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Auch Polizisten sind nur Menschen


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Hallo, Biber,

Drei Polizisten laufen zwei Menschen hinterher, die sich nach ihrem Eindruck irgendwie verdächtig verhalten. Irgendwas konkretes, was die Polizisten für eine Straftat halten könnten, gibt es nicht. Kontrolliert (worauf auch immer) werden die beiden irgendwie Verdächtigen dann offenbar von einem einzelnen Polizisten.

was ist daran ungewöhnlich (lassen wir mal außen vor, dass die Geschichte mit dem Laufen nicht unbedingt glaubwürdig ist, denn es handelt sich doch um Schweizer :victory: )?

 

Zur Polizeiarbeit gehört nun mal, dass man nicht nur bei tatsächlich begangenen Delikten, sondern auch schon beim Verdacht einer Straftat tätig werden kann bzw. muss.

 

Hätten die Beamten warten sollen, bis sich ein Geschädigter meldet, um dann zu sagen: "Jo, gesehen haben wir die Täter schon, gemacht haben wir aber nix"?

 

Zur Kontrolle: Es ist ganz normal, dass ein einzelner Beamter die Kontrolle durchführt, während die beiden anderen sichern.

 

Ebenso normal ist es, dass dann dieser Beamte die Anzeigen schreibt und sich für die Maßnahmen verantwortlich zeigt.

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

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Kön-nen; Wol-len. Aber wozu ist das in dem Zusammenhang wichtig?

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Zur Polizeiarbeit gehört nun mal, dass man nicht nur bei tatsächlich begangenen Delikten, sondern auch schon beim Verdacht einer Straftat tätig werden kann bzw. muss.

Natürlich. Mich irritiert nur, daß das in dem Artikel beschriebene Verhalten für den Verdacht einer Straftat ausreichen soll. Wobei ich das Gefühl nicht loswerde, daß die Verdachtsstärke in unmittelbaren Zusammenhang mit der nicht-schweizerischen Nationalität steht.

 

Zur Kontrolle: Es ist ganz normal, dass ein einzelner Beamter die Kontrolle durchführt, während die beiden anderen sichern.

 

Ebenso normal ist es, dass dann dieser Beamte die Anzeigen schreibt und sich für die Maßnahmen verantwortlich zeigt.

Mir fehlt die Aussage der beiden anderen Beamten. Das mag an der Zeitung liegen, aber da die Berichterstattung ansonsten durchaus ausführlich ist, irritiert mich auch das.

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@Biber, für den Verdacht (einer Straftat) reicht das Verhalten; jedoch nicht für den Anfangsverdacht einer Straftat und damit auch nicht für den Status 'Beschuldigter'. Damit kann eine Kontrolle grundsätzlich (zumindest nach deutschem Recht) nur durch das Polizeirecht begründet sein. Für das POR reicht eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung (das ist dann dieser Verdacht von dem wir oben schrieben). Die StPO lässt auch Maßnahmen gegen Unverdächtige zu; das wäre aber hier nicht passend und neben dem Adressaten fehlt es, um die StPO als Grundlage zu nutzen, an der Straftat.

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Natürlich. Mich irritiert nur, daß das in dem Artikel beschriebene Verhalten für den Verdacht einer Straftat ausreichen soll. Wobei ich das Gefühl nicht loswerde, daß die Verdachtsstärke in unmittelbaren Zusammenhang mit der nicht-schweizerischen Nationalität steht.

Mit Deinem Gefühl könntest Du vllt sogar Recht haben. Darin sähe ich aber auch kein Problem. Denn letztlich geht es bei Verdachtsmomenten auch sehr stark nach dienstlichen Erfahrungen, die man machen durfte. Und wenn in diesem Fall die dienstlichen Erfahrungen so ausgesehen haben mögen, daß dort vermehrt Menschen mit Migrationshintergrund Straftaten begangen haben und begehen, vielfach eben im Bereich von Eigentumsdelikten, dann hat man natürlich einen verstärkten Fokus auf diese Gruppe. Genauso verhält es sich in anderen Bereichen, z.B. bei Jugendlichen und Rollertuning/Fahren ohne Fahrerlaubnis, auch. Und wenn sich dann, so wie im vorliegenden Fall von dem Kollegen beschrieben, jemand wehrt, ja sogar scheinbar zu flüchten versucht, wird der Verdachtsmoment logischerweise noch erhärtet.

