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Auch Polizisten sind nur Menschen


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Kön-nen; Wol-len. Aber wozu ist das in dem Zusammenhang wichtig?

Ey Alda, mussu heut nich mehr. Is alles bunt. Kannsu reden wie Du wills, weissu?! Schlimm ist, daß heutzutage auch schon solche, die eigentlich nur mit Deutsch aufwachsen, keinen Migrationshinter

Blaulicht,   es ist gigantisch.   Mit allem hätte ich gerechnet, aber nicht, dass man den Dienstherrn als Schuldigen für so ein bescheuertes Video ausmacht mit der Begründung, dass der Tiefschutz ni

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Bitte nicht vorschnell urteilen.

"Der Marokkaner aus Tanger mit Duldungsstatus ist laut NDR am 25. September festgehalten worden. Er sei in einem Regionalexpress ohne Fahrschein unterwegs gewesen. Bei einer Durchsuchung seien geringe Mengen Marihuana in seinen Socken gefunden worden"

Dieser konnte sich nicht ausweisen.

Im Gegensatz zu Bundesbürgern müssen diese Menschen sich jederzeit ausweisen können. Sollte sich der Verdacht gegen den Beamten bestätigen, ist ein Strafverfahren einzuleiten (ist wohl bereits geschehen) und dieser aus dem Dienst entfernen.

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Egal was ein Mensch getan hat, er hat durch die Polizei menschenwürdig behandelt zu werden!

 

 

Diese Vorwürfe sind schrecklich, wenn sich diese bewahrheiten dann muss das starke Folgen nach sich ziehen (nicht nur strafrechtlich).

Wenn diese Vorwürfe erlogen sind, dann muss das ebenfalls Konsequenzen haben.


 

Im Gegensatz zu Bundesbürgern müssen diese Menschen sich jederzeit ausweisen können

 

 

Das nimmst du woher?

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Egal was ein Mensch getan hat, er hat durch die Polizei menschenwürdig behandelt zu werden!

 

Durch Aktionen wie diese erhält der Begriff der Staatsgewalt leider immer wieder einen faden Beigeschmack.

 

 

 

Gewalt / Zwang kann erforderlich sein, um Polizeiverfügungen durchzusetzen.

Dabei kann es auch mal "unschön" werden.

Aber (Staats-)Gewalt hat sich an klare Grenze zu orientieren:

- nur die geringste Form der zielführenden Zwangsmaßnahme

- Abwägung des Ziels und des Eingriffs, die Rechte des Betroffenen und der Verfügung

 

Die Menschenwürde darf dabei nicht (niemals) verletzt werden.

 

Es kann erforderlich sein, dass jemand an den Füßen / Fußfesseln gezogen wird; es gibt aber grds bessere Transport Möglichkeiten.

Was der Finger in der Nase soll, kann ich mir nicht erklären.

Essen vom Fußboden... irgendwie glaub ich's nicht.... also was so Menschen anderen Menschen antun... Ich hoffe, dass die Vorwürfe nicht wahr sind.

 

Die Aussprüche danach gehören sich gar nicht. Es kann sein (es kann sein) dass dort einfach nur dumm geschwätzt wurde... ich hoffe es... es kann doch nicht sein, dass jemand Spaß daran hat Menschen zu quälen...

 

Warum Kollegen / Vorgesetzte nicht eingegriffen haben verstehe ich nicht...

 

 

 

Ich befürchte nun - egal was an den Vorwürfen dran ist - dass "Gut Bürger" sich auf einmal wieder dazu berufen fühlen Ausländern zu helfen, wenn die Polizei eine Maßnahme durchführt... das nennt man dann Angriffe gegen Polizisten, Widerstand, Gefangenbefreiung... und das ganze ohne den Grund der Kontrolle zu kennen, ohne nur zu wissen was los ist.... na klasse... wie ich das mag....

 

.... in dem Zusammenhang.... neulich bemerkten Polizisten eine hilflose Person, jemanden der auf dem Bürgersteig lag. Die Polizei hielt an und wollte dem Mann helfen.... ein Gruppe Studenten sah das und kam dem Mann - gegen die böse Polizei - zur Hilfe und griff die Polizisten an...

