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Auch Polizisten sind nur Menschen


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Hat er (in gewisser Weise). Mit dem Hinweis auf die Minusmaßnahme (und damit auf die pflichtgemäße Ermessensausübung).

Mag sein. Aber Du weißt doch, wie ungern ich mir irgendwelche Erklärungen aus irgendwelchen hingeworfenen Brocken zusammensuche, gerade wenn es um das hoheitliche Handeln eines bewaffneten Staatsdieners geht. Das soll er mal machen, schließlich hat er oft genug mitgeteilt, daß wir (also eigentlich alle anderen, aber ganz besonders die Zivilisten) keine Ahnung haben. Dann brauch ich nicht irgendwas interpretieren und die anderen bewaffneten Staatsdiener können ohne Probleme nachlesen, wo sie unrecht haben mit ihrer Meinung.

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Kön-nen; Wol-len. Aber wozu ist das in dem Zusammenhang wichtig?

Ey Alda, mussu heut nich mehr. Is alles bunt. Kannsu reden wie Du wills, weissu?! Schlimm ist, daß heutzutage auch schon solche, die eigentlich nur mit Deutsch aufwachsen, keinen Migrationshinter

Blaulicht,   es ist gigantisch.   Mit allem hätte ich gerechnet, aber nicht, dass man den Dienstherrn als Schuldigen für so ein bescheuertes Video ausmacht mit der Begründung, dass der Tiefschutz ni

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Hab ich das geschrieben? Dann unterstell mir das doch bitte nicht. Es gibt viele Alternativen. Aber wer von vorne rein Alternativen ausschließt sollte noch mal neu denken.

Schrieb ich, dass ein PVB die Kosten eintreibt? Ich schrieb zwar du kannst fordern, aber wie der praktische Ablauf der Kostenforderung ist wird wohl jede Polizeibehörde für sich geregelt haben. Zumindest bin ich dafür, dass viel öfter Kosten erhoben werden. Das passiert nämlich noch zu selten.

 

Nacheule betrachtet die gesamte Welt nur aus seinem Streifenwagen. Es hat keinen Sinn, wenn er nicht anerkennt, dass es auch andere Bereiche und Entscheidungsträger in der Polizei gibt.

Wenn Du Dir mal in einer ruhigen Minute anschauen würdest, was und vor allem wie Du was schreibst, wird Dir vllt die Erleuchtung kommen, daß man Dein Geschriebenes sehr oft anders auslegen kann (vllt sogar muß), als Du es (merkwürdigerweise erst) im Nachhinein verstanden haben willst!

 

Soso, Nachteule betrachtet die gesamte Welt nur aus seinem Streifenwagen. Und auf welcher Wolke schwebst Du so vor Dich hin, daß Du meinst, Du hättest einen globaleren Überblick?

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...dass du mir glaubst, dass das nach Hause bringen eine durchaus ernst zu nehmende Alternative ist, die der Polizist bei seiner Entscheidung zu bedenken hat?

- glaub ich nicht

- ist es nicht

- hat er nicht

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Brauchst du ja auch nicht.

Ich weiß. Deshalb gehe ich einfach davon aus, daß Du falsch liegst. Vor allem, wenn die Polizisten das auch so sehen.

 

Aber ich mache auch keinen 90 Minuten Einführungskurs für dich.

Wenn Du solange brauchst, um Deine Erklärungen zusammenzupfriemeln, ist das nun wirklich Dein Problem. Außerdem solltest Du bei Deinen Bemühungen nicht nur an die Zivilisten, sondern ganz besonders an die fehlinformierten Polizisten unter uns denken. Dann könntest Du das ganze gewissermaßen als innerpolizeiliche Fortbildung verbuchen.

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  • 4 weeks later...
...
Laut Gutachter hätte der Polizist den Unfall vermeiden können.
...
Offen ist derzeit noch, wie schnell der Streifenwagen unterwegs war.
..
Dem Beamten wurde bereits eröffnet, dass er der fahrlässigen Tötung beschuldigt wird, so Gabriels-Gorsolke. Er mache bislang von seinem Recht Gebrauch, die Aussage zu verweigern.

 

 

Aus "Mann in St. Leonhard überfahren: Gutachten belastet Polizisten - Verkehrsunfall mit dem Streifenwagen: Toter war stark alkoholisiert", www.nordbayern.de, 17.03.16, http://www.nordbayern.de/region/nuernberg/mann-in-st-leonhard-uberfahren-gutachten-belastet-polizisten-1.5066414
:nolimit:
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Hallo, m3,

 

und nun?

