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Auch Polizisten sind nur Menschen


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So intelligent ist es nicht eine andere Ansicht wie die Staatsanwaltschaft zu haben. Kann böse ins Auge gehen.

Inwiefern kann das boese ins Auge gehen? Der Mann hat doch von der Staatsanwaltschaft nichts zu befuerchten, die ist ihm gegenueber nicht weisungsbefugt. Ausserdem begruendet er seine Auffassung durchaus korrekt, wie ich meine und letztendlich bleibt zu fragen, ob sich denn die Staatsanwaltschaft eine abschliessende Meinung gebildet hat. Bisher ueberprueft sie ja wohl noch, oder? Obendrein kann man dann noch anmerken (und evtl. hoffen), dass selbst einzelne Staatsanwaelte anderer Meinung sind als die offizielle "Staatsanwaltschaft".....

 

Auf der anderen Seite steht die Meinungsfreiheit und das Demonstrationsrecht

Das mag ja sein, aber das siehst du ja im Falle eines ACAB T-Shirts auch missbraucht, oder?

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Kön-nen; Wol-len. Aber wozu ist das in dem Zusammenhang wichtig?

Ey Alda, mussu heut nich mehr. Is alles bunt. Kannsu reden wie Du wills, weissu?! Schlimm ist, daß heutzutage auch schon solche, die eigentlich nur mit Deutsch aufwachsen, keinen Migrationshinter

Blaulicht,   es ist gigantisch.   Mit allem hätte ich gerechnet, aber nicht, dass man den Dienstherrn als Schuldigen für so ein bescheuertes Video ausmacht mit der Begründung, dass der Tiefschutz ni

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Der Mann hat doch von der Staatsanwaltschaft nichts zu befuerchten, die ist ihm gegenueber nicht weisungsbefugt.

Naja. Im repressiven Bereich schon (§161 StPO):

 

Zu dem in § 160 Abs. 1 bis 3 bezeichneten Zweck ist die Staatsanwaltschaft befugt, von allen Behörden Auskunft zu verlangen und Ermittlungen jeder Art entweder selbst vorzunehmen oder durch die Behörden und Beamten des Polizeidienstes vornehmen zu lassen, soweit nicht andere gesetzliche Vorschriften ihre Befugnisse besonders regeln. Die Behörden und Beamten des Polizeidienstes sind verpflichtet, dem Ersuchen oder Auftrag der Staatsanwaltschaft zu genügen, und in diesem Falle befugt, von allen Behörden Auskunft zu verlangen.

</klugschiet> ;)

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Der Mann hat doch von der Staatsanwaltschaft nichts zu befuerchten, die ist ihm gegenueber nicht weisungsbefugt. Ausserdem begruendet er seine Auffassung durchaus korrekt, wie ich meine und letztendlich bleibt zu fragen, ob sich denn die Staatsanwaltschaft eine abschliessende Meinung gebildet hat. Bisher ueberprueft sie ja wohl noch, oder? Obendrein kann man dann noch anmerken (und evtl. hoffen), dass selbst einzelne Staatsanwaelte anderer Meinung sind als die offizielle "Staatsanwaltschaft".....

1. zumindest ist es aber dann auch die StA, die im Falle eines (strafrechtlich relevanten) Fehlverhaltens aktiv würde und von der er sich dann nicht nur sagen lassen müßte, man hätte es ihm vor ja schon entsprechend mitgeteilt gehabt.

2. seine Auffassung ist aber im Falle einer Verhandlung nicht entscheidend dafür, ob das Handeln rechtlich korrekt war, sondern ggf. nur Verhandlungsgegenstand, der aber von anderen rechtlich bewertet und beurteilt würde. Insofern kann er sich jetzt auch gut hinstellen und diese Meinung vertreten. Hat ja keinerlei Auswirkungen für ihn.

3. ich habe noch nicht den Eindruck, daß sich die StA eine abschließende Meinung gebildet hat. Man prüft ja noch. Und man wird es in dieser Sache auch ganz sicher sehr sorgfältig tun.

4. selbst wenn einzelne andere Staatsanwälte anderer Auffassung wären, so hätte das hier und für die "offizielle StA" (weil zuständig) keine Auswirkungen. Es kümmert ja auch die StA oder einen Richter in meinem Bereich grundsätzlich herzlich wenig, was die StA oder ein Richter bspw. in München für Ansichten hat.

 

Das mag ja sein, aber das siehst du ja im Falle eines ACAB T-Shirts auch missbraucht, oder?

Da hat man unlängst geprüft und entschieden, daß das eine Beleidigung darstellt. Im vorliegenden Fall würde künftig wahrscheinlich auch anders agiert (wenn möglich), wenn entsprechend entschieden wird. Bis dahin aber ist und bleibt es zunächst etwas schwammig und unsicher. Wer möchte sich da aufs Glatteis begeben?!
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Und wird wegen eines ACAB in das Demonstrationsrecht eingegriffen?

