Blaulicht 204 Posted March 1, 2016 Report Share Posted March 1, 2016 Ja Biber. Diesmal hast du Recht! Quote Link to post Share on other sites
nachteule 574 Posted March 1, 2016 Report Share Posted March 1, 2016 Hallo, Biber,Das sind so die Berichte, nach denen ich mich frage, wie bescheuert man als beamtete Waffenträgerin eigentlich sein darf.zwei Buchstaben weniger, und es wäre nicht passiert. Viele Grüße, Nachteule Quote Link to post Share on other sites
Blaulicht 204 Posted March 2, 2016 Report Share Posted March 2, 2016 Dieses Rätsel von Nachteule verstehe ich nicht... mag es mir einer sagen, was er meint? Quote Link to post Share on other sites
BamBam 120 Posted March 2, 2016 Report Share Posted March 2, 2016 Ich kaufe ein i und ein n. 1 Quote Link to post Share on other sites
Blaulicht 204 Posted March 2, 2016 Report Share Posted March 2, 2016 Ah.. >klick< Wobei... glauben tue ich das nicht.. Doofheit ist nicht auf das Geschlecht reduziert. Quote Link to post Share on other sites
BamBam 120 Posted March 2, 2016 Report Share Posted March 2, 2016 Es wird schon seinen Grund haben, wenn bei den Muselmanen es zwei Frauen bedarf, um das Wort eines Mannes aufzuwiegen.http://www.alrahman.de/gleichwertigkeit-von-frau-und-mann/ Quote Link to post Share on other sites
Biber 715 Posted March 2, 2016 Report Share Posted March 2, 2016 Hallo, Biber,Das sind so die Berichte, nach denen ich mich frage, wie bescheuert man als beamtete Waffenträgerin eigentlich sein darf.zwei Buchstaben weniger, und es wäre nicht passiert. Du meinst, er wäre damit durchgekommen, gell? http://1.1.1.2/bmi/www.radarforum.de/forum/public/style_emoticons/default/biggrin.png Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted March 2, 2016 Author Report Share Posted March 2, 2016 Der Link geht nicht mehr. Quote Link to post Share on other sites
Biber 715 Posted March 3, 2016 Report Share Posted March 3, 2016 Dann hier. Quote Link to post Share on other sites
BamBam 120 Posted March 6, 2016 Report Share Posted March 6, 2016 Terrorverdacht gegen 15-Jährige erhärtet sichDie Terrorgefahr nimmt in Deutschland offenbar ein bizarres Ausmaß an. Erstmals steht eine Schülerin in Verdacht, aus einem islamistischen Motiv heraus einen Anschlag verübt zu haben. Quote Link to post Share on other sites
F1F2 33 Posted March 7, 2016 Report Share Posted March 7, 2016 Es wird schon seinen Grund haben, wenn bei den Muselmanen es zwei Frauen bedarf, um das Wort eines Mannes aufzuwiegen.http://www.alrahman.de/gleichwertigkeit-von-frau-und-mann/Hast Du den Text komplett gelesen? Ich habe leider nur zur Haelfte durchgehalten. Aber wieso sollte es denn im Koran anders sein als in der Bibel? Apokryphe Schriften und Erzaehlungen sind nichts neues. Die Darstellung, dass Frauen zur Suende verfuehren und somit boese sind hielt sich auch in Europa sehr lange. Es ist also nicht wirklich erkenntnisbringend, dass es irgendwo irgendwelche Menschen phantasiert haben und dumme Sachen erzaehlen. Natuerlich steht auch jeden Morgen brav ein noch duemmerer auf, der den ganzen Schwachsinn auch noch glaubt. Ganz eigenwillig macht sich dann eine falsche Information auf den Weg eine Gesellschaft zu praegen. LG f1f2 Quote Link to post Share on other sites
BamBam 120 Posted March 8, 2016 Report Share Posted March 8, 2016 Es wird schon seinen Grund haben, wenn bei den Muselmanen es zwei Frauen bedarf, um das Wort eines Mannes aufzuwiegen.http://www.alrahman.de/gleichwertigkeit-von-frau-und-mann/Hast Du den Text komplett gelesen? ... Nein. Gleichzeitig "Strg" und "F" drücken; in das Suchfeld "zwei Frauen" eingeben und man gelangt zum passenden Absatz, den ich gelesen habe. Religionen sind Erfindungen von Menschen, die das Zusammenleben der Menschen auf Grund von Regeln sicher stellen, damit keine Anarchie entsteht. Ob alle diese Regeln in Europa noch zeitgemäß sind, halte ich für fraglich. Quote Link to post Share on other sites
