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Auch Polizisten sind nur Menschen


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Danke. Das ist ja mal was neues und durchaus positives.

Ach Bluey. Schreib' doch nicht so'n Mist. Habe ich jemals irgendeinen Zweifel daran gelassen, daß selbst Du selbstverständlich ein Recht auf Deine (gern auch falsche) Meinung hast? Nein? Na also. Doch? Wo?

 

Umso trauriger hingegen ist Deine Einstellung, die hier deutlich wird.

Ich nehme an, Du meinst nicht meine Einstellung zu Deiner eigenen Meinung, sondern meine Meinung, daß das Verhalten Deiner Kollegen nicht mal ansatzweise nachvollziehbar ist, gell? Dir fällt schon auf, daß Du mit dieser Ansicht doch eher allein bist, oder? Schon mal überlegt, woran das liegen könnte?

 

Nur befürchte ich nunmehr, daß ich Dir mangels eigener Erfahrungen oder eben entsprechender Kenntnisse hierbei nicht weiterhelfen kann.

Wenn Du weder eigene Erfahrungen noch entsprechende Kenntnisse mit diesem Druck, mit der Definition von Erfolg und dem Messen von Erfolg hast und auch nicht weißt, was einem Polizisten droht, wenn er diesen 'Erfolg' nicht hat, freut mich das für Dich. Warum aber schreibst Du dann davon, als wenn Du Dich damit auskenntest und das in eurem Job gang und gäbe sei?

 

Diese dumme Frage hätte ich selbst Dir nicht zugetraut. Paßt aber zum Rest Deines Postings und deinem sonstigen üblichen Verhalten.

Du hast selbstverständlcih völlig recht. Wäre schön, wenn Du die Frage beantworten könntest.

 

was auch immer Du erwiderst..... es prallt wie gewohnt an mir ab. Denn mit Leuten wie Dir kann man nicht diskutieren.

Ja, das mit dem abprallen hast Du wieder einmal genauso wortreich wie inhaltsleer bewiesen. Und wie diskussionsfähig Du bist auch gleich.

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Dir fällt schon auf, daß Du mit dieser Ansicht doch eher allein bist, oder? Schon mal überlegt, woran das liegen könnte?

Bin ich das? Wer sagt das? Hier im Forum vielleicht. Woran das liegen dürfte, sollte selbst Dir klar sein. Ansonsten: überleg einfach mal, woran das liegen könnte. Dürfte nicht schwer sein.

 

Wenn Du weder eigene Erfahrungen noch entsprechende Kenntnisse mit diesem Druck, mit der Definition von Erfolg und dem Messen von Erfolg hast und auch nicht weißt, was einem Polizisten droht, wenn er diesen 'Erfolg' nicht hat, freut mich das für Dich. Warum aber schreibst Du dann davon, als wenn Du Dich damit auskenntest und das in eurem Job gang und gäbe sei?

Wen..... ja WENN Du wenigstens einmal aufmerksam lesen und es auch verstehen würdest, würdest Du nicht so einen grenzenlosen Blödsinn schreiben.

 

Wäre schön, wenn Du die Frage beantworten könntest.

Vor dem Hintergrund des obigen und entsprechender Versuche (Dir etwas zu erklären, was Du eh nicht verstehen willst) in der Vergangenheit völlig sinn- und zwecklos. Da belasse ich Dich doch lieber in Deiner kleinen Biber-Welt.

 

Ja, das mit dem abprallen hast Du wieder einmal genauso wortreich wie inhaltsleer bewiesen. Und wie diskussionsfähig Du bist auch gleich.

Bla bla.... bla bla....
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Bin ich das? Wer sagt das?

Ja. Ich. Hast Du doch gelesen, oder?

 

Hier im Forum vielleicht. Woran das liegen dürfte, sollte selbst Dir klar sein.

Nicht vielleicht, sondern definitiv. Und natürlich ist mir genauso klar wie Dir, woran das liegt: hier im RF sind Nicht-Polizisten und denkende Polizisten die Mehrheit. Im RL übrigens auch - erfreulicherweise.

 

Wen..... ja WENN Du wenigstens einmal aufmerksam lesen und es auch verstehen würdest, würdest Du nicht so einen grenzenlosen Blödsinn schreiben.