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Egal was ein Mensch getan hat, er hat durch die Polizei menschenwürdig behandelt zu werden!

 

 

Diese Vorwürfe sind schrecklich, wenn sich diese bewahrheiten dann muss das starke Folgen nach sich ziehen (nicht nur strafrechtlich).

Wenn diese Vorwürfe erlogen sind, dann muss das ebenfalls Konsequenzen haben.

 

Im Gegensatz zu Bundesbürgern müssen diese Menschen sich jederzeit ausweisen können

 

Das nimmst du woher?

 

§ 48 II AufenthG fürs erste

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Mmh... Zöllner sprach von 'Ausweis dabei haben' (zumindest interpretiere ich seine Aussage so, da er sagt 'im Gegensatz zu Deutschen'). Mein Aufenthaltsgesetz verpflichtet Drittausländer nur dazu einen Ausweis beim Grenzübertritt dabei haben zu müssen.

Besitzen muss der Drittausländer einen Pass - nicht großartig anders als der Inländer, der einen Ausweis (Personalausweis) besitzen muss (oder einen Pass)

Zur Kontrolle aushändigen / vorzeigen müssen der Aus- und Inländer. Also KEIN Unterschied. Und wie gesagt, außer beim Grenzübertritt, muss weder der Ausländer noch der Inländer den Ausweis dabei haben. Also nichts anders.

(abgesehen von Sondervorschriften bei Beschäftigung, Führen von Waffen o.ä. )

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Im Gegensatz zu Bundesbürgern müssen diese Menschen sich jederzeit ausweisen können.

Nö. Aber es ist zu befürchten, daß dieser Irrglaube nicht mit dem Ende Deiner aktiven Dienstzeit ausgerottet worden ist.

 

§ 48 II AufenthG fürs erste

Der Absatz ist für den hier diskutierten Sachverhalt völlig irrelevant. Das gilt grundsätzlich auch für Absatz 1, da dort nur eine Regelung für die mit dem Vollzug des Ausländerrechts betrauten Behörden getroffen wird. Das ist die Spezialregelung - die generelle Regelung findet sich in § 3.

 

 

 

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Hallo, Zöllner,

Bitte nicht vorschnell urteilen.

"Der Marokkaner aus Tanger mit Duldungsstatus ist laut NDR am 25. September festgehalten worden. Er sei in einem Regionalexpress ohne Fahrschein unterwegs gewesen. Bei einer Durchsuchung seien geringe Mengen Marihuana in seinen Socken gefunden worden"

Dieser konnte sich nicht ausweisen.

Im Gegensatz zu Bundesbürgern müssen diese Menschen sich jederzeit ausweisen können. Sollte sich der Verdacht gegen den Beamten bestätigen, ist ein Strafverfahren einzuleiten (ist wohl bereits geschehen) und dieser aus dem Dienst entfernen.

irgendwie verstehe ich den Zusammenhang, den Du da zeigen willst, nicht so recht.

 

Wenn der Marokkaner sich nicht ausweisen konnte und ohne Fahrschein unterwegs war,war es sicher gerechtfertigt, seine Personalien festzustellen und ihn dazu ggf. auf die Dienststelle zu verbringen.

 

Ebenfalls wäre es gerechtfertigt, wenn er die dafür vorgesehenen Sanktionen erhält.

 

Diese Taten rechtfertigen aber nicht im Geringsten das, was der (hoffentlich bald Ex-) Kollege der Bundespolizei offensichtlich mit ihm und mit der anderen Person veranstaltet hat.

 

Wir haben es hier auch nicht mit irgendwelchen aufgebauschten Aussagen von irgendwelchen befangenen Zeugen einer Festnahme unter Anwendung von Zwangsmaßnahmen zu tun, sondern nach Lage der Dinge mit handfesten Beweisen, die u. a. der Beamte selber geliefert hat.

 

Ich glaube kaum, dass man hier von einer Vorverurteilung reden kann, wenn gefordert wird, dass diesen Beamten die volle Härte des Gesetzes und zusätzlich disziplinarische Maßnahmen treffen.