Biber 715 Posted March 8, 2016 Report Share Posted March 8, 2016 Es wird schon seinen Grund haben, wenn bei den Muselmanen es zwei Frauen bedarf, um das Wort eines Mannes aufzuwiegen.http://www.alrahman.de/gleichwertigkeit-von-frau-und-mann/Es wird schon einen Grund haben, wenn Du MItglieder einer Glaubensgemeinschaft mit diesem (mittlerweile nur noch) abwertend gemeinten Begriff bezeichnest. Und es wird sicher auch schon einen Grund haben, wenn Du die Deinem 'Zitat' folgende Erklärung ignorierst. Fragt sich nur, ob der Grund Ignoranz oder Überforderung ist. Quote Link to post Share on other sites
BamBam 120 Posted March 8, 2016 Report Share Posted March 8, 2016 Fragt sich nur, ob der Grund Ignoranz oder Überforderung ist. Andere Alternativen gibt es keine? Naja. Manche erkennen die Ironie nicht mal, wenn sie mit dem nackten... Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted March 15, 2016 Author Report Share Posted March 15, 2016 Idioten gibt es Merseburg - Die Motorhaube des Streifenwagens ist nach oben gefaltet, im Motorraum sieht es aus wie in einem Schlachtfeld. Das zerstörte Polizeifahrzeug ist das wichtigste Beweismittel in einem schockierenden Fall. Am Sonntagabend hatte ein noch unbekannter Raser auf der Flucht vor zwei Polizisten in Schafstädt mit voller Absicht und Wucht den Kombi gerammt. [...] In dem Bad Lauchstädter Ortsteil bremste er provozierend sein Fahrzeug mehrfach ab. In der Alten Siedlung gab er beim Rückwärtsfahren schließlich Vollgas und rammte den Streifenwagen, der 15 Meter hinter ihm stand. Dabei wurde der Kombi fünf Meter nach hinten geschleudert. Anschließend türmte er vom Ort des Geschehens und ließ die verletzten Beamten zurück. http://www.naumburger-tageblatt.de/mitteldeutschland/nach-verfolgungsjagd-in-schafstaedt-wer-ist-der-amokfahrer--23732386 (mit Foto) Quote Link to post Share on other sites
Blaulicht 204 Posted March 18, 2016 Report Share Posted March 18, 2016 http://hessenschau.de/panorama/polizisten-wegen-koerperverletzung-im-amt-verurteilt,polizisten-verurteilt-100.html ... soviel zu Platzverweis mit Gewahrsam durchsetzen Quote Link to post Share on other sites
Prickelpitt 146 Posted March 18, 2016 Report Share Posted March 18, 2016 "Die Situation ist den Angeklagten aus den Händen geglitten", sagte die Richterin. "Sie hätten den Mann nach Hause fahren müssen."Ach. Ich dachte das geht nicht mehr? Oder hat die Richterin keine Ahnung? Quote Link to post Share on other sites
Sobbel 667 Posted March 18, 2016 Report Share Posted March 18, 2016 Moin Moin "Sie hätten den Mann nach Hause fahren müssen." Unsere Autos sind immer noch blau-silber und nicht beige. Gruß Quote Link to post Share on other sites
Blaulicht 204 Posted March 18, 2016 Report Share Posted March 18, 2016 "Die Situation ist den Angeklagten aus den Händen geglitten", sagte die Richterin. "Sie hätten den Mann nach Hause fahren müssen."Ach. Ich dachte das geht nicht mehr? Oder hat die Richterin keine Ahnung? Wieso geht das nicht (mehr)?Moin Moin "Sie hätten den Mann nach Hause fahren müssen." Unsere Autos sind immer noch blau-silber und nicht beige. Gruß Ah.. und das ist dann der Grund (um ihm das zu zeigen) ihn einzusperren? Quote Link to post Share on other sites