 

Ein Unfall, wie er jedem hätte passieren können.

 

Polizeibeamte sind, wie der Threadtitel es beschreibt, Menschen und in so einem Fall reicht es schon aus, wenn man durch ein Gespräch, durch irgendetwas am Fahrbahnrand, durch einen Funkspruch oder was auch immer kurz unachtsam ist und man sieht zu spät, dass jemand auf der Fahrbahn liegt.

 

Die Hauptschuld, wenn man es so nennen kann, trifft erst einmal die Person, die sich so zugedröhnt hat, dass sie auf der Fahrbahn zum Liegen kam, aber den kann man logischerweise nicht mehr belangen.

 

Wird festgestellt, dass den Fahrer eine Mitschuld trifft, wird er dafür zur Rechenschaft gezogen.

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

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Hallo, m3,

 

und nun?

 

Ein Unfall, wie er jedem hätte passieren können.

 

Ja klar, aber mit umgekehrten Vorzeichen bezüglich Unfallursache "Geschwindigkeit" die Polizei nun selbst treffend und mit dem immer unsäglichen Gutachtergefasel "wäre bei Geschwindigkeit x vermeidbar" gewesen.

Ich persönlich hoffe ja, daß dem Cop kein Strick gedreht wird. Und er zeigt ja auch "menschlich", wie es "Menschen = Nicht-Cop" machen sollten: Keine Aussage zur Sache, also sich nicht von Cops in die Rechtfertigungsschiene verführen lassen, daß man sich um Kopf und Kragen redet.

:nolimit:

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a)

ich persönlich hoffe, dass viel mehr Stricke gedreht werden, wenn Unfälle mit Alkohol oder überhörter Geschwindigkeit verursacht werden

 

b)

verführen Cops zu Aussagen? das weißt du genau woher?

anderseits ist der Tipp "Nichts Aussagen" nicht automatisch der beste Tipp.... aber du weißt ja eh alles besser

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Blaulicht,

 

nachdem ich mich jetzt einige Zeit von Deinen Kommentaren erholen konnte, weil Du auf meiner Ignore - Liste standest, fühle ich mich gewappnet, Deinen fachlichen Ergüssen wieder entgegenzutreten und was lese ich: Unfug

 

a)

ich persönlich hoffe, dass viel mehr Stricke gedreht werden, wenn Unfälle mit Alkohol oder überhörter Geschwindigkeit verursacht werden

 

b)

verführen Cops zu Aussagen? das weißt du genau woher?

anderseits ist der Tipp "Nichts Aussagen" nicht automatisch der beste Tipp.... aber du weißt ja eh alles besser

a) Alkohol war definitiv nicht im Spiel und ob es sich um eine überhörte :abwarten: Geschwindigkeit des Streifenwagens als Unfallursache handelt, ist nicht geklärt (zumindest nicht laut dem Artikel).

 

Also lass den Strick erst noch im Schrank.

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@Nachteule, bevor du zu dem Ergebnis kommst, gucke doch mal was ich schrieb! Das ist meine grundsätzliche und freie Meinung.

Bei dem konkreten Fall ist es so, dass geprüft wird, egal was jemand von Stricken hält wird das Ermittlungsverfahren die Ursachen des Unfalls zeigen.

 

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Moin Moin

 

 

Meinungen in richtig oder falsch zu kategorisieren ist ziemlich anmaßend.

Es steht dir ja frei, eine falsche Meinung zu haben und diese zu vertreten.

Aber es gibt nunmal richtige und falsche Meinungen und ja, ich bin da sehr anmaßend.

 

 

Gruß

  • Like 1
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Es gibt falsche Ergebnisse (zum Beispiel beim Rechnen) und es gibt unbequeme Meinungen, dumme Ansichten (zum Beispiel pro Nationalismus) aber wirklich falsch kann eine Meinung nicht sein. Man (Mensch) hat eine Meinung, eine Sicht zu einem Thema, zu einer Frage und diese (seine) Sicht / Meinung können andere nicht in richtig oder falsch werten.

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Blaulicht,

Es gibt falsche Ergebnisse (zum Beispiel beim Rechnen) und es gibt unbequeme Meinungen, dumme Ansichten (zum Beispiel pro Nationalismus) aber wirklich falsch kann eine Meinung nicht sein. Man (Mensch) hat eine Meinung, eine Sicht zu einem Thema, zu einer Frage und diese (seine) Sicht / Meinung können andere nicht in richtig oder falsch werten.

wollen wir wetten, dass Deine Meinung dazu falsch ist?

