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Auch Polizisten sind nur Menschen


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Wenn du was zur Sache beitragen würdest, dann wäre das nett.

Wenn du nur Dummfug schreiben magst, dann wähle doch einen anderen Ort.

Danke.

Wenn du weiterhin eine so grosse Klappe riskierst ohne auch nur ein wenig Selbstreflektion zu zeigen, dann schmeisse ich dich hier raus, du Vollhonk, auch wenn das meine letzte Handlung als Mod wäre!
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Kön-nen; Wol-len. Aber wozu ist das in dem Zusammenhang wichtig?

Ey Alda, mussu heut nich mehr. Is alles bunt. Kannsu reden wie Du wills, weissu?! Schlimm ist, daß heutzutage auch schon solche, die eigentlich nur mit Deutsch aufwachsen, keinen Migrationshinter

Blaulicht,   es ist gigantisch.   Mit allem hätte ich gerechnet, aber nicht, dass man den Dienstherrn als Schuldigen für so ein bescheuertes Video ausmacht mit der Begründung, dass der Tiefschutz ni

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  • 1 month later...

In diesem Fall funktioniert es tatsächlich mal mit den (un-)voreingenommenen und offensichtlich eher hartnäckigen Ermittlungen von Polizisten gegen Polizisten.

 

Hier dagegen ist (mal wieder) so ziemlich alles schiefgelaufen, was schieflaufen konnte. Wobei ich mich bei der Thematik ausziehen schon Frage, mit wie wneig Hirn man eigentlich ausgestattet sein muß, um da nicht von alleine drauf zu kommen.

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Naja... Im ersten Fall ist es halt nicht so leicht. Das Thema V-Leute ist gar nicht so einfach. Das Ziel sind Verbrecher der OK. Insgesamt muss sich aber das System noch einig sein, wie sehr solche Verbrecher überführt werden sollen und welche Mittel gewollt sind.

Im zweiten Fall schüttel ich nur den Kopf... aber schrieb nicht sogar jemand hier im Forum, dass er jeden fessel, der in sein Polizeiauto geladen würde? Also logisch scheint dann auch, dass Polizisten jeden der in Gewahrsam geht komplett entkleiden.

was in den Köpfen vorging, dass männliche Polizisten eine Frau entkleiden entzieht sich meiner Vorstellungskraft.

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Hallo, Biber,

 

Die Polizei hatte überdies geltend gemacht, es müssten sich gemäß Anordnung der Polizeiführung alle Personen entkleiden, die in Gewahrsam genommen werden. Das ist laut Gericht ebenfalls unzulässig. Ein so tiefer Eingriff in die Persönlichkeitsrechte bedürfe jeweils einer Abwägung im Einzelfall.

hier haben wir wieder einen Fall, bei dem der Polizeibeamte eigentlich immer zwischen zwei Stühlen sitzt.

 

Auf der einen Seite die Persönlichkeitsrechte der festgenommenen Person, auf der anderen Seite die Eigensicherung und die Sicherheit dieser festgenommenen Person.

 

Man kann eine Person noch so sorgfältig durchsuchen und trotzdem lässt sich nicht ausschließen, dass sie noch kleine gefährliche Gegenstände bei sich trägt, wie z. B. Rasierklingen o. ä.

 

Was wäre denn gewesen, wenn die Dame sich in der Zelle mit einer Rasierklinge, die sie versteckt bei sich führte, die Pulsadern aufschneidet?

 

Was ist, wenn die Person mit einem kleinen Feuerzeug, das beim Abtasten nicht festgestellt wurde, einen Brand in der Zelle legt und dabei verstirbt?

 

Dann kommt garantiert wieder der Vorwurf an die Beamten, sie hätten nicht sorgfältig genug gearbeitet.

 

Das Urteil ist mal wieder ein gutes Beispiel dafür, dass Richter zwar entscheiden, was man nicht machen darf, aber keine Alternative aufzeigen, die ihrer Ansicht nach rechtmäßig wäre.

 

Hast Du eine Lösung für dieses Problem? :think:

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

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Hast Du eine Lösung für dieses Problem?

