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Auch Polizisten sind nur Menschen


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Kön-nen; Wol-len. Aber wozu ist das in dem Zusammenhang wichtig?

Ey Alda, mussu heut nich mehr. Is alles bunt. Kannsu reden wie Du wills, weissu?! Schlimm ist, daß heutzutage auch schon solche, die eigentlich nur mit Deutsch aufwachsen, keinen Migrationshinter

Hallo, PedroK,   mir ist unverständlich, wie jemand so einen überhaupt fordern und dann auch noch behaupten kann, dass dies auch noch gesetzlich geregelt ist.   Nach welcher Rechtsgrundlage sollte

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Hallo, Hartmut,

 

um mal an den Thread - Titel zu erinnern: Auch Polizisten sind nur Menschen. :whistling:

 

Wenn man die Anzahl der Einsatzfahrten pro Jahr in ganz Deutschland sieht, ist es ganz klar, dass es dabei auch mal zu Fehleinschätzungen oder ähnlichem des Fahrers eines Streifenwagen kommen kann.

 

Es ist doch genauso, wie bei vielen anderen Unfällen: Eine kleine Fehleinschätzung reicht aus, damit es zu so einem Zusammenstoß kommt.

 

Gute Besserung unbekannterweise an die Kollegen.

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

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Es ist doch genauso, wie bei vielen anderen Unfällen: Eine kleine Fehleinschätzung reicht aus, damit es zu so einem Zusammenstoß kommt.

Reicht aus, und wenn man dann noch berücksichtigt das bei Fahrten mit Sondersignal besonders viele Risiken bestehen. Solange praktisch nur Blech verbogen wird was solls. Blech kann man ersetzen.

 

Gute Besserung unbekannterweise an die Kollegen.

Schließe ich mich an, auch wenn ich kein Kollege bin.

 

MfG.

 

hartmut

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Es ist doch genauso, wie bei vielen anderen Unfällen: Eine kleine Fehleinschätzung reicht aus, damit es zu so einem Zusammenstoß kommt.

Absolute Zustimmung.

 

Ist aber doch recht auffällig, dass mal wieder beim Unfall eines Polizeifahrzeugs nichts zur Unfallursache steht, bei vielen, vielen anderen Verkehrsunfällen aber schonmal überhöhte Geschwindigkeit in der pauschalen "geht immer" - Standadisierung als Unfallursache vermutet wird.

 

Gute Besserung unbekannterweise an die Kollegen.

Dem schließe ich mich ebenfalls an.

Natürlich auch als Nicht-Kollege, aber ich weiß ja wie es ist mit Blaulicht unterwegs zu sein.

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Er ist in diesem Fall nicht mehr Unbeteiligter, sondern Zeuge. Und, wie dir bekannt ist, kann das RiS des Zeugen eher eingeschränkt werden als das RiS des Unbeteiligten.

 

Gruß

Goose

Und was bitte soll er bezeugen?

 

Und ich wusste nicht, das man als Zeuge plötzlich seine Rechte verliert und wie wild gefilmt werden darf.

 

Da kann man auch sagen alles sind Zeugen und filmt dann gleich alle. Schließlich könnte der Nebenmann ja seine Zehennägel schneiden und der Zeugkönnte dies gesehen haben.

 

:whistling:

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Beispielsweise kann er bei extremen Unterschreitungen sein subjektives Empfinden schildern.

 

Hier schrieb niemand, daß der Zeuge "seine Rechte verliert", also bitte keine Polemik. Daß jedoch die IDF beim Zeugen zulässig ist, darüber sind wir uns doch einig, oder?

 

Gruß

Goose

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Beispielsweise kann er bei extremen Unterschreitungen sein subjektives Empfinden schildern.

Naja da wäre man dann aber schon bei einer Straftat wie Nötigung oder dergleichen.

 

Das dürfte bei normalen Abstandsmessungen von Brücken wohl so gut wie nie der Fall sein.

 

Aus gleichen Grunde könnte man auch bei Geschwindigkeitsmessungen alle aufnehmen die vor dem Raser fahren.

 

 

Daß jedoch die IDF beim Zeugen zulässig ist, darüber sind wir uns doch einig, oder?

Das ein Identitätsfeststellung bei Zeugen möglich ist, ist klar.

 

Aber bitte bei wieviel Fällen kommt dies bei einer stinknormalen Abstandsmessung vor. Das dürften allenfalls ganz ganz wenige Ausnahmefälle sein.

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Ups.

 

Kann ja mal vorkommen. :whistling:

 

In der Nacht zum Samstag sind an der Kreuzung Hügelstraße/Neckarstraße in Darmstadt zwei Streifenwagen der Polizei zusammengestoßen.

http://www.echo-online.de/region/darmstadt...art1231,2504169

 

MfG.

