Jump to content

Auch Polizisten sind nur Menschen


Recommended Posts

die Beamten hätten doch mit Sicherheit auch anders handeln können.

Natürlich hätten sie anders handeln können wenn am grünen Tisch alles von allen Seiten beleuchtet wird. Alle Eventualitäten abgewogen werden.

 

Ist wie bei einem Unfall, hinterher ist man schlauer.

 

Was hier immer wieder zum tragen kommt, es werden die Opfer zum Täter gemacht.

Der mit dem Messer hatte die Entscheidung, er war der Täter, er hat die Ursache gesetzt.

 

Aktion und Reaktion.

 

MfG.

 

hartmut

Link to post
Share on other sites
  • Replies 7.3k
  • Created
  • Last Reply

Top Posters In This Topic

Top Posters In This Topic

Popular Posts

Kön-nen; Wol-len. Aber wozu ist das in dem Zusammenhang wichtig?

Ey Alda, mussu heut nich mehr. Is alles bunt. Kannsu reden wie Du wills, weissu?! Schlimm ist, daß heutzutage auch schon solche, die eigentlich nur mit Deutsch aufwachsen, keinen Migrationshinter

Sehe ich auch so und ja, sie leisten einen Eid darauf, Gesetze und die Verfassung zu achten etc.   In dieser Sache frage ich mich nur, ob einem Beamten nicht auch ein gewisses Maß an Privatraum zusteh

Posted Images

Naja, am Ende kann es unter Umständen auch wieder ganz anders aussehen.

 

Der BGH wird vermutlich die Freisprüche der Polizisten wegen des Feuertodes in einer Dessauer Polizeizelle kippen.

http://www.handelsblatt.com/newsticker/pol...prozess;2501539

 

[...]Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am Donnerstag deutliche Zweifel am Freispruch eines Polizisten durchblicken lassen.

 

Mehrere Richter des 4. Strafsenats wiesen auf Lücken in den Feststellungen des Landgerichts Dessau-Roßlau hin

[...]

Mit Skepsis betrachtete der BGH auch den vom Landgericht geschilderten Zeitablauf vom Anzünden der Liege bis zur Öffnung der Zelle. [...]

Das Landgericht hatte seinerzeit in der mündlichen Urteilsverkündung Falschaussagen von Polizisten harsch kritisiert. "Davon findet sich im schriftlichen Urteil kaum etwas", sagte Tepperwien. Der BGH müsse sich jedoch allein ans schriftliche Urteil halten.

Link to post
Share on other sites
[...]

Der Getötete ist zweifellos für die Folgen mitverantwortlich, aber eine gänzliche Schuld sollte doch bitte erst geklärt werden.

Falls es dir nicht aufgefallen ist: Die Staatsanwaltschaft hat den Sachverhalkt untersucht und festgestellt, daß sie keine Anhaltspunkte für eine schuldhaftes Fehlverhalten der Polizeibeamten erkennen kann und somit eine Klageerhebung unrechtmäßig ist.

 

Die Frage, warum kein SE angefordert wurde, lässt sich leicht beantworten: Die Beamten haben nach Angaben der StA in Notwehr gehandelt. Die Situation konnte demnach zeitnah nicht anders beendet werden. Bis ein SE da ist, dauert es ein bisschen. Diese Zeit war aber offensichtlich nicht vorhanden.

 

Gruß

Goose

Link to post
Share on other sites
  • 3 weeks later...
Verkehrsunfall mit Beteiligung eines Streifenwagens – 11-jähriger Junge leicht verletzt

MOOSBURG, LKRS. FREISING. Bei der Kollision eines Streifenwagens mit einem 11-jährigen Radfahrer in Moosburg wurde heute Morgen gegen 07.42 Uhr das Kind leicht verletzt.

Nach dem bisherigen Erkenntnisstand fuhr der Schüler aus Moosburg auf der Neustadtstraße, Höhe Hausnummer 28, plötzlich hinter einem geparkten Auto auf die Fahrbahn, direkt vor einen langsam fahrenden Streifenwagen der Polizeiinspektion Moosburg. Beim Zusammenstoß erlitt der 11-Jährige Hautabschürfungen und Prellungen und wurde vom BRK vorsorglich zur weiteren Versorgung und Untersuchung in ein nahe liegendes Krankenhaus eingeliefert. Zwischenzeitlich wurde er bereits wieder aus dem Krankenhaus entlassen.

Der Unfall wurde von der Verkehrspolizeiinspektion Freising aufgenommen.

Aus Pressebericht Polizei-Präsidium Oberbayern Nord, 18.12.09, www.polizei.bayern.de

 

@goose, hilf mir, was ist hier die Unfallursache gewesen? "Unangepasste Geschwindigkeit" kann es ja nicht sein, da der Streifenwagen "langsam" war :whistling: .

:nolimit:

Link to post
Share on other sites

Es ist wohl die gleiche Unfallursache, die auch angenommen würde, wenn es kein Polizeifahrzeug gewesen wäre. Brauchst du wirklich Hilfe, um diese festzustellen? Schau doch einfach in deine umfangreiche Bibliothek...

 

Aber was ist an diesem Unfall jetzt so bemerkenswert, daß du ihn hier einstellst?

 

Gruß

Goose

Link to post
Share on other sites

Ich spekuliere mal, dass bei einem Nicht-Einsatzwagen unabhängig von der tatsächlichen Geschwindigkeit die Formulierung "langsam fahrend" weggefallen wäre. Angenommen, diese Spekulation trifft zu, sagt diese Meldung eher etwas über die Pressestelle der Polizei aus als über irgendetwas anderes.

 

Außerdem spekuliere ich weiter, dass ein Nicht-Einsatzwagen wahrscheinlich mangels Grund zum Langsamfahren schneller unterwegs gewesen wäre und der Junge wesentlich schwerere Verletzungen erlitten hätte.

 

 

~ Janus

Link to post
Share on other sites

Die Pressemeldung kommt von der Pressestelle derselben Organisation, der auch der betroffene Unfallbeteiligte angehört. Dass hier nun jedes entlastende Detail sofort genannt wird, ist vor diesem Hintergrund vollkommen verständlich. Bei einem Fremden wäre die Motivation der Mitarbeiter der Pressestelle, ihn in gutem Licht erscheinen zu lassen, nicht in gleichem Maße vorhanden.

Der zweite Grund ist, dass Streifenwagen wohl regelmäßig gut nachvollziehbare und von beiden Besatzungsmitgliedern bestätigte Gründe haben, langsam(er als üblich) zu fahren. Wohingegen die Aussage "ich hab einen Parkplatz gesucht und bin deshalb langsam gefahren" eines gewöhnlichen Verkehrsteilnehmers wohl leicht als Schutzbehauptung gewertet würde.

 

 

~ Janus

Link to post
Share on other sites

Zur ersten Hälfte: Sorry, aber das sind nun wirklich Spekulationen, die jeglicher Grundlage entbehren

 

Zur zweiten Hälfte: Wenn mir ein VT bei entsprechender Örtlichkeit und bei entsprechendem Schadensbild erklärt, er habe einen Parkplatz gesucht, so werte ich das auch nicht als Schutzbehauptung.

 

Gruß

Goose

Link to post
Share on other sites

Naja, anhand der Verletzungen läßt sich schon recht gut festmachen, ob jemand langsam(er) oder schnell(er) unterwegs war. Da braucht es keiner wilden Spekulationen. Und die Pressestelle der Polizei hat auch keinen Grund, entlastende Details zu verheimlichen. Das wäre (Spekulation !!) eher Sache der Presse als solche, die darauf bedacht ist, die Story so an den Mann zu bekommen, daß sie auch gelesen wird.

Link to post
Share on other sites
Falls es dir nicht aufgefallen ist: Die Staatsanwaltschaft hat den Sachverhalkt untersucht und festgestellt, daß sie keine Anhaltspunkte für eine schuldhaftes Fehlverhalten der Polizeibeamten erkennen kann und somit eine Klageerhebung unrechtmäßig ist.

