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Auch Polizisten sind nur Menschen


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Hast du dafuer auch eine Begruendung, oder ist das reines Bauchgefuehl?

Das Bauchgefühl haben die Verantwortlichen, die den Objektschutz angeordnet haben und dafür die BP einsetzen.

 

Soll ich jetzt die Leute anschreiben und nachfragen warum sie das Gerichtsgebäude unter besonderen Schutz stellen?

 

Manchmal sind deine Fragen, um es mit deinen Worten zu sagen, dämlich.

 

MfG.

 

hartmut

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Kön-nen; Wol-len. Aber wozu ist das in dem Zusammenhang wichtig?

Ey Alda, mussu heut nich mehr. Is alles bunt. Kannsu reden wie Du wills, weissu?! Schlimm ist, daß heutzutage auch schon solche, die eigentlich nur mit Deutsch aufwachsen, keinen Migrationshinter

Sehe ich auch so und ja, sie leisten einen Eid darauf, Gesetze und die Verfassung zu achten etc.   In dieser Sache frage ich mich nur, ob einem Beamten nicht auch ein gewisses Maß an Privatraum zusteh

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@Harry

 

ich kann dir die Voraussetzungen nicht begründen. Das kann nur der, der die Befugnis in Anspruch genommen hat.

Biber kann die Befugnis jedoch nicht negieren, dass kann nur ein Gericht.

 

 

 

Fakt ist, es gibt

  • die Aufgabe (5 BPOLG) für die Bundespolizei die Sicherheit am BVerfG zu gewährleisten

(auch das wurde von Biber als Quatsch / falsch eingestuft)

 

  • die Befugnisse für
  1. Anhalten und Befragen und Ausweisprüfung (22 BPOLG)
  2. IDF zur Abwehr einer Gefahr (23 Abs 1 Nr 1 BPOLG)
  3. IDF auf Grund der Gefährdungslage (23 Abs 1 Nr 4 BPOLG)
  4. Zugangskontrollen am BVerfG (23 Abs 5 BPOLG)

 

Was nun konkret gegriffen hat muss der Bundespolizist sagen, Welchen Sachverhalt er gesehen hat muss er sagen. Ob die Maßnahme dann rechtmäßig war muss ein Verwaltungsgericht prüfen.

 

 

D.h. der Anwalt hätte seinen Ausweis zeigen müssen. Ob es ihm passt oder nicht. Und hätte dann Rechtsmittel einlegen müssen - aber er als Anwalt und Volljurist müsste dass doch besser wissen als ich.

Er hätte mit einer adäquaten Antwort auf die Eingangsfrage die ganze Situation "entschärfen" können! Und natürlich auch das Befragungsrecht im Nachgang auf Rechtmäßigkeit prüfen lassen können.

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Das Bauchgefühl haben die Verantwortlichen, die den Objektschutz angeordnet haben und dafür die BP einsetzen.

 

Soll ich jetzt die Leute anschreiben und nachfragen warum sie das Gerichtsgebäude unter besonderen Schutz stellen?

Das die Gebaeude unter Objektschutz stehen, wird erstens nicht bestritten und gibt zweitens - wenigstens IMHO - keinerlei Rechtfertigung fuer die Kontrolle des Anwalts durch den Bundespolizisten. Es ging augenscheinlich keine Gefahr von ihm aus - auch nicht durch den Einwurf eines Briefes in den Briefkasten - und er stellte auch keine Gefahr dar, die es ab zu wehren galt - auch dieses alles IMHO.

 

Manchmal sind deine Fragen, um es mit deinen Worten zu sagen, dämlich.

Du bezeichnest solches faelschlicher Weise als meine Worte, 'hartmut', sie sind es nicht. Ganz im Gegenteil, meine Worte sind immer (Frau Dr. Q.-R., meine alte Deutschlehrerin, sie ruhe in Frieden, sei Dank) "Es gibt keine dummen (=> daemlichen) Fragen, nur solche Antworten. Des weiteren moechte ich dich darauf verweisen, dass ich dich mit diesen Fragen zitierte (siehe einige Beitraege darueber).......

 

@Harry

 

ich kann dir die Voraussetzungen nicht begründen. Das kann nur der, der die Befugnis in Anspruch genommen hat.

Biber kann die Befugnis jedoch nicht negieren, dass kann nur ein Gericht.

Nur hat 'Biber' diese Befugnis gar nicht negiert. Ist dir das vor lauter 'Blaulichterei' gar nicht aufgefallen?

 

So wie ich das lese, muss nicht die Straftat vom Anwalt ausgehen, sondern es können Kontrollen durchgeführt werden, wenn an dem Objekt Straftaten begangen werden.

Nur, wenn da Straftaten bgangen wurden oder werden, dann hat der Objektschutz klaeglich versagt. Aber mal die explizite Frage: Welche Straftaten wurden denn an diesem Objekt begangen?

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DirtyOlli:

 

Nochmal (weil du meinen Post offensichtlich nicht

verstehen willst: ich setze mich gern mit der Begründung einer Behauptung auseinander. Wie Du aber ja auch erkannt hast, gibt es hier schlicht und ergreifend keine Begründung - im Grunde gibt es nicht einmal eine Behauptung, sondern eben nur eine zusammenhanglose Aufzählung irgendwelcher §§. Du wirst mir sicher zustimmen, daß der Sinn einer Diskussion nicht sein kann, irgendwas argumentationsfrei in die Welt zu blasen, was der andere dann gefälligst zu widerlegen hat, Deiner Meinung nach auch noch in Form einer

Begründung, die sich auch "Negativabgrenzung" nennt (...) Rechtssicher begründet, wohlgemerkt. Plattitüden helfen nicht.

