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Auch Polizisten sind nur Menschen


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Kön-nen; Wol-len. Aber wozu ist das in dem Zusammenhang wichtig?

Ey Alda, mussu heut nich mehr. Is alles bunt. Kannsu reden wie Du wills, weissu?! Schlimm ist, daß heutzutage auch schon solche, die eigentlich nur mit Deutsch aufwachsen, keinen Migrationshinter

Blaulicht,   es ist gigantisch.   Mit allem hätte ich gerechnet, aber nicht, dass man den Dienstherrn als Schuldigen für so ein bescheuertes Video ausmacht mit der Begründung, dass der Tiefschutz ni

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Laut Stern hat er zugegeben, betrunken gewesen zu sein. Nachweisbar war das aufgrund seines (wahrscheinlich durchaus entsprechend geplanten) Verhaltens nach dem Unfall nicht mehr, zumindest nicht durch eine Blutentnahme (möglicherweise hat es Zeugenaussagen über Alkoholkonsum gegeben). Ob die Trunkenheit Einfluss auf die Strafhöhe gehabt hat, kann ich aus dem Artikel nicht erkennen.

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Wenn besoffen einen anderen Menschen töten noch als akzeptabel für einen Staatsdiener gilt - was müßte ein solcher dann anstellen, um aus dem Dienst entfernt zu werden?

Erinnerst Du Dich noch an den:

Am 29. Oktober 1983 verursachte Wiesheu auf der Autobahn München-Nürnberg unter Alkoholeinfluss (1,75 Promille) einen schweren Verkehrsunfall, bei dem der 67-jährige Rentner Josef Rubinfeld getötet und dessen 41-jähriger Begleiter schwer verletzt wurde. Nachdem der Bayerische Landtag daraufhin Wiesheus Immunität aufgehoben hatte, wurde er in erster Instanz vom Amtsgericht München im Oktober 1984 zu einer Freiheitsstrafe von 13 Monaten ohne Bewährung verurteilt. In zweiter Instanz verurteilte ihn das Landgericht München I 1985 rechtskräftig wegen fahrlässiger Tötung und Gefährdung des Straßenverkehrs zu 12 Monaten Freiheitsstrafe, die zur Bewährung ausgesetzt wurde, sowie zu einer Geldstrafe von 20.000 DM.

 

Nachdem Edmund Stoiber zum neuen Ministerpräsidenten gewählt worden war, wurde Wiesheu am 17. Juni 1993 zum Bayerischen Staatsminister für Wirtschaft, Verkehr und Technologie ernannt, wobei seine Zuständigkeit für den Bereich Verkehr angesichts seines Unfalls kritisiert wurde.

? ;)
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Erinnerst Du Dich noch an den

Ja klar. Das war Bayern - was erwartest Du von denen? Wobei ich ja glaube, daß das selbst dort heute nicht mehr möglich wäre. Das man sich Negativbeispiele nicht als Vorbild nehmen sollte, muß ich ja sicher nicht extra erwähnen.

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In beiden Fällen keine Unfallflucht! Daher nicht vergleichbar.

In einem Fall "mangelnde Einsicht und Reue", im anderen zwei Tote und zwei Verletzte.

 

Stimmt. Andere Umstände, andere Urteile.

Aber auch ein anderer Richter.

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Stimmt. Andere Umstände, andere Urteile. Aber auch ein anderer Richter.

Klar. Aber: Sowohl die allgemeingültigen Strafzumessungs-Grundsätze (siehe oben) als auch die - IMO notwendige - teleologische Betrachtung der Gesetze wurden in dem hier diskutierten Urteil missachtet. Das ist nicht gut.

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Das ist aber doch gar kein "Negativbeispiel"

habe ich was verpasst oder wurde keiner von denen anschließend auch noch Verkehrsminister? Abgesehen davon sind zumindest im zweiten Fall die Umstände doch deutlich anders (Alleinunfall, Mitschuld der Unfallopfer).

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habe ich was verpasst oder wurde keiner von denen anschließend auch noch Verkehrsminister?

Die Frage kann ich Dir leider nicht beantworten, weil ich nicht weiß, ob jemand von denen Verkehrsminister wurde oder mal wird. Ich vermute aber: Nö.

 

Abgesehen davon sind zumindest im zweiten Fall die Umstände doch deutlich anders (Alleinunfall, Mitschuld der Unfallopfer).

Korrekt. Kaum ein Fall gleicht einem anderen. Dennoch sind Vergleiche IMO zulässig. Nimmst Du z.B. den ersteren, den ich verlinkt habe (keine Reue, keine Einsicht), und packst noch 40 Tagessätze für die Unfallflucht oben drauf, dann bist Du in etwa bei dem, was ich im diskutierten Fall für angemessen hielte (siehe oben).

