sich aus um, so dass sie die Vorderradbremse auf der rechten Seite haben, da diese Hand meistens kräftiger ist als die linke.

 

Hat der Einarmige jedoch nur die Möglichkeit, mit der Hinterradbremse zu bremsen und kann die Vorderradbremse gar nicht nutzen oder sollte diese sogar völlig außer Funktion gesetzt sein, dürfte das Fahrrad entgegen der Pressemeldung der Polizei nicht verkehrssicher sein und der Beamte hatte mit der Verwarnung recht.

 

D. h.: Ein Einarmiger darf m. E. nur ein Fahrrad fahren, bei dem die Hinterradbremse durch die Pedale bedient werden kann, denn eine Alternative zum Griff am Lenkrad für die Vorderradbremse ist mir nicht bekannt.

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

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... dürfte das Fahrrad entgegen der Pressemeldung der Polizei nicht verkehrssicher sein und der Beamte hatte mit der Verwarnung recht.

Sowohl der Beamte, der die Geschichte ausgelöst hat, als auch der hier erwähnte:

 

Ein Abteilungsleiter aus der Polizeidirektion Verkehr hatte Inoescu noch vorige Woche in einem Telefonat angeboten, das Verwarngeld wegen der fehlenden Bremse fallen zu lassen und ihm fünf Euro zurück zu erstatten; denn auf den 20 Euro Strafe für die angeblich mangelhafte Beleuchtung müsse man bestehen. Ionescu dagegen beteuert, er habe seit jeher einen integrierten Dynamo und zwei funktionierende Lampen. Der Polizist hätte das bei der Kontrolle im März im übrigen auch gar nicht beanstandet.

 

"Verwarngelder miteinander zu verrechnen, ist in unserer Behörde unüblich und unzulässig", betonte Sprecher Möllers. "Wir können nur hoffen, dass so etwas nicht wieder vorkommt."

... sind schlicht Cops, die kein Maß und keine Mitte kennen. Von der Sorte gibt es zu viele.

 

Gruß, Pedro.

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Hallo, PedroK.,

 

den von Dir verlinkten Teil hatte ich leider vorhin noch nicht gelesen.

 

In diesem Beitrag lese ich nichts davon, dass der Beamte, der die fehlende Bremse moniert hat, etwas wegen der Beleuchtung gesagt hat und auch nicht, dass dieser Beamte die Beleuchtung nachträglich beanstandet hat.

 

Ebenso wenig lese ich etwas davon, wie das Problem mit der Vorderradbremse gelöst wurde bzw., dass diese überhaupt existiert.

 

Der einzige, der sich nach Lage der Dinge falsch verhalten hat, war der Abteilungsleiter aus dem Bereich Verkehr, der das unsinnige Angebot mit der zweiten Verwarnung gemacht hat.

 

Wenn ich jedoch das hier

 

Sowohl der Beamte, der die Geschichte ausgelöst hat, als auch der hier erwähnte:



... sind schlicht Cops, die kein Maß und keine Mitte kennen. Von der Sorte gibt es zu viele.

Gruß, Pedro.

 

lese, frage ich mich, wer kein Maß und keine Mitte kennt. :abwarten:

 

 

 

Hier wird aus einer Mücke ein riesiger Elefant gemacht, und der Leser nimmt es natürlich so hin, ohne die Abläufe zu kennen.

 

Polizeibeamte sind auch nur Menschen und können sich irren.

 

Selbst, wenn der kontrollierende Beamte falsch lag und die Verwarnung zu Unrecht ausgestellt hat, kann man ihm außer diesem Irrtum keinen Vorwurf machen, denn mit dem weiteren Prozedere hat er nichts mehr zu tun.

 

Er kann weder die Verwarnung zurücknehmen, noch das Verfahren einstellen, denn das ist, zumindest ist es in BW so der Fall, einzig und allein Sache der Bußgeldstelle.

 

Selbst die Vorgesetzten der Polizeibeamten in BW haben in dieser Beziehung nichts zu melden, denn auch sie können die Verwarnung nicht zurücknehmen.

 

Wäre das Fahrrad tatsächlich in Ordnung (mit zwei Bremsanlagen), hätte der Betroffene schlicht und ergreifend einen Einspruch gegen die Verwarnung bei der zuständigen Bußgeldstelle einlegen können, die diesen geprüft und dann die Verwarnung zurückgenommen hätten.

 

Das wäre aber zu einfach und man könnte sich nicht in der Öffentlichkeit profilieren, bzw. die Presse könnte ja nichts aus der Geschichte machen.

 

Wie denn auch? Wen interessiert eine Pressemeldung "Polizeibeamter irrte sich bei einer Fahrradkontrolle; Bußgeldstelle nahm die Verwarnung umgehend zurück"?

 

Also bauscht man den Fall einfach mal auf in dem Wissen, dass es genügend Leser gibt, die gleich darauf anspringen, ohne den Wahrheitsgehalt zu hinterfragen.

 

Dies erst recht, weil man hier ja durch die Einarmigkeit des Betroffenen einen super Einstieg hat, um auf die Tränendrüse zu drücken.

 

Wäre jemand anderes, der ohne irgendein Gebrechen wäre, in der gleichen Situation mit diesem Fahrrad verwarnt worden, hätte es vermutlich niemanden interessiert.

 

Dröseln wir das Ganze doch mal etwas auf:

 

Auf der einen Seite haben wir den Fahrradfahrer (F), auf der anderen Seite den Polizeibeamten (P).

 

P kontrolliert F und stellt fest, dass auf der rechten Seite kein Bremshebel angebracht ist.