Wenn ich Deine Äußerungen richtig interpretiere, sind Deine juritischen Kenntnisse ausreichend, um eine POR-Klausur zu benoten. Dann dürfte es doch kein Problem für Dich sein, die Blaulicht erkennbar nicht mögichen Begründungen als Diskussionsgrundlage zu liefern, oder?

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3. Du kennst meine Grundhaltung gar nicht. Und ich bin mir auch ziemlich sicher, daß Du sie anhand dessen, was und wie ich mich hier äußere, nicht einmal annähernd charakterisieren kannst. Aber zu meinen oder zu glauben, solches tun zu können, ist wohl auch ein (einschlägig bekanntes) Merkmal gewisser Leute.

Bluey, Du bist offensichtlich so ein gewisser Leut ;):

 

Ich leite Deine Gesinnung aus ganz anderen Dingen und Äußerungen ab, die weniger seltsam, weil durchaus bekannt, dafür aber umso mehr bezeichnend sind.

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Das die Gebaeude unter Objektschutz stehen, wird erstens nicht bestritten und gibt zweitens - wenigstens IMHO - keinerlei Rechtfertigung fuer die Kontrolle des Anwalts durch den Bundespolizisten. Es ging augenscheinlich keine Gefahr von ihm aus - auch nicht durch den Einwurf eines Briefes in den Briefkasten - und er stellte auch keine Gefahr dar, die es ab zu wehren galt - auch dieses alles IMHO.

Bei solchen unter besonderen Schutz stehenden Einrichtungen braucht es keinen Anlass das Personen kontrolliert werden dürfen. Warum willst Du eine Rechtfertigung für die Kontrolle bekommen. Nase gefällt nicht, ist Grund genug für eine rechtmäßige Kontrolle.

 

MfG.

 

hartmut

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Netter Tip. Nur leider habe ich keinerlei Einfluß darauf, wenn er (oder auch Du) nicht in der Lage ist zu lesen und vor allem auch zu verstehen bzw. es zudem auch noch fehlinterpretiert.

Da das nicht eher selten passiert, spielt Dein Einfluß dabei grundsätzlich keine Rolle. Und in allen anderen Fällen frage zumindest ich dann gern nach (wenn auch oftmals ergebnislos).

 

Daß das lediglich eine dumme Behauptung/Unterstellung ist, weißt Du ja sicherlich selbst.

Nochmal genau lesen (insbes. das Kleingedruckte) und dann verstehen.

 

Nur mal am Rande: wenn man sich so verhält wie Du im Allgemeinen, so könnte man doch glatt auf den Gedanken kommen, dem Anwalt genau das zu unterstellen, obwohl er es nicht explizit zum Ausdruck gebracht hat.

Wir wissen doch, daß man exakt null Wissen hat, wie sich Menschen, die man nur im bzw. aus dem Internet kennst, im allgemeinen verhalten. Ansonsten: hier verstehe ich tatsächlich mal nicht, was Du aussagen möchtest. Hilf' mir doch bitte bei der Interpretation.

 

Wer Sarkasmus findet, darf ihn gern behalten.

Man könnte in der Tat darüber nachdenken, ob der Sarkasmus der inneren Überzeugung oder lediglich der PC geschuldet ist.

 

Nur Deine Entgegnung ist leider sehr infantil.

Meine Entgegnung spielt mit den falschen Bezügen in Deinem Text.

 

Niemand kann etwas dafür, wenn Du den Sinn und Inhalt von §§ nicht erfassen kannst.

Das ist wahr. Deshalb bitte ich ja auch so nachdrücklich um entsprechende Erkläuterungen. Lieferst Du sie?

 

auch das ist IMO richtig so.

Ich weiß, daß das richtig ist, sonst hätte ich es nicht geschrieben. Und wenn Du Dich eigentlich auf die Tatsache beziehen wolltest, daß Deine Kollegen sich unter den genannten Umständen nicht äußern, wenn es um einen der euren geht: nein, das ist nicht richtig (i.S.v. in Ordnung) so (Art. 3 GG).

 

sagen wir mal so: nur weil Du 'die Bundespolizei' nicht willens oder in der Lage bist, eine Begründung zu finden oder als solche zu akzeptieren heißt das noch lange nicht, daß es keine Begründung gibt.

Ich habe das mal so geändert, wie es den Aussagen in dem Artikel entspricht.

 

Nunja, wie gesagt: lesen und verstehen.

Genau. Sprache kann ausgesprochen verräterisch sein.

 

Danke. Es reicht mir völlig, das ein oder andere zu diesem Thema von euch zu lesen.

Bitte. Und nein, das reicht offensichtlich nicht.

 

Ich will schlicht und einfach nur, dass Biber, der seinerseits immer wieder dezidierte Begründungsketten fordert und diese dann mit einem "Das ist Blödsinn" vom Tisch wischt, die Aussage "Das ist Blödsinn" dezidiert begründet.