 

Die Frage, warum kein SE angefordert wurde, lässt sich leicht beantworten: Die Beamten haben nach Angaben der StA in Notwehr gehandelt. Die Situation konnte demnach zeitnah nicht anders beendet werden. Bis ein SE da ist, dauert es ein bisschen. Diese Zeit war aber offensichtlich nicht vorhanden.

Auf Youtube findet sich noch ein Video vom BR, bei dem die Staatsanwaltschaft noch vor Gutachtenvorlage und Obduktionsbericht von der Unschuld überzeugt war. Interessant in diesem Bericht ist auch, dass das Munitionsproblem bereits seit 10 Jahren bekannt war und die derzeit verwendete mannstoppende Munition auch fehlerbehaftet ist. Es sind die einseitigen und schleppenden Ermittlungen der Staatsanwaltschaft, die Fragen aufwerfen und nicht beantwort. Insbesonder ist auffallend, dass die Staatsanwaltschaft erst durch das zweite Gutachten und dem Druck der Familie eine Tatrekonstruktion durchführen und die Einstellungsbegründung sehr "ergebnisorientiert" ist und im wesentlichen den Ermittlungen des LKA sowie den Formulierungen der Polizei-Anwälte folgt.

Das Problem mit dem SE war damals bereits in der Presse angerissen worden und vom Eintreffen der Polizisten bis zu den tödlichen Schüssen vergingen imho laut Presse doch etliche 10 Minuten.

Link to post
Share on other sites
  • 2 weeks later...

Was gibt es da zu klagen? Die Hundehalterin haette eine Haftpflichtversicherung fuer ihr Viech abschliessen muessen, dann wuerde diese ohne Wenn und Aber fuer den entstandenen Schaden aufkommen.

Ich kann da nichts Schlimmes entdecken - so traurig es fuer die Dame sein mag, dass der Hund nun nicht mehr ist.

Link to post
Share on other sites

Keine Frage, wer einen Hund hat, sollte für diesen eine Haftpflicht haben. Die Frage ist aber für mich, ob die Polizisten hier verhältnismässig gehandelt haben. Warum haben sie ihre Dienstwaffen nicht benutzt und den Hund erschossen? Statt dessen haben sie ihn überfahren, dadurch entstand ein Schaden von 2.500,- Euro. Dieser wäre bei Einsatz der Dienstwaffe vermieden worden.

Link to post
Share on other sites

naja einerseits soll die gute dankbar sein das es nur 2500€ sind wenn sie auf ihr vieh nicht aufpasst da hätte auf der autobahn um einiges mehr daraus werden können... Andererseits ist die aktion von den grünen auch daneben gewesen....

Link to post
Share on other sites
Keine Frage, wer einen Hund hat, sollte für diesen eine Haftpflicht haben. Die Frage ist aber für mich, ob die Polizisten hier verhältnismässig gehandelt haben. Warum haben sie ihre Dienstwaffen nicht benutzt und den Hund erschossen? Statt dessen haben sie ihn überfahren, dadurch entstand ein Schaden von 2.500,- Euro. Dieser wäre bei Einsatz der Dienstwaffe vermieden worden.

Weil ich ein Tier nur erschießen kann, wenn ich eine Fremdgefährdung ausschließen kann.

Der Schuss hätte ja halbwegs horizontal erfolgen müssen, der Untergrund war asphaltiert. Wenn ich hier dann nicht ausschließen kann, daß ein Fehlschuss oder ein Querschläger einen Unbeteiligten schädigt schieße ich nicht.

 

Somit erscheint das Überfahren als das mildeste geeignete Mittel, eine Unverhältnismäßigkeit kann ich nicht erkennen.

 

@random: Warum meinst du, ist die "Aktion daneben gewesen"? Hätten die Kollegen nichts gemacht und es wäre zu einem Unfall gekommen, hätte die gleiche Zeitung vermutlich die Schlagzeile "Schwerer Unfall durch Hund und Polizei schaut tatenlos zu" gedruckt...

 

Gruß

Goose

Link to post
Share on other sites
Goose

 

nichts machen steht doch hier natürlich nicht zur debatte, ich mit meiner laienhaften ansicht, bin eben der meinung das man hier hätte schiessen können...

das ganze war ja sicherlich nicht in einer menschenmenge, sonst hätten sie den köter wohl kaum derart über den haufen fahren können das 2,5k € schaden entstehen.

Ob es evtl. sogar im rahmen der möglichkeiten gewesen wäre den hund zu fangen oder ähnliches kann ich nicht beurteilen weil ich mich mit den flohfängern nicht auskenne.

Link to post
Share on other sites
ich mit meiner laienhaften ansicht,
die ist eben das Problem

 

bin eben der meinung das man hier hätte schiessen können...
und wie willst du beurteilen, ob eine Fremdgefährdung hierbei hätte ausgeschlossen werden können?

 

Ob es evtl. sogar im rahmen der möglichkeiten gewesen wäre den hund zu fangen oder ähnliches kann ich nicht beurteilen weil ich mich mit den flohfängern nicht auskenne.
Offensichtlich kennst du dich damit nicht aus. Ebenso wenig kennst du dich aber offensichtlich mit Schusswaffen aus...

 

Gruß

Goose

Link to post
Share on other sites
und wie willst du beurteilen, ob eine Fremdgefährdung hierbei hätte ausgeschlossen werden können?

und wie willst du das beurteilen? -.-

 

Offensichtlich kennst du dich damit nicht aus. Ebenso wenig kennst du dich aber offensichtlich mit Schusswaffen aus...

 

Gruß

Goose

 

Tja mit den polizeibestimmungen und ihren projektilien kenne ich mich überraschenderweise als normalsterblicher bürger nicht aus, aber wenn ein jäger mit einem auto in eine beliebige position zu dem tier gebracht worden wäre (wie es den polizisten auch möglich gewesen wäre) dann bin ich mir eigentlich ziemlich sicher, dass er das tier hätte erlegen können ohne 200 (imaginäre, wohl ziemlich sicher nicht vorhandene) passanten auf der autobahn zu gefährden/erschiessen....

Link to post
Share on other sites
und wie willst du das beurteilen? -.-
Ich bin an der Schusswaffe ausgebildet und kann die Situation nachvollziehen. Weiterhin musste ich schon das eine oder andere Tier erlösen und kenne daher die Problematik.

Ein davonlaufender Hund kann nur in horizontaler Schussbahn erschossen werden, ein solcher Schusswaffengebrauch auf einer asphaltierten Strecke ist nicht unproblematisch.

 

Auch ein Jäger wird sicher nicht aus jeder beliebigen Position einen Schuss setzen können, der eine Fremdgefährdung ausschließt. Jäger schießen in der Regel im Wald (weicher Boden, geringere Querschlägergefahr) aus erhöhter Position (Hochsitz). Ein Jäger nutzt darüber hinaus andere Waffen. Du wirst unsere Dienstpistole kaum mit einem Jagdgewehr vergleichen können.

 

Gruß

Goose

Link to post
Share on other sites
Tja mit den polizeibestimmungen und ihren projektilien kenne ich mich überraschenderweise als normalsterblicher bürger nicht aus, aber wenn ein jäger mit einem auto in eine beliebige position zu dem tier gebracht worden wäre (wie es den polizisten auch möglich gewesen wäre) dann bin ich mir eigentlich ziemlich sicher, dass er das tier hätte erlegen können ohne 200 (imaginäre, wohl ziemlich sicher nicht vorhandene) passanten auf der autobahn zu gefährden/erschiessen....

 

Ich schätze, daß mit diesen Dienstpistolen bei mehr als 30m Entfernung nicht mehr genau geschossen werden kann. Sind ja auch "nur" Pistolen. Ein Gewehr (Jäger) schießt insbesondere auf weitere Entfernungen viel genauer.