 

Nehmen wir nun mal folgendes an:

 

P moniert das Fehlen einer Bremse und wird von F darüber informiert, dass er den Griff für die Hinterradbremse von rechts nach links verlegt hat.

 

P erklärt ihm, dass das so nicht funktioniert, weil dadurch ja die Vorderradbremse außer Funktion gesetzt wird und schreibt eine Verwarnung.

 

Liegt P damit falsch?

 

Im weiteren Verlauf dürfte es folgendermaßen weiter gegangen sein:

 

F sieht nicht ein, dass er die Verwarnung zahlen soll, beschwert sich und erhält die Mitteilung vom Vorgesetzten des Beamten, dass die Verwarnung rechtens ist.

 

Dies will er nicht akzeptieren und wendet sich an die Presse, nachdem ihm von Dritten, die auch nur seine Version der Geschichte kennen, an die Presse, die den Fall natürlich gleich aufbauscht (was soll man im Sommer außer der WM auch schreiben?).

 

Selbst, wenn dem Redakteur aufgefallen sein sollte, wo der Fehler im System liegt, wäre er dumm, wenn er sich so eine Geschichte entgehen lassen würde; entschuldigen kann man sich ja später mit einem kleinen Dreizeiler. :abwarten:

 

Nun schaltet sich dieser "Abteilungsleiter aus dem Bereich Verkehr" ein, und jetzt beginnt das, was man leider immer mal wieder aus den Führungsetagen der Polizei erlebt:

 

Anstatt den Sachverhalt eindeutig darzustellen, durchzuziehen und auch der Presse klar zu machen, dass sie sich vergaloppiert hat, gibt man klein bei in der irrigen Ansicht, dass man so in der Öffentlichkeit besser dar steht und dass das Ganze schnell im Sande verläuft.

 

Pustekuchen, wie man hier wieder mal sieht. :wand:

 

Wie von mir schon vorhin geschrieben: Hat eigentlich jemand geprüft, ob das Fahrrad tatsächlich nur eine oder zwei Bremsen hat und hat jemand den Beamten, der die Verwarnung geschrieben hat, überhaupt gefragt, was er tatsächlich verwarnt hat?

 

In einer Verwarnung wird immer eine Tatbestandsnummer eingetragen, und es gibt keine Tatbestandsnummer, unter der das Tauschen der Bremsengriffe vermerkt ist.

 

Dagegen gibt es eine Tatbestandsnummer, unter der die nicht korrekte Bremseinrichtung verwarnt wird (365000), allerdings kostet der Spaß nur 10.- €; woher also die 25.- € kommen, ist mir selber schleierhaft.

 

Alles in Allem wieder mal ein Fall, der zeigt, wie eine simple Pressemitteilung, in der die Hälfte fehlt, unnötigen Schaden anrichten kann, weil der geneigte Leser einfach alles glaubt, wenn er nur nicht seinen Verstand einschalten muss.

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

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Meine Meinung: die kostenpflichtige Verwarnung war "Murks". Das macht man in einem solchen Fall nicht. Der Radfahrer hat es "gut gemeint", er wird genügend Kosten haben ein behindertengerechtes Fahrrad zu beschaffen / umzubauen, was den gesetzlichen Anforderungen genügt. Hier ein Ticket auszustellen ist einfach, menschlich gesehen, falsch.

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Er hatte jedoch die, auf der Seite wo kein Arm war, abgebaut.

Das glaub' ich jetzt mal gar nicht.

 

Ein Einarmiger darf m. E. nur ein Fahrrad fahren, bei dem die Hinterradbremse durch die Pedale bedient werden kann

Hier ist von einer Rücktrittbremse die Rede.

 

Hier findet sich die Entschuldigung der Kölner Polizei (am 30. Juni). Verantwortlich für die Seite ist das Polizeipräsidium Köln. Wenn die nicht wissen, was sie tun, ist das - wenigstens in diesem Fall - wirklich nicht das Problem der Leser.

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Hallo, Blaulicht,

 

wo siehst Du irgendwelche Kosten beim Umbau der Bremshebel von rechts nach links?

 

Abgesehen davon: Du bist doch derjenige, der mal geschrieben hat, dass es keine mündlichen Verwarnungen geben darf und dass jeder gleich zu behandeln ist, oder irre ich mich?

 

Wenn das Fahrrad verkehrssicher war und tatsächlich nur die Bremsgriffe getauscht wurden, wäre eine Verwarnung wegen eines nicht vorschriftsmäßigen Fahrrades sicher nicht angebracht.

 

Wenn der Fahrradfahrer allerdings aus gesundheitlichen Gründen oder weil ihm irgendwelche Körperteile fehlen, nicht in der Lage ist, ein Fahrrad ordnungsgemäß zu führen, ist ihm die Weiterfahrt im Grunde genommen genauso zu untersagen, wie wenn er ein KFZ führt und dazu körperlich nicht in der Lage ist.

 

Ggf. muss er beim Kauf des Fahrrades darauf achten, dass dieses eine Rücktrittbremse hat und dass er dann die Vorderradbremse so anbringt, dass er diese ordnungsgemäß bedienen kann.

 

Was würdest Du denn sagen, wenn Dich jemand über den Haufen fährt, weil er, aus welchen Gründen auch immer, nicht in der Lage war, rechtzeitig zu bremsen?

 

Hallo, Biber,

 

wenn er tatsächlich eine Rücktrittbremse hatte und wenn er den Beamten tatsächlich darauf hingewiesen hat, war die Verwarnung tatsächlich nicht berechtigt.

 

Der Beamte wäre sicher besser beraten gewesen, wenn er sich, bevor er die Verwarnung schreibt, erst einmal erkundigt hätte.

