Guest Kuddel Posted August 9, 2006 Report Share Posted August 9, 2006 Hallo, ich wurde auf der Autobahn von einem hinter mir fahrenden Zivilfahrzeug der Polizei "herausgewunken". Mir wurde vorgeworfen, dass ich auf einen vor mir fahrenden PKW zu dicht aufgefahren wäre und als "Beweis" wurde mir das entsprechende Video gezeigt (Autobahn - keine Geschwindigkeitsbeschränkung - ich fuhr mit ca. 155 km/h) Die Polizisten erklärten mir, dass ich ggf. mit einer Geldstrafe von 150,- EUR zzgl. Gebühren, 1 Monat Führerscheinentzug und 4 Punkten rechnen muss. Genaueres werde ich mit dem Schreiben der Behörde erfahren, da die Videobilder noch "ausgewertet werden müssen". Weiß jemand von Euch wie genau die Auswertung des Films / der Bilder ist (schließlich wurde ich von einem PKW gefilmt der hinter mir fuhr). Sind solche Meßverfahren überhaupt genau und "gerichtfest" oder besteht eine gute Möglichkeit Widerspruch gegen das Meßverfahren einzulegen? Da ich keine Punkte bisher habe sind mir die Punkte egal, Geldstrafe ist ärgerlich, aber das Fahrverbot ist eine Katastrophe, da ich im Außendienst tätig bin. Letztendlich bin ich zu dicht aufgefahren, mir geht esnur darum um das Fahrverbot "herumzukommen". Vielen Dank Quote Link to post Share on other sites
Guest Simineon Posted August 9, 2006 Report Share Posted August 9, 2006 Moin moin, bei ansonsten weisser Weste kannst Du unter Umständen um das FV herumkommen. Da Du angehalten wurdest besteht nun kein Zweifel mehr an der Fahreridentität, wenn ein Video von Dir gedreht wurde, dann kann der Abstand z.B. anhand der Mittelmarkierung ermittelt werden. Ein Anwalt kann Einsicht in die Akten beantragen, evtl. wäre dies in Deinem Fall hilfreich. Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted August 9, 2006 Report Share Posted August 9, 2006 Ein Anhaltspunkt für den Abstand sind die Fahrstreifenmarkierungen. Diese sind 6 Meter lang und zwischen ihnen ist ein Abstand von 12 Metern. Es wird allerdings sicherlich anders ausgewertet. Das kommt auch auf das verwendete System an. Quote Link to post Share on other sites
videofan 0 Posted August 18, 2006 Report Share Posted August 18, 2006 In Deutschland werden zwei Video-Aufzeichnungsverfahren in Zivilwagen eingesetzt. Provida und ViDistA(s. www.vidista.de) Als Auswertesoftware gibt es nur das ViDistA-Programm, mit dem aber auch Provida-Aufnahmen ausgewertet werden. Kurz gesagt, wird über ein Referenzmaß (z. B. Originalmaß Fahrzeughöhe oder -breite oder sonstiges im Bild erkennbares Maß) und die Abbildungsgröße auf dem Auswertemonitor, die Entfernung vom Videowagen zum Betroffenen und dem Vorausfahrenden ermittelt. Das Referenzmaß des Vorausfahrenden muss über eine Datenbank, Behördenanfrage über Kennzeichen etc. ermittelt werden, beim angehaltenen Betroffenen wird es aus dem Fzg.-Schein entnommen oder vermessen. Die Entfernung Vorausfahrender minus Entfernung Betroffener ergibt den gesuchten Abstand. Dabei sind Korrekturabzüge z. B. für Fahrzeuglänge zu machen und systembedingte Toleranzen zu gewähren. Die Geschwindigkeit wird über in das Videobild eingeblendete Weg-Zeitdaten berechnet, korrigiert um eine Abstandsänderung zum Videofahrzeug). Fehler können beim Vermessen am Bildschirm oder durch die Wahl falscher Referenzmaße oder sonstige fehlerhafte Dateneingabe entstehen. Auch könnte ein Verzögern des Vorausfahrenden außer acht gelassen worden sein oder der Videowagen hat seinerseits den Abstand deutlich unterschritten (was vorkommen soll, aber nicht darf). Das könnte schon reichen, bei der Behörde oder Gericht den Regelfall für das Fahrverbot zu entkräften. Quote Link to post Share on other sites
Rumpelpumpel 0 Posted August 18, 2006 Report Share Posted August 18, 2006 Mal abgesehen davon, dass sich auch geschultes Fachpersonal verrechnen kann, ist die Methode schon sehr genau. Das ist halt kein Spielzeug, was dort verwendet wird sondern hightech! Die Messung/ Auswertung ist cm genau. Daraus kann abgeleitet werden, dass die Verfahren vor Gericht anerkanntes Beweismaterial darstellen. Was bedeutet denn, dass du "nur ggf." mit einer Strafe rechnen mußt? - Ich denke mal, wenn dich die Herren direkt rausgezogen haben, ist eine Strafe sicher. Oder meinten die Herren, das möglicherweise sogar ein FV dabei herau kommt?Falls du erstmalig in der Form aufgefallen bist, hast du nach wirksamen Bußgeldbescheid, d.h. kein Widerspruch eingelegt, vier Monate Zeit deine Pappe abzugeben. Die Auwertung kann einige Wochen dauern (bei mir waren es sechs). Falls es ein FV wird, kannst du es vielleicht mit einem längeren Weihnachtsurlaub verbinden. Quote Link to post Share on other sites
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