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Auch Polizisten sind nur Menschen


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Diese Ambivalenz - einerseits kann ich die Argumente der Forencops (ja, einschließlich @Blaulicht) nachvollziehen und verstehen, andererseits sind es eben die von @HarryB genannten (Einzel?-)Fälle, die mich an ein Einschreiten denken lassen, wenn während einer polizeilichen Maßnahme die Zielperson offensichtlich misshandelt wird.

 

Wobei ich noch immer glaube (wissen tue ich es nicht), dass in Summe 99,x% aller Maßnahmen korrekt und professionell ablaufen. Und gleichzeitig hoffe ich, nie in eine 0,x%-Situation zu geraten, in der ich mich zwischen Nicht-Eingreifen und beherzter Zivilcourage entscheiden muss.

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Kön-nen; Wol-len. Aber wozu ist das in dem Zusammenhang wichtig?

Ey Alda, mussu heut nich mehr. Is alles bunt. Kannsu reden wie Du wills, weissu?! Schlimm ist, daß heutzutage auch schon solche, die eigentlich nur mit Deutsch aufwachsen, keinen Migrationshinter

Hallo, Blaulicht, Polizeibeamte, die ganz bewusst Unschuldige wegen einer angeblichen Straftat zur Anzeige bringen, um dadurch echte oder angebliche Zielvorgaben zu erfüllen, begehen ganz bewusst Stra

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Ich versuche, mich in den unbedarften Leser hinein zu versetzen - und da kann dieser Eindruck aufkommen.

Dann solltest Du es trotzdem etwas anders, vor allem nicht so pauschal schreiben.

 

Vielleicht sehe ich das falsch, aber mir draengt sich der Eindruck auf, dass die Aussagen der Cops hier folgendermassen lauten:

Nur werde ich mich vor Ort ganz sicher nicht erst irgendeinem mehr oder weniger "interessierten" Bürger erklären, warum und wieso ich jetzt gerade auf wem liege, liegen muß und Maßnahmen treffe, die er ohne Kenntnisse vom Sachverhalt und z.T. eben auch Rechtskenntnisse eh nicht verstehen oder nachvollziehen kann.

a) geht es ihn nichts an

b) ist es in aller Regel ziemlich unpraktisch, sich auch noch um diesen Bürger zu kümmern, wenn man mit dem anderen eh schon genug zu tun hat

c) was, wenn dieser Bürger trotzdem der Meinung ist, wir würden nicht korrekt handeln, und er weiterbohrt, sogar versucht, dem Cop daran zu hindern, seine Maßnahmen durchzuführen?

..... (to be continued).

 

Und? Was möchtest Du mir damit jetzt sagen? War das keine Antwort?

 

Oho. 'Bluey'.... Rein theoretisches Konstrukt? Das habe ich aber in der Praxis gaenzlich anders erlebt - und das war sogar noch zu Zeiten, zu denen, wie man allgemein aussagt, die Polizei noch respektiert wurde. Und bitte haenge dich jetzt nicht an "Misshandlungen" auf, water boarding ist damit nicht gemeint. Es reicht schon der Schlag mit dem Knueppel, der Tritt des auf der Strasse sitzenden, etc. pp. .....

Harry, ich habe den Eindruck, Du zitierst gern Deine doch nun schon recht betagten Erfahrungen, die aber auch nur örtlich beschränkt waren. Wie es heutzutage ist, weißt Du das? Bekommst Du das irgendwie und vor allem direkt mit (so wie früher)?

Was Du beschreibst, wurde zu der Zeit - wenn es nicht völlig überzogen war - durchaus akzeptiert. Man wußte, daß man Mist gebaut hatte und akzeptierte dafür auch mal, daß es was an den Latz gab. Das insbes. sorgte auch für Respekt! So wie früher Lehrer, die dem Kind auch mal nen Klapps an den Hinterkopf gaben (der nicht weh tat!) sehr wohl respektiert und geachtet wurden. Und heute? Überwiegend möchte ich sagen Luschen, die keiner für voll nimmt. Und bevor mich mal wieder wer von links anmacht und mir unterstellen möchte, ich sei für die Prügelstrafe: Blödsinn! Alles, aber ganz sicher das nicht. Ich bin nur nicht für die heutige Weichspülerei, Diskutieren bis zum Abwinken, reden, reden,.... reeeeden,.......... reeeeeeeeeeden....... :yawn: .... man kann vieles auch zerreden, ohne wirklich etwas bewirkt zu haben.

Ich erlebe auch einiges. Und ist es nicht merkwürdig, daß, obwohl ich ja nun hautnah dabei bin, solches noch nie beobachten konnte? Ich will damit nicht sagen, daß es nicht vorkommen kann oder vorgekommen ist. Aber so, wie es hier oftmals dargestellt wird, möchte ich es doch ins Reich der Sagen und Fabeln einordnen.

 

BTW: ein Tritt gegen den auf der Straße liegenden Menschen kann (!!) durchaus sinnvoll, notwendig, zweckmäßig sein. Auch wenn es vllt nicht immer schön aussieht. Gewalt sieht nunmal nicht schön aus. Auch der Schlag mit dem Tonfa gehört dazu. Selbst einfache körperliche Gewalt sieht nicht unbedingt schön aus. Nur wer meint, aus irgendwelchen ethischen, moralischen Gründen oder persönlicher Überzeugung dazwischen gehen zu müssen, der kann sehr schnell erfahren, daß ihm dieses Recht nicht zusteht! Genauso wenig wie das Recht, von der Polizei Gründe für ihr Einschreiten gegen einen anderen Menschen erklärt zu bekommen. Auf so einen Gedanken käme ich als Zivilist nicht. Und ich meine, daß man schon unterscheiden kann, ob da wer wirklich verprügelt wird oder ob die Gewalt dazu dient, daß man die Person unter Kontrolle bekommen/halten kann.

 

Ein "Bemassnahmter" liegt bereits gefesselt am Boden und wird von einem Polbeamten mit 'nem satten Tritt bedacht. Oder aber, drei Polbeamte sichern den Mann am Boden und der dritte tritt von aussen auf ihn ein. Oder aber, ein "Bemassnahmter" wird beim Einsteigen in den Polizeiwagen ganz zufaellig mit dem Kopf gegen die B-Saeule gehauen, etc. pp.

Ich wuerde da gerne den Namen des Polbeamten erfahren und dem Misshandelten als Zeuge zur Verfuegung stehen.

1. steht völlig außer Frage. Sowas gehört sich nicht. Trotzdem muß ich Dir sagen, daß Du auch in diesem Fall kein Recht auf Auskunft hast. Statt dessen müssen die anwesenden Kollegen sofort einschreiten und weitere Gewaltausbrüche unterbinden.

 

2. die Frage ist: sichern die Kollegen den Mann am Boden? Oder versuchen sie ihn zu fixieren, jedoch wehrt sich dieser standhaft, so daß eine Fixierung nicht möglich ist? Solches habe ich selbst schon hautnah erleben dürfen, wo wir mit 4 Mann auf einem Bürger von - rein optisch betrachtet - normaler Statur gelegen haben, er jedoch dermaßen Kräfte entwickelte, daß es nicht möglich war, seine Arme auf den Rücken zu drehen, um sie zu fixieren. Letztlich habe ich hier zu einem nicht unbedingt schönen bzw. für den Betroffenen angenehmen, dafür aber probaten und vor allem sehr effektiven Mittel gegriffen und dadurch die Gegenwehr von einer zur anderen Sekunde beenden können.

 

3. auch das sollte man differenziert betrachten. Sicherlich mag es Fälle geben/gegeben haben, wo der Kopf bewußt mal kurz gegen den Holm gestoßen wurde, was idR an dem Vorgeschehen gelegen haben dürfte. Es gibt aber auch Fälle, wo sich der Betroffene selbst in dem Moment, wo er in den Streifenwagen gesetzt werden soll, dagegen sperrt. Da kann so ein "Mittel" auch den gewünschten Erfolg bringen. Schaut natürlich nicht schön aus. Aber was der Betroffene macht, ist auch nicht unbedingt schön. Solche Fälle/Situationen sind kein Streichelzoo!

 

 

Es ist dennoch schade, daß Du auf meine Bitte nur sehr oberflächlich eingegangen bist bzw. Teilbereiche offenkundig gar nicht behandelt hast. Du hast mir drei Beispiele benannt. Beispiele, die dem wohl idR eher zufällig darauf zukommenden Bürger ins Auge fallen, woraufhin dieser sich dann möglicherweise bewogen fühlen könnte, ein Einschreiten seinerseits für notwendig zu erachten. Was fehlt:

a) die Vorgeschichte, die in den allermeisten Fällen sehr wohl bei der Gesamtbetrachtung wichtig bzw. unerläßlich ist.

b) wie würdest Du in so einem Fall vorgehen? Was würdest Du gegenüber der Polizei äußern bzw. wie?

c) was würdest Du im Anschluß an b) von der Polizei erwarten/verlangen?

 

Das kann ich von hier aus gar nicht so genau sagen, aber meine obigen Worte sollten doch schon ungefaehr erahnen lassen, worum es (mir) geht.

Siehst Du. Danke. Genau das wollte ich hören. Es gibt IMO nämlich gar keine starre Grenze.

Bzgl. Deiner obigen Worte wäre (mir) ein Mehr an Deutlichkeit und vor allem Ausführlichkeit wünschenswert gewesen.

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1. steht völlig außer Frage. Sowas gehört sich nicht. Trotzdem muß ich Dir sagen, daß Du auch in diesem Fall kein Recht auf Auskunft hast. Statt dessen müssen die anwesenden Kollegen sofort einschreiten und weitere Gewaltausbrüche unterbinden.

Meine Frage ist: Was erwartest Du (z.B. als Getretener) von Deinen Mitbürgern, wenn die anwesenden Polizisten nicht einschreiten? Und warum verneinst Du das Recht auf Nothilfe?

 

Gruß, Pedro.

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Meine Frage ist: Was erwartest Du (z.B. als Getretener) von Deinen Mitbürgern, wenn die anwesenden Polizisten nicht einschreiten? Und warum verneinst Du das Recht auf Nothilfe?