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Wie gesagt: kann man so sehen, kann man auch anders sehen. Interessant wäre in und auf jeden(m) Fall die schriftliche Urteilsbegründung. Ich nehme aber an, daß die eher nicht veröffentlicht werden wird.

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...und packst noch 40 Tagessätze für die Unfallflucht oben drauf, dann bist Du in etwa bei dem, was ich im diskutierten Fall für angemessen hielte (siehe oben).

 

 

Wenn du das entscheiden willst mußt du Richter werden. Und die sind auch Menschen und entscheiden unterschiedlich.

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keine Sorge: eine Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe ab einem Jahr (auch auf Bewährung) hat die Entlassung eines Beamten zur Folge (vollkommen egal, ob Polizist oder Archiv).

So ist es. Deshalb hielte ich hier eine Freiheitsstrafe (am besten zur Bewährung) von weniger als zwölf Monaten für angemessen.

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Hallo Pedro, ist o. T., trotzdem. Gerade meldet WDR 2: Passagiere eines Fluges haben keinen Anspruch auf Schadenersatz, wenn ein Flugzeug wegen betrunkener Passagiere, die in der Maschine randalieren, umkehren muß und 7 Stunden Wartezeit entstehen.

Am gleichen Düsseldorfer Amtsgericht hat ein anderer Richter, bei genau dem gleichen Flug, anderen Fluggästen eine Entschädigung durch die Fluggesellschaft zugesprochen.

Alte Regel: Vor Gericht und auf Hoher See bist du in Gottes Hand.

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keine Sorge: eine Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe ab einem Jahr (auch auf Bewährung) hat die Entlassung eines Beamten zur Folge (vollkommen egal, ob Polizist oder Archiv).

So ist es. Deshalb hielte ich hier eine Freiheitsstrafe (am besten zur Bewährung) von weniger als zwölf Monaten für angemessen.

 

ich war nicht bei der Gerichtsverhandlung und kenne die Erkenntnisse und Entscheidungsgründe des Gerichts nicht aber:

man darf hier nicht vergessen, dass der Unfallverursacher ein Polizist ist, also einer von dem man eine besondere Rechtstreue erwarten kann.

Hinzu kommt, dass ja tateinheitlich mehrere Straftatbestände verwirklicht wurden (Trunkenheit am Steuer, Verkehrsunfallflucht, fahrlässige Tötung und wahrscheinlich noch das ein oder andere mehr), und ich weiss jetzt auch nicht, ob der Täter sich an einem der nächsten Tage (reumütig) gestellt hat oder es auf die Ermittlungen ankommen lies... auch weiß ich jetzt nichts über evtl. Vorstrafen.

 

In der Bandbreite "bis zu fünf Jahren" finde ich das Urteil schon angemessen - die "zweite Chance" hat er - aber nicht als Polizeibeamter - das hat er vor der Trunkenheitsfahrt schon gewusst.

 

Gruß

HaWeThie

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  • 2 weeks later...

Hallo, Biber,

 

die Kollegen haben sich hier tatsächlich nicht gerade mit Ruhm bekleckert.

 

Ein paar Dinge an dem Zeitungsbericht stören mich allerdings:

 

Erstens: Es wird geschrieben, dass die Kollegen eine Verwarnung über 35.- € zahlen mussten.

 

Damit könnte man den Eindruck gewinnen, dass jeder, Fahrer und Beifahrer, zur Kasse gebeten wurde.

 

Zweitens:

....verteidigte Lorenz Rojahn von der Gewerkschaft der Polizei das Parken auf dem Gehweg: "Es ist eine Zumutung, im Dienst weit weg zu parken." Für Zustände wie in Berlin, wo selbst bei Einsätzen Parktickets gezogen werden müssten, habe er kein Verständnis.

Hier wäre es schön, wenn man den gesamten Kommentar des Kollegen kennen würde.

 

Grundsätzlich kann man meiner Erfahrung nach immer irgendwo in der Nähe eines Bäckers oder Metzgers einen Parkplatz finden, so dass man immer noch die Möglichkeit hat, bei einem plötzlichen Einsatz rechtzeitig zum Fahrzeug zu kommen.

 

Des Weiteren kann man sich auch mal kurz abmelden, so dass die Einsatzleitung eine andere Streife in dieser Zeit einsetzen kann.

 

Recht hat er allerdings damit, dass es Unsinn ist, ein Parkticket ziehen zu müssen, wenn man sich tatsächlich im Einsatz befindet. :wand::wand::wand:

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

 

 

 

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Erstens: Es wird geschrieben, dass die Kollegen eine Verwarnung über 35.- € zahlen mussten.

Wäre vielleicht sogar begrüßenswert, ist aber wohl nur eine sprachliche Ungenauigkeit. Andere Berichte drücken sich klar aus.