Würdest Du bitte die Beiträge verlinken, in denen das Blaulicht dezidierte Begründungsketten geliefert hat, die ich dann mit einem Das ist Blödsinn vom Tisch gewischt habe?

 

Mir stellen sich jedesmal die Nackenhaare auf, wenn Laien versuchen, Fachleuten zu erklären, was sie falsch machen.

Mal ganz abgesehen davon, daß es immer wieder Fälle gibt, in denen die Meinung der Laien im Laufe des Verfahrens bestätigt wird: welchen Fachleute meinst Du hier in dieser Diskussion konkret?

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Bei solchen unter besonderen Schutz stehenden Einrichtungen braucht es keinen Anlass das Personen kontrolliert werden dürfen. Warum willst Du eine Rechtfertigung für die Kontrolle bekommen. Nase gefällt nicht, ist Grund genug für eine rechtmäßige Kontrolle.

Ich wäre ernsthaft an einer Rechtsgrundlage interessiert. Die von Blaulicht zitierten Paragrafen geben das nämlich IMO tatsächlich nicht her.

 

Gruß, Pedro.

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Ich wäre ernsthaft an einer Rechtsgrundlage interessiert. Die von Blaulicht zitierten Paragrafen geben das nämlich IMO tatsächlich nicht her.

Von allen Bundesländern?

 

Mal ganz einfach Wiki

Identitätsfeststellung zur Gefahrenabwehr[bearbeiten]

 

Jede Landespolizei, die Bundespolizei, das Bundeskriminalamt und Bundeszollverwaltung haben in ihren Polizeigesetzen eine Befugnis verankert, die

 

 

 

Es gibt dabei eine Unzahl einzelner Voraussetzungen, wann genau eine Identitätsfeststellung bei einer Person zulässig ist, diese unterscheiden sich in der genauen Rechtslage von Bundesland zu Bundesland.

 

In allen Bundesländern kann die Polizei die Identität einer Person feststellen

zur Abwehr einer Gefahr

..........

einem anderen besonders gefährdeten Objekt oder in unmittelbarer Nähe hiervon aufhält und Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass in oder an Objekten dieser Art Straftaten begangen werden sollen, durch die in oder an diesen Objekten befindliche Personen oder diese Objekte selbst unmittelbar gefährdet sind,

Das es ein gefährdetes Objekt ist steht wohl außer Frage. Dort könnten Straftaten.......... verübt werden, sonst würde es ja nicht sonderlich geschützt.

 

Manchmal frage ich mich, ist euer Google kaputt, oder seid ihr nur zu faul zum suchen? Hat der @Biber euch infiziert? Bevor ich eine Aussage von jemanden anderen in Frage stelle, informiere ich mich doch erst mal.

 

MfG.

 

hartmut

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Bei solchen unter besonderen Schutz stehenden Einrichtungen braucht es keinen Anlass das Personen kontrolliert werden dürfen.

Das moechte ich bezweifeln! Das wuerde uebrigens auch nicht mit den von 'Blaulicht' eingeworfenen Paragraphen uebereinstimmen, wie ich meine..... Erst wenn diese Einrichtungg betreten werden moechte, duerfte eine Kontrolle unbedingt berechtigt sein.

 

Warum willst Du eine Rechtfertigung für die Kontrolle bekommen. Nase gefällt nicht, ist Grund genug für eine rechtmäßige Kontrolle.

Aha - da waeren wir dann wieder bei der Willkuer, oder? Dir gefaellt das ploetzlich? Ich bin erstaunt. Uebrigens, ich moechte gar nicht davon reden, dass dann auch die Hautfarbe missfallen und damit Grund zur Kontrolle sein koennte. Das aber - so 'Blaulicht' - macht die Polizei ja nun nie nicht......

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Das es ein gefährdetes Objekt ist steht wohl außer Frage.

Stimmt.

 

Dort könnten Straftaten.......... verübt werden, sonst würde es ja nicht sonderlich geschützt.

Das ist eine sehr eigenwillige Interpretation, die meines Erachtens keinerlei juristische Bestaetigung finden duerfte. Der Anlass zur Kontrolle muss durch die kontrollierte Person gegeben sein, anderenfalls koennte man ja jeden ueberall kontrollieren - denn ueberall koennten Straftaten begangen werden. Hat das 'Blaulicht' dich infiziert?

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Du sollst nicht bezweifeln, Du sollst belegen.

Selektive Auffassungsgabe, oder was, 'hartmut'? Ich habe belegt, indem ich sagte, dass das nicht mit den von 'Blaulicht' eingeworfenen Paragraphen uebereinstimmt. Aber mittlerweile ist ja auch deine eigenwillige Interpretation derselben bekannt, deshalb muss man sich nicht mehr ob deiner Aeusserungen wundern......

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Selektive Auffassungsgabe, oder was, 'hartmut'? Ich habe belegt, indem ich sagte, dass das nicht mit den von 'Blaulicht' eingeworfenen Paragraphen uebereinstimmt. Aber mittlerweile ist ja auch deine eigenwillige Interpretation derselben bekannt, deshalb muss man sich nicht mehr ob deiner Aeusserungen wundern......

Plonk
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PedroK

Genau das heißt es nicht.