Shelby 79 Posted March 18, 2016 Report Share Posted March 18, 2016 Wie groß wäre in dem vorliegenden Fall wohl der Aufschrei gewesen, wenn der Betrunkene, nachdem er von den Beamten nach Hause gebracht worden wäre, zurück zum Ort seines Aufgreifens gekehrt wäre, und es dort dann zu einer Gewalttat gekommen wäre? Sehr viele "wäre", aber im betrunkenen Zustand soll es schonmal vorkommen, dass Menschen nicht mehr rational agieren und Hemmschwellen überwinden. Vermutlich haben die Beamten nicht sonderlich "klug" gehandelt, jedoch hier von einer gemeinsam begangenen Freiheitsberaubung auszugehen, erscheint mir doch ein wenig hart. Müssten die Beamten nach einem derartigen Vergehen nicht zwangsläufig aus dem Polizeidienst entfernt werden? Der 60-jährige Beamte ist laut Bericht bereits im Ruhestand. Zufall? Quote Link to post Share on other sites
Blaulicht 204 Posted March 18, 2016 Report Share Posted March 18, 2016 ... soll die Polizei denn dann alle betrunkenen Personen einsperren, da diese ja Gewalttaten verüben könnten? Quote Link to post Share on other sites
Shelby 79 Posted March 18, 2016 Report Share Posted March 18, 2016 @Blaulicht: Habe ich das irgendwo gefordert? Ich habe lediglich zum Ausdruck bringen wollen, dass die beiden Beamten so oder so die A....-Karte gezogen hätten bzw. haben. Hätten sie, wie laut Artikel unterlassen, die Angehörigen des Betrunkenen informiert, wäre die Welt doch in Ordnung gewesen. Quote Link to post Share on other sites
nachteule 574 Posted March 18, 2016 Report Share Posted March 18, 2016 Hallo, Shelby, es ging, wenn ich den Zeitungsartikel und den dort geschriebenen Kommentar der Richterin richtig interpretiere, nicht um die grundsätzliche Unterbringung des Betrunkenen in der Zelle, sondern darum, dass man scheinbar keine Alternative gesucht hat. Nur anhand dieses Artikels lässt sich beim besten Willen nicht beurteilen, ob die Beamten tatsächlich Fehler gemacht haben, welche Fehler sie ggf. gemacht haben oder ob die Richterin Probleme mit dem gesunden Menschenverstand hat. An ihrem gesunden Menschenverstand wage ich zumindest ein klein wenig zu zweifeln, wenn ich lese, man habe den Mann nach Hause fahren sollen. Zum Einen gibt es keine Rechtsgrundlage, ihn gegen seinen Willen nach Hause zu bringen (da hätten wir schon wieder eine Freiheitsberaubung im Amt) und zum Anderen kommt es auf den Grad der alkoholischen Beeinflussung an und darauf, ob der Betrunkene überhaupt in der Lage ist, allein zu Hause klar zu kommen, wenn man ihn dort einfach absetzt. Je nach Sachlage kann es also durchaus rechtmäßig und sogar verpflichtend für die Polizei sein, einen Betrunkenen in der Zelle auszunüchtern und ich bin mal gespannt, ob wir noch die Fortsetzung des Falles mitbekommen. Es würde mich nicht wundern, wenn dann festgestellt würde, dass die Kollegen gar keine andere Wahl hatten. Viele Grüße, Nachteule Quote Link to post Share on other sites
Blaulicht 204 Posted March 18, 2016 Report Share Posted March 18, 2016 Zum Glück gibt es noch Entscheidungsträger, die eine Rechtsgrundlage für die Fahrt nach Hause sehen und die bei einem solchen Sachverhalt durchaus so handeln Quote Link to post Share on other sites
Bluey 1,727 Posted March 18, 2016 Report Share Posted March 18, 2016 Zum Glück gibt es noch Entscheidungsträger, die eine Rechtsgrundlage für die Fahrt nach Hause sehen und die bei einem solchen Sachverhalt durchaus so handelnBenenne doch mal die Deiner Meinung nach zutreffende Rechtsgrundlage dafür. Ich spiele grundsätzlich kein Taxi! Entweder, er ist noch so klar im Kopf, daß er entweder selbst oder ggf. mit einem Taxi nach Hause kommt, oder er geht in die Zelle zwecks Ausnüchterung. 2 Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted March 18, 2016 Author Report Share Posted March 18, 2016 Schönen Gruß an die Polizisten von gestern. Bei Gegenverkehr überholt man keinen Fahrradfahrer auf der Bundesstraße. Schon gar nicht wenn der Gegenverkehr mit 100 km/h entgegen kommt. Und ja meine Bremsen funktionieren hervorragend. Sorry für die folgende Lichthupe. 1 Quote Link to post Share on other sites
