milhaus-online 0 Posted August 5, 2006 Report Share Posted August 5, 2006 Hi alle, hab am 9.9.1999 meinen Lappen freiwillig abgegeben, nachdem ich eine Nachschulung wegen fahren ohne Versicherung nicht gemacht hatte. Es hieß sobald ich die Nachschulung gemacht hätte krieg ich den zurück.Das ist ja nun schon paar Tage her und ich muß nun die Prüfung neu machen, schon klar, bin aber in meiner Zeit ohne Führerschein mal erwischt und verurteilt worden, weil ich auf ner Party nem Sohn von nem Polizesten nen Joint geschenkt habe und der total dicht seinem alten ins Wohnzimmer gekotzt hat. Des weiteren hab ich schon mal versucht meinen Lappen zurück zu bekommen, wärend ich ich mich in einem laufendem Prozess befand, in dem es auch um BTM (Betäubungsmittel) ging, bin dort aber frei gesprochen worden. Zu guter letzt wurde ich nochmal mit 12g Haschisch und 10g Psyllosorbin Pilzen an der niederländischen Grenze erwischt (Verfahren wurde wegen geringer Menge eingestellt). Dies alles ist schon mehrere Jahre her und ich war zu der Zeit nicht im besitz einer Fahrerlaubniss, bin auch nicht mehr selber gefahren seit die weg ist. Das dumme ist nur, jetzt kommt die FS STelle und will das ich ne MPU mache, ist das normal ? Meine 2. Frage ist, da ich den Klasse 2 (C, CE) Führerschein hatte, musste ich jetzt für die Neuerteilung ein Führungszeugniss beantragen.Vor kurzem hat mich aber jemand der Nötigung und Bedrohung bezichtigt, verfahren läuft noch...Steht das jetzt in meinem Führungszeugniss drinn oder kommt der Eintrag erst nach Abschluß des Verfahrens ? (Ganz nebenbei bin unschuldig, wird das Verfahren auch feststellen) Schon mal vielen Dank für die (hoffentlich schnellen) Antworten Gruß Milhaus Quote Link to post Share on other sites
milhaus-online 0 Posted August 5, 2006 Author Report Share Posted August 5, 2006 Hi alle, hab am 9.9.1999 meinen Lappen freiwillig abgegeben, nachdem ich eine Nachschulung wegen fahren ohne Versicherung nicht gemacht hatte. Es hieß sobald ich die Nachschulung gemacht hätte krieg ich den zurück.Das ist ja nun schon paar Tage her und ich muß nun die Prüfung neu machen, schon klar, bin aber in meiner Zeit ohne Führerschein mal erwischt und verurteilt worden, weil ich auf ner Party nem Sohn von nem Polizesten nen Joint geschenkt habe und der total dicht seinem alten ins Wohnzimmer gekotzt hat. Des weiteren hab ich schon mal versucht meinen Lappen zurück zu bekommen, wärend ich ich mich in einem laufendem Prozess befand, in dem es auch um BTM (Betäubungsmittel) ging, bin dort aber frei gesprochen worden. Zu guter letzt wurde ich nochmal mit 12g Haschisch und 10g Psyllosorbin Pilzen an der niederländischen Grenze erwischt (Verfahren wurde wegen geringer Menge eingestellt). Dies alles ist schon mehrere Jahre her und ich war zu der Zeit nicht im besitz einer Fahrerlaubniss, bin auch nicht mehr selber gefahren seit die weg ist. Das dumme ist nur, jetzt kommt die FS STelle und will das ich ne MPU mache, ist das normal ? Meine 2. Frage ist, da ich den Klasse 2 (C, CE) Führerschein hatte, musste ich jetzt für die Neuerteilung ein Führungszeugniss beantragen.Vor kurzem hat mich aber jemand der Nötigung und Bedrohung bezichtigt, verfahren läuft noch...Steht das jetzt in meinem Führungszeugniss drinn oder kommt der Eintrag erst nach Abschluß des Verfahrens ? (Ganz nebenbei bin unschuldig, wird das Verfahren auch feststellen) Schon mal vielen Dank für die (hoffentlich schnellen) Antworten Gruß MilhausNochwas ganz wichtiges: Ich bin NIEMALS stoned oder besoffen gefahren !!! Quote Link to post Share on other sites