Doch genau das heißt das. Wenn ein Polizist eine Verfüng erlässt, dass du dich ausweisen musst, dann musst du das tun. Bevor Biber fragt wo das steht: Im Verwaltungsrecht. Speziell im Bereich, dass der Widerspruch (Rechtsmittel gegen Verwaltungsakt) keine aufschiebende Wirkung hat. Gegen diesen Verwaltungsakt, der wirksam und vollstreckbar ist bestehen im Nachgang Rechtsmittel (Beschwerde, Feststellungsklage, etc).

Ich wäre ernsthaft an einer Rechtsgrundlage interessiert. Die von Blaulicht zitierten Paragrafen geben das nämlich IMO tatsächlich nicht her.

Selbst wenn du Recht hättest, muss er zunächst der Verfügung Folge leisten. Ob die Rechtsgrundlage einschlägig ist prüfst nicht du, nicht die Polizei und ich auch nicht sondern ein Gericht. Andere Rechtsgrundlagen, als die zitierten habe ich nicht gefunden. Ohne die Gründe des Polizisten für die Kontrolle zu kennen, kann ich nicht mal eine Einschätzung abgeben ob die Kontrolle vermutlich rechtmäßig war oder nicht. Kann sein, kann auch nicht sein. Ich kann aber sagen, dass die erste Antwort des Anwaltes zum Teil falsch war, denn nur der Inhalt des Briefes geht die Polizei nichts an, was dort eingeworfen wird kann nämlich durchaus sicherheitsrelavant sein. Außerdem war das unklug, von einem mit Konflikten mit der Polizei erfahren Anwalt, sofort einen Konflikt zu suchen. Weiter kann ich sagen, dass sein Weggehen nach der Aufforderung sich auszuweisen falsch war.
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Doch genau das heißt das. Wenn ein Polizist eine Verfüng erlässt, dass du dich ausweisen musst, dann musst du das tun.

Mit anderen Worten: Selbst wenn dem Polizisten bekannt ist, dass eine solche Verfuegung unrechtens waere, dann haette der Buerger erst einmal Unterordnung und Gehorsam zu zeigen und sich zu fuegen, anderenfalls der Polizist ihm Gewalt antun duerfte (vermeintlich)? Sind das deine feuchten Traeume, 'Blaulicht'? Ich dachte immer, D'land sei eine Demokratie und ein Rechtsstaat und kein Polizeistaat. Willst du mich gerade vom Gegenteil ueberzeugen?

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Der Anlass zur Kontrolle muss durch die kontrollierte Person gegeben sein, anderenfalls koennte man ja jeden ueberall kontrollieren -

Nicht unbedingt. So wie ich den 23 Abs 1 Nr 4 BPOLG lese ist Adressat jeder am und in der Nähe des Objektes. Überall geht das auch nicht, denn in dem Paragrafen stehen bestimmte Orte. Dazu bedraf es keine Straftat sondern der bevorstehenden Straftat bzw Gefährdung des Objektes auf Grund von der Gefährdungslage für das Objekt oder durch konkrete Personen. Ob das nun konkret passt kann ich nicht sagen - weil ich die tatsächlichen Umstände nicht kenne. Und genau mit dieser Begründung kann auch nicht gesagt werden, dass die Norm nicht passt. Ob die Norm Anwendung findet prüft, falls der Cop sich auf diese beruft, ein Gericht. Es ändert jedoch nichts daran, dass er zunächst Folge leisten muss.
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Selbst wenn dem Polizisten bekannt ist, dass eine solche Verfuegung unrechtens waere

Dann wird er im Nachgang straf- und dienstrechtliche Konsequenzen tragen!

Polizeistaat. Willst du mich gerade vom Gegenteil ueberzeugen?

Nein, will ich nicht. Deswegen sind die Konsequenzen für den Cop auch da, wenn er unrechtmäßig handelt. Er hat die Dienstpflicht rechtmäßig zu handeln.
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ich kann dir die Voraussetzungen nicht begründen. Das kann nur der, der die Befugnis in Anspruch genommen hat.

Der kann es offenbar auch nicht.

 

die Aufgabe (5 BPOLG) für die Bundespolizei die Sicherheit am BVerfG zu gewährleisten (auch das wurde von Biber als Quatsch / falsch eingestuft)

Liebes Blaulicht, wenn Dich die deutsche Sprache trotz mehrerer Hinweise überfordert, frag' nach - ich helfe gern.

 

Anhalten und Befragen und Ausweisprüfung (22 BPOLG)

Lies bitte Abs. 1 Satz 1 und erläutere, welche Tatsachen die Annahme rechtfertigen könnten, daß der Briefeinwerfer sachdienliche Angaben für die Erfüllung exakt welcher Aufgabe der Bundespolizei machen kann.

Da wir bekanntermaßen nicht wissen, was der eingesetzte Polizist als Rechtfertigung nennen könnte, darfst Du gern spekulieren.

 

IDF zur Abwehr einer Gefahr (23 Abs 1 Nr 1 BPOLG)

Welche Gefahr sollte von einem Briefeinwerfer ausgehen, der den Bereich des gefährdeten Objektes soeben verlassen will?

 

IDF auf Grund der Gefährdungslage (23 Abs 1 Nr 4 BPOLG)

Welcher der dort aufgezählten Punkte trifft auf das BVerfG zu?