Weiss ich nicht, erzaehle du es mir unter der Voraussetzung, dass jemand (oder mehrere Teilnehmer) ein solches T-Shirt bei einer Demonstration traegt....

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Das mag ja sein, aber das siehst du ja im Falle eines ACAB T-Shirts auch missbraucht, oder?

Da hat man unlängst geprüft und entschieden, daß das eine Beleidigung darstellt. Im vorliegenden Fall würde künftig wahrscheinlich auch anders agiert (wenn möglich), wenn entsprechend entschieden wird. Bis dahin aber ist und bleibt es zunächst etwas schwammig und unsicher. Wer möchte sich da aufs Glatteis begeben?!

 

Nun, da gibt es wohl in Sachen ACAB recht unterschiedliche Urteile.......

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Und wird wegen eines ACAB in das Demonstrationsrecht eingegriffen?

Weiss ich nicht, erzaehle du es mir unter der Voraussetzung, dass jemand (oder mehrere Teilnehmer) ein solches T-Shirt bei einer Demonstration traegt....

 

 

Also ich greife nicht in den Schutzbereich des Art 8 GG ein, nur weil einer ein ACAB TShirt trägt.

Wenn der Demonstrationsanlass eine konkrete Kritik an einer konkreten Polizei(Maßnahme) ist, dann kann dieses T-Shirt sogar im Rahmen der Meinungsfreiheit als straffrei gelten.

 

(in den meisten Fällen ist der Zweck jedoch eine Beleidigung / Störung der öffentlichen Ordnung und wird auch so abgestraft)

 

 

Unstrittig sind die Schmährufe gegen die Juden nicht schön.

Unstrittig -denke ich zumindest- würde er eine Anzeige (zumindest wegen Beleidigung, weil keiner Volksverhetzung offensichtlich ist) erhalten, wenn das am Bahnhof, in der Fußgängerzone oder am Flughafen, auf dem Rummel oder im Stadtpark gerufen würde. Mindestens würden präventive Maßnahmen gegen den Rufer laufen.

Aber hier haben wir eine hohe Schranke für das polizeiliche Einschreiten: Art 8 GG.

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Also ich greife nicht in den Schutzbereich des Art 8 GG ein, nur weil einer ein ACAB TShirt trägt.

Na, das ist doch mal eine klare Ansage deinerseits, ist man ja gar nicht gewohnt......

 

Wenn der Demonstrationsanlass eine konkrete Kritik an einer konkreten Polizei(Maßnahme) ist, dann kann dieses T-Shirt sogar im Rahmen der Meinungsfreiheit als straffrei gelten.

Muesste das auch nicht gelten, wenn das T-Shirt ohne besonderen Anlass getragen wird?

 

(in den meisten Fällen ist der Zweck jedoch eine Beleidigung / Störung der öffentlichen Ordnung und wird auch so abgestraft)

Die Stoerung der oeffentlichen Ordnung will ich mal bezweifeln, und fuer die Beleidigung muss der Traeger 'beanzeigt' werden, denn eine Beleidigung ist ja wohl "nur" ein Antragsdelikt, oder? Ergo bleibt dem PolBeamten wohl nur die IDF, alles andere erledigt dann die Staatsanwaltschaft, wuerde ich meinen......

 

Unstrittig sind die Schmährufe gegen die Juden nicht schön.

 

Unstrittig -denke ich zumindest- würde er eine Anzeige (zumindest wegen Beleidigung, weil keiner Volksverhetzung offensichtlich ist)[.....]

Hier sollte man nicht so abschliessend argumentieren, denn die Rechtsgelehrten pruefen ja noch........

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Und wird wegen eines ACAB in das Demonstrationsrecht eingegriffen?

Jep:

 

NÜRNBERG - Wegen des Aufdrucks «A.C.A.B.» auf seinem Sweatshirt ist ein 15-Jähriger bei der Bildungsdemo am Dienstag festgenommen worden. Er musste sich im Präsidium nackt ausziehen.

 

«All Cops Are Bastards», «alle Bullen sind Bastarde» - so lautet die Übersetzung des englischen Kürzels, das auf unzähligen Hauswänden zu lesen ist.

 

Robin, ein 15-jähriger Nürnberger Gymnasiast, trug es auf einem Shirt, das ihm seine Eltern von einer Reise mitgebracht hatten.

 

In der Nähe der Lorenzkirche stach die provozierende Aufschrift Polizeibeamten ins Auge, die den Demonstrationszug der Nürnberger Schüler und Studenten zur Lorenzkirche begleiteten.

 

Was dann geschah, kritisiert Robins Vater gegenüber unserer Zeitung als «völlig überzogen», während Polizeisprecher Peter Schnellinger von einem «ganz normalen Ablauf» spricht: Der Junge wurde festgenommen und in die Gefangenensammelstelle im Polizeipräsidium gebracht. Dort wurde er durchsucht und musste sich hinter einem Wandschirm splitternackt ausziehen.