Die Lösung steht in dem von Dir zitierten Text: Abwägung im Einzelfall, in der Pressemitteilung heißt es ausführlicher

Aus verfassungsrechtlichen Gründen müsse diesbezüglich eine Entscheidung im Einzelfall erfolgen.

 

Es ist einfach absurd, generell jeden Menschen, der warum-auch-immer und in-welchem-Zustand-auch-immer in eine Zelle gesperrt wird, zum nackt ausziehen vor irgendwelchen wildfremden Menschen zu zwingen. Wobei ich gefühlt davon ausgehe, daß das sowieso nicht passiert, auch nicht in NRW. Den bzw. die Polizisten möchte ich jedenfalls sehen, der einem festgenommenen Richter, Staatsanwalt, (leitenden) Polizeibeamten oder einen mehr oder minder (stadt-)bekannten Honoratioren dazu zwingt, sofern der Betreffende nicht ganz offensichtlich suizidale Tendenzen hat.

 

Im übrigen war das m.E. wohl eher ein Randaspekt. Der wesentliche Punkt waren Deine Kollegen, die meinten, irgendwelche Frauen ausziehen zu dürfen. Das über diese Frage überhaupt ein Gericht entscheiden muß ist ein Armutszeugnis.

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http://kggp.de/Blogosphere/galerie/2015/12/18/bremen-gewalttaetiger-mob-greift-polizisten-in-streifenwagen-an/

 

 

Am Mittwochabend (16.12.15, 20.40 Uhr) wurden in der Östlichen Vorstand (Vor dem Steintor) zwei Polizisten in ihrem Streifenwagen von einem Mob gezielt angegriffen. Rund 40 Vermummte warfen mit Steinen, Flaschen und Böllern und schossen mit einer Signalwaffe

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Nein. Wir müssen das keinesfalls in Kauf nehmen.

Ich glaube, ich habe nicht ganz verstanden, was Du meinst. Magst Du es ein wenig deutlicher erklären?

 

Sorry, ich dachte, es war klar, worauf ich mich bezog. Du schriebst:

 

Freiheit und Wahrung der Persönlichkeitsrechte bedeuten immer auch ein gewisses Risiko. Das müssen wir in Kauf nehmen.

 

Darauf habe ich erwidert: Nein. Wir müssen das (gemeint ist das Risiko) keinesfalls in Kauf nehmen. Auch die Freiheit und Persönlichkeitsrechte haben Grenzen.

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...

Du hast IMO nicht verstanden, worum es mir ging. Obwohl eine geringe Wahrscheinlichkeit besteht, dass eine in Polizeigewahrsam genommene Frau irgendwo eine Rasierklinge am Leib versteckt hat, rechtfertigt das noch lange nicht, dass sich jede Frau in eben dieser Situation vor Polzeibeamten entkleiden muss, obwohl das genannte Restrisiko besteht. Ich hoffe, dass wir uns in dem Punkt einig sind.

 

Wenn Du das Ganze noch ein wenig weiter denkst, verstehst Du hoffentlich, was ich meine.

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Hallo, PedroK,

 

Du hast recht mit Deiner Vermutung, dass ganz sicher nicht jede Frau gezwungen ist, sich vor männlichen Polizeibeamten zu entkleiden, bevor sie in die Zelle verbracht wird.

 

Es werden prozentual wesentlich weniger Frauen festgenommen als Männer und in den allermeisten Fällen dürfte es möglich sein, so viele Polizeibeamtinnen zusammenzubekommen, dass eine Durchsuchung nebst Eigensicherung durchgeführt werden kann.

 

Ich gehe auch davon aus, dass nicht jeder Polizeibeamte bei jeder Person, egal, ob männlich oder weiblich, eine komplette Durchsuchung der Person und der Kleidung durchführt, allein schon aus falsch verstandener Rücksichtnahme oder aber aus Bequemlichkeit.

 

Wenn dann aber eine Person, die nicht gründlich durchsucht wurde, sich selber oder anderen Schaden mittels einem eingeschmuggelten Gegenstand zufügt, dürfte der zuständige Polizeibeamte der erste sein, dem man an den Karren fährt.