 

hartmut

 

 

GUTE BESSERUNG

 

 

 

(trotzdem noch mal nachgemotzt: Mit Sondersignal hat man an der roten Ampel ganz langsam zu werden, so dass man noch stoppen könnte; leider ist das hier anscheinend nicht beachtet worden. )

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@Gast225: Es liegt ein Verstoß gegen die Rechtsordnung vor, die Einordung, ob OWi oder Straftat kann jedoch nur später im Zuge der Auswertung erfolgen. Würden die Grundlagen der IDF (in diesem Fall ein Bild ohne jede weitere Datenerhebung, jedoch mit der Möglichkeit, im späteren Verlauf den Fahrer festzustellen) jedoch nicht hier getätigt, so wären sie im weiteren Verlauf des Verfahrens ggf. nicht mehr möglich.

 

Es ist damit zu rechnen, daß der Vorausfahrende als Zeuge benötigt wird, daher kann ich trotz deiner Aufregung hier keinen Verstoß gegen den BVerfG-Entscheid erkennen.

 

Gruß

Goose

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Daß jedoch die IDF beim Zeugen zulässig ist, darüber sind wir uns doch einig, oder?

Das ein Identitätsfeststellung bei Zeugen möglich ist, ist klar.

 

Aber bitte bei wieviel Fällen kommt dies bei einer stinknormalen Abstandsmessung vor. Das dürften allenfalls ganz ganz wenige Ausnahmefälle sein.

 

 

Vermutlich wird bei Abstandsmessung selten die IDF des Zeugen festgestellt, weil es praktisch relativ schwierig ist; wenn hier durch die Anlage beide Fahrzeuge gefilmt werden ist das doch gut so, schließlich kann das im Verfahren wichtig werden. Rechtlich ist es möglich.

 

 

Bei anderen Polizeilagen werden regelmäßig die Zeugen festgestellt, die Daten erhoben und gespeichert :whistling:

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Bei anderen Polizeilagen werden regelmäßig die Zeugen festgestellt, die Daten erhoben und gespeichert :whistling:

Das mag bei Mord ja vielleicht auch wichtig sein und wird auch nicht von mir bestritten, aber sicherlich nicht bei einer stinknormalen Abstandsmessung.

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Wieder einmal NRW. Da wundert einem nichts mehr. Dann auch noch Bielefeld mit dem Ordnungsamt (@gerre :P : Zumindest kennt @bluey die A2 dort so gut, daß er bei jeder zweiten Fahrt dort einen Unfall gesehen hatte). Überfordert mit sintflutartiger Personaleinstellungen und offensichtlich miserablen Qualitätsmanagement, wenn denn das Ordnungsamt überhaupt weiß, was dies bedeutet. Wie kann so ein Schrott einfach rausgerotzt werden, ohne Plausibilitätsprüfung und dann sogar an Staatsanwaltschaft/dem Gericht weitergeleitet? Da gab es also mehrere Vollversager.

 

Die nächste Frage ist ja, welche Maßnahmen werden ergriffen, daß so ein Fehler keine zweites* Mal passiert?

 

*zu Gunsten der Behörde, also keine Dunkelziffer unerkannter Fehler :schreck: .

 

Erstaunlich auch, mit welcher Akribie die Pressestelle-Leitung agiert und agieren kann, wenn sie denn mal will :heul: .

 

 

@goose: Jetzt schwurbelst Du dir echt etwas zusammen :whistling: . Seit wann braucht man vom "Bedrängten" ein Fahreridentifizierungsbild :wacko: ? Seit wann braucht man bei einer Videoabstandsmessung (Brücke oder Videowagen) die Gefühlswelt vom "Bedrängten"? Du mutierst echt zum Theoriecopkomiker.

:D

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....Fehleinschätzungen oder ähnlichem des Fahrers eines Streifenwagen kommen kann.

Mmmmmhhhhh....Vielleicht auch Unwissenheit über die Vorfahrtsregel, wenn zwei Polizeiwagen mit Sondersignal auf eine Kreuzung zu preschen? Wer muß denn zuerst bremsen, wenn sich die Blaulichter neutralisieren? Die Dienstjüngeren? Wer die miesere Krücke fährt? Gibt es keine Funkverständigung? Uneinigkeit? Wer ist überhaupt schuld? Welche Unfallursache wird eingetragen? Wird die Geschwindigkeit dabei berücksichtigt?

:whistling:

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Bei anderen Polizeilagen werden regelmäßig die Zeugen festgestellt, die Daten erhoben und gespeichert :whistling:

Das mag bei Mord ja vielleicht auch wichtig sein und wird auch nicht von mir bestritten, aber sicherlich nicht bei einer stinknormalen Abstandsmessung.

Kannst du die vermeindliche Unrechtmäßigkeit der IDF beim Zeutgen einer OWi auch begründen oder ist es so ein Bauchgefühl?

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Bei anderen Polizeilagen werden regelmäßig die Zeugen festgestellt, die Daten erhoben und gespeichert :whistling:

Das mag bei Mord ja vielleicht auch wichtig sein und wird auch nicht von mir bestritten, aber sicherlich nicht bei einer stinknormalen Abstandsmessung.

 

 

Bei Mord, bei KV, bei Sachbeschädigung, bei Diebstahl, bei Beleidigung, bei Raub, bei Tankbetrug, beim Schwarzfahren... komplett durch das ganze StGB

 

 

und es gibt sogar Ordnungswidrigkeiten, wo das sehr viel Sinn macht; wenn es um etwas mit der "Allgeminheit" geht oder auch wenn Abstände unterschritten sind.