 

Es gibt dazu ein schönes Beispiel.

 

Du gehst mit Deiner Frau spazieren und willst wissen, wie spät es ist.

 

Du schaust auf die Kirchturmuhr, die normalerweise die exakte Zeit anzeigt. Zufälligerweise ist sie aber gerade in der Nacht vorher stehen geblieben, und zwar genau um 03.00 Uhr und zufälligerweise ist es gerade auch bei Deinem Spaziergang etwa diese Zeit, allerdings natürlich am Nachmittag.

 

Nun schaust Du auf die Uhr, siehst die Zeit und bist der festen Meinung, dass es 03. (bzw. 15.00) Uhr ist, was aber nicht zutrifft.

 

Ist Deine Meinung nun richtig oder falsch?

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  • 4 weeks later...

Sicher nur ein Einzelfall :abwarten:

Gemessen an der Gesamtzahl der Beamten sicherlich. Leider kann man das für Deine dummen Randbemerkungen nicht sagen.
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Sicher nur ein Einzelfall :abwarten:

Du meinst sicher das hier:

Dem Gericht berichtete er gestern, dass ihn Kollegen nach seinen Aussagen als „Nestbeschmutzer und Kameradenschwein“ beschimpft haben. Auch ein Foto, auf dem ihm der Kopf abgeschnitten wurde, habe er gesehen.

gell?

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Hallo, Biber,

 

gemessen an der Anzahl der Polizeibeamten in Deutschland sind die genannten Drohungen und Beleidigungen sicher Einzelfälle.

Verständnis darf man für so ein Verhalten dieser "Kollegen" keines haben und wenn man herausbekommen würde, wer so einen :shit: macht, wären saftige Disziplinarstrafen bis zum Entfernen aus dem Dienst denkbar (zusätzlich zu den strafrechtlichen Folgen).

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

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Mönsch, sieh mal zu das du wieder auf deine Frau darfst. Das entspannt dich vielleicht :dribble:

Ja, Prickelpitt, das zeigt mal wieder Dein arg beschränktes und intelligenzloses Niveau.
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@Bluey

 

fein gelöst.

 

Ich war am Überlegen wie man so einem Dummfug antworten kann, deine Antwort ist gelungen.

 

 

Am Thema sind wir, auch Polizisten sind nur Menschen.

Man (Prickelpitt) muss in einem Sachthema andere User, andere Menschen nicht einfach beleidigen. Das gehört sich nicht.

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gemessen an der Anzahl der Polizeibeamten in Deutschland sind die genannten Drohungen und Beleidigungen sicher Einzelfälle.

Statistik kann ich zugegebenermaßen nicht so richtig gut, aber so ein paar grundsätzliche Dinge habe ich auch in dem Bereich begriffen. Eins davon ist die falsch gewählte Grundgesamtheit. Die ist hier eben nicht Alle Polizeibeamten in Deutschland, sondern Polizeibeamte, die Kenntnis von strafrechtlich relevantem Fehlverhalten eines oder mehrerer Kollegen haben und diese durch ihre Aussagen belasten (so in etwa). Diese Zahl dürfte relativ klein sein, hier im RF also als Einzelfälle bezeichnet werden. Interessant wäre, wie groß die Zahl derer ist, die dann beleidigt und bedroht werden. Verlässliche Angaben dazu könnten nur von den Betroffenen kommen. Ich persönlich glaube übrigens nicht, daß die Zahl deutlich unter 100 % liegt.

 

Klar ist allerdings eins: der hier immer wieder gern bestrittene Korpsgeist existiert.

 

Verständnis darf man für so ein Verhalten dieser "Kollegen" keines haben und wenn man herausbekommen würde, wer so einen :shit: macht, wären saftige Disziplinarstrafen bis zum Entfernen aus dem Dienst denkbar (zusätzlich zu den strafrechtlichen Folgen).

Hoffen wir mal, daß das passiert. Nicht zu vergessen der unmittelbare Vorgesetzte, der nicht reagiert hat. Da aber wohl davon ausgegangen werden darf, daß es keine (unabhängigen) Zeugen gibt, habe ich keine große Hoffnung auf irgendwelche Konsequenzen.