Blaulicht 204 Posted March 18, 2016 Report Share Posted March 18, 2016 @Bluey Minus zu Ingewahrsamnahme und das heißt nicht Taxi spielen, sondern einen geringeren Eingriff in die (Freiheits-)Rechte des Bürgers zur Zielereichung. 'Ich bin kein Taxi' ist meiner Ansicht nach zu arrogant, im Hinblick jemanden stattdessen lieber wegzuschließen. Quote Link to post Share on other sites
Sobbel 667 Posted March 18, 2016 Report Share Posted March 18, 2016 Ah.. und das ist dann der Grund (um ihm das zu zeigen) ihn einzusperren? Ja. ... soll die Polizei denn dann alle betrunkenen Personen einsperren, da diese ja Gewalttaten verüben könnten?Es gibt ganz viele Betrunkene, von denen die Polizei nichts erfährt. Die verhalten sich nämlich ruhig und unauffällig.Die braucht die Polizei natürlich nicht einsperren.Diejenigen aber, die randalieren oder rumpöbeln oder Leute bedrohen oder ihre Frauen hauen oder in Hauseingänge pissen/kotzen oder möglicherweise auf die Fahrbahn stolpern - ja, die sperr ich weg.Solche Verhaltensweisen sollten nämlich nicht dadurch belohnt werden, daß man das Taxigeld spart.Üblicherweise werden die auch nicht sofort weggesperrt, die bekommen erst eine gütige Ermahnung/Platzverweis.Ein zweites Mal gibt es den gütigen Sobbel aber nicht. Zum Glück gibt es noch EntscheidungsträgerZum Glück bist du aber einer, der hier nichts zu entscheiden hat. Gruß 4 Quote Link to post Share on other sites
Blaulicht 204 Posted March 18, 2016 Report Share Posted March 18, 2016 Die Situation ist den Angeklagten aus den Händen geglitten", sagte die Richterin. "Sie hätten den Mann nach Hause fahren müssen." Von ihm sei keine Gefahr für das Kind ausgegangen. Den Angeklagten sei es nur darauf angekommen, den Fremden aus dem Verkehr zu ziehen. Quote Link to post Share on other sites
Sobbel 667 Posted March 19, 2016 Report Share Posted March 19, 2016 Moin Moin ... soviel zu Platzverweis mit Gewahrsam durchsetzen§ 35 Abs. 1 Nr. 3 PolG NWSo oder so ähnlich dürfte das in jedem Polizeigesetz verankert sein. Wenn du deine "Bibel" nicht kennst, wird dir mal das hier passieren Die Situation ist den Angeklagten aus den Händen geglitten" Gruß Gruß Quote Link to post Share on other sites
Blaulicht 204 Posted March 19, 2016 Report Share Posted March 19, 2016 Ich kennen neben meinem Gesetz auch die anderen Rechtmäßigkeitsanforderungen, was schon hilfreich ist. Quote Link to post Share on other sites
Biber 715 Posted March 19, 2016 Report Share Posted March 19, 2016 Du hast ein eigenes Gesetz? Wow. Magst Du uns dazu ein bißchen mehr erzählen und bei der Gelegenheit auch Deinen Kollegen beweisen, wie unrecht sie haben? Quote Link to post Share on other sites
Bluey 1,727 Posted March 19, 2016 Report Share Posted March 19, 2016 @BlueyMinus zu Ingewahrsamnahmeund das heißt nicht Taxi spielen, sondern einen geringeren Eingriff in die (Freiheits-)Rechte des Bürgers zur Zielereichung. 'Ich bin kein Taxi' ist meiner Ansicht nach zu arrogant, im Hinblick jemanden stattdessen lieber wegzuschließen.Doch, genau das heißt letztlich Taxi spielen. Und sollte etwas passieren, darf ich mich für eine Maßnahme rechtfertigen (u.U. auch noch mehr!), die es so nicht hätte geben müssen oder gar dürfen. Wer nach Hause möchte, der hat mehrere Optionen:- Taxi- zu Fuß- sich abholen lassen- vllt noch etwas anderes. Aber nicht das Taxi in Blau-Silber! Und da ist es mir herzlich egal, was irgendeine Richterin meint, was wir hätten tun sollen. Sorry, aber diese Richterin hat offenkundig wirklich keine Ahnung! 2 Quote Link to post Share on other sites