 

Nichtsdestotrotz handelt es sich hier nur um einen Irrtum des Beamten und nicht um ein Staatsverbrechen, und daraus so einen Aufriss in der Presse zu veranstalten ist schon etwas eigenartig.

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

Edited by nachteule
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Was glaubst du warum nicht?

Was glaubst, warum jemand auf eine Deiner Fragen antworten sollte, wenn Du mal wieder nicht mal den Versuch machst, auf seine an Dich gerichteten Fragen zu antworten irgendwas zu schreiben?

 

Übrigens: daß nun ausgerechnet der mit den eigenartigen generalpräventiven Gedanken und sonstigen fragwürdigen Äußerungen hier im RF über die betroffenen Polizisten urteilen zu dürfen glaubt, ohne sie - wie er es sonst immmer fordert - vorher angehört zu haben, ist bestenfalls amüsant. Der gönnerhafte Unterton dem armen Einarmigen gegenüber ist allerdings genauso überflüssig wie daneben.

 

Nichtsdestotrotz handelt es sich hier nur um einen Irrtum des Beamten und nicht um ein Staatsverbrechen, und daraus so einen Aufriss in der Presse zu veranstalten ist schon etwas eigenartig.

Auslöser der ganzen Geschichte war dieser Bericht, in dem sich auch noch einige Details bezgl. Bremse, Anzahl der beteiligten Polizisten und Abaluf der Geschehnisse finden. Das alles ist natürlich kein Staatsverbrechen, aber wenn sich da anscheinend mehrere Uniformierte zum Vollhonk machen, ist das natürlich ein gefundenes Fressen für die (Medien-)Öffentlichkeit.

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Standardmäßig werden Farräder mit nur einer Handbremse rechts am Lenker montiert, wirkend auf das Vorderrad ausgeliefert. Wer schon mal versucht hat, nur mit dem Vorderrad alleine einhändig zu bremsen, weiss wie schwierig es ist da die Fahrspur zu halten. Deshalb erfolge ein Umbau, so das die Bremse auf das Hinterrad wirken kann.

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Hallo, Biber, hallo, BamBam,

 

wenn man nun den letzten Zeitungsartikel liest, kann man dem Polizeibeamten, der die Verwarnung ausgestellt hat, m. E. keinen Vorwurf machen.

 

Der Polizist hält an seiner Auffassung fest: Es fehlt die rechte Handbremse für den Vorderreifen, nur das Hinterrad stoppen zu können, genügt nicht, das ist ein Verstoß gegen die Vorschrift und kostet 25 Euro Verwarngeld.

 

„Ich weiß“, antwortet er, „aber links habe ich eine. Damit kann ich das Hinterrad bremsen, und eine Rücktrittbremse habe ich auch.“

Dem Beamten ging es, wenn man dem Wortlaut des Artikels glauben kann, nicht um die Seite, an der die Handbremse angebracht war, sondern einzig darum, dass es keine Vorderradbremse, dafür aber zwei Hinterradbremsen gab.

 

Sicher ist es nicht einfach, nur mit einer Hand zu lenken und zu bremsen, wie so mancher Radfahrer, der während der Fahrt mit dem Handy in der Hand am Ohr unterwegs war, schon schmerzhaft erfahren musste, vor Allem, wenn er dann nur mit der Vorderradbremse abgebremst hat.

 

Nichtsdestotrotz schreibt die StVZO zwei Bremsen, eine für vorne und eine für hinten, vor und somit hatte der Beamte formal recht mit der Verwarnung.

 

Abgesehen davon macht es auch keinen Sinn, bei einer vorhandenen Rücktrittbremse noch eine zweite Bremse für das Hinterrad einzubauen und dann nur mit der Bremse abzubremsen, die am Lenker angebracht ist.

 

Warum hat der Mann nicht einfach die Vorderradbremse von rechts nach links getauscht, was den Kollegen ganz sicher nicht gestört hätte?

 

In dem Fall hätte er zwei ordnungsgemäß funktionierende Bremsen gehabt und damit wäre das Thema erledigt gewesen.

 

Wenn sich jemand zum Vollhonk gemacht hat, dann war es der Vorgesetzte dieses Beamten.

 

Es wäre doch ein Leichtes gewesen, den Sachverhalt ordnungsgemäß zu begründen und die Verwarnung entweder über die Bußgeldstelle beim Gericht prüfen zu lassen oder aber, je nach sachlicher Zuständigkeit bei der Möglichkeit, Verfahren einzustellen, einfach in dubio pro reo zu entscheiden, das Verfahren einzustellen und damit wäre das Thema erledigt.

 

In dem zweiten Fall hätten beide Seiten ihr Gesicht gewahrt und der Vorgesetzte hätte vielleicht sogar noch ein paar Sympathiepunkte kassiert.

 

Blödsinn war es, die Beamten in der Presse quasi auflaufen zu lassen, indem man ihnen den Schwarzen Peter zuschiebt und sie zu einer Aussage hinsichtlich der angeblich fehlenden oder nicht vorschriftsmäßigen Beleuchtungseinrichtung zu nötigen.

 

Die zweite, die falsch lag, war m. E. die Pressesprecherin der Polizei, die angegeben hat, das Fahrrad wäre vorschriftsmäßig, denn dem ist nun mal nicht so.

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

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Hallo Nachteule,

 

das sehe ich anders. Die StVZO schreibt nur zwei Bremsen vor. Diese zwei Bremsen dürfen sich auch auf die gleiche Achse auswirken. Sinn der zweiten Bremse ist -so weit ich weiss- das wenn eine Bremse ausfällt, man noch mit der anderen Bremse bremsen kann.