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Polizisten die Straftaten begehen sind eine Ausnahme.

ich denke, dass man das ohne Statistiken und Begründungen so stehen lassen kann.

 

 

Jetzt wirft @Biber die Problematik des Umgangs der anderen Polizisten mit diesem Straftäter bzw bei Straftaten auf

Zunächst einmal können wir kein umfassendes Gesamtbild der deutschen Polizisten abgeben. Es sind nur wenigen Einzelfälle, wo Polizisten ein strafbares Fehlverhalten an den Tag legen. Somit sind also nicht viele Polizisten betroffen, die zeigen könnten wie man (Polizist) mit einem solchen Fall umgeht.

Meine Erfahrung (viel aus Medienberichten) ist jedoch die, dass in den Fällen wo gegen Polizisten ermittelt wird, (gefühlt) öfter durch die Zeugen-Polizisten ausgesagt wird, als dass die (existierende) Mauer des Schweigens auftritt. Unbestritten ist jedoch falsch angelegter Corpsgeits falsch und entspricht nicht dem Selbstbild der Polizei.

 

 

Eine weiter Problematik ist der Umgang mit denen, die richtigerweise gegen Straftäter in den eigenen Reihen vorgegangen sind.

Ähnlich sind das auch wieder Einzelfälle bei Einzelfällen, wenn Polizisten gemobbt werden, weil sie sich gegen Straftäter in den eigenen Reihen aufgelehnt haben.

Natürlich müsste, falls es das wirklich gibt, jeder Fall sehr genau untersucht werden. Nur der mediale Vorwurf alleine wird der Sache nicht gerecht und stellt möglicherweise Menschen als Täter dar, die das gar nicht sind, bzw weißt eine falsche Verantwortung zu.

 

Im Kern gibt es zwei wesentliche Fragen(bündel):

1.

Wird dort wirklich gemobbt? Wegen der Zeugenausage oder wegen was anderem?

2.

War das Melden, die Aussage, etc angebracht?

 

Beide Punkte eröffnen Themen, die mehrere Seiten füllen können und müssen. Das Gruppenverhalten aus Punkt 1 und bei Punkt 2. die große Kernfrage: wie viel Spielraum für Unrecht muss man der Polizei geben? Man fordert von Menschen, entgegen aller Urinstinkte sich in Gefahr zu begeben, entgegen der Moral Gewalt gegen andere Menschen anzuwenden; dazu kommt ein sehr komplexes Rechtssystem.

Wie gesagt, ein Thema welches Seiten füllen könnte. Nur mal kurz ein Gedanke an eine Demo: Steine fliegen, Feuerwerk wird von Vermummten abgeschossen und die Polizei soll dort nun hinrennen und diese "vertreiben". Dabei wird (mit Absicht) eine dicke Frau umgerannt, die vorher Polizisten beleidigt hat. Überzogen? ja. Rechtmäßig? Wohl kaum. Strafbar? Vielleicht. Aber irgendwie verständlich, und wenn die sie nicht umegrannt hätten, dann hätten sie die Steinewerfer nicht vertrieben. Wäre die Hemschwelle zu groß die dicke Frau umzurennen, dann wäre die Hemschwelle auch zu groß sich in die Gefahr zu begeben und gegen einen Mob Steinewerfer vorzugehen.

 

(Anderer Bereich der Polizei: Kommunikationsteams; gleiches Problem andere Seite. Dieser werden wohl kaum in der Lage sein harten Zwang anzuwenden. Auch dann nicht, wenn er sofort nötig ist und gefährden damit die öffentliche Sicherheit.)

 

Es passieren im komplexen Rechtssystem auch mal andere Fehler. Da wird mal zu Unrecht eine Maßnahme getroffen (nicht aus Böswilligkeit, sondern weil dort irgendeine Formvorschrift nicht beachtet wurde); Unrecht bei hoheitlichen Maßnahmen bedeutet am anderen Ende, dass dort eine Straftat begangen wurde.

 

 

Also: wer das eine fordert muss das andere akzeptieren

 

Den Gedanken hier mal nicht zu Ende geführt, wohl wissend, dass dort noch viele Aspekte in die Thematik gehören bleibt die Frage was wir nun von den Polizisten erwarten und ob nicht ein gewisses Schweigen (keine Selbstbelastung) notwendig ist. Was bringt es, wenn Polizisten (Menschen) sich nicht selber belasten müssen jedoch immer einen Spannmann neben sich haben, der das macht?