 

Obwohl ich nicht hoffe, dass so etwas mal passiert, wäre es interessant zu sehen, wie in so einem Fall gerade die Richter, die das o. g. Urteil und dessen Begründung erlassen haben, urteilen würden.

 

Es würde mich nicht im geringsten wundern, wenn sie dann plötzlich eine Kehrtwendung wie ein Brummkreisel machen und dem Beamten eine zu lasche Durchsuchung zum Vorwurf machen würden.

 

Auch an Dich die Frage: Hast Du eine praktikable Lösung für das Problem?

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

 

 

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Moin Moin

 

 

Obwohl eine geringe Wahrscheinlichkeit besteht, dass eine in Polizeigewahrsam genommene Frau irgendwo eine Rasierklinge am Leib versteckt hat, rechtfertigt das noch lange nicht, dass sich jede Frau in eben dieser Situation vor Polzeibeamten entkleiden muss

Vielleicht möchtest du ja diese nicht richtig durchsuchte Frau, von der ein geringes Risiko auf Rasierklinge o.Ä. besteht, in die Zelle begleiten und ihr Gesellschaft leisten? Kannst ihr ja von Rudi Carrell vorsingen "lass dich überraschen...."

 

So eine halbherzige Durchsuchung wie du sie gern hättest wird es bei mir nicht geben.

Was ich dieser Frau zugestehe ist, daß sie von einer Kollegin durchsucht wird. Und zwar nackig.

Danach bekommt sie ihre Plörren zurück und wandert ins warme Stübchen

Ich steh nicht auf Restrisiko für Kollegen/Kolleginnen und ich steh nicht auf Weiber die sich in der Zelle wegmachen können.

Glaub mir, den Leuten, die wir wegsperren müssen in oder vor die Körperöffnungen zu gucken ist nicht annähernd angenehm.

 

 

Gruß

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Mahlzeit...

 

Wer von mir in eine Zelle verfrachtet werden muss, macht sich in der Zelle unter meinen Augen und denen eines Kollegen komplett nackig.

Er darf seinen kleinen Freund hochheben, das Gebammsel drunter ebenfalls und dann bückt der sich.

 

Ich hab schon Messer und Rasierklingen unterm Dödel und in einem Fall 1800 DM als Rolle in den A**** geschoben gefunden.

 

Das Problem mit Männlein durchsucht Weiblein hat sich bei mir (zum Glück) noch nicht ergeben, ist aber unter bestimmten Umständen nach PolG NW zulässig.

 

 

Suchende Grüße

 

Olli

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Rodorf.de zu dem Thema:

 

Polizeibeamte müssen wissen, dass allein auf der Grundlage innerdienstlicher Weisungen, Personen, die ins Polizeigewahrsam eingeliefert werden, nicht dazu aufgefordert werden dürfen sich »bis auf die nackte Haut« durchsuchen zu lassen. In einer Polizeibehörde, in der solche innerbehördlichen Weisungen erlassen werden, scheint geltendes Recht offensichtlich in Vergessenheit geraten zu sein.

...

In jedem Fall aber muss solch eine »Entkleidung« zur Bedeutung und zu dem Zweck der Maßnahme, die eine Einlieferung ins Polizeigewahrsam erforderte, verhältnismäßig sein.

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Moin Moin

 

 

Dein Zitat spricht von innerdienstlichen Weisungen, ich Rede von geltendem Recht.

Ich Rede auch nicht davon, nackt über Stunden hinweg in der Zelle zu sein. Das käm bei mir auch nicht in Frage.

Ich Rede von einigen wenigen Sekunden vor der Zelle.

 

Ich Rede von § 39 PolG NW

Da kann man z.B. im Abs 3 das hier lesen

"Personen dürfen nur von Personen gleichen Geschlechts oder Ärzten durchsucht werden; das gilt nicht, wenn die sofortige Durchsuchung zum Schutz gegen eine Gefahr für Leib oder Leben erforderlich ist."

