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Auch Polizisten sind nur Menschen


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Der Wagen war auf die Mutter die gesuchten zugelassen

Das geht jedenfalls aus den verlinkten Artikeln nicht hervor.

 

Achja?

 

Aus dem verlinkten Artikel:

 

Nach Richerts Angaben hatten die beiden, die lose mit dem Gesuchten bekannt seien, den Wagen bei dessen Mutter ausgeliehen. Sie wollten demnach Dachbleche für den Bau eines Holzlagers transportieren. Das Auto wurde von Zivilfahrzeugen des MEK in der Ortschaft Lutheran vor einem Fleischereigeschäft abgedrängt und eingekeilt.

 

@Blaulicht,

und wundern wir uns nicht wenn später rauskommt dass der Schütze schon als "schwarzes Schaf" bzw. als "Einzelfall" innerhalb der Truppe bekannt war...

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Kön-nen; Wol-len. Aber wozu ist das in dem Zusammenhang wichtig?

Ey Alda, mussu heut nich mehr. Is alles bunt. Kannsu reden wie Du wills, weissu?! Schlimm ist, daß heutzutage auch schon solche, die eigentlich nur mit Deutsch aufwachsen, keinen Migrationshinter

Blaulicht,   es ist gigantisch.   Mit allem hätte ich gerechnet, aber nicht, dass man den Dienstherrn als Schuldigen für so ein bescheuertes Video ausmacht mit der Begründung, dass der Tiefschutz ni

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Das mit dem "auf Mutter des Gesuchten zugelassen" habe ich auch gehört.

Das ändert nichts daran, daß es in den verlinkten Artikeln nicht zulesen war.

 

Und wundern wir uns dann nicht, wenn der Fahrer zwar nicht Gesuchte aber doch kein 'Unschuldslamm' war.

Wer sich den Wagen einer Rotlichtgröße ausleiht und vom MEK eine Kugel in den Kopf gejagt bekommt, kann kein Unschuldslamm sein - das ist mal Fakt.

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Das ändert nichts daran, daß es in den verlinkten Artikeln nicht zulesen war.

Doch, im 1. Artikel wohl schon... Siehe Persi.

 

Und bitte?

Das war der Wagen der Mutter. (jaja faktischer Halter)

Und man kann ein Unschuldslamm sein wenn man mit sowas fährt.

Das könnte jedem passieren der sich mal ein Auto ausleiht.

Wer weiß denn immer ob der Sohn der Halterin nicht was angestellt hat?

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Doch, im 1. Artikel wohl schon... Siehe Persi.

Nö. Auch im ersten Artikel nicht. Und den Beitrag von Persi hatte ich übersehen - dazu siehe unten.

 

Das war der Wagen der Mutter.

Nein.

 

jaja faktischer Halter

Was ist denn bitte ein faktischer Halter?

 

Und man kann ein Unschuldslamm sein wenn man mit sowas fährt. (...)

Ach was. Echt jetzt?

 

Achja?

Achja:

den Wagen bei dessen Mutter ausgeliehen.

(Hervorhebung durch mich)

Bei, nicht von. Deutsche Sprache, Du weißt?

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Hallo, Persi,

Aus dem verlinkten Artikel:

 

Nach Richerts Angaben hatten die beiden, die lose mit dem Gesuchten bekannt seien, den Wagen bei dessen Mutter ausgeliehen.

 

diese Aussage zeigt lediglich, dass der PKW offensichtlich bei der Mutter des Gesuchten stand, aber er besagt nichts über die Eigentumsverhältnisse.

 

Generell ist es bei diesem Fall, wie bei vielen anderen auch:

 

In der Presse wird viel spekuliert und geschrieben, obwohl die Fakten und Hintergründe noch gar nicht bekannt sind und der geneigte Leser nimmt dann alles für bare Münze und bildet sich gleich sein (Vor)urteil.

 

Warten wir doch erst mal ab, was die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft ergeben und was dann dabei herauskommt.

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

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Was ist denn bitte ein faktischer Halter?

 

 

Fortbildung:

 

Ein faktischer Halter ist nicht der formal eingetragene Halter, sondern ein Halter nach Rechtsprechung. Also, wer das Fahrzeug (nachweislich) selbst unterhält und selbst gebraucht.

 

Das ist dann (auch hier im Forum) interessant wenn es zu teuren Halterverstößen kommt. Abgefahrene Reifen z. B.