§ 65 Bremsen.

(1) Alle Fahrzeuge müssen eine ausreichende Bremse haben, die während der Fahrt leicht bedient werden kann und ihre Wirkung erreicht, ohne die Fahrbahn zu beschädigen. Fahrräder müssen 2 voneinander unabhängige Bremsen haben. ...

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Für mich verständlich, dass er das abgebaut hat. Ich weiß auch nicht warum dort ein Verwarngeld erhoben wurde.

Fuer mich unverstaendlich, warum du hier wieder so herum-blaulichtern musst, denn der Fall ist mit der Rueckerstattung und der Entschuldigung der Polizei im Sinne aller laengst erledigt. Haettest du doch nur den verlinkten Zeitungsartikel gelesen und verstanden, dfann haettest du den Beitragszaehler nicht bemuehen muessen......

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Auslöser der ganzen Geschichte war dieser Bericht, in dem sich auch noch einige Details bezgl. Bremse, Anzahl der beteiligten Polizisten und Abaluf der Geschehnisse finden.

Aber nicht hier im Forum, da war es, so ich richtig informiert bin, der SPON-Bericht.....

 

Das alles ist natürlich kein Staatsverbrechen, aber wenn sich da anscheinend mehrere Uniformierte zum Vollhonk machen, ist das natürlich ein gefundenes Fressen für die (Medien-)Öffentlichkeit.

Dem allerdings ist unumwunden zu zu stimmen. Wenn sich das wirklich so zugetragen hat, bleibt zu konstatieren, dass die 'Blaulichterei' bereits Einzug in die Amtsstuben gefunden hat. :schreck:

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Nichtsdestotrotz schreibt die StVZO zwei Bremsen, eine für vorne und eine für hinten, vor [....]

Ganz sicher? Ich nicht.....

 

§ 65 Bremsen.

 

(1) Alle Fahrzeuge müssen eine ausreichende Bremse haben, die während der Fahrt leicht bedient werden kann und ihre Wirkung erreicht, ohne die Fahrbahn zu beschädigen. Fahrräder müssen 2 voneinander unabhängige Bremsen haben. Bei Handwagen und Schlitten sowie bei land- oder forstwirtschaftlichen Arbeitsmaschinen, die nur im Fahren Arbeit leisten können (z.B. Pflüge, Drillmaschinen, Mähmaschinen), ist eine Bremse nicht erforderlich.

 

(2) Als ausreichende Bremse gilt jede am Fahrzeug fest angebrachte Einrichtung, welche die Geschwindigkeit des Fahrzeugs zu vermindern und das Fahrzeug festzustellen vermag.

 

(3) Sperrhölzer, Hemmschuhe und Ketten dürfen nur als zusätzliche Hilfsmittel und nur dann verwendet werden, wenn das Fahrzeug mit einer gewöhnlichen Bremse nicht ausreichend gebremst werden kann.

Dieser Paragraph ist aus der genannten StVZO......

 

Edit: 'BamBam' war schneller.....

Edited by HarryB
'Edit' eingefuegt....
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Wenn man schon den Gesetzestext hier anführt, muss man sich aber auch dessen Auslegung ansehen.

 

Nicht alles steht immer im Gesetzestext.

 

Mag sein, es wuerde aber - zumindest bei einem Fahrrad - nicht unbedingt sinnvoll sein, auf die Bremswirkung auf beide Raeder zu pochen. Zwei unabhaengig voneinander wirkende Bremsen sind nun einmal der Sicherheit genug, alles andere waere der Overkill...... Insbesondere Absatz (2) weist darauf hin, wo der Sinn der Angelegenheit liegt.

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Jetzt müsste man sich das Fahrrad angucken.... Wer hat Recht, der die Verwarnung erteilte und Nachteule oder die Polizeiführung?

 

  • Ist es ein Fahrrad, wo die eine Hinterradbremse durch Rücktritt und den Bremshebel bedient wird oder befindet sich am Hinterrad ein Bremsystem-Rücktritt und ein weiteres Bremssystem mit dem Bremshebel am Lenkrad?
  • Was steckt hinter dem dezenten Hinweis von Gast 225? Gibt es noch Kommentierungen, die noch weitere Anforderungen stellen?

 

Ich bleibe jedoch dabei, dass es falsch war hier kostenpflichtig zu verwarnen, weil

 

  • die Polizeiführung, die den gesamten Sachverhalt kennt, das so vertritt
  • der Radfahrer offensichtlich in guter Absicht gehandelt hat
  • er das umbauen lassen hat (vermtl. Fachbetrieb)

 

Wenn jemand sein Rad aus Geilheit "aufprollt" und dabei Sicherheitsmängel produziert, dann mag das anders sein. Hier hat jemand einen Bremshebel, den er nicht bedienen kann, abmontiert. Damit wird das Fahrrad "entschlackt" und ist sicherer zu handhaben - mit nur einer Hand. Weiter stütze ich meine Ansicht auf den Nebensatz, dass er an seinem Fahrrad einen festverbauten Dynamo und eine funktionierende Beleuchtung hat.

 

Dat is nich irgendein "wildverbautes Rad" , wie es viele gibt, ohne Licht, ohne Reflektoren, ohne Klingel - komplett Verkehrsunsicher (aber unter 11 KG) - sondern einfach, wenn entgegen der Vorschriften, ungünstig gelaufen. Ein Fall, den man guten Gewissens - als Bürgerpolizei - mdl verwarnen kann bzw den Hinweis geben kann, wie er es umzubauen hat dass es passt!

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Jetzt müsste man sich das Fahrrad angucken....