 

Zugangskontrollen am BVerfG (23 Abs 5 BPOLG)

Briefkästen an Gerichten sind regelmäßig außerhalb des Gebäudes angebracht, insbesondere die, in die Anwälte (fristwahrende) Post einwerfen. Es gibt keinen Hinweise darauf, daß es in diesem Fall anders ist und der Anwalt sich im Gebäude befunden hat.

 

D.h. der Anwalt hätte seinen Ausweis zeigen müssen.

Und sowas von einem Polizisten - was für ein Trauerspiel.

 

er als Anwalt und Volljurist müsste dass doch besser wissen als ich.

Dazu muß man weder Anwalt noch (Voll-)Jurist sein.

 

Er hätte mit einer adäquaten Antwort auf die Eingangsfrage

Die Antwort war für eine so dämliche Frage völlig adäquat.

 

Und natürlich auch das Befragungsrecht im Nachgang auf Rechtmäßigkeit prüfen lassen können.

Überflüssig. Einfach nicht antworten reicht zunächst völlig aus.

 

Bei solchen unter besonderen Schutz stehenden Einrichtungen braucht es keinen Anlass das Personen kontrolliert werden dürfen. Warum willst Du eine Rechtfertigung für die Kontrolle bekommen. Nase gefällt nicht, ist Grund genug für eine rechtmäßige Kontrolle.

Das steht bitte wo?

 

 

Die ganze Geschichte ist doch an Absurdität kaum noch zu übertreffen. Da geht jemand zu einem Briefkasten des BVerfG, wirft dort einen Brief ein und wird im Weggehen von einem Bundespolizisten herangewunken. Diesem Heranwinken folgend (brav Zeichen und Weisungen eines Polizeibeamten beachtend) wird er vom Heranwinker gefragt, was er denn in den Briefkasten eingeworfen habe. Diese Frage beantwortet der Briefeinwerfer (er hat also seiner Auskunftspflicht zumindest insoweit genüge getan, wie ihm das ohne rechtliche Belehrung zugemutet werden kann), worauf der Heranwinker nun plötzlich den Ausweis des Briefeinwerfers sehen will. Da es dafür bekanntermaßen keine Rechtsgrundlage gibt, will sich der Briefeinwerfer entfernen, was zu einem tätlichen Angriff auf ihn führte und ihm nicht einige Zeit am Boden und in Handschellen einbrachte, sondern auch - oh Wunder! - eine Anzeige wg. Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte.

 

Der Briefeinwerfer ist dunkelhäutig, was er selber allerdings freundlicherweise nicht thematisiert.

 

Es gibt offenbar keinen Juristen, der das Verhalten des Briefeinwerfers als rechtlich korrekt bezeichnet. Seine Vorgestezten äußern sich nicht. Und hier wird versucht, irgendwas zusammenzubasteln, um daraus vielleicht doch eine Rechtfertigung zu konstruieren.

 

Polizeiliche Allmachtsphantasien, die den Souverän als Befehlsempfänger sehen, der zu gehorchen hat und sich anschließend an ein Gericht wenden kann, wenn er noch kann (und der Polizist die Gnade hatte, ihm seinen Namen zu nennen). Kaiser Wilhelm lässt grüßen...

 

 

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Wenn ein Polizist eine Verfüng erlässt, dass du dich ausweisen musst, dann musst du das tun.

Quatsch. Erstens habe ich i.d.R. keinen Ausweis dabei und zweitens spreche ich nicht mit Polizisten, die unrechtmäßig etwas von mir verlangen. Der Onkel Polizist kann das dann gern "im Nachgang" klären lassen.

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Von allen Bundesländern?

Ja. Wenn Du nachlesen möchtest: Bundespolizei.

 

Manchmal frage ich mich, ist euer Google kaputt, oder seid ihr nur zu faul zum suchen?

Wie Du eindrucksvoll beweist, reicht es eben nicht, einfach was zusammenzusuchen bzw. aus irgendwelchen Lexika zu zitieren.

 

Hat der @Biber euch infiziert?

Och hartmut. Kommst Du Dir nicht selbst etwas kindisch vor?

 

Bevor ich eine Aussage von jemanden anderen in Frage stelle, informiere ich mich doch erst mal.

Guter Ansatz. Leider helfen Dir die Informationen offenkundig nicht weiter.

 

Doch genau das heißt das. Wenn ein Polizist eine Verfüng erlässt, dass du dich ausweisen musst, dann musst du das tun.

Nö. Falsch.

 

Selbst wenn du Recht hättest, muss er zunächst der Verfügung Folge leisten.

Genau das, was ich gerade geschrieben habe: der Untertan hat zu tanzen, wenn der Staatsdiener pfeift.

 

Kann sein, kann auch nicht sein. Ich kann aber sagen, dass die erste Antwort des Anwaltes zum Teil falsch war, denn nur der Inhalt des Briefes geht die Polizei nichts an, was dort eingeworfen wird kann nämlich durchaus sicherheitsrelavant sein.

Sag mal, merkst Du eigentlich, was Du hier für einen Schwachfug verzapfst? Was bitte glaubst Du denn von einem Attentäter, der irgendwas gefährliches am BVerfG in den Briefkasten einwirft, als Antwort auf so eine Frage zu erhalten? Eine Briefbombe? Einen Briefumschlag mit Anthrax? Welchen Informationsgehalt kannst Du aus der zutreffenden Antwort Einen Briefumschlag ziehen? Selbst Du müßtest doch erkennen, daß schon die Frage selten dämlich ist, von der Hoffnung auf eine sicherheitsrelevante Antwort mal ganz zu schweigen.