Oder eine Fahrtenbuchauflage (für alle Fahrzeuge) des "eingetragenen" Halters im Raum steht.

 

Ich persönlich würde für nachvollziehbare Geldströme sorgen. Verwaltungsgerichte glauben oft ein lapidares "fährt meine tochter und gibt mir das Geld wieder" nicht... :D

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Hallo, Persi,

Upsi. War doch das Auto von der Mama. Diesmal wird ganz korrekt gesagt "von der Mutter" ganz wie sich Biber das wünscht.

 

Hier ein Bericht wo der Beifahrer auch erzählt.

Erbsenzählermodus: Wenn Du Dein Auto bei Deiner Mutter abstellst und Dein Kumpel holt es dort ab, hat er das Fahrzeug von Deiner Mutter abgeholt.

 

Der Bericht bringt bzgl. der Eigentumsverhältnisse also keine neuen Erkenntnisse.

 

Wenn der Pickup auf den Gesuchten zugelassen ist, und die Beamten zu Beginn der Aktion nicht sehen oder wissen konnten, wer im Fahrzeug sitzt, dürfte das Anhalten des PKW zum Zwecke der Festnahme berechtigt gewesen sein.

 

Schaut man sich das Video und die Bilder an, sieht man, dass der Pickup eines der Zivilfahrzeuge gerammt hat.

 

Jetzt stellt sich die Frage, ob dieses vor oder nach der Schußabgabe geschehen ist.

 

Hat der Fahrer versucht, sich den Weg freizurammen, kann die Schußabgabe rechtmäßig sein.

 

War es eine Überreaktion des Beamten, wird dieser sich dafür verantworten müssen.

 

Fakt ist: Egal, wie gut man ausgebildet ist, es kann trotzdem bei so einem Einsatz etwas schief laufen.

 

Dies wird dann im Nachhinein eben geprüft und ggf. werden dann Konsequenzen folgen.

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

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Was die Mutti nun damit zu tun hat weiß ich nicht, ob der Wagen bei ihr parkte oder was auch immer

Zumindest ist es der Wagen des Gesuchten. Dieser ist ein Straftäter im Rotlichtbereich. Rechtskräftig jedoch nur zu 2Komma Jahren verurteilt.

Der Verletzte ist nicht der Gesuchte. Er ist jedoch auch nicht das Unschuldslamm vom Lande, was sich von der Mutti den Wagen geliehen hat.

Nun frag man sich doch mal, wem alles leiht ein Rotlichtstraftäter sein Fahrzeug? Woher kennen die sich?

Und warum wurde das geschossen? Ein Unfall? Oder gar eine Verteidungshandlung?

Ab wann darf man sich nicht mehr wehren, wenn ein ziviles MEK einen festnehmen will? Steht dem SEK Beamten ein Zwangsmittel zur Verfügung, wenn der Insasse in Notwehr sich der Festnahme entziehen will (Fz wird durch andere Fz.e eingekeilt) oder gar Notwehr gegen Notwehr?

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Dieser ist ein Straftäter im Rotlichtbereich. Rechtskräftig jedoch nur zu 2Komma Jahren verurteilt.

Ich möchte gar nicht wissen, wie Du Dir selbst den Widerspruch erklären würdest, wenn Du ihn sähest.

 

Er ist jedoch auch nicht das Unschuldslamm vom Lande, was sich von der Mutti den Wagen geliehen hat.

Mal abgesehen von der Grammatik: woher weißt Du das mit dem Unschuldslamm?

 

Nun frag man sich doch mal, wem alles leiht ein Rotlichtstraftäter sein Fahrzeug?

Das spielt für die Beurteilung keine Rolle, weil er es gar nicht verliehen hat. Und selbst, wenn er es verliehen hätte: welche Rolle spielt es, wem er sein Fahrzeug leiht?

 

Woher kennen die sich?

Das ist klar: der mit dem Loch im Kopf wurde von dem nur zu 2Komma Jahren verurteilten, gleichwohl aber Rotlichtstraftäter als Stammkunde geschätzt und sollte durch den persönlichen Kontakt zu ihm zu weiteren regelmäßigen Besuchen animiert werden. Ist so in dem Milieu. Da kann man ja schließlich keine Stempelkarte wie bei jedem beliebigen Vorortbäcker ausgeben.

