Jump to content

Auch Polizisten sind nur Menschen


Recommended Posts

  • Replies 7.3k
  • Created
  • Last Reply

Top Posters In This Topic

Top Posters In This Topic

Popular Posts

Kön-nen; Wol-len. Aber wozu ist das in dem Zusammenhang wichtig?

Ey Alda, mussu heut nich mehr. Is alles bunt. Kannsu reden wie Du wills, weissu?! Schlimm ist, daß heutzutage auch schon solche, die eigentlich nur mit Deutsch aufwachsen, keinen Migrationshinter

Blaulicht,   es ist gigantisch.   Mit allem hätte ich gerechnet, aber nicht, dass man den Dienstherrn als Schuldigen für so ein bescheuertes Video ausmacht mit der Begründung, dass der Tiefschutz ni

Posted Images

Warum? Ihr äußert gesetzeswidrige Ansichten/Ideen (eher Du als Bluey) und Fremdenfeindliches (eher Bluey als Du). Und Ihr bezeichnet Menschen als "das Gegenüber". Wie soll man solchen Polizisten vertrauen?

Link to post
Share on other sites

1. Du bist bereits voreingenommen, nicht mehr neutral. Dein Urteil steht bereits fest, sonst würdest Du den BuPo-Cop nicht als "komisch" bezeichnen.

Find' ich komisch, dass mir wegen des Wortes komisch eine Voreingenommenheit vorgehalten wird. Dem ist eigentlich nicht so, ich bin halt nur - aufgrund eigener Erfahrungen mit derartigen Situationen - realistisch.

 

Und die Enttäuschung darüber, daß man nicht immer alles haarklein erzählt bekommt, erscheint mir bei mancheinem hier auch recht groß zu sein.

Eigentlich bin ich nicht darueber enttaeuscht. Ich bin eher entsetzt, wie so mancher versucht, hier aufgrund abstrakter Paragraphen und Vorschriften einen Persilschein fuer den Bundespolizisten - diesmal sage ich nicht komisch, vielleicht manifestiert sich dann meine Unvoreingenommenheit besser - zu erstellen. Man muss sich doch mal folgendes vor Augen halten: Da wird ein Anwalt gefragt, was er da in den Briefkasten geworfen hat und findet sich Sekunden spaeter auf dem Boden liegend gefesselt vor. Da lief doch irgendetwas gewaltig schief - und wenn man jetzt versucht, die Rechtmaessigkeit der Handlung des Polizisten auch nur irgendwie zu begruenden, dann liegt doch wohl ein gewisser Grad der Laecherlichkeit vor.....

 

Ich persönlich halte es für richtig, daß sich die offziellen Stellen während einer laufenden Sache allenfalls oberflächlich äußern.

Keiner verlangt eine vorschnelle Verurteilung des Polizisten aber gar keine Aeusserung - nun ja.... Das spricht Baende.

 

Meinem Eindruck nach würde das Votum hier im Forum ganz klar in Richtung des BuPo-Cops ausfallen. Der Anwalt mit Migrationshintergrund, der schon öfters wegen seiner Hautfarbe kontrolliert wurde, würde gar nie nicht lügen.

Wuerde ich so felsenfest nicht behaupten wollen, ein wenig Uebertreibung mag auch an seiner Schilderung dran sein. Nichtsdestotrotz, solche Geschichten passieren wohl zu haeufig, als dass da gar nichts dran waere. Und wie gesagt - eigene Erfahrungen mit Polizisten spielen da halt auch noch mit 'rein.

 

Meine persönlichen Erfahrungen, insbes mit Mitmenschen aus anderer Herren Länder, sagen mir, daß es sich sehr wohl auch ganz anders zugetragen haben kann.

Das wuerde bedeuten, der Mann wuerde komplett luegen. Ich glaube das so nicht und komme mal mit dem Argument, das Polizisten gerne bringen, wenn man einem der ihren eine Luege vorhaelt: Warum sollte er es tun?

 

Das ist ein schlauer Spruch, dem ich mich auch grundsätzlich anschließen mag. Deshalb würde ich auch nicht sagen, daß man jemandem einzig und allein aufgrund seiner Uniform etc. Respekt zollen sollte, sondern zunächst einmal ihm als Mensch ein Mindestmaß an Respekt und Achtung erweisen sollte, wozu auch ein gewisses Maß an Höflichkeit gehört. Der Spruch des Anwalts ließ IMO zumindest letzteres gänzlich vermissen.

Tja siehste. Nur wissen wir jetzt gar nicht, wie der Polizist denn nun seine Eingangsfrage stellte. Meinst du ganz sicher, die waere mit der erforderlichen Hoeflichkeit vorgetragen worden? Weisste, wenn mich ein Polizist bei einer Verkehrskontrolle fragt: "Haben wir etwas getrunken?" - und diese Formulierung kommt sehr haeufig vor - dann meine ich, dass der damit schon den noetigen Respekt bzw. die notwendige Hoeflichkeit dringlich missen laesst. Dementsprechend faellt dann auch die Antwort aus.......

Link to post
Share on other sites

Es passt doch zum aktuellen Thema. Wenn der Bundespolizist, um den es geht, so denkt wie Du oder Bluey, ist die Wahrscheinlichkeit, dass er sich danebenbenommen hat, relativ hoch.

Ich frage mich nicht erst seit diesem Beitrag von Dir, woher Du bei mir Deinen Rassismusvorwurf ziehst. Vor allem, wo Du mich doch gar nicht kennst. Aber gut. Bestätigt und zementiert denn auch meinen bisherigen Eindruck, was Deine Person betrifft, Du seist dem linken Spektrum zuzuordnen.
Link to post
Share on other sites
  • Wir äußern keine gesetzwidrigen Absichten. Aber wir schränken Rechte ein und wenn mehrere Rechte / Rechteinhaber gegenüberstehen müssen wir abwägen und entscheiden.
  • (polizeiliches) Gegenüber ist normaler Begriff wie Störer, Straftäter, Betroffener, Verdächtiger, Unverdächtiger, normal Bürger, Heimfan, Gastfan, Gegendemonstrant, Rot, Grün, Drittstaatler, EU Bürger, Fahrer, Beifahrer, 01, 02, Täter, Opfer, Geschädigter, Zeuge, etc
Link to post
Share on other sites

der Beweis der Petze ist auch drollig. Da wird unzureichend auf eine Beleidigung moderiert. Der Moderator veröffentlicht Inhalte aus dem Meldesytem,

Dieses moechtest du doch bitte beweisen.

 

kommentiert diese dämlich,

Dieses verbitte ich mir!

 

beteiligt sich vorher an ähnlichen Beleidigungen

Dieses ist eine unhaltbare Behauptung. Nur weil du dich beleidigt fuehlst, liegt noch lange keine Beleidigung vor!

 

Alleine der Umgang eines Moderatoren ist falsch! Aber das tut er weil er nicht (mehr) neutral ist und weil er selber gemeldet wurde.

Das zeigt auf wie beschraenkt du denkst.

Link to post
Share on other sites

Man muss sich doch mal folgendes vor Augen halten: Da wird ein Anwalt gefragt, was er da in den Briefkasten geworfen hat und findet sich Sekunden spaeter auf dem Boden liegend gefesselt vor.

@Harry, auch dir sollte auffallen, dass du einige Sätze (Absätze) ausgelassen hast.
Link to post
Share on other sites

Ihr äußert gesetzeswidrige Ansichten/Ideen (eher Du als Bluey) und Fremdenfeindliches (eher Bluey als Du). Und Ihr bezeichnet Menschen als "das Gegenüber". Wie soll man solchen Polizisten vertrauen?

1. darf ich keine eigene Meinung mehr haben? Diese nicht äußern? Nur weil sie Dir nicht gefällt?

2. es ist eine Sache, eine Meinung zu haben, die vllt nicht ganz gesetzeskonform ist, aber eine ganz andere, wenn man sich gesetzeskonform verhält. Und das tue ich ganz sicher.

3. soso.... ich äußere also Fremdenfeindliches. Bitte was denn und wo denn? Es scheint denn tatsächlich so zu sein, daß man als Deutscher ohne Migrationshintergrund ganz genau aufpassen soll/muß, was man sagt, um nicht sofort als fremdenfeindlich zu gelten. Äußert hingegen ein Deutscher mit Migrationshintergrund haargenau dasgleiche, ist es völlig ok. Sehr sehr seltsam.....

4. es ist eine Standardformulierung/-bezeichnung, diejenigen, mit denen wir gerade zu tun haben, als "polizeiliches Gegenüber" zu titulieren. Das ist nicht abfällig! Wir könnten sie auch "Kunden" nennen, was ich persönlich allerdings als zynisch erachten würde.

5. ich vertraue solchen Leuten wie Dir auch nur so weit, wie ich sie werfen kann. Da kannst Du sicher sein.

Link to post
Share on other sites

Wie bereits mehrmals gesagt: Polizisten sind nicht rassistisch und lehnen Gewalt ab. Auch dann, wenn sie Gewalt anwenden und wenn es bei der Anwendung mal überzogen wurde.

Wann wirst du endlich begreifen, dass solche pauschalen Aussagen schlicht und einfach haltlos sind? Wuerden sie der Wahrheit entsprechen, dann gaebe es den Vorfall mit dem Rechtsanwalt nicht - und das bezieht sich ganz und gar nicht auf seine Hautfarbe.

 

Du solltest wirklicxh mal begreifen, dass du vielleicht fuer dich selbst, aber ganz sicher nicht fuer die Polizisten insgesamt sprechen kannst!

  • Like 1
Link to post
Share on other sites
Dann sagt doch gleich das es überhaupt nicht mehr um die Themen geht, sondern nur noch um Personen.

Ohne das Ich je großartig mit Blaulicht konform gegangen wäre, aber egal was Er schreibt oder auch nicht schreibt wird von gewissen Teilnehmern sofort auf die persönliche Schiene gehoben. Bei Blaulicht geht es gar nicht darum was Er schreibt sondern seine Beiträge dienen nur noch als Aufhänger um Ihn persönlich anzugehen.