 

Mir fehlt die Aussage der beiden anderen Beamten. Das mag an der Zeitung liegen, aber da die Berichterstattung ansonsten durchaus ausführlich ist, irritiert mich auch das.

Die Irritation kann ich nachvollziehen. Aber das denke ich dürfte dann tatsächlich eher ein Problem mangelhafter Berichterstattung sein.
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  • 2 weeks later...

Gauland bezeichnet Polizisten als "Knallchargen"

Gauland geht sogar noch weiter: Am meisten ärgere ihn die Verkehrspolizei, zitiert ihn das Blatt. "Und dann steht immer so 'ne Knallcharge mit diesem komischen Blitzergerät rum. Nur weil Sie nicht rechtzeitig von 100 auf 80 runter gegangen sind, haben Sie schon einen Punkt. Das finde ich ganz schlimm."

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Nach Kritik, Besserwisserei und Vorverurteilung, hier mal die Ergebnisse:

 

 

 

 

 

Fall Wevelsiep: Polizist hat nicht zugeschlagen

 

 

 

 

 

http://www.focus.de/regional/bremen/partydrama-in-bremen-schuesse-auf-17-jaehrige-polizist-handelte-aus-notwehr_id_5607060.html

 

Die Bremer Staatsanwaltschaft hat das Ermittlungsverfahren gegen einen Polizisten eingestellt, der bei einem Einsatz im März ein 17-jähriges Mädchen anschoss. Der für eine Anklageerhebung erforderliche hinreichende Tatverdacht sei nicht zu begründen.
Der Beamte habe sich bei dem Vorfall "subjektiv" in einer Notwehrsituation befunde

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http://www.mdr.de/sachsen/chemnitz/verfahren-polizeieinsatz-clausnitz-eingestellt-100.html

 

 

Vier Monate nach dem umstrittenen Polizeieinsatz in Clausnitz sind die Verfahren gegen zwei Polizisten eingestellt worden. Nach Auffassung der ermittelnden Staatsanwaltschaft Chemnitz war die Anwendung von körperlicher Gewalt gegen Asylbewerber aufgrund der Situation gerechtfertigt.

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Moin Moin

 

 

Erfreulich klare Worte vom Gericht.

Die Worte sind nur von einem Anwalt. Kann man glauben, muß man aber nicht.

Es wird aus einem angeblichen Urteil zitiert, aber kein Aktenzeichen genannt, kein Link gesetzt :wand: bravo

Das und die reißerischen Formulierungen bin ich von solchen Rechtsverdrehern gewohnt.

 

Hat mich sehr amüsiert.

Zumal keiner verurteilt wurde.

 

Gruß

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Dein Link funzt nicht

Danke für die korrekte Verlinkung

 

Die Worte sind nur von einem Anwalt.

Die entscheidenden Worte sind nur von einem Richter.

 

Das und die reißerischen Formulierungen bin ich von solchen Rechtsverdrehern gewohnt.

Ja, dieses Pack lügt, sobald es den Mund aufmacht. Was will man auch von denen erwarten? Sind schließlich alles ehemalige Jurastudenten. Mit sowas lassen sich anständige Menschen nie im Leben ein. Und Polizisten sind anständige Menschen. Weshalb sie sich im Zweifel ja auch nicht auf juristischen Beistand verlassen, sondern auf ihre Kollegen. Die wissen, was sich gehört: irgendwelche juristischen Feinheiten braucht kein Mensch, klare, vor allem klar und eindeutig be- / entlastende Aussagen sind gefordert.

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Naja, der Begriff "Rechtsverdreher" kommt ja nicht von ungefähr. Ich sag mal nicht, daß Anwälte grundsätzlich lügen, aber sie verdrehen nicht selten die Tatsachen, um oder besser weil sie anders ihren Mandanten ggf. nicht rausboxen können. Es ist so manches Mal bei Gericht daher recht interessant und es macht auch Spaß, so ein kleines "Spiel" mit den Anwälten zu spielen.

 

Es gibt auch unanständige Polizisten. Und auch genügend, die sich im Falle des Falles auf einen juristischen Beistand verlassen. Gleiches "Recht" für alle. ;)

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Moin Moin

 

 

 

Danke für die korrekte Verlinkung

Kein Thema.