 

Außerdem war das unklug, von einem mit Konflikten mit der Polizei erfahren Anwalt, sofort einen Konflikt zu suchen. Weiter kann ich sagen, dass sein Weggehen nach der Aufforderung sich auszuweisen falsch war.

Ja genau. Der ist selber schuld, der Typ!

 

Dann wird er im Nachgang straf- und dienstrechtliche Konsequenzen tragen! (...) Deswegen sind die Konsequenzen für den Cop auch da, wenn er unrechtmäßig handelt. Er hat die Dienstpflicht rechtmäßig zu handeln.

So isses. Liest man ja immer wieder, das.

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Es gibt offenbar keinen Juristen, der das Verhalten des Briefeinwerfers als rechtlich korrekt bezeichnet. Seine Vorgestezten äußern sich nicht. Und hier wird versucht, irgendwas zusammenzubasteln, um daraus vielleicht doch eine Rechtfertigung zu konstruieren.

Ich glaube, hier verwechselst du die beiden Protagonisten......

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Ich glaube, hier verwechselst du die beiden Protagonisten......

Danke, Du hast natürlich völlig recht. Ich geh' mal meinen Koffeinmangel beheben...
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Quatsch. Erstens habe ich i.d.R. keinen Ausweis dabei und zweitens spreche ich nicht mit Polizisten, die unrechtmäßig etwas von mir verlangen. Der Onkel Polizist kann das dann gern "im Nachgang" klären lassen.

 

 

 

§ 111

Falsche Namensangabe

 

 

(1) Ordnungswidrig handelt, wer einer zuständigen Behörde, einem zuständigen Amtsträger oder einem zuständigen Soldaten der Bundeswehr über seinen Vor-, Familien- oder Geburtsnamen, den Ort oder Tag seiner Geburt, seinen Familienstand, seinen Beruf, seinen Wohnort, seine Wohnung oder seine Staatsangehörigkeit eine unrichtige Angabe macht oder die Angabe verweigert.

 

(2) Ordnungswidrig handelt auch der Täter, der fahrlässig nicht erkennt, daß die Behörde, der Amtsträger oder der Soldat zuständig ist.

 

(3) Die Ordnungswidrigkeit kann, wenn die Handlung nicht nach anderen Vorschriften geahndet werden kann, in den Fällen des Absatzes 1 mit einer Geldbuße bis zu eintausend Euro, in den Fällen des Absatzes 2 mit einer Geldbuße bis zu fünfhundert Euro geahndet werden.

http://dejure.org/gesetze/OWiG/111.html

 

Erst befolgen, dann beschweren. Das Thema hatten wir doch schon 1000mal.

 

MfG.

 

hartmut

 

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......Machen wir uns doch nichts vor, es gibt viele Polizisten, die sich im Ton vergreifen und dann die volle Macht ausueben (wollen), .....

 

 

...zieh einem Deutschen eine Uniform an, und.........

 

So sieht es die ganze Welt...........

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Erst befolgen, dann beschweren. Das Thema hatten wir doch schon 1000mal.

Nix da. 111 gilt nur, wenn das Begehren des Bediensteten rechtmäßig ist:

Die Ahndung der Verweigerung der Personalienangabe nach § 111 OWiG setzt voraus, dass zuvor die Rechtmäßigkeit der Aufforderung (auch) im Rahmen der Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten in vollem Umfang überprüft worden ist. Das muss sich aus den getroffenen tatsächlichen Feststellungen ergeben.

(OLG Hamm)

 

Gruß, Pedro.

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Und das kannst Du nachher überprüfen lassen. An solchen orten wie Bahnhöfe oder geschützte Objekte gelten eben andere Regeln als im Dorf, wo es erst mal ein wichtigen Grund geben muss.

 

MfG.

 

hartmut

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Genau. Das sagte ich doch. Der Cop kann das nachher überprüfen lassen.

 

Mal wieder Rodorf zu dem Thema:

 

Allerdings muss die Identitätsfeststellung entweder auf Grund der Gefährdungslage oder wegen Anhaltspunkten erforderlich sein, die sich auf die Person beziehen.

Wir sprechen hier von einem Anwalt, der einen Brief einwirft - das nur zur Erinnerung.

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Allerdings muss die Identitätsfeststellung entweder auf Grund der Gefährdungslage oder wegen Anhaltspunkten erforderlich sein, die sich auf die Person beziehen.

Wir sprechen hier von einem Anwalt, der einen Brief einwirft - das nur zur Erinnerung.

 

 

Das erste konnte der Polizist nicht wissen, daß Zweite nur vermuten (wobei "der Mann" sicher nicht die Wahrheit gesagt hätte, wäre es eine Bombe gewesen). Was für Anhaltspunkte gab es also? Die Hautfarbe?

Mich würde mal interessieren, wieviele Briefeinwerfer insgesamt dort an diesem Tag oder in der Woche kontrolliert wurden. Leider wird es da wohl keine Angaben geben.

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Erst befolgen, dann beschweren. Das Thema hatten wir doch schon 1000mal.