 

 

Was dabei zunehmend auffällt ist das Einige nicht mal mehr auf die Idee kommen das Sie mit ihrer Meinung komplett auf dem Holzweg sind und nicht mal Einsicht zeigen wenn Ihnen Vorschriften und Gesetze um die Ohren geschlagen werden.

Bei Denen wäre es mal interessant wie Sie reagieren würden wenn man versucht Ihnen ihren Job zu erklären. :whistle:

 

Nur am Rande, das Personen mit Migrationshintergrund gleich welches Standes gerne die Rassismuskeule auspacken ist nun nichts Neues, warum soll da ein Anwalt anderst sein als zb ein Asylbewerber?

  • Like 2
Link to post
Share on other sites

Wir äußern keine gesetzwidrigen Absichten.

Ansichten, nicht Absichten:

 

Ich meinte nicht androhen. Ich meinte z.b. wenn so ein haufen Autonomer-spacken nicht qulaifiziert dem Strafverfahren zugeführt werden kann, dass die einfach mal den Sack vollkommen und daraus dann lernen und das nächste mal keine Steine werfen

(gilt auch für Nazis, Migranten, Fussballrandalierer, etc)

 

Oder im Streifendienst, wenn Verbreche Ede dem Polizisten vor die Füsse rotzt, dass er eine Schelle bekommt, das die Backe die ganze Nacht leuchtet.

 

... tja.. ich denke, dass das einen Erfolg bringen könnte und Gerichte entlastet, den Strafverfolgungsanspruch befriedigt und die öffentliche Ordnung nachaltiger stärkt, als der jetztige Verfahrensgang.

Und ich halte den Strafanspruch des Einzelnen bzw. sein Recht darauf, daß das im Falle von erheblichen Straftaten ihm widerfahrene Unrecht aufgeklärt und er eine Entschädigung bekommt, für wichtiger als irgendeine Pressefreiheit oder Schweigepflicht.

Link to post
Share on other sites

1. darf ich keine eigene Meinung mehr haben? Diese nicht äußern? Nur weil sie Dir nicht gefällt?

2. es ist eine Sache, eine Meinung zu haben, die vllt nicht ganz gesetzeskonform ist, aber eine ganz andere, wenn man sich gesetzeskonform verhält. Und das tue ich ganz sicher.

Meinungen darfst Du haben so viele Du willst. Schwierig wird es IMO, wenn die Meinung mit dem Amtseid kollidiert. Aber das muss jeder selbst wissen. Du magst ja ganz sicher sein, dass Du Dich gesetzeskonform verhältst, beim Thema VG hat Dir @Sobbel IMO nachgewiesen, dass Du es nicht tust.

 

3. soso.... ich äußere also Fremdenfeindliches.

Jaja:

persönlichen Erfahrungen, insbes mit Mitmenschen aus anderer Herren Länder.

4. es ist eine Standardformulierung/-bezeichnung, diejenigen, mit denen wir gerade zu tun haben, als "polizeiliches Gegenüber" zu titulieren.

Macht es das besser?

 

5. ich vertraue solchen Leuten wie Dir auch nur so weit, wie ich sie werfen kann. Da kannst Du sicher sein.

Danke für das Vertrauen. Ich gehe mal davon aus, dass auch ich für Dich "ein Nichts" bin, das Du also entsprechend weit werfen kannst.

 

Bestätigt und zementiert denn auch meinen bisherigen Eindruck, was Deine Person betrifft, Du seist dem linken Spektrum zuzuordnen.

Dass ein konservativer Soz für Dich dem "linken Spektrum zuzuordnen" ist, überrascht mich nicht.

Link to post
Share on other sites

Find' ich komisch, dass mir wegen des Wortes komisch eine Voreingenommenheit vorgehalten wird. Dem ist eigentlich nicht so, ich bin halt nur - aufgrund eigener Erfahrungen mit derartigen Situationen - realistisch.

Nunja, ich hatte halt diesen Eindruck ob Deiner Formulierung und Wortwahl. Wenn dem nicht so ist, umso besser. Aber offenkundig meinst Du ja aufgrund Deiner Erfahrungen diesen Cop entsprechend klassifizieren zu können. Und das nur und allein anhand der Aussagen des Anwalts. Das finde ich sehr gewagt.

 

Eigentlich bin ich nicht darueber enttaeuscht. Ich bin eher entsetzt, wie so mancher versucht, hier aufgrund abstrakter Paragraphen und Vorschriften einen Persilschein fuer den Bundespolizisten - diesmal sage ich nicht komisch, vielleicht manifestiert sich dann meine Unvoreingenommenheit besser - zu erstellen. Man muss sich doch mal folgendes vor Augen halten: Da wird ein Anwalt gefragt, was er da in den Briefkasten geworfen hat und findet sich Sekunden spaeter auf dem Boden liegend gefesselt vor. Da lief doch irgendetwas gewaltig schief - und wenn man jetzt versucht, die Rechtmaessigkeit der Handlung des Polizisten auch nur irgendwie zu begruenden, dann liegt doch wohl ein gewisser Grad der Laecherlichkeit vor.....

1. diesen Schuh hast Du Dir jetzt aber selbst angezogen. ;)

2. ich hatte nicht den Eindruck, daß hier irgendwer versucht (hat), dem BuPo-Cop einen Persielschein auszustellen. Ganz im Gegenteil. Ein gewisses und bekanntes Forenmitglied hat - wie üblich - nach Paragraphen gefragt und ein anderes ebenso bekanntes Mitglied hat Paragraphen geliefert. Statt nun lediglich deren Anwendbarkeit zu negieren, wäre hier - wie von DirtyOli erbeten - eine genauere Ausführung wünschenswert gewesen. Aber: wie immer bekommt man nichts geliefert, nur: das stimmt nicht....

3. Man muß sich denn auch mal folgendes vorstellen: da wirft eine Person (egal, ob Anwalt oder nicht! - das wußte der BuPo-Cop eh nicht zu dem Zeitpunkt) irgendwas in den dortigen Briefkasten ein, wird gefragt, was das denn gewesen sei (wie und in welcher Form wissen wir auch NUR von dem Anwalt! - ob's so war oder nicht, wissen wir nicht!) und findet sich später auf dem Boden wieder. NUR: nicht, weil er darauf eine IMO recht freche Antwort gab, sondern weil er sich der Personalienüberprüfung widersetzen wollte. Er wurde aufgefordert sich auszuweisen und wollte statt dessen gehen. Erst daraufhin fand er sich wenig später auf dem Boden wieder. Und glaubst Du wirklich, daß er nur um Hilfe rief? Warum überhaupt? Wurde er in dem Moment geschlagen etc.? Nö. Er wurde lediglich zum Wachhäuschen verbracht. Und ich persönlich glaube ehrlich gesagt nicht, daß er nur um Hilfe rief, was in Meinen Augen eh nur ein Versuch war, bei anderen Menschen Aufmerksamkeit zu erregen und den BuPo-Cop von seinem Ansinnen, ihn zu kontrollieren, abzubringen. Meine Meinung!

4. sicher lief da einiges schief, denn die Sache hätte aus meiner Sicht innerhalb weniger Sekunden erledgt gewesen sein können, WENN der "nette" Anwalt denn etwas anders reagiert und nicht diese Wortwahl bevorzugt hätte. Es ist natürlich leicht, dem Cop jetzt und hier zu unterstellen, er wäre in seiner Ehre o.ä. gekränkt gewesen und hätte dem Anwalt jetzt erstmal zeigen müssen. Ich meine eher, er hat sich gerade dadurch durchaus ein wenig verdächtig gemacht. Das im Gesamtbild mit seinem Verhalten.... ich hätte diese Person vllt auch einer näheren Kontrolle unterzogen. Und hätte sie sich dann gewehrt, hätte ich auch zu Mitteln gegriffen, um dieser Gegenwehr schnell ein Ende zu bereiten. Oder erwartet man im Ernst, daß man bei Gegenwehr hergeht und die Person einfach so ziehen läßt? Wohl kaum.

5. es werden, wie in vielen anderen Diskussionen auch, Möglichkeiten aufgezeigt. Nicht anderes! Deine abschließende Bemerkung zeigt aber ganz deutlich, daß Du Dir Dein Urteil über die Rechtmäßigkeit bereits gebildet hast. Schade, zumal die ganze Sache ja noch gar nicht abgeschlossen ist. Aber schön, daß wir hier im Forum immer wieder Leute haben, die schon wissen, wann und wie die Welt untergehen wird.

 

Keiner verlangt eine vorschnelle Verurteilung des Polizisten aber gar keine Aeusserung - nun ja.... Das spricht Baende.

Solange man noch damit beschäftigt ist, die Sachverhalt genau zu rekonstruieren, halte ich jede Äußerung für unklug! Für wen das dann Bände spricht, bitte schön.

 

Wuerde ich so felsenfest nicht behaupten wollen, ein wenig Uebertreibung mag auch an seiner Schilderung dran sein. Nichtsdestotrotz, solche Geschichten passieren wohl zu haeufig, als dass da gar nichts dran waere. Und wie gesagt - eigene Erfahrungen mit Polizisten spielen da halt auch noch mit 'rein.

1. tja, schade, daß Du auch hier - entgegen Deiner Beteuerung, Du seist unvoreingenommen - schon ein Urteil gefällt hast. Denn Du gehst einfach mal davon aus, daß es hier wohl so gewesen sein wird, denn solcherlei Fälle hat es ja schon gegeben. Warum also nicht auch hier?! Und die Behauptung, solche Geschichten passierten wohl zu häufig, nun, was bitte ist denn "zu häufig" und in welcher Größenordnung muß ich mir das vorstellen? Vor allem, um verläßlich sagen bzw. behaupten oder unterstellen zu können, daß das dann wohl auch in anderen vergleichbaren Fällen so gewesen sein wird?