 

 

 

Die entscheidenden Worte sind nur von einem Richter.

Die Worte sind von einem Anwalt, der behauptet, sie kämen von einem Richter.

Das ist ein erheblicher Unterschied.

 

Der RA nennt weder Aktenzeichen noch setzt er einen Link um dieses BlaBlaBla zu belegen.

Und selbst, wenn das wahr wäre, wäre die polemische Art der Darreichung eines seriösen Anwaltes unwürdig.

Vielleicht sollte man den mal mit einer (kostenpflichtigen) Unterlassungserklärung eines Kollegen konfrontieren :abwarten:

 

Hier werden doch immer Quellen gefordert - und plötzlich greifst du, der sonst alles hinterfragt und anzweifelt, diesen unseriösen RA auf.

rth hat das in #6667 schon richtig erfasst.

 

 

 

 

Gruß

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Der Süden ist aktiv:


Zwei junge MEK-Polizisten haben einem Kollegen nach einer Alkoholfahrt geholfen, bei der ein Motorradfahrer starb.
Nun wurden sie von einem Freiburger Gericht freigesprochen. Warum?

 

http://www.badische-zeitung.de/freiburg/unterschlupf-nach-todesfahrt-polizisten-freigesprochen--123163509.html

 

 

Könnte aber noch Berufung und natürlich Disziplinarmaßnahmen geben.

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Die Worte sind von einem Anwalt, der behauptet, sie kämen von einem Richter.

Das ist ein erheblicher Unterschied.

Der Anwalt behauptet nicht, er zitiert.

 

Der RA nennt weder Aktenzeichen noch setzt er einen Link um dieses BlaBlaBla zu belegen.

Das ist in der Tat bedauerlich.

 

Und selbst, wenn das wahr wäre, wäre die polemische Art der Darreichung eines seriösen Anwaltes unwürdig.

Der Anwalt schreibt in seinem Blog, nicht in einem Schriftsatz an ein Gericht o.ä. Das es dabei etwas lockerer zugeht, halte ich nicht für ungewöhnlich. Polemik kann ich allerdings nicht entdecken - aber das spielt auch keine Rolle, das darf jeder für sich beurteilen.

 

Vielleicht sollte man den mal mit einer (kostenpflichtigen) Unterlassungserklärung eines Kollegen konfrontieren

Das klingt interessant. Was sollte er denn unterlassen?

 

Hier werden doch immer Quellen gefordert - und plötzlich greifst du, der sonst alles hinterfragt und anzweifelt, diesen unseriösen RA auf.

Ich habe bewußt den Beitrag unkommentiert verlinkt, ohne dazu irgendwas zu sagen. Bei eine unseriösen Anwalt hätte ich auf die Verlinkung verzichtet.

 

Übrigens: die hier

Der Süden ist aktiv (...)

genannten Anwälte Deiner Kollegen sind sicher keine Rechtsverdreher, gell?

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Der Süden ist aktiv:

Zwei junge MEK-Polizisten haben einem Kollegen nach einer Alkoholfahrt geholfen, bei der ein Motorradfahrer starb.

Nun wurden sie von einem Freiburger Gericht freigesprochen. Warum?

 

http://www.badische-zeitung.de/freiburg/unterschlupf-nach-todesfahrt-polizisten-freigesprochen--123163509.html

 

 

Könnte aber noch Berufung und natürlich Disziplinarmaßnahmen geben.

Es ist die Aufgabe der RA ihre Mandanten zu verteidigen. Die Richterin hat ein Urteil zu sprechen. Alles nach besten Wissen und Gewissen.

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Das Bundesverfassungsgericht hat hier nur seine seit Jahren bestehende Rechtsprechung bestätigt die besagt, dass Kollektivbeleidigungen eben nicht strafbar sind, sondern sich die Beleidigung auf eine konkrete Person oder Personengruppe beziehen muss. Die Vorinstanzen waren in den beiden Verfahren davon ausgegangen, das "alle in einem Fußballstation anläßlich eines Fußballspiels eingesetzten Polizeibeamten" eine solche konkrete Personengruppe darstellen. Das Bundesverfassungsgericht hat nun entschieden, dass dieser Personenkreis zu groß ist um eine Verurteilung wegen Beleidigung zu rechtfertigen.

