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Arbeitgeber Dürfen Rauchern Job Verweigern


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Was ist jetzt "anpassen"?

Anders herum gefragt, runner:

Soll allen Ernstes in einem Betrieb, wie ich ihn erlebt habe, der ausschließlich aus Rauchern besteht (und allenfalls einzelnen, freiwillig duldenden Nichtrauchern), ein "Neuzugang" das Recht haben, sich dort auf einen rauchfreien Arbeitsplatz zu klagen?

lg

c.s.

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Erkläre mir doch bitte mal die "Doppelmoral", ich kann sie so noch nicht erkennen.

 

Die Doppelmoral besteht darin, dass man aus Gesetzen, die ursprünglich zur Erlangung von mehr "Gerechtigkeit" angedacht waren, Rosinenpickergummiparagraphen macht, indem man "Ausnahmefälle" formuliert, in denen das Gesetz dann plötzlich doch wieder keine Diskriminierung mehr darstellen soll. Konkret: Um den Nichtraucher zu mehr Vorteilen kommen zu lassen, beschneidet man die Rechte des Rauchers aufs Extremste. Ein Unrechtsbewusstsein gibt es dabei nicht, denn der Raucher ist ja per se pöse, also darf jeder, der Bock hat, mal auf ihn einlatschen.

 

Das gleiche Motiv macht sich übrigens der Feminismus zunutze, der die heute an der Tagesordnung befindliche Frauenbevorzugung damit begründet, Männer wären ja über Jahrtausende das pöse Tätergeschlecht gewesen und jetzt "seien die Frauen mal dran". Mal abgesehen von der dubiosen Aussage, was kann ein in der Neuzeit geborener Mann denn bitte für diese Begründung. Aber das führt zu weit, nur mal als kleiner Ausflug, wie sich diese Verbrechermafia ihre Gesetze zurechtbiegt und "Gerechtigkeit" einfach nach gut Dünken definiert, wie sie es nach ihrem ideologischen Lebensbild für richtig hält.

 

Deshalb zum Teufel mit dem ganzen Mist, denn er bringt nur Unheil unter die Menschen.

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@runner:

Was ist jetzt "anpassen"? Auch anfangen zu rauchen? Oder reicht es, wenn er sich entschließt, durch den Qualm der anderen keine gesundheitlichen Schäden davonzutragen?

 

Stell dich bitte nicht dumm!

 

Kann ein Betrieb einem Nichtraucher den Job verweigern, weil der Rest Raucher sind?

 

Wahrscheinlich wäre das diskriminierend...

 

Grobi

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Kann ein Betrieb einem Nichtraucher den Job verweigern, weil der Rest Raucher sind?

 

Wahrscheinlich wäre das diskriminierend...

Wäre es wohl, Grobi... ;)

Aber umgekehrt doch auch:

Wenn ein Bewerber erfährt, daß sein potentieller Brötchengeber eine Raucherbude ist und trotzdem dort anheuert, kann er nach heutiger Rechtslage dem kompletten Betrieb Rauchfreiheit diktieren! :D

Noch ein Grund für mich, Einmannbetrieb bleiben zu wollen...

lg

c.s.

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Die Doppelmoral besteht darin, dass man aus Gesetzen, die ursprünglich zur Erlangung von mehr "Gerechtigkeit" angedacht waren, Rosinenpickergummiparagraphen macht, indem man "Ausnahmefälle" formuliert, in denen das Gesetz dann plötzlich doch wieder keine Diskriminierung mehr darstellen soll. Konkret: Um den Nichtraucher zu mehr Vorteilen kommen zu lassen, beschneidet man die Rechte des Rauchers aufs Extremste. Ein Unrechtsbewusstsein gibt es dabei nicht, denn der Raucher ist ja per se pöse, also darf jeder, der Bock hat, mal auf ihn einlatschen.

Muss sagen, ich kenne den Text des Antidiskriminierungsgesetzes (ja, heißt irgendwie anders) nicht. Trifft das, was Du oben beschreibst, wirklich auf dieses Gesetz zu? Ich kann mir so schlecht vorstellen, dass da die Raucher als Ausnahme drinstehen. Und noch weniger, dass das mal anders gewesen sein soll. Aber wenn Du das weißt...

 

Also grundsätzlich möchte ich zu den anderen Beiträgen mal anmerken, dass die Forderung nach "Gerechtigkeit" an einer kleinen Ungleichheit scheitern muss: Raucher schaden der Gesundheit von Nichttrauchern (und ihrer eigenen, aber das ist ihnen egal, das zahlt ja die Krankenkasse), Nichtraucher schaden der Gesundheit von Raucher jedoch in keiner Weise. Auch das Rauchverbot am Arbeitsplatz, wenn sich ein Nichtraucher mal engagiert hat, schadet der Gesundheit der Raucher keineswegs. Ihrem Wohlbefinden schon, das ist mir klar, aber das ist eben das wesentliche Merkmal der Sucht. Insofern kann "Gerechtigkeit" nicht heißen, dass Raucher der Gesundheit der Nichtraucher schaden dürfen.

.

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Noch ein Grund für mich, Einmannbetrieb bleiben zu wollen...

Wenn ein gesetzl. Rauchverbot am Arbeitsplatz eingeführt wird gilt dies auch im Fz wenn dieses als Arbeitsplatz gilt. (betrifft u.a. Berufskraftfahrer und Vertreter) Ein solches Verbot war zumindest unter rot-grün im gespräch (zum schutz der AG vor hohen Lohnkosten)

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Wenn ein gesetzl. Rauchverbot am Arbeitsplatz eingeführt wird gilt dies auch im Fz wenn dieses als Arbeitsplatz gilt.

Bin ja mal gespannt, wie man das durchsetzen und flächendeckend kontrollieren will!

Betroffen wären ja dann auch alle Selbständigen und vielfahrenden Angestellten, deren Pkw auf die Firma zugelassen ist: Anwälte, Vertreter, Monteure, ...

Und Sonderregelung für Kleintransporter? Was glaubst Du, wie schnell ich das gleiche Auto als Pkw habe; und dann?

lg

c.s.

Erstaunlich übrigens, wer hier im Forum bei solchen Themen am lautesten nach höherer Regelungsdichte ruft... :D

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@runner:

st das jetzt ein Argument oder eine Vermutung? Wenn Du's dann weißt, frag bitte nochmal.

 

:D Ich weiß nicht, ob das bereits richterlich bestimmt wurde. Ich vermute aber, daß dort mit zweierlei Maß gemessen würde...

 

Grobi

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