 

Und ja, auch bei mir spielen da eine Menge eigener Erfahrungen mit rein. Und nun dürfte man sicherlich trefflich drüber diskutieren, wer über mehr und ggf. auch aktuellere Erfahrungen verfügt.

 

Das wuerde bedeuten, der Mann wuerde komplett luegen. Ich glaube das so nicht und komme mal mit dem Argument, das Polizisten gerne bringen, wenn man einem der ihren eine Luege vorhaelt: Warum sollte er es tun?

Das könnte zumindest bedeuten, daß er etwas gelogen bzw. die Wahrheit einwenig zu seinem Vorteil verdreht hat. Ich sage nicht, daß es so war, ich sage aber sehr wohl, daß es möglich ist. Und bis man nichts genaues weiß, sollte man meine ich alle Möglichkeiten in Erwägung ziehen. Damit sage ich ganz sicher nicht "warum sollte er (der Cop) es tun?"! Wenn es so wie behauptet war, dann muß sich der Cop dafür verantworten. Nur sollte man ihn nicht vorverurteilen. Aber genau das geschieht hier in stoischer Regelmäßigkeit!

 

Tja siehste. Nur wissen wir jetzt gar nicht, wie der Polizist denn nun seine Eingangsfrage stellte. Meinst du ganz sicher, die waere mit der erforderlichen Hoeflichkeit vorgetragen worden? Weisste, wenn mich ein Polizist bei einer Verkehrskontrolle fragt: "Haben wir etwas getrunken?" - und diese Formulierung kommt sehr haeufig vor - dann meine ich, dass der damit schon den noetigen Respekt bzw. die notwendige Hoeflichkeit dringlich missen laesst. Dementsprechend faellt dann auch die Antwort aus.......

Stimmt, wir wisse nichts über die Eingangsfrage. Aber genauso wie Du sagst, es sei bezeichnend, daß sich die offiziellen Stellen bislang bedeckt halten, könnte man es als bezeichnend erachten, daß der Anwalt nichts weiter darüber aussagt(e), wie denn diese Frage gestellt wurde. Wäre doch sicherlich leicht gewesen, hierauf eine Antwort zu erhalten. Warum hat man ihn nicht einfach auch danach gefragt?

 

Ob sie höflich vorgetragen wurde oder eben sachlich bestimmt, weiß ich nicht. Wenn ich jemanden anspreche, flöte ich ihm auch nicht immer ins Ohr und bette ihn auf Federn. Trotzdem behandele ich jeden sachlich höflich und korrekt. Nur mag das durchaus nicht jedem als höflich genug erscheinen. Nun, da ist das Empfinden der Menschen sicherlich unterschiedlich.

 

Deine vorgetragene Frage kann durchaus im Tonfall sehr höflich erfolgen. Die Wortwahl ansich finde ich überhaupt nicht unhöflich und obwohl ich selbst auch schon des öfteren so oder so ähnlich Leute befragt habe, habe ich nie eine blöde Antwort erhalten. Ganz im Gegenteil. IMO macht insbes. der Ton die Musik, dann ist die Wortwahl oftmals eher nebensächlich.

Link to post
Share on other sites

 

@Harry, auch dir sollte auffallen, dass du einige Sätze (Absätze) ausgelassen hast.

Bitte wie? Ich habe einen Vorgang zusammengefasst, wie kann man da einige Absaetze auslassen?

 

Das hast Du aber leider. Ist mir auch aufgefallen und habe ich weiter oben ja auch angesprochen.
Link to post
Share on other sites

Schwierig wird es IMO, wenn die Meinung mit dem Amtseid kollidiert. Aber das muss jeder selbst wissen. Du magst ja ganz sicher sein, dass Du Dich gesetzeskonform verhältst, beim Thema VG hat Dir @Sobbel IMO nachgewiesen, dass Du es nicht tust.

1. für Dich scheint so einiges schwierig zu sein, was für andere normal und problemlos ist.

2. ja, ich verhalte mich auch gesetzeskonform. Da hat mir IMO @Sobbel beim VG auch nicht das Gegenteil nachgewiesen.

 

 

3. soso.... ich äußere also Fremdenfeindliches.

Jaja:

persönlichen Erfahrungen, insbes mit Mitmenschen aus anderer Herren Länder.

4. es ist eine Standardformulierung/-bezeichnung, diejenigen, mit denen wir gerade zu tun haben, als "polizeiliches Gegenüber" zu titulieren.

Macht es das besser?

 

Daß DU das für fremdenfeindlich hältst, verwundert mich nicht wirklich und bestätigt meinen weiter oben beschriebenen Eindruck nochmals.

 

Danke für das Vertrauen. Ich gehe mal davon aus, dass auch ich für Dich "ein Nichts" bin, das Du also entsprechend weit werfen kannst.

Wenn Du meinst, Du seist ein Nichts, bitte schön. Daß Du Dich hier auf Biberniveau begibst und Dinge aus dem Sinnzusammenhang reißt und auch noch etwas hinzudichtest, macht es auch nicht besser. Wundert mich mittlerweile aber auch nicht mehr. Denn, wie @fritz the cat schon schrieb, geht es hier offenkundig schon seit längerer Zeit nicht mehr um die Themen und deren Inhalte, sondern vielmehr und insbesondere um Personen und darum, wie ich die jeweilige Person mal wieder ein wenig diskreditieren kann. Und nein, das machen diese Personen ganz sicher nicht selbst, das machen insbes. Du und Biber, nebst dem ein oder anderen User, der gelegentlich meint, auf diese Bimmelbahn aufsteigen zu müssen.

 

Dass ein konservativer Soz für Dich dem "linken Spektrum zuzuordnen" ist, überrascht mich nicht.

Nee, für einen konservativen Soz halte ich Dich (mittlerweile) ganz sicher nicht (mehr).

 

 

Ich schätze es durchaus und auch sehr, vernünftig und sachlich zu diskutieren, aber nicht so, wie Biber und leider auch Du es regelmäßig praktizieren. Daß es auch anders geht, hat @Eribaer ja kürzlich wohlwollend festgestellt und hervorgehoben. Leider scheint das bei und zwischen gewissen Usern nicht möglich zu sein.

Link to post
Share on other sites

1. für Dich scheint so einiges schwierig zu sein, was für andere normal und problemlos ist.

Da bin ich halt deutlich konservativer als Du. Mir käme es nicht in den Sinn, einen Treueeid auf etwas zu schwören, das ich nicht vollständig gutheiße. Auf unsere Verfassung könnte ich mich vereidigen lassen; mit Deiner Grundhaltung (die Du hier präsentierst) hätte ich es jedoch nicht gekonnt.

 

2. ja, ich verhalte mich auch gesetzeskonform. Da hat mir IMO @Sobbel beim VG auch nicht das Gegenteil nachgewiesen.

Ähm, doch. Du handelst willkürlich.

 

Daß DU das für fremdenfeindlich hält, verwundert mich nicht wirklich und bestätigt meinen weiter oben beschriebenen Eindruck nochmals.

Das, was Du teilweise erzählst, ist nun mal fremdenfeindlich. Ich kann es nicht ändern.

 

Wenn Du meinst, Du seist ein Nichts, bitte schön. Daß Du Dich hier auf Biberniveau begibst und Dinge aus dem Sinnzusammenhang reißt und auch noch etwas hinzudichtest, macht es auch nicht besser.

1) Ich schrieb nicht, dass ich das meine. 2) Versuche mal, Dir an die Nase zu fassen - z.B.in Bezug auf 1).

 

Nee, für einen konservativen Soz halte ich Dich (mittlerweile) ganz sicher nicht (mehr).

Leitest Du tatsächlich aus meiner Abneigung gegen selbstherrliche Polizisten, die mit der Verfassung Probleme haben, eine politische Gesinnung ab? Seltsam.

 

Ich schätze es durchaus und auch sehr, vernünftig und sachlich zu diskutieren, aber nicht so, wie Biber und leider auch Du es regelmäßig praktizieren.

Ich weiß, dass Du das Verb nicht magst, trotzdem: Du greinst mal wieder.

Link to post
Share on other sites

Mal allgemein: es gibt eine politische Mitte. Und es gibt einen Bereich Rechts und Links davon (ohne jetzt sich der Problematik was denn wirklich heutzutage noch recht und links anzudenken, denn diese klassische Trennung wird dem heutigen Denken gar nicht mehr gerecht) Man kann sich sogar bis an den äußersten Rand - ins Extrem - bewegen. Geht man weiter so endet es im kämpferischen radikalen Bereich. Die fdGO ist ein Kreis weit über die Mitte bishin sogar ins Extrem. Polizisten bekennen sich zur fdGO. Dabei gibt es viele die sich rechts oder links der Mitte bewegen und das ist alles in Ordnung, solange sie im Bereich der fdGO bleiben. Bei Bluey habe ich den Eindruck dass er nahe an der Mitte ist, mit starken konservativen (rechts) Gedanken und Bekenntnis zu Menschenrechten und Gleichheit (links). Ich selber denke liberallinks konservativ. Einige Cops denken, sie sein politisch leicht einordbar, hinterfragt man einiges, so stellt man fest, dass sie eben nicht in klassische Schublade passen. Und selbst jene, die in einigen Themengebieten an den Rand denken, bleiben gedanklich im Bereich der fdGO, und stehen bei anderen Themen wieder auf der anderen Seite. Also alles gut. Und wenige Polizisten, die die fdGO verlassen haben und extrem denken und handeln, halten sich versteckt; genauso versteckt wie die die phädophil sind.

Link to post
Share on other sites

Da bin ich halt deutlich konservativer als Du. Mir käme es nicht in den Sinn, einen Treueeid auf etwas zu schwören, das ich nicht vollständig gutheiße. Auf unsere Verfassung könnte ich mich vereidigen lassen; mit Deiner Grundhaltung (die Du hier präsentierst) hätte ich es jedoch nicht gekonnt.

1. das ist schön für Dich.