 

Jedem kann es passieren, dass er sich mal im Ton vergreift oder dass er in einer angespannten Situation überreagiert, aber so etwas, wie hier geschildert, darf nie und nimmer passieren und dafür gibt es auch keine Entschuldigung.

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

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@Zöllner, auch dein Verweis auf das AsylVG sagt nicht, dass ein Ausländer im Bezug auf Ausweis im Inland dabei haben, zur Prüfung vorzeigen, aushändigen anders gestellt ist als Inländer.

Fakt ist, dass er keinen Ausweis dabei haben muss(te).

Die Polizei darf, wenn die ID vor Ort nicht feststellbar ist, Personen bei denen eine ID-Feststellung rechtmäßig ist mit zur Dienststelle nehmen.

Niemand (ob Gefangener, Ausländer, Inländer, Gast, Hooligan, Nazi, Hund, Reinigungsfrau, Bild-Reporter, etc) darf durch die Polizei misshandelt werden bzw in der Menschenwürde verletzt werden.

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da es ja offensichtlich recht handfeste Beweise gibt, die der Beamte selber geliefert hat, dürfte die Unschuldsvermutung hier auf tönernen Füßen stehen.

Die Unschuldsvermutung steht nicht auf irgendwelchen Füßen. Sie ist einer der Felsen, auf denen unser Rechtssystem basiert. Und sie gilt auch für "den Beamten".

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da es ja offensichtlich recht handfeste Beweise gibt, die der Beamte selber geliefert hat, dürfte die Unschuldsvermutung hier auf tönernen Füßen stehen.

Die Unschuldsvermutung steht nicht auf irgendwelchen Füßen. Sie ist einer der Felsen, auf denen unser Rechtssystem basiert. Und sie gilt auch für "den Beamten".

 

 

Ich habe mal das Woertchen, auf das es hier an kommt, hervor gehoben. Deine Aussage ist sicherlich korrekt, aber wenn eben der Taeter selbst Beweise fuer seine Tat liefert, dann ist da nix mehr mit irgendeiner Unschuldsvermutung. Analog zum Fall Hoeness, wer da nach dessen Selbstanzeige (!) von einer Unschuldsvermutung sprach, sprach Unsinn.....

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Nach intensiven Informationen habe ich erfahren, dass noch während meiner Dienstzeit die Bestimmung über "das jederzeitige ausweisen" herausgenommen wurde, genau so wie die strenge Residenzpflicht. Denn dann hätte man heute fast jeden Asylbewerber mit einer Strafakte.

Der Asylbewerber - und auch der EU-Bürger - muss sich jedoch dann, wenn er sich nicht ausweisen kann, gefallen lassen, dass eine ID-Prüfung vorgenommen wird.

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Niemand (ob Gefangener, Ausländer, Inländer, Gast, Hooligan, Nazi, Hund, Reinigungsfrau, Bild-Reporter, etc) darf durch die Polizei misshandelt werden bzw in der Menschenwürde verletzt werden.

Auch wenn der Hauptsenfspender auf Durchzug geschaltet hat und die Menschenwürde von Hunden durchaus kontrovers diskutiert werden könnte: Da war doch was ... Genau! Das war's:

Dem pinkelnden Rüden würd ich mit der Stiefelspitze auf die kurzen Rippen treten, dann lernt Hund und Herrchen, dass das keine gute Idee war.

 

Deine Aussage ist sicherlich korrekt, aber wenn eben der Taeter selbst Beweise fuer seine Tat liefert, dann ist da nix mehr mit irgendeiner Unschuldsvermutung. Analog zum Fall Hoeness, wer da nach dessen Selbstanzeige (!) von einer Unschuldsvermutung sprach, sprach Unsinn.....

Die Unschuldsvermutung gilt bis zur Rechtskraft eines Schuldspruches. Da beißt die Maus keinen Faden ab.

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Der Polizist kann die Tat auch begangen haben und trotzdem unschuldig sein - wegen Krankheit z.B. Die nehme ich ohnehin an.
Viel problematischer ist die Tatsache daß seine Kollegen mal wieder viele Jahre lang geschwiegen und zugesehen haben.

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Ich habe mal das Woertchen, auf das es hier an kommt, hervor gehoben.