Guest GM_ Posted August 5, 2006 Report Share Posted August 5, 2006 Zu deiner Frage 1: Die MPU ist ganz klar normal. Die Notwendigkeit einer MPU hängt nicht direkt damit zusammen, wofür man als Verkehrsteilnehmer verurteilt wurde, sondern damit ob Zweifel an deiner Eignung zum Führen einen Kfz bestehen, und die sind mit deiner BTM-Vorgeschichte auf jeden Fall gegeben, egal ob du während jener Zeit einen Führerschein hattest oder nicht. Die MPU hat nichts mit Strafe oder Strafrecht zu tun sondern ist eine verwaltungsrechtliche Maßnahme zur Gewährleistung der Sicherheit im Straßenverkehr. Zu Frage 2 bin ich mir nicht ganz sicher, denke aber, dass das erst bei Rechtskraft wirksam aktenkundig wird. Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted August 5, 2006 Report Share Posted August 5, 2006 zu 2Kommt darauf an, um was es sich für eine Art von Führungszeugnis handelt. In die normalen steht es erst mit Rechtskraft drin, sofern die Strafe mindestens 91 Tagessätze beträgt (bzw. 3 Monate 1 Tag Freiheitsentzug). Quote Link to post Share on other sites
milhaus-online 0 Posted August 5, 2006 Author Report Share Posted August 5, 2006 MPU normal ? Dann müsste ja jeder Fahranfänger eine machen.... Dachte eigentlich immer das die eignung zum fahren von nem Arzt festgestellt wird in den ganzen Voruntersuchungen die für C, CE nötig und die auch nicht grad billig sind.... Scheiß Dreck man... Quote Link to post Share on other sites
brightstar 0 Posted August 5, 2006 Report Share Posted August 5, 2006 MPU normal ? Dann müsste ja jeder Fahranfänger eine machen.... Dachte eigentlich immer das die eignung zum fahren von nem Arzt festgestellt wird in den ganzen Voruntersuchungen die für C, CE nötig und die auch nicht grad billig sind.... Scheiß Dreck man...Nicht jeder Fahranfänger hat deine Akte. Das Fahren ohne steht drin--> Straftat+Fahren ohne Versicherungsschutz. Ich vermute das BTM steht ebenfalls in der Akte.Die Nötigung kommt vermutlich nicht rein, soforn nicht im Zusammenhang mit Straßenverkehr. Gib mal den §§ an auf den sich die Entscheidung stützt. MPU-Aufforderungen sind auch nicht rechtlich angreifbar. Erst bei Nichtbeibringen und Verweiegrung der Neuerteilung. mfgbrightstar Quote Link to post Share on other sites
milhaus-online 0 Posted August 5, 2006 Author Report Share Posted August 5, 2006 MPU normal ? Dann müsste ja jeder Fahranfänger eine machen.... Dachte eigentlich immer das die eignung zum fahren von nem Arzt festgestellt wird in den ganzen Voruntersuchungen die für C, CE nötig und die auch nicht grad billig sind.... Scheiß Dreck man...Nicht jeder Fahranfänger hat deine Akte. Das Fahren ohne steht drin--> Straftat+Fahren ohne Versicherungsschutz. Ich vermute das BTM steht ebenfalls in der Akte.Die Nötigung kommt vermutlich nicht rein, soforn nicht im Zusammenhang mit Straßenverkehr. Gib mal den §§ an auf den sich die Entscheidung stützt. MPU-Aufforderungen sind auch nicht rechtlich angreifbar. Erst bei Nichtbeibringen und Verweiegrung der Neuerteilung. mfgbrightstar § Gibts da nicht, die berufen sich darauf das ich den Antrag auf neuerteilung wärend eines BTM verfahrens gestellt habe. Dort hieß es dann mal abwarten was bei rauskommt evtl. Drogen screenining. Das hab ich verweigert, da es hierfür keine Grundlage gab. Das ich in der Sache frei gesprochen wurde hat die dann schon gar nicht mehr Interessiert und anstatt screening gabs dann die MPU ! Quote Link to post Share on other sites
