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Auch Polizisten sind nur Menschen


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Angesichts des Umstands, dass Du (wie ich vermute) nicht aufgrund eigener Verdienste sondern qua Geburt Bürger eines der reichsten Staaten dieses Planeten bist, finde ich Deine Haltung schäbig. Ein passenderes Adjektiv fällt mir dazu gerade nicht ein.

Was ist daran schäbig, wenn jemandem in einem Land Asyl gewährt wird und er lediglich räumlichen Beschränkungen unterliegt? Er darf sich immerhin in einem recht großen Bereich frei bewegen. Und wenn ihm das immer noch zu wenig ist, dann darf er sich von mir aus gern in einem anderen Land umschauen, in dem ihm mehr Freiheiten gewährt werden.

Abgesehen davon: schäbig finde ich es auch, wenn Asylsuchende hier die Gastfreundschaft mehr als mißachten und mißbrauchen und insbes. klauen wie die Raben.

 

 

@Bluey, keine Ahnung ob dem Flüchtling das nicht passt - hier bin ICH es, dem das nicht passt.

Schön für DICH. Aber DU hast es nicht zu entscheiden.
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Was ist daran schäbig, wenn jemandem in einem Land Asyl gewährt wird und er lediglich räumlichen Beschränkungen unterliegt? Er darf sich immerhin in einem recht großen Bereich frei bewegen.

Die Schäbigkeit beginnt damit, dass ein Staat, dessen Wohlstand nicht unmaßgeblich auf Krieg und Elend in anderen Regionen basiert, den Menschen, die eben darunter zu leiden haben, gönnerhaft "Asyl" anbietet, sie dann aber mit "Residenzpflichten" oder Arbeitsverboten schikaniert. Vielleicht sollte man Heckler&Koch oder Wiesenhof einfach mal dazu verpflichten, solche Leute bevorzugt einzustellen.

 

Noch schäbiger wird's, wenn dann satte Bürger eben dieses Staates mit dem "Wem's nicht passt, kann ja gehen."-Argument um die Ecke kommen und "Gastfreundschaft" heucheln.

 

Abgesehen davon: schäbig finde ich es auch, wenn Asylsuchende hier die Gastfreundschaft mehr als mißachten und mißbrauchen und insbes. klauen wie die Raben.

Siehe oben.

 

BTT: Es ist doch recht interessant, dass die Probleme in Hannover offensichtlich schon geraume Zeit bekannt waren.

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Die Schäbigkeit beginnt damit, dass ein Staat, dessen Wohlstand nicht unmaßgeblich auf Krieg und Elend in anderen Regionen basiert, den Menschen, die eben darunter zu leiden haben, gönnerhaft "Asyl" anbietet, sie dann aber mit "Residenzpflichten" oder Arbeitsverboten schikaniert. Vielleicht sollte man Heckler&Koch oder Wiesenhof einfach mal dazu verpflichten, solche Leute bevorzugt einzustellen.

Dieses - sorry - linke Gerede hatten wir doch schon mal. Und durch das ständige Wiederholen wird's auch nicht besser. Aus meiner Sicht spricht nichts dagegen, wenn einem Asylant zunächst Beschränkungen auferlegt werden. Denn primär geht es darum, daß ihm Asyl gewährt wird und nicht darum, daß er in quasi Saus und Braus lebt.

 

Noch schäbiger wird's, wenn dann satte Bürger eben dieses Staates mit dem "Wem's nicht passt, kann ja gehen."-Argument um die Ecke kommen und "Gastfreundschaft" heucheln.

Das ist Unsinn. Zum einen gibt es in unserem Staat auch mehr als genug Bürger, die keineswegs satt sind, das Asylrecht aber genauso mittragen. Auch habe ich nicht gesagt "wem's nicht paßt, der kann ja gehen", sondern "wem die "Einschränkunen" nicht passen, kann gern schauen, ob er ein Land findet, in dem er weniger Einschränkungen hinzunehmen hat". Ein kleiner, aber feiner Unterschied.

 

Abgehen davon: wenn Du - und insbesondere @Daniel - Dich so darüber aufregst, dann darf ich doch sicher davon ausgehen, daß ihr alles sehr viel besser macht und insbes. Asylsuchende/Flüchtlinge bei euch aufnehmt. Denn alles andere wäre ob eurer - gespielten - Aufregung auch geheuchelt.

 

Siehe oben.