 

Notwehr gegen Notwehr?

Polizisten im Einsatz berufen sich auf Notwehr? :schreck: Unser Land geht echt vor die Hunde...

 

Jep. Das wäre ein klassischer ETBI.

Fast hätte ich jetzt gefragt, wie sich wohl ein Polizist bei einem derartigen Einsatz auf ETBI berufen könnte. Aber dann habe ich gesehen, daß die Antwort von einem seriösen Menschen kam.

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Also eigentlich eher sarkastisch. Ich hatte angenommen, ein Polizist im Einsatz handele auf der Grundlage von gesetzlichen Regelungen und Vorschriften (oder sagen wir mal so: es sei grundsätzlich vorgesehen, daß er das tut) und müsse sich nicht auf Notwehr als Not- oder Hilfskonstrukt berufen.

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Fast hätte ich jetzt gefragt, wie sich wohl ein Polizist bei einem derartigen Einsatz auf ETBI berufen könnte. Aber dann habe ich gesehen, daß die Antwort von einem seriösen Menschen kam.

Es ging ja um den Fahrer des Pickups. Ich denke allerdings, dass auch einem Polizisten bei einem derartigen Einsatz ein ETBI unterlaufen kann.

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Hallo, Biber,

 

die Maßnahmen, die er im Rahmen dieser Festnahme trifft, werden nicht nach dem Notwehrrecht getroffen, da hast Du recht.

 

Sobald die Person oder jemand anderes aber auf den Beamten schießt oder auch nur die Waffe auf den Beamten richtet, handelt der Beamte in Notwehr, wenn er diesen Angriff unterbindet.

 

Umgekehrt ist es allerdings genauso:

 

Handelt der Polizeibeamte rechtmäßig, hat die Person, die festgenommen werden soll, diese Maßnahme zu erdulden, sonst leistet er verbotenen Widerstand.

 

Kann er aber, aus welchen nachvollziehbaren Gründen auch immer, davon ausgehen, dass es sich nicht um Polizeibeamte handelt, mit denen er es gerade zu tun bekommt, darf er sich nach dem Notwehrrecht wehren.

 

Das beste Beispiel dazu war ja die Festnahme des Rockers, der auf die Polizeibeamten geschossen hat und dann im Nachhinein freigesprochen wurde.

 

Im vorliegenden Fall wird deshalb zu klären sein, ob die MEK - Beamten sich deutlich als Polizei zu erkennen gegeben haben, ob der Fahrer nur flüchten wollte oder ob er auf den Beamten bzw. den Streifenwagen, den er dann gerammt hat, zugefahren ist usw.

 

Hat der Beamte geschossen, um die Flucht zu verhindern, war es keine Notwehr.

 

Hat er geschossen, um den Fahrer zu hindern, ihn selbst oder einen Kollegen zu überfahren, kann es durchaus Notwehr gewesen sein.

 

Das, was vor Ort in Sekundenbruchteilen entschieden und durchgeführt wird, wird nun so gut wie möglich in wochen - oder monatelanger Arbeit nachbereitet und dann wird über die Staatsanwaltschaft und/oder das Gericht das Ergebnis bekanntgegeben.

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

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Sobald die Person oder jemand anderes aber auf den Beamten schießt oder auch nur die Waffe auf den Beamten richtet, handelt der Beamte in Notwehr, wenn er diesen Angriff unterbindet.

Hallo Nachteule,

 

genau zu dem Punkt gibt es unterschiedliche Ansätze. Der "öffentlich-rechtliche" Ansatz geht davon aus, dass allgemeine Rechtfertigungsgründe aus dem Strafrecht (wie z.B. Notwehr) für Amtsträger nicht gelten, weil Eingriffsbefugnisse des Staates gesetzlich geregelt sind. Ich nehme an, dass @Biber sich darauf bezog, bin aber - falls meine Annahme richtig ist - nicht seiner Meinung.

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Es gab diese These. Diese hat sich aber überwiegend im Recht nicht durch gesetzt. Und das ist auch gut so

Ein Polizist darf sich, wenn er angegriffen wird auch mit Notwehr verteidigen.

Wäre das nicht so, wäre er schlechter gestellt als jeder Bürger. Er müsste bei Verteidigungshandlungen die Formstrenge des Verwaltungsrechtes beachten und die Verhältnismäßigkeit.