Link to post
Share on other sites
Tja mit den polizeibestimmungen und ihren projektilien kenne ich mich überraschenderweise als normalsterblicher bürger nicht aus, aber wenn ein jäger mit einem auto in eine beliebige position zu dem tier gebracht worden wäre (wie es den polizisten auch möglich gewesen wäre) dann bin ich mir eigentlich ziemlich sicher, dass er das tier hätte erlegen können ohne 200 (imaginäre, wohl ziemlich sicher nicht vorhandene) passanten auf der autobahn zu gefährden/erschiessen....

 

Ich schätze, daß mit diesen Dienstpistolen bei mehr als 30m Entfernung nicht mehr genau geschossen werden kann. Sind ja auch "nur" Pistolen. Ein Gewehr (Jäger) schießt insbesondere auf weitere Entfernungen viel genauer.

 

darum geht es ja garnicht, theoretisch hätten sie sich auch sicher im auto nähern können und aus der nähe schießen können, da der hund ja vermutlich keine 2m groß ist hätten sie so dennoch mit gefälle schießen können... jäger war nur als beispiel weil ich früher des öfteren auf "treibjagdt" war und dort ging das auch immer gut und sauber ab mit meiner meinung nach teilweise komplizierteren bedingungen als auf einer autobahn die vermutlich hinter dem polizeiwagen eh bereits verlangsammt wurde...

Link to post
Share on other sites
Du kannst nicht aus jeder Position heraus schießen und wenn sich die Möglichkeit zu einem sicheren Schuss nicht ergibt, dann muss man eben andere Möglichkeiten wählen.

 

Gruß

Goose

...Und nicht durch eine Hoteltür :nick:

 

Früher waren die :nolimit: noch mobil.

Link to post
Share on other sites
  • 2 weeks later...

Einer dieser zwei,

doch eigentlich sehr netten, Polizisten war dann auch noch so umsichtig mich dar.ber aufzukl.ren,

dass es jetzt auch keinerlei Sinn machen w.rde mich noch nach den Personalien ihres schlagenden

Kollegen zu erkundigen und ich jetzt festgenommen w.rde, w.rde ich mich jetzt nicht endlich

beruhigen und mich vom Ort des Geschehens zu entfernen.

 

Ohne Worte :B):

Link to post
Share on other sites

Zwischen 8.45 und 11.15 Uhr kontrollierten Polizisten am Montagvormittag insgesamt neun schulpflichtige Jugendliche, die sie im Isenburgzentrum sowie im Bürgerpark von Sprendlingen antrafen. Rücksprachen mit den Sekretariaten ihrer Schulen ergaben jedoch, dass die fünf "IZ-Besucher" gerade Freistunden oder sogar schon Schulschluss hatten. Die im Sprendlinger Bürgerpark überprüften vier Mädchen kamen gerade aus dem Hallenbad. Dort hatten sie am Schwimmunterricht teilgenommen und trotteten anschließend zurück in ihre Schule.

 

http://www.presseportal.de/polizeipresse/p...essen_offenbach

 

So groß wie die deutschen Polizeigewerkschaften immer berichten, ist die Überlastung bei den diensthabenden Beamten zumindest in Südosthessen scheinbar nicht, wenn zweieinhalb Stunden Zeit ist Kinder ob ihrer Schulpflicht zu behelligen...

Link to post
Share on other sites

Ich denke einfach nicht, dass es originäre Aufgabe der Polizei ist Kinder und Jugendliche zu kontrollieren ob sie im Moment ihrer Schulpflicht nachkommen müssten. Gerade in Klassen inkl. der Unterstufe (bei manchen Schulen auch darüber hinaus) wird doch von Seite der Lehrerschaft bzw. der Schule recht penibel kontrolliert, ob jemand der fehlt entschuldigt ist oder nicht, zu groß ist die Angst, im Falle dass dem Kind etwas passiert sich dem Vorwurf aussetzen zu müssen man habe zuwenig getan bzw. man hätte das Leben des Kindes retten können, falls man Alarm geschlagen hätte.

 

Trifft man also Kinder auf der Straße an, so kann man wohl davon ausgehen, dass diese nicht gerade ihrer Schulpflicht entgehen.

Sagen auf der Straßen angetroffene Jugendliche dann aus, dass sie bereits schulfrei haben, so kann man das ihnen vielleicht auch einfach mal glauben.

Kein Wunder wenn die Polizisten dann nicht mehr als Freunde und Helfer angesehen werden und beim nächsten Mal nicht "unterstützt" werden, denn dass sich irgendwann eine Haltung wie "die haben mir nicht geglaubt, warum soll ich ihnen glauben" einstellt halte ich nur für natürlich.

 

Es gibt außerdem genug Ordnungswidrigkeitstatbestände, deren Übertretung nicht ständig kontrolliert wird, wie wäre es wenn in Zukunft auch die Fahrräder von Kindern auf Verkehrstauglichkeit überprüft werden würden oder Verwarngelder für Fahren auf dem Gehsteig oder ähnliche Nichtigkeiten ausgestellt werden würden?

Link to post
Share on other sites
Ich verstehe dein Problem nicht.

 

Meines Erachtens eine richtige Sache solche Sachen zu prüfen. Ob dies nun von der Polizei oder OA passiert, ist mir egal.

Ich habe den Eindruck, daß er ein prinzipielles Problem mit der Polizei hat und somit an allem das Negative sucht. Das kann dann eben auch schon mal in solch albernen Klagen enden...

 

Gruß

Goose

Link to post
Share on other sites
Ich denke einfach nicht, dass es originäre Aufgabe der Polizei ist Kinder und Jugendliche zu kontrollieren ob sie im Moment ihrer Schulpflicht nachkommen müssten. Gerade in Klassen inkl. der Unterstufe (bei manchen Schulen auch darüber hinaus) wird doch von Seite der Lehrerschaft bzw. der Schule recht penibel kontrolliert, ob jemand der fehlt entschuldigt ist oder nicht, zu groß ist die Angst, im Falle dass dem Kind etwas passiert sich dem Vorwurf aussetzen zu müssen man habe zuwenig getan bzw. man hätte das Leben des Kindes retten können, falls man Alarm geschlagen hätte.

In den letzten 15 Jahren mal wieder das Schulsystem kennengelernt? Leider sind dies bei weiten keine Normalzustände mehr.

 

Hier mal ein kleiner Überblick-auf die Schnelle aus Google

http://www.carl-auer.de/blog/kasper/100000...in-deutschland/

http://www.schul-sms.de/2009/12/21/300-sch...busgeld-zahlen/

Link to post
Share on other sites
In den letzten 15 Jahren mal wieder das Schulsystem kennengelernt? Leider sind dies bei weiten keine Normalzustände mehr.

Gut, die eigene Schulzeit ist natürlich schon ne Weile her, ansonsten habe ich wohl zu viel mit Lehrerinnen in der Grundschule bzw. den unteren Klassenstufen zu tun, von dort ist es mir eben so erzählt worden, dass dort recht penibel darauf geachtet wird.

 

Ja, große Zahlen die da aufgerufen werden, aber zum Thema "keine Normalzustände mehr":

Ich glaube auch nicht, dass früher weniger geschwänzt wurde, ich hatte schon bei meinen jüngeren Geschwistern bzw. Cousins das Gefühl, dass viel mehr kontrolliert wurde als früher, wo es zumindest ab der 9. Klasse kein großes Problem war mal ein paar Stunden blau zu machen.

Link to post
Share on other sites
Naja, die, die es glauben wollen, nehmen diesen anonymen Beitrag gewiss unreflektiert als unumstößlichen Tatsachenbericht an...