Wenn Du ein wenig besser mit Deiner Muttersprache umgehen könntest, hättest Du sicher sauber formuliert und mir damit gar nicht erst die Möglichkeit geboten, Deinen Fehler auszunutzen.

 

Vor dem Hintergrund des obigen und entsprechender Versuche (Dir etwas zu erklären, was Du eh nicht verstehen willst) in der Vergangenheit völlig sinn- und zwecklos. Da belasse ich Dich doch lieber in Deiner kleinen Biber-Welt.

Aah - die schon fast klassisch zu nennende Bluey-Verbaldiarhoe, die besonders gern dann auftaucht, wenn der gemeine Zivilist es wagt, eine locker dahingeschriebene Behauptung des Herrn Polizeifachmannes zu hinterfragen und dieser nach kurzem Nachenken feststellt, was er für einen Unsinn von sich gegeben hat.

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Hallo, Blaulicht,

(bis auf die Forderung der Entlassung stimme ich dir zu. Eine Forderung einer gerechten Strafe und disziplinarischen Folge wäre besser. Und bitte keine Bauernopfer)

Polizeibeamte, die ganz bewusst Unschuldige wegen einer angeblichen Straftat zur Anzeige bringen, um dadurch echte oder angebliche Zielvorgaben zu erfüllen, begehen ganz bewusst Straftaten und haben somit nichts bei der Polizei zu suchen.

 

Solche Beamte als Bauernopfer darzustellen, ist völlig fehl am Platze, denn sie wussten ganz genau, was sie machten und dass sie eine strafbare Handlung nach der anderen begehen.

 

Hättest Du selber auch dann noch Verständnis für diese Beamten, wenn sie Dich zur Anzeige gebracht hätten, wenn Du zu einer hohen vierstelligen Geldstrafe verurteilt worden wärst, wenn Du dadurch disziplinarisch zur Rechenschaft gezogen und erst einige Jahre später befördert würdest oder wenn man Dich sogar zu einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen verurteilt hätte, so dass Du sang - und klanglos aus dem Polizeidienst geworfen entlassen worden wärst?

 

Würdest Du dann immer noch von einem Bauernopfer reden?

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

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@Nachteule

  • Bauernopfer: hiermit meine ich nicht, dass sie für ihr Fehlverhalten nicht zur Verantwortung gezogen werden, sondern dass sie nicht 'alles abkriegen' sondern der Behördenleiter im Rahmen seiner Verantwortung auch seine Bürde zu tragen hat
  • die Beamten werden sich strafrechtlich verantworten müssen. Was eine Strafe von mehr als einem Jahr bedeutet wissen wir. Ich maße mir jedoch nicht an zu sagen, welche Strafe die richtige wäre
  • dienstrechtlich maße ich mir jedoch an nicht blind die Entfernung zu fordern, sondern eine angemessene Strafe. Mein Gefühl - ohne die individuellen Einzelumstände zu kennen - eine harte D-Maßnahme, auf Grund der Fehler der Behördenleistung jedoch keine Entfernung. Der individuelle Einzelfall (Vorverhalten, Verhalten im Verfahren) kann jedoch auch eine Entfernung als richtige Folge erscheinen lassen
  • Netter Trick, mich als Betroffenen einzubringen. Aber so findet man kein gerechtes Urteil. Beim Berwerten muss man persönliche Betroffenheit ausblenden und sachlich abwägen (hier unterscheiden sich dann doch unsere Erfahrungen?!)
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  • (wieso würde ich bei einer Geldstrafe von Ü90 TS aus dem Polizeidienst sang- und klanglos entfernt?
  • Die meisten Verfahren der "Cops" wurden eingestellt (totgeschrieben durch die "Cops")
  • In weiteren kam es zu Ausschreibungen AE. Also kein Ding, was weitreichende Folgen hätte
  • zumal ein D-Verfahren wieder eigene Ermittlungen håtte
  • NEIN, ich will da nix schönreden und ich weiß was du meintest - ich steure nur mal etwas gegen. Du weißt aber auch was ich meine; da wir gar nicht so weit von einander entfernt sind lohnt keine riesen Diskussion
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Das Problem bei der Vorgabe ist einen Fahndungstreffer zu bringen. Wie soll das gehen?