2. Dir kommt offenbar vieles nicht in den Sinn.

3. Du kennst meine Grundhaltung gar nicht. Und ich bin mir auch ziemlich sicher, daß Du sie anhand dessen, was und wie ich mich hier äußere, nicht einmal annähernd charakterisieren kannst. Aber zu meinen oder zu glauben, solches tun zu können, ist wohl auch ein (einschlägig bekanntes) Merkmal gewisser Leute.

 

Ähm, doch. Du handelst willkürlich.

Ähm... nö. Daran ändern auch Deine ständigen Wiederholungen nichts.

 

Das, was Du teilweise erzählst, ist nun mal fremdenfeindlich. Ich kann es nicht ändern.

Das ist Unsinn. Und das solltest Du auch wissen. Daß Du es dennoch ignorierst und so darstellst, daran vermag ich auch nichts zu ändern.

 

1) Ich schrieb nicht, dass ich das meine. 2) Versuche mal, Dir an die Nase zu fassen - z.B.in Bezug auf 1).

Ich weiß, was ich schrieb. Und ich weiß auch, was Du schriebst. Scheinbar weißt Du es nicht.

 

Leitest Du tatsächlich aus meiner Abneigung gegen selbstherrliche Polizisten, die mit der Verfassung Probleme haben, eine politische Gesinnung ab? Seltsam.

Ähm.... nö. Auch wenn Du das gern so hättest. Ich leite Deine Gesinnung aus ganz anderen Dingen und Äußerungen ab, die weniger seltsam, weil durchaus bekannt, dafür aber umso mehr bezeichnend sind.

 

Ich weiß, dass Du das Verb nicht magst, trotzdem: Du greinst mal wieder.

Och joooh..... wenn man sonst nichts zu sagen hat, ... nicht wahr?! Ziemlich billig, selbst für Dich.

 

 

Keep cool.

Yes. And do it yourself.
Link to post
Share on other sites

Das ist doch genau das, was ich erwarte: Du behauptest, sie passen nicht, ich erwarte, dass du diese Meinung begründest.

Nochmal: das Blaulicht (der sich hier immer mal wieder seiner juristischen Ausbildung und Kenntnisse rühmt) wirft kommentarlos irgendwelche §§ in den Raum, ohne dabei auch nur mit einem einzigen Wort zu versuchen, einen Bezug zu dem konkreten Fall herzustellen. Du wirst doch jetzt nicht ernsthaft erwarten, daß sich irgendjemand mit diesen Nicht-Begründungen auseinandersetzt und darüber eine juristische Abhandlung schreibt.

 

Das liest sich ( so habe ich es einmal gelernt) ungefähr folgendermaßen: (...) Dieses Ergebnis heißt "rechtmäßig" oder "unrechtmäßig".

Sehr schön. So umfangreich wäre das sicher nicht nötig, aber grundsätzlich wäre es schon nett. Ich bin dafür aber nicht der richtige Ansprechpartner, weil ich nicht behaupte, daß es irgendwelche §§ gibt, die das Verhalten des Polizisten rechtfertigen.

 

Solange du meine Anforderungen an eine schlüssige Kette nicht erfüllst, behauptest du nur. Und solange du nur behauptest, ist es nur eine Meinung. Und Meinungen zählen bei mir nicht.

Kommt einem bekannt vor, nicht wahr?

Wie gesagt: Du verwechselst mich.

 

Und nochmal: ich habe in meinem Beitrag trotz fehlender Argumentationskette (von den anderen von Dir genannten Anforderungen mal ganz zu schweigen) dargestellt, warum die genannten §§ auf diesen Sachverhalt nicht anwendbar sind. Was davon hältst Du für falsch?

 

Und bei der Gelegenheit auch das nochmal: wenn der Beamte keinen Fehler gemacht hat, also alles tutti ist - warum ist die Bundespolizei auf Nachfrage offenbar nicht in der Lage, das Verhalten zu erklären?

 

 

Schwerkraft? Einbildung und stümperhafte Lösungsversuche von Ketzern, die feststehende Tatsachen mit "Wissenschaft" erklären wollen.

Teppic stared into his wine mug. These men are philosophers, he thought. They had told him so. So their brains must be so big that they have room for ideas that no-one else would consider for five seconds. On the way to the tavern Xeno had explained to him, for example, why it was logically impossible to fall out of a tree. (Terry Pratchett: Pyramids)

 

Ich frage mich nicht erst seit diesem Beitrag von Dir, woher Du bei mir Deinen Rassismusvorwurf ziehst.

Ich geb' Dir einen Tip: er liest Deine Beiträge.

 

Wir äußern keine gesetzwidrigen Absichten.

Nö. Ihr handelt gern mal völlig unbeabsichtigt gesetzeswidrig. (Ja, ich weiß, Du hast nicht richitg gelesen, aber die Steilvorlage konnte ich mir nicht entgehen lassen)

 

Nur am Rande, das Personen mit Migrationshintergrund gleich welches Standes gerne die Rassismuskeule auspacken ist nun nichts Neues, warum soll da ein Anwalt anderst sein als zb ein Asylbewerber?

Nur mal am Rande: Wenn Du den Artikel gelesen hättest, wüßtest Du, daß der Anwalt Dein Vorurteil eben gerade nicht bestätigt.
Link to post
Share on other sites

sicher lief da einiges schief, denn die Sache hätte aus meiner Sicht innerhalb weniger Sekunden erledgt gewesen sein können, WENN der "nette" Anwalt denn etwas anders reagiert und nicht diese Wortwahl bevorzugt hätte.

Ja. Selbst schuld, diese renitenten Typen, noch dazu aus anderer Herren Länder, die einfach nicht kapieren, wie sie sich der Staatsmacht gegenüber zu verhalten haben!

 

Es ist natürlich leicht, dem Cop jetzt und hier zu unterstellen, er wäre in seiner Ehre o.ä. gekränkt gewesen und hätte dem Anwalt jetzt erstmal zeigen müssen. Ich meine eher, er hat sich gerade dadurch durchaus ein wenig verdächtig gemacht. Das im Gesamtbild mit seinem Verhalten....

Interessanter Ansatz. Vielleicht ist er dem Anwalt tatsächlich etwas verdächtig vorgekommen. Vielleicht lag das auch am Gesamtbild seines Verhaltens. Aber hätte der Anwalt ihn deshalb melden sollen?

 

es werden, wie in vielen anderen Diskussionen auch, Möglichkeiten aufgezeigt.

Hier wurde keine Möglichkeit aufgezeigt. Hier wurden nur zusammenhanglos irgendwelche §§ genannt.

 

Solange man noch damit beschäftigt ist, die Sachverhalt genau zu rekonstruieren, halte ich jede Äußerung für unklug!

Da hast Du wohl Recht. Erstaunlicherweise beherzigen Deine Kollegen das aber regelmäßig nur dann, wenn es um einen von euch geht und für dessen Verhalten nicht mal der Anschein einer versuchten Begründung zu finden ist.

 

tja, schade, daß Du auch hier - entgegen Deiner Beteuerung, Du seist unvoreingenommen - schon ein Urteil gefällt hast. Denn Du gehst einfach mal davon aus, daß es hier wohl so gewesen sein wird, denn solcherlei Fälle hat es ja schon gegeben.

Nö. Steht da nirgends.

 

Und die Behauptung, solche Geschichten passierten wohl zu häufig, nun, was bitte ist denn "zu häufig" und in welcher Größenordnung muß ich mir das vorstellen?

Jede einzelne ist zu häufig. Besonders für die Betroffenen.

 

Vor allem, um verläßlich sagen bzw. behaupten oder unterstellen zu können, daß das dann wohl auch in anderen vergleichbaren Fällen so gewesen sein wird?

War das nicht auch Dein Argument für die Auswahl bestimmter Personen bei Kontrollen?

 

ja, ich verhalte mich auch gesetzeskonform.

Das ist gut. Ohne auch wäre es besser.

 

Daß DU das für fremdenfeindlich hält, verwundert mich nicht wirklich und bestätigt meinen weiter oben beschriebenen Eindruck nochmals.

Es wäre sicherlich eine hilfreiche Wissenserweiterung für Dich, wenn Du Dich mal intensiv mit Fremdenfeindlichkeit / Rassismus beschäftigtest.

 

Daß Du Dich hier auf Biberniveau begibst

Immer schön bei der Wahrheit bleiben: das ist ganz allein Dein Niveau. Da hilft auch kein Gejammer á la

wie ich die jeweilige Person mal wieder ein wenig diskreditieren kann

denn das hast Du - und nur Du - selbst getan.

Link to post
Share on other sites

 

Das ist doch genau das, was ich erwarte: Du behauptest, sie passen nicht, ich erwarte, dass du diese Meinung begründest.

Nochmal: das Blaulicht (der sich hier immer mal wieder seiner juristischen Ausbildung und Kenntnisse rühmt) wirft kommentarlos irgendwelche §§ in den Raum, ohne dabei auch nur mit einem einzigen Wort zu versuchen, einen Bezug zu dem konkreten Fall herzustellen. Du wirst doch jetzt nicht ernsthaft erwarten, daß sich irgendjemand mit diesen Nicht-Begründungen auseinandersetzt und darüber eine juristische Abhandlung schreibt.

 

 

Nochmal (weil du meinen Post offensichtlich nicht verstanden hast):

 

Du behauptest, dass die angeführten Paragraphen das Verhalten des Beamten nicht rechtfertigen. Und dafür hätte ich gerne eine Begründung.

So wie man begründen kann, dass eine Körperverletzung nicht vom Betrugsparagraphen erfasst wird oder warum ein Fahrrad kein Kraftfahrzeug ist, kann man begründen, dass die von Blaulicht genannten Paragraphen nicht als Ermächtigungsgrundlage taugen.

 

Und diese Begründung, die sich auch "Negativabgrenzung" nennt, hätte ich gerne von dir. Rechtssicher begründet, wohlgemerkt. Plattitüden helfen nicht.