Das ist das, was DirtyOlli ansprach.

 

Die Verhältnismäßigkeit wird schon weit früher geprüft, nicht erst im Keller vor der Zellentür.

 

Gruß

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Rodorf.de zu dem Thema:

 

...

In jedem Fall aber muss solch eine »Entkleidung« zur Bedeutung und zu dem Zweck der Maßnahme, die eine Einlieferung ins Polizeigewahrsam erforderte, verhältnismäßig sein.

 

 

 

Was hat die Maßnahme, die die Einlieferung verursachte, mit der Durchsuchung im Gewahrsam zu tun?

Der Zweck der Einlieferung (Ausnüchterung, IDF, vorläufige Festnahme etc.) führt zwar trotz unterschiedlichem Anlass immer zum gleichen Ergebnis (Aufenthalt in der Zelle).

 

Der Zweck der Durchsuchung nach Einlieferung ist aber immer gleich: Nackig machen um Gegenstände aufzufinden, mit denen der Proband sich oder andere verletzen könnte.

 

Wie soll man sich das sonst vorstellen? Besoffene immer komplett nackig machen, Straftäter nach Festnahme brauchen nur die Oberbekleidung ausziehen?

Straftäter dürfen die Matratze mit nem versteckten Feuerzeug anzünden? Besoffenen muss ich eine Rasierklinge wegnehmen? Oder andersrum?

Der Ladendieb behält das zwischen den Arschbacken befindliche Springmesser, der Bankräuber muss das an die Klöten geklebte Neckknife abgeben?

 

Wer soll die Grenzen festlegen? Wer soll entscheiden, ob der Anlass der Einlieferung im Verhältnis zu den Verletzungen steht, die der Eingelieferte sich oder anderen zufügt, weil dieser nicht, teilweise oder komplett durchsucht wurde?

 

Die von "rodorf.de" zitierte Aussage bzw. Forderung Ist sowohl logisch als auch praktisch gesehen vollkommener Bullshit.

 

 

 

Immer noch nachguckende Grüße

 

Olli

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Moin Moin

 

 

 

Ich war auch mal beim Rodorf und hab auch was gefunden:

 

Für den Bereich der Gefahrenabwehr ist die vom OVG Saarland vertretene Rechtsauffassung sinnvoll, denn die Polizeigesetze enthalten keine speziellen Befugnisse, auf deren Grundlage »körperliche Untersuchungen« zulässig wären. Um für den Bereich der Gefahrenabwehr eine »Nachschau auch am unbekleideten menschlichen Körper« zu ermöglichen, geht die Rechtsprechung deshalb davon aus, dass im Rahmen des oben beschriebenen Umfangs eine Inaugenscheinnahme noch eine Durchsuchung ist.

 

 

Dennoch ist der Rodorf keine (Rechts)Bibel für mich.

 

Gruß

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Was ich dieser Frau zugestehe ist, daß sie von einer Kollegin durchsucht wird.

Wie kannst Du jemandem etwas zugestehen, worauf der Betreffende offenbar einen Anspruch hat?

 

Wer von mir in eine Zelle verfrachtet werden muss, macht sich in der Zelle unter meinen Augen und denen eines Kollegen komplett nackig.

Das ist ja so ausgesprochen bedauerlich an unserem Rechtssystem: wenn Staatsdiener wie Du sich einen Dreck um Recht und Gesetz scheren, hat das häufig genug keinerlei für sie spürbare Folgen.

 

Dein Zitat spricht von innerdienstlichen Weisungen, ich Rede von geltendem Recht.

Das ist gut. Wenn Deine Kollegen in Köln diese Unterscheidung auch hinbekommen hätten, wäre es wohl kaum zu dem Prozeß gekommen.

 

Ich Rede von einigen wenigen Sekunden vor der Zelle.

Die von Dir erwähnte nicht-halbherzige Untersuchung dauert nur wenige Sekunden? Erstaunlich...

 

Das ist das, was DirtyOlli ansprach.