Blaulicht 204 Posted March 19, 2016 Report Share Posted March 19, 2016 @Bluey es geht nicht darum, dass jemand nach Hause möchte, sondern dass du entscheidest, dass er nach Hause muss. Du darfst ihm, wenn er Geld hat, gerne ein Taxi rufen. Wenn Taxi nicht funktioniert, Krankenhaus nicht notwendig ist, vor Ort belassen nicht geht, ihn keiner abholen will und Gewahrsam im Abgleich mit nach Hause bringen zu viel ist, dann ist das ihn nach Hause bringen die richtige polizeiliche Aufgabe Die Polizeikosten kannst du ja von ihm fordern. Quote Link to post Share on other sites
nachteule 574 Posted March 19, 2016 Report Share Posted March 19, 2016 Blaulicht,@BlueyMinus zu Ingewahrsamnahmeund das heißt nicht Taxi spielen, sondern einen geringeren Eingriff in die (Freiheits-)Rechte des Bürgers zur Zielereichung. 'Ich bin kein Taxi' ist meiner Ansicht nach zu arrogant, im Hinblick jemanden stattdessen lieber wegzuschließen. Du zeigst immer mal wieder, dass Du von praktischer Polizeiarbeit und den damit verbundenen Rechtsgrundlagen keine Ahnung hast. Es gibt keine Rechtsgrundlage, die die Polizei verpflichtet, einen volljährigen betrunkenen Störenfried nach Hause zu bringen. Wenn man es dann doch macht, befindet man sich sogar auf einer gewissen Gratwanderung, denn man übernimmt hier, je nachdem, wie betrunken der Störenfried ist, eine gewisse Garantenstellung. Willst Du die Verantwortung dafür übernehmen, wenn dieser Person dann zu Hause etwas zustößt? Wie willst Du die Maßnahme begründen, wenn es zu einem Unfall auf dem Weg zur Wohnung des "Fahrgastes" und damit verbundenen Schadensersatzansprüchen kommt? Was ist, wenn gerade zu dem Zeitpunkt, in dem man die Person an Bord hat, ein dringender Einsatz kommt und keine andere Streife frei ist? Bevor Du jetzt die kritisierst, die wissen, was sie dürfen und was nicht, solltest Du Dich erst einmal schlau machen oder still sein. Hier hat sich wieder mal gezeigt, dass es richtig ist, dass Du auf der Ignore - Liste stehst, denn dann muss ich nicht jeden von Dir lesen. 2 Quote Link to post Share on other sites
Biber 715 Posted March 19, 2016 Report Share Posted March 19, 2016 es geht nicht darum, dass jemand nach Hause möchte, sondern dass du entscheidest, dass er nach Hause muss.Das kann ein Polizist für mich entscheiden? Echt wahr jetzt? Interessant. Du hast dafür eine nachvollziehbare Quelle, gell? Nicht? Also nur so einen Gummiparagraphen, den Du Dir passend zurechtdengelst, in der Hoffnung, daß schon keiner gegen Dein Vorgehen vorgeht, gell? nachteule hat das auch schon gefragt, aber damit Du es beim Nicht-Antworten bzw. -Erklären nicht vergisst, hier etwas ausführlicher: Du bist doch einer derjenigen welcher uns immer wieder glauben lassen möchte, ein Polzeibeamter wäre praktisch nicht zur ungestörten Nahrungsaufnahme in der Lage, weil kaum ist das Futter heiß und bezahlt, da kommt - zack! - der Aufruf aus der Zentrale und er muß los. Wenn das so ist (wer sollte oder wollte daran zweifeln), wie macht der Polizist das, wenn der Aufruf kommt und er ist gerade als Taxi ohne Lizenz und Beförderungsschein unterwegs? Bringt er seinen unfreiwilligen Fahrgast dann erst heim und verräumt ihn in dessen Gemächer oder nimmt er ihn mit in den Einsatz, damit er sich da irgendwie nützlich machen kann? Letzteres klingt eher unwahrschienlich, also wird wohl ersteres zutreffen. Wenn das so sein sollte, hätte das für schlaue Polizisten doch sicher eine Konsequenz: wenn ich in Ruhe essen will, such' ich mir 'nen Besoffenen, den ich nach Hause expediere. Ob der 'ne halbe Stunde länger auf der Rückbank schnarcht oder nicht, interessiert den nicht, aber ich bin satt... Quote Link to post Share on other sites