 

Auf der anderen Seite jedoch darf er Notwehr nicht nutzen, um polizeiliche Maßnahmen durch zu setzen; er könnte ja so die Verhältnismäßigkeit bei staatlichen Eingriffen umgehen.

 

 

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Ich nehme an, dass @Biber sich darauf bezog, bin aber - falls meine Annahme richtig ist - nicht seiner Meinung.

Deine Annahme ist richtig. Wo und warum bist Du da anderer Meinung?

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Weil ein Polizist in einer Notwehr-Situation rechtlich schlechter gestellt wäre als ein "Nicht-Polizist".

Ich habe mich mit der Frage bisher nicht beschäftigt. U.a. deshalb, weil ich der Meinung bin, daß der Einsatz eines Polizisten ausreichende gesetzliche Grundlagen haben sollte, um einen Rückgriff auf den Notwehr-Tatbestand unnötig zu machen. Anscheinend gibt es dazu andere Ansichten, die ich mit Interesse zur Kenntnis nehme.

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Anscheinend gibt es dazu andere Ansichten, die ich mit Interesse zur Kenntnis nehme.

Diese Gegenüberstellung der verschiedenen Argumente ist IMO sehr interessant. Wie Du sehen wirst, sind (oder waren) einige rechtswissenschaftliche "Schwergewichte" wie der LK (bzw. dessen Autoren) durchaus Deiner Meinung, die ich dennoch nicht teile.

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zu "polizisten sind nur menschen" kann ich auch von mir neulich was mitteilen.

 

also (bayerische) polizei, junge männer, fahren vor mir auf ner 70er landstraße. (kein blaulicht an kein gar nichts). aufeinmal überholen die vor mir den wagen (gegenverkehr kam) und kamen dann noch ganz knapp vorher auf die andere spur. und das wie gesagt ohne blaulicht oder sonstige.

 

wäre das ein normalbürger gewesen, dem hätten die wahr. den führerschein abgenommen. soviel zum thema.

 

außerdem finde ich es immer wieder lustig, wie unsere polizei autos für "mc donalds fahrten" missbraucht werden. das sieht man desöfteren abends an wochenenden.

 

polizisten sind halt keine heiligen!

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wäre das ein normalbürger gewesen, dem hätten die wahr. den führerschein abgenommen. soviel zum thema.

Ja Potz Blitz, warum haben die das auch gemacht. Und so ganz ohne Blaulicht und Lalülala. Dürfen die denn das? Man man man.....

 

Und nein, deshalb hätten sie einem anderen eben nicht den Führerschein abgenommen. Allerhöchstens eine Owi-Anzeige geschrieben.

 

außerdem finde ich es immer wieder lustig, wie unsere polizei autos für "mc donalds fahrten" missbraucht werden. das sieht man desöfteren abends an wochenenden.

Tssss.... noch so ein pitterpöser Fehltritt..... sollen sie doch gefälligst zu Fuß zu Mäkkes gehen, aber bitte schön nicht mit dem Streifenwagen vorfahren.....

 

Tja, ich hoffe, Du bist einer der ganz tapferen Zeitgenossen. Denn stell Dir nur mal vor, die dürfen im Dienst mit dem Polizeiauto zu MC D. fahren, um sich etwas zu essen zu holen.

 

polizisten sind halt keine heiligen!

Abgesehen von dem vorherigen Salmon: stimmt. Hat auch nie jemand behauptet.
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Ja, die Polizei darf auch ohne Blaulicht und Horn von der StVO abweichen - sollte sie aber nicht.

Besser als MC Do wäre wirklich was gesundes; vielleicht jemand der im Revier kocht?

Wobei, was essen eigentlich Gefangene? Kann es sein, dass die Polizei etwas für ihr Gäste holt? Obwohl, Dieben und Gauner noch was zu essen zu bringen auch nicht richtig sein kann...

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Blaulicht,

 

jetzt habe ich den Fehler gemacht und nach längerer Zeit mal wieder einen Beitrag von Dir gelesen und schon kommt wieder nur Müll. :wand:

 

Es zeigt sich wieder mal, dass Du vom Streifendienst ungefähr so viel Ahnung hast, wie die Kuh vom Eierlegen.

 

Im Streifendienst ist es unerlässlich, dass man immer wieder ohne Sondersignal von der StVO abweicht, denn sonst wäre es gar nicht möglich, die polizeilichen Aufgaben durchzuführen.