Ja. Und er macht hier nicht zum ersten Mal den Eindruck, daß er sich im Zweifel die seiner Meinung nach passende Ausrede Begründung dafür schon zurechtdengeln wird, wenn das nötig sein sollte.

 

Die Verhältnismäßigkeit wird schon weit früher geprüft, nicht erst im Keller vor der Zellentür.

Wann und von wem? Ich kann in Deinen und schon gar nicht in den Beiträgen von DirtyOlli irgendeinen Hinweis auf die Verhältnismäßigkeit und deren Prüfung entdecken. Und solche Fragen

Was hat die Maßnahme, die die Einlieferung verursachte, mit der Durchsuchung im Gewahrsam zu tun?

zeigen mir, daß er zumindest hier im Forum nicht Eindruck erwecken möchte, er würde sich mit solchen Nebensächlichkeiten wie Verhältnismäßigkeit auseinandersetzen wollen.

 

Wie soll man sich das sonst vorstellen?

Dazu hat das Gericht sich ja geäußert, wie Du problemlos nachlesen kannst. Ansonsten nochmal:

Es ist einfach absurd, generell jeden Menschen, der warum-auch-immer und in-welchem-Zustand-auch-immer in eine Zelle gesperrt wird, zum nackt ausziehen vor irgendwelchen wildfremden Menschen zu zwingen. Wobei ich gefühlt davon ausgehe, daß das sowieso nicht passiert, auch nicht in NRW. Den bzw. die Polizisten möchte ich jedenfalls sehen, der einem festgenommenen Richter, Staatsanwalt, (leitenden) Polizeibeamten oder einen mehr oder minder (stadt-)bekannten Honoratioren dazu zwingt, sofern der Betreffende nicht ganz offensichtlich suizidale Tendenzen hat.

Wer soll die Grenzen festlegen? Wer soll entscheiden, ob der Anlass der Einlieferung im Verhältnis zu den Verletzungen steht, die der Eingelieferte sich oder anderen zufügt, weil dieser nicht, teilweise oder komplett durchsucht wurde?

Deinen Äußerungen nach zu urteilen Du jedenfalls nicht.

 

Die von "rodorf.de" zitierte Aussage bzw. Forderung Ist sowohl logisch als auch praktisch gesehen vollkommener Bullshit.

Ich habe den Eindruck, er schildert nur die Rechtslage. Wenn Du damit (also mit der Rechtslage) nicht klarkommst, hast Du den falschen Beruf.

 

 

Sie haben es *schon wieder* getan

Ich weiß gar nicht, was Du willst - immerhin haben sie ihn nicht von irgendwelchen SEK-Beamtinnen nackt ausziehen lassen. Und das mit den Etagen und Wohnungen und so lernen die sicher auch noch irgendwann....
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Moin Moin

 

 

Dein Zitat spricht von innerdienstlichen Weisungen, ich Rede von geltendem Recht.

Ich Rede auch nicht davon, nackt über Stunden hinweg in der Zelle zu sein. Das käm bei mir auch nicht in Frage.

Ich Rede von einigen wenigen Sekunden vor der Zelle.

...

 

Die Verhältnismäßigkeit wird schon weit früher geprüft, nicht erst im Keller vor der Zellentür.

 

Gruß

Wirklich vor der Zelle? Wenn ich an GESA denke und an den Betrieb dort, würde ich das keinem zumuten, immer in der Zelle mit einem Kollegen zur Sicherung (und Blickschutz) in der Tür.

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Moin Moin

 

 

Die von Dir erwähnte nicht-halbherzige Untersuchung dauert nur wenige Sekunden? Erstaunlich...

Von Untersuchung hab ich nicht gesprochen.

Erstaunlich ist dein Unvermögen etwas einfaches zu verstehen und das dann aber aus dem Zusammenhang zu reißen.

Wenn du nochmals den Zusammenhand lesen möchtest. Ich sprach von der Nacktheit.

Schlüpper aus - Sack lupfen - Arschbacken spreizen - Schlüpper an - so ca. 20 bis 30 Sekunden.

 

 

 

 


passende Ausrede Begründung dafür schon zurechtdengeln wird, wenn das nötig sein sollte.