 

 

 

Corpgeist

ist wichtig und gut. Neuerdings wird das Wort Team verwendet, da der Begriff Corpgeist negative Gedanken hervorruft. Jedoch ist Corpgeist eine gute Sache und wichtig (für die Polizei).

 

Will man die Polizei "bekämpfen", dann ist der Kampf gegen den (positiven) Corpgeist ein guter taktischer Zug. Zerstöre eine wichtigen Faktor, den die Polizei im Kampf für Sicherheit benötigt. (Kampf darf man hier gerne wörtlich nehmen)

 

Ich halte jedoch eine funktionierende Polizei und Verwaltung für notwendig. Schade dass Bürger, die in einem sicheren Land mit einer guten Polizei leben, sich von Anarchisten instrumentalisieren lassen. Zumal, wenn die Anarchie, sich durchsetzt - weil die Verwaltung geschlagen ist - es nicht weniger Regeln gäbe. Die Regeln sind nur anders, aus einer Gruppe nach dem Prinzip des Stärkeren bestimmt, anstatt demokratisch legitimiert. Verfolgung von Regelbrüchen gibt es dort auch; nur eben kein Verfahren nach den Regeln des Rechtsstaatsprinzips.

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Hallo, Biber,

Klar ist allerdings eins: der hier immer wieder gern bestrittene Korpsgeist existiert.

einen Corpsgeist (die neue Rechtschreibung ist hier m. E. falsch, da das Wort aus dem Lateinischen "Corpus" abgeleitet wird) gibt es in jedem Beruf, also auch bei der Polizei.

 

Problematisch wird es dann, wenn der Corpsgeist falsch verstanden wird.

 

Die genannten Beleidigungen gegen den Polizeibeamten, der als Zeuge ausgesagt hat, haben allerdings nichts mit Corpsgeist zu tun, sondern sind einfach nur Schwachsinn einiger weniger, die sich selber vermutlich nicht mal die Frage gestellt haben, wie sie selber sich in der gleichen Situation verhalten würden.

 

So etwas findet man nicht nur bei der Polizei, sondern in allen Berufen, wenn ein Mitarbeiter einen anderen zur Anzeige bringt und dann von Kollegen angegangen wird.

 

Bzgl. dem Vorgesetzten bin ich überzeugt, dass dieser sich noch für sein "Nichtstun" gegenüber seinen Vorgesetzten rechtfertigen muss, ggf. im Disziplinarverfahren, aber das ist etwas, was intern geregelt und zu Recht nicht öffentlich gemacht wird, wenn man ihm kein strafbares Handeln vorwerfen kann.

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

 

 

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Moin Moin

 

 

Wenn hier noch einmal jemand einen Euro 50.00 Schein in Euro 0.50 Münzen umtauscht, damit die in den Senfautomaten eingeworfen werden können, werde ich aber richtig sauer!

Es gibt echt Senfautomaten?

Aber da wirst du doch scharf und nicht sauer - oder?

 

 

Gruß

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einen Corpsgeist (...) gibt es in jedem Beruf, also auch bei der Polizei.

 

Problematisch wird es dann, wenn der Corpsgeist falsch verstanden wird.

Richtig. Die Auswirkungen falsch verstandenen Corpsgeistes sind allerdings bei Polizisten doch deutlich anders als in den meisten anderen Berufen.

 

Die genannten Beleidigungen gegen den Polizeibeamten, der als Zeuge ausgesagt hat, haben allerdings nichts mit Corpsgeist zu tun, sondern sind einfach nur Schwachsinn einiger weniger, die sich selber vermutlich nicht mal die Frage gestellt haben, wie sie selber sich in der gleichen Situation verhalten würden.

Ich halte die Angriffe gegen den Beamten genauso wie das Fehlverhalten seiner unmittelbaren Vorgesetzten für einen Ausfluss falsch verstandenen Corpsgeistes. Das die sich nicht die Frage gestellt haben, wie sie sich verhalten würden, ist klar: für sie wäre wegschauen, vertuschen und vergessen wahrscheinlich selbstverständlich.

 

So etwas findet man nicht nur bei der Polizei, sondern in allen Berufen, wenn ein Mitarbeiter einen anderen zur Anzeige bringt und dann von Kollegen angegangen wird.