 

Für Schnellinger ein übliches Verfahren, bei dem ausgeschlossen werden soll, dass ein Verhafteter irgendwelche gefährlichen Gegenstände dabeihat. Dies geschehe zum Schutz der Betroffenen, aber auch der Polizeibeamten.

 

Dass wegen der «A.C.A.B.»-Aufschrift hart durchgegriffen wird, sei einer Absprache mit den Staatsanwaltschaften Nürnberg-Fürth und Ansbach zu verdanken, die vom April dieses Jahres stammt. Ist die beleidigende Buchstabenkombination bei Demonstrationen und Versammlungen zu sehen, wird seither immer ein bedingter Vorsatz unterstellt und der Betreffende wegen Beleidigung angezeigt. Die Regelung sei getroffen worden, um Rechtssicherheit im Umgang mit dem «A.C.A.B.»-Kürzel zu bekommen, so Peter Schnellinger.

 

Nach zwei Stunden konnte der 15-Jährige, der laut Polizei keine Angaben zu dem Vorfall machte, das Präsidium wieder verlassen. Sein Sweatshirt allerdings behielten die Beamten vorläufig. Er habe auf dem Heimweg ziemlich gefroren, berichtet der Schüler. c.s.

(nordbayern.de, 2009)
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  • Naja, die Rechtsgelehrten prüfen (mal wieder) wochenlang, kommen zu unterschiedlichen Ansichten, nutzen Kommentare, schlagen nach,etc. Der Polizist auf der Straße, der jetzt in der Kritik steht, hat nur wenige Augenblicke für die Entscheidung und keine Gesetzestexte dabei.
  • So ein ACAB TShirt Träger ist von mir wegen 185 StGB, 118 OWiG angezeigt worden. Von nichts bis alles war als Ergebnis drinne. (Einstellung, Einstellung gegen Auflage, Strafbefehl, Urteil, Bußgeld/ Orrdnungsgeld).
  • Wieso bestreitest du die Störung der öffentlichen Ordnung, stehst aber der schweren Sachen - der Straftat - offener gegenüber? Wenn du schon anerkennst, dass das strafbar sein kann (Beeinträchtigung der öffentlichen Sicherheit), dann doch wohl erst Recht eine Störung der öffentlichen Ordnung.
  • Auch bei offizial Delikten bleibt der Polizei nur die IDF und den Rest macht die Staatsanwaltschaft.
  • hier mal ein neuer Fall. http://waz.m.derwesten.de/dw/staedte/nachrichten-aus-herne-und-wanne-eickel/mann-nach-schuss-auf-polizisten-in-herne-auf-freiem-fuss-id9672981.html?service=mobile
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Wieso bestreitest du die Störung der öffentlichen Ordnung, stehst aber der schweren Sachen - der Straftat - offener gegenüber? Wenn du schon anerkennst, dass das strafbar sein kann (Beeinträchtigung der öffentlichen Sicherheit), dann doch wohl erst Recht eine Störung der öffentlichen Ordnung.

Ich bezweifele die Stoerung der oeffentlichen Ordnung, bestreite sie nicht. Ein kleiner, aber wesentlicher Unterschied. Welcher Straftat stehe ich offen gegenueber? Das wuerde ja heissen, ich billige sie, was aber nicht der fall ist. Meine Zweifel bezgl. der Stoerung der oeffentlichen Ordnung ruehren daher:

 

Das Bundesverfassungsgericht versteht unter öffentlicher Ordnung die Gesamtheit der ungeschriebenen Regeln, deren Befolgung nach den jeweils herrschenden sozialen und ethischen Anschauungen als unerlässliche Voraussetzung eines geordneten menschlichen Zusammenlebens innerhalb eines bestimmten Gebiets angesehen wird.

Quelle

 

Ich sehe durch das Tragen eine T-Shirts mit diesem Aufdruck keinerlei Stoerung der vom BVerfG verstandenen oeffentlichen Ordnung.

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@PedroK

Interessant. Ich habe noch nie jemanden nur wegen eines ACAB TShirt durchsucht, mit zu Wache genommen und zwei Stunden Zeit "geraubt". ACAB TShirt dauert bei uns fünf Minuten - vor Ort. Es kann jedoch sein, dass im vorliegenden Fall versammlungsrechtliche Auflagen betroffen sind. Dann könnte das Einschreiten nämlich passen.

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Nun ja, wir sollten das jetzt aber nicht jedes Mal breit treten, irgendwann ist auch mal genug, meine ich....... :whistling:

Das sagt der Richtige ;). Nochmals zu dem Seitenthema: Ich glaube, den ACAB-Shirt-Trägern macht das doch hauptsächlich Spaß, weil die Cops so offensichtlich darüber rumheulen. Mir wäre so etwas schlicht schnuppe.

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Nun, da gibt es wohl in Sachen ACAB recht unterschiedliche Urteile.......