 

Wenn es so einfach und ungefährlich wäre 2 Autos gleichzeitig zu stoppen, würden bei Abstandsverstößen durch Videofahrzeuge vielmehr Zeugen / Vordermänner gestoppt werden.

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Mit Pfefferspray abgewehrt

Hund beißt Polizist in den Allerwertesten

http://www.wochenblatt.de/nachrichten/erdi...n;art1150,87202

 

Zugegeben, bei der Überschrift habe ich auch erst schmunzeln müssen, obwohl ein Hundeangriff, egal gegen wen, nicht so lustig ist.

 

Aber immerhin muss man den :whistling: auch mal ein löbliches Verhalten zugestehen. :heul: Andere :schreck: hätten da gleich rumgeballert.

 

MfG.

 

hartmut

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Wenn es so einfach und ungefährlich wäre 2 Autos gleichzeitig zu stoppen, würden bei Abstandsverstößen durch Videofahrzeuge vielmehr Zeugen / Vordermänner gestoppt werden.

Na das wurde hier aber schon wiederholt herausgestellt wie sehr das möglich ist und dass das bei mehreren Temposündern "überhaupt" kein Problem darstellen würde.

 

Dennoch ist es absolut unüblich Zeugen bei Abstandsvergehen nie mit herauszuziehen. Warum wohl?

Vielleicht weil der Zeuge einfach doch nicht so wichtig ist?

 

Wieder mal ein Beispiel dafür, dass Goose jeder Stohhalm recht ist, wenn es darum geht behördliches Tun zu verteidigen.

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Meinst du nicht, bevor du dir ein Urteil über behördliches Tun bildest, solltest du ein bisschen Hintergrundwissen über selbiges besitzen?

 

Hättest du es, wüsstest du, daß es bei weitem nicht unüblich ist, auch bei einer OWi Zeugen festzustellen.

 

Gruß

Goose

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Bei anderen Polizeilagen werden regelmäßig die Zeugen festgestellt, die Daten erhoben und gespeichert :whistling:

Das mag bei Mord ja vielleicht auch wichtig sein und wird auch nicht von mir bestritten, aber sicherlich nicht bei einer stinknormalen Abstandsmessung.

Kannst du die vermeindliche Unrechtmäßigkeit der IDF beim Zeutgen einer OWi auch begründen oder ist es so ein Bauchgefühl?

Das hast du falsch verstanden. Die Nicht IDF bezog sich nicht darauf, das dies bei OWi generell nicht geht, sondern das ich bei einer normalen Abstandsmessung hierfür keinerlei Bedürfnis sehe.

 

Wenn man wirklich mal einen Vordermann benötigt, so kann man die Bilder per Hand auslösen. Aber eben nicht bei jedem Fahrzeug.

 

Bei einer Abstandsunterschreitung von 2/10 oder 3/10 ist dies sicherlich niemals erforderlich. Selbst Abstände von 1/10 rechtfertigen in meinen Augen nicht ein solches Verhalten.

 

Edit:

Notfalls schreibt man den Halter an und bittet um den betreffenden Fahrernamen. Das Kennzeichen lässt sich auch aus den anderen Kameras ablesen.

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Oft stellt man erst bei der Auswertung fest, wie hoch der Verstoß genau ist. Sind dann die Bilder nicht vorhanden, könenn sie auch im Nachhinein nicht gemacht werden.

Und den Fahrer anzuschreiben kann problematisch sein, oder warum lese ich hier so oft, daß eine Benennung des Fahrers ohne Bild nicht möglich sei?

Eine Unrechtmäßigkeit dieser IDF kann ich beim besten Willen nicht erkennen.

 

Gruß

Goose

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Hättest du es, wüsstest du, daß es bei weitem nicht unüblich ist, auch bei einer OWi Zeugen festzustellen

Na klar, jetzt ist es schon üblich bei Abstandsunterschreitungen die man mittels Videowagen feststellt den jeweils vorausfahrenden Wagen mit herauszuziehen... :schreck::whistling:

 

Wem willst du das denn erzählen?

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Selbstverständlich stellen wir, wenn es möglich ist, oftmals auch Zeugen einer OWi fest.

Fällt dir nicht auf, dass du hier versuchst durch die Hintertür einen ganz anderen sachverhalt aufzumachen?

 

Es geht ganz konkret lediglich um Zeugen eines Abstandsverstoßes.

 

Hätten diese Zeugen doch auch nur irgendeine größere Bewandnis für die Aburteilung des Vergehens würdet ihr sie ja auch bei mobilen Kontrollen mitrausholen (müssen).

 

Das tut ihr aber nicht.

 

Warum?

Weil es die Bewandnis eben faktisch nicht gibt, der Vorausfahrende kann quasi nie irgendwas relavantes beitragen und außerdem würde es ja Arbeit machen.

 

Aber bei der automatisierten Kontrolle, da nimmt man halt einfach mal auch den Vordermann auf, macht ja keine Arbeit und was man hat hat man erstmal, wer weiß wofür man es noch brauchen könnte.