 

Ich habe den Eindruck, dass du garnicht in der Lage bist, die Begründungen, die du von anderen für deren "Behauptungen" forderst, für deine Behauptungen zu liefern.

 

Du kannst natürlich auch sagen "Kann ich nicht, weil ich nicht weiß, wie es geht, deswegen wiederhole ich gebetsmühlenartig in anderen Formulierungen meinen Standpunkt", aber ich fürchte, ich werde weitere Wiederholungen lesen....

 

 

 

...

 

Und nochmal: ich habe in meinem Beitrag trotz fehlender Argumentationskette (von den anderen von Dir genannten Anforderungen mal ganz zu schweigen) dargestellt, warum die genannten §§ auf diesen Sachverhalt nicht anwendbar sind.

 

 

 

Ääääh...... Nein. Ich las was von "Passt nicht", "Absatz davor vergessen" und so weiter. Das sind keine Begründungen, das ist Murks. In einer POR-Klausur gibts dafür nicht mal einen einzigen Punkt.

 

Was ich davon für falsch halte? Nichts. Weil es das Thema nicht trifft, somit weitere null Punkte wegen "Thema verfehlt".

 

 

Korrigierende Grüße

 

Olli

Link to post
Share on other sites

Du wirst doch jetzt nicht ernsthaft erwarten, daß sich irgendjemand mit diesen Nicht-Begründungen auseinandersetzt und darüber eine juristische Abhandlung schreibt.

Warum denn nicht? Du machst Dir ja nicht einmal ansatzweise die Mühe zu erläutern, warum denn die von ihm angeführten §§ nicht zutreffen. Außer eben zu behaupten, sie träfen nicht zu.

 

Ich bin dafür aber nicht der richtige Ansprechpartner, weil ich nicht behaupte, daß es irgendwelche §§ gibt, die das Verhalten des Polizisten rechtfertigen.

Nö, Du behauptest nur wieder einmal das Gegenteil und erwartest von anderen, Deine Behauptung zu widerlegen. Statt dessen könntest Du ja mal zur Abwechslung genauer darlegen, warum denn Die §§ gemäß Deiner Ansicht das Verhalten des Polizisten nicht rechtfertigen.

 

Wie gesagt: Du verwechselst mich.

Nö, genau das macht er eben nicht.

 

Und nochmal: ich habe in meinem Beitrag trotz fehlender Argumentationskette (von den anderen von Dir genannten Anforderungen mal ganz zu schweigen) dargestellt, warum die genannten §§ auf diesen Sachverhalt nicht anwendbar sind. Was davon hältst Du für falsch?

Sehr geschickt, aber eben auch sehr durchsichtig. Offenbar hast Du eben nicht hinreichend dargestellt, warum Deiner Ansicht nach die genannten §§ auf diesen Sachverhalt nicht anwendbar sein sollen. Und jetzt erwartest Du, daß man Deine dürftige Darstellung/Behauptung widerlegt.... schon seltsam.

 

Und bei der Gelegenheit auch das nochmal: wenn der Beamte keinen Fehler gemacht hat, also alles tutti ist - warum ist die Bundespolizei auf Nachfrage offenbar nicht in der Lage, das Verhalten zu erklären?

Warum fragst Du nicht einfach mal an entsprechender Stelle nach? Und: es hat doch niemand behauptet, es sei alles tutti. Wir reden/diskutieren doch lediglich über Möglichkeiten. Nur DU ziehst ja leider nur eine einzige in Erwägung, nämlich die gemäß der Darstellung des Anwalts.

 

Ich geb' Dir einen Tip: er liest Deine Beiträge.

Netter Tip. Nur leider habe ich keinerlei Einfluß darauf, wenn er (oder auch Du) nicht in der Lage ist zu lesen und vor allem auch zu verstehen bzw. es zudem auch noch fehlinterpretiert.

 

Nö. Ihr handelt gern mal völlig unbeabsichtigt gesetzeswidrig.

Daß das lediglich eine dumme Behauptung/Unterstellung ist, weißt Du ja sicherlich selbst.

 

Nur mal am Rande: Wenn Du den Artikel gelesen hättest, wüßtest Du, daß der Anwalt Dein Vorurteil eben gerade nicht bestätigt.

Nur mal am Rande: wenn man sich so verhält wie Du im Allgemeinen, so könnte man doch glatt auf den Gedanken kommen, dem Anwalt genau das zu unterstellen, obwohl er es nicht explizit zum Ausdruck gebracht hat.
Link to post
Share on other sites

Ja. Selbst schuld, diese renitenten Typen, noch dazu aus anderer Herren Länder, die einfach nicht kapieren, wie sie sich der Staatsmacht gegenüber zu verhalten haben!

Ganz genau. Und noch besser wäre es vllt, er würde sich dorthin verdrücken, von wo er gekommen ist. Dann gäbe es mit diesem Menschen auch keinerlei Auseinandersetzungen mit der hiesigen Staatsmacht.

 

Wer Sarkasmus findet, darf ihn gern behalten.

 

Interessanter Ansatz. Vielleicht ist er dem Anwalt tatsächlich etwas verdächtig vorgekommen. Vielleicht lag das auch am Gesamtbild seines Verhaltens. Aber hätte der Anwalt ihn deshalb melden sollen?

Danke. Nur Deine Entgegnung ist leider sehr infantil. Nichts anderes hatte ich aber auch erwartet.

 

Hier wurde keine Möglichkeit aufgezeigt. Hier wurden nur zusammenhanglos irgendwelche §§ genannt.

Niemand kann etwas dafür, wenn Du den Sinn und Inhalt von §§ nicht erfassen kannst.

 

Da hast Du wohl Recht. Erstaunlicherweise beherzigen Deine Kollegen das aber regelmäßig nur dann, wenn es um einen von euch geht und für dessen Verhalten nicht mal der Anschein einer versuchten Begründung zu finden ist.

1. auch das ist IMO richtig so.

2. sagen wir mal so: nur weil Du nicht willens oder in der Lage bist, eine Begründung zu finden oder als solche zu akzeptieren heißt das noch lange nicht, daß es keine Begründung gibt. Vllt solltest auch Du Dich einfach mal ein wenig in Geduld üben und abwarten, was weiter berichtet wird.

 

 

tja, schade, daß Du auch hier - entgegen Deiner Beteuerung, Du seist unvoreingenommen - schon ein Urteil gefällt hast. Denn Du gehst einfach mal davon aus, daß es hier wohl so gewesen sein wird, denn solcherlei Fälle hat es ja schon gegeben.

Nö. Steht da nirgends.

 

Kleiner Tip meinerseits: erst lesen, dann hoffentlich verstehen und ggf. antworten. Und bitte in dieser Reihenfolge, sonst kommt (siehe Zitat) nur Murks dabei raus.

 

Jede einzelne ist zu häufig. Besonders für die Betroffenen.

Sehr schön geschwurbelt. Ich darf also daraus schließen: Du hast nichts konkretes beizusteuern.

 

War das nicht auch Dein Argument für die Auswahl bestimmter Personen bei Kontrollen?

Na, was war denn mein Argument für die Auswahl bestimmter Personen bei Kontrollen, hm? Und solltest Du es tatsächlich richtig gelesen und auch verstanden haben, was hältst Du an meinem Argument für falsch?

 

Das ist gut. Ohne auch wäre es besser.

Nunja, wie gesagt: lesen und verstehen. Offenkundig nicht gerade Deine Stärke. Kleiner Tip: versuch's mal mit einer entsprechenden Betonung der Worte, dann sollte selbst Dir der Sinn aufgehen und auch, daß das kleine Wörtchen "auch" sehr wohl und gut paßt.

 

Es wäre sicherlich eine hilfreiche Wissenserweiterung für Dich, wenn Du Dich mal intensiv mit Fremdenfeindlichkeit / Rassismus beschäftigtest.

Danke. Es reicht mir völlig, das ein oder andere zu diesem Thema von euch zu lesen. Hilfreich wäre es vor allem, würdet ihr mal ein wenig von eurem hohen Roß herunter kommen. Denn dann würde nicht nahezu jeder Thread, an dem ihr euch beteiligt, mehr über kurz als über lang entgleiten.

 

Immer schön bei der Wahrheit bleiben: das ist ganz allein Dein Niveau. Da hilft auch kein Gejammer á la

:lol: Ja nee, isss klarrrr.... zum Glück kenne ich mittlerweile Dein "Niveau" recht gut um zu wissen, daß ich so tief niemals sinken werde.

 

denn das hast Du - und nur Du - selbst getan.

Das Geschwurbele ist hinlänglich bekannt. Denk Dir mal was neues aus.
Link to post
Share on other sites

Nunja, ich hatte halt diesen Eindruck ob Deiner Formulierung und Wortwahl. Wenn dem nicht so ist, umso besser. Aber offenkundig meinst Du ja aufgrund Deiner Erfahrungen diesen Cop entsprechend klassifizieren zu können. Und das nur und allein anhand der Aussagen des Anwalts. Das finde ich sehr gewagt.

Ich klassifiziere nicht, ich schaetze ein. Und ja, aufgrund meiner Erfahrungen klingt die Aussage des Anwalts recht plausibel.

 

 

1. diesen Schuh hast Du Dir jetzt aber selbst angezogen. ;)

2. ich hatte nicht den Eindruck, daß hier irgendwer versucht (hat), dem BuPo-Cop einen Persielschein auszustellen. Ganz im Gegenteil.

 

1. habe ich mir keinen Schuh angezogen und

2. muss ich dann wohl 'Blaulicht's' Aussagen zu dem Thema komplett falsch verstanden haben.

 

Der naemlich hatte Rassismus und Gewaltanwendung in Polizeikreisen pauschal vom Tisch gewischt und dem Anwalt psychische Stoerungen unterstellt, sowie die angebliche Rechtmaessigkeit der Handlungen des Polizisten zu begruenden versucht. Nun wird er aber bestimmt gleich kommen und von einer Abhandlung, die er da verfasst haben will, lamentieren......