Wo habe ich denn das Recht auf Nothilfe verneint? Ich verneine lediglich den hier in den Raum gestellten Anspruch auf allumfängliche Auskunft, wenn der Bürger meint (nicht weiß), da würde wer mißhandelt. Wir reden hier über Fälle, die allenfalls im Promillebereich angesiedelt sein dürften und auf die wohl kaum jemand von uns tatsächlich mal zustoßen wird. Also alles rein theoretisch und hypothetisch. Wir leben hier auch nicht in irgendeiner Bananenrepublik, wo derartiger Gewaltmißbrauch quasi an der Tagesordnung ist, wo dann sogar andere anwesende Polizisten wegschauen, es tolerieren, mitmachen etcpp.. Wer meint, solcherlei für unser Land unterstellen zu wollen, der diskreditiert sich selbst als ernstzunehmender Diskussionspartner.

IMO reden wir hier vielmehr über Fälle,

- wo manch ein Bürger idR weder Hintergründe noch Vorgeschichte kennt,

- bei denen eine Gewaltanwendung seitens der Polizei (und natürlich aus Sicht der Polizei) notwendig und zweckmäßig ist, der Bürger X aber meint, man könne es auch mit "Labern" oder sonstwie regeln, im Prinzip aber "nur" Gewaltanwendung ablehnt und (überspitzt dargestellt) am liebsten einen Diskussionskreis eröffnen möchte,

- bei denen die Gewaltanwendung Personen betrifft, deren Freunde, Bekannte, Verwandte anwesend sind und z.B. eine Festnahme, eine Mitnahme zur Wache zwecks Blutprobe u.ä. verhindern wollen. Dies geschieht nicht zuletzt, weil der Betroffene selbst lauthals jammert und schreit, obwohl ihm gar keine Schmerzen zugefügt werden, jedoch durch dieses Schreien und Jammern den "Seinen" dieses suggerieren und sie dadurch zum "Helfen" animieren möchte. Solches erlebt man z.B. häufig auf Demos, wenn Leute weggetragen werden sollen, dabei Rotz und Wasser schreien, obwohl sie kaum angefaßt werden, sich in wer weiß was für einem Theater ergehen und dann, wenn sie aus dem Sichtbereich der "Ihren" verbracht wurden, dieses Theater spontan einstellen und so tun, als wäre nie etwas gewesen.

 

 

Edit: was Deine Frage zum "Treten" betrifft, so ist ja die Frage, ob das Treten grundlos erfolgt oder nicht. Würde ich bspw. grundlos getreten, so würde ich von dem Bürger erhoffen, daß er sich (für mich) als Zeuge zur Verfügung stellen würde. Da ich aber in diese Lage mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nie geraten werde, ist auch diese Frage (für mich) völlig hypothetischer Natur.

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Wo habe ich denn das Recht auf Nothilfe verneint?

Ich hatte Dich hier so verstanden:

Nur wer meint, aus irgendwelchen ethischen, moralischen Gründen oder persönlicher Überzeugung dazwischen gehen zu müssen, der kann sehr schnell erfahren, daß ihm dieses Recht nicht zusteht!

... aber das kann natürlich ein Missverständnis sein.

 

Wir leben hier auch nicht in irgendeiner Bananenrepublik, wo derartiger Gewaltmißbrauch quasi an der Tagesordnung ist, wo dann sogar andere anwesende Polizisten wegschauen, es tolerieren, mitmachen etcpp.. Wer meint, solcherlei für unser Land unterstellen zu wollen, der diskreditiert sich selbst als ernstzunehmender Diskussionspartner.

Hier hat IMO niemand behauptet, so etwas sei an der Tagesordnung. Aber wir haben hier ja nun genug Fälle diskutiert, in denen eben genau das geschehen ist (der Polizeichef in Rosenheim, die gebrochene Augenhöhle in München - um nur die prominenteren Beispiele zu nennen). In manchen Fällen wurde sogar das Nothilfe-/Notwehrrecht von Staatsanwaltschaften bejaht, die sich mit so etwas ja bekanntlich eher schwertun.

 

Mein Standpunkt dazu ist:

 

1. Das Recht zur Notwehr und zur Nothilfe ist gegeben, wenn Polizisten rechtswidrige Angriffe gegen individuelle Rechtsgüter wie Leib, Leben oder Freiheit unternehmen. Das ist durch §32 StGB gedeckt. Und ich rede nicht von "Labern".

 

2. U.U. kommt auch Putativnothilfe in Betracht. Das heißt, der Helfer darf sich auch in Bezug auf die Notsituation irren, wenn er den Irrtum nicht vermeiden konnte. Das ist durch §§ 16/17 StGB gedeckt.

 

3. Wenn Du in fragwürdigen Situationen so kommunizierst, wie Du es hier dargestellt hast ("Das geht Sie nichts an."), leistest Du dem Irrtum in Bezug auf die Notsituation Vorschub. Deshalb halte ich es nicht nur für angemessen sondern auch für sachdienlich, dass Polizisten in solchen Fällen kurz und knapp erklären, warum sie etwas tun und wer sie sind. Wenn sie rechtmäßig handeln, haben sie ja keinen Grund, sich zu verstecken.

 

Gruß, Pedro.

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Vielleicht zur Erklärung, weshalb ich sowohl @Blueys als auch @Pedros Beitrag mit einem "Gefällt mir" versehen habe: es ist die Nachvollziehbarkeit beider Standpunkte und die sich daraus (für mich) ergebende Ambivalenz. Any how, es ist m. E. eine spannende und (wiederum für mich) lehrreiche Diskussion. Danke dafür.

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Moin Moin

 

 

So ist sie halt, unsere deutsche Polizei. Offen, bürgernah und auf Transparenz bedacht. Klasse, Jungs! Weiter so!

 

Wir, also die Polizei, haben das Recht auf informationelle Selbstbestimmung nicht erfunden.

Das ist Ausfluß aus einem BVerfG Urteil in dem es damals um die erste Volkszählung ging und inzwischen Verfassungsrang hat, obwohl nicht explizit im GG verankert.

Hier wird zurecht korrekte rechtmäßige Polizeiarbeit verlangt und plötzlich soll davon abgewichen werden indem falsches und rechtswidriges Verhalten gefordert wird?

In Deutschland wird der Datenschutz halt sehr hoch gehängt. So hoch, daß er die Polizeiarbeit in vielen Bereichen behindert und selbst den Bürger bei einfachsten Sachen behindert (ich krieg ja nicht mal mehr Auskünfte beim EMA wenn man ein Klassentreffen organisiert). Ob richtig oder falsch lass ich dahingestellt.

Es wird aber immer Situationen geben, in denen man nur die Wahl zwischen Pest und Cholera hat - auch als Polizist.

Was deine Aufforderung so weiterzumachen angeht - ja das werde ich. Es wird von mir keinerlei Auskünfte ggü. unbeteiligten Dritten geben.

Sollte ich einen Campingtisch aufklappen, Kaffee und Kuchen auffahren und wir diskutieren dann meine Maßnahme?

Was deine Faselei von Nothilfe und Putativnothilfe angeht - beides kann furchtbar nach hinten losgehen. Es kann aber auch zu ungeahntem Heldentum führen. Wenn ich Hartmuts Zahlen aufgreife (War doch Hartmut?), insbesondere den Nachkommabereich, stehen die Chancen für dich denkbar schlecht ein Held zu werden.

Und jetzt noch etwas persönliches aus meinem Polizeileben.

Ich habe schon mehrfach gegen Kollegen geschrieben, die sich unkorrekt verhalten haben. Das werde ich auch weiter so handhaben, sollte so etwas vorkommen. In den Einsatzabschnitten in denen ich tätig war, hat es noch nie übermäßige Gewalt oder Misshandlungen gegeben und das wird es auch in Zukunft nicht. Das ist mit meinem Polizeibild nicht vereinbar.

In Situationen aber, in denen Gewalt gegen den Bürger erforderlich und angemessen ist, werde ich ganz sicher keine Wattebäuschchen auspacken.

 

 

 

Wenn sie rechtmäßig handeln, haben sie ja keinen Grund, sich zu verstecken.

Andersherum wird ein Schuh draus.

Egal wie sie handeln, sie haben keinen Grund, nicht mal eine Ermächtigung, sich dir ggü zu erklären.

 

Mit einem ähnlichen Argument standen mal -K- Kollegen in unserer Wohnung und wollten unserer Tochter ein Wattestäbchen durch den Mund streifen

"Wenn sie nichts zu verheimlichen hat....."

Da ging es um ein Massenscreening nach Auffinden eines toten Säuglings in der Nähe.

 

 

Gruß

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[...] Was deine Aufforderung so weiterzumachen angeht - ja das werde ich.[...]

Ich nehme einfach mal wohlwollend zur Kenntnis, dass Du ein ganz Toller bist, der sicherlich viel neutraler und objektiver auf die Problematik schaut als ein Wissenschaftler wie Singelnstein:

 

Man kann das tatsächliche Ausmaß von Polizeigewalt nur schwer beziffern. Es kann aber als gesichert gelten, dass es keine Einzelfälle sind und sich die Theorie der schwarzen Schafe erledigt hat. Die Polizei hat ein strukturelles Problem mit Gewalt in ihren Reihen.

 

[...]

 

Wir haben pro Jahr bundesweit mehr als 2000 Anzeigen gegen Polizisten. Daneben muss man von einem großen Dunkelfeld ausgehen. Die kriminologische Forschung besagt, dass das Anzeigeverhalten der Bürger unter anderem von den Erfolgsaussichten abhängt, die man einer Anzeige beimisst. Und vom Vertrauen in die Strafverfolgungsbehörden. Beides ist bei Opfern rechtswidriger Polizeigewalt eher gering ausgeprägt.

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Ich hatte Dich hier so verstanden:

Nur wer meint, aus irgendwelchen ethischen, moralischen Gründen oder persönlicher Überzeugung dazwischen gehen zu müssen, der kann sehr schnell erfahren, daß ihm dieses Recht nicht zusteht!

... aber das kann natürlich ein Missverständnis sein.

 

Ich hatte aber geschrieben: "aus irgendwelchen ethischen, moralischen Gründen oder persönlicher Überzeugung". Woraus liest man da, daß ich das Recht auf Nothile verneine? Aber gut. Es war eben ein Mißverständnis, was denke ich geklärt werden konnte.