 

Das ist genau die Einstellung die immer wieder kritisiert wird, dass man staatlicherweise einfach mal Daten erhebt, weil man sie ja vielleicht noch brauchen könnte, falls sich ein gravierender Verstoß ergeben würde.

 

Stattdessen sollte man eben solche Daten nur sammeln, wenn es diesen gravierdenden Verstoß wirklich gibt und nicht nur auf den Verdacht hin, dass es ihn geben könnte.

 

Dass ihr, wenn jemand seine Zigarette auf den Bordstein geworfen hat dann noch die umstehende Besatzung des Reisebusses als Zeugen aufnehmt, damit diese unglaubliche Ordnungswidrigkeit aufgeklärt und der Verstoßer zur Verantwortung gezogen werden kann ist doch sonnenklar. Wo kämen wir denn sonst auch hin? :whistling:

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Hätten diese Zeugen doch auch nur irgendeine größere Bewandnis für die Aburteilung des Vergehens würdet ihr sie ja auch bei mobilen Kontrollen mitrausholen (müssen).
Wir müssen nicht, wir können

 

Das tut ihr aber nicht.

 

Warum?

Weil es die Bewandnis eben faktisch nicht gibt, der Vorausfahrende kann quasi nie irgendwas relavantes beitragen und außerdem würde es ja Arbeit machen.

Nein, sondern weil es nicht immer möglich ist.

 

Sorry, aber willst du mir jetzt ernsthaft erzählen, du wüsstest besser als ich, was für Daten zur Verfolgung einer OWi mindestens festgestellt werden müssen und was man, wenn möglich und vom Aufwand vertretbar, darüber hinaus noch feststellen sollte?

 

Gruß

Goose

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Kennt denn irgendjemand ein Urteil, in dem das hier in Rede stehende Vorgehen der Polizei als illegal beurteilt wird? Oder kennt irgendjemand einen relevanten Kommentar oder auch nur die Äußerung eines Datenschutzbeauftragten, in dem entsprechendes geschieht?

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Warum?

Weil es die Bewandnis eben faktisch nicht gibt, der Vorausfahrende kann quasi nie irgendwas relavantes beitragen und außerdem würde es ja Arbeit machen.

Nein, sondern weil es nicht immer möglich ist.

Sag doch mal ehrlich, in wieviel Prozent der Fälle in der der Videowagen jemand wegen zu geringem Abstand herausholt wird auch der Vordermann mit angehalten?

 

Sorry, aber willst du mir jetzt ernsthaft erzählen, du wüsstest besser als ich, was für Daten zur Verfolgung einer OWi mindestens festgestellt werden müssen und was man, wenn möglich und vom Aufwand vertretbar, darüber hinaus noch feststellen sollte?

Ich weiß zumindest aus eigener Erfahrung, dass die Aussage des Vorausfahrenden absolut nicht nötig ist um den Abstandsverstoß zu sanktionieren. Darum haltet ihr auch den Vorausfahrenden nicht ebenfalls an.

 

Also werden die Daten bei der stationären Messung im überwiegenden Teil der Fälle zwecklos erhoben.

 

 

 

Kennt denn irgendjemand ein Urteil, in dem das hier in Rede stehende Vorgehen der Polizei als illegal beurteilt wird?

Nein, aber vor dem Entscheid des BVerfG gab es dazu auch kein Urteil.

 

Und derjenige der diesen Entscheid erstritten hat musste sich sicher vorher auch jahrelang von Alleswissern sagen lassen, dass es dazu ja keine Urteile gäbe bzw. sich gleich für verrückt erklären lassen.

 

Da kann es sich doch druchaus lohnen bei der nun angewendeten Praxis einmal nachzusehen, ob denn da nun dem Recht genüge getan wird.

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Sag doch mal ehrlich, in wieviel Prozent der Fälle in der der Videowagen jemand wegen zu geringem Abstand herausholt wird auch der Vordermann mit angehalten?

 

Ich sitze nicht im ProViDa. Es ist sicher eher selten. Daraus kannst du jedoch nicht schließen, daß es grundsätzlich nicht gemacht wird oder daß die Personalien der Zeugen keinesfalls festgestellt werden.

 

Fakt ist: Es ist zulässig, die Personalien eines Zeugen im OWi-Verfahren festzustellen und es ist in vielen Verfahren hilfreich.

 

Da kann es sich doch druchaus lohnen bei der nun angewendeten Praxis einmal nachzusehen, ob denn da nun dem Recht genüge getan wird.
Dann sieh mal nach, aber bitte mit rechtlich vertretbaren Begründungen

 

Gruß

Goose

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Stattdessen sollte man eben solche Daten nur sammeln, wenn es diesen gravierdenden Verstoß wirklich gibt und nicht nur auf den Verdacht hin, dass es ihn geben könnte.