Passende Begründung ist immer gut.

 

 

Ich kann in Deinen und schon gar nicht in den Beiträgen von DirtyOlli irgendeinen Hinweis auf die Verhältnismäßigkeit und deren Prüfung entdecken

Wir arbeiten ja auch immer sehr dezent.

 

 

 

Die von "rodorf.de" zitierte Aussage bzw. Forderung Ist sowohl logisch als auch praktisch gesehen vollkommener Bullshit.

Ich habe den Eindruck, er schildert nur die Rechtslage. Wenn Du damit (also mit der Rechtslage) nicht klarkommst, hast Du den falschen Beruf.

Meinst du diese Rechtslage hier:

 

 

 

Für den Bereich der Gefahrenabwehr ist die vom OVG Saarland vertretene Rechtsauffassung sinnvoll, denn die Polizeigesetze enthalten keine speziellen Befugnisse, auf deren Grundlage »körperliche Untersuchungen« zulässig wären. Um für den Bereich der Gefahrenabwehr eine »Nachschau auch am unbekleideten menschlichen Körper« zu ermöglichen, geht die Rechtsprechung deshalb davon aus, dass im Rahmen des oben beschriebenen Umfangs eine Inaugenscheinnahme noch eine Durchsuchung ist.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Gruß

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Dennoch ist der Rodorf keine (Rechts)Bibel für mich.

Für mich auch nicht, aber im Gegensatz zu einem anonym daherschreibenden Polizisten (mit Tendenzen zum Clint Eastwood-Groupie?) doch eine etwas ernstzunehmendere Quelle. Direkt unter dem von Dir Zitierten liest man bei Rodorf übrigens den Hinweis zur Verhältnismäßigkeit.

 

Gruß, Pedro.

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Tach!

 

Ich hab's befürchtet... Die Blinden reden von den Blumen.

Keine Ahnung von Polizei, aber erst mal "rechtswidrig" und "unverhältnismäßig" schreien. Aber ich bin ja geduldig und drösel es mal auf.

 

Zu allererst: Ich rede von Gefahrenabwehr.

 

Wenn ich Gewahrsamsdienst habe, bin ich derjenige, der die Betroffenen übernimmt und in die Zelle steckt. Dadurch bin ich derjenige, der nach Übernahme für die Betroffenen verantwortlich ist. Ich habe dafür zu sorgen, dass alle körperlich unversehrt bleiben.

Da ich nicht 24/7 neben diesen in der Zelle hocke und Händchen halte, muss ich dafür sorgen, dass der / die Betroffene auch ohne Aufsicht keinen Blödsinn machen kann.

Deswegen gibts in der Zelle keine Gürtel, keine Schnürsenkel, keine Strumpfhosen und so weiter und so fort.

Damit keine versteckten Gegenstände in die Zelle gelangen, werden die Betroffenen von mir durchsucht. "Durchsucht" heisst das, was @Sobbel schrieb: Nackig machen, Gebamsel hoch, Arschbacken auseinander.

Bei mir passiert das mit Unterstützung eines zweiten Beamten in der Zelle, Die Tür ist angelehnt, damit Verstärkung rein oder ich raus kann. Alles, was gefährlich ist, wird abgenommen und in die Kiste gelegt (kriegt er bei Entlassung wieder).

Dann zieht er sich wieder an, und die Sache ist durch.

Tür zu, alles gut.

 

Bei Mädels hole ich mir Kolleginnen, da verlasse ich mich drauf, dass die das ordentlich machen.

 

Die Zielrichtung ist, wie gesagt, die körperliche Unversehrtheit aller Betroffenen. Klassische Gefahrenabwehr, deswegen ist in diesen Fällen das PolG NW Rechtsgrundlage.

 

Und das führte zur Frage, was der Ursprungssachverhalt, der zur Einlieferung führt, mit der Intensität der Durchsuchung im PG zu tun hat.

Für mich ist die Antwort: Garnichts.

Ob Ladendieb, IDF, Mörder, Ausnüchterung - die Durchsuchung zur Einlieferung ist bei allen gleich.