Verantwortliche der SpVgg waren ebenfalls vor Ort und berichten, dass eine große Gruppe Fürther Fans, die bereits eine Personenkontrolle hinter sich gebracht hatten, es eilig hatte, in die Zuschauerblöcke zu kommen. Es sollten aber nochmals Karten-Kontrollen durchgeführt werden, was eine weitere Verzögerung beim Besuch des Spiels nach sich gezogen hätte. Dabei kam es zu Handgreiflichkeiten, denen die Münchener Polizei teilweise mit unangemessener Härte und dem Einsatz von Schlagstöcken und Pfefferspray entgegnete. Auch im weiteren Verlauf der Begegnung und insbesondere nach Abpfiff des Spiels kam es immer wieder zu Auseinandersetzungen. „Aus Sicht der SpVgg ist die Polizei in der Münchener Arena mit unverhältnismäßigen Mitteln gegen Fürther Zuschauer vorgegangen. Dabei haben die Beamten nach Aussage von Augenzeugen auch Gewalt gegen unbeteiligte Besucher, ältere Menschen und Familien mit Kindern angewendet. Das ist nicht in Ordnung und entspricht nicht unserem Verständnis von fairem Umgang miteinander“, so Holger Schwiewagner, Mitglied der Geschäftsleitung der SpVgg Greuther Fürth.

 

Auch Vereinsvertreter wie der Sicherheitsbeauftragte und der Fan-Koordinator, die über mehrere Stunden hinweg versuchten, deeskalierend einzuwirken, wurden nach dem Spiel von Beamten des Münchener Unterstützungskommandos (USK) verbal und handgreiflich angegangen. Holger Schwiewagner weiter: „Auch die Polizei ist verpflichtet, mit dem nötigen Respekt und Fingerspitzengefühl mit Besuchern von Fußballspielen umzugehen. Wir wollen möglicherweise aggressives Verhalten von so genannten Fans nicht entschuldigen oder diese Personen in Schutz nehmen. Aber hier scheint eine Grenze überschritten worden zu sein.

http://www.greuther-fuerth.de/v3/aktuelles...hp?abteilung=12

Link to post
Share on other sites

Ein interessanter Beitrag.

Dabei kam es zu Handgreiflichkeiten, denen die Münchener Polizei teilweise mit unangemessener Härte und dem Einsatz von Schlagstöcken und Pfefferspray entgegnete.
Also sind von Seiten der Zuschauer Handgreiflichkeiten ausgegangen, gegen die man sich zur Wehr gesetzt hat, hierbei soll die Gegenwehr unangemessen gewesen sein. Nun stellen wir uns die Frage: Wie sollte man sich zur Wehr setzen, wenn man angegriffen wird?

 

Natürlich hast du dir dein Bild schon gemacht und von diesem Bild wird dich auch nichts abbringen, aber denen, die solche Situationen auch mal objektiv betrachen wollen empfehle ich dringend, sich diese Frage einmal zu stellen...

 

Gruß

Goose

Link to post
Share on other sites
Ein interessanter Beitrag.
Dabei kam es zu Handgreiflichkeiten, denen die Münchener Polizei teilweise mit unangemessener Härte und dem Einsatz von Schlagstöcken und Pfefferspray entgegnete.
Also sind von Seiten der Zuschauer Handgreiflichkeiten ausgegangen, gegen die man sich zur Wehr gesetzt hat, hierbei soll die Gegenwehr unangemessen gewesen sein. Nun stellen wir uns die Frage: Wie sollte man sich zur Wehr setzen, wenn man angegriffen wird?

Oft entstehen solche Handgreiflichkeiten ja nicht zwischen Zuschauern und der Polizei sondern zwischen Zuschauern und dem Ordnungsdienst oder zwischen Zuschauern untereinander.

Dass die Polizisten sich "zur Wehr gesetzt" haben, weil sie selbst angegriffen wurden, kann ich aus der Schilderung nicht herauslesen.

 

Zu deiner Frage:

Falls man direkt angegriffen wird, indem man den Angriff abwehrt ohne übermäßige Gewalt anzuwenden.

 

Man kann einen Schlagstock defensiv benutzen und ihn als aktive Waffe gebrauchen. Aber das weißt du sicher besser als ich.

Das gleiche gilt für Pfefferspray.

 

Wenn mich jemand anrempelt darf ich ihn auch nicht bewusstlos schlagen, nur weil ich mich zur Wehr setzen wollte.

Verhältnismäßigkeit ist das Stichwort.

 

Leider erlebt man aber des Öfteren, wie ein Schlagstock als sehr aktive Waffe genutzt wird und bei Auswahl des Zieles nicht gerade wählrisch ist. Ich habe bei einem Einsatz als Unbeteiligter z.B. mitbekommen, dass ein 13-jähriges Mädchen (ein Kind vor dem Gesetz) einen Schlagstock ins Gesicht bekommen hat.

Ein Stürmen der Menge mit gezogenem Schlagstock halte ich nicht für besonders sinnvoll, dennoch wird das immer wieder praktiziert, genauso wie es bei vielen Einheiten üblich geworden ist einfach mal großflächig Pfefferspray zu verteilen.

Nach dem Motto, es wird schon die richtigen treffen.

Mir wurde selbst von einem Beamten der bayerischen Bereitschaftspolzei, den ich privat kenne in einem Gespräch gesagt, "beim Fußball, da gibt es halt ein paar, denen schadet es nichts mal eine drauf zu kriegen..."

Das kann aber nicht die Devise polizeilichen Handels sein.

 

Der obenstehende Bericht ist ja nicht von jemand geschrieben worden, der das erste Mal ein Stadion besucht. Ich denke man kann durchaus annehmen, dass ein Mitglied der Geschäftsleitung eines Profi-Fußballklubs schon viele Fußballspiele besucht hat und dort sicher schon das ein oder andere Handgemenge und Einsätze von Polizisten gesehen hat. Insofern sollte es zu denken geben, wenn in so klaren Worten dieser Einsatz als unangemessen hart geschildert wird.

 

Natürlich hast du dir dein Bild schon gemacht und von diesem Bild wird dich auch nichts abbringen, aber denen, die solche Situationen auch mal objektiv betrachen wollen empfehle ich dringend, sich diese Frage einmal zu stellen...

Natürlich habe ich mir ein Bild gemacht, ein Umstand zu dem wir uns wohl beide die Hand geben können.

 

Das bleibt auch einfach nicht aus, wenn man von polizeilichem Handeln häufiger betroffen ist und vieles was man da erlebt, absolut nicht nachvollziehbar ist. Ich glaube nicht, dass du solche Situationen objektiv betrachten kannst.

 

Ein paar Fragen aber noch, die ich mir ab und an stelle, vielleicht hast du ja ein paar Antworten:

 

Warum sind Polizisten in geschlossenen Verbänden, z.B. beim bayerischen USK mit Sturmhaube vermummt im Einsatz?

Was ist der Sinn, außer, dass die Beamte so genau wissen, dass sie bei evtl. Anzeigen von Geschädigten in so gut wie keinem Fall identifizierbar sind?

 

Warum tragen Beamte keine Dienstnummern zur nachträglichen Identifizierung?

 

Für Bedienungen in Bierzelten ist das Vorschrift, ebenso bei Vollverkleidungen für viele Fastnachtszüge.

Warum nicht für die Polizei?

 

Und komme mir bitte nicht mit "das würde ja aussehen als ob die Polizei unter Generalverdacht stehen würde". Jeder Bürger wird gezwungen ein Kennzeichen an seinem Auto zu haben, damit im Falle, dass er damit Scheiße baut eine Identifizierung möglich ist. Da behauptet auch niemand, dass 80 Mio. Bundesbürger deshalb unter Generalverdacht stehen.

Link to post
Share on other sites
Oft entstehen solche Handgreiflichkeiten ja nicht zwischen Zuschauern und der Polizei sondern zwischen Zuschauern und dem Ordnungsdienst oder zwischen Zuschauern untereinander.
Oft... oder manchmal... wie auch immer. Die Frage ist ja, ob das auch hier der Fall war. Und selbst wenn: Hätte die Polizei dann zuschauen sollen?