 

 

Er wurde lediglich zum Wachhäuschen verbracht.

 

Er wurde, so wird nach meiner Erinnerung berichtet, abgefuehrt, wollte sich aus dem Griff befreien und fand sich dann gefesselt auf der Strasse liegend wieder.

 

Und ich persönlich glaube ehrlich gesagt nicht, daß er nur um Hilfe rief, was in Meinen Augen eh nur ein Versuch war, bei anderen Menschen Aufmerksamkeit zu erregen und den BuPo-Cop von seinem Ansinnen, ihn zu kontrollieren, abzubringen. Meine Meinung!

Deine Meinung sei dir unbenommen. Meine meinung: Dewr mann ist Rechtsanwalt und beschaeftigt sich hauptsaechlich mit Verletzung der Menschenrechte, wenn ich das richtig interpretiere. Was meinst du wohl, wie oft der in dieser Arbeit von Polizeigewalt gegenueber seinen Mandanten gehoert hat?

 

1. tja, schade, daß Du auch hier - entgegen Deiner Beteuerung, Du seist unvoreingenommen - schon ein Urteil gefällt hast. Denn Du gehst einfach mal davon aus, daß es hier wohl so gewesen sein wird, denn solcherlei Fälle hat es ja schon gegeben. Warum also nicht auch hier?! Und die Behauptung, solche Geschichten passierten wohl zu häufig, nun, was bitte ist denn "zu häufig" und in welcher Größenordnung muß ich mir das vorstellen? Vor allem, um verläßlich sagen bzw. behaupten oder unterstellen zu können, daß das dann wohl auch in anderen vergleichbaren Fällen so gewesen sein wird?

 

Ich kann dir keine exakten Zahlen zur Haeufigkeit nennen, aber ich kann dir sagen, dass in meinen Augen ein jedes einzelne Vorkommnis eines zu viel ist. Und mir aufgrund dessen, dass ich sage, dass so etwas zu haeufig vor kommt, ein Vorurteil zu unterstellen, finmde ich gar nicht freundlich. Ich sage nur, dass es sich hier genau so, wie vom Anwalt geschildert zugetragen haben koennte. Ich nenne so etwas nicht Vorurteil, sondern Realitaetssinn.

 

Und ja, auch bei mir spielen da eine Menge eigener Erfahrungen mit rein. Und nun dürfte man sicherlich trefflich drüber diskutieren, wer über mehr und ggf. auch aktuellere Erfahrungen verfügt.

Immer wieder die alte Leier..... Ja, du verfuegst ueber mehr Erfahrungen, das moechte ich gar nicht bestreiten. Dennoch verfuegst du offensichtlich nicht ueber die Erfahrungen, die ich gemacht habe, bzw. du wuerdest sie wahrscheinlich glatt abstreiten.

 

Das könnte zumindest bedeuten, daß er etwas gelogen bzw. die Wahrheit einwenig zu seinem Vorteil verdreht hat.

Das sei unbestritten, dennoch bleibt als Quintessenz der Geschichte: Er hat 'nen Brief eingeworfen und fand sich kurz darauf gefesselt am Boden liegend wieder. Dieses nun dem Anwalt anlasten zu wollen, wuerde ich als hanebuechen empfinden.....

 

Stimmt, wir wisse nichts über die Eingangsfrage. Aber genauso wie Du sagst, es sei bezeichnend, daß sich die offiziellen Stellen bislang bedeckt halten, könnte man es als bezeichnend erachten, daß der Anwalt nichts weiter darüber aussagt(e), wie denn diese Frage gestellt wurde. Wäre doch sicherlich leicht gewesen, hierauf eine Antwort zu erhalten. Warum hat man ihn nicht einfach auch danach gefragt?

Wuerde ich gerne machen, erstens der Objektivitaet wegen, zweitens aus purem Interesse. Allein, ich habe seine Kontaktdaten nicht......

 

Deine vorgetragene Frage kann durchaus im Tonfall sehr höflich erfolgen. Die Wortwahl ansich finde ich überhaupt nicht unhöflich und obwohl ich selbst auch schon des öfteren so oder so ähnlich Leute befragt habe, habe ich nie eine blöde Antwort erhalten. Ganz im Gegenteil. IMO macht insbes. der Ton die Musik, dann ist die Wortwahl oftmals eher nebensächlich.

Hier moechte ich dir vehement widersprechen. Auch wenn die von mir vorgetragene Frage hoeflich - im Tonfall - ausgesprochen wird, suggeriert sie doch die Behandlung eines, naja, mindestens kleinen Jungen, wenn nicht gar Deppen. Wer ist man als Polizist, dass man einem erwachsenen Menschen solche Frage stellen darf - und dann auch noch angepisst reagiert, wenn die Antwort ebenso ausfaellt?

Mir wurde die Frage so gestellt, ich habe darauf geantwortet: "Was Sie getrunken haben, ist mir nicht bekannt." Sofort richteten sich drei Polizistenaugenpaare auf mich und forderten im barschen Ton auf, diese Antwort noch einmal zu wiederholen, ganz offensichtlich in dem Bestreben, mir etwas unterjubeln zu wollen und dafuer auch die entsprechende Anzahl von Zeugen zu haben.

Link to post
Share on other sites

[.....]Bei Bluey habe ich den Eindruck dass [...] Und wenige Polizisten, die die fdGO verlassen haben und extrem denken und handeln, halten sich versteckt; genauso versteckt wie die die phädophil sind.

Bei dir habe ich den Eindruck, dass du es nie und nimmer begreifen wirst, wann es einfach mal besser ist, die Klappe zu halten. Was dieser Vortrag nun schon wieder soll, wird sich mir wohl nie erschliessen.......

Link to post
Share on other sites

Ääääh...... Nein. Ich las was von "Passt nicht", "Absatz davor vergessen" und so weiter. Das sind keine Begründungen, das ist Murks. In einer POR-Klausur gibts dafür nicht mal einen einzigen Punkt.

 

Was ich davon für falsch halte? Nichts. Weil es das Thema nicht trifft, somit weitere null Punkte wegen "Thema verfehlt".

Ich weiss jetzt nicht, was genau du hier versuchst, zu erreichen. Ich kann dir aber durchaus sagen, dass es sich hier im Forum um eine Diskussion handelt und nicht um ein Studium oder aehnliches. Von daher halte ich eine Punktevergabe oder auch eine Klausureinforderung fuer aeusserst unangebracht. Da bist du hier wohl voellig fehl am Platze.

Link to post
Share on other sites

 

Du wirst doch jetzt nicht ernsthaft erwarten, daß sich irgendjemand mit diesen Nicht-Begründungen auseinandersetzt und darüber eine juristische Abhandlung schreibt.

Warum denn nicht? Du machst Dir ja nicht einmal ansatzweise die Mühe zu erläutern, warum denn die von ihm angeführten §§ nicht zutreffen. Außer eben zu behaupten, sie träfen nicht zu.

 

Da du nun offensichtlich hier auch eine Semesterarbeit von 'Biber' verlangst, moechte ich doch einmal anmerken, dass doch vielleicht erst einmal begruendet werden sollte, warum diese Paragraphen, die da so laessig eingeworfen wurden, eine Rechtmaessigkeit der Handlungen begruenden. Erst dann koennte man eventuell dagegen argumentieren, oder nicht?

 

Im Uebrigen wurde sehr wohl begruendet, warum diese Paragraphen eventuell nicht zutreffen,. dazu muesste man sich allerdings die Muehe machen, dort noch einmal nach zu lesen. Diese Begruendungen moegen nicht den Anforderungen des Professors 'Dirty Olli' entsprechen, aber wir sind hier, wie erwaehnt, nicht in eine Juravorlesung - und ich glaube auch kaum, dass hier jemand eine entsprechende Pruefung ablegen moechte.

Link to post
Share on other sites

 

Ääääh...... Nein. Ich las was von "Passt nicht", "Absatz davor vergessen" und so weiter. Das sind keine Begründungen, das ist Murks. In einer POR-Klausur gibts dafür nicht mal einen einzigen Punkt.

 

Was ich davon für falsch halte? Nichts. Weil es das Thema nicht trifft, somit weitere null Punkte wegen "Thema verfehlt".

Ich weiss jetzt nicht, was genau du hier versuchst, zu erreichen. Ich kann dir aber durchaus sagen, dass es sich hier im Forum um eine Diskussion handelt und nicht um ein Studium oder aehnliches. Von daher halte ich eine Punktevergabe oder auch eine Klausureinforderung fuer aeusserst unangebracht. Da bist du hier wohl voellig fehl am Platze.

 

 

Ich fordere keine Klausur ein...

Ich will schlicht und einfach nur, dass Biber, der seinerseits immer wieder dezidierte Begründungsketten fordert und diese dann mit einem "Das ist Blödsinn" vom Tisch wischt, die Aussage "Das ist Blödsinn" dezidiert begründet.

 

Das Problem ist nämlich, dass er (zumindest meiner Meinung nach) dazu garnicht in der Lage ist. Das meine ich nicht mal abwertend - ohne das passende Wissen kann niemand etwas, was er nicht gelernt hat. Ich kann zum Beispiel weder fachgerecht mauern, Gärten anlegen oder Straßen bauen. Polizei dagegen kann ich - denn das hab ich mal gelernt.

 

Und wenn das ganze soooo einfach wäre, wie Biber glaubt / denkt / hofft, würde der zeitliche Ansatz der Klausuraufgabe "Prüfen sie die Maßnahmen des Beamten aus polizeirechtlicher Sicht" nicht bei etwa 2 Zeitstunden liegen.

 

Mir stellen sich jedesmal die Nackenhaare auf, wenn Laien versuchen, Fachleuten zu erklären, was sie falsch machen.

Der Allerbeste war der Vollhonk, der seinem Chef nicht das Abschlußzeugnis einer Schule aushändigen wollte. Die Begründung des Hirnis: "Laut Grundgesetz hab ich ein Zeugnisverweigerungsrecht." Und er hat's so gemeint, wie er es gesagt hat.