 

Nehmen wir nur mal mein Spezialgebiet, die Autobahn: Wie soll man im Rahmen der Streifenfahrt Fahrzeuge und Fahrzeuglenker überprüfen, wenn man sich strikt an die Geschwindigkeitsbeschränkung hält?

 

Mit dem Verkehr mitschwimmen und dabei nur die paar Fahrzeuge beobachten, die sich im direkten Umfeld befinden?

 

Es würde noch unzählige Beispiele geben, die ich hier aufzählen könnte, aber das würde den rahmen sprengen.

 

Zum Kochen im Dienst:

 

Klar, ab und an ist so etwas möglich, aber es ist nicht die Regel, denn dazu fehlt einfach die Zeit und das Personal, um mal eben jemanden abzustellen, der für die anderen kocht.

 

Des Weiteren hat man selten Gelegenheit, sich dann mit der versammelten Mannschaft hinzusetzen und das Gekochte zu verspeisen.

 

Die Regel ist eher, dass man seine Mahlzeit während des Nachtdienstes irgendwann mal so nebenbei zu sich nimmt, wenn gerade kein Einsatz stattfindet und da bieten sich das Fastfood oder auch ein paar Butterbrote eher an als ein frisch gekochtes Abendessen.

 

Zu Deinem Unsinn mit den Gefangenen:

 

Wir sind hier nicht in einem Bananenstaat, sondern gestehen Personen, die in Gewahrsam genommen wurden, auch das Recht auf Nahrung zu.

 

Je nachdem, wann diese Person festgenommen wurde und ob diese Person sich über einen längeren Zeitraum (Stunden, nicht Tage) in Gewahrsam befindet, ist diese auch zu verköstigen und da kommt es darauf an, ob man noch etwas besorgen kann, wo man dieses besorgen kann und was diese Person essen kann, bzw. darf.

 

Wie Du es hältst, weiß ich nicht, aber bei uns hat sich noch niemand beschweren können, dass ihm sein Recht auf Nahrung verweigert wurde.

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Im Jahr 1987 wurde ich in Sigmaringen zum Schießlehrwart ausgebildet. Oberstes Gebot war immer die "Sicherheit". Mit anderen Worten: Bevor man ein Waffe überhaupt in die Hand nahm, war es selbstverständlich, sich über den Zustand der Waffe zu vergewissern. Schon bei einer Übergabe wurde dieses mündlich mitgeteilt.

In allen Grenzaufsichtsstellen befand sich immer in einer Ecke ein großer Sandkasten, und zum Laden und Entladen begab jeder sich dahin. Zuletzt hatte ich die Sieg & Sauer P7, diese hatte keine Sicherung mehr. Man ging also geladen, jedoch entspannt auf Streife. Damit war der erste Schuss immer über den Spannabzug, und man nannte das einen "hingeworfenen Schuss".

Ausgenommen in Notwehr- oder Nothilfesituationen wäre das ein Warnschuss gewesen - und die sind nun mal steil in die Luft abzugeben.

Was da mit dem Reporter der Zeitung passiert ist, mögen die Experten klären, mir ist es unerklärlich.

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@Nachteule:

Kann es sein, DASS DU GAR NIX von meinem Beitrag verstanden hast?

Schrieb ich nicht, dass die Polizei OHNE SiSig abweichen dürfte? Also spar es mir, mir zu erklären was ich bereits schrieb.

Bezog sich mein Beitrag auf einen anderen? Beschwerte sich dieser über Essenholen? Ah. Ironie oder ich gestehe Polizisten kein Essen zu?! Außerdem sagte ich nicht, dass ein Polizist kocht!!! Jemand sollte auf dem Revier Polizisten bekochen, dass diese nicht zu MC Do müssen. Du musst mir nicht erklären, dass die ganze Schicht nicht gemeinsam essen kann. Nebenbei, dieser Jemand der kocht, sollte am besten Koch sein.

Und vielleicht bezog sich mein Absatz 'Gefangener' auch darauf, dass weiter oben jemand kritisierte, dass die Polizei zu MC Do fuhr. Also regte ich an, mal zu überlegen, dass das Essen auch für andere sein kann.

wenn du aber so verbohrt an das lesen meiner Beiträge rangehst, dann erspar es mir, dass du meine Beträge liest! In dem Thema hättest du dich meinem Beitrag anschließen können und auf den Vorwurf oben antworten können (dass die Polizei zu MC Do fährt).