Joh, mach mal. Der Link von 'Biber', der zum KStA fuehrt, koennte dich dabei unterstuetzen. Haettest du das vorher bereits gemacht, waere dein Vortrag vielleicht viel kuerzer ausgefallen......

Uebrigens, es gibt hier niemanden, der deine Vortraege benotet.

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Hi Nachteule,

 

Liegt P damit falsch?

Ja. Das Fahrrad hatte ja zwei Bremsen. Wenn der Herr Ionescu Ausländer wäre, bräuchte es u.U. sogar nur eine.

 

  • Ist es ein Fahrrad, wo die eine Hinterradbremse durch Rücktritt und den Bremshebel bedient wird oder befindet sich am Hinterrad ein Bremsystem-Rücktritt und ein weiteres Bremssystem mit dem Bremshebel am Lenkrad?

Eine Rücktrittbremse, die mit einem Handbremshebel bedient werden kann, wäre etwas seltsam. Aber es gibt ja Sachen:

Wenn jemand sein Rad aus Geilheit "aufprollt"

, die gibt's gar nicht :D.
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Zumindest ist aus dem Bild nicht ersichtlich ob nun tatsächlich eine Bremse mit zwei verschiedenen Bedienhebeln verbaut ist oder ob eine zweite Bremse zusätzlich zur Rücktrittbremse angebaut wurde. Lediglich vorne ist zu erkennen das die Cantileverbremse nicht funktionstüchtig ist. Die Vorderradbremse wurde als nicht nach hinten umgebaut, sondern lediglich deaktiviert. Was vermutlich ausschlaggebend für die Kontrolle der Polizei gewesen ist.

 

Das ganze wird wohl so abgelaufen sein. Polizist: Guck mal. Da fährt einer mit nur einem Arm. Und dem seine Bremse vorne geht auch nicht. Das kann so nicht richtig sein.

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Zumindest ist aus dem Bild nicht ersichtlich ob nun tatsächlich eine Bremse mit zwei verschiedenen Bedienhebeln verbaut ist oder ob eine zweite Bremse zusätzlich zur Rücktrittbremse angebaut wurde.

 

Zu der Bremsgeschichte sagt das "Opfer":

 

„Ihr Fahrrad ist unsicher“, eröffnet der Beamte das Gespräch, „Sie haben keine Bremse rechts am Lenker.“ Ionescu nickt. „Ich weiß“, antwortet er, „aber links habe ich eine. Damit kann ich das Hinterrad bremsen, und eine Rücktrittbremse habe ich auch.“

 

Daraus lese ich: die Handbremse wurde von rechts nach links verlegt und wirkt nun auf das Hinterrad. Aus dem Zusatz "und eine Rücktrittbremse habe ich auch" folgere ich, daß die Handbremse auf die Felge wirkt.

 

Technisch dürfte das vollkommen unproblematisch zum umrüsten sein, fast alle Fahrräder sollten serienmäßig eine Aufnahme für eine Felgenbremse auch hinten haben. Auch die Kosten für die Nachrüstung/Umrüstung dürfte deutlich unter 100.- gewesen sein, auch wenn die vordere Bremse nicht einfach nach hinten gebaut werden kann.

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Das

Nichtsdestotrotz schreibt die StVZO zwei Bremsen, eine für vorne und eine für hinten, vor und somit hatte der Beamte formal recht mit der Verwarnung.

wurde ja schon geklärt, so daß das

Wenn sich jemand zum Vollhonk gemacht hat, dann war es der Vorgesetzte dieses Beamten.

eher nicht zutrifft.

Es wäre doch ein Leichtes gewesen, den Sachverhalt ordnungsgemäß zu begründen und die Verwarnung entweder über die Bußgeldstelle beim Gericht prüfen zu lassen oder aber, je nach sachlicher Zuständigkeit bei der Möglichkeit, Verfahren einzustellen, einfach in dubio pro reo zu entscheiden, das Verfahren einzustellen und damit wäre das Thema erledigt.

Nö. Beides nicht. Ordnungsgemäß begründen geht offenbar nicht, wie bereits nachgewiesen. Die vorgeschlagenen Konsequenzen aus einer möglichen Prüfung und die anderen genannten Maßnahmen / Vorstellungen sind rechtlich schlicht (so jedenfalls) nicht möglich: das Verfahren war mit der Zahlung abgeschlossen. Aus welcher Kasse der Mann überhaupt sein Geld zurückbekommen hat, würde mich wirkich interessieren.

Die zweite, die falsch lag, war m. E. die Pressesprecherin der Polizei, die angegeben hat, das Fahrrad wäre vorschriftsmäßig, denn dem ist nun mal nicht so.

Siehe oben.

 

Wenn man schon den Gesetzestext hier anführt, muss man sich aber auch dessen Auslegung ansehen.

Und? Was sagt die Auslegeung? Und ist es dann nur Auslegung oder gibt es auch einschlägige Urteile? Mal ganz abgesehen von der Frage, ob ausgerechnet dieser Polizist irgendwas davon kennt.

 

Hat eigentlich irgendjemand eine Idee, wie die 25,- € Verwarnung zustande kommen?

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Hat eigentlich irgendjemand eine Idee, wie die 25,- € Verwarnung zustande kommen?

 

Nö. Regelsatz wären 10€ gewesen.

 

TBNR 365000

Sie führten ein Fahrrad, obwohldie bremstechnischen Einrichtungen

nicht den Vorschriften entsprachen.

( B - 1 ) 10,00€

§ 65 Abs. 1, § 69a StVZO; § 24 StVG; -- BKat

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Hat eigentlich irgendjemand eine Idee, wie die 25,- € Verwarnung zustande kommen?