Erst lesen, dann verstehen, dann Zusammenhang erkennen, dann posten. Hatten wir doch eigentlich schon oft genug. Für Dich: das

Wenn ein Polizist eine Verfüng erlässt, dass du dich ausweisen musst

war der Ausgangssachverhalt. Du hättest also schon an der Überschrift des von Dir genannten § erkennen müssen, daß er nicht passen kann.

 

An solchen orten wie Bahnhöfe oder geschützte Objekte gelten eben andere Regeln als im Dorf, wo es erst mal ein wichtigen Grund geben muss.

Auch an solchen Orten sind anlasslose, willkürliche Personenüberprüfungen nicht zulässig.

 

Das erste konnte der Polizist nicht wissen, daß Zweite nur vermuten (wobei "der Mann" sicher nicht die Wahrheit gesagt hätte, wäre es eine Bombe gewesen). Was für Anhaltspunkte gab es also? Die Hautfarbe?

Naja, eine Lüge hätte der geschulte und qualifzierte Polzist (und ich denke, nur solche werden an einem so hochgefährdeten Objekt eingesetzt) sicher sofort als solche entlarvt. Wahrscheinlich hat der Briefeeinwerfer das geahnt und deshalb so unadäquat und situationsverschärfend geantwortet.

Und nein, die Hautfarbe kann kein Grund gewesen sein. Das wäre dann ja Rassismus, und den gibt es in der Polizei nicht. Sagen jedenfalls die Polizisten hier, deren Äußerungen nach Ansicht einiger Nicht-Polizisten zumindest ein ganz klein wenig nach Rassismus riechen. Aber da der Betroffene ja bei dem Bundespolizisten auch keinen Rassismus vermutet, haben die Polizisten zumindest in diesem Fall wohl recht.

 

Mich würde mal interessieren, wieviele Briefeinwerfer insgesamt dort an diesem Tag oder in der Woche kontrolliert wurden. Leider wird es da wohl keine Angaben geben.

Ich gehe davon aus, daß das dort genauso regelmäßig wie reibungslos bei praktisch jedem Briefeinwerfer geschieht. Muß ja logischerweise so sein, schließlich ist davon auszugehen, daß in der Gesamtzahl der Briefeinwerfer eher wenige Dunkelhäutige zu finden sind. Wenn nun nicht auch ganz viele, also praktisch alle, Bleichhäutige nach dem Briefeinwerfen kontrolliert würden, müßte man als Anlass für die Kontrolle eines Dunkelhäutigen tatsächlich über andere als sachliche Gründe für diese Kontrolle nachdenken. Diese Gründe gibt es aber nicht, wie wir ja gelernt haben (s.o.). Und weil solche Briefeinwerferbefragungen am BVerfG so völlig normal sind, findet sich auch nichts darüber in den Medien.

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Die Hautfarbe?

Vielleicht ist es einfach die Lust am Kontrollieren und Sich-Wichtig-Machen. Ich beobachte das relativ regelmäßig bei der Einreise nach D aus Nicht-Schengen-Staaten. Die Deutschen brauchen für die Kontrolle im allgemeinen drei mal so viel Zeit wie z.B. die Iren. Seltsam.

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Oder doch Rassismus?

 

 

Eigentlich ist es Aufgabe der Polizei, zu deeskalieren, Unruhestifter auseinanderzutreiben - und dabei politisch neutral zu sein. Die bayerische Bereitschaftspolizei scheint es damit nicht immer ganz so genau zu nehmen. Das zumindest legt eine Entdeckung nahe, die Fußballfans beim Relegationsrückspiel des Hamburger SV in Fürth (1:1) gemacht haben: In einem Bus des Unterstützungskommandos prangte offenbar ein Neonazi-Aufkleber.

 

"Good Night Left Side" stand dort angeblich geschrieben, sichtbar durch die Rückscheibe des Fahrzeuges. Daneben soll ein weiterer Sticker mit dem Spruch "Kein Sex mit Zecken" geklebt haben. Beide Statements sind als rechtspolitisch motiviert einzuordnen und in der Neonazi-Szene verbreitet.

 

Quelle: http://www.spiegel.de/sport/fussball/relegation-in-fuerth-fussballfans-entdecken-neonazi-sticker-in-polizeibus-a-970526.html

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Oder doch Rassismus?

Mag sein. IMO ist dieses ...

Ruth Brenner, Sprecherin des Fürther Bündnisses gegen Rechtsextremismus und Rassismus, hält den Vorfall für einen "Skandal höchsten Grades".

... jedoch ziemlich übertrieben, weil die Gute längst Bekanntes zum "Skandal" erklärt.

 

Gruß, Pedro.

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Oder doch Rassismus?

 

 

Eigentlich ist es Aufgabe der Polizei, zu deeskalieren, Unruhestifter auseinanderzutreiben - und dabei politisch neutral zu sein. Die bayerische Bereitschaftspolizei scheint es damit nicht immer ganz so genau zu nehmen. Das zumindest legt eine Entdeckung nahe, die Fußballfans beim Relegationsrückspiel des Hamburger SV in Fürth (1:1) gemacht haben: In einem Bus des Unterstützungskommandos prangte offenbar ein Neonazi-Aufkleber.

 

"Good Night Left Side" stand dort angeblich geschrieben, sichtbar durch die Rückscheibe des Fahrzeuges. Daneben soll ein weiterer Sticker mit dem Spruch "Kein Sex mit Zecken" geklebt haben. Beide Statements sind als rechtspolitisch motiviert einzuordnen und in der Neonazi-Szene verbreitet.