Du bist angeblich Polizist, weißt aber nicht, was man (legal) so tun kann, um einen Fahndungstreffer zu erzielen? Ich bin beeindruckt!

 

Das Übel ist diese Zielvorgabe!

Quark. Das Übel ist die laxe Einstellungspraxis, die es zulässt, dass Menschen mit hoher krimineller Energie bzw. niedriger Intelligenz BuPos werden. (Siehe die beiden anderen verlinkten Fälle.)

 

Tja, das dürfte noch häufiger vorkommen wenn das Berliner Modell Schule macht und man Intensivtäter zu Polizisten ausbildet.

http://jungefreiheit.de/politik/deutschland/2014/berliner-polizei-bildet-ehemaligen-intensivstraftaeter-aus/

Die Quelle ist Zufall, war der erste Treffer beim suchen.

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  • Die meisten Verfahren der "Cops" wurden eingestellt (totgeschrieben durch die "Cops"

 

Ich nehme an, du beziehst dich hier auf die drei BuPoen und würde gerne wissen, woher du das hast. Mir ist nicht bekannt, dass dem so ist.

 

Weiterhin möchte ich dich - ganz höflich - fragen, wie es denn wäre, wenn z. Bsp. ein Bankangestellter von deinem Konto 10,000.00 Euro abräumt, aber 8,500.00 Euro rückerstattet, wärest du dann auch damit einverstanden, dass der weiterhin bei der Bank tätig ist?

 

Ach ja, ich erlaube mir auch, dich freundlich darauf hin zu weisen, dass da noch immer zwei höfliche Fragen von mir an dich in diesem Thread unbeantwortet sind...

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  • stand in einem Bericht (über die drei gab es ja viel Presse); wüßte ich ob das online wäre und wo würd ichs verlinken....
  • BANK: Ichdenke, dass ich von der Bank den gesamten Schaden erstatte bekomme
  • und der Bankanstellte wird sich strafrechtlich verantworten müssen

 

  • du versuchst es wie Nachteule und willst mich persönlich betroffen machen, auch Nachteule habe ich, wie nun dir, geantwortet, dass das so nicht funktioniert. Unbestritten war das Verhalten falsch. Die drei werden sich straf- und dienstrechtlich verantworten müssen. Was eine Strafe von mehr als einem Jahr bedeutet wissen wir. Ich maße mir jedoch nicht an zu sagen, welche Strafe die richtige wäre
  • dienstrechtlich maße ich mir jedoch an nicht blind die Entfernung zu fordern, sondern eine angemessene Strafe. Mein Gefühl - ohne die individuellen Einzelumstände zu kennen - eine harte D-Maßnahme, auf Grund der Fehler der Behördenleistung jedoch keine Entfernung. Der individuelle Einzelfall (Vorverhalten, Verhalten im Verfahren) kann jedoch auch eine Entfernung als richtige Folge erscheinen lassen
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Nun, die Obdachlosen waren auch persönlich betroffen, da ist es legitim, dich als denjenigen, der gegen eine Entfernung aus dem Dienst ist, zu fragen, wie denn deine Meinung wäre, wenn du persönlich betroffen wärest. Frage ich halt anders: Wie wäre denn deine Haltung, wenn die Kollegen dir so ein Ding 'reingewürgt hätten?

 

Ich masse mir - im Gegensatz zu dir - jedenfalls an zu sagen, dass diese drei nichts mehr im Polizeidienst zu suchen haben. In meinen Augen ist deren Verhalten absolut unentschuldbar, da hilft auch keine falsche Zielvorgabe. Bei dem Vorgesetzten sehe ich das differenzierter, der gehoert gemaßregelt, aber nicht unbedingt aus dem Dienst entfernt.

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Hallo, Blaulicht,

 

wir als Polizeibeamte leben davon (wenn man es so bezeichnen kann), dass wir in der Bevölkerung und vor Gericht glaubhaft bleiben und haben dabei gleichzeitig mit dem Problem zu kämpfen, dass bei einem Fehlverhalten einzelner gleich die gesamte Polizei in einen Topf geworfen wird.

 

Wenn nun einzelne Polizeibeamte ganz bewusst Straftaten begehen, mit denen sie andere schädigen, schaden sie nicht nur ihrer eigenen zukünftigen Glaubwürdigkeit vor Gericht, sondern sie schaden allen Polizeibeamten.