Aha. Du bist also der Ansicht, daß es ok ist, wenn Asylanten sich der Selbstbedienermentalität entsprechend in den Läden bedienen? Nun, auch hier gehe ich denn mal davon aus, daß Deine Haustür immer sperangelweit offen steht, damit sie sich schön bedienen können.

 

BTT: Es ist doch recht interessant, dass die Probleme in Hannover offensichtlich schon geraume Zeit bekannt waren.

Stimmt. Und daß auch versucht wurde, etwas dagegen zu unternehmen, dies aber wohl von höherer oder hoher Stelle ignoriert wurde.
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Also die Diskussion um Asylbewerber sollten wir nicht hier führen, ggf. kann ja ein neuer Thread aufgemacht werden. Richtig aber ist, dass viele Eintragungen ins Strafregister vin Asylbewerbern auf Verstöße gegen das Aufenthaltsgebot beruhen und sie nur deswegen in der Statistik auftauchen. Deshalb wurden diese strengen Regulierungen auch gelockert, und das ist gut so!

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Nur weil etwas im Gesetzt steht ist es noch lange nicht richtig. Gesetzte müssen sich der Gesellschaft anpassen, nicht die Gesellschaft der Gesetzte. Ich erinne nur an Strafbarkeit der Homosexuallität und dem Züchtigungsrecht. Zum Glück - und richtigerweise - wurden die Gesetzte geändert.

Flüchtlinge räumlich unter 'Arrest' stellen ist kein menschlicher Umgang.

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Abgehen davon: wenn Du - und insbesondere @Daniel - Dich so darüber aufregst, dann darf ich doch sicher davon ausgehen, daß ihr alles sehr viel besser macht und insbes. Asylsuchende/Flüchtlinge bei euch aufnehmt. Denn alles andere wäre ob eurer - gespielten - Aufregung auch geheuchelt.

 

Es geh nicht darum ob ich Asylanten aufnehmen würde oder nicht.

Es geht darum alle Menschen mit Respekt zu behandeln. Steht auch

im Grundgesetzt an erster Stelle. Da dich das GG in der Regel nicht

so interessiert zitiere ich es mal:

 

Artikel 1: Die Würde des Menschen ist unantastbar.

 

Eine Beschränkung der Bewegungsfreiheit ist damit nicht vereinbar.

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Es geh nicht darum ob ich Asylanten aufnehmen würde oder nicht.

Wenn man in diesem Zusammenhang von Heuchelei redet, geht es sehr wohl auch darum. Aber man sucht es sich natürlich so heraus und passend, wie es einem gerade in den Kram paßt, gell?

 

Es geht darum alle Menschen mit Respekt zu behandeln.

Räumliche Beschränkungen stehen dem Respekt nicht entgegen.

 

Steht auch im Grundgesetzt an erster Stelle. Da dich das GG in der Regel nicht so interessiert zitiere ich es mal:

1. Da steht "Würde", welche im übrigen nicht schon dadurch verneint wird, indem man Asylanten eine räumliche Beschränkung auferlegt.

2. Gut, daß Du nicht weißt, was mich interessiert und was nicht. Offenkundig - wie schon an anderer Stelle - wird hingegen, daß Du gern dummschwätzt.

 

Eine Beschränkung der Bewegungsfreiheit ist damit nicht vereinbar.

Das steht bitte schön wo? Du bist doch sicher in der Lage, es ein wenig auszuführen und mit entsprechenden Belegen zu untermauern, nicht wahr?
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Nur weil etwas im Gesetzt steht ist es noch lange nicht richtig.

Das aus Deinem Munde..... oder ruderst Du mal wieder?!

 

Flüchtlinge räumlich unter 'Arrest' stellen ist kein menschlicher Umgang.

Flüchtlinge werden nicht unter Hausarrest gestellt. Wenn man ihnen vorgibt, sich nur in einem bestimmten Regierungsbezirk aufzuhalten, so stellt das ganz sicher keinen "Arrest" dar. Du weißt schon, wie groß so ein Bezirk ist, oder?!
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Naja, so fern ab ist die These der Verletzung der Würde des Menschen nicht, wenn er unter Arrest gestellt wird. Zumal es kaum einen sachlichen Grund gibt, der diesen räumlichen Arrest begründet.