Unabhängig davon, daß ich nicht weiß, wer den jetzt Verurteilten eigentlich angezeigt hat: es ist eben doch ein Unterschied, ob - wie hier - ein bewaffneter Staatsdiener einen Menschen misshandelt, ein anderer bewaffneter Staatsdiener nicht eingreift und deren Kollegen dann, wenn dem anderen schließlich doch noch einfällt, was sein Job ist, gegen ihn vorgehen oder - tja, wo ist da eigentlich die Alternative? Mir fällt so ad hoc eigentlich kein realistischer Vergleich ein.

 

Bzgl. dem Vorgesetzten bin ich überzeugt, dass dieser sich noch für sein "Nichtstun" gegenüber seinen Vorgesetzten rechtfertigen muss, ggf. im Disziplinarverfahren, aber das ist etwas, was intern geregelt und zu Recht nicht öffentlich gemacht wird, wenn man ihm kein strafbares Handeln vorwerfen kann.

Die Aussagen des Betroffenen sind in der Öffentlichkeit, insofern wäre es durchaus sinnvoll und zweckmäßig, die Öffentlichkeit über den Fortgang zu informieren. Ob und inwieweit hier Straftatbestände erfüllt sind, kann ich nicht beurteilen. Aber wie ich oben schon schrieb: ich glaube nicht, daß die Genannten tatsächlich irgendwelche Konsequenzen zu befürchten haben.

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Unterdessen hat die Polizei eine Anzeige wegen Strafvereitelung im Amt gegen einen Beamten des Polizeireviers Sternberg aufgenommen. Er soll nach Aussagen zweier Zeugen bereits am Mittwoch letzter Woche zu diesen Vorkommnissen telefonisch informiert worden sein, aber keine polizeilichen Maßnahmen eingeleitet haben. Der betreffende Beamte wurde zwischenzeitlich in eine andere Dienststelle umgesetzt.

 

http://www.presseportal.de/blaulicht/pm/108746/3325817

 

 

Manchmal hilft eben nix anderes.

Auch Anzeigen gegen Sachbearbeiter die pauschal Bußgeldbescheide gegen Halter rausschicken wie von Polizisten selbst hier im Forum für normal oder sogar gut befunden...

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Auch Anzeigen gegen Sachbearbeiter die pauschal Bußgeldbescheide gegen Halter rausschicken wie von Polizisten selbst hier im Forum für normal oder sogar gut befunden...

Schon mal gemacht? Mit welchem Erfolg/Ergebnis?
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Bußgeldbescheid oder Anzeige?

 

Bußgeldbescheid zurückgenommen und 3 Monate nach der Tat §25a StVG gezogen.

 

So wie es sich gehört. Weiß nicht wo z. B. Du da ein Problem siehst das richtig zu machen?

Ein Bußgeldbescheid pauschal gegen einen eingetragenen Halter (der nicht faktischer "Unter"halter oder gar Absteller sein muß)

nur "weils der Halter ist" ist nicht korrekt.

 

 

Anzeige wurde nach einiger Zeit eingestellt.

Aber gab Ermittlungen und eine Stellungnahme des Sachbearbeiters eben auch damit, daß der Bußgeldbescheid zurückgenommen wurde und dann noch nen Fragebogen.

Hatte sonst eigentlich keine Arbeit damit, war nen Land mit Onlineanzeige. ;)

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Ich habe damit kein Problem. Grund meiner Frage war reines Interesse. Vor allem an dem praktischen Teil. Denn gute Ratschläge geben kann jeder. Viel wichtiger ist aber, was es einem in der Praxis bringt. Und hier in meiner Region ist es wohl Usus, daß pauschal an den Halter ein AB geschickt wird.

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Tja da staunt der Fachmann und der Laie wundert sich wie weit her es mit der Rechtsstaatlichkeit doch ist.

 

Aber seien wir fair, wir wissen nicht ob es üblich ist, daß dort mancher härter angefasst wird weil man blaue Flecken auf schwarzer Haut schlecht sieht.

Wir wissen nicht ob es dort üblich ist, daß Prostituierte bei der Polizei Anzeigen in Naturalien zahlen dürfen/gezwungen werden.

Wir wissen auch nicht ob es dort üblich ist, Ordnungswidrigkeiten zu erfinden bei Personen die sich dagegen kaum wehren können und bei denen diese Ordnungswidrigkeiten wahrscheinlich sind.

(alles Dinge die bei manchen Revieren schonmal üblich waren. Ob sie noch irgendwo üblich sind - wer kann das sagen?)