 

Hier hat IMO niemand behauptet, so etwas sei an der Tagesordnung. Aber wir haben hier ja nun genug Fälle diskutiert, in denen eben genau das geschehen ist (der Polizeichef in Rosenheim, die gebrochene Augenhöhle in München - um nur die prominenteren Beispiele zu nennen). In manchen Fällen wurde sogar das Nothilfe-/Notwehrrecht von Staatsanwaltschaften bejaht, die sich mit so etwas ja bekanntlich eher schwertun.

Stimmt. Explizit hat das so niemand behauptet, aber IMO konnte man schon den Eindruck gewinnen, daß solcherlei Unterstellung oder Vorwurf im Raume stand.

Wir haben hier Fälle diskutiert, wo IMO vor Ort sehr wohl "rechtmäßig" (davon ausgehend, davon überzeugt) gehandelt wurde, nur eben später ein Gericht anderer Ansicht war. Und daraus willst Du nun ziehen, daß Du in der Lage wärst, im Falle des Antreffens einer solchen Situation sagen zu können: "Hey, paßt mal auf, ihr handelt da gerade sehr unrechtmäßig und das wird ein späteres Gerichtsverfahren auch so feststellen!". Wenn ja, warum bist Du dann nicht Wahrsager, Hellseher oder eben Richter geworden? Ich bin davon überzeugt, daß die betreffenden Kollegen vor Ort von der Rechtmäßigkeit ihres Handelns überzeugt waren und glaube auch nicht, daß ein zufällig dazustoßender Bürger in der Lage wäre, in dem Moment die Sache irgendwie beurteilen zu können.

 

1. Das Recht zur Notwehr und zur Nothilfe ist gegeben, wenn Polizisten rechtswidrige Angriffe gegen individuelle Rechtsgüter wie Leib, Leben oder Freiheit unternehmen. Das ist durch §32 StGB gedeckt. Und ich rede nicht von "Labern".

 

2. U.U. kommt auch Putativnothilfe in Betracht. Das heißt, der Helfer darf sich auch in Bezug auf die Notsituation irren, wenn er den Irrtum nicht vermeiden konnte. Das ist durch §§ 16/17 StGB gedeckt.

 

3. Wenn Du in fragwürdigen Situationen so kommunizierst, wie Du es hier dargestellt hast ("Das geht Sie nichts an."), leistest Du dem Irrtum in Bezug auf die Notsituation Vorschub. Deshalb halte ich es nicht nur für angemessen sondern auch für sachdienlich, dass Polizisten in solchen Fällen kurz und knapp erklären, warum sie etwas tun und wer sie sind. Wenn sie rechtmäßig handeln, haben sie ja keinen Grund, sich zu verstecken.

zu 1.: dem widerspreche ich gar nicht. Ich zweifle nur stark an, daß ein Bürger in der Lage ist, solches verläßlich zu erkennen bzw. beurteilen zu können. Er begibt sich da schnell auf verdammt dünnes Eis, wenn er mit seiner Meinung (mehr ist es wohl idR nicht) daneben liegt.

 

zu 2.: auch möglich. Aber in aller Regel wird dem Bürger mitgeteilt, er solle zurücktreten und die polizeiliche Maßnahme nicht behindern. In solchen Fällen dürfte regelmäßig auch nicht die Gelegenheit oder Zeit sein, daß man sich erst mit dem Bürger unterhält, um ihm alles haarklein zu erläutern. In solchen Fällen geht's meistens gut zur Sache. Und dann soll man sich auch noch gleichzeitig mit einem neugierigen Bürger beschäftigen? Warum ruft er nicht einfach die 110 an und schildert kurz, was er da gerade beobachtet. Ich bin mir sicher, daß der Kollege auf der anderen Seite (Leitstelle) aufmerksam zuhören und ihm auch eine entsprechende Antwort geben wird. Der Notruf wird aufgenommen. Da wird der den besorgten Bürger wohl kaum blöd von der Seite anmachen und abwürgen.

 

zu 3.: siehe 2.! In solch fragwürdigen Situationen reden wir nicht von Kaffeekränzchen, sondern von solchen, wo es regelmäßig handfest zur Sache geht. Da ist Streß pur angesagt. Und dann soll ich mich mal eben von meinen Kollegen abwenden, sie mit dem "netten" Bürger, der da gerade mächtig Probleme bereitet, allein lassen, nur um Deiner Neugier Genüge zu tun? Bitte, das erwartest Du hoffentlich nicht wirklich. Wenn dann so ein Spruch wie von mir geschrieben kommt, bedeutet das (direkt gesprochen): "tritt zurück, laß uns hier arbeiten, behindere die Maßnahmen nicht. Und ggf. misch Dich nicht ein, denn es geht Dich auch nichts an (auch im Sinne von Datenschutz)". Wenn Du das so wie von Dir geschrieben auslegst, kann ich das nicht ändern. Unterschiedliche Menschen haben unterschiedliche Auffassungen und Sichtweisen. Das ist nunmal so. Ich kenne aber meinen Beruf und alles, was in dieser Richtung kommt oder kommen kann, recht gut und weiß auch, was ich wie und wann zu tun habe. Da habe ich weder die Lust noch die Zeit, mich um die Neugier irgendwelcher Bürger zu kümmern. Und ich warne an dieser Stelle jeden, sich nur aufgrund eines Gefühls oder vermeintlichen Rechtsempfindens einzumischen. Denn selbst wenn er später straffrei bleiben sollte, so ist die Wahrscheinlichkeit, daß er in der Situation mit entsprechenden Zwangsmaßnahmen bedacht wird, um ein Einmischen zu verhindern, recht hoch. Wer also partout Lust auf Blessuren hat, bitte. Der muß sich einmischen, sich aber später bitte nicht beklagen.

 

Kleine Ergänzung: ggf. wird kurz und knapp gesagt, worum es geht (wenn die Möglichkeit besteht), z.B. "wir müssen diese Person festnehmen". Das muß dann so reichen. Daß es sich um Polizei handelt, sollte unschwer erkennbar sein. Name, Dienststelle, Organisationseinheit etcpp, womöglich auch noch die Adresse, wird man ganz sicher nicht mitteilen und das muß man auch nicht. Der Einsatz läßt sich jederzeit anhand der Einsatzrecherche nachvollziehen und auch, welche Beamten dort eingesetzt waren.

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...

 

Mein Standpunkt dazu ist:

 

1. Das Recht zur Notwehr und zur Nothilfe ist gegeben, wenn Polizisten rechtswidrige Angriffe gegen individuelle Rechtsgüter wie Leib, Leben oder Freiheit unternehmen. Das ist durch §32 StGB gedeckt. ...

 

...

 

 

Von meiner Seite Zustimmung.

Aber (ganz großes Aber!): Es ist für einen Unbeteiligten unmöglich festzustellen, ob der Angriff rechtswidrig ist. Wenn sich schon Gerichte damit schwertun, die alle Fakten ein halbes Jahr lang am grünen Tisch abwägen, wie soll ein Unbeteiligter, der nur einen Bruchteil weiss, rechtssicher entscheiden?

Deshalb ist Punkt 1 aus meiner Sicht höchst hypothetisch.

 

Und wie die anderen Kollegen schon schrieben: Die anderen am Einsatz beteiligten Kollegen sind mit Sicherheit Willens und in der Lage, rechtswidrige Angriffe zu erkennen, zu verhindern, zu unterbinden oder zu verfolgen.

 

Früher gab es ein "Empfangskommittee" für Personen, die in Gewahrsam genommen wurden... Das ist (gottseidank) lange vorbei.

 

Und jetzt versetze dich bitte einmal in einen Beamten, der eine Maßnahme gegen jemanden trifft.

Er wird von Kollegen, von Passanten und von Angehörigen des Betroffenen ganz genau beäugt. Er wird gefilmt (mit und ohne Ton), es wird nur Ton mitgeschnitten (Stichwort "Coprecorder"), es werden SMS und Whatsappnachrichten verschickt.

Glaubst du ernsthaft, dass du trotz dieser Überwachung / Kontrolle auch nur ansatzweise daran denkst "Dem zeig ichs jetzt aber, scheiss auf die Kameras!" ?

Du denkst wahrscheinlich höchstens (eigene Erfahrung) "Mein Gott, ich fasse ihn schon ganz sanft an, wahrscheinlich gibts wieder massenweise Stellungnahmen".

 

 

 

...

2. U.U. kommt auch Putativnothilfe in Betracht. Das heißt, der Helfer darf sich auch in Bezug auf die Notsituation irren, wenn er den Irrtum nicht vermeiden konnte. Das ist durch §§ 16/17 StGB gedeckt.

 

...

 

 

Dazu siehe Punkt 1, rein theorethisch ja, aber in den meisten Fällen wird auch dies hypothetisch sein.

Gerichte gehen nicht davon aus, dass grundsätzlich alle staatlichen Maßnahmen rechtswidrig sind.

Auch bei Gericht gibt es den gesunden Menschenverstand, der dazu führen kann, dass der Nothelfer selber Täter wird - spätestens, wenn der Nothelfer erklären muss, warum er bei völlig unzureichender Faktenlage gegen Beamte tätlich geworden ist oder bei ausreichender Faktenlage auch dem Nothelfer hätte klar sein müssen, dass alles mit rechten Dingen zugeht.

 

 

 

...

 

3. Wenn Du in fragwürdigen Situationen so kommunizierst, wie Du es hier dargestellt hast ("Das geht Sie nichts an."), leistest Du dem Irrtum in Bezug auf die Notsituation Vorschub. Deshalb halte ich es nicht nur für angemessen sondern auch für sachdienlich, dass Polizisten in solchen Fällen kurz und knapp erklären, warum sie etwas tun und wer sie sind. Wenn sie rechtmäßig handeln, haben sie ja keinen Grund, sich zu verstecken.

 

 

 

Auch hier stimme ich dir grundsätzlich zu. Hier ist die Frage, aus wessen Sicht die Situation fragwürdig sein muss.

 

Frage z. B. mal einen Linksextremen, ob seine Personalien nach Sachbeschädigungen festgestellt werden dürfen.

Oder frage einen illegal Aufhältigen, ob er in Abschiebehaft genommen werden darf.

Oder frage einen vermutlichen Sexualtäter, ob er damit einverstanden ist, dass seine Personalien und seine Vergehen im Laufe der Festnahme an eine Person weitergegeben werden, die die Beamten fragt "Was machen sie da, dürfen sie den mitnehmen?"