Stimmt. Aber ich gehe davon aus, daß Du Dir den Link auch angeschaut und durchgelesen hast. Danach hängt der Umstand der Beleidigung eben von gewissen Kritierien ab. Man kann also nicht pauschal sagen, daß es unterschiedliche Auffassungen gibt, ob es eine Beleidigung ist oder nicht, sondern es hängt ganz genau davon ab, ob gezielt beleidigt werden soll. Wenn bspw. Cops anwesend sind und dann jemand mit diesem Shirt auftaucht, wird es offensichtlich bejaht. Sind keine anwesend, wohl eher nicht.
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Ich finde solche Anzeigen unsäglich albern und unsouverän. Aber Du petzt ja - wie man liest - auch hier im Forum regelmäßig.

Ich finde es nicht albern und würde sehr wahrscheinlich gleich handeln. Möchte mal behaupten, die meisten anderen Kollegen auch.
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...weil die Cops so offensichtlich darüber rumheulen.

Wir heulen nicht, wir handeln. :D Und dann gibt's regelmäßig großes Rumgeheule seitens der "Bemaßnahmten". :D
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Wir heulen nicht, wir handeln. :D Und dann gibt's regelmäßig großes Rumgeheule seitens der "Bemaßnahmten". :D

Wie gesagt, ich halte das für unsouverän. Mit jedem "Handeln" regt Ihr vermutlich 5 weitere an, Euch in der gleichen Weise zu bespaßen. Vielleicht geht es ja den gleichen Weg wie der Begriff "Cop". Der ist nämlich auch eine Beleidigung, die mittlerweile nicht mehr verfolgt wird.

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"Regt vermutlich an". @PedroK du vermutest. Du denkst dir, wie das sein könnte, was sein und passieren könnte. Ich weiß, was durch diese Anzeigen passiert ist. Nämlich genau das Gegenteil, von dem was du vermutest. Und ich weiß, was passiert wenn man bestimmten Gruppen bei "Kleinigkeiten" keine deutlichen Grenzen aufzeigt; dann kippt die Lage und es gibt "richtig Krawall".

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"Regt vermutlich an". @PedroK du vermutest. Du denkst dir, wie das sein könnte, was sein und passieren könnte. Ich weiß, was durch diese Anzeigen passiert ist. Nämlich genau das Gegenteil, von dem was du vermutest.

Du belegst wieder mal, dass Du keine Ahnung hast. Das Gejammer der Polizei über Autoritätsverlust ist sicher begründet. Die Ursache ist jedoch in dem Auftreten nicht weniger Cops zu suchen. In dem Sinne: "SCAI".

 

Zurück zum Thema: Du behauptest, die Hetzerei auf den Demos richte sich gegen den Staat Israel und nicht gegen Juden im Allgemeinen. Wie passt dieser Unsinn damit zusammen, dass die Demonstranten auf jüdische Passanten losgingen?

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Du behauptest, dass das TSHIRT ACAB nur eine Meinung sei.

Wo habe ich das denn behauptet? :blink:

 

Wie passt das zusammen, das Träger solcher Shirts Flaschen und Steine auf Polizisten werfen.

Es scheint Dich zu überfordern, eine Frage zu beantworten, bevor Du eine Gegenfrage stellst. Aber gut, für eine Kinderstube war es bei Dir wohl zu eng. Du kannst also nichts dafür.

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Mit jedem "Handeln" regt Ihr vermutlich 5 weitere an, Euch in der gleichen Weise zu bespaßen. Vielleicht geht es ja den gleichen Weg wie der Begriff "Cop". Der ist nämlich auch eine Beleidigung, die mittlerweile nicht mehr verfolgt wird.

Das ist möglich. Allerdings meine ich auch, daß im Leben Grenzen gezogen werden müssen. Ich bin kein Freund vom Laissez-faire. Was käme als nächstes? Die Autonomen gewähren lassen, wenn sie marodierend durch die Stadtviertel ziehen? Ich glaube nicht, daß es sich ändern oder unteressant würde, würde man es komplett ignorieren. Gewisse Dinge gehören sich IMO nicht und mache eben auch verfolgt und unterbunden.
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Wie passt dieser Unsinn damit zusammen, dass die Demonstranten auf jüdische Passanten losgingen?

Wie paßt es zusammen, daß Autonome die Konfrontation mit der Polizei suchen, obwohl sie eigentlich mehr den Staat verfluchen?
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Ich bin kein Freund vom Laissez-faire.

Ich auch nicht. Ich bin aber auch kein Freund davon, Mücken zu Elefanten zu machen. Manch einer versuchten Provokation begegnet man effektivsten, indem man sie abtropfen lässt. Bei Aufhetzung zum Hass oder praktizierter Gewalt sieht das natürlich völlig anders aus. "ACAB" oder "SCAI" ist für mich auf dem Niveau von "Polizei-Osterei".

 

Was käme als nächstes? Die Autonomen gewähren lassen, wenn sie marodierend durch die Stadtviertel ziehen?

Siehe oben.

 

Ich glaube nicht, daß es sich ändern oder unteressant würde, würde man es komplett ignorieren.