Das Wort, auf das es ankommt, ist Unschuldsvermutung. Deren 'Ende' ist an eine einzige Bedingung geknüpft: die rechtskräftige Verurteilung des Beschuldigten. Diese Bedingung ist durch nichts ersetzbar. Das gilt selbstverständlich auch für Herrn Hoeness.

 

Deine Aussage ist sicherlich korrekt, aber wenn eben der Taeter selbst Beweise fuer seine Tat liefert, dann ist da nix mehr mit irgendeiner Unschuldsvermutung.

Das ist falsch. Im wesentlichen aus dem o.g. Grund. Es gibt aber auch durchaus Fälle, in denen es sogar Geständnisse gegeben hat, und sich dann herausgestellt hat, daß dieses Geständnis erfunden war.

 

Nach intensiven Informationen habe ich erfahren, dass noch während meiner Dienstzeit die Bestimmung über "das jederzeitige ausweisen" herausgenommen wurde, genau so wie die strenge Residenzpflicht.

Na, dann wollen wir mal hoffen, daß niemand unter Deinem Unwissen leiden mußte.

 

Denn dann hätte man heute fast jeden Asylbewerber mit einer Strafakte.

So ganz ohne Stammtisch geht es anscheinend nicht, gell?

 

Und zu den Vorfällen: (auch) sowas war doch nur eine Frage der Zeit. Glaubt tatsächlich irgendjemand, unsere bewaffneten Staatsorgane in den verschiedensten Uniformen würden sich wesentlich von denen z.B. in den USA unterscheiden?

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Der Polizist kann die Tat auch begangen haben und trotzdem unschuldig sein - wegen Krankheit z.B. Die nehme ich ohnehin an.

Viel problematischer ist die Tatsache daß seine Kollegen mal wieder viele Jahre lang geschwiegen und zugesehen haben.

Was ich bei Dir annehme, sage ich der Nettiquette wegen mal lieber nicht. Gesund erscheint mir Dein Gesabbele jedenfalls nicht zu sein.

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Unabhängig davon, ob die Vorwürfe zutreffen oder nicht:

 

"Die Vorgesetzten müssen in ihrer Aufsichtspflicht völlig versagt haben", schimpft Ulf Küch, Niedersachsen-Chef des Bundes Deutscher Kriminalbeamter. "Da wird die Bundespolizei einiges aufzuarbeiten haben, was ihre innere Struktur anbelangt."

Damit liegt er IMO nicht so ganz daneben.

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Ein Kommentar auf SPON:

 

Es war im März 2014, da schickte Torsten S. seinen Arbeitskollegen eine Nachricht: "Hab den weggeschlagen. Nen Afghanen. Mit Einreiseverbot. Hab dem meine Finger in die Nase gesteckt. Und gewürgt. War witzig. Und an den Fußfesseln durch die Wache geschliffen. Das war so schön. Gequikt wie ein Schwein. Das war ein Geschenk von Allah." (Fehler im Original.)

 

Eigentlich hätte jemand in diesem Augenblick die Polizei rufen müssen, doch die war längst da: S. ist Polizist, seine Kollegen sind Polizisten und deshalb, ja deshalb, passierte sehr lange gar nichts.

 

Polizeiobermeister S., 39 Jahre alt, Hobbyhühnerzüchter und Problembeamter nach allem, was man bereits über ihn weiß, sei ein Einzelfall gewesen, sagen die einen nun. Deutsche Polizisten seien nicht übermäßig gewalttätig, im Ausland gehe es zuweilen viel brutaler zu, heißt es. Die anderen wiederum klagen, sie hätten ähnlich schlimme Erfahrungen gemacht. Überall aus der Republik werden nun Vorkommnisse gemeldet. In Wahrheit nämlich gibt es sehr viele Einzelfälle, bei 240.000 Polizisten in Deutschland wäre ein echter Einzelfall auch ein echtes Wunder.