 

Hier wäre es schön, wenn man den gesamten Kommentar des Kollegen kennen würde.

Der Mann ist der ­Landeskassierer der GdP in NRW. Das ist ja nichts schlimmes, hinterlässt aber schon den Eindruck, daß sich der Landesvorsitzende und seine Stellvertreter eher nicht äußern wollten.

 

Grundsätzlich kann man meiner Erfahrung nach immer irgendwo in der Nähe eines Bäckers oder Metzgers einen Parkplatz finden, so dass man immer noch die Möglichkeit hat, bei einem plötzlichen Einsatz rechtzeitig zum Fahrzeug zu kommen.

Völlig richtig. Man kann auch einfach auf der Straße stehenbleiben. Möglicherweise sogar nicht entgegen der Fahrtrichtung - auch wenn der Einkäufer dann einen etwas weiteren Weg zurücklegen muß.

 

Des Weiteren kann man sich auch mal kurz abmelden, so dass die Einsatzleitung eine andere Streife in dieser Zeit einsetzen kann.

Das hätte ich auch angenommen. Wenn man allerdings so manche Kommentare unter den Onlineberichten liest, liegen wir da falsch. :schreck:;)

 

 

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Hallo, Biber,

 

ich sehe da gar keinen besonders großen Widerspruch.

 

Die Kommentatoren regen sich offensichtlich weniger darüber auf, dass der Fahrer des Streifenwagens eine Verwarnung zahlen muss, sondern darüber, dass über dieses Falschparken so ein Aufriss gemacht wird und damit liegen sie nicht falsch.

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

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Ja, der Aufriss war eigentlich nicht nötig. Zahlen und strahlen - allerdings ist das in derartigen Fällen wohl doch so ungewöhnlich, daß es (also die Verfolgung der OWi) extra erwähnt werden mußte.

 

Ich bezog mich allerdings auf die Kommentare, in denen behauptet wurde, Streifenbeamte könnten (dürften ?) keine Pause machen und müßten deshalb ihr Fahrzeug quasi ständig in unmittelbarer Nähe behalten.

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Hallo, Biber,

 

einen guten Polizeibeamten zeichnet aus, dass er immer eine Begründung für seine Handlung findet. :abwarten:

 

Was spricht dagegen, den Streifenwagen abzustellen, um ganz offiziell eine Fußstreife durchzuführen?

 

In Zeiten, als der Kraftstoff knapp war (ist noch nicht all zu lange her), wurden solche Fußstreifen sogar von oben angeordnet.

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

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Mmh... Ganz so zahlen wie jeder anderer Bürger auch? ...mmh... muss jeder anderer Bürger auch, wenn er falsch parkte, noch einen Tadel vom Chef einstecken? Oder gabs da doppelt eins 'auf die Nuss'?

Richtigerweise hätte man sich für eins entscheiden müssen. Entweder Chefmecker oder Verwarngeld.

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Richtigerweise hätte man sich für eins entscheiden müssen. Entweder Chefmecker oder Verwarngeld.

 

Warum? Polizisten haben nun mal eine Vorbildfunktion, vor allem, wenn sie in Uniform sind. Da ist ein verbaler Rüffel neben dem Verwarngeld durchaus angebracht.

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Nö. Wenn das Verwarngeld akzeptiert ist, dann ist die 'Sache' durch. Genauso sollte es dann auch für Cops sein, die eine kleine Verkehrsowi begehen. Zwei Strafen für eine Sache passt nicht... zumindest nicht unter der Rubrik 'wie jeder andere auch' - dann schon deutlich sagen: Polizisten kriegen bei Fehlern zweimal ihre 'Strafe'.

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Ein verbaler Rüffel ist keine Strafe, allenfalls eine deutliche Ermahnung, es künftig besser zu machen. Selbiges kann jedem normalen Kraftfahrer, der mit einem Fahrzeug, das eine Firmenaufschrift trägt, widerfahren. Und wie bereits erwähnt, Polizisten, zumal wenn im Dienst, sollten - müssen - sich vorbildlich verhalten!

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...Richtigerweise hätte man sich für eins entscheiden müssen. Entweder Chefmecker oder Verwarngeld.

Wenn das Fehlverhalten eines Mitarbeiters mit einem gekennzechneten Dienstwagen zu einer öffentlichen Reaktion für gibt es vom Chef etwas mehr als nur "Mecker". Der öffentliche Eindruck ist eine "Heilige Kuh", in jeder Firma!

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Nö. Wenn das Verwarngeld akzeptiert ist, dann ist die 'Sache' durch. Genauso sollte es dann auch für Cops sein, die eine kleine Verkehrsowi begehen. Zwei Strafen für eine Sache passt nicht... zumindest nicht unter der Rubrik 'wie jeder andere auch' - dann schon deutlich sagen: Polizisten kriegen bei Fehlern zweimal ihre 'Strafe'.