 

Eine generelle Straffreiheit von "ACAB" bedeutet das aber nicht.

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Eine generelle Straffreiheit von "ACAB" bedeutet das aber nicht.

Schön gesehen. Etwas anderes hat allerdings auch niemand behauptet.

 

Ich denke, dass viele so denken wie @Biber und sich wundern, wenn sie Polizisten näher kennenlernen als ihnen lieb ist, wenn doch eine Straftat erfüllt ist oder wenn ein Ordnungsgeld ansteht.

Man hat Dir doch nun wiederholt und in aller Ausführlichkeit erklärt, daß die Entscheidung, ob eine Straftat vorliegt, nicht durch (einen) Polizisten getroffen wird. Insofern bleibt es rätselhaft, wieso jemand Polizisten näher kennenlernen sollte, wenn die zuständigen Stellen entscheiden sollten, daß tatsächlich ein Straftatbestand erfüllt wurde. Und was das Ordnungsgeld mit ACAB und / oder Polizisten zu tun hat, wird wohl Dein Geheimnis bleiben.

 

Intelligente Polizisten haben sich schon bisher sicher nicht instrumentalisieren lassen und ihren Namen für einen mimimi-Anzeige hergegeben. Für die ändert sich also grundsätzlich nichts. Die anderen können natürlich weitermachen wie bisher (schließlich hat in unserem Land jeder das nahezu unbegrenzte Recht auf ungestörtes Ausleben der eigenen Dummheit), allerdings dürfte das in Zukunft regelmäßig bereits auf der Ebene der zuständigen Staatsanwaltschaft ein Ende finden. Gut so. Schließlich haben die Gerichte auch ohne uniformierte 'Klein-Erdogans' genug zu tun.

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Das "mimi-Anzeige" zeigt, dass du keine Ahnung hast, was auf der Straße los ist.

Ich weiß ja nicht auf welchen Straßen Du Dienst getan haben willst, aber ich empfehle mal eine Großstadt bevorzugt Stadtteile mit hohem Anteil an Bürgern mit Migrationshintergrund. Du wärst nach einem Tag Streife zwei tage mit Anzeigen schreiben beschäftigt, wenn Du ohne größere Verstärkung überhaupt die Personalien der Betroffenen bekommst.

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Das "mimi-Anzeige" zeigt, dass du keine Ahnung hast, was auf der Straße los ist.

Ich gehe davon aus, daß Du tatsächlich wesentlich regelmäßigeren Kontakt als ich zu Menschen hast, die Dir aus eigener Erfahrung erzählen können, was auf der Straße los ist. Wie oben schon geschrieben: die intelligenten (und ich ergänze: auch die schlauen) unter ihnen haben sich schon bisher nicht für derartige mimimi-Anzeigen instrumentalisieren lassen. Weil sie eben wissen, was auf der Straße los ist und was sie mit solchen Beanzeigungen erreichen. Den anderen hat das BVerfG erklärt, auf welcher Höhe die Hürde liegt.

 

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Ah, und drum lässt man sich auf der Nasa tanzen, beleidigen und lässt die Täter gewähren?

Richtige Streifenbeamte, die nur zu zweit oder dritt Streife gehen und nicht im Pulk auftreten, wie z. B. Unterstützungsbeamte der BuPo, wissen in aller Regel, wie sie sich nicht auf der Nase herumtanzen lassen, ohne gleich jeden Hasenfurz zur Anzeige zu bringen.

 

Was machst Du mit demjenigen, der dieses ACAB z. B. auf den Fingern tätowiert hat (habe ich selber schon mehrfach gesehen)?

 

Zeigst Du solche Menschen jedesmal an, weil Du Dich beleidigt fühlst?

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Was machst Du mit demjenigen, der dieses ACAB z. B. auf den Fingern tätowiert hat (habe ich selber schon mehrfach gesehen)?

 

Zeigst Du solche Menschen jedesmal an, weil Du Dich beleidigt fühlst?

Hand abhacken und gut ist.

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Ah, und drum lässt man sich auf der Nasa tanzen, beleidigen und lässt die Täter gewähren?