Bluey 1,727 Posted March 19, 2016 Report Share Posted March 19, 2016 @Blueyes geht nicht darum, dass jemand nach Hause möchte, sondern dass du entscheidest, dass er nach Hause muss.Du darfst ihm, wenn er Geld hat, gerne ein Taxi rufen. Wenn Taxi nicht funktioniert, Krankenhaus nicht notwendig ist, vor Ort belassen nicht geht, ihn keiner abholen will und Gewahrsam im Abgleich mit nach Hause bringen zu viel ist, dann ist das ihn nach Hause bringen die richtige polizeiliche Aufgabe Die Polizeikosten kannst du ja von ihm fordern.1. er muß rein gar nichts, jedenfalls nicht nach Hause, wenn er es nicht will. Was er ggf. muß oder müßte, ist in die Zelle gehen zwecks Ausnüchterung, wenn ich es bspw. für richtig erachte.2. was ich darf und was nicht, entscheide ich, nicht Du! Ich KANN ihm ein Taxi rufen lassen, ich KANN ihn den Sanis übergeben oder überlassen, wenn es aus medizinischer Sicht besser oder erforderlich ist, ich KANN ihn auch vor Ort belassen, wenn nicht zu erwarten ist, daß er weiterhin für Randale sorgen und ob seines Alkoholisierungsgrades auch noch dazu in der Lage ist, oder wenn ihn niemand abholen kann oder will.Was ich aber ganz sicher nicht tun werde, ist zwischen Gewahrsam und nach Hause Bringen abzugleichen. Die Option "ich bringe Dich nach Hause" scheidet für mich grundsätzlich aus! Alles weitere dazu hat @nachteule schon treffend ausgeführt.3. ich kann überhaupt keine Polizeikosten (was immer das auch sein mag) von ihm einfordern. Allenfalls unsere Verwaltung kann u.U. Kosten geltend machen. Ggf. allerdings auch bei mir, so denn etwas passieren sollte und der "Fahrgast" dabei verletzt werden sollte (siehe auch Ausführungen @nachteule). Quote Link to post Share on other sites
Blaulicht 204 Posted March 20, 2016 Report Share Posted March 20, 2016 Weil du etwas nicht kannst, heißt das noch nicht, dass die Fahrt für ihn kostenlos war. Was stimmt, dass ich für deine Maßnahmen nichts entscheide. Quote Link to post Share on other sites
Bluey 1,727 Posted March 20, 2016 Report Share Posted March 20, 2016 Dann viel Spaß dabei, Kosten dafür einzutreiben, nur weil Du mal eben aus eigenem Gusto heraus meinst, jemanden (ggf. gegen seinen Willen) nach Hause zu bringen. Letztlich Deine Entscheidung. Ich finde es aber sehr anmaßend, eine solche Maßnahme als "die richtige polizeiliche Maßnahme" darzustellen und damit jedem anderen Kollegen, der eine solche Maßnahme ablehnt, praktisch Unfähigkeit (treffen einer "falschen" polizeilichen Maßnahme) zu unterstellen. Bezeichnend, daß Du auf die Ausführungen von @nachteule mit keinem Wort eingehst! Quote Link to post Share on other sites
Blaulicht 204 Posted March 20, 2016 Report Share Posted March 20, 2016 (edited) Hab ich das geschrieben? Dann unterstell mir das doch bitte nicht. Es gibt viele Alternativen. Aber wer von vorne rein Alternativen ausschließt sollte noch mal neu denken. Schrieb ich, dass ein PVB die Kosten eintreibt? Ich schrieb zwar du kannst fordern, aber wie der praktische Ablauf der Kostenforderung ist wird wohl jede Polizeibehörde für sich geregelt haben. Zumindest bin ich dafür, dass viel öfter Kosten erhoben werden. Das passiert nämlich noch zu selten. Nacheule betrachtet die gesamte Welt nur aus seinem Streifenwagen. Es hat keinen Sinn, wenn er nicht anerkennt, dass es auch andere Bereiche und Entscheidungsträger in der Polizei gibt. Edited March 20, 2016 by Gast225 Doppelpost ausgeblendet Quote Link to post Share on other sites