Wie gesagt: "Cop" ist eine Beleidigung, die Ihr mittlerweile als Berufsbezeichnung nutzt. Völlig uninteressant. Vor Jahren war "Bulle" etwas ganz Böses. Heute nennen sich Polizisten selbst so.

 

Gewisse Dinge gehören sich IMO nicht und manche eben auch verfolgt und unterbunden.

Ja, das stimmt. Dazu gehört z.B. "Jude, Jude, feiges ...". Und frage mich jetzt bitte nicht nach dem Unterschied. Der sollte klar sein.

 

Gruß, Pedro.

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Ich nenne mich selten Bulle; wenn es gegen mich gesagt wird und eine Beleidigung darstellt beanzeige ich es. Aber es geht immernoch um den Unterschied Demo - keine Demo. Auch hier stufe ich Einschreiten ab. Es gibt auch Gründe, warum die Polizei trotz Straftaten nicht einschreitet.

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Ach, PedroK. Ja. Stimmt. Diese Ausrufe gehören sich nicht (also beide ACAB und Jude feiges Schwein). Beide gehören unterbunden. Beide sind in meiner Ansicht straf- und ordnungsrechtlich gleich zu setzen (heißt auch beide sind keine Volksverhetzung - auch diese wurde bei ACAB geprüft). Und wie ich sagte, gibt es Situationen wo die Polizei einschreitet und Situationen wo sie nicht einschreitet.

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Moin Moin

 

Ganz ehrlich - diese ACAB Shirts gehen mir persönlich am Allerwertesten vorbei. Das mag am Alter (also meinem) liegen.

Bei so einer Demo gäb es für mich sicher Wichtigeres, diese Judenrufe z.B. - die find ich schon volksverhetzend.

 

 

... beanzeige ...

Das hab ich ja schon oft von dir gelesen. Es liest sich immer noch bescheuert, zumal es elegantere Möglichkeiten gibt.

 

 

Gruß

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@Sobbel, und ich hab's, nach deinem Hinweis, genau beobachtet. Ein ganz geläufiges Wort in verschiedenen Dienststellen in alle Laufbahnen. Aber bestell mal in Berlin ein Pfannkuchen oder einen Berlin und mach gleiches in Dortmund oder frag mal in München nach Franzbrötchen, oder sprich mit der bayrischen (falschen) Grammatik in Hannover. Sprache ist vielfältig. Schlimmer finde ich jedoch den Begriff der Back-Factory ;)

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@Sobbel und ich hab's, nach deinem Hinweis, genau beobachtet. Ein ganz geläufiges Wort in verschiedenen Dienststellen in alle Laufbahnen. Aber bestell mal in Berlin ein Pfannkuchen oder einen Berliner und mach gleiches in Dortmund oder frag mal in München nach einem Franzbrötchen, oder sprich mit der bayrischen (falschen) Grammatik in Hannover. Sprache ist vielfältig. Schlimmer finde ich jedoch den Begriff der Back-Factory ;)

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Ganz ehrlich - diese ACAB Shirts gehen mir persönlich am Allerwertesten vorbei.

[...]

Bei so einer Demo gäb es für mich sicher Wichtigeres, diese Judenrufe z.B. - die find ich schon volksverhetzend.

Some cops are cool. Trotz aller Meinungsverschiedenheiten: Danke, Sobbel.

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Ganz ehrlich - diese ACAB Shirts gehen mir persönlich am Allerwertesten vorbei.

[...]

Bei so einer Demo gäb es für mich sicher Wichtigeres, diese Judenrufe z.B. - die find ich schon volksverhetzend.

Some cops are cool. Trotz aller Meinungsverschiedenheiten: Danke, Sobbel.

 

Ich schließe mich Deinem Dank an, wiewohl ich @Sobbel´s Beitrag schon vorher mit einem "Gefällt mir" versehen habe.

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Diese Ausrufe gehören sich nicht (also beide ACAB und Jude feiges Schwein).

Diese Gleichsetzungsversuche kotzen mich an.

 

Du weigerst Dich ja beharrlich, irgendwas zu Deinen persönlichen Erfahrungen mit Juden zu sagen. Man darf also wohl mit Fug und Recht davon ausgehen, daß Du exakt keine hast.

 

Wenn Du welche hättest oder Dich wenigstens etwas mit dem Thema beschäftigt hättest, würdest Du solche dämlichen Vergleiche wie den oben nicht ziehen. Vielleicht ist das auch besser so. Ich mag mir kaum vorstellen, wie Du reagiertest, käme ein Jude zu Dir und würde jemanden wegen dieser unschönen Rufe (wes Geistes Kind muß man eigentlich sein, um diese widerliche Verniedlichung ständig zu wiederholen?) anzeigen wollen. Stellen Sie sich mal nicht so an, wir sehen auch immer mal wieder Leute mit ACAB-T-Shirts, und wenn die dann einer von uns wegen dieser u-n-g-e-h-e-u-e-r-l-i-c-h-e-n Beleidigung beanzeigen, dann kommen die manchmal sogar ungestraft davon, stellen Sie sich das mal vor! Und bevor Du jetzt losjammerst: nein, ich glaube nicht, daß Du das sagen würdest. Zumindest nicht dem Anzeigenden gegenüber. Wobei ich per se glaube und hoffe, daß Du keinen direkten Kontakt mit Bürgern hast.