Vermutlich ist das auch der Grund, dass die Rechtslage sich ändert(e)

Ich sehe keinen Sachgrund warum der Flüchtlich aus dem Saarland nicht zum Oktoberfest dürfte, warum der aus Bremen nicht an die niedersächsische Nordsee darf, der aus Hannover seine Freunde in Hamburg nicht besuchen darf.

uns schließlich wird ein Überschreiten der räumlichen Grenze zur Straftat.

Meiner Ansicht nach ist das Dummfug. Und nicht gerecht / recht(ens)

Und zu der Frage: Nein ich nehme niemanden bei mir zu Hause auf. Jedoch bezahle ich Steuern, dass mein Land Flüchtlinge aufnimmt, versorgt, unterbringt und ein Taschengeld zahlt. Ich trage also meine Anteil.

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Er wird nicht unter Arrest gestellt. Er unterliegt gewissen Auflagen.

 

Schön, daß Du so Deinen Anteil zu tragen glaubst. Konsequent und weniger eiertänzerisch wäre es aber, wenn Du deutlich mehr tun würdest.

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Jahrelanges Verfahren kenne ich nur, wenn die Pässe weggeworfen wurden. Bei uns dauern die meißten Verfahren wenige Wochen, speziell bei Reise durch ein sicheres Drittland oder aus Ex-Jugoslawien.

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Auch habe ich nicht gesagt "wem's nicht paßt, der kann ja gehen", sondern "wem die "Einschränkunen" nicht passen, kann gern schauen, ob er ein Land findet, in dem er weniger Einschränkungen hinzunehmen hat". Ein kleiner, aber feiner Unterschied.

Stimmt. Nur Dumpfbacken fordern noch Asylanten raus. Die etwas intelligenteren Rechten achten zumindest in der Öffentklichkeit auf den von Dir so zutreffend beschriebenen kleinen, aber feinen Unterschied, wobei sie nach wie vor gern den Begriff Asylant benutzen. Wohl wissend, daß ihre Klientel trotz Unterschied sehr wohl weiß, was sie damit meinen.

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Da steht "Würde", welche im übrigen nicht schon dadurch verneint wird, indem man Asylanten eine räumliche Beschränkung auferlegt.

Gut daß du nicht zu entscheiden hast was Grundrechte sind und was Sie umfassen - sonst hätten wir hier schon lange Verhältnisse wie in Nordkorea.

Darin sind sich Links- und Rechtsradikale verblüffend einig.

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@Daniel, Bluey vertritt hier eine andere Auffassung. Jedoch war dort nichts Rechts- oder Linksradikales / -extremes. Nichts was gegen die fdgO auszulegen war. Keine Abprechung von Grundrechten. Er hat lediglich eine andere Auffassung bezüglich der Bestimmung über den räumlichen Aufenthalt von Flüchtlingen.

Nebenbei ist die Freizügigkeit im Grundgesetz speziell als Deutschen-Grundrecht geregelt. Wie bei jedem Grundrecht, ist immer die Würde mit betroffen. Aber der These nicht zu folgen, dass die räumliche Beschränkung die Würde verletzt ist durchaus eine vertretbare Meinung; auch wenn ich das anders sehen.

.

Ich denke, dass du dich Bluey gegenüber im Ton vergriffen hast.

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Dieses - sorry - linke Gerede hatten wir doch schon mal.

Ja, vor ca. 4 Wochen von Entwicklungshilfeminister Gerd Müller, der einer - aus Deiner Perspektive vermutlich linken - Zelle namens CSU (Christlich-Sozialistischer Untergrund) angehört.

 

Stimmt. Und daß auch versucht wurde, etwas dagegen zu unternehmen, dies aber wohl von höherer oder hoher Stelle ignoriert wurde.

Was ist denn bei dem Versuch schiefgelaufen? Ist die - eigentlich notwendige - "Beanzeigung" auf dem Weg zur StA verloren gegangen? Oder ist sie dort in die Rundablage "verbracht" worden? Vielleicht wurde sie sogar "abgeschoben"?

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Da steht "Würde", welche im übrigen nicht schon dadurch verneint wird, indem man Asylanten eine räumliche Beschränkung auferlegt.

Gut daß du nicht zu entscheiden hast was Grundrechte

sind und was Sie umfassen

 

Du aber auch nicht - ich glaube, wenn das verfassungswidrig wäre, hätte schon längst jemand geklagt (ein Gericht das ans BVerfG weitergeleitet) und auch Recht bekommen.

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Da steht "Würde", welche im übrigen nicht schon dadurch verneint wird, indem man Asylanten eine räumliche Beschränkung auferlegt.