 

Man kann einen Schlagstock defensiv benutzen und ihn als aktive Waffe gebrauchen. Aber das weißt du sicher besser als ich.

Das gleiche gilt für Pfefferspray.

 

Wenn mich jemand anrempelt darf ich ihn auch nicht bewusstlos schlagen, nur weil ich mich zur Wehr setzen wollte.

Verhältnismäßigkeit ist das Stichwort.

Wurde hier jemand bewusstlos geschlagen? Oder ist das nur eine Übertreibung?

 

Das bleibt auch einfach nicht aus, wenn man von polizeilichem Handeln häufiger betroffen ist und vieles was man da erlebt, absolut nicht nachvollziehbar ist. Ich glaube nicht, dass du solche Situationen objektiv betrachten kannst.
Ein Schelm, der sich fragt, ob es einen Grund haben könnte, daß du häufiger betroffen bist...

 

Gruß

Goose

Link to post
Share on other sites
Und selbst wenn: Hätte die Polizei dann zuschauen sollen?

Nein, aber es ist sicher ein Unterschied, ob die Beamten gezielt angegriffen wurden oder dem begrängten Ordnungsdienst zu Hilfe eilten. Da das aus den Berichten nicht eindeutig hervorgeht bzw. es mehrere Versionen aus ernstzunehmenden Quellen gibt, sollte eben nicht grundsätzlich davon ausgegangen werden, dass die Polzisten sich verteidigen mussten, weil sie selbst angegriffen wurdern.

 

Man kann einen Schlagstock defensiv benutzen und ihn als aktive Waffe gebrauchen. Aber das weißt du sicher besser als ich.

Das gleiche gilt für Pfefferspray.

 

Wenn mich jemand anrempelt darf ich ihn auch nicht bewusstlos schlagen, nur weil ich mich zur Wehr setzen wollte.

Verhältnismäßigkeit ist das Stichwort.

Wurde hier jemand bewusstlos geschlagen? Oder ist das nur eine Übertreibung?

Das weiß ich nicht, ich war nicht dabei.

Nebenbei bemerkt habe ich das auch nicht behauptet, das in München jemand bewusstlos geschlagen wurde, ich wollte lediglich die Relation verdeutlichen, dass man sich eben nicht mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln wehren darf.

 

Und wenn einige Zuschauer zwei Angestellte des Ordnungsdienstes bedrängen, dann kann man die sicher auch trennen und die Situation klären ohne dass der Schlagstock zum Einsatz kommt und damit schwere Verletzungen in Kauf genommen werden.

 

Als Beleg hierfür sei erwähnt, dass dies sicher auch an jedem Wochenende dutzendfach vor und in deutschen Diskotheken, auf Bier- oder Winfesten vorkommt und diese Situation auch bereinigt werden können ohne das mit dem Schlagstock hantiert wird, normalerweise haben Securities auf solchen Veranstaltungen diesen nämlich gar nicht dabei.

 

Das bleibt auch einfach nicht aus, wenn man von polizeilichem Handeln häufiger betroffen ist und vieles was man da erlebt, absolut nicht nachvollziehbar ist. Ich glaube nicht, dass du solche Situationen objektiv betrachten kannst.
Ein Schelm, der sich fragt, ob es einen Grund haben könnte, daß du häufiger betroffen bist...

Ich bin davon betroffen, so wie jeder davon betroffen ist, der öfter mit größeren Gruppen zum Fußball oder auf Demonstrationen unterwegs ist und dort von den eskortierenden Polzisten seiner Freiheit beraubt wird und es einem nicht erlaubt wird auszutreten oder sich Getränke zu kaufen, mit dem Zug zu fahren mit dem man möchte oder einfach noch 2 Stunden die Stadt anzusehen.

 

Was Gewalt etc angeht habe ich so gut wie keine Probleme mit der Polizei, ich hoffe der Schelm kann sich auch in diesem Fall denken warum.

 

Schade übrigens, dass du nicht auf meine Frage eingehst, warum Polizisten in geschlossenen Einheiten sich vermummen...

Link to post
Share on other sites
Nein, aber es ist sicher ein Unterschied, ob die Beamten gezielt angegriffen wurden oder dem begrängten Ordnungsdienst zu Hilfe eilten.

Das sehe ich gänzlich anders. Wenn ein Dritter angegriffen wird, handele ich grundsätzlich genauso, wie wenn man mich direkt angreift. Ziel ist es, den Angreifer abzuwehren, egal, WER das Angriffsobjekt darstellt.

 

Und wenn einige Zuschauer zwei Angestellte des Ordnungsdienstes bedrängen, dann kann man die sicher auch trennen und die Situation klären ohne dass der Schlagstock zum Einsatz kommt und damit schwere Verletzungen in Kauf genommen werden.

Man kann den Schlagstock auch so einsetzen, ohne gleich für schwere Verletzungen zu sorgen. Auch in der Form werden wir daran ausgebildet und trainiert. Im Falle des Falles gehört er jedenfalls in die Hand, auch wenn das dem ein oder anderen nicht gefallen mag.

 

normalerweise haben Securities auf solchen Veranstaltungen diesen nämlich gar nicht dabei.

Oftmals (zum Glück nicht immer!!) hauen die Securities ihrem Gegenüber gepflegt was auf die Knabberleiste, ohne zu diskutieren oder zu fragen. Der ein oder andere von denen nimmt seinen "Posten" und Aufgabe ein wenig ZU ernst bzw. maßt sich Befugnisse an, die er nicht hat. Gestern erst mußte ich so ein Verhalten erst wieder erleben. Letztlich abgerückt von ihrem Ansinnen sind sie wohl nur, weil wir mit einer Gruppe in unmittelbarer Nähe gestanden haben und ihr Gebaren beobachteten.

 

Ich bin davon betroffen, so wie jeder davon betroffen ist, der öfter mit größeren Gruppen zum Fußball oder auf Demonstrationen unterwegs ist und dort von den eskortierenden Polzisten seiner Freiheit beraubt wird und es einem nicht erlaubt wird auszutreten oder sich Getränke zu kaufen, mit dem Zug zu fahren mit dem man möchte oder einfach noch 2 Stunden die Stadt anzusehen.

Das erklärt wohl einiges. Ich darf ja auch des öfteren an Fußballeinsätzen (oder auch Demoeinsätzen) teilnehmen. So z.B. gerade erst letzten Sonntag auf Schalke. Wer in solchen "größeren Gruppen zum Fußball (oder auf Demos) unterwegs ist", der muß halt damit rechnen und auch leben, daß er entsprechend behandelt wird. Dazu gehört auch, daß die persönliche Freiheit eingeschränkt wird. Bedanken darfst Du Dich bei Deinen fußballinteressierten "Kollegen", die es mit Rechten anderer, insbes. auch der Allgemeinheit und einem gewissen vernünftigen Auftreten nicht sonderlich ernst nehmen. Daß man nach einem Fußballspiel solche Gruppen nicht unbedingt gern in der jeweiligen Gaststadt herumziehen sieht, dürfte wohl auf der Hand liegen. Vor allem, wenn diese Fangruppen bereits beim Eintreffen für lautstarke Stimmung sorgen und (wie vorgestern in Gelsenkirchen) das ein oder andere Lokal mal eben halb auseinandernehmen.

Da muß man eben damit leben, daß einem vorgeschrieben wird, wie und wo man sich zu bewegen hat oder bewegen darf, mit welchem Zug man wann abzufahren hat. C'est la vie. Gefällt Dir nicht? Tja, mußt Du aber wohl oder übel eben mit leben.

 

Was Gewalt etc angeht habe ich so gut wie keine Probleme mit der Polizei, ich hoffe der Schelm kann sich auch in diesem Fall denken warum.

Schön, wenn's so ist. Allerdings steht das niemandem vor der Stirn geschrieben. Von daher werden alle gleich behandelt. Fahrt hin zum Spiel, genießt es, seid friedlich und fahrt wieder. Dann sind alle zufrieden.Gleiches gilt für eine Demo.