brightstar 0 Posted August 5, 2006 Report Share Posted August 5, 2006 § Gibts da nicht, die berufen sich darauf das ich den Antrag auf neuerteilung wärend eines BTM verfahrens gestellt habe. Dort hieß es dann mal abwarten was bei rauskommt evtl. Drogen screenining. Das hab ich verweigert, da es hierfür keine Grundlage gab. Das ich in der Sache frei gesprochen wurde hat die dann schon gar nicht mehr Interessiert und anstatt screening gabs dann die MPU !Kannst du mir bitte mal erklären wie du zu so einer Aussage kommst? Ist das dein Rechtsempfinden oder was? Du wurdest nicht freigesprochen sondern das Verfahren wurde EINGESTELLT. Das war nur wegen dem Besitz also die Strafrechtliche Seite. Das interessiert die FSST nicht die Bohne da sie Verwaltungsrecht beackert.Die Leute sind immer froh wenn das ganze eingestellt ist, das dicke Ende kommt dann hinterher. Alles in Zusammenhang mit BTM muß der FSST gemeldet werden. Damit hat die FSST Eignungszweifel. Du hast das Screening nicht geliefert und hast somit die Eignungszweifel der FSST indirekt bestätigt. Durch deine tolle Aktion hast du also ein Screening gegen die MPU getauscht. Irgendwas schriftliches mußt du haben, welche §§ stehen da drin? mfgbrightstar Quote Link to post Share on other sites
milhaus-online 0 Posted August 6, 2006 Author Report Share Posted August 6, 2006 Hi alle, hab am 9.9.1999 meinen Lappen freiwillig abgegeben, nachdem ich eine Nachschulung wegen fahren ohne Versicherung nicht gemacht hatte. Es hieß sobald ich die Nachschulung gemacht hätte krieg ich den zurück.Das ist ja nun schon paar Tage her und ich muß nun die Prüfung neu machen, schon klar, bin aber in meiner Zeit ohne Führerschein mal erwischt und verurteilt worden, weil ich auf ner Party nem Sohn von nem Polizesten nen Joint geschenkt habe und der total dicht seinem alten ins Wohnzimmer gekotzt hat. Des weiteren hab ich schon mal versucht meinen Lappen zurück zu bekommen, wärend ich ich mich in einem laufendem Prozess befand, in dem es auch um BTM (Betäubungsmittel) ging, bin dort aber frei gesprochen worden. Zu guter letzt wurde ich nochmal mit 12g Haschisch und 10g Psyllosorbin Pilzen an der niederländischen Grenze erwischt (Verfahren wurde wegen geringer Menge eingestellt). Dies alles ist schon mehrere Jahre her und ich war zu der Zeit nicht im besitz einer Fahrerlaubniss, bin auch nicht mehr selber gefahren seit die weg ist. Das dumme ist nur, jetzt kommt die FS STelle und will das ich ne MPU mache, ist das normal ? Meine 2. Frage ist, da ich den Klasse 2 (C, CE) Führerschein hatte, musste ich jetzt für die Neuerteilung ein Führungszeugniss beantragen.Vor kurzem hat mich aber jemand der Nötigung und Bedrohung bezichtigt, verfahren läuft noch...Steht das jetzt in meinem Führungszeugniss drinn oder kommt der Eintrag erst nach Abschluß des Verfahrens ? (Ganz nebenbei bin unschuldig, wird das Verfahren auch feststellen) Schon mal vielen Dank für die (hoffentlich schnellen) Antworten Gruß MilhausFreispruch !!! Alles andere kam nicht zur Anklage !! Ausserdem hatte ich zu der Zeit keinen Lappen ! Und für alle die es Interessiert (Hab heut mit Anwalt telefoniert), Einträge ins Führungszeugniss erst nach Verurteilung. Frage 2 Hat sich also erledigt ! Kann Dir den Paragraphen nicht vorlegen da die Unterlagen noch bei meiner Freundin liegen ! Quote Link to post Share on other sites
brightstar 0 Posted August 6, 2006 Report Share Posted August 6, 2006 Freispruch !!! Alles andere kam nicht zur Anklage !!Das klang hier noch anders: Zu guter letzt wurde ich nochmal mit 12g Haschisch und 10g Psyllosorbin Pilzen an der niederländischen Grenze erwischt (Verfahren wurde wegen geringer Menge eingestellt).Ich vermute davon hat die FSST Wind bekommen, sonst hättest du jetzt keinen Screen am Hals gehabt.Ausserdem hatte ich zu der Zeit keinen Lappen !Völlig egal, das hat nicht den geringsten Einfluß.Und für alle die es Interessiert (Hab heut mit Anwalt telefoniert), Einträge ins Führungszeugniss erst nach Verurteilung. Frage 2 Hat sich also erledigt !Ist klar, werden eh nicht mehr als 90TS. Also nicht vorbestraft.Kann Dir den Paragraphen nicht vorlegen da die Unterlagen noch bei meiner Freundin liegen !Okay. mfgdarkstar Quote Link to post Share on other sites
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