 

In allen drei von dir aufgeführten Punkten ist der gesunde Menschenverstand ausschlaggebend.

 

Vor 30 Jahren konnte sich niemand vorstellen, dass mit einer Plastikkarte Geld aus einem Blechkasten holen kann, vor 20 Jahren hätte niemand gedacht, dass man Bilder nicht nur auf Magnetbändern festhalten kann.

 

Alles ist einem ständigen Wandel unterworfen - das geht los beim Begriff "Gewalt", den das BVerfG nach der Startbahn West ganz anders definierte als vorher, und hört bei der Streichung des Gewehres aus der Waffenliste des PolG noch lange nicht auf.

 

Ich persönlich bin heilfroh über die Freiheiten, die wir hier in Deutschland haben; und ich bin auch froh, dass diese Freiheiten (die im Laufe der Jahre immer mehr ausgeweitet wurden) für alle gelten.

Ich bin aber der festen Überzeugung, dass diese Freiheiten da ihre Grenzen finden, wo die elementaren Rechte anderer verletzt werden.

 

Das bedeutet für mich:

"Mein" Gefangener, den ich ins PG einliefere, wird nicht (wie früher) verkloppt.

Der Unbeteiligte, der meine Maßnahme stört, kann nach Abschluß meiner Maßnahme gerne mit mir reden - aber nicht während meiner Maßnahme.

Ich muss den schwarz vermummten Mob, der mir gerade Steine auf den Helm wirft und mich augenscheinlich gerade am liebsten töten will, weiterziehen lassen, weil es eine politische Demonstration ist.

Und so weiter und so weiter.

 

"Die Gesellschaft" sollte, entgegen aller anderslautenden Unkenrufe zum Trotz endlich lernen, dass Deutschland kein Polizeistaat ist und das Recht jedem dient.

 

Wie sonst kann ein Feldhamster, der von 3 Leuten für schützenswert gehalten wird, den Bau einer Brücke verhindern, die von 30.000 Anwohnern herbeigesehnt wird?

 

Glaubende Grüße

 

Olli

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Man kann (warum?) das tatsächliche Ausmaß von Polizeigewalt nur schwer beziffern. Es kann aber als gesichert gelten (warum?), dass es keine Einzelfälle sind und sich die Theorie der schwarzen Schafe erledigt hat. Die Polizei hat ein strukturelles Problem mit Gewalt in ihren Reihen.(das ergibt sich konkret woraus?)

 

[...]

 

Wir haben pro Jahr bundesweit mehr als 2000 Anzeigen gegen Polizisten.(ja. Und? Das liegt durchaus in der Natur der Sache, wenn man bedenkt, mit welchem Klientel wir idR zu tun haben. Von wem kommen denn diese Anzeigen?) Daneben muss man von einem großen Dunkelfeld ausgehen.(warum?) Die kriminologische Forschung besagt, dass das Anzeigeverhalten der Bürger unter anderem von den Erfolgsaussichten abhängt, die man einer Anzeige beimisst. Und vom Vertrauen in die Strafverfolgungsbehörden. Beides ist bei Opfern rechtswidriger Polizeigewalt eher gering ausgeprägt. (man zählt 1 und 1 zusammen, ohne es wirklich konkret zu belegen, zu hinterfragen. Man unterstellt.)

 

Was ist das denn für ein Wischiwaschi? Nichts genaues weiß man, aber man geht einfach mal davon aus, man unterstellt, daß.... . Ja nee, is klarrrr..... Und nur weil's ein Wissenschaftler geäußert hat, muß es auch wahr sein. Auch oder insbes. Wissenschaftler haben oftmals eine gewisse Eigenschaft: man behauptet etwas, ohne es wirklich beweisen zu können, und muß es bisweilen auch revidieren, weil sich die Behauptungen weder erhärteten Geschweige denn tatsächlich nachweisen ließen. Sonst wird immer "Unschuldsvermutung" geschrieen. Hier aber wird dankbar jeder Funke aufgegriffen, der auch nur irgendwie die eigene Meinung erhärten oder bestätigen könnte. Egal ob bewiesen oder nur behauptet.

 

Anmerkungen im Zitat in Rot durch mich.

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Als ich 1968 in München bei der Bundeswehr auf einem Lehrgang war, bin ich am Wochenende mitten in der Stadt Zeuge folgenden Vorfalls geworden. In einem Lokal trank ich eine Limonade, und an einem Nebentisch saß ein farbiger US-Soldat in Uniform. Dann fuhr ein Geländewagen der US-Armee vor, zwei amerikanische MP kamen rein und stellten den sitzenden Soldaten kurz zur Rede. Nach meiner Erinnerung war das nur ein Satz, und dann griffen die beiden MP s den Soldaten und ich habe noch nie gesehen, wie weit so ein Mensch geworfen werden konnte und in den Kastenwagen flog. Das war in meinen Augen auch völlig überzogen. Aber weder ich noch irgend jemand hat sich getraut, irgend was zu sagen geschweige denn einzugreifen.

Andere Länder, andere Sitten.

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das hier (...) liest sich eher so, dass die verantwortlichen Beamten lediglich unzureichende Ermittlungsarbeit geleistet haben und nicht, dass die Maßnahme an sich unrechtmäßig war.

 

Hätten sie das Ganze ordnungsgemäß ausermittelt, wäre die Sache möglicherweise ganz anders ausgegangen.

Möglicherweise. Dann hätte sich das Gericht allerdings sicherlich auch mit der Frage der Pressefreiheit auseinandersetzen müssen, die für dieses Urteil keine Rolle spielte.

 

Aber nochmal: das Urteil hat offenbar keinerlei (ernsthafte) Konsequenzen für die Polizisten. Es gibt also keinen Grund, warum Polizisten in einem vergleichbaren Fall nicht wieder so handlen sollten. Warum auch nicht - solange sie keine Konsequenzen zu befürchten haben, können sie sich das Leben leicht machen und immer wieder das Recht brechen.

 

Aber so handelt die deutsche Polizei nicht!

Die deutsche Polizei (Deine Verallgemeinerung, die ich nur zitiere, mir aber nicht zu eigen mache) handelt so. Beispiele findest Du z.B. in #3905. Deshalb ist auch das

bis wir "unnett" werden passiert vorher etwas, was, außer von Biber, Harry und PedroK, auch erkannt werden kann.

völliger Blödsinn.

 

Beantwortest Du noch meine Fragen aus #3887 oder können wir ein für alle mal festhalten, daß die Geschichte von der jederzeitigen Identifzierbarkeit von Polizisten nichts mit der Realität zu tun hat?

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Wir haben hier Fälle diskutiert, wo IMO vor Ort sehr wohl "rechtmäßig" (davon ausgehend, davon überzeugt) gehandelt wurde, nur eben später ein Gericht anderer Ansicht war.

Das zitiere ich einfach mal kommentarlos, damit ein jeder, der weiß, dass wir z.B. über den Rosenheimer Polizeichef diskutierten, der einen Jugendlichen grundlos so gegen die Wand knallte, dass ihm die Zähne rausflogen, sich ein Bild davon machen kann, wie manche Polizisten so etwas beurteilen.

 

@Olli: Vieles von dem, das Du schreibst, kann ich aufgrund Deiner beruflichen Situation verstehen - auch wenn ich es nicht für richtig halte. Meiner Ansicht nach haben Polizisten einen - berufsbedingt - völlig falschen Blick auf die Gesellschaft. Vielleicht sollte man Euch alle 5 Jahre ein bezahltes Sabbatical gönnen.

 

Auf eines möchte ich aber doch explizit eingehen:

Ich persönlich bin heilfroh über die Freiheiten, die wir hier in Deutschland haben; und ich bin auch froh, dass diese Freiheiten (die im Laufe der Jahre immer mehr ausgeweitet wurden) für alle gelten.

Da stimme ich Dir uneingeschränkt zu. Bedenke aber bitte, dass diese Freiheiten von Menschen erkämpft wurden, die die jeweils bestehende Ordnung in Frage gestellt und bekämpft haben. Ohne sie hättest auch Du heute noch einen Häuptling oder Kaiser oder sowas in der Richtung.

 

Herzliche Grüße, Pedro.

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Es ist für einen Unbeteiligten unmöglich festzustellen, ob der Angriff rechtswidrig ist.

Das ist in dieser Absolutheit schlicht falsch. Beispiele wurden hier immer wieder genannt.

 

Die anderen am Einsatz beteiligten Kollegen sind mit Sicherheit Willens und in der Lage, rechtswidrige Angriffe (...) zu verhindern, zu unterbinden oder zu verfolgen.

Das sollte man erwarten können. Leider wird diese Erwartung nicht zwingend erfüllt. Auch dafür gab es hier Beispiele.

 

(...)

Vorbehaltlose Zustimmung.

 

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Hallo, Hartmut,

Hier etwas Kritik an der Ausbildung der Beamte wnn es um den Umgang mit psychisch Kranken geht.

unbestritten: Die Ausbildung der Polizeibeamten (und so manch anderer) ist, wenn es um den Umgang mit psychisch Kranken geht, verbesserungswürdig und es wäre fatal, wenn man nicht aus jedem einzelnen Einsatz mit solchen Personen seine Lehren ziehen würde.

 

Das Problem dabei ist, dass man im Nachhinein immer klüger ist, dass einem immer Dinge einfallen, die man hätte besser machen können und dass man immer etwas zu kritisieren findet.

 

Dies erst recht, wenn man sich das Ganze gemütlich bei einer oder mehreren Tassen Kaffee an seinem Schreibtisch anschauen und den Film immer wieder zurückspulen kann, ohne sich selber auch nur ansatzweise in Gefahr zu begeben.

 

Es wäre hochinteressant, wenn man mal den Herrn Feltes hätte sehen können, wie er sich in der Situation dieser Beamten verhalten hätte.

 

Was hätte er wohl gemacht, wenn jemand mit einer Waffe herumschießt, von der er nicht eindeutig weiß, ob diese scharf ist oder ob es nur Platzpatronen sind, oder wie er sich bei den beiden Personen mit der Axt bzw. mit dem Messer verhalten hätte.

 

Es ist bezeichnend, dass er nur kritisiert, aber nicht konstruktiv wird und eindeutige Alternativen nennt, die er angewandt hätte, denn das kann er m. E. einfach nicht.