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Außerdem sagte ich nicht, dass ein Polizist kocht!!! Jemand sollte auf dem Revier Polizisten bekochen..

Nebenbei, dieser Jemand der kocht, sollte am besten Koch sein.

Jupp. Pro Revier noch einen Koch einstellen. Wir habens ja...

Dazu vielleicht noch einen Filmvorführer, wenn wir schon dabei sind :wand:

Und einen Musikanten :schreck:

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Kann es sein, DASS DU GAR NIX von meinem Beitrag verstanden hast?

Wenn Du manchmal überlegen würdest, was Du schreibst, BEVOR Du es schreibst und auch noch abschickst, würde sich so manch eine Reaktion vermeiden lassen!!

 

Außerdem sagte ich nicht, dass ein Polizist kocht!!!

Hatte ich allerdings auch so verstanden und wollte schon entsprechend drauf reagieren. Könnte das vllt an Deiner Dir eigenen Ausdrucksweise liegen?!

 

Jemand sollte auf dem Revier Polizisten bekochen, dass diese nicht zu MC Do müssen.

Und das ist gelinde gesagt totaler Quatsch, weil nicht realisierbar! Also unterbreite doch bitte keine spinnerten Gedanken bzw. Vorschläge! Und dann auch noch einen draufsetzen mit:

Nebenbei, dieser Jemand der kocht, sollte am besten Koch sein.

Ja nee, is klar.... Du weißt aber hoffentlich, warum in sehr vielen (vllt sogar den meisten) größeren Polizeiwachen die Kantinen abgeschafft wurden, oder? Wenn nicht, dann erkundige Dich mal. Auch das würde helfen, solche Vorschläge für Dich zu behalten!

 

Und vielleicht bezog sich mein Absatz 'Gefangener' auch darauf, dass weiter oben jemand kritisierte, dass die Polizei zu MC Do fuhr. Also regte ich an, mal zu überlegen, dass das Essen auch für andere sein kann.

Nein, KANN eben nicht. Allein schon aus dem Grund nicht, weil genau vorgegeben ist, von wo das Essen zu holen ist. Aber das weiß man eben nur, wenn man auch mal richtig Polizei erleben durfte und nicht nur irgendwo auf irgendwelchen Großeinsätzen spielt.

 

wenn du aber so verbohrt an das lesen meiner Beiträge rangehst, dann erspar es mir, dass du meine Beträge liest! In dem Thema hättest du dich meinem Beitrag anschließen können und auf den Vorwurf oben antworten können (dass die Polizei zu MC Do fährt).

Du weißt, daß ich mir bis vor einiger Zeit mit Deinen Beiträgen sehr viel Mühe gegeben habe, Dich oftmals in Schutz genommen oder verteidigt habe. Mittlerweile fällt mir das mehr als schwer bei dem, was ich so von Dir lesen darf. Nein, in diesem Thema hätte auch ich mich Deinem Beitrag ganz sicher nicht anschließen können!!
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Hallo Bluey

also zunächst war nicht derjenige, der sich beschwert hat, dass Polizisten zu MC Do fahren. Du hattest demjenigen (dj) schon geantwortet und erklärt, dass die Polizisten das dürften. Ich habe daraufhin ergänzt, dass ich die MC Do-Lösung für nicht gut halte, weil das zu ungesund ist. Der witzige Vorschlag, dass jemanden kochen sollte würde zu gesunderem Essen führen. Am besten ein Koch. Mir ist schon klar, dass das sich der Staat nicht leisten kann. Aber DJ hat sich ja gestört, dass Polizisten zu MC Do fahren, also muss man überlegen welche Alternativen es gäbe. Vermutlich hätte DJ antworten müssen:' Ne, Koch geht nicht. Also ist gar nicht so schlimm, wenn die zu MC Do fahren'. DJ wird jetzt aber so nicht mehr antworten.

 

Wenn bei euch Gefangene kein MC Do bekommen, dann glaube ich dir das. Wenn das bei euch verfügt ist, dann ist das so. Aber kannst du für die gesamte deutsche Polizei sprechen? Würde mich doch sehr wundern... vorallem wenn ich mal ein paar Tage zurück denke...