 

 

Sobbel: danke auch von mir.

 

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Strafrechtlich ist beides gleich. Polizeitaktisches Handeln ist wieder eine eigene Sache. Nebenbei, ja - unschön. Wie aber manche Nazis auf Demos beleidigt werden und deren Recht aus Art 8 GG mit gewalttätigen Gegenaktionen verletzt wird ist eine Nummer härter, als diese Rufe, die hier gegen die Juden erfolgt sind. Auch wenn du es nicht anerkennen magst, war das dennoch eine Kritik an Israel im Bezug auf auf den Gaza-Konflikt. Und hier kann ich die Palästinenser (ausgenommen der Hamas) verstehen. Ich kann auch Israels Haltung verstehen. Nicht verstehen kann ich den Konflikt und die gegenseitige Missachtung. Beide Seite (ausgenommen der Hamas) haben berechtigte Interessen. Und nun ist es in diesem Bezug, wo Menschen im Krieg sterben, zu diesem verbalen Angriff gekommen. Na bitte. Dann dreh doch durch. Ich fang jetzt nicht das heulen an. Eine Beleidigung. Ein Rechtsstreit ob eine Volksverhetzung. Da habe ich aber weitaus schlimmer Beschimpfungen gehört. Gegen Deutsche, gegen Christen, gegen Araber, gegen Türken, gegen Russen, gegen Cops, gegen Nazis, gegen St.Pauli Fans. Soll ich es sagen? Doppelmoral.

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HarryB

wenn schon die geschriebene Ordnung -die öffentlicher Sicherheit - verletzt ist, dann erst Recht die öffentliche Ordnung.

Es scheint schwer zu sein, meine Beitraege zu verstehen, dabei schreibe ich doch - mangels Kenntnisse - gar nicht chinesisch. Ganz langsam getippt, extra fuer dich: Ich sehe die oeffentliche Ordnung - oder wie auch immer du sie nennst - nicht verletzt!

 

Ich meinte nicht, dass du sie billigst, sondern dass du anerkennst, dass eine Straftat gegeben ist.

Das ist wo genau und wobei geschehen, wo habe ich anerkannt, dass was eine Straftat ist?

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Diese Diskussion ueber T-Shirts ist bezeichnend. Ich finde allerdings auch, dass man als PolBeamter da ueber den Dingen stehen und die Sache nicht eskalieren lassen sollte. Tatsaechlich ist das Ganze doch nicht sonderlich strafbewehrt, da faengt man sich hoechstens ein kleines Bussgeld ein. Der Schaden jedoch am Ansehen der Polizei, wenn die "Bemassnahmung" aus dem Ruder laeuft und "unschoen" wird (wie es ja offensichtlich recht haeufig der Fall ist), ist immens. Im Uebrigen moechte ich die beiden Polbeamten in der Diskussion darauf verweisen, dass die Diskussion davon ausging, dass jemand am Bahnhof mit einem solchen T-Shirt abhaengt......

Fuer unseren besonderen PolBeamten habe ich noch eine besondere Anforderung/Frage:

.......(heißt auch beide sind keine Volksverhetzung - auch diese wurde bei ACAB geprüft).


Moechtest du bitte einmal belegen, dass diese Pruefung im Falle ACAB tatsaechlich statt fand? Das wuerde naemlich bedeuten, dass der pruefende davon ausgeht, Polizisten seien ein Volk, oder? Wie anders sonst keoennte man eine vermeintliche Volksverhetzung begruenden?

Ich bin gespannt auf deine Darlegung, Gegenfragen vorher solltest du doch besser tunlichst unterlassen!

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@Sobbel, und ich hab's, nach deinem Hinweis, genau beobachtet. Ein ganz geläufiges Wort in verschiedenen Dienststellen in alle Laufbahnen. Aber bestell mal in Berlin ein Pfannkuchen oder einen Berlin und mach gleiches in Dortmund oder frag mal in München nach Franzbrötchen, oder sprich mit der bayrischen (falschen) Grammatik in Hannover. Sprache ist vielfältig. Schlimmer finde ich jedoch den Begriff der Back-Factory ;)

Mal abgesehen von deiner sehr wirren Begruendung, moechte ich doch mal bezweifeln, ob "beanzeigen" ueberhaupt als Sprache gewertet werden kann. Das ist nichts anderes als Slang - und diesen in den allgemeinen Sprachgebrauch einbringen zu wollen ist ebenso verwerflich - wenn nicht gar mehr - wie den begriff "Back-Factory" zu nutzen......