 

Wir wissen nur, daß er bei Parkverstößen Üblichkeit vor Rechtsstaatlichkeit stellt.

 

Aber das macht ihn nur menschlich.

 

Und das ist doch das Thema hier.

 

 

Wobei es gerade bei Parkverstößen dermaßen unnötig ist.

Wofür gibt es denn §25a StVG.

 

Aber Menschlichkeit hat mit Logik nicht immer was zu tun.

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Am Ende stellte sich heraus, dass ein Polizeibeamter aus Hessen und sein Ex-Kollege mit fingierten Papieren in über 200 Elterngeldstellen bundesweit versucht hatten, an Geld zu kommen. Sie bastelten nicht nur falsche Dokumente über nicht existierende Kinder, sondern fälschten darüber hinaus auch noch französische Pässe, um in Deutschland 58 Online-Bankkonten eröffnen zu können.

 

Aus "Polizisten wollten abkassieren - Sachbearbeiterin lässt Millionenbetrug platzen", www.t-online.de; 18.05.2016; http://www.t-online.de/nachrichten/panorama/kriminalitaet/id_77874362/celle-sachbearbeiterin-heike-schneider-laesst-millionenbetrug-platzen.html

:nolimit:
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Wie gesagt, wir wissen nur, daß bei Parken die Üblichkeit > Rechtsstaatlichkeit ist.

 

 

Und doch die Frage warum der Fachmann das für bedenklich hält - warum macht der das wohl nicht?

 

Weil es bei ihm (nur nicht) üblich ist oder weil es potentielle Straftat ist?

 

Hawethie, wie sieht es aus?

 

 

Wenn wir das weiterspinnen macht sich ein Polizist der so eine organisierte "Üblichkeit" nicht anzeigt

eigentlich ebenfalls strafbar, denn wenn er eine mögliche Straftat entdeckt dann hat er doch die

Entscheidung darüber ob es eine Straftat oder "üblich" ist der Staatsanwaltschaft zu überlassen?

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Aus "Polizisten wollten abkassieren - Sachbearbeiterin lässt Millionenbetrug platzen"

Das müßte Dir doch gefallen - ist schließlich ein weiterer Beweis dafür, wie sehr die Polizei von der Abzockermentalität durchsetzt ist...

 

Wie gesagt, wir wissen nur, daß bei Parken die Üblichkeit > Rechtsstaatlichkeit ist.

Wir wissen nur, daß Du ganz offensichtlich nicht nur das Zeug immer noch nimmst, sondern jetzt auch noch die Nebenwirkung Problem mit Personalpronomen auftritt.

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... Anzeigen gegen Sachbearbeiter die pauschal Bußgeldbescheide gegen Halter rausschicken ...

... entbehren idR jeglicher Grundlage, wenn es um Parkverstöße geht. Was sollte man denn da "beanzeigen"? Falsche Verdächtigung?

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Kein Amtsmissbrauch, keine Tätlichkeit, keine Körperverletzung. Ein Berner Kantonspolizist wurde vor Gericht freigesprochen. Er handelte verhältnis- und rechtmässig, als er einen Verdächtigen zu Boden drückte.

Reife Leistung. Drei Polizisten laufen zwei Menschen hinterher, die sich nach ihrem Eindruck irgendwie verdächtig verhalten. Irgendwas konkretes, was die Polizisten für eine Straftat halten könnten, gibt es nicht. Kontrolliert (worauf auch immer) werden die beiden irgendwie Verdächtigen dann offenbar von einem einzelnen Polizisten. Da ist es dann eigentlich nicht weiter erstaunlich, daß ein Gericht einem Unschuldigen mitteilt, er sei irgendwie selbst schuld an dem, was ihm passiert ist. Die Tatsache, daß er nicht schweizerischer Nationalität ist, spielt sicher keine Rolle.

 

Seine eigenen Kollegen hatten ihn angezeigt. ... Polizist muss nach Tritt zahlen

Na also. Geht doch.

 

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Kontrolliert (worauf auch immer)

 

 

vermutlich (wenn ich das Deutsche Rechte als Beispiel nehme) nach POLIZEIRECHT

denn verdächtige (worauf auch immer) darf die Polizei kontrollieren. Auch wenn diese Unschuldig sind, bzw tatsächlich nicht straffällig sind (das kommt ja dann bei der Kontrolle raus)

 

 

daß ein Gericht einem Unschuldigen mitteilt, er sei irgendwie selbst schuld an dem, was ihm passiert ist

 

Äpfel und Äpfel passen auch nicht immer.