Der Verdacht reicht aber aus. Ohne Verdacht dürfte ich die Videoanlage beim Provida nie einschalten. Wenn's konrekt wird, kann's dafür zu spät sein. Wenn ich bspw. auf eine Ampel zu und dabei hinter einem potentiellen Rotlichtsünder fahre, so hängt es letztlich von meinem Gefühl, von meiner Einschätzung ab, ob er vllt bei Rot fahren könnte. Und wenn mir mein Gefühl sagt, er wird es tun, dann schalte ich die Anlage rechtzeitig ein, denn sonst bekomme ich den Verstoß nicht aufs Video. Und genauso verhält es sich bei vielen anderen Verstößen eben auch.

Wenn Du jetzt die Frage nach der Rechtmäßigkeit dieses Vorgehens stellst, darf ich Dir sagen: es ist rechtmäßig. Wurde zurückliegend schon etliche Male bei Gericht durchgekaut. Und nicht nur bei ein und demselben Richter. In ein paar Fällen ging es sogar zum OLG. Allerdings ohne Erfolg.

 

 

 

 

Aber du hast doch kein Hintergrundwissen...wie kannst du nur? :schreck:

Und Du offenkundig nichts sinnvolles zum Thema beizutragen. :whistling:

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Wenn ich bspw. auf eine Ampel zu und dabei hinter einem potentiellen Rotlichtsünder fahre, so hängt es letztlich von meinem Gefühl, von meiner Einschätzung ab, ob er vllt bei Rot fahren könnte. Und wenn mir mein Gefühl sagt, er wird es tun, dann schalte ich die Anlage rechtzeitig ein, denn sonst bekomme ich den Verstoß nicht aufs Video. Und genauso verhält es sich bei vielen anderen Verstößen eben auch.

Stimmt, ist aber nicht das Thema. Es geht darum das bei einem Abstandverstoß der Vorausfahrende und der Sünder fotografiert wird. Also der Vorausfahrende ( Goose sagt Zeuge ) nicht nur auf dem Video erkennbar ist.

 

MfG.

 

hartmut

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Sag doch mal ehrlich, in wieviel Prozent der Fälle in der der Videowagen jemand wegen zu geringem Abstand herausholt wird auch der Vordermann mit angehalten?

Wenn Du mir jetzt mal erläuterst, wie man das praktisch bewerkstelligen soll, wäre ich Dir dankbar. Ich bin sehr gespannt. Und bedenke: der Abstandssünder ballert idR anschließend an dem Zeugen vorbei und entfernt sich nicht unerheblich von diesem, bevor er überholt und zum "Bitte Folgen" aufgefordert werden kann. Und jetzt verrate mir bitte, wie man dann noch den Zeugen, der ja irgendwo sein kann, ebenfalls herausziehen soll. Wie gesagt, ich bin sehr gespannt auf Deine Erläuterung.

 

Ich weiß zumindest aus eigener Erfahrung, dass die Aussage des Vorausfahrenden absolut nicht nötig ist um den Abstandsverstoß zu sanktionieren. Darum haltet ihr auch den Vorausfahrenden nicht ebenfalls an.

Nicht nötig bedeutet nicht zugleich, daß es nicht zulässig ist.

 

Also werden die Daten bei der stationären Messung im überwiegenden Teil der Fälle zwecklos erhoben.

Nicht zwecklos, denn einem gewissen Zweck können sie durchaus dienen. Aber u.U. vllt "unnötig". :whistling:

 

Da kann es sich doch druchaus lohnen bei der nun angewendeten Praxis einmal nachzusehen, ob denn da nun dem Recht genüge getan wird.

Natürlich. Sinnvoll und eines jeden gutes Recht. Aber solange es auch höchstrichterlich nicht nicht anders beurteilt wird, ist es erstmal so, wie es (auch laut Gesetz) nunmal ist: zulässig.

 

Stimmt, ist aber nicht das Thema. Es geht darum das bei einem Abstandverstoß der Vorausfahrende und der Sünder fotografiert wird. Also der Vorausfahrende ( Goose sagt Zeuge ) nicht nur auf dem Video erkennbar ist.

Meines Wissens ist er auf dem Video nicht erkennbar. Nur auf dem Foto. Und möchte ich einen Zeugen in einem Verfahren als solchen nutzen, so muß ich wohl seine Identität feststellen (können). Da er hier nicht angehalten wird, geht es ggf. nur über ein Foto, welches den als Zeugen infrage kommenden Fahrer erkennen läßt.

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Meines Wissens ist er auf dem Video nicht erkennbar.

So sollte es auch sein, er ist ja ein unbescholtener Bürger so wie ich.

 

Nur auf dem Foto. Und möchte ich einen Zeugen in einem Verfahren als solchen nutzen, so muß ich wohl seine Identität feststellen (können).

Und welche Aussage erwartest Du von einem solchen Zeugen. Soll der aussagen wie groß der Abstand war, wie schnell er gefahren ist, wie sah der Hintermann aus, welches Kennzeichen hatte der, hat er die Messung überhaupt bemerkt?

 

Da er hier nicht angehalten wird, geht es ggf. nur über ein Foto, welches den als Zeugen infrage kommenden Fahrer erkennen läßt.

Sage doch einfach, es ist Quatsch, bei so einem bildlich dokumentierten Abstandsverstoß einen Zeugen zu vernehmen. Dann sind wir uns mal einig.