Offensichtlicher Mangel an Untertänigkeit wird standardmäßig so ähnlich geahndet. Im Wiederholungsfall droht Kloppe. Das weißt Du doch.

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15 Euro waren dann wahrscheinlich fuer Ungehorsam gegen die Obrigkeit, schliesslich hat der Mann ja nicht kleinlaut abgenickt, was ihm der Blaulicht Polizist da oktroyiert hat, eventuell dachte dieser auch noch, der Untertan haette da 'ne Hand in der Tasche...... :whistling:

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@HarryB, durch das Durchstreichen wird es nicht geheilt. Dein Verhalten solltest du dringend abändern. Dein letzter Beitrag enthält auf drei Zeilen ein Bösartigkeit gegen den Cop, der das Verwarngel kassiert hat und zwei Bösartigkeiten gegen mich, die komplett nichts mit der Diskussion zu tun haben, sondern einzig und allein ein Beschimpfen gegen meiner Person als Zweck haben. Ein Verhalten, was kritisch von einem Mod beobachtet werden sollte - jedoch bist du der Mod hier im Forum. Du verhälst dich schlimmer, als du es mit (Hand in der Tasche) jemals als Cop unterstellt hast.

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Moin Moin

 

 

Das macht man in einem solchen Fall nicht.

In welchem Fall? Des gehandicapten Menschen?

Unfug.

Aus welchem Grund soll bei einem Verstoß eine Bevorzugung stattfinden?

Ich hab vor Jahren einen Menschen mit Elektrorollstuhl gezapft - hatte 1,9 o/oo gepustet.

Macht man das auch nicht?

 

 

 

 

Die StVZO schreibt nur zwei Bremsen vor. Diese zwei Bremsen dürfen sich auch auf die gleiche Achse auswirken.

Die StVZO schreibt unabhängige Bremsen vor, nicht einfach nur zwei Bremsen.

Ist Unabhängigkeit gegeben, wenn sich die zwei Bremsen ein Element (hier das Hinterrad) teilen?

Woher nimmst du deine Weisheit, zu behaupten, daß sich die Bremsen auf die gleiche Achse auswirken dürfen?

Was ist wenn das Hinterrad ausfällt?

Ich würde z.b. bei einem Fahrrad einen Doppelzug Bremshebel, obwohl auf zwei Räder wirkend, auch nicht akzeptieren.

 

 

 

Nö. Regelsatz wären 10€ gewesen.

Liegt aber möglicherweise nicht mehr vor - der Regelsatz.

Der Umbau dürfte ja wissentlich geschehen sein, ebenso die folgende Benutzung. Es dürfte also der verdoppelnde Vorsatz ins Spiel gekommen sein.

Weiterhin könnte, je nach Antreffsituation, eine Gefährdung zu begründen gewesen sein.

Die 25 Euro könnten also eine angemessene Erhöhung sein.

Aber nichts Genaues weiß man.

 

Im Übrigen ist der Widerruf von rechtmäßigen, nicht begünstigenden, unanfechtbaren Verwaltungsakten gar nicht so einfach.

Zumal, wie ich finde, die Voraussetzungen nicht vorliegen.

 

 

Gruß

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Was ist wenn das Hinterrad ausfällt?

Immer noch besser als wenn das Vorderrad ausfällt. Wenn ein Rad ausfällt hat man als Fahrradfahrer ganz andere Probleme.

 

Wenn die Bremsen sich das Hinterrad teilen ist Unabhängigkeit gegeben. Es müssen auch zwei Bremseinrichtungen am Hinterrad montiert sein. Ist doch ganz einfach: Bau irgendwas von der einen Bremse ab und das Fahrrad wird immer noch gebremst, ist unabhängigkeit gegeben.

 

Nur gut das ich noch keinem so übereifrigen Polizisten begegnt bin, wenn ich mit meinem über 100kg beladenen ungebremsten Fahrradanhänger durch die Gegend fahre.

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Weiterhin könnte, je nach Antreffsituation, eine Gefährdung zu begründen gewesen sein.

Wie will man das begründen, wenn doch bei einem Fahrrad mit Migrationshintergrund eine Bremse als ausreichend sicher akzeptiert wird?

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@HarryB, durch das Durchstreichen wird es nicht geheilt. Dein Verhalten solltest du dringend abändern. Dein letzter Beitrag enthält auf drei Zeilen ein Bösartigkeit gegen den Cop, der das Verwarngel kassiert hat und zwei Bösartigkeiten gegen mich, die komplett nichts mit der Diskussion zu tun haben, sondern einzig und allein ein Beschimpfen gegen meiner Person als Zweck haben. Ein Verhalten, was kritisch von einem Mod beobachtet werden sollte - jedoch bist du der Mod hier im Forum. Du verhälst dich schlimmer, als du es mit (Hand in der Tasche) jemals als Cop unterstellt hast.

Dein Beitrag enthält ca. 5 "Sätze", die komplett nichts mit der Diskussion zu tun haben.

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@HarryB, durch das Durchstreichen wird es nicht geheilt. Dein Verhalten solltest du dringend abändern. Dein letzter Beitrag enthält auf drei Zeilen ein Bösartigkeit gegen den Cop, der das Verwarngel kassiert hat und zwei Bösartigkeiten gegen mich, die komplett nichts mit der Diskussion zu tun haben, sondern einzig und allein ein Beschimpfen gegen meiner Person als Zweck haben. Ein Verhalten, was kritisch von einem Mod beobachtet werden sollte - jedoch bist du der Mod hier im Forum. Du verhälst dich schlimmer, als du es mit (Hand in der Tasche) jemals als Cop unterstellt hast.