 

Es wäre ein falsches Zeichen nach außen, wenn man diese Beamten weiter im Dienst belassen würde.

 

Wie gesagt: Hier geht es um bewusste und wohlüberlegte Straftaten, denn die Beamten haben sich ja ganz gezielt ihre Opfer ausgesucht.

 

Bei anderen Straftaten, wie z. B. bei den Folgen eines schweren Verkehrsunfalls, sieht es wieder ganz anders aus, denn da sollte man tatsächlich ganz genau prüfen, ob es gerechtfertigt und notwendig ist, einen Beamten aus dem Dienst zu entfernen.

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

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  • @HarryB, ja die Obdachlosen (eigentlich kein schöner Begriff für Menschen) waren persönlich betroffen, jedoch entscheiden diese nicht über die Folgen. Auch in anderen Fällen entscheiden die Opfer nicht über die Strafe, selbst dann nicht, wenn sie als Nebenkläger auftreten. Über die Strafe wird hier ein Strafgericht urteilen. Ich finde diese Straftat sehr verachtungswürdig! Wie das aber sanktioniert werden soll kann ich nicht sagen. Da fehlt mir das Gefühl. Ich bin auch kein Richter, muss das also auch nicht wissen. Tagessätze, Freiheitsstrafe? Ich kann es nicht sagen; ich kenne nur die gesetzliche Folge bei FS über einem Jahr. Wenn die Straftat so hoch sanktioniert ist, dann sind die drei Kraft Gesetz entlassen. Das Dienstrecht hingegen soll nicht strafen, sondern künftig den Beamten zu korrektem Verhalten lenken; im besonderen Fall muss zum Schutz des Beamtentum der Beamte entfernt werden. Pauschale Forderungen nach Entfernungen sind dem Verfahren nicht gerecht. Es muss der konkrete Fall mit allen objektiven und subjektiven Aspekten überprüft werden und dann muss die geeignete D-Maßnahme getroffen werden.
  • @Nachteule, ich stimme dir zu. Aus diesem Grund sind die Beamten auch vorläufig suspendiert. Dennoch ist jetzt in zwei Verfahren mit unterschiedlichen Zielen der konkrete Fall zu prüfen und dann die geeignete Maßnahme / Strafe zu finden. Es kann auch sein dass der Beamte im konkreten Fall des Unfalls zu entfernen ist - es kommt auf die Umstände an und es kann hier sein, dass die Umstände für die Beamten / gegen eine Entfernung sprechen. Ganz deutlich gesagt ist die Zielvorgabe zu berücksichtigen und diese kann das letzte Gramm an der Waage sein.
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Hallo, Blaulicht,

 

wir als Polizeibeamte leben davon (wenn man es so bezeichnen kann), dass wir in der Bevölkerung und vor Gericht glaubhaft bleiben und haben dabei gleichzeitig mit dem Problem zu kämpfen, dass bei einem Fehlverhalten einzelner gleich die gesamte Polizei in einen Topf geworfen wird.

 

Wenn nun einzelne Polizeibeamte ganz bewusst Straftaten begehen, mit denen sie andere schädigen, schaden sie nicht nur ihrer eigenen zukünftigen Glaubwürdigkeit vor Gericht, sondern sie schaden allen Polizeibeamten.

:nick: :nick: :nick:

Fett vn mir!

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Ja. Ich. Hast Du doch gelesen, oder?

Oh, ja, stimmt. Da war so ein kleines Hintergrundrauschen. Könnte von Dir stammen. Ähm... wer bzw. was warst/bist Du doch gleich? :abwarten:

 

Nicht vielleicht, sondern definitiv. Und natürlich ist mir genauso klar wie Dir, woran das liegt: hier im RF sind Nicht-Polizisten und denkende Polizisten die Mehrheit. Im RL übrigens auch - erfreulicherweise.

Eieiei.... auch hier mal wieder dieser anmaßend arrogante Absolutheitsanspruch, der - auch wenn's Dir schwer fällt das zu akzeptieren - falsch ist. Im übrigen sind glücklicherweise viele denkende Polizisten und Nicht-Polizisten durchaus meiner Meinung und denken nicht in diesen abstrusen Einbahnstraßen wie Du.