 

MfG.

 

hartmut

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Und welche Aussage erwartest Du von einem solchen Zeugen. Soll der aussagen wie groß der Abstand war, wie schnell er gefahren ist, wie sah der Hintermann aus, welches Kennzeichen hatte der, hat er die Messung überhaupt bemerkt?

Z.B., ob er bedrängt wurde, ob vllt schon vorher, also bevor er vom Video erfaßt wurde, mehrfach die Lichthupe des Hintermannes gesehen hat, ob er andere verkehrsrechtliche Auffälligkeiten bemerkt hat etc.pp.

 

Sage doch einfach, es ist Quatsch, bei so einem bildlich dokumentierten Abstandsverstoß einen Zeugen zu vernehmen. Dann sind wir uns mal einig.

Nö. Quatsch ist es nicht. Nur soweit MIR bekannt (aber das ist ja nicht repräsentativ, wie ich immer wieder lesen darf und durfte!! :whistling:) unüblich. Und manches eben läßt auch ein Video nur schwer und bisweilen auch gar nicht erkennen. Und dann kommt es ggf. sehr wohl auf die Aussagen des Zeugen als vom Verhalten des anderen betroffenen an.

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Kennt denn irgendjemand ein Urteil, in dem das hier in Rede stehende Vorgehen der Polizei als illegal beurteilt wird? Oder kennt irgendjemand einen relevanten Kommentar oder auch nur die Äußerung eines Datenschutzbeauftragten, in dem entsprechendes geschieht?

Was ich bisher so in meinen Berufsleben an halblegalen oder eher illegalen Sachen erlebt habe, da könnte man auch ein Buch füllen. Urteile dazu gibt es aber auch nicht.

 

Im Ergebnis ist dies mithin kein Argument.

 

Auch werden die Anschi** des Datenschutzbeauftragten idR nicht veröffentlicht, so dass man hierzu auch kaum etwas findet.

 

Und ja die gibt es auch.

 

Stattdessen sollte man eben solche Daten nur sammeln, wenn es diesen gravierdenden Verstoß wirklich gibt und nicht nur auf den Verdacht hin, dass es ihn geben könnte.

Der Verdacht reicht aber aus. Ohne Verdacht dürfte ich die Videoanlage beim Provida nie einschalten. Wenn's konrekt wird, kann's dafür zu spät sein. Wenn ich bspw. auf eine Ampel zu und dabei hinter einem potentiellen Rotlichtsünder fahre, so hängt es letztlich von meinem Gefühl, von meiner Einschätzung ab, ob er vllt bei Rot fahren könnte. Und wenn mir mein Gefühl sagt, er wird es tun, dann schalte ich die Anlage rechtzeitig ein, denn sonst bekomme ich den Verstoß nicht aufs Video. Und genauso verhält es sich bei vielen anderen Verstößen eben auch.

Wenn Du jetzt die Frage nach der Rechtmäßigkeit dieses Vorgehens stellst, darf ich Dir sagen: es ist rechtmäßig. Wurde zurückliegend schon etliche Male bei Gericht durchgekaut. Und nicht nur bei ein und demselben Richter. In ein paar Fällen ging es sogar zum OLG. Allerdings ohne Erfolg.

Wie schon angemerkt ein völlig anderer Fall, denn hier werden keine Identfotos gemacht, sondern nur die Situation aufgezeichnet.

 

Sag doch mal ehrlich, in wieviel Prozent der Fälle in der der Videowagen jemand wegen zu geringem Abstand herausholt wird auch der Vordermann mit angehalten?

Wenn Du mir jetzt mal erläuterst, wie man das praktisch bewerkstelligen soll, wäre ich Dir dankbar. Ich bin sehr gespannt. Und bedenke: der Abstandssünder ballert idR anschließend an dem Zeugen vorbei und entfernt sich nicht unerheblich von diesem, bevor er überholt und zum "Bitte Folgen" aufgefordert werden kann. Und jetzt verrate mir bitte, wie man dann noch den Zeugen, der ja irgendwo sein kann, ebenfalls herausziehen soll. Wie gesagt, ich bin sehr gespannt auf Deine Erläuterung.

Ich weiß ja nicht ob dies beim Motorrad auch geht, aber schaltest du auf die Heckkamera um, um den Zeugen des Dränglers aufzuzeichnen. Denn dies wäre dann vergleichbar.

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Mit Pfefferspray abgewehrt

Hund beißt Polizist in den Allerwertesten

http://www.wochenblatt.de/nachrichten/erdi...n;art1150,87202

 

Zugegeben, bei der Überschrift habe ich auch erst schmunzeln müssen, obwohl ein Hundeangriff, egal gegen wen, nicht so lustig ist.

 

Aber immerhin muss man den :whistling: auch mal ein löbliches Verhalten zugestehen. :heul: Andere :schreck: hätten da gleich rumgeballert.

 

MfG.

 

hartmut

 

 

Ich hätte nicht "rumgeballtert" - ich hätte den Hund erschossen.

 

 

 

 

hierfür keinerlei Bedürfnis sehe.