 

So mancher Polizeibeamte hat es schon geschafft, einen Selbstmörder durch Reden davon abzuhalten, zu springen, sich zu erschießen oder was auch immer und diese Kollegen können zu Recht stolz darauf sein, dass ihnen so etwas gelungen ist.

 

Was wäre aber, wenn, aus welchem Grund auch immer, der Suizident doch gesprungen wäre oder sich erschossen hätte?

 

Es hätte mit Sicherheit den ein oder anderen gegeben, der den Beamten in Grund und Boden kritisiert und ihm all seine Fehler aufgezeigt hätte und niemand könnte diesem Kritiker nachweisen, dass er unrecht hat oder dass es ihm genauso ergangen wäre, weil er ja nicht vor Ort war.

 

Wie hat es mal ein Torwart so schön gesagt? "Hätte ich während der WM im Tor gestanden, wären wir Weltmeister geworden".

 

Kein Mensch kann ihm das Gegenteil beweisen, aber er kann auch nicht beweisen, dass er recht hat.

 

Ähnlich ist es bei Feltes: Er mag unbestritten kompetent sein, aber er kann genauso wenig nachweisen, dass er es hätte besser machen können, wie man ihm nachweisen kann, dass seine Anwesenheit nicht das Geringste gebracht oder die Lage vielleicht nur verschlimmert hätte.

 

Hallo, Biber,

Aber nochmal: das Urteil hat offenbar keinerlei (ernsthafte) Konsequenzen für die Polizisten. Es gibt also keinen Grund, warum Polizisten in einem vergleichbaren Fall nicht wieder so handlen sollten. Warum auch nicht - solange sie keine Konsequenzen zu befürchten haben, können sie sich das Leben leicht machen und immer wieder das Recht brechen.

es ist m. E. ganz richtig, wenn dieses Urteil keine Konsequenzen für die Beamten hat, denn sie haben ja gar nicht unrechtmäßig gehandelt, sondern schlicht und ergreifend nicht weit genug ermittelt (ein kleiner, aber feiner Unterschied).

 

Konsequenzen hätte dieses Urteil dann (und sicher zu Recht), wenn die Beamten in einem vergleichbaren Fall genauso handeln und wieder nur halbgar ermitteln, denn dann könnte man ihnen möglicherweise Schikane oder ähnliches vorwerfen.

 

Halten sie sich in einem vergleichbaren Fall an die Vorgaben des Gerichts und ermitteln den Fall von vorne bis hinten aus, wie es das Gericht verlangt hat, kann es dagegen sein, dass sie mit ihrer Anzeige durchkommen.

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

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Dann solltest Du es trotzdem etwas anders, vor allem nicht so pauschal schreiben.

Ich nenne mich 'HarryB' und nicht Hermann Hesse......

 

Und? Was möchtest Du mir damit jetzt sagen? War das keine Antwort?

Doch natuerlich, aber die Aussenwirkung sollte bedacht werden. Aber auch hier gilt: Du nennst dich ja auch nicht Hermann Hesse.....

 

Harry, ich habe den Eindruck, Du zitierst gern Deine doch nun schon recht betagten Erfahrungen, die aber auch nur örtlich beschränkt waren. Wie es heutzutage ist, weißt Du das? Bekommst Du das irgendwie und vor allem direkt mit (so wie früher)?

Nun, nicht mehr unmittelbar, aber mittelbar. Dazu gibt es ja eben die Medien mit allem Drum und Dran. Und ja, ich weiss, dass ich die nicht als unbedingt glaubwuerdig betrachten darf, ich weiss, dass ich differenziert betrachten muss.

 

Was Du beschreibst, wurde zu der Zeit - wenn es nicht völlig überzogen war - durchaus akzeptiert. Man wußte, daß man Mist gebaut hatte und akzeptierte dafür auch mal, daß es was an den Latz gab. Das insbes. sorgte auch für Respekt! So wie früher Lehrer, die dem Kind auch mal nen Klapps an den Hinterkopf gaben (der nicht weh tat!) sehr wohl respektiert und geachtet wurden.

 

Mein lieber 'Bluey', bei uns flog in der Schule der nicht gerade kleine Schluesselbubd des Lehrers an den Kopf des Schuelers, mir hat ein Lehrer eine mit der Rueckhand auf die Nase gegeben, dass das Blut heraus schoss, ein anderer pflegte mit der linken Hand die Wange kneifend den Kopf zu fixieren um dann mit der rechten Hand eine schallende und weit ausgeholte Ohrfeige zu verpassen, die noch drei Stunden auf der Wange brannte. Ich spreche hier, das sei angemerkt, nicht von einem, sondern von drei verschiedenen Lehrern! Andere hatten auch ihre perfiden Methoden, z.B. den fiesen Griff an die Ohren, der hoellisch schmerzte. Dieses wurde nicht akzeptiert, 'Bluey' dieses musste erduldet werden! Es hoerte erst auf, als wir gross genug waren, den Lehrern im Falle einer Wiederholung ernsthafte und bittere Konsequenzen fuer ihr eigenes Wohlergehen anzudrohen. Mit dieser Angst im Nacken wurde die Behandlung der Schueler dann ganz ploetzlich ertraeglicher....

Ziehen wir nun mal die Parallele zum Polizisten, dann muss klar werden, dass man auch deren Gewaltanwendung teilweise (!) nicht akzeptieren muss. So einfach ist das, jedenfalls in meinen Augen. Nur kann man denen keine ernsthaften Konsequenzen fuer ihr eigenes Wohlergehen androhen, damit sie davon ablassen, denn erstens macht man sich damit strafbar und zweitens richtet sich sofort die Aufmerksamkeit der gesamten Meute auf einen.

 

Ich bin nur nicht für die heutige Weichspülerei, Diskutieren bis zum Abwinken, reden, reden,.... reeeeden,.......... reeeeeeeeeeden....... :yawn: .... man kann vieles auch zerreden, ohne wirklich etwas bewirkt zu haben.

Respekt sollte man den Lehrern - und auch den Polizisten - entgegen bringen, dann laeuft das im Allgemeinen. Aber hier kommt wieder einmal einer meiner Lieblingssprueche: Respekt verlangt man nicht, Respekt verdient man sich!

 

Ich erlebe auch einiges. Und ist es nicht merkwürdig, daß, obwohl ich ja nun hautnah dabei bin, solches noch nie beobachten konnte? Ich will damit nicht sagen, daß es nicht vorkommen kann oder vorgekommen ist. Aber so, wie es hier oftmals dargestellt wird, möchte ich es doch ins Reich der Sagen und Fabeln einordnen.

Sagte ich weiter oben schon, man darf nicht alles unreflektiert als gegeben hin nehmen.....

 

BTW: ein Tritt gegen den auf der Straße liegenden Menschen kann (!!) durchaus sinnvoll, notwendig, zweckmäßig sein. Auch wenn es vllt nicht immer schön aussieht. Gewalt sieht nunmal nicht schön aus. Auch der Schlag mit dem Tonfa gehört dazu. Selbst einfache körperliche Gewalt sieht nicht unbedingt schön aus.

Hier kommt es immer darauf an. Aus der zweiten oder dritten Reihe auf den fixierten Delinquenten ein zu treten oder -schlagen kann nicht sinnvoll, zweckmaessig oder notwendig sein!

 

1. steht völlig außer Frage. Sowas gehört sich nicht. Trotzdem muß ich Dir sagen, daß Du auch in diesem Fall kein Recht auf Auskunft hast. Statt dessen müssen die anwesenden Kollegen sofort einschreiten und weitere Gewaltausbrüche unterbinden.

Genau hier faengt mein Unverstaendnis an. Warum habe ich kein Recht darauf, zu erfahren, wie der misshandelnde Polizist heisst? Und dass die Kollegen einschreiten: Sorry, 'Bluey', aber das ist fuer mich aus dem Reich der Fabeln hervor geholt......

 

2. die Frage ist: sichern die Kollegen den Mann am Boden? Oder versuchen sie ihn zu fixieren, jedoch wehrt sich dieser standhaft, so daß eine Fixierung nicht möglich ist? Solches habe ich selbst schon hautnah erleben dürfen, wo wir mit 4 Mann auf einem Bürger von - rein optisch betrachtet - normaler Statur gelegen haben, er jedoch dermaßen Kräfte entwickelte, daß es nicht möglich war, seine Arme auf den Rücken zu drehen, um sie zu fixieren. Letztlich habe ich hier zu einem nicht unbedingt schönen bzw. für den Betroffenen angenehmen, dafür aber probaten und vor allem sehr effektiven Mittel gegriffen und dadurch die Gegenwehr von einer zur anderen Sekunde beenden können.

Ich kenne sehr wohl die Probleme, meine aber auch, erkennen zu koennen, wenn Fixierung und Sicherung beendet sind. Und wenn der Delinquent mit mittels Plastikbinder auf den Ruecken gefesselten Haenden da herum liegt - oder steht - und sich dann noch Hiebe oder Tritte gefallen lassen muss, ja spaetestens dann ist das Mass voll, meinst du nicht? Und ja, oftmals sieht man sogar, dass ein solch gewalttaetiger Polizist von seinen eigenen Kollegen zur Raeson gebracht wird - aber weiter? Weiter passiert naemlich gar nichts, davon darf man doch in aller Ruhe ausgehen, oder? Und wenn ich dann komme, und dessen Identitaet erfahren moechte, dann muss ich damit rechnen, ebenso behandelt zu werden......

 

3. auch das sollte man differenziert betrachten. Sicherlich mag es Fälle geben/gegeben haben, wo der Kopf bewußt mal kurz gegen den Holm gestoßen wurde, was idR an dem Vorgeschehen gelegen haben dürfte. Es gibt aber auch Fälle, wo sich der Betroffene selbst in dem Moment, wo er in den Streifenwagen gesetzt werden soll, dagegen sperrt. Da kann so ein "Mittel" auch den gewünschten Erfolg bringen. Schaut natürlich nicht schön aus. Aber was der Betroffene macht, ist auch nicht unbedingt schön. Solche Fälle/Situationen sind kein Streichelzoo!

Auch hier meine ich, die Unterschiede sehr wohl erkennen zu koennen......

 

Was fehlt:

a) die Vorgeschichte, die in den allermeisten Fällen sehr wohl bei der Gesamtbetrachtung wichtig bzw. unerläßlich ist.