 

Und das liegt nicht nur an womöglich problematischen Charakteren in Uniform, es kommt noch etwas anderes hinzu. Deutsche Polizisten haben Angst - vor allem voreinander. Das Klima in vielen Präsidien, Ämtern, Direktionen und Dienststellen ist geprägt von einem "Code of Silence", wie es der Hamburger Kriminologe Rafael Behr nennt, einem angepassten Mitmachen aus Sorge davor, ausgegrenzt und gemieden zu werden. Auch und gerade wenn es um Beförderungen geht. Die Folge dieses Drucks der Stromlinienförmigkeit sind zum einen quälende Mobbingverfahren und hohe Krankenstände. Zum anderen aber immer wieder auch Entgleisungen, die gedeckt werden.

 

Nun ist der Wunsch, zu einer Gruppe zu gehören, menschlich und verständlich, aber er wird zum gesellschaftlichen Problem, wenn er dazu führt, aus falsch verstandener Solidarität Straftäter zu schützen. Und er wird zugleich zum Skandal, wenn sich damit ausgerechnet die über das Gesetz erheben, die es zu schützen geschworen haben und denen wir Bürger deswegen das Gewaltmonopol überantwortet haben.

 

Die Polizei muss sich ändern, das zeigt einmal mehr der Fall aus Hannover. Sie braucht eine ehrliche Fehlerkultur, in der Missstände angesprochen werden können, ohne dass das als Verrat gewertet wird. Sie braucht eine Atmosphäre, in der Kritik an der Führung nicht als Akt der Rebellion angesehen wird. Und sie braucht Menschen, die nicht grundsätzlich denken: Die Guten sind wir - und deshalb haben wir recht.

 

Polizeibeauftragte, wie sie in einigen Ländern bereits etabliert worden sind und wie sie die Grünen und der Bund Deutscher Kriminalbeamter auf Bundesebene fordern, können bei diesem Prozess helfen.

 

Doch wie jeder Verwaltungsvorgang wird auch dieser dauern.

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Der Polizist kann die Tat auch begangen haben und trotzdem unschuldig sein - wegen Krankheit z.B. Die nehme ich ohnehin an.

Viel problematischer ist die Tatsache daß seine Kollegen mal wieder viele Jahre lang geschwiegen und zugesehen haben.

Was ich bei Dir annehme, sage ich der Nettiquette wegen mal lieber nicht. Gesund erscheint mir Dein Gesabbele jedenfalls nicht zu sein.

 

Das Problem psychischer Erkrankungen ist das selbe wie bei der Alkoholsucht - der Betroffene bemerkt es selbst nicht.

Aber ein guter Arzt könnte auch dir helfen.

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Das Problem psychischer Erkrankungen ist das selbe wie bei der Alkoholsucht - der Betroffene bemerkt es selbst nicht.

Aber ein guter Arzt könnte auch dir helfen.

Vllt solltest Du Deinen Rat erst einmal selbst beherzigen und weniger Blödsinn schreiben.
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Treffender hätte man das kaum schreiben können. Chapeau!

Das lässt sich IMO nicht so einfach und pauschal sagen. Mein (als ExPat keineswegs repräsentativer) Eindruck ist, dass die LaPos in der Regel ganz ok sind, die BuPos aber so ziemlich alles einstellen, was vermutlich nicht mal bei einem privaten Sicherheitsladen einen Job fände. Der zitierte WhatsApp-Post des Cops passt da ganz gut ins Bild.

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SPON:

 

Gewalt gegen Flüchtlinge: Bundespolizei wusste von Missständen in Hannover

 

...

 

Bei der Bundespolizeidirektion Hannover war nach Informationen des SPIEGEL offenbar schon seit Monaten bekannt, dass sich in einer Dienstgruppe der Bahnhofswache verdächtige Vorfälle häuften. Wie aus Polizeikreisen verlautete, hatten Vorgesetzte aus der betroffenen Wache die Direktion gebeten, ein Ermittlungsteam mit der Aufklärung der Vorfälle zu beauftragen. Danach sei jedoch nichts geschehen.

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Die Erfahrung ist die, dass Asylbewerber oft gegen Auflagen der räumlichen Beschränkung verstoßen haben.

So ein Unsinn Menschen qausie in 'Gefangenschaft' zu nehmen und in einen Bezirk zu sperren.

Wenn diese Beschränkungen den Asylbewerbern nicht passen hält sie Keiner davon ab sich ein Land zu suchen wo ihnen die Bedingungen besser passen.