 

Wenn Du ein wenig besser mit Deiner Muttersprache umgehen könntest, hättest Du sicher sauber formuliert und mir damit gar nicht erst die Möglichkeit geboten, Deinen Fehler auszunutzen.

Ich kann nichts dafür, wenn Deine Intelligenz nicht ausreicht, Aussagen anderer zu verarbeiten und zu verstehen.

 

Aah - die schon fast klassisch zu nennende Bluey-Verbaldiarhoe, die besonders gern dann auftaucht, wenn der gemeine Zivilist es wagt, eine locker dahingeschriebene Behauptung des Herrn Polizeifachmannes zu hinterfragen und dieser nach kurzem Nachenken feststellt, was er für einen Unsinn von sich gegeben hat.

:lol: Bla bla bla.....
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Hallo, Blaulicht,

  • Ganz deutlich gesagt ist die Zielvorgabe zu berücksichtigen und diese kann das letzte Gramm an der Waage sein.

egal, wie die Zielvorgabe formuliert wurde und wie sie von den Beamten verstanden wurde: Der Dienstvorgesetzte hat sie mit Sicherheit nicht so vorgegeben, dass die Beamten gezwungen waren, Straftaten zu begehen, um die Zielvorgaben zu erfüllen.

 

Um es mal ganz konkret zu formulieren:

 

Wer nicht über seine Verhältnisse lebt, kann in unserem Beruf sogar in den unteren Gehaltsstufen (A7/A8) problemlos leben und noch seine Familie ernähren.

 

Es ist also niemand gezwungen, Vorgesetzten in den ....... zu kriechen, aus Angst, nicht befördert zu werden und deshalb darben zu müssen und solange man seine Meinung und ggf. Kritik gegenüber den Kollegen und Vorgesetzten sachlich äußert, hat man keine disziplinarischen Folgen zu befürchten, wenn man seine Arbeit ordentlich macht.

 

Noch weniger ist man gezwungen, Ordnungswidrigkeiten oder gar Straftaten zu begehen, um sein Soll zu erfüllen, denn wenn dieses Soll nicht mit regulären Mittel erfüllbar ist, kann einem niemand disziplinarrechtlich etwas anhaben.

 

Im vorliegenden Fall war es laut den Zeitungsartikeln ja sogar so, dass die Zielvorgabe des Dienstvorgesetzten von dessen Vorgesetzten öffentlich als falsch dargestellt wurde und da muss man sich mal fragen, ob keiner der Beamten so viel A... in der Hose hatte, gegen diese Vorgabe anzugehen, sei es über den Personalrat oder über die Gewerkschaft.

 

Hier jetzt eine Rechtfertigung für die Taten der Beamten zu konstruieren wäre ja fast so, als würde man einem Vergewaltiger zugute halten, dass sein zufällig ausgewähltes Opfer nicht in Sack und Asche herumlief, sondern etwas aufreizender gekleidet war.

 

Du hast zwar recht damit, dass die Beamten vermutlich nicht auf die Idee mit den angeblichen Straftaten gekommen wären, wenn es diese Zielvorgabe nicht gegeben hätte, aber Du wirst ja wohl auch keinen Juwelierladen überfallen, nur, weil in den Auslagen hochwertige Schmuckstücke ausgelegt sind, oder?

 

Würde es hier um einen Polizeibeamten gehen, der durch eine nicht willentliche Fehleinschätzung im Straßenverkehr einen schweren Unfall verursacht und dafür eine Freiheitsstrafe bekommen hat, die eigentlich zu seiner Entlassung führen würde, würde ich Dir zustimmen, dass man hier den Einzelfall prüfen und ihn ggf. trotzdem im Polizeidienst belassen sollte.

 

Die Beamten im vorliegenden Fall dagegen haben nicht nur eine vorsätzliche und durchdachte Straftat begangen, sondern gleich mehrere und das mit dem Ziel, sich selber gegenüber ihren Kollegen Vorteile zu verschaffen.

 

Es waren also keine Verzweiflungstaten, wie z. B. bei Beamten, die völlig überfordert sind und deshalb Straftaten verjähren lassen oder ähnliches, sondern eindeutig geplante Straftaten und dafür darf es m. E. keinerlei Milde geben und noch weniger irgendwelche versuche einer Rechtfertigung.