Gut daß du nicht zu entscheiden hast was Grundrechte

sind und was Sie umfassen

 

Du aber auch nicht - ich glaube, wenn das verfassungswidrig wäre, hätte schon längst jemand geklagt (ein Gericht das ans BVerfG weitergeleitet) und auch Recht bekommen.

 

 

Ich denke, wenn man sich streng verfassungrechtlich dieser Frage nähert, dann wird man zunächst die Freizügigkeit betrachten (als Spezialgrundrecht).

Die Freizügigkeit steht nur den Deutschen zu und umfasst die Freiheit überall in Deutschland Wohnsitz zu nehmen.

.

Blickt man auf unsere EU Nachbarn, so steht jedem EU-Bürger die Freizügigkeit in allen Mitgliedstatten der EU zu; jedoch nicht als Grundrecht - nicht auf Verfassungsrang.

.

Daraus kann man dann schon mal schließen, dass dem Drittausländer dieses Grundrecht auch nicht zu steht.

.

Nun war die Frage jedoch nicht Wohnsitz nehmen, sondern in eine andere Stadt / Bundesland fahren / reisen / besuchen / einkaufen. Prüft man jetzt allgemeine Handlungsfreiheit, Freiheit der Person, etc wird man ebenfalls dazu kommen, dass dir Grundrechte nicht verletzt sind.

.

Bleibt die Würde des Menschen. Wie ich bereits darstellte sehe ich das grundlose unter räumlichen Arrest stellen als würdelos an - unter strenger verfassungsrechtlicher Betrachtung jedoch wird diese Sichtweise nicht haltbar sein.

.

Ich bleibe jedoch dabei, dass ich diese Auflagen nicht richtig finde. Verfassungsrechtlich (Grundrechte) jedoch ist diese Beschränkung zulässig. Ich denke, dass sich @Daniel da etwas vergaloppiert hat.

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.....

Ich fordere weder offen noch versteckt "Asylanten raus"! Das lasse ich mir von Dir auch ganz sicher nicht unterstellen.
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Gut daß du nicht zu entscheiden hast was Grundrechte sind und was Sie umfassen - sonst hätten wir hier schon lange Verhältnisse wie in Nordkorea.

Darin sind sich Links- und Rechtsradikale verblüffend einig.

Wohl wissend, daß es eh nichts bringt, auf Deine Dummschwätzerei einzugehen:

1. ich hege nicht den Anspruch zu entscheiden, was Grundrechte sind und was sie umfassen. Aber vllt kommt ja von Dir noch eine Antwort auf meine Frage. Oder war's auch nur wieder Dummschwätzerei?!

2. obiger "Beitrag" ist Dummschwätzerei. Offenbar hast Du keinerlei Ahnung von den Verhältnissen in Nordkorea.

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Traurig, dass wenn unterschiedliche Auffassung über die räumliche Beschränkung vorliegen, gleich Extremismus oder Ausländerfeindlichkeit als Argumente ausgepackt werden.

Zumal Bluey niemals Anlass gegeben hat ihn in eine solche Ecke zu stellen. Auch sein Standpunkt hier gibt bei genauem lesen und verstehen nicht den Hauch eines Anlasses ihn irgendwo hinzustellen, wo er nicht hingehört!

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Was ist denn bei dem Versuch schiefgelaufen? Ist die - eigentlich notwendige - "Beanzeigung" auf dem Weg zur StA verloren gegangen? Oder ist sie dort in die Rundablage "verbracht" worden? Vielleicht wurde sie sogar "abgeschoben"?

Frag an geeigneter Stelle nach und Du weißt es.
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Traurig, dass wenn unterschiedliche Auffassung über die räumliche Beschränkung vorliegen, gleich Extremismus oder Ausländerfeindlichkeit als Argumente ausgepackt werden.

Ich könnte jetzt sagen, daß es gängige Praxis von Menschen mit linkem Gedankengut und linker Einstellung ist, anders Denkende sogleich in die rechte Ecke zu verfrachten.
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naja.... aber wir sind wieder on topic

 

 

  • Honks vergreifen sich im Ton und unterstellen Extremismus / Asylantenfeindlichkeit

 

  • Polizisten sind Menschen
  • vertreten hier unterschiedliche Ansichten
  • respektieren sich
  • stellen sich nicht in Ecken, in die sie nicht gehören
  • stellen erst Recht andere (Diskussionspartner) nicht irgendwo hin, wo die nicht hingehören
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Du aber auch nicht - ich glaube, wenn das verfassungswidrig wäre, hätte schon längst jemand geklagt (ein Gericht das ans BVerfG weitergeleitet) und auch Recht bekommen.