 

Quelle: http://www.spiegel.de/sport/fussball/relegation-in-fuerth-fussballfans-entdecken-neonazi-sticker-in-polizeibus-a-970526.html

 

Naja, hier geht es ja erst einmal gegen die Linken, die sind ja nicht zwangslaeufig dunkelhaeutig oder sonstwie anders als troidoitsch.... Von daher kann man sagen: Rechtsextrem, aber nicht unbedingt rassistisch. Oder beinhaltet das Eine das Andere ganz automatisch?

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Weder das Eine noch das Andere sind gut, jedenfalls IMHO, und beides sollte im Polizeidienst nicht vorhanden sein. Nichtsdestotrotz sollte man schon etwas exakter sein, wenn man anklagen moechte......

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Hallo, Wayko,

 

was wäre gewesen, wenn es sich um eine Demo Rechtsradikaler gehandelt hätte und wenn im Bus ein Aufkleber angebracht wäre mit "Nazis raus" oder einem ähnlichen Slogan?

 

Vermutlich hätte es niemanden interessiert, auch nicht die Presse.

 

Grundsätzlich haben solche Aufkleber, egal, in welche Richtung sie tendieren, nichts an Polizeifahrzeugen zu suchen und der Beamte, der sie angebracht hat, hat zu Recht mit Konsequenzen zu rechnen, sollte er ermittelt werden.

 

Nichtsdestotrotz sehe ich hier nur aufgrund des Aufklebers noch keinen Anhaltspunkt für Rassismus, sondern nur einen deutlichen Aufruf gegen Linksextremismus, der genauso zu verurteilen ist wie der Rechtsextremismus.

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

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Hallo, Wayko,

 

was wäre gewesen, wenn es sich um eine Demo Rechtsradikaler gehandelt hätte und wenn im Bus ein Aufkleber angebracht wäre mit "Nazis raus" oder einem ähnlichen Slogan?

 

Vermutlich hätte es niemanden interessiert, auch nicht die Presse.

 

Grundsätzlich haben solche Aufkleber, egal, in welche Richtung sie tendieren, nichts an Polizeifahrzeugen zu suchen und der Beamte, der sie angebracht hat, hat zu Recht mit Konsequenzen zu rechnen, sollte er ermittelt werden.

 

 

Stimmt, das hätte die Presse wohl nicht interessiert, da nicht genug Schlagzeile.

 

Den in meinen Augen wichtigesten Satz habe ich rot markiert, da stimme ich Dir voll zu.

 

Egal ob Aufkleber gegen rechts, links, rassistisch oder BMW-Fahrer: das Problem ist weniger der Aufkleber als vielmehr die Einstellung des Polizisten. Das zeigt einerseits, daß Polizisten zwar auch nur Menschen sein, andererseits aber auch, daß man "Pech" haben kann, nur weil man einem Polizisten nicht "paßt".

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Nachteule hat eigentlich alles gesagt. Ich wage dennoch einen Versuch: mal daran gedacht, welche Erfahrungen diese Einheit in der Vergangenheit gemacht hat, dass dort ein solcher Aufkleber angebracht wurde? Ich denke nämlich, dass der Hintergrund eher in der Antwort zu dieser Frage liegt und es kein Naziverhalten oder Rassismus war. Trotzdem ist das Anbringen einen solchen Aufkleber falsch! Das Verwenden eines typischen der Rechten Szene zu zuordnenden Spruchs erhöht die Verwerflichkeit des Unrechtes. (nebenbei: war der Aufkleber von innen oder außen angebracht? Kann ein Dritter diesen dort angebracht haben?)

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Hallo, Wayko,

 

das Problem ist weniger der Aufkleber als vielmehr die Einstellung des Polizisten.

 

was ist daran auszusetzen, dass ein Polizeibeamter etwas gegen Linksextremisten hat?

 

M. E. genauso wenig, wie es etwas daran auszusetzen gibt, wenn der gleiche Beamte etwas gegen Rechtsextremisten hat.

 

Wenn eine politische Ansicht in Extremismus ausartet und wenn man dieser Ansicht Gewalttaten folgen lässt, egal, ob es sich um Linke, Rechte, Ausländer, Polizeibeamte usw. handelt, ist es legitim, seine Meinung dagegen zu äußern, auch als Polizeibeamter.

 

Diese Aufkleber sind ganz sicher, sagen wir es mal so, sehr unglücklich ausgewählt, aber ich stehe selber dazu, dass mir beide Formen des Extremismus, ob Links oder Rechts, zuwider sind und dass mit aller Härte des Gesetzes durchgegriffen werden müsste, wenn jemand im Rahmen dieses Extremismus Gewalttaten verübt, wenn er Polizeibeamte oder aber Andersdenkende angreift oder wenn er diese Gewalttaten verherrlicht.

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

 

 

 

 

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Ich teile Nachteules Beitrag, ergänze aber dass ich zusätzlich die "Autonomen" (keine Extremisten) und erlebnisorientierte junge Menschen (Steinewerfer, Barrikadenbauer) nicht leiden kann! Ich bediene mich nicht eines Spruches / Aufkleber von Nazis oder Linken - aber es wäre so einfach.

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