Ich hatte dich schon mehrmals darauf hingewiesen, dass du nun nicht die Person bist, die hier irgendjemandem Verhaltensmassregeln geben kann! Lass das also sein oder rechne damit, auf dein Normalmass zurueck gestutzt zu werden! Deine Oberlehrereien darfst du gerne im Kreise deiner Kollegen oder Bewunderer - so es solche gibt - ablassen, aber nicht hier - und schon gar nicht bei mir!

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Die StVZO schreibt unabhängige Bremsen vor, nicht einfach nur zwei Bremsen.

Ist Unabhängigkeit gegeben, wenn sich die zwei Bremsen ein Element (hier das Hinterrad) teilen?

Eindeutig ja, wenn sie es - im Falle Ruecktritt und handbetaetigte Felgenbremse - auf zwei voneinander unabhaengige Arten machen!

 

Woher nimmst du deine Weisheit, zu behaupten, daß sich die Bremsen auf die gleiche Achse auswirken dürfen?

Es steht nirgends geschrieben, dass dem - zumindest beim Fahrrad - nicht so sein darf.

 

Was ist wenn das Hinterrad ausfällt?

Dann kann das Fahrrad - systembedingt! - nicht mehr fahren und benoetigt von daher auch keinerlei Bremse mehr.

 

Ich würde z.b. bei einem Fahrrad einen Doppelzug Bremshebel, obwohl auf zwei Räder wirkend, auch nicht akzeptieren.

Das ist auch etwas ganz anderes, naemlich ist keine Unabhaengigkeit mehr gegeben. Hier naemlich muss man fragen, was passiert, wenn der Hebel ausfaellt......

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(...)

(...)

I saw that (Karma)

 

(...)

Du hast völlig recht. Und mein Mitgefühl. Ich hoffe, es geht Dir jetzt besser und Du hast ein schönes Wochenende.

 

Die StVZO schreibt unabhängige Bremsen vor, nicht einfach nur zwei Bremsen.

Das Gesetz schreibt zwei voneinander unabhängige Bremsen vor. Nicht mehr, nicht weniger. Deshalb ist diese Frage

Ist Unabhängigkeit gegeben, wenn sich die zwei Bremsen ein Element (hier das Hinterrad) teilen?

ganz einfach zu beantworten: ja klar.

 

Woher nimmst du deine Weisheit, zu behaupten, daß sich die Bremsen auf die gleiche Achse auswirken dürfen?

Auch das ist ganz einfach zu beantworten: aus dem Gesetz.

 

Was ist wenn das Hinterrad ausfällt?

Was bitte meinst Du mit ausfallen?

 

Ich würde z.b. bei einem Fahrrad einen Doppelzug Bremshebel, obwohl auf zwei Räder wirkend, auch nicht akzeptieren.

Wenn das die einzige(n) Bremse(n) wäre, müßtest Du das auch nicht.

 

Im Übrigen ist der Widerruf von rechtmäßigen, nicht begünstigenden, unanfechtbaren Verwaltungsakten gar nicht so einfach.

Danke für die Bestätigung meines Beitrages.

 

Zumal, wie ich finde, die Voraussetzungen nicht vorliegen.

Das sehen die Verantwortlichen offenbar anders.

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Ich würde z.b. bei einem Fahrrad einen Doppelzug Bremshebel, obwohl auf zwei Räder wirkend, auch nicht akzeptieren.

Wenn das die einzige(n) Bremse(n) wäre, müßtest Du das auch nicht.

 

Kommt darauf an. Wie gesagt: Wenn das Fahrrad einen Migrationshintergrund hat, dann muss er es u.U. akzeptieren - Verwaltungsakt-Probleme hin oder her.

 

Herzliche Grüße, Pedro.

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Moin Moin

 

 

 


Was ist wenn das Hinterrad ausfällt?

Immer noch besser als wenn das Vorderrad ausfällt. Wenn ein Rad ausfällt hat man als Fahrradfahrer ganz andere Probleme.

Es ist ja so einfach, jemanden mißzuverstehen, wenn man nicht über das Geschriebene nachdenkt.

Ist es eindeutiger wenn ich schreibe, wenn das Hinterrad als Bremselement ausfällt?

Das geht schneller als man kacke sagen kann.

Die Rücktrittbremse ist nicht unfehlbar. Bei ungünstiger Pedalstellung bewirkt die geringe Hebelwirkung eine deutlich reduzierte Bremsleistung.

Längere Bremsungen bei Bergabfahrten sind der Bremsleistung der Rücktrittbremse auch nicht zuträglich. Die entstehende Hitze kann den Rücktritt sogar dauerhaft schädigen.

Kommt dann noch, wie das bei Fahrrädern gerne vorkommt, noch eine "8" in der Felge hinzu, ist die Bremswirkung der Felgenbremse auch deutlich reduziert.

 

Wenn die Bremsen sich das Hinterrad teilen ist Unabhängigkeit gegeben.

Du stellst wieder nur eine Behauptung auf.

 

Die Deutsche Verkehrswacht sieht das jedenfalls anders, aber ähnlich wie ich

http://www.deutsche-verkehrswacht.de/home/presse-center/pressemitteilung/article/wie-viele-bremsen-hat-ein-fahrrad.html

 

 

Weil wohl solcherlei verbastelte Fahrräder nicht so häufig sind, hat sich die Rechtsprechung nocht nicht mit dieser Thematik befasst. Ich konnte jedenfalls Urteile in dieser Richtung nicht finden.