Das Erstere ist 1992 geschehen. Unter anderem gestützt auf die allgemeine Erklärung der Menschenrechte:

 

Artikel 13

(1) Jeder hat das Recht, sich innerhalb eines Staates frei zu bewegen und seinen Aufenthaltsort frei zu wählen.

... und auf das GG:

 

Artikel 1

(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.

 

Artikel 2

(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.

Hier die vollständige Begründung des Amtsgerichts. Die Sache wurde dann 1997 abgelehnt.

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Ich könnte jetzt sagen, daß es gängige Praxis von Menschen mit linkem Gedankengut und linker Einstellung ist, anders Denkende sogleich in die rechte Ecke zu verfrachten.

Ich meine, Du habest damit angefangen, brave CSUler in die linke Ecke zu stellen. Also mach Dich nicht zum Opfer.

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@ah77

Für deinen obigen - ausgeblendeten - Beitrag habe ich dich gebannt! Das ging eindeutig zu weit und uebertrat die Toleranzgrenze in einem Schritt.

Du brauchst dir auch keinen neuen Account anlegen, der wird sozusagen semi-automatisch direkt entsorgt.

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Erklärt, warum fast alle Anzeigen gegen Polizisten erfolglos verlaufen.

 

Zeigt aber auch deutlich das Problem auf, warum es so läuft wie es läuft. Der vorgeschlagene runde Tisch ist in meinen Augen jedenfall ein sehr interessanter Ansatz.

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Tatsächlich 'lesenswert'.

Zu seiner Ohrfeige hat er ja eigentlich alles gesagt.

... eigentlich sagt aus, dass es da noch mehr gibt... nämlich die andere Seite, den Vorteil einer Ohrfeigen. Ich finde, wenn man auf der einen Seite - zu Recht - die Fehler aufzeigt, die eine Ohrfeige durch die Polizei hat sollte man auf der anderen Seite auch die Vorteile (Pro-Argumente) nennen. Dann kann man seine Meinung bilden.

Eine Ohrfeige vor Ort 'reinigt' auch manchmal. In dem Fall wurde der Polizist 'verhöhnt', in anderen Fällen kommt es zu Beleidigungen oder gar anspucken. Unhöflichkeit gehört getadelt - auch wenn es nicht immer eine Straftat oder Owi ist. Erziehung ist nicht nur Sache der Eltern, sondern auch der Gesellschaft ihrer Angehörigen. Ist die Grenze zur Straftat überschritten erfolgt ein Verfahren. Manchmal bereinigt eine Ohrfeige die Situation und die 'Sache ist durch'.

In ländlichen Gegenden oder in gesellschaftlichen Subkulturen, etc werden Streitigkeiten / Probleme auch mal unkompliziert und ohne Belastung der Rechtsverwaltung gelöst.

!

Beide Seiten / Argumente sollte man betrachten bevor man verurteilt. So wie der Autor seinen Fall beschreibt verurteilt er sich stärker, als ich das tun würde (und nein, das ist nicht eins zu eins auf Rosenheim und Teresa Z. anzuwenden, dort ging es nicht um eine 'einfache Ohrfeige. Und nein die Zweite, ich bin nicht gewaltätig, kein Schläger - ich stelle nur die andere Argumentationsseite dar, da es sonst zu einseitig ist; und nein die Dritte ich habe nicht mit einer Ohrfeige eine Beleidung oder Unverschämtheiten beantwortet und nein die Vierte ich plane das auch nicht und will das auch nicht. Ich kann aber verstehen, wenn so etwas passiert. Und nein die Fünfte ich decke kein Fehlverhalten)

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Der vorgeschlagene runde Tisch ist in meinen Augen jedenfall ein sehr interessanter Ansatz.

Wenn an dem runden Tisch eine Bande von Typen sitzt, die meinen, Asylbewerber könnten sich ja verdrücken, wenn es ihnen hier nicht passt, hilft das aber auch nix.

 

Wichtiger wäre IMO:

Der entscheidende Schritt wäre die Einrichtung einer externen, neutralen Stelle ...