 

Schade übrigens, dass du nicht auf meine Frage eingehst, warum Polizisten in geschlossenen Einheiten sich vermummen...

Zum Schalkeeinsatz: nur komisch, daß ich bei den eingesetzten Hundertschaften nicht einen einzigen Kollegen gesehen habe, der vermummt war. Daß Sondereinheiten wie das SEK entsprechend vermummt operieren, hat seinen Sinn.

Link to post
Share on other sites
Ich bin davon betroffen, so wie jeder davon betroffen ist, der öfter mit größeren Gruppen zum Fußball oder auf Demonstrationen unterwegs ist und dort von den eskortierenden Polzisten seiner Freiheit beraubt wird und es einem nicht erlaubt wird auszutreten oder sich Getränke zu kaufen, mit dem Zug zu fahren mit dem man möchte oder einfach noch 2 Stunden die Stadt anzusehen...

 

:B): Komisch das drei Kollegen die in verschiedenen Fanclubs Mitglieder sind noch nie Ärger mit der Polizei hatten und wenn sie geschlossen irgendwohin eskortiert wurden dann nur zu ihrem Schutz.

Das einem dann nicht unbedingt erlaubt wird sich von der Gruppe zu trennen ist um Personen vor den gegnerischen Fans Schlägertrupps zu schützen die nur darauf warten jemanden zu erwischen der sich absondert.

In der Regel wissen das die Fanclubs aber schon vorher das sie unter Polizeischutz gestellt werden und sich nicht frei bewegen können,wemm das nicht passt sollte eben Zuhause bleiben.

 

Ein Kollege hat live erlebt was passieren kann wenn einer auch nur mal kurz zum pissen will und sich verdrückt,der war noch nicht ums Eck als knapp 50 Leute die vorher nicht als Schlägertrupp zu erkennen waren auf ihn Jagt machten.Nicht mal die italienische Poizei konnte sich erklären wo die auf einmal herkamen,sonst hätten sie ihn gleich nachdrücklich zurückgehalten.

 

Sie haben es aber auch schon erlebt das Fangruppen so lange moserten und stichelten bis sie bekamen was sie wollten,eine dicke Lippe.

Link to post
Share on other sites

Hallo Bluey, zuerst mal danke für deine Antworten.

 

Auch wenn ich, wie Goose richtig angemerkt hat, bereits ein Bild im Kopf habe (wer hat das auch nicht?) finde ich es gut Meinungen und Erfahrungen derjenigen die auch ab und an "auf der anderen Seite stehen" (ich hoffe es wird verständlich was ich damit meine) zu lesen.

 

Nein, aber es ist sicher ein Unterschied, ob die Beamten gezielt angegriffen wurden oder dem begrängten Ordnungsdienst zu Hilfe eilten.

Das sehe ich gänzlich anders. Wenn ein Dritter angegriffen wird, handele ich grundsätzlich genauso, wie wenn man mich direkt angreift. Ziel ist es, den Angreifer abzuwehren, egal, WER das Angriffsobjekt darstellt.

Einer der Polizeigewerkschaften fprdert gerade vehement einen Straftatbestand des "Angriffs gegen einen Vollzugsbeamten" einzuführen. Für die Personal-Vertretung der Polizei scheint es also ein Unterschied zu sein, ob Polizisten direkt angegriffen werden oder andere Personen Ziel eines Angriffs sind.

 

Und wenn einige Zuschauer zwei Angestellte des Ordnungsdienstes bedrängen, dann kann man die sicher auch trennen und die Situation klären ohne dass der Schlagstock zum Einsatz kommt und damit schwere Verletzungen in Kauf genommen werden.

Man kann den Schlagstock auch so einsetzen, ohne gleich für schwere Verletzungen zu sorgen. Auch in der Form werden wir daran ausgebildet und trainiert. Im Falle des Falles gehört er jedenfalls in die Hand, auch wenn das dem ein oder anderen nicht gefallen mag.

Im Falle des Falles werden dabei aber leider auch immer wieder Unschuldige getroffen, eine genauere Abwägung ob der Einsatz notwendig ist oder das Risiko birgt Dritte zu verletzen (auch als Zuschauer des gleichen Spiels oder Anhänder der selben Mannschaft wie "Ärgermacher" hat man wohl ein Recht auf körperliche Unversehrtheit).

 

Ich bin davon betroffen, so wie jeder davon betroffen ist, der öfter mit größeren Gruppen zum Fußball oder auf Demonstrationen unterwegs ist und dort von den eskortierenden Polzisten seiner Freiheit beraubt wird und es einem nicht erlaubt wird auszutreten oder sich Getränke zu kaufen, mit dem Zug zu fahren mit dem man möchte oder einfach noch 2 Stunden die Stadt anzusehen.

Das erklärt wohl einiges. Ich darf ja auch des öfteren an Fußballeinsätzen (oder auch Demoeinsätzen) teilnehmen. So z.B. gerade erst letzten Sonntag auf Schalke. Wer in solchen "größeren Gruppen zum Fußball (oder auf Demos) unterwegs ist", der muß halt damit rechnen und auch leben, daß er entsprechend behandelt wird.

Ähem, weshalb?

Nahezu 100% der angemeldeten Demostrationen verlaufen absolut friedlich, von denen der Neonazis einmal abgesehen.

Ebenso kommt es sicher bei der überwiegenden Mehrzahl der Profifußballspiel (1. - 3. Liga) nicht zu Gewalttaten oder gewalttätigen Auseinandersetzungen.

 

Wieso muss man also "entspechende Behandlung" in Kauf nehmen?

 

Dazu gehört auch, daß die persönliche Freiheit eingeschränkt wird.

Dafür würde mich wirklich mal eine stichhaltige Erklärung interessieren.

 

Bedanken darfst Du Dich bei Deinen fußballinteressierten "Kollegen", die es mit Rechten anderer, insbes. auch der Allgemeinheit

Werden hier gerade alle über einen Kamm geschoren?

Und ist das zulässig aus Verfehlungen weniger Repressionen für viele abzuleiten?

 

und einem gewissen vernünftigen Auftreten nicht sonderlich ernst nehmen.

Gehört "vernünftiges Auftreten" jetzt auch schon zur allgemeinen Lebensverpflichtung?

 

Ähnliches wurde übrigens über die politische Bewegung Ende der 60er gesagt bzw. geschrieben.

Kurz gesagt, man muss sich nicht daran halten, was irgendjemand für vernünftig hält, an die Gesetze halten reicht aus!

 

Daß man nach einem Fußballspiel solche Gruppen nicht unbedingt gern in der jeweiligen Gaststadt herumziehen sieht, dürfte wohl auf der Hand liegen.

Nun, das mag sein, was jemand aber unbedingt gern sieht kann aber doch kaum Voraussetzung für staatliches Handeln sein. Da erwarte ich schon etwas handfestere Begründungen.

 

Vor allem, wenn diese Fangruppen bereits beim Eintreffen für lautstarke Stimmung sorgen und (wie vorgestern in Gelsenkirchen) das ein oder andere Lokal mal eben halb auseinandernehmen.

Wie sehr differenziert ihr denn in Fangruppen?

Oder gibt es nur eine große Gruppe von "Gästefans"?

 

Da muß man eben damit leben, daß einem vorgeschrieben wird, wie und wo man sich zu bewegen hat oder bewegen darf, mit welchem Zug man wann abzufahren hat. C'est la vie. Gefällt Dir nicht? Tja, mußt Du aber wohl oder übel eben mit leben.

Ja, vielen Dank, das ist genau die Einstellung mit der Polizisten dafür sorgen, dass sie bei (auswärtsfahrenden) Fußballfans und immer mehr Heranwachsenden als Feindbild wahrgenommen werden.