 

 

 


 

Eindeutig ja, wenn sie es - im Falle Ruecktritt und handbetaetigte Felgenbremse - auf zwei voneinander unabhaengige Arten machen!

Wie du an der Diskussion siehst ist das nicht so eindeutig.

 

 

Es steht nirgends geschrieben, dass dem - zumindest beim Fahrrad - nicht so sein darf.

Da bin ich aber gespannt, wo geschrieben steht, daß das so sein darf.

Der § 65 StVZO ist da nicht eindeutig.

 

 

 

Im Übrigen ist der Widerruf von rechtmäßigen, nicht begünstigenden, unanfechtbaren Verwaltungsakten gar nicht so einfach.

Danke für die Bestätigung meines Beitrages.

Nicht doch dafür.

 

 

 

Zumal, wie ich finde, die Voraussetzungen nicht vorliegen.

Das sehen die Verantwortlichen offenbar anders.

 

Ist ja auch nur meine unmaßgebliche, nicht zitierfähige, Meinung

 

 

Gruß

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Ist es eindeutiger wenn ich schreibe, wenn das Hinterrad als Bremselement ausfällt?

Ja. Eine nachvollziehbare Erklärung, wie das gehen soll, lieferst Du allerdings nicht.

 

Das geht schneller als man kacke sagen kann.

Mag sein. Deine Beschreibungen belegen das allerdings nicht.

 

Die Rücktrittbremse ist nicht unfehlbar. Bei ungünstiger Pedalstellung bewirkt die geringe Hebelwirkung eine deutlich reduzierte Bremsleistung.

Schön gesehen. Nur darf man von einem erkennbar schon älteren Menschen wohl erwarten, daß er dieses Problem kennt und es lösen kann. Im übrigen ist das geschilderte Problem völlig unabhängig davon, auf welches Rad die zweite Bremse einwirkt.

 

Längere Bremsungen bei Bergabfahrten sind der Bremsleistung der Rücktrittbremse auch nicht zuträglich. Die entstehende Hitze kann den Rücktritt sogar dauerhaft schädigen.

Das dürfte wohl, wenn es denn überhaupt zutrifft, an der Art der Bremse liegen. Und mal ganz abgesehen davon, daß das in Köln wohl eher nicht zum Problem werden dürfte, ist das geschilderte Problem völlig unabhängig davon, auf welches Rad die zweite Bremse einwirkt.

 

Kommt dann noch, wie das bei Fahrrädern gerne vorkommt, noch eine "8" in der Felge hinzu, ist die Bremswirkung der Felgenbremse auch deutlich reduziert.

Du bist wahrscheinlich deutlich mehr Fahrradexperte als ich. Allerdings kann ich Dir aus laienhafter Anwendererfahrung versichern: wenn die '8' so massiv ist, daß sich das auf die Wirkung der Felgenbremse auswirkt, kann gerade ein Einarmiger das Rad wohl kaum noch fahren. Im übrigen ist das geschilderte Problem völlig unabhängig davon, auf welches Rad die zweite Bremse einwirkt.

 

Du stellst wieder nur eine Behauptung auf.

Nö. Er stellt die Rechtslage dar.

 

Die Deutsche Verkehrswacht sieht das jedenfalls anders

Womit bewiesen wäre, daß auch solche Organisationen nicht fehlerfrei sind.

 

Der § 65 StVZO ist da nicht eindeutig.

Welcher Teil der StVZO stützt Deine Interpretation mit den zwei Rädern?

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Die Rücktrittbremse ist nicht unfehlbar. Bei ungünstiger Pedalstellung bewirkt die geringe Hebelwirkung eine deutlich reduzierte Bremsleistung. ...

Die von dir angeführten Argumente erhöhen zweifelsfrei die Bremswirkung und erhöhen die Sicherheit. Nur welche Bremsleistung ist den bei einem Fahrrad vorgeschrieben? Keine! Eine Bremse muß nur die Geschwindigkeit verzögern und das Fahrrad muß festgestellt werden*. Das alle Achsen festgestellt werden müssen steht da nicht drin. Die angeführte Verkehrswacht schreibt auch das die Beleuchtung über einem Dynamo betrieben werden muß. Das ist falsch! Sie darf auch über einen AKku betrieben werden*. Tschuldigung das ich nicht alles glaube was mir erzählt wird.

 

Das mit dem Ausfallen des Hinterrades habe ich nicht mißverstanden. Welchen Ausfall stellst du den die genau vor, der passieren könnte, um beide Bremsanlagen ausfallen zu lassen? Einmal die Bremse die auf die Felge wirkt. Und dann noch die der Rücktrittbremse, die sich direkt auf die Nabe auswirkt, soll denn das deiner Meinung nach sein? Entweder wird das Hinterrad blockieren oder der Fahrer wird einen Abflug machen.

* StVZO

§ 65 2) Als ausreichende Bremse gilt jede am Fahrzeug fest angebrachte Einrichtung, welche die Geschwindigkeit des Fahrzeugs zu vermindern und das Fahrzeug festzustellen vermag.

§ 67 Lichttechnische Einrichtungen an Fahrrädern

(1) Fahrräder müssen für den Betrieb des Scheinwerfers und der Schlussleuchte mit einer Lichtmaschine ausgerüstet sein, deren Nennleistung mindestens 3 W und deren Nennspannung 6 V beträgt (Fahrbeleuchtung). Für den Betrieb von Scheinwerfer und Schlussleuchte darf zusätzlich eine Batterie mit einer Nennspannung von

6 V verwendet werden (Batterie-Dauerbeleuchtung). Die beiden Betriebsarten dürfen sich gegenseitig nicht beeinflussen.

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