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Strafrechtlich ist beides gleich. Polizeitaktisches Handeln ist wieder eine eigene Sache. Nebenbei, ja - unschön. Wie aber manche Nazis auf Demos beleidigt werden und deren Recht aus Art 8 GG mit gewalttätigen Gegenaktionen verletzt wird ist eine Nummer härter, als diese Rufe, die hier gegen die Juden erfolgt sind.

Duemmer geht's nimmer, moechte ich mal meinen. Das Ding mit dem strafrechtlich uebrigens solltest du dir abschminken, denn in Sachen der Rufe ist noch immer keine Entscheidung gefallen. Ausserdem gilt zu beachten, dass die Rufe jetzt verboten sind, was auf das Tragen des ACAB-T-Shirts nun ganz und gar nicht zutrifft. Also besteht da schon einmal ein Unterschied!

 

Auch wenn du es nicht anerkennen magst, war das dennoch eine Kritik an Israel im Bezug auf auf den Gaza-Konflikt.

Auch hier beweist du, woran es dir mangelt! Die Demonstration mag eine Kritik gegen Israel gewesen sein, die Rufe jedenfalls waren es nicht.

 

Ich fang jetzt nicht das heulen an.

Nee, dazu drueckst du ja immer erst einmal den Meldebutton......

 

- SCNR - :D

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Mal abgesehen von deiner sehr wirren Begruendung, moechte ich doch mal bezweifeln, ob "beanzeigen" ueberhaupt als Sprache gewertet werden kann. Das ist nichts anderes als Slang - und diesen in den allgemeinen Sprachgebrauch einbringen zu wollen ist ebenso verwerflich - wenn nicht gar mehr - wie den begriff "Back-Factory" zu nutzen......

Also auch wenn ich nichtmal weiß was "Back-Factory" ist, bin ich mindestens Fan von kreativem Umgang mit Sprache - ich fürchte sogar bspw. der Begriff "bemaßnahmen" fällt auf mich zurück. Mein Gott, wir schreiben hier soviele Wörter in die Beiträge und es liest sich einfach dämlich wenn in jedem Satz der gleiche Begriff für die gleiche Handlung fällt. Ich schreibe auch nicht gerne 10mal Cop in einem Beitrag, sondern aus dem wird auch mal ein Polentist - was es auch nicht geben düfte. "Schrob" gibt es auch nicht, aber ich habe von Helge Schneider gelernt, dass es darauf nicht ankommt.

 

Also von mir aus kann Blaulicht beanzeigen was er will und das auch so nennen. Schlimmer fand' ich immer die Schilifte von Kolbenfeder, die meinetwegen orthographisch richtig oder richtiger gewesen sein mögen. Ist trotzdem hässlich. "Beanzeigen" finde ich dagegen dufte. Nlöderweise meint unser Blaulicht, dass das ein richtiges Wort wäre, was die Sache tendenziell, und gerade der Erklärung wegen, uncharmanter macht.

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Also auch wenn ich nichtmal weiß was "Back-Factory" ist, bin ich mindestens Fan von kreativem Umgang mit Sprache - ich fürchte sogar bspw. der Begriff "bemaßnahmen" fällt auf mich zurück.

Das merkt man - und deswegen lese ich deine Beitraege auch sehr gerne. Ich weiss nicht, ob die "Bemassnahmung" auf deinem Mist gewachsen ist, sicher jedoch weiss ich das fuer den Begriff "schrob"....

 

Nlöderweise meint unser Blaulicht, dass das ein richtiges Wort wäre, was die Sache tendenziell, und gerade der Erklärung wegen, uncharmanter macht.

Genau darum geht es mir....... Es ist dieses unbedingte Beharren darauf, im Recht zu sein...... :spit:

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HarryB

wenn schon die geschriebene Ordnung -die öffentlicher Sicherheit - verletzt ist, dann erst Recht die öffentliche Ordnung.

Es scheint schwer zu sein, meine Beitraege zu verstehen, dabei schreibe ich doch - mangels Kenntnisse - gar nicht chinesisch. Ganz langsam getippt, extra fuer dich: Ich sehe die oeffentliche Ordnung - oder wie auch immer du sie nennst - nicht verletzt!

 

 

 

 

 

Tatsaechlich ist das Ganze doch nicht sonderlich strafbewehrt, da faengt man sich hoechstens ein kleines Bussgeld ein.

 

Für ein Bußgel muss jedoch die öffentliche Ordnung oder Sicherheit verletzt sein.

(Ordnung ist "kleiner" als Sicherheit. Heißt, wenn die öS verletzt ist, dann ist es die öO erst Recht)

 

 

 

 

Moechtest du bitte einmal belegen, dass diese Pruefung im Falle ACAB tatsaechlich statt fand? Das wuerde naemlich bedeuten, dass der pruefende davon ausgeht, Polizisten seien ein Volk, oder? Wie anders sonst keoennte man eine vermeintliche Volksverhetzung begruenden?

 

An dem Tatbestandsmerkmal 'Volk' scheitert die Strafbarkeit nach 130 StGB.