Eine gewisse Arroganz a la "hey, ich steh hier auf der Seite die die Regeln macht, ällabätsch" ist nicht zu überlesen. Leider führt diese Arroganz erstens dazu, dass solche Einschränkungen oft willkürlich sind bzw. erscheinen (welche Situationen kennst du z.B. noch, in denen unbescholtenen Bürgern von Polzisten verboten wird ihre Notdurft zu erledigen) und zweitens dazu, dass diese kaum oder gar nicht erklärt bzw. begründet werden, da man ja sowieso die Macht ist.

 

Es ist schlechterdings nicht einzusehen, warum, nur weil die Personen A,B,C und D auffällig, straffällig oder was weiß ich was geworden sind, auch die Rechte von Person E eingeschränkt werden, nur weil diese das Trikot des gleichen Vereins trägt wie A,B,C und D.

Oder wie lautet die rechtliche Begründung dafür?

 

Ist es auch erlaubt, wenn 3 BMW-Fahrern an einer Stelle mit überhöhter Geschwindigkeit der Führerschein abgenommen wird, den anderen BMW-Fahrern in der Stadt auch gleich vorsorglich mal ein Fahrverbot zu erteilen?

 

Was Gewalt etc angeht habe ich so gut wie keine Probleme mit der Polizei, ich hoffe der Schelm kann sich auch in diesem Fall denken warum.

Schön, wenn's so ist. Allerdings steht das niemandem vor der Stirn geschrieben. Von daher werden alle gleich behandelt. Fahrt hin zum Spiel, genießt es, seid friedlich und fahrt wieder. Dann sind alle zufrieden.Gleiches gilt für eine Demo.

Ich muss mich in keinster Weise gleich behandeln lassen, wie Leute die sich etwas zu schulden haben kommen lassen. Ich erwarte hier von Polizeibeamten, dass sie differenzieren können.

 

Vielleicht will man ja nach einem Spiel in der Stadt übernachten, z.B. weil die Anreise sehr weit ist oder das Spiel erst abends stattfand. Dann möchte man in der Stadt noch etwas trinken gehen und vielleicht einen Sieg feiern.

Dann bist du also nicht zufrieden?

Tja, "C'est la vie. Gefällt Dir nicht? Tja, mußt Du aber wohl oder übel eben mit leben." :B):

 

Du merkst dass diese "Gefällt Dir nicht? Tja, mußt Du aber wohl oder übel eben mit leben." - Einstellung irgendwie nicht gerade freidvolles Zusammenleben fördert?

 

Schade übrigens, dass du nicht auf meine Frage eingehst, warum Polizisten in geschlossenen Einheiten sich vermummen...

Zum Schalkeeinsatz: nur komisch, daß ich bei den eingesetzten Hundertschaften nicht einen einzigen Kollegen gesehen habe, der vermummt war. Daß Sondereinheiten wie das SEK entsprechend vermummt operieren, hat seinen Sinn.

Ja, schön wenn es bei diesem Einsatz so war.

 

Aber möchtest du abstreiten das es das bei Einsätzen im Rahmen von Demonstrationen oder Fußballspielen gibt?

Doch wohl kaum. Also, was ist der Grund dafür dass Polizisten sich dort vermummen?

 

Die Frage warum es keine Dienstnummern an der Einsatzuniform gibt, die eine Identifizierung ermöglicht steht übrigens auch noch im Raum.

 

;) Komisch das drei Kollegen die in verschiedenen Fanclubs Mitglieder sind noch nie Ärger mit der Polizei hatten und wenn sie geschlossen irgendwohin eskortiert wurden dann nur zu ihrem Schutz.

Schön für die Kollegen.

Im Ernst, ich freue mich doch für jeden der auf Spielen oder sonst keinen Stress oder Ärger hat. Denn von dem Stress und Ärger hat zumindest der gemeine Fußballfan nichts.

 

Aber es kommt nunmal vor, dass auch Personen die sich nichts zu schulden haben kommen lassen über ein meiner Meinung nach erträgliches Maß betroffen sind. Mag ja z.B. auch sein, dass deine Kollegen halt eher akzeptieren als andere, dass ihnen jetzt die nächsten anderthalb Stunden nicht gestattet wird auf Toilette zu gehen.

 

Das einem dann nicht unbedingt erlaubt wird sich von der Gruppe zu trennen ist um Personen vor den gegnerischen Fans Schlägertrupps zu schützen die nur darauf warten jemanden zu erwischen der sich absondert.

In der Regel wissen das die Fanclubs aber schon vorher das sie unter Polizeischutz gestellt werden und sich nicht frei bewegen können,

Nein, in der Regel ist recht wenig über das Einsatzkonzept der Polizei bekannt, das Überraschungsmoment gehört hier ganz eindeutig zu den üblichen Polzeitaktiken.

 

wemm das nicht passt sollte eben Zuhause bleiben.

Natürlich, wem es nicht passt, dass seine Rechte kaum noch was wert sind, weil er ein Fußballtrikot anhat soll zu Hause bleiben. Mit der Einstellung, wem was nicht passt (z.B. dass auf Demonstrationen wild drauflos geknüppelt wird), der soll einfach zu Hause bleiben, lebt auch das Regime im Iran ganz gut.

 

Ein Kollege hat live erlebt was passieren kann wenn einer auch nur mal kurz zum pissen will und sich verdrückt,der war noch nicht ums Eck als knapp 50 Leute die vorher nicht als Schlägertrupp zu erkennen waren auf ihn Jagt machten.

Gut, gegen Dummheit oder gefährliche Situationen ist niemand gefeit.

 

In der Regel sind die beschützenswerten Personen aber volljährig und können selbst entscheiden, ob sie Schutz nötig haben.

 

Immer diese Gängelung, wenn alle nur noch max. 30 km/h fahren dürften würden auch weniger Unfälle passieren, dennoch verzichten wir auf diesen Schutz. Warum eigentlich?

 

Sie haben es aber auch schon erlebt das Fangruppen so lange moserten und stichelten bis sie bekamen was sie wollten,eine dicke Lippe.

Gut, selbst dran schuld, aber das bringt halt das freie Leben mit sich.

Auch Selbstverantwortung genannt...

Link to post
Share on other sites
Ein Schelm, der sich fragt, ob es einen Grund haben könnte, daß du häufiger betroffen bist...
Ein Schelm, der dächte, das könnte eine kenntnisfreie Unterstellung sein. :B):

 

 

Zum Schalkeeinsatz: nur komisch, daß ich bei den eingesetzten Hundertschaften nicht einen einzigen Kollegen gesehen habe, der vermummt war. Daß Sondereinheiten wie das SEK entsprechend vermummt operieren, hat seinen Sinn.
Beim SEK ist der Sinn welcher? So ganz verstehe ich das nämlich nicht. Beamte, die verdeckt eingesetzt werden - das ist einsichtig. Oder wenn ihnen aus dem Einsatz Folgen drohen wenn sie erkennbar sind. Banküberfall oder sowas. Aber grundsätzlich?

 

Bei ESH's verstehe ich es aber gar nicht. Bei Demos hier ist das üblich, dass viele Beamten Sturmhauben tragen - bietet ja nicht nur Schutz vor Blicken und eventuellen Gemeinheiten von Gegnern des Einsatzes. Aber das bietet eben auch Schutz vor Wiedererkennung vor Gericht, wenn ein Einsatz mal neben der Spur lag. Und ist mindestens feige, wenn man es dem Gegner verbietet. ;)

UNd Du hast Recht, im Stadion sind mir vermummte Cops noch nicht vorgekommen. Wohl aber sind etliche unter denen, die die Fangruppen "begleiten" "entstellt". Aber auch da häuft es sich mit dem Unruhepotezial. Bei Union vs. Pauli hatten die Beamten nicht nur keine Sturmhauben auf, sondern auch die Helme dort wo sie hingehören: am Gürtel.