Biber 715 Posted March 20, 2016 Report Share Posted March 20, 2016 Hab ich das geschrieben? Dann unterstell mir das doch bitte nicht.Du hast nichts konkretes geschrieben. Genau das ist ja Dein Problem: Du schwafelst rum, kannst aber auf Nachfragen nichts handfestes vorbringen. Es gibt viele Alternativen. Aber wer von vorne rein Alternativen ausschließt sollte noch mal neu denken.Wow. Auf welchem Küchenabreißkalender hast Du den Spruch denn gefunden? Hättest Du das Blatt umgedreht, hättest Du da noch eine Ergänzung gefunden: Für die bewaffneten Organe unserer Staatsmacht ist es im Dienst nicht opportun, sich mit Alternativideen außerhalb der ihnen gegebenen Vorschriften zu befassen. Schrieb ich, dass ein PVB die Kosten eintreibt? Ich schrieb zwar du kannst fordernUnd auch das ist - natürlich - falsch. Oder kennst Du eine einzige Polizeibehörde, bei der ein Streifenbeamter für die Geldforderungen zuständig ist? aber wie der praktische Ablauf der Kostenforderung ist wird wohl jede Polizeibehörde für sich geregelt haben.Nö. Mit Sicherheit nicht. Zumindest bin ich dafür, dass viel öfter Kosten erhoben werden. Das passiert nämlich noch zu selten.Nicht ablenken. Aber niemand hindert Dich, dafür ein eigenes Thema zu eröffnen. Nacheule betrachtet die gesamte Welt nur aus seinem Streifenwagen. Es hat keinen Sinn, wenn er nicht anerkennt, dass es auch andere Bereiche und Entscheidungsträger in der Polizei gibt.Es ist Sonntag morgen, Du hast versuchsweise ein freies Wochenende mit unbegleitetem Ausgang, aber leider die getrockneten Froschpillen vergessen und jetzt einen Rückfall in Deine allerschlimmsten Zeiten, gell? Zusammenfassung: nicht labern, Fakten liefern. Quote Link to post Share on other sites
Blaulicht 204 Posted March 20, 2016 Report Share Posted March 20, 2016 Wenn das Urteil der Richterin für dich kein Fakt ist, was soll ich dir denn schreiben, dass du mir glaubst, dass das nach Hause bringen eine durchaus ernst zu nehmende Alternative ist, die der Polizist bei seiner Entscheidung zu bedenken hat? Quote Link to post Share on other sites
Biber 715 Posted March 20, 2016 Report Share Posted March 20, 2016 Wenn das Urteil der Richterin für dich kein Fakt ist, was soll ich dir denn schreiben, dass du mir glaubst, dass das nach Hause bringen eine durchaus ernst zu nehmende Alternative ist, die der Polizist bei seiner Entscheidung zu bedenken hat?Ich sehe, ich hatte Recht mit den Froschpillen und so. Anders lässt es sich einfach nicht erklären, daß ein Polizeibeamter sich in seinem Handeln von einem Zeitungsbericht über ein nicht rechtskräftiges Urteil (von dem es keinen veröffentlichten Text gibt, von dem also niemand weiß, was tatsächlich drinsteht) irgendeiner Amtsrichterin (dessen bzw. deren Relevanz ich jetzt nicht nochmal erkläre, das hatten wir schließlich schon oft genug) beeinflussen lässt. Also nochmal, extra für Dich langsam und in einzelnen Schritten: nenne uns doch einfach eine Rechtsgrundlage, auf der die Polizei Taxi spielen darf. Wenn wir die kennen, machen wir weiter, okay? Quote Link to post Share on other sites
PedroK 671 Posted March 20, 2016 Report Share Posted March 20, 2016 Also nochmal, extra für Dich langsam und in einzelnen Schritten: nenne uns doch einfach eine Rechtsgrundlage, auf der die Polizei Taxi spielen darf. In Bremen gibt es dafür im "Kostenverzeichnis Inneres" eigens einen "Kostentatbestand": 120.1 Gestellung von Beamten und Fahrzeugen [...] zur Begleitung oder Beförderung von Personen, wenn diese sich durch eigenes Handeln in eine schutzbedürftige Lage versetzt haben und die Begleitung oder Beförderung überwiegend in ihrem Interesse liegt [...] (InKostV Bremen) Quote Link to post Share on other sites
Blaulicht 204 Posted March 20, 2016 Report Share Posted March 20, 2016 @Biber, sagt der der Begriff Minus-Maßnahme etwas? Gut. Und dann schlag vom betreffenden Land das PolG auf, nehme den Paragraphen der Gewahrsamnahme. Quote Link to post Share on other sites