Die ist in meinen Augen oftmals unmassgeblich. Siehe z.B. den Briefeinwerfer am Verfassungsgericht. Was kann hier auch nur in irgendeiner Weise rechtfertigen, dass der ploetzlich gefesselt am Boden liegt? Da MUSS es andere Moeglichkeiten geben, diesen "Konflikt", ausgeloest von dem Bundespolizisten (!) zu loesen.

 

b) wie würdest Du in so einem Fall vorgehen? Was würdest Du gegenüber der Polizei äußern bzw. wie?

Als erstes wuerde ich erwarten, dass ein misshandelnder Beamter sofort und nachhaltig aus diesem Einsatzgeschehen entfernt wird, und zwar von seinen eigenen kollegen und idealer Weise ohne Aufforderung von aussen. Ich wuerde der Lage angemessen freundlich nach dessen Identitaet nach fragen, um eventuell strafrechtliche Massnahmen einleiten oder aber bezeugen zu koennen.

 

c) was würdest Du im Anschluß an b) von der Polizei erwarten/verlangen?

Dass der Einsatz schnell, sauber und ohne Opfer vonstatten geht und beendet wird.

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Aber so handelt die deutsche Polizei nicht! Farbige US Soldaten dürfen Limo trinken und bis wir "unnett" werden passiert vorher etwas, was, außer von Biber, Harry und PedroK, auch erkannt werden kann.

 

Was redest du nur fuer einen Bloedsinn! Wenn du auch nur ein Siebzehntel so schlau waerest, wie du selbst meinst zu sein, dann wuesstest du, dass du zu einem farbigen - oder auch weissen - US-Soldaten gar nicht unnett werden darfst, egal, ob der nun Limo trinkt oder Blaulichter vom Autodach reisst.......

Mit anderen Worten: Du traegst ausser voelligem Bloedsinn nichts, aber auch gar nichts zur Diskussion bei. Warum also schweigst du nicht einfach?

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  • @HarryB: So pauschal ist das nicht richtig. Sogar Diplomaten dürfen festgenommen werden und Polizeirecht (außer Freiheitsentzug) ist bei Diplomaten oder stationierten Soldaten wenig eingeschränkt (falls es dir darum ging).
  • @PedroK Ich denke du legst Bluey eine falsche Aussage in den Mund (Rosenheim).
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@HarryB: So pauschal ist das nicht richtig. Sogar Diplomaten dürfen festgenommen werden und Polizeirecht (außer Freiheitsentzug) ist bei Diplomaten oder stationierten Soldaten wenig eingeschränkt (falls es dir darum ging).

Es wird ja immer schlimmer mit dir...... Ich zitiere mal aus wikipedia (denen traue ich mehr als dir):

 

Die Person des Diplomaten ist unverletzlich. Er unterliegt keiner Festnahme oder Haft irgendwelcher Art.

Quelle

 

Um dir mal deine Grenzen - im Polizeidienst, die anderen darf ich nicht, wegen der Netiquette - auf zu zeigen, ein weiteres Zitat aus der o.g. Quelle:

 

 

Gegen den Diplomaten dürfen keine Maßnahmen ergriffen werden, die in irgendeiner Weise auf hoheitlichen Zwang hinauslaufen. Strafprozessuale Maßnahmen sind unzulässig (beispielsweise die vorläufige Festnahme, Verhaftung, Durchsuchung, Beschlagnahme, auch des Führerscheins, Sicherstellung, Vernehmung gegen den Willen des Betroffenen, Telefonüberwachung, Entnahme von Blutproben oder Durchführung eines Alkohol-Atem-Tests gegen den Willen des Betroffenen zur Feststellung der Blutalkoholkonzentration bei Trunkenheitsverdacht). Ebenso ist die Verhängung von Verwarnungs- oder Bußgeldern (z. B. für Verkehrsordnungswidrigkeiten) unzulässig. Schon das Anheften von Bescheiden an der Windschutzscheibe von Fahrzeugen mit Diplomatenkennzeichen oder das Anbringen von Parkkrallen am Fahrzeug eines Diplomaten hat zu unterbleiben. Möglich sind schlichte – auch schriftliche Hinweise – an den Diplomaten auf den Verkehrsverstoß, solange sie keinen hoheitlich-autoritativen Charakter haben.

 

Moral von der Geschicht': Auch deine feuchten Traeume sind mehr als Schaeume nicht........

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Nun, nicht mehr unmittelbar, aber mittelbar. Dazu gibt es ja eben die Medien mit allem Drum und Dran. Und ja, ich weiss, dass ich die nicht als unbedingt glaubwuerdig betrachten darf, ich weiss, dass ich differenziert betrachten muss.

Eben: mittelbar. Und noch nicht einmal von Leuten, die unmittelbar dabei waren, sondern nur eine gefiltere und oftmals sogar eher verfälschte Geschichte bringen.

 

Mein lieber 'Bluey', bei uns flog in der Schule der nicht gerade kleine Schluesselbubd des Lehrers an den Kopf des Schuelers [....]

Ziehen wir nun mal die Parallele zum Polizisten, dann muss klar werden, dass man auch deren Gewaltanwendung teilweise (!) nicht akzeptieren muss. So einfach ist das, jedenfalls in meinen Augen. Nur kann man denen keine ernsthaften Konsequenzen fuer ihr eigenes Wohlergehen androhen, damit sie davon ablassen, denn erstens macht man sich damit strafbar und zweitens richtet sich sofort die Aufmerksamkeit der gesamten Meute auf einen.

In meiner Grundschulzeit wurden auch noch die Ohren langgezogen, gab es noch ne schallende Ohrfeige. Nein, das sorgte nicht für Respekt, das sorgte nur für Angst und Hass! Aber das meinte ich auch nicht, deshalb schrieb ich von dem "Klapps auf den Hinterkopf". Heutzutage dürfen Lehrer gar nichts mehr, stehen so manchen Schülern völlig hilf- und mittellos gegenüber. Soll das gut sein?

 

Zur Parallele: natürlich muß man nicht jede Gewaltanwendung akzeptieren. Das schrieb ich auch gar nicht. Aber es gibt - so erlebe und erfahre ich es immer wieder - Leute (gewisser Herkunft), die keine andere Sprache kennen und vor allem auch keine andere Sprache akzeptieren. Wenn Du mit denen das Diskutieren anfängst, hast Du verloren. Wenn Du denen kurz, knackig und bestimmt sagst, was Du von ihnen willst und ggf. erwartest, ebenso die möglichen Konsequenzen benennst, im Falle einer Widersetzung o.ä. aber auch sofort die Konsequenzen konsequent folgen läßt, wirst Du (ich kenne es bereits) ein großes AHA-Erlebnis erfahren: sie verstehen Dich, sie leisten Folge, sie akzeptieren Dich als Polizei bzw. Polizist. Und diese Konsequenz kann bzw. sieht eben ab und an auch mal so aus, wie Du oder manch andere es als "unschön" oder "geht ja gar nicht" bezeichnen würden. Würdest Du aber den Betroffenen selbst fragen, so würde dieser sagen (auch schon erlebt): "alles ok". Und das nicht aus Angst, sondern aus Überzeugung.

 

Aber hier kommt wieder einmal einer meiner Lieblingssprueche: Respekt verlangt man nicht, Respekt verdient man sich!

Durchaus richtig. Aber in manchen Situationen und ggü manchen Menschen nicht, indem man sie mit Laberei oder Watte eindeckt.

 

Hier kommt es immer darauf an. Aus der zweiten oder dritten Reihe auf den fixierten Delinquenten ein zu treten oder -schlagen kann nicht sinnvoll, zweckmaessig oder notwendig sein!

Auch das Treten aus der zweiten oder dritten Reihe kann erforderlich, sinnvoll, zweckmäßig sein.

 

Genau hier faengt mein Unverstaendnis an. Warum habe ich kein Recht darauf, zu erfahren, wie der misshandelnde Polizist heisst? Und dass die Kollegen einschreiten: Sorry, 'Bluey', aber das ist fuer mich aus dem Reich der Fabeln hervor geholt......

1. ganz einfach: Du bist Unbeteiligter. Du hast keinen Rechtsanspruch darauf. Wenn Du mir einen solchen aufzeigne kannst, lasse ich mich gern eines Besseren belehren.

2. keine Fabeln, sondern selbst schon genau so in der Praxis gehandhabt, als sich ein Kollege völlig daneben benahm. Dieser ist heute ein Ex-Kollege, u.a. auch infolge dieser Handlung.

 

Ich kenne sehr wohl die Probleme, meine aber auch, erkennen zu koennen, wenn Fixierung und Sicherung beendet sind. Und wenn der Delinquent mit mittels Plastikbinder auf den Ruecken gefesselten Haenden da herum liegt - oder steht - und sich dann noch Hiebe oder Tritte gefallen lassen muss, ja spaetestens dann ist das Mass voll, meinst du nicht? Und ja, oftmals sieht man sogar, dass ein solch gewalttaetiger Polizist von seinen eigenen Kollegen zur Raeson gebracht wird - aber weiter? Weiter passiert naemlich gar nichts, davon darf man doch in aller Ruhe ausgehen, oder? Und wenn ich dann komme, und dessen Identitaet erfahren moechte, dann muss ich damit rechnen, ebenso behandelt zu werden......

Nur weil jemand fixiert, also gefesselt auf dem Boden sitzt, heißt das nicht, daß er zu keinerlei Gegenwehr mehr fähig ist. Dieser ist nur mehr oder weniger eingeschränkt.

Natürlich geht es nicht, daß jemand, der da gefesselt auf dem Boden liegt und keinerlei Aktion zeigt, dann noch von irgendeinem Polizisten geschlagen oder getreten wird. Darüber gibt es überhaupt keine Diskussion!

Du fragst nach dem "aber weiter?" Nun, viele werden sagen: der gehört angezeigt, der gehört verurteilt, der gehört bestraft, ja sogar der gehört aus dem Dienst entfernt. Ich meine, auch das muß man differenziert betrachten und kann dazu nur sagen, daß soweit mir bekannt solche Fälle auf jeden Fall intern aufge- und bearbeitet werden, um einen Wiederholungsfall zu vermeiden. Auch meine ich, daß längst nicht jeder Fall gleich mit einer Kanone beschossen werden muß. Es ist auf jeden Fall nicht richtig, daß da weiter nichts passiert. Das kann ich Dir aus eigenen Erfahrungen versichern. Aber: der Otto-Normalbürger, der solches beobachten konnte, bekommt natürlich von allem nichts mit, nichts zu wissen.