Für die ganzen Behörden wäre es extrem Unpraktisch wenn ihre Kunden ständig Irgendwo und Nirgends sind, deswegen sollen Sie ja im zugewiesenen Bezirk bleiben. Dann sind Sie zumindest in der Theorie schneller zu greifen wenn die Behörden was von Ihnen wollen.

Aber davon abgesehen stellt sich die Frage woher Sie das Geld für Reisen haben sollen.

Wie dem auch sei, würde man die Zügel endlich mal straffer Anziehen würde die Quote der tatsächlichen Asylbewerber steigen.

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@fritz the cat

was ist das denn bitte für eine Einstellung?

- Wenn es dir nicht gefällt, dass die Polizei dich schickaniert kannst du ja nach Irland umziehen?

- Wenn es dir nicht gefällt, dass andere Autofahrer dich schneiden, kannst du ja dein Auto verkaufen

- Wenn es dir nicht gefällt, dass du überfallen wirst, dann kannst du ja zu Hause bleiben

.

.

Warum sollte es für Asylbehörden Probleme geben, wenn die "Kunden" in ihrer Freizeit das Stadt- / Bezirk/- Bundeslandgebiet verlassen? Warum sollte der Asylbewerber aus Bremen nicht nach Niedersachsen an die Nordsee fahren dürfen? Warum der aus dem Saarland nicht zum Oktoberfest? Warum der aus Hannover nicht zu seinem Freund, der in Hamburg untergebracht wurde?

.

Nebenbei, die Asylbewerber bekommen etwas Geld. Das ist auch gut so.

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Moin Moin

 

 

@fritz the cat

was ist das denn bitte für eine Einstellung?

So ganz falsch ist diese Einstellung (zumindest der erste Teil) nicht.

Das hat schon Goethe festgestellt.

 

 

- Wenn es dir nicht gefällt, dass die Polizei dich schickaniert kannst du ja nach Irland umziehen?

- Wenn es dir nicht gefällt, dass andere Autofahrer dich schneiden, kannst du ja dein Auto verkaufen

- Wenn es dir nicht gefällt, dass du überfallen wirst, dann kannst du ja zu Hause bleiben

Man ist auch hier nicht gezwungen, zu allem seinen unsinnigen Senf abzugeben.

 

 

Warum sollte es für Asylbehörden Probleme geben, wenn die "Kunden" in ihrer Freizeit das Stadt- / Bezirk/- Bundeslandgebiet verlassen? Warum sollte der Asylbewerber aus Bremen nicht nach Niedersachsen an die Nordsee fahren dürfen? Warum der aus dem Saarland nicht zum Oktoberfest? Warum der aus Hannover nicht zu seinem Freund, der in Hamburg untergebracht wurde?

Wenn du den § 61 AufenthG kennen würdest und damit die Voraussetzungen für so eine Beschränkung, könntest du dir das selber beantworten.

 

Gruß

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Aber davon abgesehen stellt sich die Frage woher Sie das Geld für Reisen haben sollen.

Vieleicht ist die landläufige Gleichsetzung von Aslbewerbern mit Wirtschaftsflüchtlingen ja auch einfach nicht richtig?

 

Wer Panik vor Asylanten und Wirtschaftsflüchtlingen hat, sollte sich ernsthaft für faire Deals zwischen "Arm" und "Reich" einsetzen. Das hülfe.

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ja... kenne ich.... jedoch kennst du auch die Zeit? Jahre. Es ist unrecht einen Menschen über Jahre quasi unter Landesbezirksarrest zu stellen.

Wenn ihm das nicht paßt, darf und kann er gern in einem anderen Land ohne solche Beschränkungen um Asyl bitten.
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Wenn ihm das nicht paßt, darf und kann er gern in einem anderen Land ohne solche Beschränkungen um Asyl bitten.

Angesichts des Umstands, dass Du (wie ich vermute) nicht aufgrund eigener Verdienste sondern qua Geburt Bürger eines der reichsten Staaten dieses Planeten bist, finde ich Deine Haltung schäbig. Ein passenderes Adjektiv fällt mir dazu gerade nicht ein.

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