Der Ansatz scheint ja erfreulicherweise langsam an Akzeptanz zu gewinnen.
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@wayko,

Was ist eine erfolgreiche Anzeige gegen Polizisten?

Weil du sagst, dass fast alle Anzeigen 'erfolglos' sein.

Meiner Erfahrungen mit Anzeigen und Beschwerden: 100 % unbegründet. Das ist meine eigene Erfahrung. Ich weiß, dass insgesamt ein Großteil weiterer Anzeigen - an denen ich nicht direkt oder indirekt betroffen bin - ebenfalls oft (zu über 90%) unbegründet sind.

Also, welchen Erfolg hättest du gerne? Eine Verurteilungsquote? Dann würden Unschuldige verurteilt.

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@Daniel

Es werden 100 % der Anzeigen (und auch Beschwerden) verfolgt.

Von den Fällen die tatsächlich zur Anklage kommen wird genauso verurteilt wie in allen anderen Fällen der Welt auch, wo es zu einer Anklage kommt.

In allen 100 % der Anzeigen guckt auch der Dienstvorgesetze was außerhalb des Strafverfahrens zu tun sein - das betrifft auch die 90 % der unbegründeten Anzeigen. Es kann also sein, dass trotz unbegründeter Anzeige eine Konsequenz erfolgt.

.

Ich denke aber, dass man auch mal bei den 90 % unbegründeter Anzeigen mal an Konsequenzen gegen den Anzeigenerstatter denken sollte.

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Wenn an dem runden Tisch eine Bande von Typen sitzt, die meinen, Asylbewerber könnten sich ja verdrücken, wenn es ihnen hier nicht passt, hilft das aber auch nix.

"Nette" Anspielung, aber - mal wieder - aus dem Zusammenhang gerissen und daher völlig deplaziert. Hätte von Dir schon etwas mehr Objektivität und Fairness erwartet.
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Es geht nicht mal um eine Verurteilung, es geht um Umdenken!

Ich vermute, dass das Zweitere ohne das Erstere nicht (oder nur fallweise) zu haben ist.

 

Kommt drauf an. Macher ist einsichtig, mancher nicht. Ist ja auch hier gut zu erkennen.

Ob der einzelne Verurteilt wird ist für Diesen von Belang, das Umdenken in der gesamten Truppe fördert das nicht.

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@Bluey

Das PedroK nicht differenziert und aus dem Zusammenhang reißt müsstest du doch mittlerweile mitbekommen haben. Es fehlen noch irgendwelche Aussagen / Zitat von vor Jahren - aus dem Zusammenhang und gekürzt. Ich hatte das schon mehrmals als diskussionsfeindlich, unfair und trollhaft angemahnt; interessierte niemanden. Naja, nun siehst du es selber

@PedroK,

wenn die meine PNs angeblich nicht interessieren, dann will ich von dir auch keine ;)

Was man will - was man selber macht... Jaja...

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"Nette" Anspielung, aber - mal wieder - aus dem Zusammenhang gerissen und daher völlig deplaziert. Hätte von Dir schon etwas mehr Objektivität und Fairness erwartet.

Wo ist das Problem? Du stellst die gute alte CSU und mich in die linke Ecke. Das ist unfair ;).

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Bei uns dauern die meißten Verfahren wenige Wochen, speziell bei Reise durch ein sicheres Drittland oder aus Ex-Jugoslawien.

Wo ist denn bei uns? Und wo hat bei uns die Zahlen veröffentlicht? Die in diesen Tagen veröffentlichte Studie der Bertelsmann-Stiftung kam zu anderen Zahlen als die von Dir genannten wenigen Wochen.

 

Ich fordere weder offen noch versteckt "Asylanten raus"!

Du bist ja auch keine Dumpfbacke.

 

... eigentlich sagt aus, dass es da noch mehr gibt... nämlich die andere Seite, den Vorteil einer Ohrfeigen.

Schön gesehen. Das gilt dann auch für den Bürger, oder? Statt einer Anzeige scheuert er Dir eine - und schon ist alles gut.

 

Ich finde, wenn man auf der einen Seite - zu Recht - die Fehler aufzeigt, die eine Ohrfeige durch die Polizei hat sollte man auf der anderen Seite auch die Vorteile (Pro-Argumente) nennen.

Es gibt keine Argumente für eine derartige Körperverletzung durch einen Staatsdiener.

 

Übrigens: Du hast in dem Interview von dem Korpsgeist gelesen, den es Deiner Behauptung nach nicht gibt?

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