Biber 715 Posted March 20, 2016 Report Share Posted March 20, 2016 (...)Du sollst doch nicht vorsagen. sagt der der Begriff Minus-Maßnahme etwas?Nein. Also erkläre ihn bitte und inwiefern er in dem hier diskutierten Fall zutrifft bzw. anwendbar ist. Gut.Prima. Ich hatte schon befürchtet, es sei schlecht, daß ich den Begriff nicht kenne. Und dann schlag vom betreffenden Land das PolG auf, nehme den Paragraphen der Gewahrsamnahme.Ach Blaulicht. Das hatten wir doch schon, das kannst Du doch nicht wirklich vergessen haben: Du behauptest - Du belegst. Also nochmal, extra für Dich langsam und in einzelnen Schritten: nenne uns doch einfach eine Rechtsgrundlage, auf der die Polizei Taxi spielen darf. Wenn wir die kennen, machen wir weiter, okay? Quote Link to post Share on other sites
PedroK 671 Posted March 20, 2016 Report Share Posted March 20, 2016 Du sollst doch nicht vorsagen. @Blaulicht hat IMO belegbar recht. Quote Link to post Share on other sites
nachteule 574 Posted March 20, 2016 Report Share Posted March 20, 2016 Hallo, PedroK, ähnliches dürfte es in jedem Bundesland geben. Das heißt aber nicht, dass man einen Betrunkenen einfach mit dem Streifenwagen nach Hause bringen und dann die Kosten einfordern darf. Diese Kosten werden z. B. erhoben, wenn jemand sich alkoholbedingt in eine hilflose Lage gebracht hat und dann zur Ausnüchterung in die polizeiliche Gewahrsahmseinrichtung gebracht wird, wo er dann seinen Rausch unter Aufsicht ausschlafen kann. Je nach Sachlage kann es dann auch noch sein, dass ihm die Kosten für die Innenreinigung des Fahrzeugs auferlegt werden. Man darf hier eines nicht verwechseln, was die Richterin möglicherweise leider gemacht hat: Ein Betrunkener hat diesen Zustand selber herbeigeführt und er ist entweder in der Lage, sich selber von einem Taxi, einem Bekannten oder wie auch immer nach Hause bringen zu lassen oder er ist aufgrund seiner alkoholische Beeinflussung so hilflos, dass man ihn gar nicht alleine lassen darf und damit verbietet sich das Heimbringen schon von selber. Anders sieht es bei den Personen aus, die generell hilflos sind, z. B. demente Menschen. Diese kann man nur im Ausnahmefall ins Taxi setzen und heimbringen lassen (z. B., wenn es mit Familienangehörigen abgeklärt ist und der Taxifahrer sich bereit erklärt, die Person so lange zu beaufsichtigen, bis sie übergeben werden kann). Hat man diese Möglichkeit nicht, muss man eben andere Alternativen finden und dazu gehört dann auch das kostenfreie Heimbringen und die Übergabe an Familenangehörige oder Betreuer. Mit kleinen Kindern ist es ähnlich, denn da haben wir ja auch eine Garantenpflicht, diese möglichst bald und unversehrt an die Eltern zu übergeben. In seltenen Fällen kann es schon mal vorkommen, dass man im Rahmen der Streife auch mal einen Betrunkenen nach Hause bringt, z. B., wenn er zuvor auf der Dienststelle nach einer Trunkenheitsfahrt gestupft wurde, aber das ist dann das Risiko des Polizeibeamten und nicht über den Dienstherrn gedeckt. Viele Grüße, Nachteule Quote Link to post Share on other sites
Biber 715 Posted March 20, 2016 Report Share Posted March 20, 2016 @Blaulicht hat IMO belegbar recht.nachteule hat sich ja bereist dankenswerterweise umfangreich geäußert. Deshalb von mir nur zwei kurze Ergänzungen: das von Dir (!) zitierte Kostenverzeichnis ist sicherlich keine Rechtsgrundlage für das Handeln eines Polizisten. Und ich bestreite ja gar nicht, daß er möglicherweise belegbar recht hat - aber dann soll er genau das auch tun. Quote Link to post Share on other sites
PedroK 671 Posted March 20, 2016 Report Share Posted March 20, 2016 Deshalb von mir nur zwei kurze Ergänzungen: das von Dir (!) zitierte Kostenverzeichnis ist sicherlich keine Rechtsgrundlage für das Handeln eines Polizisten. Korrekt. Und ich bestreite ja gar nicht, daß er möglicherweise belegbar recht hat - aber dann soll er genau das auch tun. Hat er (in gewisser Weise). Mit dem Hinweis auf die Minusmaßnahme (und damit auf die pflichtgemäße Ermessensausübung). Quote Link to post Share on other sites
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