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

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Ja. Ich. Hast Du doch gelesen, oder?

Oh, ja, stimmt. Da war so ein kleines Hintergrundrauschen. Könnte von Dir stammen. Ähm... wer bzw. was warst/bist Du doch gleich? :abwarten:

 

[...]

 

Jungs, könnt Ihr Euch nicht mal auf ein schönes Glas Rotwein zusammensetzen und Eure Scharmützelei beilegen? Ich zahle.

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Wer nicht über seine Verhältnisse lebt, kann in unserem Beruf sogar in den unteren Gehaltsstufen (A7/A8) problemlos leben und noch seine Familie ernähren.

 

Je nach Bundesland wird dies mit beginnend gut 2000 brutto, aber auch knapp.

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Mag sein, dass es Anfangs knapp ist, dafür aber wird es später garantiert mehr. Ich habe anno dunnemals mit A5 angefangen und musste nicht am Hungertuch nagen..... Man sollte nicht vergessen, dass auch die ganzen Sozialversicherungsbeiträge wegfallen, so dass brutto ziemlich dicht am netto ist.

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@Nachteule, wir sind gar nicht so weit von einander entfernt!

 

einzig fordere ich nicht pauschal die Entfernung.

ich fordere ein Straf- und Disziplinarverfahren.

Und ich fordere für beide Verfahren eine sachgerechte Prüfung und dann die Strafe / Folge (es kann dann tatsächlich auch eine Entfernung sein - es muss aber nicht so enden, auch, und da stimme ich dir zu, wenn die Tat sehr verächtlich war.)

 

 

Bezüglich der Zielvorgabe muss der Behördenleiter anständig seine Konsequenzen tragen! Bezüglich Zahlen und Controlling gibt es schon genug Unverständnis und viele Vorgesetze, die damit falsch umgehen! Hier wurde mit dieser Zielvorgabe sogar gegen eine Weisung der höchsten Führungsebene verstoßen. Das geht nicht und muss sanktioniert werden. Man muss nur mal darüber nachdenken, was diese Zielvorgabe (für gut arbeitende) Polizisten bedeutet. Nimm mal den guten Polizisten, der den ganzen Tag einen Unfall absichert, Gefangene zu Gericht fährt, einen komplexen hochwertigen Vorgang abarbeitet, oder oder aber dabei eben nicht viele Kontrollen durchführt - der kommt mit NULL STRICHEN zum Feierabend und muss sich rechtfertigen? bzw bekommt keine gute Beurteilung, obwohl er gut (vielleicht sogar besser als andere) gearbeitet hat? Nun steht er am nächsten Tag herum und sieht Menschen, hat Zeit jedoch gehen von den Menschen keinen Gefahren aus, die begehen keine Straftaten. NULL STRICHE.

 

Anders gedacht: solche Zielvorgaben erhöhen den Kontrolldruck. Ich will keine Polizei, die auf Grund von zu erbringenden Strichen die Kontrollen der Bürger erhöht! Das ist der erste Schritt Richtung Polizeistaat.

Erhöhte Kontrollen auf Grund eines konkreten Lagebildes ist etwas anderes!

 

!Man muss nicht nur die Quantität bewerten, sondern auch die Qualität. Jedoch lässt sich die Qualität nicht in Zahlen und Diagramme ausdrucken. Das Problem, dass zu viele BWLer im hD der Polizei sind / Politik nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten die Arbeitsmenge der Polizei auswerten und steigern will. Polizei ist jedoch kein Wirtschaftsunternehmen.

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Jungs, könnt Ihr Euch nicht mal auf ein schönes Glas Rotwein zusammensetzen und Eure Scharmützelei beilegen? Ich zahle.

Er kann's ja leider nicht sein lassen. Und sein Gebrabbel ständig ignorieren gelingt mir leider nicht so ganz.

 

 

 

BTW: Biber wäre so ziemlich der letzte Mensch auf dieser Erde, mit dem ich mich auf ein Glas Rotwein (oder überhaupt) zusammensetzen wollen würde.

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In NRW zahlt das Land seinen Polizisten alles.