Und wenn Du dann kommst, bist Du nicht derjenige, den es betrifft und hast auch nicht das Recht, irgendwas einzufordern. Du wirst auch nicht mit einer unschönen Behandlung rechnen müssen, wenn Du höflich nachfragst, dafür aber damit rechnen dürfen, daß Du die gewünsche Auskunft nicht erhältst, dafür aufgefordert wirst, Dich wieder etwas zu entfernen. Solltest Du dem nicht nachkommen, Dich statt dessen hartnäckig zeigen und weigern, der Aufforderung Folge zu leisten, dann möchte ich nicht ausschließen, daß man der Aufforderung Nachdruck verleiht.

 

Auch hier meine ich, die Unterschiede sehr wohl erkennen zu koennen......

Da wäre ich mir nicht in jedem Fall sicher! Als Unbeteiligter und mind. mehrere Meter wegstehend wirst Du eben nicht zwingend alles erkennen (können).

 

Die ist in meinen Augen oftmals unmassgeblich. Siehe z.B. den Briefeinwerfer am Verfassungsgericht. Was kann hier auch nur in irgendeiner Weise rechtfertigen, dass der ploetzlich gefesselt am Boden liegt? Da MUSS es andere Moeglichkeiten geben, diesen "Konflikt", ausgeloest von dem Bundespolizisten (!) zu loesen.

Ich will das "Briefe-Einwerfer-Thema" hier jetzt nicht noch einmal aufwärmen und in epischer Breite besprechen. Daher kurz: ich bin anderer Ansicht und zwar der, daß sich die Person auszuweisen hatte (nach Aufforderung) und, da sie dieser Aufforderung nicht nachkommen wollte, sich statt dessen wegdrehte und gehen wollte, auch dem Zupacken Widerstand entgegen brachte, eben letztlich auch durchaus zurecht gefesselt am Boden lag. Möglichkeiten hätte es andere gegeben, mit denen sich diese Person aber offenkundig nicht einverstanden zeigte (z.B. die Frage vernünftig beantworten / sich ausweisen). Ich sehe hier auch die Ursache eher bei der Person denn beim BuPo.

 

Als erstes wuerde ich erwarten, dass ein misshandelnder Beamter sofort und nachhaltig aus diesem Einsatzgeschehen entfernt wird, und zwar von seinen eigenen kollegen und idealer Weise ohne Aufforderung von aussen. Ich wuerde der Lage angemessen freundlich nach dessen Identitaet nach fragen, um eventuell strafrechtliche Massnahmen einleiten oder aber bezeugen zu koennen.

Das ist oftmals kaum möglich und auch - IMO - nicht zwingend erforderlich (sofern nicht zu erwarten ist, daß er sogleich wieder ausrasten wird). Solches würde eh nicht aufgrund einer Aufforderung von außen erfolgen.

Du könntest eh - je nachdem, was vorlag - keine strafrechtlichen Maßnahmen einleiten.

Um etwas zu bezeugen, benötigst DU nicht die Personalien des Polizisten, sondern viel mehr die des Betroffenen. Du könntest ihm Deine aber auch zukommen lassen (oder alternativ evtl. anwesenden Bekannten).

 

Dass der Einsatz schnell, sauber und ohne Opfer vonstatten geht und beendet wird.

Das wäre wünschenswert, ist oftmals aber leider nicht möglich. Wer mich bspw. mit Steinen bewirft, sollte nicht erwarten, daß ich ihn mit Samthandschuhen anfasse.

 

 

  • @PedroK Ich denke du legst Bluey eine falsche Aussage in den Mund (Rosenheim).
Das weiß er - hoffentlich - auch selbst.
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es ist m. E. ganz richtig, wenn dieses Urteil keine Konsequenzen für die Beamten hat, denn sie haben ja gar nicht unrechtmäßig gehandelt, sondern schlicht und ergreifend nicht weit genug ermittelt (ein kleiner, aber feiner Unterschied).

Nö. Die Maßnahme war rechtswidrig - Punkt. Ob eine Beschlagnahmung nach weiteren Untersuchungen tatsächlich rechtmäßig hätte sein können stand im Prozeß nicht zur Debatte.

 

Konsequenzen hätte dieses Urteil dann (und sicher zu Recht), wenn die Beamten in einem vergleichbaren Fall genauso handeln und wieder nur halbgar ermitteln, denn dann könnte man ihnen möglicherweise Schikane oder ähnliches vorwerfen.

Welche Konsequenzen hätte es denn? Müßte irgendeiner der Verantwortlichen dann eine Bestrafung fürchten oder Schadensersatz leisten? Wohl kaum.

 

Halten sie sich in einem vergleichbaren Fall an die Vorgaben des Gerichts und ermitteln den Fall von vorne bis hinten aus, wie es das Gericht verlangt hat, kann es dagegen sein, dass sie mit ihrer Anzeige durchkommen.

Streiche Gericht, setze Gesetz, streich Anzeige, setze Beschlagnahmung (für unglaubliche drei Tage!). Ansonsten hast Du recht.

 

Sogar Diplomaten dürfen festgenommen werden und Polizeirecht (außer Freiheitsentzug) ist bei Diplomaten (...) wenig eingeschränkt (falls es dir darum ging).

Ich fasse es echt nicht. Hast Du eigentlich irgendwas gelernt auf der Polizeischule oder hast Du es schon vergessen, bevor Du es Dir merken konntest?

 

Ich denke du legst Bluey eine falsche Aussage in den Mund (Rosenheim).

Ohne PedroK vor- oder gar reingreifen zu wollen: nö. Wenn Du versuchen möchtest zu verstehen: Dein Kollege schrieb ganz allgemein und undifferenziert von rechtswidrigem Verhalten eurer Kollegen, welches diese angeblich im Glauben an die Rechtmäßigkeit dieses Verhaltens an den Tag gelegt haben - nur (!) [schon dieses nur dokumentiert mal wieder eine erschreckende Einstellung zu dem Rechtsstaat, den er schützen soll und von dem er bezahlt wird] sei eben ein Gericht anderer Ansicht gewesen. PedroK hat dazu völlig zu Recht an das Beispiel des Rosenheimer Polizeichefs erinnert. Du wirst sicher ohne große Mühe weitere Beispiele finden.

 

Ach, darf ich Dich nochmal hieran erinnern? Dein Schweigen lässt bisher nur einen Schluß zu: Du kannst es nicht.

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Das weiß er - hoffentlich - auch selbst.

Habe ich Dich schon wieder missverstanden? Bezog sich Deine Äußerung nicht auf die von mir erwähnten Fälle?

 

Besser hättest du in das WÜK Art 41 u 42 geguckt.

Und das belegt sowas wie "Polizeirecht ist bei Diplomaten wenig eingeschränkt"?

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@PedroK, nein. Es ging ja zunächst um Soldaten. Und mein Hinweis erwähnte in einem Halbsatz auch Festnahmen von Diplomaten. Ganz einfach: Diplomaten lässt sich leicht sagen, jedoch ist wird der strafprozesuale unantastbare Diplomtenpersonenkreis oft auch auf Konsule erweitert; die auch eine Form von Diplomaten sind (nur hat der Pass eine andere Farbe) Und Polizeirecht gilt in bestimmten Fällen auch gegen den Kreis der unantastbaren Diplomaten sogar bis zum Zwang. Aber wir werden OT

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verlässt man sich auf Wikipedia kann es sein, dass man verlassen ist.

Du hast natürlich völlig recht. Primärquellen sind immer besser als Sekundärquellen. Wenn man allerdings weder in der Lage ist, Primärquellen richtig zu lesen noch den Quellenlinks in Sekundärquellen zu folgen, hilft weder die einen noch die anderen.

 

Mit anderen Worten: hiermit

Besser hättest du in das WÜK Art 41 u 42 geguckt.

hast Du Dich einmal mehr sauber blamiert.

 

Bist Du eigentlich masochistisch veranlagt? Bei der Regelmäßigkeit, mit der Du Dich hier selber ins Knie schießt...

 

 

(...)

Ruderbootkapitän, erfolgloser.

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@PedroK, nein.

Was sollte dann Dein Post? Vapor?

 

Und Polizeirecht gilt in bestimmten Fällen auch gegen den Kreis der unantastbaren Diplomaten sogar bis zum Zwang.

Das hört sich jetzt aber ganz anders an als:

 

Polizeirecht ist bei Diplomaten [...] wenig eingeschränkt

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Aber wir werden OT

Das scheint ein Muster zu sein: wenn Du selbst bemerkst, dass Du Halbsinn geschrieben hast, kommt von Dir der Hinweis auf "OT".

 

Also - in welchen Fällen ist die Anwendung des Polizeirechts bis zum Zwang bei Diplomaten (= Deine Aussage) möglich?

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Habe ich Dich schon wieder missverstanden? Bezog sich Deine Äußerung nicht auf die von mir erwähnten Fälle?

Ich hätte mir vllt die von Dir angeführten Fälle noch einmal kurz anschauen sollen. Ganz sicher heiße ich nicht solche Fälle und Gewalt gut, die wie im Falle des PP auch mit allem guten Willen nicht zu rechtfertigen oder schönzureden wäre. In diesem Falle also weniger ein Mißverständnis denn mehr ein Versäumnis meinerseits.
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Ich hätte mir vllt die von Dir angeführten Fälle noch einmal kurz anschauen sollen. Ganz sicher heiße ich nicht solche Fälle und Gewalt gut, die wie im Falle des PP auch mit allem guten Willen nicht zu rechtfertigen oder schönzureden wäre. In diesem Falle also weniger ein Mißverständnis denn mehr ein Versäumnis meinerseits.

Alles klar. Chapeau.

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Ich persönlich bin heilfroh über die Freiheiten, die wir hier in Deutschland haben; und ich bin auch froh, dass diese Freiheiten (die im Laufe der Jahre immer mehr ausgeweitet wurden) für alle gelten.

 

Ähm.... über welchen Zeitraum schreibst du betreffend Freiheiten "die im Laufe der Jahre immer mehr ausgeweitet wurden" hier gerade ?