 

Erklärende Grüße

 

Olli

Link to post
Share on other sites

Mir stellen sich jedesmal die Nackenhaare auf, wenn Laien versuchen, Fachleuten zu erklären, was sie falsch machen.

Ich wuesste nicht, dass hier irgendwer einem Polizisten erklaert hat, wie "Polizei" geht. Es geht einfach darum, dass einer, der vorgibt, zu wissen, wie "Polizei" geht, hier einige Paragraphen einwirft und meint, damit die Rechtsgrundlage dargelegt zu haben - fuer einen speziellen Fall. Abstrakt gesehen mag das die Rechtsgrundlage im Allgemeinen sein, dass es im speziellen Fall angezweifelt wird, ist durchaus legitim. Und ich meine, da ist eher der, der behauptet, die Rechtmaessigkeit sei durch die eingeworfenen Paragraphen gegeben, derjenige das in der von dir gewuenschten Form dar zu legen, als der Zweifler. Liest man sich die entsprechenden Paragraphen durch und dazu die - begruendeten, wenn auch nicht ausfuehrlich - Zweifel des Zweiflers, so muss man letzterem - zumindest als juristischer Laie - zu stimmen.

 

Und genau deshalb sollte der, der da einwarf, deine Anforderung erfuellen koennen, wenn er die Zweifel denn glaubhaft ausraeumen moechte......

Link to post
Share on other sites

Bei der Begründung muss mir wohl etwas Text fehlen, denn auch ich habe die nicht so ganz verstanden. Kann auch sein das die bei dem ganzen OT-Gesabbel irgendwo unter gegangen ist.

 

Bezeichnend ist allerdings, eine §§-Kette reicht nicht aus, die soll möglichst ausführlich erklärt werden, andererseits schreibt man wieder mir seien hier in keiner Juravorlesung. Geht also nach dem Prinzip, erkläre mir alles haarklein, aber verwirre mich nicht mit Tatsachen, die meiner Meinung widersprechen.

 

MfG.

 

hartmut

  • Like 1
Link to post
Share on other sites

 

Im Uebrigen wurde sehr wohl begruendet, warum diese Paragraphen eventuell nicht zutreffen,. dazu muesste man sich allerdings die Muehe machen, dort noch einmal nach zu lesen. Diese Begruendungen moegen nicht den Anforderungen des Professors 'Dirty Olli' entsprechen, aber wir sind hier, wie erwaehnt, nicht in eine Juravorlesung - und ich glaube auch kaum, dass hier jemand eine entsprechende Pruefung ablegen moechte.

 

 

Leider wurde eben nicht begründet, warum sie nicht zutreffen.

 

Dafür müsste erst einmal alles aufgedröselt werden:

 

Das Ansprechen könnte eine Datenerhebung sein. Ermächtigung für die Datenerhebung könnte die Generalklausel oder eine Spezialvorschrift sein.

Das Ansprechen könnte aber auch direkt der Gefahrenabwehr dienen. Wo liegt dann die Ermächtigung? Und was ist es denn nu? Gefahrenabwehr, Datenerhebung oder schlicht hoheitliches Handeln?

 

Das Untersagen des Weggehens (ein "Anhalten" im polizeirechtlichen Sinn) ergibt sich woraus?

Das am-Arm-Festhalten ist die Nutzung unmittelbaren Zwanges (einfache körperliche Gewalt mit und ohne Hilfsmittel). Woraus ergibt sich die Ermächtigung dazu? Ist die Grundmaßnahme rechtmäßig?

 

Und so weiter und so weiter.

 

Nur zu sagen, die genannten Paragraphen passen nicht, ohne zu begründen, warum nicht, klappt nicht bei jedem "Gegner".

 

Ich hasse es, wenn mit zweierlei Maß gemessen wird.

Die Maßstäbe, die von jemandem an mich und mein Handeln (und an andere und deren handeln) angelegt werden, muss derjenige auch an sich und sein Handeln anlegen.

 

 

Kant'sche Grüße

 

Olli

Link to post
Share on other sites

Bezeichnend ist allerdings, eine §§-Kette reicht nicht aus, die soll möglichst ausführlich erklärt werden, andererseits schreibt man wieder mir seien hier in keiner Juravorlesung. Geht also nach dem Prinzip, erkläre mir alles haarklein, aber verwirre mich nicht mit Tatsachen, die meiner Meinung widersprechen.

Nun, wenn ein Paragraph Bedingungen beschreibt, die im diskutierten Fall nicht gegeben sind, dann reicht dieser als Begruendung halt offensichtlich nicht aus.

Link to post
Share on other sites

Leider wurde eben nicht begründet, warum sie nicht zutreffen.

Als letzter Einwurf zu diesem mir nun mittlerweile leidigem Thema: Es wurde auch keinesfalls begruendet, warum sie denn zutreffen wuerden.

Link to post
Share on other sites

Nun, wenn ein Paragraph Bedingungen beschreibt, die im diskutierten Fall nicht gegeben sind, dann reicht dieser als Begruendung halt offensichtlich nicht aus.

Hast Du dafür auch eine Begründung? Oder mal wieder reines Bauchgefühl.

 

MfG.

 

hartmut

Link to post
Share on other sites

 

Die Bundespolizei kann die Identität einer Person feststellen

1.

zur Abwehr einer Gefahr,

4.

wenn die Person sich in einer Einrichtung der Bundespolizei (§ 1 Abs. 3), einer Anlage oder Einrichtung der Eisenbahnen des Bundes (§ 3), einer dem Luftverkehr dienenden Anlage oder Einrichtung eines Verkehrsflughafens (§ 4), dem Amtssitz eines Verfassungsorgans oder eines Bundesministeriums (§ 5) oder an einer Grenzübergangsstelle (§ 61) oder in unmittelbarer Nähe hiervon aufhält und Tatsachen die Annahme rechtfertigen, daß dort Straftaten begangen werden sollen, durch die in oder an diesen Objekten befindliche Personen oder diese Objekte selbst unmittelbar gefährdet sind, und die Feststellung der Identität auf Grund der Gefährdungslage oder auf die Person bezogener Anhaltspunkte erforderlich ist, oder

 

Die Frage, die sich doch stellt, ist: Woher entstammt die Annahme, dass der Anwalt dort 'ne Straftat begangen haben koennte? Oder aber: Welche Gefahr sollte abgewehrt werden?

Link to post
Share on other sites
Ich klassifiziere nicht, ich schaetze ein. Und ja, aufgrund meiner Erfahrungen klingt die Aussage des Anwalts recht plausibel.

 

Was klingt denn plausibel? Dass er einer Polizeiverfügung nicht Folgegeleistet hat? Ja, das klingt auch plausibel für mich.

 

Das er vorher auf eine (wie auch immer gestellte Frage) eher konfliktsuchend als sachlich, ruhig, freundlich geantwortet hat? Ja, das klingt auch plausibel für mich.

 

 

Wie gesagt:

  • der Inhalt des Briefes geht die Bundespolizei nichts an.
  • wir wissen nicht, wie die Frage des Bundespolizisten formuliert war (Weder der Anwalt noch der BPolizist haben die Art der Fragestellung thematisiert. Die BPolizei hat geschwiegen. Der Anwalt hat sich medial geäußert. Wäre die Frage in Form und Tonfall komplett daneben, dann hätte er das doch kundgetan?!)

 

Hätte er nicht sagen können: "Einen Brief / Ladung / Aussage an das BVerfG. Ich bin Anwalt und äußere mich da für einen Fall"

Stattdessen sagt er - auf Krawall gebürstet* - das geht Sie nichts an -Punkt-

 

* schließlich ist er diskussionsfähig und hat regelmäßig Konflikte mit der Polizei.

(Dazu: ich habe ((außer hier im Forum)) fast nie Konflikte)

 

Als die Bundespolizei ihn nun kontrollieren will geht er weg.

Wer glaubt denn ernsthaft, dass das funktioniert? Soll der Polizist sagen: "Na gut, dann nicht, wenn Sie nicht wollen gehen Sie ruhig weiter"

 

 

 

Er wurde, so wird nach meiner Erinnerung berichtet, abgefuehrt, wollte sich aus dem Griff befreien und fand sich dann gefesselt auf der Strasse liegend wieder.

 

 

Nach dem er sich einer polizeilichen Überprüfung durch Flucht entziehen wollte, weil er meinte diese Überprüfung sei rechtswidrig.

 

So funktioniert das aber nicht. Nur weil einer meint, dass das rechtswidrig sei darf er nicht gehen. Die Rechtswidrigkeit stellt ein Gericht fest. Er hätte also vor Gericht die Maßnahme prüfen lassen können. Als mit der Polizei konflikterfahrener Anwalt sollte er das wissen. Oder versucht er neue Grenzen in Konflikten mit der Polizei auszutesten?

 

Auf Seiten des Polizisten: Die Polizei hat die Möglichkeit ihre Kontrollen (Maßnahmen) notfalls mit Zwang durchzusetzen. (zumindest wenn die Grundverfügung rechtmäßig ist; da sollte sich also ein Cop schon sicher sein, wenn er ein Maßnahme trifft - ob das hier so war müsste ein Gericht prüfen)

 

 

Was meinst du wohl, wie oft der in dieser Arbeit von Polizeigewalt gegenueber seinen Mandanten gehoert hat?

 

Ich weiß es nicht.

Aber meinst du, dass es der richtige Weg ist Polizeigewalt auf der Straße (Bürger gegen Cop) zu bekämpfen? Zumal es nicht die Aufgabe der Bürger ist die Polizei zu kontrollieren. Dem Bürger fehlen zudem die Kompetenzen für die Kontrolle und die rechtliche Bewertung. Die Kontrolle der Polizei obliegt dem Gericht. Rechtswidrige Polizeigewalt zu stoppen ist Aufgabe der Polizeiführung und der Politik. Und rechtswidrige Polizeigewalt zu strafen ist Aufgabe eines Strafgerichtes.