Ähm... nö. Diese Zeiten hatten wir mal. Zumindest was Arzneien betrifft. Bei etlichen Dingen dürfen wir hübsch zuzahlen oder uns zusatzversichern.
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Hallo, Blaulicht,

Bezüglich der Zielvorgabe muss der Behördenleiter anständig seine Konsequenzen tragen!

...

Das geht nicht und muss sanktioniert werden.

in dem Punkt gebe ich Dir uneingeschränkt recht.

 

Du machst allerdings den Fehler und versuchst, mit dem Fehlverhalten des Vorgesetzten eine gewisse Rechtfertigung für das Fehlverhalten seiner Untergebenen zu begründen, und das geht so nicht.

 

Hier haben wir zwei unterschiedliche Sachverhalte und für beide Seiten muss es dementsprechende Sanktionierungen geben,

 

Du hast auch recht damit, dass zuerst die strafrechtliche und dann die disziplinarrechtliche Seite bei den Beamten abschließend geprüft und abgeurteilt werden muss, aber nach Lage der Dinge kann dabei disziplinarrechtlich nur die Entfernung aus dem Dienst herauskommen, denn alles andere wäre ein falsches Signal nach innen und nach außen.

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

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Nein, keine Rechtfertigung! Aber selbstverständlich muss die Zielvorgabe bei der Gesamtbetrachtung mit berücksichtigt werden und entlastend für die Drei (die Bezeichnung Cop mag ich für die die im Moment nicht verwenden) zählen. Ohne nähere Umstände zu kennen - und das tun wir beide nicht - lege ich mich auf Grund dieser Zielvorgabe mal in den Bereich Zurückstufung / Gehaltskürzung ein. Die genaue Prüfung wird dann (oder je nach Strafurteil eben nicht mehr) ermittelt werden müssen. Du merkst, ich tue mich schwer eine Entfernung zu fördern, weil ich mit der härtesten Maßnahme nicht einfach los ziehe, ich will damit analog der Vorverurteilung im Strafrecht ein gewissenhaften Umgang.

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Du merkst, ich tue mich schwer eine Entfernung zu fördern, weil ich mit der härtesten Maßnahme nicht einfach los ziehe ...

Inwiefern wäre das die "härteste Maßnahme"? Die Typen können froh sein, wenn sie nicht im Knast landen. Und einen ähnlichen Job finden sie nach dem Rauswurf doch sicher.

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Also ich gehe völlig konform mit 'Nachteule's' Auffassung. Eine Strafmilderung - auch im Diszplinarverfahren! - wegen der angeblichen Zielvorgabe kann m. E. nun gar nicht in Betracht kommen, die Handlungen der drei BuPoen war voll eigenverantwortlich.

Da könnte ja auch der Dieb im Kaufhaus daher kommen und sagen, Mutti hätte ihm aufgegeben, den geklauten Artikel so preiswert wie möglich zu besorgen.....

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Eine Strafmilderung - auch im Diszplinarverfahren!

 

Das Ziel des D-Verfahren ist keine Strafe

Eine Doppelbestrafung ist verfassungsmäßig verboten!

 

 

In jedem Strafverfahren werden alle Aspekte betrachtet; übertrieben gesagt kann eine schlechte Kindheit oder eine positive Sozialprognose sich ebenfalls strafmildernd auswirken. Gleiches Recht / gleiche Prüfung für diese Drei! Und dazu muss man einfach diese Zielvorgabe ganz deutlich in die Bemessung mit einbeziehen; auch dann, wenn man völlig richtigerweise sagt, dass die Drei erkennen hätten müssen, dass diese Zielvorgabe nicht unrechtes Handeln fordern kann und die Erwartung an Polizisten die ist, sich an Recht und Gesetz zu halten - auch wenn das hieße, dass man sich gegen die Zielvorgaben der eigenen Behörde stellen muss.

 

Im Dienstrecht müssen, unter Beachtung des Zieles des D-Verfahrens, ebenfalls alle alle Umstände berücksichtigt werden.

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Ja, Herr Oberlehrer. Die "Strafe" im Diszi ist eine Maßnahme, nichtsdestotrotz kann diese hart oder milde ausfallen.

Und das es einen Richter gibt, der im Strafverfahren die Zielvorgabe in diesem Fall als mildernden Umstand annimmt, möchte ich doch nicht hoffen.....