 

Richtige Streifenbeamte, die nur zu zweit oder dritt Streife gehen und nicht im Pulk auftreten, wie z. B. Unterstützungsbeamte der BuPo, wissen in aller Regel, wie sie sich nicht auf der Nase herumtanzen lassen, ohne gleich jeden Hasenfurz zur Anzeige zu bringen.

 

Was machst Du mit demjenigen, der dieses ACAB z. B. auf den Fingern tätowiert hat (habe ich selber schon mehrfach gesehen)?

 

Zeigst Du solche Menschen jedesmal an, weil Du Dich beleidigt fühlst?

Sind richtige Streifenbeamte die die Unfallstellen absichern, zerplatze LKW Reifen auf sammeln und nur im OwiRecht hantieren?

 

Dann bin ich gerne ein 'falscher Streifenbeamter'

 

Zumal wir jede Straftat (auch Hasenfürze) verfolgen und uns nicht auf der Nase rumtrampeln lassen, aber auch Lagen bereinigen können, wo du froh und glücklich bist, dass der Pulk da ist.

 

Nebenbei kann ich zwischen Straftat und keiner unterscheiden und habe auch schon Personen wegen Tattoos angezeigt.

 

Das konsequente Vorgehen (auch gegeb ACAB) trug scon mehrmals zu Befriedung der Lage bei, eskaliert ist die Lage beim Einschreiten nicht...

 

Was machst Du mit demjenigen, der dieses ACAB z. B. auf den Fingern tätowiert hat (habe ich selber schon mehrfach gesehen)? Zeigst Du solche Menschen jedesmal an, weil Du Dich beleidigt fühlst?

Hand abhacken und gut ist.
Wäre das deine Lösung?

Nur bei ACAB? Was beim Hakenkreuz?

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Hakenkreuz öffentlich ist viel wahrscheinlicher Straftat als ACAB - auch wenn auf Haut.

Also Anzeige.


Bei ACAB geht der Trend übrigens zu 1312. Habs schon gesehen. Bei einem sogar im Gesicht unterm Auge tätowiert...



Mal was anderes:

Polizist im Fall Freddie Gray freigesprochen
...
Ein Richter in Baltimore befand den Polizisten in allen sieben Anklagepunkten, darunter Totschlag in besonders schwerem Fall, für unschuldig.
Es gebe keine Beweise dafür, dass Goodson brutal mit Gray umgegangen oder mit übermäßiger Geschwindigkeit gefahren sei.
Die Polizei hatte Gray im April 2015 festgenommen. Dabei hatte er so schwere Rückenmarksverletzungen erlitten,
dass er ins Koma fiel und eine Woche später starb. Die Beamten sollen den an Händen und Füßen gefesselten Gray
im Polizeitransporter bäuchlings mit dem Kopf nach vorne auf den Boden des Fahrzeugs gelegt und nicht angeschnallt haben.
...



http://www.zeit.de/politik/ausland/2016-06/freddie-gray-baltimore-freispruch-angeklagter-polizist

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Dann bin ich gerne ein 'falscher Streifenbeamter'

Du bist doch gar kein Streifenbeamter, oder?

 

Zumal wir jede Straftat (auch Hasenfürze) verfolgen und uns nicht auf der Nase rumtrampeln lassen, aber auch Lagen bereinigen können, wo du froh und glücklich bist, dass der Pulk da ist.

Wer ist denn wir?

 

Nebenbei kann ich zwischen Straftat und keiner unterscheiden

Das ist fein. Aber reichlich irrelevant.

 

und habe auch schon Personen wegen Tattoos angezeigt.

Du bist unser aller Held. Gibt es einen Fall, in dem diese Anzeige erfolgreich (in Deinem Sinne) war?

 

Das konsequente Vorgehen (auch gegeb ACAB) trug scon mehrmals zu Befriedung der Lage bei, eskaliert ist die Lage beim Einschreiten nicht...

Ja nee. Ist klar. Und Käse ist ein Gemüse.

 

Wäre das deine Lösung?

Du hast mal wieder die Frage nicht beantwortet. Machst Du das noch?

 

 

Ist aber eigentlich auch egal. Das BVerfG hat entschieden, das ACAB-Thema ist (ganz überwiegend) durch und ob Du nun weiter vor Dich hin beanzeigst oder nicht, wird regelmäßig nur noch (verfälschenden) Einfluss auf die Kriminalstatistik haben.