Nicht aber zufällig über die letzten 30Jahre, welche ich diesbezüglich sehr deutlich anders erlebe ?

Kannst du mir dazu Beispiele nennen ?

Oder versuchst du den Quantensprung der 5 "neuen" Bundesländer den "alten" mit einzurechnen ?

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Hallo, HarryB,

ganz so ausschließlich ist es mit der Festnahme doch nicht her.

 

Wenn ein Diplomat an einer Straftat gehindert werden soll, z. B. an einem Mord, kann er präventiv kurzzeitig festgenommen werden, um die Tat zu verhindern.

 

Quelle

 

Ebenso ist es erlaubt, ein Fahrzeug oder die Person, bzw. deren Ausweis zu kontrollieren, um überhaupt feststellen zu können, ob es sich tatsächlich um einen Diplomaten handelt (habe ich selber schon des Öfteren durchgeführt und es gab nie auch nur den geringsten Ärger).

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

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Ich nehme deinen Beitrag jetzt mal so hin, glaube dir daraus einiges und stelle insgesamt fest, dass wir wohl verschiedene Auffassungen haben, die aber wohl zu akzeptieren sind. Hierzu

Du könntest eh - je nachdem, was vorlag - keine strafrechtlichen Maßnahmen einleiten.
Um etwas zu bezeugen, benötigst DU nicht die Personalien des Polizisten, sondern viel mehr die des Betroffenen. Du könntest ihm Deine aber auch zukommen lassen (oder alternativ evtl. anwesenden Bekannten).


aber moechte ich schon noch etwas sagen: Ich koennte z.B. eine Anzeige wegen KV, evtl. gar gef. KV gegen den Beamten stellen. Sicher, keine Einleitung einer strafrechtlkichen Massnahme, aber der Initialschritt dazu. Wenn ich nur die Personalien des Misshandelten kenne, hilft das nicht viel, weil der Beamte in seiner Meute untergetaucht und im Nachhineien nicht mehr auffindbar ist......

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@HarryB, verlässt man sich auf Wikipedia kann es sein, dass man verlassen ist. Besser hättest du in das WÜK Art 41 u 42 geguckt.

Schon klar, 'Blaulicht', schon klar. du bist ja Meister Allwissend und alle anderen sind bloed...... :spit:

 

Du solltest dich jetzt vielleicht in deiner Allwissenheit bei Wikipedia anmelden und den betreffenden Artikel richtig stellen, damit alle Welt an deiner unendlichen Weisheit partizipieren kann..... :doofwinkt:

 

Edit: Deine Erlaeuterung an 'PedroK' schlaegt dem Fass ja nun den Boden aus und ist an Dreistigkeit kaum mehr zu ueberbieten...... Bloss nicht zugeben, dass man falsch liegt, gelle? Menschenskind, was bist du doch fuer ein unangenehmer Zeitgenosse..... :spit: :spit:

 

Zu deiner Erinnerung:

 

 

Sogar Diplomaten dürfen festgenommen werden und Polizeirecht (außer Freiheitsentzug) ist bei Diplomaten oder stationierten Soldaten wenig eingeschränkt (falls es dir darum ging).

 

Das waren deine Worte........

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Wenn ein Diplomat an einer Straftat gehindert werden soll, z. B. an einem Mord, kann er präventiv kurzzeitig festgenommen werden, um die Tat zu verhindern.

Schon klar, aber das ist ja dann wohl doch ein wenig weit her geholt, oder? So etwas kam ja noch nicht einmal im "Tatort" vor, wenn ich nicht irre....... :whistling:

 

Ebenso ist es erlaubt, ein Fahrzeug oder die Person, bzw. deren Ausweis zu kontrollieren, um überhaupt feststellen zu können, ob es sich tatsächlich um einen Diplomaten handelt (habe ich selber schon des Öfteren durchgeführt und es gab nie auch nur den geringsten Ärger).

Auch das ist klar, schliesslich muss ja der Diplomatenstatus erst einmal fest gestellt werden. Der Mann wird euch mit breitem Grinsen den Diplomatenpass zeigen, ihr werdet den kurz anschauen und dann von dannen reiten. Ausser 'Blaulicht' natuerlich, der wirft sich heldenmutig mit dem Schlachtruf "WÜK Art 41 u 42, WÜK Art 41 u 42" auf den Lippen auf den Diplomaten, fesselt ihn und fuehrt in ab und wirft ihn in den Kerker..... :schreck:

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@Blaulicht:

 

Ich habe mir mal die "Muehe" gemacht und WÜK Art 41 u 42 ergoogelt. Hier sind sie im vollen Wortlaut:

 

 

Artikel 41

(1) Alle Personen, die Vorrechte und Immunitäten genießen, sind unbeschadet derselben verpflichtet, die Gesetze und andere Rechtsvorschriften des Empfangsstaats zu beachten. Sie sind ferner verpflichtet, sich nicht in dessen innere Angelegenheiten einzumischen.

(2) Alle Amtsgeschäfte mit dem Empfangsstaat, mit deren Wahrnehmung der Entsendestaat die Mission beauftragt, sind mit dem Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten oder dem anderen in gegenseitigem Einvernehmen bestimmten Ministerium des Empfangsstaats zu führen oder über diese zu leiten.

(3) Die Räumlichkeiten der Mission dürfen nicht in einer Weise benutzt werden, die unvereinbar ist mit den Aufgaben der Mission, wie sie in diesem Übereinkommen, in anderen Regeln des allgemeinen Völkerrechts oder in besonderen, zwischen dem Entsendestaat und dem Empfangsstaat in Kraft befindlichen Übereinkünften niedergelegt sind.

Artikel 42

Ein Diplomat darf im Empfangsstaat keinen freien Beruf und keine gewerbliche Tätigkeit ausüben, die auf persönlichen Gewinn gerichtet sind.

 

Wenn du mir - und der Gemeinde - erklaeren wuerdest, was das auch nur im Entferntesten mit der von dir ertraeumten Festnahme eines Diplomaten zu tun haben koennte, waere ich dir wirklich sehr dankbar. Anderenfalls halte es doch in diesem Forum einfach mal mit D. Nuhr.......

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Und uns als Zollbeamte hat man eingebläut: Einem Diplomaten kann das Haschisch aus der Tasche rieseln, die sind für uns tabu !

 

 

Das ist soweit auch richtig.

Aber auch der Zoll darf sich vergewissern, dass der Herr ein solcher Diplomat ist und der Zoll darf natürlich auch die Regierung informieren.

 

 

Wenn ein Diplomat an einer Straftat gehindert werden soll, z. B. an einem Mord, kann er präventiv kurzzeitig festgenommen werden, um die Tat zu verhindern.

 

Quelle

 

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

Das hatte ich gesucht. Danke.

 

 

 

 

Schon klar, aber das ist ja dann wohl doch ein wenig weit her geholt, oder? So etwas kam ja noch nicht einmal im "Tatort" vor, wenn ich nicht irre.......

Ich schrieb oben: "So pauschal ist das nicht richtig. Sogar Diplomaten dürfen festgenommen werden"

Und das ist halt richtig; aber ein besonderer Ausnahmefall.

Falsch war die Behauptung, dass Diplomaten unantastbar sind.

 

Ausser 'Blaulicht' natuerlich, der wirft sich heldenmutig mit dem Schlachtruf "WÜK Art 41 u 42, WÜK Art 41 u 42" auf den Lippen auf den Diplomaten, fesselt ihn und fuehrt in ab und wirft ihn in den Kerker...

Das schrieb ich jetzt wo?

 

 

 

 

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Moin Moin

 

 

 

Und uns als Zollbeamte hat man eingebläut: Einem Diplomaten kann das Haschisch aus der Tasche rieseln, die sind für uns tabu !



Das ist soweit auch richtig.

Das ist nicht richtig.

 

Das kommt auf die Tasche an.

Anzugtasche/Jackentasche ist genauso tabu wie diplomatisches Kuriergepäck.

Privates Gepäck ist keineswegs tabu.

Art. 36 Abs. 2 WÜD

 

Mann Mann Mann

 

 

Gruß

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Die allermeisten Diplomaten sind ordentliche Menschen und gegen die wird niemals eine polizeiliche Maßnahme greifen.

Dann gibt es noch die, die sich ein bisschen mehr rausnehmen und "frech" parken.

 

Man müsste mal die Frechparker der Anzahl an Diplomaten gegenüberstellen. Vielleicht relativiert sich die Zahl der "ordentlichen Diplomaten"

 

Es besteht jedoch kein Interesse unsere Regierung die Beziehungen zu den ausländischen Staaten wegen Verkehrsordnungswidrigkeiten zu belasten.

 

 

Es gibt aber auch die Möglichkeit, dass das jeweilige Land auf seine entsendeten Diplomaten einwirkt, dass diese sich an die Gesetze der Länder in denen sie eingesetzt sein halten.

 

 

In bestimmten Fällen -wenn eine gewisse Situation es erforderlich macht - darf die Polizei aber auch gegen Diplomaten vorgehen.

Grundsätzlich wird das aber nicht notwendig sein, da die Diplomaten ein solches Verhalten nicht zeigen.

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Mir ist absolut unbegreiflich, dass du nicht begreifst, dass es besser waere einfach mal die Klappe zu halten.... Welche Bildung muss man eigentlich "genossen" haben, um derart verquer zu sein?

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Falsch war die Behauptung, dass Diplomaten unantastbar sind.

Wer hat diese Behauptung wo aufgestellt? Mensch, bist du peinlich......

 

Na du, mit deinem Wikipedia Zitat

 

 

 

 

Mir ist absolut unbegreiflich, dass du nicht begreifst, dass es besser waere einfach mal die Klappe zu halten.... Welche Bildung muss man eigentlich "genossen" haben, um derart verquer zu sein?

hat zu einem Diplom gereicht.

 

 

 

 

 

 

Das ist nicht richtig.

 

Das kommt auf die Tasche an.

Anzugtasche/Jackentasche ist genauso tabu wie diplomatisches Kuriergepäck.

Privates Gepäck ist keineswegs tabu.

Art. 36 Abs. 2 WÜD

 

Mann Mann Mann

 

 

Gruß

 

Da habe ich dem Zoll wohl etwas zu schnell zugestimmt.

Danke für dein Aufpassen.

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