Wer entscheidet denn nun über das Bedürnifs?

Zunächst einzig der Polizist vor Ort.

 

 

Ob hier jeder Vorderman mitgemsessen wurde oder erst ab einem bestimmten Abstand, der unterschritten wurde, weiß ich nicht. Wenn es aber um den tatsächlichen Nachweis der Gefährdung geht, wenn eine Gerichtsverhanldung folgt, kann es notwenig sein, das Fahrzeug des Zeugen / Bedrängten für eine Vergleichmessung nutzen zu müssen; insofern macht es schon Sinn, wenn man den "Geschädigten" mit dokumentiert.

 

Selbstverständlich stellen wir, wenn es möglich ist, oftmals auch Zeugen einer OWi fest.

Richtig. Und das ist auch notwenig. Aber Videowagen stellen häufig die Zeugen nicht fest. Es ist schwierig und gefährlich 2 Fahrzeuge anzuhalten. ( ich weiß, dass es auch Besatzungen gibt die 2 Fahrtzeuge stoppen; andere stoppen nur eins, auch wenn mehrer Täter gefilmt wurde - zulässig ist beides; es geht jetzt um Gefährdung, Schwierigkeiten etc. Wenn schon nur ein Täter gestoppt wird, dann wird wohl aus gleichem Grund erst Recht der Zeuge nicht gestoppt. Wäre es einfacher (praktisch gesehen) würde das viel öfter passieren - vergleiche andere OWI Verfahren; da stellt die Polizei vor Ort alle Personalien fest; wenn sie das Bedürfnis sehen. )

 

Äußerung eines Datenschutzbeauftragten

Guter Aspekt, darf ich ergänzen; die Daten des Zeugen werden nämlich auch gespeichert. Das ist sogar erlaubt. Es gibt jedoch andere Speicherfristen als beim Beschuldigten.

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Ich hätte nicht "rumgeballtert" - ich hätte den Hund erschossen.

Und schon wieder weiß man was man von den :schreck: zu halten hat.

 

Wenn es was zum ballern gibt, wird eben geballert was das Zeug hält. Was ist nur aus der Polizei geworden. :whistling:

 

Wenigsten der :heul: der nicht geschossen hat ist Mensch geblieben. :D

 

MfG.

 

hartmut

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Also, ist ein guter Polizist, der der sich von einem Hund beißen lässt?

 

 

Meiner Meinung nach ist der Hundehalter verantwortlich.

Leider dürfen zu viele Idioten Hunde halten - aber auf Idioten darf man nicht schießen und es wehrt die Gefahr nicht ab; wäre nur dem Hund gegenüber fairer.

 

 

Knurrender Hund = Waffe

keine Kontrolle des Herrchens über den Hund = Gefahr

angreifender Hund = toter Hund

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Also, ist ein guter Polizist, der der sich von einem Hund beißen lässt?

Quatsch. Der nette :schreck: hat sich doch gewehrt, wahrscheinlich nach dem Biss.

 

Meiner Meinung nach ist der Hundehalter verantwortlich.

Leider dürfen zu viele Idioten Hunde halten - aber auf Idioten darf man nicht schießen und es wehrt die Gefahr nicht ab; wäre nur dem Hund gegenüber fairer.

Ich liebe deine Gesinnung. Du hättest also keine Bedenken den Hundehalter umzubringen, aus Notwehr natürlich, wenn Du es dürftest.

 

Knurrender Hund = Waffe

keine Kontrolle des Herrchens über den Hund = Gefahr

angreifender Hund = toter Hund

Dann braucht jeder Briefträger und ich auch unbedingt eine Waffe, mich könnte auch ein (Polizei)Hund angreifen. :whistling:

 

Mein negatives Bild von der Polizei bestätigst Du mal wieder übervoll. Was ist aus den Polizisten geworden wenn die sich hinter einem Schießprügel verstecken müssen.

 

Früher dachte ich mal, Schwarze Schafe sind bei der Polizei eine Ausnahme, inzwischen bin ich da nicht so sicher.

 

MfG.

 

hartmut

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Sorry Hartmut, aber das ist nun Unsinn. Greift mich ein Hund an, so wehre ich diesen Angriff ab. Hierzu steht das Pfefferspray zur Verfügung, welches jedoch nicht immer wirkt oder eben die Schusswaffe, welche den Angriff definitiv beenden wird. Die Kollegen haben das Spray eingesetzt und hatten Glück, daß es geklappt hat. Man kann es jedoch niemandem verübeln, wenn er das Risiko eines zweiten Angriffs nicht eingeht und die Gefahr final beseitigt.

 

Dein Tunnelblick, der sich immer dann zeigt, wenn es um die Polizei geht, scheint wirklich von Tag zu Tag extremer zu werden.

 

Gruß

Goose

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@ Hartmut, irgendwas läuft bei dir komplett unrund.

 

 

Lies doch einfach nochmal neu.

 

(zur Ergänzung: natürlich möchte ich keine Hundehalter umbringen, versuche lieber mal den Kern dieser Aussage zu begreifen: Armer Hund / böser Mensch)

(zur Ergänzung II: ich ballere nicht rum und verstecke mich nicht hinter einer Schusswaffe)

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Sorry Hartmut, aber das ist nun Unsinn. Greift mich ein Hund an, so wehre ich diesen Angriff ab.