 

 

jedes einzelne Vorkommnis eines zu viel ist.

 

Da stimme ich dir zu!

Vergiss aber bitte nicht, dass jeder Vorwurf, der in den Medien auftaucht, auch ein begründetes echtes Vorkommnis ist, einige sind nämlich keine Vorkommnisse sondern legal

 

 

"Was Sie getrunken haben, ist mir nicht bekannt."

 

Auf Krawall gebürstet? Wundere dich nicht, wenn dein Reifenprofil, dein Licht, Verbandspaket etc kontrolliert wird.

Aber ich persönlich mag diese Art der Fragstellung nicht: "Was haben wir denn getrunken". Kommunikativ ist das unsauber und quasi eine Einladung zu einer "dummer Antwort"; einer dummen Anwort folgt dann dummes Gehabe, wer denn nun nun der Stärke sei. Es folgt also oben angeführte genaue Kontrolle und was kommt dann? Zurecht die Frage, warum nun Schikane kommt. Die Antwort dass ist sein Recht. Ein Wort gibt das andere und es kann sogar körperlich enden.

 

Dann doch lieber: Guten Abend, Polizei. Wir führen angesichts des Weinfestes in der Stadt eine Alkoholkontrolle durch. Haben Sie Alkohol getrunken.

 

Und Harry; du glaubst nicht was für aggressive, dumme, freche, provokante Antworten da folgen.

Link to post
Share on other sites

 

Ich wuesste nicht, dass hier irgendwer einem Polizisten erklaert hat, wie "Polizei" geht. Es geht einfach darum, dass einer, der vorgibt, zu wissen, wie "Polizei" geht, hier einige Paragraphen einwirft und meint, damit die Rechtsgrundlage dargelegt zu haben - fuer einen speziellen Fall. Abstrakt gesehen mag das die Rechtsgrundlage im Allgemeinen sein, dass es im speziellen Fall angezweifelt wird, ist durchaus legitim. Und ich meine, da ist eher der, der behauptet, die Rechtmaessigkeit sei durch die eingeworfenen Paragraphen gegeben, derjenige das in der von dir gewuenschten Form dar zu legen, als der Zweifler. Liest man sich die entsprechenden Paragraphen durch und dazu die - begruendeten, wenn auch nicht ausfuehrlich - Zweifel des Zweiflers, so muss man letzterem - zumindest als juristischer Laie - zu stimmen.

 

Und genau deshalb sollte der, der da einwarf, deine Anforderung erfuellen koennen, wenn er die Zweifel denn glaubhaft ausraeumen moechte......

 

 

Genau das ist das Problem juristischer Laien: Eine Rechtmäßigkeitsprüfung muss nicht auf eine Meinung "reagieren". Eine Rechtmäßigkeitsprüfung prüft, ob die in einer bestimmten Vorschrift enthaltenen Bedingungen zutreffen. Nicht mehr, nicht weniger. Und kommt dann zum Ergebnis "Maßnahme rechtmäßig" oder Maßnahme unrechtmäßig". Wenn der Weg dahin einfach wäre, würden sich nicht Gerichte drum streiten.

 

Da gehts dann unter anderem um die Auslegung der Definitionen (Gewaltbegriff, Unterschied Waffe / Hilfsmittel usw.), die (gottseidank!) der gesellschaftlichen Entwicklung "angepasst" werden.

 

 

Digitale Grüße

 

Olli

 

 

 

Edit: Rechtschreibung

Link to post
Share on other sites

Als die Bundespolizei ihn nun kontrollieren will geht er weg.

Mal abgesehen von der gesamten 'Blaulichterei' in deinem obigen Beitrag, habe ich das fuer die Diskussion Wesentliche heraus zitiert und frage dich explizit noch einmal: Warum will der Bundespolizist ihn kontrollieren?

Link to post
Share on other sites
hier einige Paragraphen einwirft und meint, damit die Rechtsgrundlage dargelegt zu haben

 

Es wurde vorher schon mehrfach erklärt (in Worten) warum die Bundespolizei und mit welchem Auftrag und Befugnissen die Bundespolizei am BVerfG steht.

Das reichte jedoch nicht.

Es sollte Paragrafen her.

Nach langem Ignorieren des Wunsches (schließlich kann man die ja schnell raussuchen, wenn es so wichtig wäre) habe ich dann doch die Paragrafen zitiert. Damit der Wunsch nach einer Rechtsgrundlage dargelegt wird.

Link to post
Share on other sites

Die Frage, die sich doch stellt, ist: Woher entstammt die Annahme, dass der Anwalt dort 'ne Straftat begangen haben koennte? Oder aber: Welche Gefahr sollte abgewehrt werden?

Ist auch völlig irrelevant.

 

 

und die Feststellung der Identität auf Grund der Gefährdungslage oder auf die Person bezogener Anhaltspunkte erforderlich ist, oder

Das dürfte ein Objekt sein, bei dem eine Gefährdungslage vorliegt, wenn es von der BP überwacht wird. Noch Fragen?

 

MfG.

 

hatmut

Link to post
Share on other sites

Auf Krawall gebürstet? Wundere dich nicht, wenn dein Reifenprofil, dein Licht, Verbandspaket etc kontrolliert wird.

Nein ich wundere mich nicht, ich gebe dann nur meinem persoenlichen Empfinden ueber Kleingeister wohl formulierten Ausdruck......

Link to post
Share on other sites

 

Als die Bundespolizei ihn nun kontrollieren will geht er weg.

Mal abgesehen von der gesamten 'Blaulichterei' in deinem obigen Beitrag, habe ich das fuer die Diskussion Wesentliche heraus zitiert und frage dich explizit noch einmal: Warum will der Bundespolizist ihn kontrollieren?

 

 

 

Das Warum wird nur der Kontrollpolizist beantworten können.

Derzeit (laufende Ermittlung) schweigt die Bundespolizei.

Zunächst dachte ich auch, dass es doch einfach und schnell möglich sein solle eine Presseerklärung zu veröffentlichen. Blueys Hinweis, dass das gut und richtig sei, dass die Behörde sich in einem laufenden Verfahren zunächst bedeckt hält ist aber richtig. Ich stimme Bluey hier voll zu. Hatte mich jedoch im ersten Aufschrei mitreißen lassen und diese Erklärung der Bundespolizei erwartet.

Der Vorfall ist auch medial gar nicht groß thematisiert. Googelt man, findet man kaum etwas.

Link to post
Share on other sites

 

 

Die Bundespolizei kann die Identität einer Person feststellen

1.

zur Abwehr einer Gefahr,

4.

wenn die Person sich in einer Einrichtung der Bundespolizei (§ 1 Abs. 3), einer Anlage oder Einrichtung der Eisenbahnen des Bundes (§ 3), einer dem Luftverkehr dienenden Anlage oder Einrichtung eines Verkehrsflughafens (§ 4), dem Amtssitz eines Verfassungsorgans oder eines Bundesministeriums (§ 5) oder an einer Grenzübergangsstelle (§ 61) oder in unmittelbarer Nähe hiervon aufhält und Tatsachen die Annahme rechtfertigen, daß dort Straftaten begangen werden sollen, durch die in oder an diesen Objekten befindliche Personen oder diese Objekte selbst unmittelbar gefährdet sind, und die Feststellung der Identität auf Grund der Gefährdungslage oder auf die Person bezogener Anhaltspunkte erforderlich ist, oder

 

Die Frage, die sich doch stellt, ist: Woher entstammt die Annahme, dass der Anwalt dort 'ne Straftat begangen haben koennte? Oder aber: Welche Gefahr sollte abgewehrt werden?

 

 

So, letzter Post vorm Urlaub:

 

Harry, du bist drauf reingefallen. Wie fast jeder Laie. Die obige Aufzählung heißt nicht 1. und 2. und 3. und 4. müssen erfüllt sein, sondern entweder 1. oder 2. oder 3. oder, oder, oder.

 

Und welche Gefahr (Nr. 1) ist nötig? Abstrakte Gefahr, gegenwärtige Gefahr, unmittelbare Gefahr? Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung?

 

Nein, ich weiss es auch nicht. Ich weiß auch nicht, ob das BVerfG-Gebäude ein "gefährlicher Ort" ist, ob es diesen Ausdruck in den Vorschriften für die BuPo überhaupt gibt.

Ich kann nur Polizei NRW, BuPo kann ich nicht. Deshalb werde ich mich hüten, die Maßnahme als rechtmäßig oder unrechtmäßig festzulegen.

 

 

Urlaubende Grüße

 

Olli

Link to post
Share on other sites

Harry, du bist drauf reingefallen. Wie fast jeder Laie. Die obige Aufzählung heißt nicht 1. und 2. und 3. und 4. müssen erfüllt sein, sondern entweder 1. oder 2. oder 3. oder, oder, oder.

Ach? Ich hatte auch nicht behauptet oder gar angenommen, dass das eine vom anderen abhaengig sein muesse. Ich habe nur gefragt, welche Gefahr vorlag und - unabhaengig von der Gefahr - welcher Grund zur Straftat bestuende. Eine einzige Angabe zur Begruendung koennte vielleicht reichen, aber es scheint sie nicht zu geben.....

 

Passend zum Thema uebrigens dieser Artikel. Interessant wegen des letzten Absatzes, in dem es heisst:

 

Aus Deutschland meldet Amnesty keinen Folterfall, auch wenn es Berichte über Misshandlungen durch die Polizei gibt.

Alles nur ersponnen und erlogen - oder wie?

 

Schoenen Urlaub, weiterhin!

Link to post
Share on other sites

Join the conversation

You can post now and register later. If you have an account, sign in now to post with your account.

Guest
Reply to this topic...

×   Pasted as rich text.   Paste as plain text instead

  Only 75 emoji are allowed.

×   Your link has been automatically embedded.   Display as a link instead

×   Your previous content has been restored.   Clear editor

×   You cannot paste images directly. Upload or insert images from URL.


×
×
  • Create New...