(muss man aber mal rechtlich Prüfen bevor man es weiß - vermuten, auf das Bauchgefühl hören, denken ist im Recht nicht immer zielführend)

 

 

Ausserdem gilt zu beachten, dass die Rufe jetzt verboten sind, was auf das Tragen des ACAB-T-Shirts nun ganz und gar nicht zutrifft.

 

Schön alles mischen.

  • Die Rufen wurden hier versammlunsgrechtlich verboten. Es gibt bei Versammlungen zig Auflagen. z.B. keine Springerstiefel, keine Fahnen, keine Rufe von bestimmten Dingen, keine ACAB TShirts, etc
  • Beide Rufe / TShirt sind eine Beleidigung nach 185 Stgb.
  • Beide Rufe / TShirt sind keine Volksverhetzung (wobei die StA Berlin noch prüft und möglicherweise ihre Ansicht ändert; dann fehlt noch die Einstufung durch ein Gericht)

 

 

 

 

Es ist dieses unbedingte Beharren darauf, im Recht zu sein

Spiegel!

 

 

@Toxic Waste

Wie gesagt, der Begriff wird viel verwendet. Sprache ist lebendig. Der Duden verliert und gewinnt Wörter. Hast du mal "Der Dativ ist des Genitiv sein Tod" gelesen? Ich sehe mich nicht im Unrecht, wenn ich diesen Begriff verwende (Achtung: auch wenn es so scheint, ist das anders als dein letzter Satz es darstellt; ein kleiner aber wesentlicher Unterschied)

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Vorweg, ich bin meist bei den anderen Demos zu finden.

Jemand Interesse am Sar El Programm? ;)

 

 

Mal so frei ausm Bauch:

Kindermörder Israel halte ich für akzeptable Meinungsäußerung.

(ist meine Meinung - und ich bin pro - man kann es natürlich verbieten - wie man auch als Auflage gewisse Tatoos abkleben lassen kann)

 

Soldaten sind Mörder kann man auch sagen.

 

ACAB halte ich aus dem gleichen Grund für schwierig. CAB wäre besser.

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Diese Diskussion ueber T-Shirts ist bezeichnend.

Die Diskussion über diese T-Shirts ist eigentlich lächerlich. Vor allem wenn man bedenkt, daß die Beleidigung nach § 185 StGB nur ein sog. Privatklagedelikt ist. Ob ein StA bei so einem ACAB Träger immer und sofort öffentliches Interesse sieht ist doch recht fraglich. Sehr wahrscheinlich lande ich eh vor einem Schiedsmann.

So eine fragile Anzeige würde ich nicht schreiben. Da ist mir meine Ressource zu wertvoll.

Je mehr Beachtung diesen ACAB Trägern zuteil wird, desto großartiger und großkotziger kommen sich diese Schnösel doch vor.

 

 

 

 

Für ein Bußgel muss jedoch die öffentliche Ordnung oder Sicherheit verletzt sein.

...

 

...dann fehlt noch die Einstufung durch ein Gericht

 

Ein Bußgeld kann dir doch nur aufgebrummt werden, wenn du gegen ein Gesetz (also geschriebene Regeln) verstößt.

Die weiter oben genannte Definition vom BVerfG spricht aber von der Gesamtheit der ungeschriebenen Regeln.

 

Damit ein Gericht so einen Sachverhalt zur Prüfung erhält und dann ja erst Einstufen kann, muß doch erstmal jemand die Anzeige geschrieben haben.

Was läge also näher, wenn ein Polizist das täte. Das machen wir doch sonst auch. Hier liegt doch zumindest der Verdacht einer Straftat vor, sogar kein Privatklagedelikt. Dann wären sogar die Personalien bekannt und man bräuchte im Nachgang nicht gegen unbekannt schreiben.

Ich kenn die Lagebeurteilung der Polizeiführer nicht, vielleicht gab es tatsächlich anderes, wichtigeres zu tun.

Aber heftiges Medienspektakel bei diesen Rufen war doch wohl vorhersehbar.

 

 

 

Volksverhetzung heißt so, weil das Volk aufgehetzt wird, nicht jedoch, weil gegen ein Volk gehetzt wird.

 

Hier irrst du.

Wenn man sich den § 130 StGB durchliest, scheint beides möglich.

Abs. 1 Nr. 1 meint wohl das Aufhetzen

Abs. 1 Nr. 2 meint das Gegenhetzen

 

Gruß

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Hier irrst du.

Nein. Duden:

das Aufhetzen des Volks durch demagogische Reden o. Ä.

Wenn man sich den § 130 StGB durchliest, scheint beides möglich.

Abs. 1 Nr. 1 meint wohl das Aufhetzen

Abs. 1 Nr. 2 meint das Gegenhetzen

Nein. Beide meinen das Aufhetzen gegen bestimmte Gruppen, die z.B. durch ihre Religionszugehörigkeit oder Herkunft definiert sein können.

 

Gruß, Pedro.

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