Die Videos, die ich aber weiland von Dresden vs. Union gesehen habe, sprechen eine ganz andere Sprache - auch ohne dass jemand irgendwie in einen Wald gerufen hätte.

 

Zum vorliegenden Bericht: Man sollte nicht vergessen, dass das ein Spiel im DFB-Pokal war, genauer im Viertelfinale. In einem der modernsten Stadien Europas. Da hat normal niemand Zutritt, der wegen Unsinns schonmal auffällig war. Entsprechend sollten sich auch die Sicherheitsleute verhalten. Und auch die Beamten. Die Fans sind die Kunden und nicht das Übel, dass man hinnehmen muss. Das sollte sich mal rumsprechen. Früher war ich mindestens 4-5mal im Olympiastadion (gegen Rostock, Cottbus, B-München mindestens) Seit aber jeder, der Pyros abbrennt ein Unverbesserlicher ist, ein Rowdy ist, ein Hooligan ist, ist mir das vergangen. Sollnse alleene.

Und wenn eine Person der Fühungsetage einen Profivereines in Forum Stellung bezieht, kan man davon ausgehen, dass da irgendwas dran ist.

 

 

Das einem dann nicht unbedingt erlaubt wird sich von der Gruppe zu trennen ist um Personen vor den gegnerischen Fans Schlägertrupps zu schützen die nur darauf warten jemanden zu erwischen der sich absondert. In der Regel wissen das die Fanclubs aber schon vorher das sie unter Polizeischutz gestellt werden und sich nicht frei bewegen können,wemm das nicht passt sollte eben Zuhause bleiben.
Mal ganz ehrlich: Was für eine Vorstellung von freiheitlicher Grundordnung ist das denn? Weil jemand zu einem Fußballspiel geht, muss er sich vorschreiben lassen, wie er hinkommt oder wieder wegkommt? Diese erzwungene Eskortierung mag Sinn machen, wenn die Gruppe nur aus Fans besteht, die das gleiche Ziel haben. Sei es weil sie Quatsch machen könnten oder Ziel von Quatsch werden könnten.

Aber wenn man gezwungenermaßen nur Karten für den Gästeblock bekommt, aber mit dem Auto angereist ist, ist es ein unangemessene Einschränkung der persönlichen Freiheit, wenn man zu einem Bahnhof geführt wird, der ganz woanders liegt als das Auto, dass man vor dem Stadion abgestellt hat. Sowas ist unangemseesn und lässt einen ungehalten werden. Und natürlich wird Ungeheltenheit erstmal als Aggressivität gewertet - mit entsprechenden Reaktionen. Alles selbst erlebt.

Ich habs Goose oder Bluey schonmal angeboten, sich ein Auswärtsspiel mal aus der Sicht der geknechteten anzugucken. Ich würde im Gegenzug tatsächlich gerne mal einem Fußballeinsatz beiwohnen, um die Denke dahinter zu verstehen. Ich habe einige Freunde die schon bei ESH's waren, aber die sagen immer: "Willste nicht wissen." Und das gibt mir zu denken.

Link to post
Share on other sites
Früher war ich mindestens 4-5mal im Olympiastadion (gegen Rostock, Cottbus, B-München mindestens) Seit aber jeder, der Pyros abbrennt ein Unverbesserlicher ist, ein Rowdy ist, ein Hooligan ist, ist mir das vergangen. Sollnse alleene.

Schade.

 

Denn die Möglichkeit, dass das eines der Ziele der gesammelten Maßnahmen ist meiner Meinung nach nicht einfach so von der Hand zu weisen.

 

Ich habs Goose oder Bluey schonmal angeboten, sich ein Auswärtsspiel mal aus der Sicht der geknechteten anzugucken.

Dieses Angebot mache ich auch gerne. Wirklich.

Vielleicht wäre es eine den Horizont erweiternde Erfahrung, sogar im Falle, dass "nichts passiert", aber einfach auch deutlich werden kann, dass die große Masse Fußballfans nicht besonders begleitet oder reguliert werden müssen, sondern das ganz normale Leute wie du und ich sind. Sogar dass viele, auch wenn sie Alkohol getrunken haben nicht anders reagieren als beim Weinfest auf dem Dorf oder dem Polizeifest.

 

Ich würde im Gegenzug tatsächlich gerne mal einem Fußballeinsatz beiwohnen, um die Denke dahinter zu verstehen.

Das wird wohl aus einsatztaktischen Gründen eher nicht möglich sein und dafür habe ich auch Verständnis.

 

Ich habe einige Freunde die schon bei ESH's waren, aber die sagen immer: "Willste nicht wissen." Und das gibt mir zu denken.

Trotzdem weiterfragen. Oder noch besser, sie zu überzeugen, dass sie ihre Erfahrungen z.B. hier posten.

Natürlich nur, so lange keine Dienstgeheimnisse verletzt werden, aber das sollte ja, so wie bei den anderen Polizisten hier auch möglich sein...

Link to post
Share on other sites
Einer der Polizeigewerkschaften fprdert gerade vehement einen Straftatbestand des "Angriffs gegen einen Vollzugsbeamten" einzuführen. Für die Personal-Vertretung der Polizei scheint es also ein Unterschied zu sein, ob Polizisten direkt angegriffen werden oder andere Personen Ziel eines Angriffs sind.

Ähm haben die mal sich das StGB durchgelesen.

 

Bei mir steht da auch ein § 113 StGB drin.

 

§ 113

Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte

 

(1) Wer einem Amtsträger oder Soldaten der Bundeswehr, der zur Vollstreckung von Gesetzen, Rechtsverordnungen, Urteilen, Gerichtsbeschlüssen oder Verfügungen berufen ist, bei der Vornahme einer solchen Diensthandlung mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt Widerstand leistet oder ihn dabei tätlich angreift, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

 

(2) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn

 

1. der Täter oder ein anderer Beteiligter eine Waffe bei sich führt, um diese bei der Tat zu verwenden, oder

2. der Täter durch eine Gewalttätigkeit den Angegriffenen in die Gefahr des Todes oder einer schweren Gesundheitsschädigung bringt.

 

(3) Die Tat ist nicht nach dieser Vorschrift strafbar, wenn die Diensthandlung nicht rechtmäßig ist. Dies gilt auch dann, wenn der Täter irrig annimmt, die Diensthandlung sei rechtmäßig.

 

(4) Nimmt der Täter bei Begehung der Tat irrig an, die Diensthandlung sei nicht rechtmäßig, und konnte er den Irrtum vermeiden, so kann das Gericht die Strafe nach seinem Ermessen mildern (§ 49 Abs. 2) oder bei geringer Schuld von einer Bestrafung nach dieser Vorschrift absehen. Konnte der Täter den Irrtum nicht vermeiden und war ihm nach den ihm bekannten Umständen auch nicht zuzumuten, sich mit Rechtsbehelfen gegen die vermeintlich rechtswidrige Diensthandlung zu wehren, so ist die Tat nicht nach dieser Vorschrift strafbar; war ihm dies zuzumuten, so kann das Gericht die Strafe nach seinem Ermessen mildern (§ 49 Abs. 2) oder von einer Bestrafung nach dieser Vorschrift absehen.

http://dejure.org/gesetze/StGB/113.html

Link to post
Share on other sites

Damit....

„Für Herrn Ahmeti ist es sehr dumm gelaufen. Er war in der Situation, nur sagen zu können: Ich war es nicht.“ Wenigstens habe man jetzt „ein klares Ergebnis, dass er es nicht gewesen sein kann“.

...ist ja wohl alles gesagt.

Link to post
Share on other sites

Join the conversation

You can post now and register later. If you have an account, sign in now to post with your account.

Guest
Reply to this topic...

×   Pasted as rich text.   Paste as plain text instead

  Only 75 emoji are allowed.

×   Your link has been automatically embedded.   Display as a link instead

×   Your previous content has been restored.   Clear editor

×   You cannot paste images directly. Upload or insert images from URL.


×
×
  • Create New...