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Moin Moin

 

 

...außerdem finde ich es immer wieder lustig, wie unsere polizei autos für "mc donalds fahrten" missbraucht werden.

Es freut mich, daß wir (wir Polizisten) dem ein oder anderen Bürger mit solch einfachen Dingen ein Lächeln auf die Lippen zaubern können.

 

 

 

Dazu vielleicht noch einen Filmvorführer, wenn wir schon dabei sind :wand:

Und einen Musikanten :schreck:

 

Wenn wir schon dabei sind ... eine Stripperin wär nett (das machen die Kolleginnen nicht)

Nicht jeden Abend natürlich, nur hin und wieder - aber dann nicht immer dieselbe.

 

 

 

... sollte sie aber nicht.

Das empfiehlt doch gleich wer?

 

 

Gruß

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Moin Moin

 

Dazu vielleicht noch einen Filmvorführer, wenn wir schon dabei sind :wand:

Und einen Musikanten :schreck:

Wenn wir schon dabei sind ... eine Stripperin wär nett (das machen die Kolleginnen nicht)

Nicht jeden Abend natürlich, nur hin und wieder - aber dann nicht immer dieselbe.

 

Hab für die Wochendschicht schonmal was für dein Revier rausgesucht:

 

MOD

Bild gelöscht wegen Trafikklau und Urheberrecht

/MOD

Edited by hartmut
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@Sobbel, das empfiehlt die Verwaltungsvorschrift der StVO...

Die empfiehlt auch:

Gegen mißbräuchliche Benutzung des Warnblinklichts ist stets einzuschreiten. Das ist immer der Fall, wenn durch ein Fahrzeug der Verkehr nicht gefährdet, sondern nur behindert wird, z. B. ein Fahrzeug an übersichtlicher Stelle be- oder entladen wird.

Das interessiert aber in der Realität selten jemanden.

 

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ich wollte hier niemanden attakieren. ich kenne mich dann so genau mit den gesetzen auch nicht aus. bei mir war sonst immer die faustregel: "wenn die polizei nen einsatz hat (oder ähnliches) dann mit blaulicht und/oder horn. ansonsten dürfen die auch nicht alles :)" - scheint wohl nicht ganz so wahr zu sein.

 

und zu den mcdonalds fahrten: welcher normale angestellte darf während seiner dienstzeit zu mc donalds? (ja gut während der pause), und dann noch das auto der firma benutzen?

 

im endeffekt wäre das für mich die situation. die polizisten benutzen ja die "firmenwagen" (polizeiwagen). das die das in der pause dürfen, will ich gar nicht abstreiten.

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...und zu den mcdonalds fahrten: welcher normale angestellte darf während seiner dienstzeit zu mc donalds? (ja gut während der pause), und dann noch das auto der firma benutzen?

 

Jeder, der im Aussendienst tätig ist.

Nach 6 Stnden Arbeitszeit ist z. B. eine Pause gesetzlich vorgeschrieben. Wenn du eine Brotzeit dabei hast fährst du "rechts ran", ansonsten je nach Kassenlage in eine Gaststätte, McDoof oder Pommesbude. Oder "Kohldampfschieben".

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Wobei die Polizisten 'im Außendienst' keine echte Pause haben. Wenn ein Einsatz ist/ kommt, dann ist Einsatz. Das kann einen treffen wenn man gerade bestellt und bezahlt hat, das Essen aber noch nicht da ist; nach oder kurz vor dem ersten Bissen. Aber Döner oder Burger kann man auch kalt essen - oder in die Tonne schmeißen. Das Geld gibt's übrigens nicht zurück.

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Hallo, Johannes172,

 

es gibt so manchen Handwerker, der mit seinem Firmenwagen zur Mittagspause zum Mezger o. ä. fährt.

 

Im Gegensatz zum Polizeibeamten nimmt er sich dann aber auch die Zeit, sein Essen zu verzehren, während es bei der Polizei oder den Rettungsdiensten nicht selten dazu kommt, dass umgehend ein neuer Einsatz ansteht.

 

Man hat im Streifendienst nun mal nicht die Möglichkeit, zu einer festgelegten Zeit die zustehende Pause zu nehmen und vielleicht sogar auf die Dienststelle zu fahren, um dort in Ruhe zu vespern oder das Mittagessen zu kochen.

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

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