Mache ich auch, und sogar bisher mit Erfog.

 

Hierzu steht das Pfefferspray zur Verfügung, welches jedoch nicht immer wirkt oder eben die Schusswaffe, welche den Angriff definitiv beenden wird. Die Kollegen haben das Spray eingesetzt und hatten Glück, daß es geklappt hat. Man kann es jedoch niemandem verübeln, wenn er das Risiko eines zweiten Angriffs nicht eingeht und die Gefahr final beseitigt.

Mir steht weder Pfefferspray noch eine Schusswaffe zur Verfügung, und ich hatte noch nie das Gefühl gehabt ich müsse bewaffnet wie Rambo herumlaufen. Liegt vielleicht auch daran das ich keine Angst vor Hunden habe. Kann halt sein das die Hunde das merken.

 

Du kennst die Problematik bei Schusswaffengebrauch? Wie viel Schüsse braucht ihr um einen Menschen definitiv kampfunfähig zu schießen? Soll ich Geschicheten ausgraben?

 

Ich halte es für dermaßen daneben das ihr euch nur noch mit Bewaffnung, sei es aktiv oder passiv, auf die Straße traut.

 

Dein Tunnelblick, der sich immer dann zeigt, wenn es um die Polizei geht, scheint wirklich von Tag zu Tag extremer zu werden.

Lies mal den Beitrag von mir. Da habe ich ausdrücklich mal einen :whistling: gelobt, Positives gesucht und gefunden. Ihr habt da nichts besseres zu tun als hier das positive Verhalten des :schreck: kaputt zu reden. Und jetzt fasse dich mal ganz feste an die Nase und denke an Polizei und Tunnelblick.

 

MfG.

 

hartmut

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Du kennst die Problematik bei Schusswaffengebrauch?
Im Gegensatz zu dir nicht nur aus der Theorie

 

Wie viel Schüsse braucht ihr um einen Menschen definitiv kampfunfähig zu schießen? Soll ich Geschicheten ausgraben?

Dank der Action4 heute weniger als früher.

 

Ich halte es für dermaßen daneben das ihr euch nur noch mit Bewaffnung, sei es aktiv oder passiv, auf die Straße traut.
Leider ist es notwendig.

 

Gruß

Goose

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@ Hartmut, irgendwas läuft bei dir komplett unrund.

Wir sitzen scheinbar auf dem gleichen Karussell, den da knirschen die Kugellager schon.

 

Lies doch einfach nochmal neu.

Habe es gelesen und komme zu keinem anderen Ergebnis.

 

Oder was meinst Du mit es wäre fairer, darin sehe ich ein Bedauern deinerseits.

 

ich ballere nicht rum und verstecke mich nicht hinter einer Schusswaffe)

Du würdest ballern wenn sich die Gelegenheit bieten würde. Und Du brauchst eine Schusswaffe, ohne die hättest Du Angst.

 

MfG.

 

hartmut

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Im Gegensatz zu dir nicht nur aus der Theorie

Wenn es darum geht auf Menschen zu zielen sicher.

Bei mir war es nur Schwarzpulver und auf runde Scheiben.

 

Dank der Action4 heute weniger als früher.

Da glaube ich eher das finaler geschossen wird. Ändert aber nichts daran, ein Hund ist kein statisches Ziel.

 

Leider ist es notwendig.

Dann macht ihr was falsch.

 

MfG.

 

hartmut

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Wenn es darum geht auf Menschen zu zielen sicher.

Bei mir war es nur Schwarzpulver und auf runde Scheiben.

Auf Menschen musste ich zum Glück noch nie schießen (und ich hoffe, daß es so bleibt). Auf Tiere hingegen musste ich schon des öfteren schießen, und das ist dann doch was anderes als die Pappscheibe. Von daher weiß ich durchaus um die Wirkung unserer Munition.

 

Da glaube ich eher das finaler geschossen wird. Ändert aber nichts daran, ein Hund ist kein statisches Ziel.
Mit dem Glauben ist es so eine Sache...

Tatsächlich wirkt die Action4 jedoch deutlich anders als ein Vollmantel

 

Dann macht ihr was falsch.
Das denke ich nicht. Nur können wir im Gegensatz zu dir nicht weggehen und die Polizei rufen, wenn es brenzlig wird.

 

Gruß

Goose

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Wieder mal ein Beispiel dafür, dass Goose jeder Stohhalm recht ist, wenn es darum geht behördliches Tun zu verteidigen.

 

da muss ich dir leider zustimmen. du wirst auch bei den ca. 18000 beiträgen von goose, mit viel glück vielleicht einen oder zwei finden, bei denen goose fehler von behördlichem tun einräumt. wobei ich selbst noch keinen beitrag von goose mit diesem eingeständnis gefunden habe. ausser vielleicht allgemein-aussagen.

ich denke aber wenn man das weiss, kann man damit umgehen, und die beiträge von goose auch dementsprechend bewerten.

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