 

Von StPO-Durchsuchungen ist hier nicht die Rede. Ich fürchte allerdings, dass rodorf.de sich darauf bezieht.

 

Clint-Eastood-Groupie ist übrigens falsch (hatte ich aber schon mal geschrieben): der Name kommt von Bekannten, die feststellten, dass mein (Olli) Geländemopped oft meistens dreckig (dirty) war.

 

 

Mittlerweile putzende Grüße

 

Olli

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Ob Ladendieb, IDF, Mörder, Ausnüchterung - die Durchsuchung zur Einlieferung ist bei allen gleich.

VG Köln (Pressemitteilung):

Die [...] generelle Anordnung, in Gewahrsam genommene Personen aufzufordern, sich zu entkleiden, sei rechtswidrig. Aus verfassungsrechtlichen Gründen müsse diesbezüglich eine Entscheidung im Einzelfall erfolgen.

Clint-Eastwood-Groupie ist übrigens falsch ...

Das ist gut.

 

Gruß, Pedro.

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Moin Moin

 

 


 

VG Köln (Pressemitteilung):

Die [...] generelle Anordnung, in Gewahrsam genommene Personen aufzufordern, sich zu entkleiden, sei rechtswidrig. Aus verfassungsrechtlichen Gründen müsse diesbezüglich eine Entscheidung im Einzelfall erfolgen.


Bei uns gibt es solch eine generelle Anordnung nicht.

Da schliesst sich der Kreis - jetzt sind wir wieder hier:

 

 

passende Ausrede Begründung dafür schon zurechtdengeln wird, wenn das nötig sein sollte.

Passende Begründung ist immer gut.

 

 

 

Gruß

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Es bleibt wie es ist: grundsätzlich jeden nackig machen, der in die Zelle geht ist rechtswidrig.

Genaus wie jeden fesseln der im Cop-Auto mitgenommen wird.

Jeden durchsuchen, der in die Zelle geht ist notwendig.

Gürtel abnehmen, Schuhe aus ist ok und wurde nicht kritisiert

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grundsätzlich jeden nackig machen

Will man es richtig, vernünftig und vor allem auch gründlich machen, kommt man aber nicht drumherum, quasi jeden, der in die Zelle wandert und dort nicht einer permanenten Überwachung unterliegt, nackig zu machen. Aber Du darfst mir natürlich gern erklären, wie Du durch die Kleidung ertasten können willst, was Dein Delinquent u.U. so in diversen nicht gut oder (durch die Kleidung) praktisch gar nicht zugänglichen ....-Falten etc. verbirgt.
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Aus meiner Erfahrung kann ich sagen, dass es nie gut ist, zu gutmütig zu sein. Mir selbst ist es schon mal so ergangen, als ich einen Betroffenen fest gesetzt habe und die nachfolgenden Kollegen dann mehr entdeckten, als ich geglaubt hatte. Es ist dadurch noch einmal gut gegangen, aber es war mir eine Lehre.

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Moin Moin

 

 

Und wie er das weiß.

Das ist aber auch nicht wirklich schwer - das ist kleines Einmaleins.

 

Ich leg nochmal einen Link zum Rodorf (obwohl wieder nicht alles richtig ist was er schreibt)

http://www.rodorf.de/01_polg/20.htm#02.2

Die Gewahrsamsordnung NW ist das nicht - die geht noch weiter.

Die spricht von "gründlicher" Durchsuchung.

 

 

 

 

 

 

Gruß

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Zudem macht mich ein Wort wütend:polizeibekannt

Warum? Inwiefern?
Weil der Täter auf Bewährung frei war, trotz Drogen- Körperverletzungen und anderer Delikte. Weil erst jetzt, viel zu spät, das Aggressionspotential berücksichtigt wurde (Haftbefehl am Krankenbett). Es hätte jeden treffen können, der Zivilcourage gezeigt hätte.

Ein Küchenmesser gegen zwei (bewaffnete) Beamte, von denen nun einer tot, der andere schwer verletzt ist. Was läuft hier falsch?

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