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@

Wie gesagt, durch ist das noch lange nicht. Ich bin mir aber ziemlich sicher, dass einige das fehlinterpretieren werden und sich wundern, wenn sie verurteilt werden. Das Bundesverfassungsgericht hat nur noch einmal deutlich zwischen Kollektiv und überschaubarer Personengruppe differenziert. Das was es gesagt hat ist jedoch nichts Neues.

 

2@

Ich dachte Käse bei Obst

 

3@

Wir sind andere und ich

 

4@

Bin ich denn Punkt- Beamter?

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  • 1 month later...

Was ist eigentlich aus den Vorwürfen der Bundespolizei Hannover geworden ?

 

 

schau mal:

 

Bundespolizeipräsident Romann ist wütend auf den NDR. „Von den investigativen und öffentlichen Skandalvorwürfen des NDR“, sagte er, sei „nichts übrig geblieben“. Stattdessen hätten die Berichte die Bundespolizei tief verletzt. Er spricht von einem „Spießrutenlauf“ für die gesamte Polizei, zumal andere Medien die Berichte „unreflektiert übernommen“ hätten.

Der NDR habe so einen „Wettlauf um die skandalträchtigste Überschrift“ losgetreten – und das als gebührenfinanzierte, öffentlich-rechtliche Anstalt, so Romanns Kritik.

....

War es Zufall, dass sich Safia S. einen Beamten genau dieser Inspektion in Hannover als Anschlagsopfer ausgesucht hat?“ Damit bringt er die Messerattacke aus dem Februar 2016 in direkten Zusammenhang mit dem neun Monate älteren NDR-Bericht.

 

 

http://www.focus.de/kultur/kino_tv/mitschuld-an-safia-s-messerattacke-ndr-empoert-ueber-aussage-von-bundespolizei-chef-dieter-romann_id_5842288.html

 

Natürlich hält der NDR dagegen

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  • 5 weeks later...

Hallo, m3,

 

und nun?

 

Ein Unfall, wie er jedem hätte passieren können.

 

Polizeibeamte sind, wie der Threadtitel es beschreibt, Menschen und in so einem Fall reicht es schon aus, wenn man durch ein Gespräch, durch irgendetwas am Fahrbahnrand, durch einen Funkspruch oder was auch immer kurz unachtsam ist und man sieht zu spät, dass jemand auf der Fahrbahn liegt.

 

Die Hauptschuld, wenn man es so nennen kann, trifft erst einmal die Person, die sich so zugedröhnt hat, dass sie auf der Fahrbahn zum Liegen kam, aber den kann man logischerweise nicht mehr belangen.

 

Wird festgestellt, dass den Fahrer eine Mitschuld trifft, wird er dafür zur Rechenschaft gezogen.

 

 

@nachteule: Aktuelles Urteil lautet: ".... wegen fahrlässiger Tötung zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 55 Euro (3300 Euro)....". Aus http://www.nordbayern.de/region/nuernberg/polizist-uberfahrt-betrunkenen-3300-euro-geldstrafe-1.5500510

:nolimit:

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Hallo, m3,

 

m. E. ein völlig überzogenes Urteil, und dabei spielt es für mich keine Rolle, ob es sich bei dem Fahrer um einen Polizeibeamten handelt oder nicht.

 

Ich habe schon oft genug in der Nacht bei Regen nach LKW - Reifen oder - Karkassen gesucht, also Gegenständen, die nicht sehr viel kleiner sind als ein auf der Straße liegender Mensch und obwohl wir dabei langsam gefahren sind und sogar wussten, dass dieses Hindernis auf der Fahrbahn lag, war es nicht selten erst sehr spät zu erkennen.

 

Wer behauptet, dass man so ein unvermutet auftauchendes Hindernis oder einen dunkel gekleideten auf der Fahrbahn liegenden Menschen bei einer Geschwindigkeit von 40 - 50 km/h definitiv rechtzeitig erkennen kann, um noch rechtzeitig zum Halten zu kommen, lebt an der Realität vorbei.

 

Es würde mich nicht wundern, wenn dieses Urteil, sollte es zu einem weiteren Verfahren kommen, noch gekippt würde.

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

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