Unschuldig im strafrechtlichen Sinne.

Aber selber schuld dass es weh tut, wenn die Polizei eine Kontrolle durchführt und man sich wehrt.

 

 

 

Na also. Geht doch.

 

siehste. Sagen wir doch immer

 

ich Verweise nach oben auf meinen Beitrag Geschrieben 14 Mai 2016 - 08:06

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Auszüge aus den Pressemitteilungen der Polizeien

(Polizisten sind auch Menschen)

 

In der Nacht von Freitag auf Samstag musste in der Gutenbergstraße ein 18-jähriger, stark betrunkener Mann in Polizeigewahrsam genommen werden. Gegen die Maßnahme wehrte sich der Beschuldigte und schlug schließlich mehrmals mit den Füßen in Richtung der Beamten, ohne sie jedoch zu treffen. Beim Transport zur Dienststelle beleidigte er die Polizisten mit diversen Kraftausdrücken und versuchte einem einen Kopfstoß zu versetzen.

 

Ein Mann wurde in der vergangenen Nacht in Friedrichshain festgenommen, der einem Zivilpolizisten Drogen zum Kauf angeboten hatte. Gegen 3 Uhr versahen zwei Polizisten des Abschnitts 51 ihren Dienst in der Simon-Dach-Straße, als einem der Beamten von einem bis dato noch Unbekannten Drogen angeboten wurden. Als sich der Beamte zu erkennen gab, stieß ihm der mutmaßliche Dealer eine Bierflasche in das Gesicht.

 

Wuppertal. Der Mann trug einen Säbel in einer Schwertscheide auf dem Rücken und hatte eine Bibel sowie eine Zwille dabei. Zudem brüllte er religiös-fanatische Sätze. Als er einen Bus bestieg, konnten ihn die eingesetzten Polizisten überwältigen und festnehmen. Der polizeibekannte 27-Jährige wurde nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen einer Spezialklinik zugeführt. Bei der Festnahme des Mannes verletzten sich zwei Polizeibeamte leicht.

 

Ein Zechpreller ist der Polizei in der Nacht zu Freitag aus einem Lokal in der Zollamtstraße gemeldet worden. Die ausgerückte Streife fand den Mann vor dem Lokal auf dem Boden liegend er telefonierte. Mit den Polizeibeamten sprechen wollte er nicht; aufstehen wollte er auch nicht. Er sei gestürzt und wolle liegen bleiben, so der sichtlich betrunkene junge Mann.Auch der mehrfachen Aufforderung, sich auszuweisen, kam er nicht nach. Die Beamten brachten ihn deshalb zum Streifenwagen und wollten ihn nach seinen Papieren untersuchen, was aber nicht möglich war, weil der junge Mann aufgrund seiner starken Alkoholisierung immer wieder zusammensackte. Deshalb wurde er schließlich zur nächsten Dienststelle gebracht, wo bei der Durchsuchung seiner Sachen ein Führerschein zum Vorschein kam, mit dem er identifiziert werden konnte.Die Personalien wurden dem Lokal, in dem der junge Mann die Zeche geprellt hatte, mitgeteilt. Anschließend wurde der 22-Jährige, weil er sich nicht auf den Beinen halten konnte, zu seinem eigenen Schutz in einer Zelle untergebracht bis seine Eltern erreicht wurden und ihren Sprössling auf der Wache abholten.Als seine Eltern ihn in Empfang nahmen, behauptete der junge Mann schließlich, er sei von den Beamten geschlagen worden und wolle nun ins Krankenhaus, um sich behandeln zu lassenPM des PP Westpfalz vom 20.05.2016

 

Durch die eingetroffene Polizeistreife konnten die beiden Betrunkenen dazu bewegt werden, den Bus zu verlassen. Als die Situation bereits bereinigt erschien, ging der 32jährige Betrunkene unvermittelt auf einen Polizeibeamten los und holte zu einem Faustschlag aus. Der Beamte konnte den Angriff gegen ihn jedoch abwehren und es kam zu einem Gerangel. Mit Hilfe seines Kollegen konnte der Beamte den Angreifer zu Boden bringen

 

Mülheim an der Ruhr (Nordrhein-Westfalen): Autofahrer flüchtet vor Streifenwagen Verfolgungsfahrt und Widerstand gegen Polizisten Festnahmen

 

 

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