Hab ich irgendwas überlesen? von einem Disziplinarverfahren steht da mW nichts.

Und einen "Anschiss" haben die sich evtl. verdient... (zzgl. einmal Fußstreife bei Regen)

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Mmh... Ganz so zahlen wie jeder anderer Bürger auch? ...mmh... muss jeder anderer Bürger auch, wenn er falsch parkte, noch einen Tadel vom Chef einstecken? Oder gabs da doppelt eins 'auf die Nuss'?

Richtigerweise hätte man sich für eins entscheiden müssen. Entweder Chefmecker oder Verwarngeld.

Meine Holde schimpft auch immer mit mir, wenns nen Ticket gibt. Ist ihr Auto...

Sollte doch auch zählen? :P

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Hier wäre es schön, wenn man den gesamten Kommentar des Kollegen kennen würde.

Et voilá: nach Angaben von Herrn Rojahn hat er dem WDR gesagt, daß die Beamten völlig zu Recht ein Verwarnungsgeld zahlen mussten. Wenn sich die Herren so verhalten hätten, wie in den Medien beschrieben, war das Verhalten der Beamten eindeutig falsch und wurde von ihm auch nicht gerechtfertigt. Die vom WDR zitierte Aussage bezog sich auf eine Frage des Reporters zu der Berliner Situation.

 

Richtigerweise hätte man sich für eins entscheiden müssen. Entweder Chefmecker oder Verwarngeld.

Du hast doch was mit Jura studiert, sagtest Du. Dann kannst Du ja sicher den passenden § nennen, durch den ein Verwarnungsgeld obsolet wird, wennn der Chef dem Mitarbeiter vorher einen Einlauf verpasst hat. Kannst Du nicht? Aah ja...

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Richtigerweise hätte man sich für eins entscheiden müssen. Entweder Chefmecker oder Verwarngeld.

Du hast doch was mit Jura studiert, sagtest Du. Dann kannst Du ja sicher den passenden § nennen, durch den ein Verwarnungsgeld obsolet wird, wennn der Chef dem Mitarbeiter vorher einen Einlauf verpasst hat. Kannst Du nicht? Aah ja...

 

 

Nö, ich meine mal, er hatte geschrieben, daß er Polizei studiert habe.

 

 

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Tja, man kann halt nicht alles kennen.

Ich dachte, als ehem. Studierender an der FHSöV, Fachrichtung "Kommunalverwaltung", würde ich zumindest davon schon mal gehört haben.

(würde nie sagen, dass ich "Kommunalrecht" studiert habe, da der Studiengang wesentlich umfangreicher ist)

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Hallo hawethie, in NRW gibt es die "Fachhochschule für öffentliche Verwaltung im Fachbereich Polizeivollzugsdienst". Polizisten in NRW müssen hier studiert haben und eine akademischen Abschluss erhalten haben.

Ich halte es für nicht glaubhaft, dass "Blaulicht" an so einer oder einer vergleichbaren Einrichtung "studiert" hat.

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Ich halte die Annahme für nicht glaubwürdig.

Sie ist glaubwürdig. Schau mal:

 

Bei der Bundespolizei muss man mindestens eine 4 in Deutsch und Englisch haben (Hauptschule).

Mit diesen Fähigkeiten (und einigen anderen) kann man "Polizei studieren".

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Wobei diese Schulnoten am Ende eher nicht viel aussagen. Dabei denke ich an meinen zweiten Sohn, den die Lehrer der Orientierungsstufe nicht einmal den erweiterten Abschluss geben wollten, damit er ein Gymnasium besuchen kann. Als wir Eltern, die seine wahren Fähigkeiten kannten, damals dem Lehrer zusagten, er würde eine "höhere Handelsschule" besuchen, bekamen er diesen doch. Um dann nach einem Jahr an ein Gymnasium zu wechseln. Nach erfolgreichem Studium hat er vor sechs Jahren promoviert, und jetzt ist er in der Habilitation.

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Ich halte die Annahme für nicht glaubwürdig.

Sie ist glaubwürdig. Schau mal:

 

Bei der Bundespolizei muss man mindestens eine 4 in Deutsch und Englisch haben (Hauptschule).

Mit diesen Fähigkeiten (und einigen anderen) kann man "Polizei studieren".

 

Genau aus diesem Grund kann ich BuPo. Bahnpolizei, Stadtpolizei und Ordnungsamt nicht mit "echten" Polizisten vergleichen.

Ein Diplom-Kaufmann unterscheidet sich auch von einem Verkäufer (2 Jahre Lehre) oder einem einem Einzelhandelskaufmannsgehilfen (3 Jahre Lehre).

Alles "Kaufleute".

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