Ebensolches gilt für die Disziplinarkommission. Die mag zwar feststellen, dass die Zielvorgabe der auslösende Faktor war, die Umsetzung durch die drei BuPoen an Verwerflichkeit kaum mehr zu überbieten ist.

Ich gönne den drei BuPoen jedenfalls einen längeren Aufenthalt im Knast, in dem der Grund ihrer Inhaftierung auch publik wird.

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Ja gut, mit Bundesdiest kenne ich mich nun gar nicht aus. Ich bin auch schon vor langer Zeit aus dem Beamtendienst ausgeschieden und schon damals wurde gelegentlich Unmut gegen diese Überversicherung geäußert. Es kann daher durchaus sein, dass das jetzt generell nicht mehr statthaft ist....

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Wieder mal die BuPo..... Wenigstens ein Knöllchem sollte der Fahrer im Nachhinein erhalten. Diszi? Naja....

Interessant ist auch, dass links vom Polizeiauto mindestens zwei PKW verbotswidrig parken - jedenfalls nach Auffassung des Users 'Janr'..... ;-)

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Wieder mal die BuPo..... Wenigstens ein Knöllchem sollte der Fahrer im Nachhinein erhalten.

Du siehst das falsch. Wenn die BuPos hungrig und schlecht gelaunt auf Parkplatzsuche um den Block getourt wären, hätten sie u.U. über ihre Beförderung "nachgedacht" und womöglich den einen oder anderen Obdachlosen belästigt ;). Lass sie ruhig so parken, dann sind sie auch schneller wieder weg.

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Das Diszi. ist hier unumgänglich. Die Vorermittlung sind abgeschlossen, es gab keinen Einsatzanlass / Grund, eine Bürgerbeschwerde ist eingegangen..... keine Wahlmöglichkeit mehr.

 

Wie das Diszi endet, das ist wieder was anderes.... von "Anschiss" bist Entfernung aus dem Dienst ist alles möglich... es muss das richtige gefunden werden.

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@Blaulicht: Bist a wengerl im trotzigen Kind-Ich? Wie fühlt sich das an? Da ist übrigens noch (m)eine Frage (plus Reminder) von Dir unbeantwortet.

 

BTT: Ich persönlich habe so was von keinem Problem mit dem parkenden Polizei-Bulli, weil ich der Ansicht bin, dass hier keine Gefährdung irgendeiner Art gegeben ist.

 

Was mir vielmehr gewaltig auf den Zeiger geht, ist die im deutschsprachigen Raum weitverbreitete Blockwart-Mentalität und die begleitmusikalischen Neidausprägungen vieler Otto-Normalo (©Bluey). Frei nach der Devise "die dürfen das nicht, weil ich darf das auch nicht". Die PVB dürfen jedoch gerne ihre körperliche Unversehrtheit auf das Spiel setzen, wenn es darum geht, den Bürger vor allerlei Ungemach zu schützen.

 

Für mich ist das eine Doppelmoral, die ich, volkstümlich formuliert, zum Kotzen finde. Für mich stellt sich vielmehr die Frage, ob die PVB in dem berichteten Fall den Aspekt der Vorbildwirkung berücksichtigt haben, wobei (für mich) die Antwort klar ist.

 

So, und jetzt gibt es eine herrliche Salami-Pizza, von der besten aller sanftbraunäugigen Verlobten liebevoll zubereitet - Mahlzeit!

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Nein, war kein trotziges Kinderich - eher ein schei**egal-was-pedro-denkt-weil-wer-ist-perdo Sachbeitrag.

Nun, ich finde, dass deine Reaktion äußerst kindisch ist, wenn nicht gar dumm. Obendrein schreibst du dann noch ein derartiges und unverständliches Kauderwelsch, dass man wirklich nur an eine Trotzreaktion eines verzogenen Einzelkindes denken kann. Viel eher hättest du es mit sachlicher Argumentation versuchen können...

 

@PedroK: Hier hat 'Blaulicht' Recht, denn das Ziel eines Diszi ist nun mal die Entfernung aus dem Dienst. Daher wäre die - theoretisch - möglich. Jedoch ist sie in diesem Fall äußerst unwahrscheinlich.....

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